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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Signalleuchten im Pressedienst



dbip
31.01.2008, 10:59
Hallo Leute!

Ich weiß nicht ob ich mit meinem Post hier richtig bin, sonst verschiebt es mir bitte!

Hätte da mal eine für mich wichtige Frage: Wie sieht es rechtlich in der BRD aus für Signalleuchten für Pressedienstleistende aus? Welche Blitzer oder Rundumleuchten, welcher Farbe dürfen Presseangehörige in Ausübung ihres Dienstes öffentlich verwenden und welche nicht? Gibt es hierfür irgendwelche rechtlichen Anträge zum stellen? Wenn ja wo und wie muss ich das machen? Wie lauten die Vorgaben dafür?

LG
Danny

Andreas 53/01
31.01.2008, 11:04
Hallo !

Also zunächst einmal, -keine- .
Wer wann und wie Rundumleuchten einsetzen darf regelt §52 der StVZO, sowie §38 der StVO ( Blaues Blinklicht und Einsatzhorn )

Wenn der Pressedienst einen Dienstwagen bzw. Einsatzfahrzeug dafür nutzen kann, stellt sich dann wiederum die Frage ob es sich um eine Hoheitliche bzw. dringende Aufgabe handelt die ein schnelles Vorankommen rechtfertigt, wohlkaum !!

MfG

hannibal
31.01.2008, 11:10
Hallo Leute!

Hallo




Hätte da mal eine für mich wichtige Frage: Wie sieht es rechtlich in der BRD aus für Signalleuchten für Pressedienstleistende aus? ?


Den Ausführungen von Andreas 53/01 (Kurzfassung: Nein) würde ich noch gerne die Frage : "Wozu" anfügen ...

Andreas 53/01
31.01.2008, 11:12
§52 StVZO
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1.Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3.Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4.Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

§38 StVO
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


MfG

dbip
31.01.2008, 11:37
Das soll also auch bedeuten, dass die Verwendung von Orangen oder Roten Blitzlicht hinter der Windschutzscheibe verboten ist und geahndet wird!? (wenn man als Pressefotograf tätig ist auf dem Weg zum Einsatzort)

Andreas 53/01
31.01.2008, 11:51
Hallo!

Ja ! FÜr Pressedienste gibt es keinerlei Leuchten oder Fraben die erlaubt wären! Weder auf dem Dach noch hinter der Frontscheibe. Stellt sich die alles entscheidende Frage, wozu?

MfG

Freakmaster
31.01.2008, 12:11
Hallo!

Ja ! FÜr Pressedienste gibt es keinerlei Leuchten oder Fraben die erlaubt wären! Weder auf dem Dach noch hinter der Frontscheibe. Stellt sich die alles entscheidende Frage, wozu?

MfG

Hmm naja also bei "Pressediensten" allgemein kann ich leider nicht zustimmen ;)

Bei einer gewissen BF fährt der Pressefotograf entweder beim D- oder I-Dienst mit bzw wenn diese nicht zur Einsatzstelle gerufen werden und er zu einem Einsatz möchte um Fotos zu machen hat er ein eigenes Auto mit SoSi das er benutzen darf.
Das ist dann zwar nicht dirrekt "öffentlich" aber trotzdem ein "Pressedienst" würde ich sagen ;)

dbip
31.01.2008, 12:24
Bei einer gewissen BF fährt der Pressefotograf entweder beim D- oder I-Dienst mit bzw wenn diese nicht zur Einsatzstelle gerufen werden und er zu einem Einsatz möchte um Fotos zu machen hat er ein eigenes Auto mit SoSi das er benutzen darf.
Das ist dann zwar nicht dirrekt "öffentlich" aber trotzdem ein "Pressedienst" würde ich sagen ;)

Danke Freakmaster, aber bitte kannst du mir deine Codes entschlüsseln?

BF?
D- oder I-Dienst?
SoSi?

Danke

rettungsteddy
31.01.2008, 12:24
Aber dann ist es ein Fahrzeug der Feuerwehr...

Chr881986
31.01.2008, 12:29
Danke Freakmaster, aber bitte kannst du mir deine Codes entschlüsseln?

BF?
D- oder I-Dienst?
SoSi?

Danke

BF = Berufsfeuerwehr
D-Dienst = Führungsdienst, ist nach ebenen angegeben, meine je näher der Buchstabe beim A steht desto mehr hat er zu sagen.
I-Dienst = siehe D-Dienst
SoSi = Sonderrechte

und zur Ergänzung:
WF = Werksfeuerwehr
FF = Freiwillige Feuerwehr
SoRe = Sonderrechte

Mfg
Chris

Florian Feuerbaer
31.01.2008, 12:55
Warum meinst du Sondersignal zu brauchen?
Wenn es brennt, brennt es auch noch wenn du normal dahin fährst!
Du bist nicht so wichtig, wie die Retter! Was schließen wir daraus? Du bist ein normaler Teilnehmer im Straßenverkehr und musst dich an die Regeln halten, die u.a. besargen mit Zulässiger Geschwindigkeit, Verhalten und auch der benutzung von Sondersignal.

Florian Feuerbaer
31.01.2008, 12:55
Hmm naja
Bei einer gewissen BF fährt der Pressefotograf entweder beim D- oder I-Dienst mit

Bei welcher?

Pille112
31.01.2008, 13:08
Also wenn der "Knipskerl" einen Dienstwagen mit einer SoSi-Anlage gestellt bekommt wird ihm im Bedarsfsfall (äußerst fragwürdig) die Freigabe der Wegerechte durch die Lst mitgeteilt.
Somit stellt sich eigentlich die Frage nach den Farben der Kennleuchten gar nicht, da es sich um ein bereits zugelassenes Fw-Fzg handelt.

Der Einsatz von Presseleuten mit SoSi-Anfahrt ist aus zwei Gründen eigentlich Schwachfug...

1. Wenn es brennt dannhat er genug Zeit zur Einsatzstelle zu fahren (wurde ja auch schon genennt)

2. Wenn das Feuer so klein ist, das es gelöscht werden kann bevor der Pressemann/-frau da ist, wird kaum jemand Interesses für ein Bild von einem brennenden bzw. dann ja schon gelöschten Mülleimer haben wollen.

Wozu also die SoSi ????

Freakmaster
31.01.2008, 13:42
@dbip: Chr881986 hat ja schon alles entschlüsselt :)
Wenn nochetwas unklar ist bitte melden :)

@Chr881986: danke fürs erklären!


Bei welcher?
@Florian Feuerbaer: du hast ne pn

Chr881986
31.01.2008, 13:44
@dbip: Chr881986 hat ja schon alles entschlüsselt :)
Wenn nochetwas unklar ist bitte melden :)

@Chr881986: danke fürs erklären!


@Florian Feuerbaer: du hast ne pn

Mich würd auch interessieren, welche BF den besagten "Pressefotograf" einsetzt.
Für diese kurosität fällt mir Spontan Berlin ein, leige ich da richtig?

Mfg

Florian Feuerbaer
31.01.2008, 13:48
Mich würd auch interessieren, welche BF den besagten "Pressefotograf" einsetzt.
Für diese kurosität fällt mir Spontan Berlin ein, leige ich da richtig?

Mfg

Nein, es sind wie immer die Bayern die auf so komische Ideen kommen ;)

dbip
31.01.2008, 13:55
Nein, es sind wie immer die Bayern die auf so komische Ideen kommen ;)

Jetzt wird es wirklich interessant ... da ich selber ein Pressefotograf in Bayern bin! Kannste mir bitte eine PN schreiben oder öffentlich bei welchen FW´s die so eine Position besetzt haben?!

Florian Feuerbaer
31.01.2008, 14:39
Warum darf man es eigentlich nicht öffentlich schreiben, das hier über München geredet wird????
Ich meine, die Bayern sind schlimm ok, aber drüber reden darf man imo schon ;)

dbip
31.01.2008, 14:49
Warum darf man es eigentlich nicht öffentlich schreiben, das hier über München geredet wird????
Ich meine, die Bayern sind schlimm ok, aber drüber reden darf man imo schon ;)

Also hat die Münchener BF Posten wie den Pressefotograf eigenständig in der Feuerwehr als Arbeitsplatz integriert?

Florian Feuerbaer
31.01.2008, 14:57
Also hat die Münchener BF Posten wie den Pressefotograf eigenständig in der Feuerwehr als Arbeitsplatz integriert?

*zeigt mal auf Freaky* Er wird uns alles weitere sagen ;)

Feuerwehrfunk
31.01.2008, 16:13
http://www.myvideo.de/watch/1978235

weiß aber nicht ob der mit sosi fahren darf...

mfg

dbip
31.01.2008, 16:41
http://www.myvideo.de/watch/1978235

weiß aber nicht ob der mit sosi fahren darf...

mfg

weißt du nicht zufällig ob dieses auch hier im bereich von bgl und ts möglich ist und wo man da fragen müsste?

AkkonHaLand
31.01.2008, 17:31
Eine Unterscheidung in dem Thema:

- handelt es sich um einen "normalen Knipser" --> keine SoRe/SoSi
- handlet es sich um den Pressesprecher, dann hat der natürlich SoSi!

Florian Feuerbaer
31.01.2008, 17:34
Eine Unterscheidung in dem Thema:
- handlet es sich um den Pressesprecher, dann hat der natürlich SoSi!

Und um es noch weiter zu erklären:
Pressesprecher = Extra abgestellte Person aus der Hiorg, der das Bindeglied zwischen Hiorg und Presse wird. Meist eine Führungskraft die diese Funktion an der E-Stelle übernimmt. Ist also keine zivile Person.

dbip
31.01.2008, 17:43
Eine Unterscheidung in dem Thema:

- handelt es sich um einen "normalen Knipser" --> keine SoRe/SoSi
- handlet es sich um den Pressesprecher, dann hat der natürlich SoSi!

es handelt sich eigentlich um einen freischaffenden Pressefotograf der gern aus seiner Arbeit mehr machen möchte *g*

AkkonHaLand
31.01.2008, 17:59
es handelt sich eigentlich um einen freischaffenden Pressefotograf der gern aus seiner Arbeit mehr machen möchte *g*

dann --> Keine Chance!

dbip
31.01.2008, 18:01
dann --> Keine Chance!

mhm, und wie kommen dann diese ganzen, früher freischaffende, Pressefotografen zu den internen Pressefotojobs bei den Feuerwehren bzw. Rettungsdiensten wie dieser Typ von der FW Leipzig in myvideo?

Freakmaster
31.01.2008, 18:09
Hey Leute schreibt mal n bischen langsamer ;D
Da kommt man ja gar nicht mehr hinterher ;)

Wie Florian_Feuerbaehr schon geschrieben hat geht es hier genauer gesagt um die BF München.

Ich muss mich allerdings leider korrigieren!!

Der Fotograf fährt hauptsächlich mit dem I- oder D-Dienst mit - wie schon geschrieben.
Wenn er dann allerdings mit seinem eigenen Fahrzeug fährt ist das zwar mit SoSi ausgestattet aber er darf dieses nicht einsetzen! Nur beim I- bzw D-Dienst fährt er natürlich automatisch mit SoSi mit...
Habe da leider etwas durcheinandergebracht sry!

nederrijner
31.01.2008, 18:49
- handlet es sich um den Pressesprecher, dann hat der natürlich SoSi!

Das "natürlich" muss ich aber mal ganz stark anzweifeln!

"wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."

Diese Voraussetzungen dürften bei einem Pressesprecher in 99,99... Prozent der Fälle nicht vorliegen. Selbst wenn sein Fahrzeug eine Sondersignalanlage hat, wird er sie in meinem Augen in den seltensten Fällen nutzen dürfen.

Mr. Blaulicht
31.01.2008, 18:55
Also, ich habe mir jetzt doch noch malden entsprechenden Paragrafen der StVO durchgelesen, welcher Sonderrechte regelt.
Sehe ich das richtig, dass ein eigens dafür eingestellter Beamter oder Angestellter als Fotograf der Feuerwehr mit Sonderrechten zum Einsatzort fährt, um dort nichts anderes zu machen als Fotots zu schießen?
Wenn ja, sehe ich da ein kleines Problem: Welche seiner Tätigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe? Das Fotografieren? Seit wann ist das eine hoheitliche Aufgabe?

Ich gehe mal davon aus, dass diese Indikation für eine Signalfahrt im Falle eines Unfalls auf der Anfahrt von jedem Richter in 1000 Stücke zerrissen wird...

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
31.01.2008, 19:04
Da du die entsprechenden Paragraphen gelesen hast:
Wo steht bei der Nutzung von Sondersignalen etwas von hoheitlichen Aufgaben? Für die Nutzung der SoSi werden (IMO zu Recht) nochmal höhere Anforderungen gestellt als an die von Sonderrechten.

Aber selbst wenn wir von den Voraussetzungen des § 35 StVO ausgehen, mit den hoheitlichen Aufgaben hätte ich weniger Probleme als mit dem "dringend geboten".

Pille112
31.01.2008, 19:21
Wenn ja, sehe ich da ein kleines Problem: Welche seiner Tätigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe?
Die ergibt sich daraus das er eine Einsatzkraft der Fw ist und diese Tätigkeit in ihrer Gesamtheit als "hoheitliche Aufgabe" interprätiert wird, dass ist allerdings nur der Fall wenn er auch ein/e Mitglied/Einsatzkraft der Fw ist.


Ich gehe mal davon aus, dass diese Indikation für eine Signalfahrt im Falle eines Unfalls auf der Anfahrt von jedem Richter in 1000 Stücke zerrissen wird...

Dieses ist nur bedingt richtig, weil er ja für die Einsatzfahrt den Fahrauftrag von der Lst/FEZ erhält und die ihm eigentlich die Wegerechte für diese Fahrt freigeben müßten.
Eine bloße Alarmierung (Direktalarm(Gong)/FME/DME/Sirene) ist nicht auch automatisch die Freigabe der Wegerechte. Bei einem Unfall erhält er somit auch nur eine Teilschuld was den Mißbrauch der Wegerechte angeht, was im übrigen "NUR" eine Owig (40,-€) darstellt - ungeachtet davon bleiben natürlich Sach- und Personenschäden. Der Disponent erhält ebenfalls eine Mitschuld, da er dieses angeordnet oder es billigend in Kauf genommen hat.
Ferner trifft den Disponenten die Schuld an einer nicht ordnungsgemäßen Einsatzauftragsabwicklung.

Korrekt müßte es dann heißen:
Florian XY/19/? für Sie sind für diesen Einsatz die Sonderrechte unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltspflicht zugelassen - Hier Florian XY Ende.

Alex22
31.01.2008, 19:30
mit den hoheitlichen Aufgaben hätte ich weniger Probleme als mit dem "dringend geboten".

Was hast du denn für ein Problem mit dringend geboten?
Das dringend geboten hat kein Bezug auf eine zeitliche Nähe.

Alex22
31.01.2008, 19:32
Dieses ist nur bedingt richtig, weil er ja für die Einsatzfahrt den Fahrauftrag von der Lst/FEZ erhält und die ihm eigentlich die Wegerechte für diese Fahrt freigeben müßten.
Eine bloße Alarmierung (Direktalarm(Gong)/FME/DME/Sirene) ist nicht auch automatisch die Freigabe der Wegerechte. Bei einem Unfall erhält er somit auch nur eine Teilschuld was den Mißbrauch der Wegerechte angeht, was im übrigen "NUR" eine Owig (40,-€) darstellt - ungeachtet davon bleiben natürlich Sach- und Personenschäden. Der Disponent erhält ebenfalls eine Mitschuld, da er dieses angeordnet oder es billigend in Kauf genommen hat.
Ferner trifft den Disponenten die Schuld an einer nicht ordnungsgemäßen Einsatzauftragsabwicklung.

Korrekt müßte es dann heißen:
Florian XY/19/? für Sie sind für diesen Einsatz die Sonderrechte unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltspflicht zugelassen - Hier Florian XY Ende.

Tja ... Es ist aber nicht in jedem Bundesland der Disponent gegenüber der Feuerwehr Weisungsbefugt. In Bayern kann der Fahrer "machen was er will". (Feuerwehr nicht Rettungsdienst)

Pille112
31.01.2008, 19:49
Wäre mir neu, aber nun gut wenn es sowas gibt - ich lerne ja auch noch immer gerne was dazu.
Dann muß der "Fahrer (Fw) auch für alles haften was er macht - wo sind denn da rechtlichen Grundlagen???

KatSG/SOG/FwG und was sagt die AAO dazu???

EDIT:
Wäre schön wenn Du da mal eine Quelle nennen könntes.

nederrijner
31.01.2008, 20:20
Die ergibt sich daraus das er eine Einsatzkraft der Fw ist und diese Tätigkeit in ihrer Gesamtheit als "hoheitliche Aufgabe" interprätiert wird
Soll ich das jetzt so verstehen, dass alles, was eine Feuerwehrangehöriger macht, "hoheitliche Aufgabe" ist? Gewagte These ...

Hoheitliche Aufgabe ist, was dem Staat zur Erfüllung mittels eines Gesetzes aufgetragen ist. Die hoheitlichen Aufgaben der Feuerwehr sind also zunächst mal im jeweiligen Feuerwehrgesetz zu suchen.
Da steht zwar einiges drin (abwehrender und vorbeugender Brandschutz, Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen beispielsweise), aber so direkt nichts von wegen Pressesprecher.
Die hoheitliche Aufgabe hätte ich jetzt darüber konstruiert, dass Behörden verpflichtet sind, den Pressevetretern die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Auskünfte zu erteilen.

Wenn die Feuerwehr Getränke fürs nächste Fest einkauft, ist das alles, aber sicher keine hoheitliche Aufgabe. Wenn sie hingegen beim Waldbrand im Sommer Mineralwasser kaufen, ist das ggf. schon eine (weil zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe abwehrender Brandschutz notwendig).


Was hast du denn für ein Problem mit dringend geboten?
Das dringend geboten hat kein Bezug auf eine zeitliche Nähe.
Nicht? Was soll "dringend geboten" denn dann bedeuten?

Ich habe es so gelernt, dass es bedeutet, dass die hoheitliche Aufgabe ohne Überschreitung der Vorschriften der StVO
- nicht
- nicht im gebührenden Maße
- nicht so schnell, wie notwendig
ausgebübt werden könnte. Da spielt IMO ganz massiv die Zeit hinein.
Und beim Pressesprecher ist es in der Mehrzahl der Fälle hochgradig egal, ob der jetzt fünf Minuten früher oder später kommt, andere Überschreitungen der StVO als zum Verschaffen eines zeitlichen Vorteils kann ich mir jetzt beim Pressesprecher auch kaum vorstellen.

AkkonHaLand
31.01.2008, 20:31
..."wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."...


...
Sehe ich das richtig, dass ein eigens dafür eingestellter Beamter oder Angestellter als Fotograf der Feuerwehr mit Sonderrechten zum Einsatzort fährt, um dort nichts anderes zu machen als Fotots zu schießen?...

Das ist gerade der Unterschied! Fährt der Mensch nur zum Fotos machen, dann sind KEINE SoSi/SoRe zugelassen.
Fährt er aber als Pressesprecher der HiOrg, also Verbindungsperson/Ansprechpartner für Presse und Bevölkerung, an die Einsatzstelle, so ist dieses "schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" nach §38 Abs.1 StVO. Oder anders:

- "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

- "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")

In so weit natürlich eine Ermessensfrage des jeweiligen Landes-Innenministeriums - nach Empfehlung der jeweiligen Kreisverwaltung zu dem Einzelfall - da die ja bekanntlich dafür zuständig sind SoRe/SoSi zu genehmigen .

Alex22
31.01.2008, 21:08
Wäre mir neu, aber nun gut wenn es sowas gibt - ich lerne ja auch noch immer gerne was dazu.
Dann muß der "Fahrer (Fw) auch für alles haften was er macht - wo sind denn da rechtlichen Grundlagen???

KatSG/SOG/FwG und was sagt die AAO dazu???

EDIT:
Wäre schön wenn Du da mal eine Quelle nennen könntes.

Im Gesetz zur Einführung der IlSt wird nur ein Weisungsrecht gegenüber dem RD, nicht aber gegenüber der Feuerwehr eingeführt.

Mr. Blaulicht
31.01.2008, 21:10
- "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

- "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")

Oh oh oh, das ist jetzt aber sehr arg konstruiert. Da hätte jeder Abschlepper mehr Anrecht auf eine Signalfahrt.

Aber wenn das tatsächlich so ist, kann ich ja, wenn ich das nächste Mal über meinen Scanner mitbekomme, dass es irgendwo in der Nähe brennt oder es einen schweren VU gibt, privat zur Einsatzstelle fahren und die Gaffer davon abhalten, sich in den Gefahrenbereich zu begeben. Da ich ja aber kein Fahrzeug des Rettungsdienstes besitze, und auch nicht Mitglied der Feuerwehr bin, werde ich dann wohl mit dem § 34 StGB herausreden müssen. [kopfschüttel]
Oder ich fahre als Feuerwehrmann privat von der Arbeit mit Sonderrechten nach Hause, um mit meiner Frau möglichst schnell an einem potentiellen zukünftigen Feuerwehrler zu arbeiten, den der Staat ja zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. [wieder kopfschüttel]
Noch eine kurze Frage am Rande: Wer ist eigentlich für die Sicherheit an der Einsatzstelle verantwortlich? Tatsächlich der Pressefotograf??? Oder ist der nur gegenüber seinen Kollegen für deren Sicherheit zuständig [erneut heftiges kopfschütteln]

Gruß, Mr. Blaulicht

Alex22
31.01.2008, 21:12
@ nederrijner

1. Ich wäre dir sehr zu dank verpflichtet wenn du Texte nicht so formatierst als hätte ich was geschrieben. Den Satz den du zitierst habe ich niemals geschrieben.

2.
Ich habe es so gelernt, dass es bedeutet, dass die hoheitliche Aufgabe ohne Überschreitung der Vorschriften der StVO
- nicht
- nicht im gebührenden Maße
- nicht so schnell, wie notwendig
ausgebübt werden könnte. Da spielt IMO ganz massiv die Zeit hinein.
[/QUOTE]

Du hast dir doch schon deine Antwort selbst gegeben ... nur deine Rückschlüsse sind falsch.
Ein Polizeiauto darf auch im Halteverbot stehen um dich zu blitzen? Wo gehts denn hier um den Faktor Zeit? Der Faktor Zeit spielt erst eine Rolle beim Sondersignal Stichwort "höchste Eile..."

Pille112
31.01.2008, 21:16
[...]- "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

- "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")

In so weit natürlich eine Ermessensfrage des jeweiligen Landes-Innenministeriums - nach Empfehlung der jeweiligen Kreisverwaltung zu dem Einzelfall - da die ja bekanntlich dafür zuständig sind SoRe/SoSi zu genehmigen .
Uiiuiiuii AkkonHaLand - ich glaube nun hast Du da die "Götter" etwas durcheinander gewürfelt.
Orginäre Aufgabe für Absperrmaßnahmen ist die der Polizei (siehe auch SOG), hierzu muß diese Aufgabe die Fw übernehmen bis die Polizei eingetroffen ist, danach kann die Fw diese Aufgaben im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei fortführen.
Also NUR um eine Gefährdung Dritter für den Zeitraum ab eintreffen an der Einsatzstelle bis zum Eintreffen der Pol besteht ein MUSS - Pressesprecher können auch ebensogut im Rahmen einer Pressekonferenz z.B. im Rathaus oder dem Pressezentrum der Fw Auskünfte erteilen.
Der Fotograf ist jedoch kein Pressesprecher und der Pressesprecher fotografiert in der Regel nicht.

Die Genehmigung der SoSi erteilt dann die Lst im Auftrag der Stadt/Kreis/Kommune.


...mit Ausnahme von Bayern, wie ich gerade erfahren habe - nur die Quelle fehlt mir noch.

Pille112
31.01.2008, 21:20
Im Gesetz zur Einführung der IlSt wird nur ein Weisungsrecht gegenüber dem RD, nicht aber gegenüber der Feuerwehr eingeführt.

Bist Du dir da sicher das es sich um ein Gesetz handelt und nicht "nur" um eine Durchführungsverordnung/Verfahrensanweisung/Dienstanweisung???

Google kennt dieses Gesetz aber (noch) nicht!
Auch das BSI hat es nicht online.

Alex22
31.01.2008, 21:37
Bist Du dir da sicher das es sich um ein Gesetz handelt und nicht "nur" um eine Durchführungsverordnung/Verfahrensanweisung/Dienstanweisung???


Ja, ganz sicher.
https://www.bayern-ils.de/ILSWebseite/do_download.php?Region=7dbc7b29c0c49bcfd5c4a18740e 06e80&DLID=45c48cce2e2d7fbdea1afc51c7c6ad26

nederrijner
31.01.2008, 22:47
@ nederrijner

1. Ich wäre dir sehr zu dank verpflichtet wenn du Texte nicht so formatierst als hätte ich was geschrieben. Den Satz den du zitierst habe ich niemals geschrieben.
Sorry, mein Fehler. Wird geändert.




Ich habe es so gelernt, dass es bedeutet, dass die hoheitliche Aufgabe ohne Überschreitung der Vorschriften der StVO
- nicht
- nicht im gebührenden Maße
- nicht so schnell, wie notwendig
ausgebübt werden könnte. Da spielt IMO ganz massiv die Zeit hinein.


Du hast dir doch schon deine Antwort selbst gegeben ... nur deine Rückschlüsse sind falsch.
Ein Polizeiauto darf auch im Halteverbot stehen um dich zu blitzen? Wo gehts denn hier um den Faktor Zeit? Der Faktor Zeit spielt erst eine Rolle beim Sondersignal Stichwort "höchste Eile..."
Ich habe nie gesagt, dass es ausschließlich um die Zeit geht, allerdings ja wohl ganz eindeutig in der Mehrzahl der hier in Betracht kommenden Fälle.

Oder was könntest du Dir so an Sonderrechten für einen Pressesprecher vorstellen, die nicht im Wesentlichen mit der Zeit zu tun haben? Der Pressesprecher wird sich zur Erfüllung seiner Aufgaben wohl kaum irgendwo so hinstellen müssen, wie es die Polizei in deinem Beispiel muss. Und wenn er das Fahrzeug irgendwo parkt, wo er eigentlich nicht dürfte, dann ja wohl nur, weil er keine Zeit hat, einen ordnungsgemäßen Parkplatz zu suchen.
Anfahrt gegen die Einbahnstraße? Spart auch nur Zeit.
usw.

nederrijner
31.01.2008, 23:03
Das ist gerade der Unterschied! Fährt der Mensch nur zum Fotos machen, dann sind KEINE SoSi/SoRe zugelassen.
Fährt er aber als Pressesprecher der HiOrg, also Verbindungsperson/Ansprechpartner für Presse und Bevölkerung, an die Einsatzstelle, so ist dieses "schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" nach §38 Abs.1 StVO. Oder anders:

- "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

- "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")

Mit Verlaub, das ist in meinen Augen sehr stark konstruiert und dürfte so hoffentlich vor keinem Gericht Bestand haben.


In so weit natürlich eine Ermessensfrage des jeweiligen Landes-Innenministeriums - nach Empfehlung der jeweiligen Kreisverwaltung zu dem Einzelfall - da die ja bekanntlich dafür zuständig sind SoRe/SoSi zu genehmigen .

Sind sie das, bekanntlich?
Ich dachte der Kreis derjenigen, die Sonderrechte nach §35 StVO bzw. das "Wegerecht" nach §38 StVO in Anspruch nehmen dürfen bzw. mit den erforderlichen Einrichtungen für Licht- und Schallzeichen nach StVZO ausgestattet werden dürfen, werden durch diese Rechtsverordnungen bestimmt.
Ausnahmen können zwar bestimmte Behörden erteilen, aber das ist meiner Meinung nach eher zweitrangig, da wohl keiner daran zweifelt, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit einer Sondersignalanlage ausgestattet werden darf.

Was aber immer und im Einzelfall abzuklären ist, ob der Pressesprecher das Sonder- oder Wegerecht in Anspruch nehmen darf, diese Entscheidung wird ihm kaum einer abnehmen können, da er sich als Fahrer hinterher auch dafür verantworten muss. Und da würde ich in der Mehrzahl der Fälle sagen, dass die jeweiligen Voraussetzungen für einen Pressesprecher nicht vorliegen.

Pille112
31.01.2008, 23:11
Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.

Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;

Wenn ich das so richtig interpretiere, nimmt die ILS die Aufgaben der FEZ und/oder der KEZ wahr wenn diese nicht besetzt sein sollten.
Daraus ergibt sich folgendes:
1. Die ILS übernimmt das Weisungsrecht von FEZ und/oder KEZ
2. FEZ und/oder KEZ sind verpflichtet gem. Rahmenbedingungen für den Feuerwehreinsatz die Einsätze zu disponieren, koordinieren oder diese Aufgaben (und somit auch die Rechte) zu delegieren => ILS

Falls ich mich da völlig irren sollte, habe ich das Gesetz total mißverstanden.

Pille112
31.01.2008, 23:22
Soll ich das jetzt so verstehen, dass alles, was eine Feuerwehrangehöriger macht, "hoheitliche Aufgabe" ist? Gewagte These ...
Lang muß er noch zu lesen lernen bevor er ein "richtiger" Forum-User wird ;-)

...ich sprach von >>>INTERPRETIERT<<< das soll weder eine These noch ein Gesetzestextauszug sein.

Alex22
01.02.2008, 05:38
Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;


Vielleicht is es nur etwas früh ...
Aber von was redest??? Ich finde da gar nichts von weisungsbefugniss.

hannibal
01.02.2008, 06:56
Bei einer gewissen BF fährt der Pressefotograf entweder beim D- oder I-Dienst mit bzw wenn diese nicht zur Einsatzstelle gerufen werden und er zu einem Einsatz möchte um Fotos zu machen hat er ein eigenes Auto mit SoSi das er benutzen darf.
Das ist dann zwar nicht dirrekt "öffentlich" aber trotzdem ein "Pressedienst" würde ich sagen ;)

Im ersten Fall ist das egal weil eh ein Auto mit SOSI und D Dienst zur EST fahren. Ob da der Fotograf mit im Auto sitzt oder 3 Chinesen mit dem Kontrabass.. das nimmt sich nicht viel

Schon mal überlegt das der "Feuerwehrphotograf" auch Bilder ausserhalb der Pressearbeit macht (Dokumentation, Qualitätssicherung)

abc-truppe
01.02.2008, 07:19
Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.

Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;

Wenn ich das so richtig interpretiere, nimmt die ILS die Aufgaben der FEZ und/oder der KEZ wahr wenn diese nicht besetzt sein sollten.
Daraus ergibt sich folgendes:
1. Die ILS übernimmt das Weisungsrecht von FEZ und/oder KEZ
2. FEZ und/oder KEZ sind verpflichtet gem. Rahmenbedingungen für den Feuerwehreinsatz die Einsätze zu disponieren, koordinieren oder diese Aufgaben (und somit auch die Rechte) zu delegieren => ILS

Falls ich mich da völlig irren sollte, habe ich das Gesetz total mißverstanden.
Die ILS hat einer bayrischen Feuerwehr gegenüber absolut kein Weisungsrecht.
Sagt die ILS: "Einsatz für das Fahrzeug 1" und "Fahrzeug 2" fährt auch raus, kann der Dispo zwar sagen "Jungs, ihr seid nicht dran", aber das Fahrzeug kann trotzdem fahren, wenn es will.
Ggüber RD: Weisungsbefugt
Ggüber FW: Keine Weisungsbefugnis, die hat nur die Führung.
Die FEZ und die KEZ haben und hatten diese Befugnis auch nicht wirklich. Die ILS hat nur eine Weisungsbefugnis gegenüber der FEZ und der KEZ, die dann besetzt wird, wenn die ILS das möchte, die Fahrzeuge zugeteilt bekommt und auf abzuarbeitende Einsätze verteilt, selbst aber nicht alarmieren darf.
Und wenn die ILS ein Fahrzeug "zurück" will, bekommt sie das Fahrzeug auch ohne Diskussion zurück (es sei denn, die Führungskraft will das anders).
Soviel zur Weisungsbefugnis ggüber einer bayrischen Feuerwehr :)

Wir sind halt anders :-)

Pille112
01.02.2008, 10:00
Okay - das ist für mich als Nordlicht zwar in keinster Weise logisch nachzuvollziehen, aber nun habe ich doch noch wieder was neues dazugelernt und muß meine Wortschatz um den Begriff "Wild-Süd-Manieren" erweitern ;-)

nederrijner
01.02.2008, 13:23
Lang muß er noch zu lesen lernen bevor er ein "richtiger" Forum-User wird ;-)

...ich sprach von >>>INTERPRETIERT<<< das soll weder eine These noch ein Gesetzestextauszug sein.
Dann stelle ich mal die Frage, von wem das mit welcher Begründung so interpretiert wird und wie Du das siehst. ;)

Pille112
01.02.2008, 14:25
Die ergibt sich daraus das er eine Einsatzkraft der Fw ist und diese Tätigkeit in ihrer Gesamtheit als "hoheitliche Aufgabe" interprätiert wird, dass ist allerdings nur der Fall wenn er auch ein/e Mitglied/Einsatzkraft der Fw ist.

Hier bezieht sich die "freie" Interpretation auf die Ansichten vieler Fw'ler das SOG o.ä. Gesetz so auszulegen - Rechtsexperten sehen, nach deren Ansichten, das ganze doch etwas anders.

Letztendlich wird ja doch jeder Fall einzeln entschieden und dann kommt es immer auf den Richter bzw. dessen Urteil, bezüglich der Auslegung des dort gültigen SOG, an.

F64098
01.02.2008, 20:02
Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.


Ich würde eher behaupten, die Weisungsbefugnis der Leitstelle ggü. den Kräften der Feuerwehren ist eine Besonderheit der Stadtstaaten wie Hamburg, Berlin und Co.

Die Feuerwehren im Sinne des jeweiligen Brandschutzgesetzes arbeiten fast ausschließlich weisungsfrei. Nur wenn der Träger der betreffenden Feuerwehr auch gleichzeitig Träger der Leitstelle ist, ergibt sich dienstrechtlich eine Weisungsbefugnis.
Ansonsten gilt nämlich die FwDV100, die die Leitstelle eindeutig dem Einsatzleiter unterordnet.

MfG

Frank

Pille112
01.02.2008, 20:05
Ja, ja, ja - hab's ja schon begriffen - *lach

action-news
29.07.2008, 13:19
also ich würde gerne auch noch meinen Senf dazu geben.

Erst einmal seid ihr ja ganz schön vom eigentlichen Thema abgedriftet.

Ich denke dir Ursprüngliche Frage war, welche Art von Sondersignalen Pressevertreter nutzen dürfen.

Leider Gottes zur Zeit KEINE !!

Ich selbst bin Journalist und habe mich mit diesem Thema beschäftigt.
Blaues Licht geht gar nicht, wird immer geahndet, wenn man erwischt wird.

Eine gelbe Rundumleuchte wird in der Regel, von den BOS toleriert, da man wenn zb. ein Unfall auf der Autobahn ist, auch die Rettungsgasse nutzt um zum Einsatzort zu kommen.
Oder noch besser, zur Absicherung, bei einer Vollsperrung der Autobahn, fahre ich auch schonmal angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auf, um zu Örtlichkeit zu gelangen.

Zum Thema Pressesprecher der Feuerwehr:

Sicherlich ist es wichtig, das die FW einen Pressesprecher hat und dieser auch bei größeren Lagen vor Ort ist.
Allerdings sollte dieser zwischen Presse und Einsatzkräften vermitteln und nicht selbst mit der Kamera in der Hand Fotos schiessen.
Wenn er dies macht, was bei der FF oft vorkommt, sehe ich ganz klar einen unlauteren Wettbewerb, denn dieser wird mit der FF zusammen alarmiert und hat die möglichkeit mit Sonder und Wegerechten zur Einsatzstelle anzureisen.
Dies wiederum bedeutet, meist haben diese die besseren Bilder zb. Rettung der Bewohner über Drehleitern et.

Unsereins, verdient sein Brot mit diesen Bildern und uns entstehen kosten.
Auch wenn wir nichts verkaufen oder veröffentlichen.

Das ist nicht Fair.

Ich selbst habe beim Landesministerium NRW für Verkehr um eine Sondergenehmigung gebeten, eine weiße Stroboskopleuchte auf meinem Fahrzeug zu montieren, um dringliche Einsatzfahrten zu kennzeichnen.
Wir handeln grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
bsp.

Der Einsatzort ist 25 km von meinem Standort entfernt.
Es ist Nacht und die Autobahnen sind ziemlich leer.
Bei uns im Ruhrgebiet, haben wir noch zum Glück genügend Autobahnen, auf denen es kein Tempolimit gibt.

Ergo ich komme Nachts auf einer leeren AB mit 200 Sachen auf der linken Spur angerauscht und ein Idiot, der meint ich bin zu schnell, zieht nach Links um mich auszubremsen.

Was mach ich ???

Lichthupe ? - verboten
Recht überholen ? - verboten
Gelbes Blink oder rundumlicht - Interessiert ihn nicht

Weiße leuchte ? - kennt er nicht, ist Irritiert, fährt rechts rüber.


Ich bin schon der meinung, das wir als Jouirnalisten, keine sonder und wege rechte bekommen sollen.
Auch wir müssen uns an Tempolimits und Rote Ampeln halten.

Aber Ausnahmen wie gerade genannt, sollten eingeführt werden.

Nicht um den Verletzten noch im Auto zu Filmen, wie er da in einer Blutlache liegt.
Dies will eh keiner sehen.

Aber im richtigen Winkel gefilmt und fotografiert, sieht man nur Rettungskräfte nicht die Verletzten.



So das sollte reichen.

überhose
29.07.2008, 13:34
Allerdings sollte dieser zwischen Presse und Einsatzkräften vermitteln und nicht selbst mit der Kamera in der Hand Fotos schiessen.
Wenn er dies macht, was bei der FF oft vorkommt, sehe ich ganz klar einen unlauteren Wettbewerb, denn dieser wird mit der FF zusammen alarmiert und hat die möglichkeit mit Sonder und Wegerechten zur Einsatzstelle anzureisen.Das ist Quatsch. Die wenigsten Feuerwehren werden diese Bilder verkaufen, schon alleine aus rechtlichen Gründen. Die Bilder werden zur Aus-/Weiterbildung genutzt, und selbst bei einer Veröffentlichung auf einer Homepage entsteht kein unlauterer Wettbewerb.


Ich bin schon der meinung, das wir als Jouirnalisten, keine sonder und wege rechte bekommen sollen.
Auch wir müssen uns an Tempolimits und Rote Ampeln halten.
Aber Ausnahmen wie gerade genannt, sollten eingeführt werden.Ja, was denn nun? Jede Ausnahme vom geltenden Recht ist => Sonderrecht.

Und mit irgendwelchen andersfarbigen Blitz- oder Blinkleuchten werden die Verkehrsteilnehmer, wie du selber schon sagst, irritiert. Ob das irgendwem nützt? Das steigert nur unnötig die Unfallgefahr!

action-news
29.07.2008, 13:39
Das ist Quatsch. Die wenigsten Feuerwehren werden diese Bilder verkaufen, schon alleine aus rechtlichen Gründen. Die Bilder werden zur Aus-/Weiterbildung genutzt, und selbst bei einer Veröffentlichung auf einer Homepage entsteht kein unlauterer Wettbewerb.

Ich meine auch nicht die Feuerwehrmänner und Frauen die diese Bilder für Interne zwecke, nachbesprechung Homepage etc. nutzen.

Sondern rein diese, die Feuerwehr nutzen um sich gegenüber den anderen Journalisten einen Vorteil zu verschaffen, leider wird von den Feuerwehren selbst zu wenig dagegen unternommen.

patrick1180
29.07.2008, 13:48
Ich selbst habe beim Landesministerium NRW für Verkehr um eine Sondergenehmigung gebeten, eine weiße Stroboskopleuchte auf meinem Fahrzeug zu montieren, um dringliche Einsatzfahrten zu kennzeichnen.
Wir handeln grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
bsp.

Der Einsatzort ist 25 km von meinem Standort entfernt.
Es ist Nacht und die Autobahnen sind ziemlich leer.
Bei uns im Ruhrgebiet, haben wir noch zum Glück genügend Autobahnen, auf denen es kein Tempolimit gibt.

Ergo ich komme Nachts auf einer leeren AB mit 200 Sachen auf der linken Spur angerauscht und ein Idiot, der meint ich bin zu schnell, zieht nach Links um mich auszubremsen.

Was mach ich ???

Lichthupe ? - verboten
Recht überholen ? - verboten
Gelbes Blink oder rundumlicht - Interessiert ihn nicht

Weiße leuchte ? - kennt er nicht, ist Irritiert, fährt rechts rüber.

So das sollte reichen.

Also mir reicht das !
Ist das dein ERNST ?

Weiße Blitzleuchte ?
Is klar !
Und warum ?

Mir fehlen die Worte !

Florian Feuerbaer
29.07.2008, 13:50
@action-news

Nachdem ich meinen Drang bekämpft habe zu lachen, und ich die Sprache gefunden habe die hier erlaubt ist, mal eine Antwort:
Zum glück passt wenigstens der Herr auf! So bekommt die Presse keine Sonderrechte....

Unlauterer Wettbewerb... ich musste kurz mir die Tränen weg wischen.

"angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn" ich frage mich, bist du Lebensmüde? Oder woher weißt du das die Fahrbahn gesperrt ist? Wem kündigst du das wie an? Na?
In welcher Gegend fährst du?

Ich bin der Meinung von der Überhose, die Leuchte erhöht nur das Unfallrisiko.

Florian Feuerbaer
29.07.2008, 13:54
Also, ich habe mir jetzt doch noch malden entsprechenden Paragrafen der StVO durchgelesen, welcher Sonderrechte regelt.
Sehe ich das richtig, dass ein eigens dafür eingestellter Beamter oder Angestellter als Fotograf der Feuerwehr mit Sonderrechten zum Einsatzort fährt, um dort nichts anderes zu machen als Fotots zu schießen?
Wenn ja, sehe ich da ein kleines Problem: Welche seiner Tätigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe? Das Fotografieren? Seit wann ist das eine hoheitliche Aufgabe?

Ich gehe mal davon aus, dass diese Indikation für eine Signalfahrt im Falle eines Unfalls auf der Anfahrt von jedem Richter in 1000 Stücke zerrissen wird...

Gruß, Mr. Blaulicht

Nein, er fährt dahin um den Einsatzleiter zu entlasten, und das Bindeglied zur Presse zu werden. Wie was wo er macht, bis er ne Aufgabe hat weil keine Pressleite da sind, tja....

action-news
29.07.2008, 13:56
Unlauterer Wettbewerb... ich musste kurz mir die Tränen weg wischen.

"angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn" ich frage mich, bist du Lebensmüde? Oder woher weißt du das die Fahrbahn gesperrt ist? Wem kündigst du das wie an? Na?
In welcher Gegend fährst du?

Wieso musstest du dir die Tränen wegwischen ?

Eine Einsatzkraft, hat andere aufgaben an einer Einsatzstelle, er darf nicht die der Presse übernehmen.

Stell dir vor, die Journalisten vor Ort, fangen an die Aufgaben der Feuerwehr zu übernehmen ??
Wollt ihr das ?

Auf die AB fahre ich entgegen der Fahrtrichtung, in abstimmung mit der Past, wenn die AB voll gesperrt ist. (bin ja nich vollkommen durch)

Ich fahre im Ruhrgebiet

action-news
29.07.2008, 13:59
ich muss dir recht geben.

Es ist auch gut, wenn ein Pressesprecher vor Ort ist, den der Einsatzleiter, ist in der Regel mit anderen sachen beschäftigt.

Aber unfair ist es, wenn ein Feuerwehrmann, seine tätigkeit nutzt um im inneren Absperraum Bilder zu machen, sich dadurch einen vorteil verschafft und diese Bilder dann verkauft.

Zumindest dann, wenn die Presse vor Ort ist.

Florian Feuerbaer
29.07.2008, 14:03
Ich frage mich, wieviele Fwler Zeit haben Bilder zu machen, und diese danach auch zu verkaufen!??

Bist du Herr Wiebold?

Firefighter111
29.07.2008, 14:03
Also unser Pressefotograf kommt stets mit oranger Drehleuchte zum Einsatzort, das sieht die Polizei auch, aber es wird halt geduldet.

action-news
29.07.2008, 14:08
Ich frage mich, wieviele Fwler Zeit haben Bilder zu machen, und diese danach auch zu verkaufen!??

Bist du Herr Wiebold?


Leider Gottes zu viele.

Nein bin ich nicht (zum Glück) ;-)

Mr. Blaulicht
29.07.2008, 14:33
Dann ist es nötig, mit den entsprechenden Wehrführern Kontakt aufzunehmen oder sich an die zuständige Kommune zu wenden. Das Einsatzkräfte gewinnbringend Fotos machen, ist natürlich nicht einzusehen. Das sehe ich genauso. Nicht unbedingt als Wettbewerbsnachteil gegenüber der Presse, sondern eher, weil Einsatzmittel der Öffentlichkeit genutzt werde, um nicht-orginäre Aufgaben zu übernehmen (siehe dieses Beispiel (http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=39388)).

Und von Sonderrechten (oder wie auch immer das genannt werden will/soll/darf/muss) für Presseleute halte ich überhaupt gar nix. Das stets aufgeführte "Recht der Öffentlichkeit auf Information" kann auch mit der Nachricht an sich befriedigt werden. Auf Bilder besteht seitens der Öffentlichkeit kein Rechtsanspruch. Aber es verkauft sich halt besser. Und zur Gewinnsteigerung halte ich jede Art von Sonderkennzeichnung völlig überflüssig.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
29.07.2008, 14:33
Aber unfair ist es, wenn ein Feuerwehrmann, seine tätigkeit nutzt um im inneren Absperraum Bilder zu machen, sich dadurch einen vorteil verschafft und diese Bilder dann verkauft.

Ich weis garnicht, was für Probleme du hast... ;)

Du redest hier von "unfair"... Das hat mit Fair oder Unfair NIX zu tun... Denn er macht sich eindeutig STRAFBAR...

Unzwar nach §331 StGB (Vorteilsannahme)

(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn du also vor Ort, den "Pressesprecher" mit seiner Kamera in der Hand fotografieren kannst, der Staatsanwaltschaft nachweist, das er diese Bilder dann verkauft hat, ist er dran...

Und am besten ist die Kamera auch noch Besitz der Kommune... :)

MfG Fabsi

action-news
29.07.2008, 14:42
das es mehr oder weniger unerwünscht ist, das Journalisten in irgendeiner weise gekennzeichnet sind.

In anderer Hinsicht wiederum nicht.
Stell dir vor im Ruhrgebiet gibt es einen Journalisten, der stattet seine mitarbeiter mit hochmotorisierten Audis aus.
Diese jagen wie die Irren über die strassen.

Wenn jedoch der gesetztgeber sagt, okay, ich gebe euch die möglichkeit eine spezielle Kennzeichnung zu nutzen, aber Ihr müsst diverse Schulungen wie auch die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste besuchen und euch Qualifizieren.

Dann sieht für mich alles anders aus.

Wenn es eine einheitliche Regelung gibt, würde mir das reichen.

Und wenn es nur ein Blinkendes Schild ist wie der ÄND etc.

fwmorpheus
29.07.2008, 14:49
1.) Absperrung heißt abgesperrt, da hat ohne Weisung des Einsatzleiters die Presse keinen Fuß dahinter zu setzen.

2.) Presseleute schaffen es immer wieder das Einsatzgeschehen aufzuhalten. Selbst der ausgesprochene Platzverweis der Polizei wird regelmäßig missachtet.

3.) Es gibt Fotografen, die sich nur für die Bilder der Blutlachen interessieren (vor allem die, die mit dem Klatschblatt mit den 4 Buchstaben zusammenarbeiten).

4.) Bei uns wird es von der Gemeinde angeordnet Bilder von der Einsatzstelle dem Einsatzbericht beizulegen. Also sind die FM quasi gezwungen welche zu machen. Wobei diese Bilder nicht verkauft, sondern (ausgewählte) der Presse öffentlich zur Verfügung gestellt wird und intern zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Dieses Angebot wird sehr gerne von der örtlichen Presse genutzt.

Man braucht sich nicht zu wundern, warum erstens Presseleute an der Einsatzstelle unerwünscht sind (bis auf einige Ausnahmen, z.B. die Lokalpresse, die immer gerne wartet, bis die Leute zur E-Stelle dürfen) und zweitens dann solche VOLLIDIOTISCHEN GEDANKEN an irgendwelche Sonderrechte aufkommen, nur weil man so geil auf Blut und verformtes Blech ist.
Allein schon der Gedanke daran, dass der Presseheini mit Rundumleuchte zur E-Stelle fährt lässt das Messer im Sack aufgehen. So ein Verhalten darf von vorneherein weder geduldet noch erlaubt werden. Nur weil im Grundgesetz die Pressefreiheit verankert ist, heißt das nicht, dass man darf, was man will. Denn auch die Bilder von Blutlachen oder "geparkten" Opfern unter der Folie sind nicht menschenwürdig.

In unserem Falle druckt die lokale Presse meistens den Artikel von unserer Homepage bzw. von der Homepage der Polizei ab und schickt keinen Journalisten (Ist auch eine Kostenfrage).
Sollten fremde Journalisten an der E-Stelle auftauchen, so werden diese sofort des Platzes verwiesen mit dem Hinweis, das bereits genügend andere Journalisten anwesend sind und sie durch ihre Anwesenheit nur das Einsatzgeschehen stören.

patrick1180
29.07.2008, 14:51
Und warum denkst Du sollte man euch kennzeichnen oder sogar Sonderrechte geben ?
Ist das für Leib und Leben oder zu Erhaltung von Gütern wichtig, dass Du schnell vor Ort bist ?
Ich meine außer deiner Güter, die Du mit dem Verkauf der Bilder finanzierst ?
Ich bin Führungskraft in der SEG, sowie OrgL und ich habe keine besondere Kennzeichnung, sondern muss ein entsprechendes FZG besetzen...
Soviel zu der Verteilung von SOSI-Anlagen.

action-news
29.07.2008, 15:03
1.) Absperrung heißt abgesperrt, da hat ohne Weisung des Einsatzleiters die Presse keinen Fuß dahinter zu setzen. = Falsch

Richtig = Ich habe laut Beschlussder Innenministerkonferenz das Recht, mich innerhalb behördlicher Absperrung zu bewegen, solange ich niemanden gefährde und oder mein eigenes Leben gefährdet ist.

2.) Presseleute schaffen es immer wieder das Einsatzgeschehen aufzuhalten. Selbst der ausgesprochene Platzverweis der Polizei wird regelmäßig missachtet.

Dieser wird sehr selten (bei groben fehlverhalten) ausgesprochen.

3.) Es gibt Fotografen, die sich nur für die Bilder der Blutlachen interessieren (vor allem die, die mit dem Klatschblatt mit den 4 Buchstaben zusammenarbeiten).

Deine Meinung und du hast bestimmt immer recht


4.) Bei uns wird es von der Gemeinde angeordnet Bilder von der Einsatzstelle dem Einsatzbericht beizulegen. Also sind die FM quasi gezwungen welche zu machen. Wobei diese Bilder nicht verkauft, sondern (ausgewählte) der Presse öffentlich zur Verfügung gestellt wird und intern zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Dieses Angebot wird sehr gerne von der örtlichen Presse genutzt.

So kann man auch Arbeitsplätze zerstören.
Diese Anweisung gibt es bei uns auch, nur werden ausschliesslich Bilder über OTS verschickt, wenn keine Presse vor Ort ist



Man braucht sich nicht zu wundern, warum erstens Presseleute an der Einsatzstelle unerwünscht sind (bis auf einige Ausnahmen, z.B. die Lokalpresse, die immer gerne wartet, bis die Leute zur E-Stelle dürfen) und zweitens dann solche VOLLIDIOTISCHEN GEDANKEN an irgendwelche Sonderrechte aufkommen, nur weil man so geil auf Blut und verformtes Blech ist.
Allein schon der Gedanke daran, dass der Presseheini mit Rundumleuchte zur E-Stelle fährt lässt das Messer im Sack aufgehen. So ein Verhalten darf von vorneherein weder geduldet noch erlaubt werden. Nur weil im Grundgesetz die Pressefreiheit verankert ist, heißt das nicht, dass man darf, was man will. Denn auch die Bilder von Blutlachen oder "geparkten" Opfern unter der Folie sind nicht menschenwürdig.

"Ich denke, dass du einer der vielen bist, die jeden Tag im Fernsehen, die Bilder der Berichterstattung mit freude verfolgen und du deswegen total was gegen die Presse hast"

"klar, das eine objektive berichterstattung, oftmals situationen zeigt, in der fehrverhalten an den Tag gelegt wird, was ansonsten nicht gezeigt wird."


Sollten fremde Journalisten an der E-Stelle auftauchen, so werden diese sofort des Platzes verwiesen mit dem Hinweis, das bereits genügend andere Journalisten anwesend sind und sie durch ihre Anwesenheit nur das Einsatzgeschehen stören.

"Das verstösst klar gegen geltende Gesetzte und wird von mir mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde geahndet.

rundhauber
29.07.2008, 15:18
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln
...

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

1. wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2. im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

...

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


Ich lese in diesen Paragraphen nichts von Sonderrechten für die Presse. Du kannst Dich also wieder beruhigen. Oder glaubst Du, dass in Berlin jemand auf Deinen Wunsch die StVO ändert?

überhose
29.07.2008, 15:22
Nutz die Zitatfunktion, wenn du hier auf andere Beiträge eingehst. Ansonsten gerät es sehr unübersichtlich und das behindert eine vernünftige Diskussion doch sehr.

Es ist sicherlich falsch, alle Presseleute über einen negativen Kamm zu scheren. Genauso verkehrt ist aber dein Versuch, alle als Engel darzustellen, und die negativen Stellen nur bei den Einsatzkräften zu suchen. Beide Gesichtspunkte führen nicht unbedingt zu einem besseren Verhältnis und einer konstruktiven Zusammenarbeit.
Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Ich, als (gerne fotographierender) Pressesprecher einer kommunalen Feuerwehr, kenne sowohl:
- Fotografen und Journalisten, mit denen es noch niemals Probleme gab;
- Fotografen, die an Einsatzstellen plötzlich ungefragt auf dem Dach einen Löschfahrzeuges stehen
- Journalisten, die permanent versuchen, mit anderen (z.T. auch "an der Front" arbeitenden) Einsatzkräften zu sprechen, anstatt mit dem gekennzeichneten Pressesprecher (die Kennzeichnung mit grüner Weste wurde hier allen Medienvertretern mitgeteilt)
Genauso kenne ich auch Einsatzkräfte, die sich den Medienvertretern gegenüber vollkommen korrekt verhalten, und ich kenne auch Leute, die mitunter falsch reagieren.

Eines weiß ich sicher: Vieles in dieser Zusammenarbeit liegt an den Medienvertretern selber. I.d.R. sind sie es, die etwas von der Gegenseite wollen, nicht andersherum. Wir können als Einsatzkräfte auch unsere arbeit gut machen, ohne das hinterher jemand darüber berichtet.
Und wenn jemand mit reißerischen Namen auftritt, erlaube ich mir daraus Rückschlüsse auf die Seriösität zu ziehen...


Ich habe laut Beschlussder Innenministerkonferenz das Recht, mich innerhalb behördlicher Absperrung zu bewegen, solange ich niemanden gefährde und oder mein eigenes Leben gefährdet ist.Wie beurteilst du, wann wo dein Leben/Gesundheit gefährdet ist? In unseren Reihen besucht man zig Lehrgänge auch in speziellen Fachrichtungen, wo man dies lernt, und auf dieser Grundlage macht man Gefährdungsbeurteilungen, um die Gesundheit der eigenen Kräfte (und von "Zivilisten") zu schützen. Demzufolge kommt es an Einsatzstellen schon mal zu Absperrungen, wo man nicht oder nur mit bestimmter Schutzausrüstung agieren darf.
Ich weiß nicht, wie häufig ich schon Medienvertreter gesehen hab, die da irgendwie immun gegen sind (Gasaustritt, Nachlöscharbeiten in Wohnungen...)

überhose
31.07.2008, 21:42
Hier (bei diesem Herrn muss man wohl sagen: mal wieder) ein Beispiel, wie eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Medien und Einsatzkräften nicht zustande kommen kann/wird: http://www.blaulichtreporter.de/pageID_6322786.html

Ich finde es in dem Fall absolut i.O., die Außenwelt (und damit auch die Presse) erstmal völlig fernzuhalten. Nicht, damit der böse Presseonkel nichts filmen/knipsen kann. Sondern einfach aus den Gründen:
- die Bergungsmaßnahmen dort, wie auch die Betreuung der Passanten, die das mit ansehen mussten, sind sicher eine äußerst belastende Arbeit. Da muss man als Pressevertreter auch mal Respekt vor haben, und seine Arbeit zurückstellen, ohne gleich los zu heulen.
- Bei solchen Wracks ist es während der Bergung auch nicht immer 100% gewährleistet, das man die Leiche zu jeder Zeit vollständig abgedeckt hat. Da sollte man sich mit Kameras zurückhalten - im Sinne aller beteilgten.
- die Unfallaufnahme erfordert in einem solchen Fall sicher eine noch gesteigerte Gründlichkeit. Da ist es doch nur verständlich, das die Ermittler erstmal keinen unnötigen Fussspuren begegnen wollen.
- die Angehörigen und Beteiligten machen eine Zeit durch, die schwer genug für sie ist. Da sollte auch die freie Presse sich mal die Freiheit nehmen, das zu akzeptieren und sich nicht als negativer Stimmungsmacher betätigen.

Aber was anderes erwarte ich vom Wiebold auch eigentlich nicht. Wie kommt der bloss auf die Schnapsidee, dort würde man etwas vertuschen wollen? Leidet der an irgendwelchen Wahnvorstellungen, oder macht der mit "WIEBOLDS unmassgebliche MEINUNG" extra den Angehörigen von Unfallopfern das Leben noch schwerer?!

Solche Typen sind es, die eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Einsatzkräften und Medien immer wieder mit ihrer reisserischen Stimmungsmache torpedieren. Solche Typen, die über B***-Niveau niemals hinauskommen.

Wie kann man beim Wiebold eigentlich diese ständig so tollen Reaktionen abgeben? Ob die "Pressefreiheit" auch hier gilt?
Irgendwie hab ich da leichtes Ziehen im Bauch, wenn ich bei allen Statements nur lese "(Name der Redaktion bekannt)"...

action-news
01.08.2008, 09:46
Es ist sicherlich falsch, alle Presseleute über einen negativen Kamm zu scheren. Genauso verkehrt ist aber dein Versuch, alle als Engel darzustellen, und die negativen Stellen nur bei den Einsatzkräften zu suchen. Beide Gesichtspunkte führen nicht unbedingt zu einem besseren Verhältnis und einer konstruktiven Zusammenarbeit.
Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Ich, als (gerne fotographierender) Pressesprecher einer kommunalen Feuerwehr, kenne sowohl:
- Fotografen und Journalisten, mit denen es noch niemals Probleme gab;
- Fotografen, die an Einsatzstellen plötzlich ungefragt auf dem Dach einen Löschfahrzeuges stehen
- Journalisten, die permanent versuchen, mit anderen (z.T. auch "an der Front" arbeitenden) Einsatzkräften zu sprechen, anstatt mit dem gekennzeichneten Pressesprecher (die Kennzeichnung mit grüner Weste wurde hier allen Medienvertretern mitgeteilt)
Genauso kenne ich auch Einsatzkräfte, die sich den Medienvertretern gegenüber vollkommen korrekt verhalten, und ich kenne auch Leute, die mitunter falsch reagieren.

Nein ich versteh euch ja auch. Sicherlich gibt es auf beiden Seiten die guten und Idioten.
Ich kenne auch einige meiner Kollegen, die vollkommen rumspinnen.
Auch gibt es genügend journalisten, die meinen arbeitende Rettungskräfte abhalten zu müssen und denen dumme Fragen zu stellen. Solche sollten ganz klar einer Unfallstelle verwiesen werden.



Wie beurteilst du, wann wo dein Leben/Gesundheit gefährdet ist? In unseren Reihen besucht man zig Lehrgänge auch in speziellen Fachrichtungen, wo man dies lernt, und auf dieser Grundlage macht man Gefährdungsbeurteilungen, um die Gesundheit der eigenen Kräfte (und von "Zivilisten") zu schützen. Demzufolge kommt es an Einsatzstellen schon mal zu Absperrungen, wo man nicht oder nur mit bestimmter Schutzausrüstung agieren darf.
Ich weiß nicht, wie häufig ich schon Medienvertreter gesehen hab, die da irgendwie immun gegen sind (Gasaustritt, Nachlöscharbeiten in Wohnungen...)

Ich rede zb. von einem VU, die Polizei sperrt weiträumig ab um die Gaffer abzuhalten. Ich wiederum halte mich innerhalb dieser absperrung auf um meine Bilder zu bekommen.
Ich bin der meinung, man kann auch Bilder von der Rettung eines Menschen machen, ohne diesen selbst im Bild zu haben. Es liegt doch an mir, wenn ich den Blickwinkel so wähle, dass ich nur die Rettungskröfte draufhabe, die grade eine eingeklemmte Person aus dem PKW schneiden.
Ist das für mich korrekt.
Ich stehe dann aberr 8 - 10m dahinter. Bei Wohnungsbränden muss kein Medienvertreter wärend der Löscharbeiten in eine wohnung rein.
Darf er ja auch eh nicht, bis das zuständige KK den Tatort freigibt.

Und bei inem größeren Gasleck, naja Kamera Ex geschützt und ich trage eine Fluchthaube.

Vielen meiner Kollegen ist sowas egal.
mir nicht.

rundhauber
01.08.2008, 09:48
Hier (bei diesem Herrn muss man wohl sagen: mal wieder) ein Beispiel, wie eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Medien und Einsatzkräften nicht zustande kommen kann/wird: http://www.blaulichtreporter.de/pageID_6322786.html...

Über Herrn W. braucht man IMO nicht mehr den Kopf zu schütteln. Wer sich die Zeit nimmt und sich mal die gesamte Website ansieht, dem wird schnell klar, zu welcher Kategorie Reporter/Fotograf er zu zählen ist (ich spare mir hier die abfälligen Bezeichnungen, die mir gerade einfallen).

Die Fotos von der Unfallstelle sind IMO ausreichend für eine Berichterstattung, sogar für die B***. Mehr muss nicht sein. Übrigens verfügen gute Fotoreporter über Zoom-Objektive mit großen Brennweiten, die müssen da gar nicht mehr dicht ran.

action-news
01.08.2008, 09:49
Hier (bei diesem Herrn muss man wohl sagen: mal wieder) ein Beispiel, wie eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Medien und Einsatzkräften nicht zustande kommen kann/wird: http://www.blaulichtreporter.de/pageID_6322786.html

Ich finde es in dem Fall absolut i.O., die Außenwelt (und damit auch die Presse) erstmal völlig fernzuhalten. Nicht, damit der böse Presseonkel nichts filmen/knipsen kann. Sondern einfach aus den Gründen:
- die Bergungsmaßnahmen dort, wie auch die Betreuung der Passanten, die das mit ansehen mussten, sind sicher eine äußerst belastende Arbeit. Da muss man als Pressevertreter auch mal Respekt vor haben, und seine Arbeit zurückstellen, ohne gleich los zu heulen.
- Bei solchen Wracks ist es während der Bergung auch nicht immer 100% gewährleistet, das man die Leiche zu jeder Zeit vollständig abgedeckt hat. Da sollte man sich mit Kameras zurückhalten - im Sinne aller beteilgten.
- die Unfallaufnahme erfordert in einem solchen Fall sicher eine noch gesteigerte Gründlichkeit. Da ist es doch nur verständlich, das die Ermittler erstmal keinen unnötigen Fussspuren begegnen wollen.
- die Angehörigen und Beteiligten machen eine Zeit durch, die schwer genug für sie ist. Da sollte auch die freie Presse sich mal die Freiheit nehmen, das zu akzeptieren und sich nicht als negativer Stimmungsmacher betätigen.

Aber was anderes erwarte ich vom Wiebold auch eigentlich nicht. Wie kommt der bloss auf die Schnapsidee, dort würde man etwas vertuschen wollen? Leidet der an irgendwelchen Wahnvorstellungen, oder macht der mit "WIEBOLDS unmassgebliche MEINUNG" extra den Angehörigen von Unfallopfern das Leben noch schwerer?!

Solche Typen sind es, die eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Einsatzkräften und Medien immer wieder mit ihrer reisserischen Stimmungsmache torpedieren. Solche Typen, die über B***-Niveau niemals hinauskommen.

Wie kann man beim Wiebold eigentlich diese ständig so tollen Reaktionen abgeben? Ob die "Pressefreiheit" auch hier gilt?
Irgendwie hab ich da leichtes Ziehen im Bauch, wenn ich bei allen Statements nur lese "(Name der Redaktion bekannt)"...

Ich bin mit dir in diesem Fall absolut einer meinung.
Viele Kollegen werden sich mir anschliessen.
Dieser Mensch geht gar nicht, man muss auch mal eine Situation abschätzen können, wo man seine Kamera wegstellt und wartet.

grab3107
01.08.2008, 10:56
Und bei inem größeren Gasleck, naja Kamera Ex geschützt und ich trage eine Fluchthaube.

Entschuldige, aber eine Ex-geschützte Cam? Welche is das? Hab auch auf die Schnelle beim Googlen nix gefunden.

Und eine Fluchthaube hilft dir bei so manchen Sachen garnix. Weil du so manches Gift weder riechst, noch schmeckst noch siehst. Du weißt also dann nicht warum du vielleicht in der nächsten Nacht mit Atemnot usw. aufwachst.

Wir hatten vor einiger Zeit auch wieder wegen Sturmschaden einen Einsatz. Der Fotoreporter der hier dazugekommen ist hat erstmal beim Kommandanten nachgefragt ob er ein Paar Bilder aus der Nähe machen darf (war jetzt nix spektakuläres, nur ein Baum der auf die Straße gefallen is. Da ein zweiter ebenfalls angebrochen gewesen ist hatte nwir uns entschieden beiden weg zu schneiden). Aber so find ich das doch OK. Was ich auch bei anderen Einsätzen schon mitbekommen habe wo ich mit der Arbeit draußen gewesen bin, im Normalfall ist in Absprache mit der POL für die Leut mit Cam fast alles möglich. Bisher hab ich da noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Florian Feuerbaer
01.08.2008, 15:00
@ Überhose

Naja manche Leute schreiben immer so dolle Kommentare... wenn ich das dann zum Teil darunter lese bekomm ich Bröckenhusten...
Es gibt ja auch Leute für die gilt keine Straßenverkehrsordnung in diesem Zusammenhang, und wundern sich dann, das irgendwann die Kollegen der Polizei ein Auge auf einen werfen (imo zu recht!!).

Meine Frage ich ich mir immer dazu stelle, wieso will man eine Leiche nicht Knipsen, aber wie man diese frei schneidet? Braucht die Gesellschaft wirklich diese Fotos um nicht ganz abzustumpfen?
Hmm wir sollten den Presseleuten die Arbeit mit dem schneiden überlassen. Dann haben wir weniger psychologische Probleme nachher, und die Presse ist zufrieden weil sie beim schneiden die besten Fotos machen kann.....

überhose
01.08.2008, 15:13
Naja manche Leute schreiben immer so dolle Kommentare... wenn ich das dann zum Teil darunter lese bekomm ich Bröckenhusten...Ich bezweifel ernsthaft, das es sich hier um "manche Leute" handelt. Ich gehe fest davon aus, es handelt sich um Mitarbeiter!
Diejenigen, die sich positiv über Wiebold äußern oder ihm zustimmen, sind immer auffallend hochtrabend. Und diejenigen, die sich negativ äußern/kritisieren, tun das nur ansatzweise, und es werden dabei fast immer Nebenkriegsschauplätze angesprochen, die dann wiederum die HiOrgs in schlechtes Licht rücken und von der Wiebold-Kritik ablenken. Gerne genommen sind hier z.B. Angriffe der Organisationen gegeneinander (RD vs. FW, FF vs. BF usw.)
Und dazu kommt dann immer diese Anonymität mit "Name der Redaktion bekannt". Immerhin: Diese Aussage glaube ich denen...

offi
01.08.2008, 15:51
Wenn sich bei uns an der Einsatzstelle die Presse beim ELW vorstellt, wird an diejenigen eine grüne Weste ausgeteilt.
Damit kann jede Einsatzkraft einschätzen, mit wem sie es da zu tun hat.

Da isses dann auch kein Problem, diese Person vielleicht mal nen Schritt hinter die Absperrung machen zu lassen.

Ich kenne mich mit dem Bereich der Pressefreiheit nicht aus, denke aber, dass man nicht jedes Recht bis zum Letzten ausschöpfen muss.
Irgendwo muss man nen Mittelweg finden.

Zum Thema Kennleuchte:

Bei nüchterner Betrachtung sind die Fotos die gemacht werden sollen ja quasi ein "Produkt" welches verkauft werden soll um Geld zu verdienen.
Die "Produktion" besteht aus mehreren Teilen, unteranderem auch dem "Halbzeug" (das zu fotografierende Objekt), welches bei nicht vorhadensein zum Produktionsausfall führt. Und das soll jetzt durch Sonderrechte schneller "beschafft" werden?

Das erinnert mich an das Thema von Jemanden, der für seine Speditionsfirma Sonder- und Weggerecht beantragen wollte, damit er seinen Kunden eine schnellere Ersatzteil/Halbzeug Lieferung anbieten kann, um Produktionsausfälle zu vermindern...

Gruß,
Philipp

Fuxe
04.08.2008, 15:17
Ich denke dir Ursprüngliche Frage war, welche Art von Sondersignalen Pressevertreter nutzen dürfen.

Leider Gottes zur Zeit KEINE !!

Ich würde mal eher sagen: Gott sei Dank.



Ich selbst bin Journalist und habe mich mit diesem Thema beschäftigt.
Blaues Licht geht gar nicht, wird immer geahndet, wenn man erwischt wird.

Und das ist auch vollkommen in Ordnung so. Stell Dir mal vor, dass jeder Schreiberling eines lokalem Laberblattes mit Sonderrechten unterwegs ist und das am Besten noch zu einer Ölspur.



Eine gelbe Rundumleuchte wird in der Regel, von den BOS toleriert, da man wenn zb. ein Unfall auf der Autobahn ist, auch die Rettungsgasse nutzt um zum Einsatzort zu kommen.


Und dadurch auch völlig gerechtfertigt nachfolgende Rettungskräfte behindert- klar der Bildzeitungsleser will ja sein täglich Blut.



Oder noch besser, zur Absicherung, bei einer Vollsperrung der Autobahn, fahre ich auch schonmal angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auf, um zu Örtlichkeit zu gelangen.

Hä?
Mit welchem Recht?
Hältst Du Deine Tätigkeit für so erhaben?
Ich dürfte kein Polizeibeamter in Deiner Nähe sein.

Zum Thema Pressesprecher der Feuerwehr:



Wenn er dies macht, was bei der FF oft vorkommt, sehe ich ganz klar einen unlauteren Wettbewerb, denn dieser wird mit der FF zusammen alarmiert und hat die möglichkeit mit Sonder und Wegerechten zur Einsatzstelle anzureisen.
Dies wiederum bedeutet, meist haben diese die besseren Bilder zb. Rettung der Bewohner über Drehleitern et.

Unsereins, verdient sein Brot mit diesen Bildern und uns entstehen kosten.
Auch wenn wir nichts verkaufen oder veröffentlichen.

Das ist nicht Fair.




Unglaublich.
Willst Du etwa daraus ein Recht herleiten, dass Du und Deinesgleichen eure neugierigen Rüssel in laufende Rettungsarbeiten stecken könnt?
Ich fasse es nicht, aber ich kann Dir zumindest mal ansatzweise meine Reaktion als Rettungsdienstangehöriger oder Angehöriger des Verletzten erläutern, die für Dich wohl weniger angenehm ausfallen würde.




Ich selbst habe beim Landesministerium NRW für Verkehr um eine Sondergenehmigung gebeten, eine weiße Stroboskopleuchte auf meinem Fahrzeug zu montieren, um dringliche Einsatzfahrten zu kennzeichnen.
Wir handeln grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
bsp.

Die Du hoffentlich nie bekommen wirst.
Vielleicht hast Du zufällig mal dran gedacht, dass Du mit einer solchen Lampe auch durch Blendung den restlichen Verkehr gefährden kannst?




Der Einsatzort ist 25 km von meinem Standort entfernt.
Es ist Nacht und die Autobahnen sind ziemlich leer.
Bei uns im Ruhrgebiet, haben wir noch zum Glück genügend Autobahnen, auf denen es kein Tempolimit gibt.




Ergo ich komme Nachts auf einer leeren AB mit 200 Sachen auf der linken Spur angerauscht und ein Idiot, der meint ich bin zu schnell, zieht nach Links um mich auszubremsen.

Was mach ich ???

Lichthupe ? - verboten
Recht überholen ? - verboten
Gelbes Blink oder rundumlicht - Interessiert ihn nicht

Weiße leuchte ? - kennt er nicht, ist Irritiert, fährt rechts rüber.

Und baut vielleicht wegen gerade dieser "Irritierung" einen Unfall.
Oh Mann.....
Naja, Hauptsache Du hast Deine Bilder im Kasten.




Ich bin schon der meinung, das wir als Jouirnalisten, keine sonder und wege rechte bekommen sollen.
Auch wir müssen uns an Tempolimits und Rote Ampeln halten.

*grööhl*

Aber mit weissem Stroboblitzer nachts mit 200 Sachen die Leute von der linken Spur scheuchen....




Aber Ausnahmen wie gerade genannt, sollten eingeführt werden.

Auf gar keinen Fall. Wild- West im Strassenverkehr, braucht wegen ein paar Bildchen kein Mensch!



Nicht um den Verletzten noch im Auto zu Filmen, wie er da in einer Blutlache liegt.
Dies will eh keiner sehen.

Aber im richtigen Winkel gefilmt und fotografiert, sieht man nur Rettungskräfte nicht die Verletzten.

Da fehlen mir die Worte!



So das sollte reichen.

Stimmt, die Ferien gehen bald zu Ende, nicht?

Gruss
Fuxe

StefanK
04.08.2008, 16:19
Und bei inem größeren Gasleck, naja Kamera Ex geschützt und ich trage eine Fluchthaube.

Vielen meiner Kollegen ist sowas egal.
mir nicht.
Oje Ex Schutz != ex schutz außer deine Kamera hat Ex schutz zone 0 dann sag ich mal garnix
Selbst die feuerwehr nimmt bei einem Gasleck keine Ex schutz Funken mit in den gefahrenbereich. zumindest bei uns nicht.

Bugs B
04.08.2008, 16:37
Oje Ex Schutz != ex schutz außer deine Kamera hat Ex schutz zone 0 dann sag ich mal garnix
Selbst die feuerwehr nimmt bei einem Gasleck keine Ex schutz Funken mit in den gefahrenbereich. zumindest bei uns nicht.

btw: was will er denn bei nem Gasleck fotografieren? Das austretende Gas?? *lol*

janflo.berga
04.08.2008, 17:17
Hallo!
Also bei uns (NRW Burscheid) ist es so dass der presse fotograf nur zu einsätzen kommt die etwas länger dauern oder wenn ei durchkommen des fotografs ungehindert ist.
allerdings besitzen wir bei uns einen kollegen der die HP Moderiert und selbst fotos auf der E-Stelle macht er fährt bei einsätzen ganz normal auf dem Einsatzfzg. mit und wenn er dann mal zeit hat macht er halt fotos.
meistens setzt er sich auf den Melder platz.
aber mal ganz unter uns für was anderes wäre er sonst auch nicht zu gebrauchen.
aber mal weiter im text. sollte er kein Einsatzfzg bekommen hat er ein Schild mit der Aufschrift FeuerwehrFotograf in der Windschutzscheibe hängen einige machen platz andere nicht.
zum abstellen des fz(Privates fz)besitzt er eine Gelbe Rundumkennleuchte die zum Warnen vor gefahren also das FZ am Fz angebracht wird(ist also erlaubt)
Eine Blaue Rundumkennlauchte ist mit einer erlaubnis der stadt und des landes erlaubt allerdings nicht immer mit Sosi(Sondersignal)
mfg Jan

Max K.
04.08.2008, 17:53
Ihr nehmt also auf dem ersten Fahrzeug eine Person mit, nur zum Fotos machen? Zumindest bei uns ist der Melder auch so meist ganz gut ausgelastet (Atemschutzüberwachung, unterstützung der anderen Trupps.. Whatever) - Da gibt es tausend Dinge, die wichtiger sind, als Fotos zu machen.. (Wozu überhaupt? Um danach auf der Website damit anzugeben oder "guck mal, da bin ich"-Spiele zu spielen? Wer setzt die bei Einsätzen gemachten Fotos ernsthaft zur Ausbildung ein?!) - Ich habe nichts dagegen, Einsatzbilder auf der Website zu veröffentlichen, aber das hat nun wirklich keine Priorität, oder?

Und spätestens wenn mir mal ein Journalist mit Blaulicht oder sonstigem Leuchtkram entgegen kommt und an einer Einsatzstelle mit hoher Explosionsgefahr mit ner Fluchthaube und einer "ex-geschützten Kamera" rumläuft, wirds Zeit für die Männer in den weißen Kitteln.. (entweder für den "Journalisten", für die verantwortlichen die sowas nicht unterbinden oder für mich, weil ich mir dann einbilden werde, zu halluzinieren)

Die Pressefreiheit in allen Ehren, ich habe bestimmt nichts dagegen, das ein Journalist die Öffentlichkeit Unterrichtet, aber bitte nicht so.. :(

offi
04.08.2008, 18:38
zum abstellen des fz(Privates fz)besitzt er eine Gelbe Rundumkennleuchte die zum Warnen vor gefahren also das FZ am Fz angebracht wird(ist also erlaubt)


Seit wann ist eine gelbe RKL, sobald sie zum warnen benutzt wird, einfach so erlaubt?



Eine Blaue Rundumkennlauchte ist mit einer erlaubnis der stadt und des landes erlaubt allerdings nicht immer mit Sosi(Sondersignal) mfg Jan


Also bleibt sie aus???

PS: Warum benutzt man eigentlich Abkürzungen, um sie hinterher zu erklären? :P

FlorianKrAachen
07.10.2008, 21:48
Schön mal soviele Meinungen hier zu lesen. Selber tätig im Bereich der Presse ( ohne SiSo ).
Aber mal erwähnt vieleicht auch nicht wichtig für unser Land!
In NL z.B. Fahren Feuerwehr Fotografen tatsächlich mit SiSo. zur E-stelle.
Folgender Hintergrund:
Es ist in der Vergangenheit zu Rechtstreitigkeiten gekommen, weil die Feuerwehr angeblich mehr beschädigt hat als nötig.
Des weiteren wurden Vermutungen von Angehörigen einiger Verstorbener Opfer geäusserrt, das die Feuerwehr u. Rettungsdienst Ihre Arbeit nicht wirklich gut gemacht haben.
Um nun Zukünftig an Hand von Bildern, Einsätze im frühstadium Dokumentieren zu können wurden Feuerwehrfotografen Eingestellt die dann auch mit eigenem Dienstfahrzeug ( mit SiSo ) die Einsatzstelle anfahren. Selbstverständlich nicht für jeden Baum oder Mülleimerbrand.
Mal weiter gesponnen, würde es mich nicht wundern, wenn auch wir von dieser Maßnahme, gar nicht mehr soweit entfernt wären. Im Sinne der Beweisbarkeit wäre es alsö nicht mal so Falsch, das Städte und Kreis in allen Bundesländern mal genau darüber Nachdenken würden.
Auch bei uns im Land gibt es Fälle, die durch solche Fotos, eine klare Beweislage zu gunsten der Feuerwehr gewesen wären.
Also das nur mal als Anstoß für die Zukunft.

Schönen Tag auch.

Mr. Blaulicht
07.10.2008, 21:57
Tja, darüber ließe sich tatsächlich nachdenken. Das wäre dann die Dokumentationsaufgabe, die durch die FW erfüllt werden würde - meinetwegen auch mit Sindersognal ;-) . Daran sehe ich auch prinzipiell keine Probleme. Allerdings sollten die Fotos dann auch das bleiben, was sie sind: Dokumentations- und Beweismittel, und keine Medien zum Aufgeilen bei youtube und Konsorten.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
08.10.2008, 08:50
Tja, darüber ließe sich tatsächlich nachdenken. Das wäre dann die Dokumentationsaufgabe, die durch die FW erfüllt werden würde - meinetwegen auch mit Sindersognal ;-) . Daran sehe ich auch prinzipiell keine Probleme. Allerdings sollten die Fotos dann auch das bleiben, was sie sind: Dokumentations- und Beweismittel, und keine Medien zum Aufgeilen bei youtube und Konsorten.

Gruß, Mr. Blaulicht

so ist es !

Gruß Michael

PS: ich liebe die Pressefreiheit, sacht der Fotograf zum RettAss. währst früher gekommen, hättest Du vorne ein Platz.

Fabpicard
08.10.2008, 20:40
@FlorianKrAachen: Mit sicherheit ein guter Denkansatz, aber da SoRe ja in Deutschland Gesetzlich (noch) so geregelt sind, das Menschenleben gerettet werden usw... wird es das hier wohl nicht so schnell geben...
(Sinnvoller fände ich da ne Digicam für den "Melder" *g*)

MfG Fabsi

dbip
08.10.2008, 20:49
@ Mr. Blaulicht

Die indirekte Anschuldigung an die Pressephotografen, dass sie ihre Fotos an youtube und Konsorten anbieten, finde ich absolut unerhört! Wie kann man sowas nur behaupten, hast du dafür Beweise? Soviel ich weiß, ist youtube nur ein Anbieter für Videomaterial und keine Fotos?! Ich persönlich kenne sehr viele Pressephotografen, aber keinen einzigen der sowas machen würde, von dem abgesehen dass nur eine auf die absurde Idee kommt, in ein Video-Online-Portal seine Fotos gratis anzubieten.

Was heißt hier eigentlich "aufzugeilen"? Willst du damit behaupten dass sich die Bevölkerung die Tageszeitungen durchliest und bei einem Foto eines Einsatzes der Rettungsorganisationen zum Masturbieren anfängt?

Können wir bei diesem Thema auf dem Boden bleiben und Sachlich sein?!

pierre0208
08.10.2008, 20:55
Er meint damit bestimmt je mehr Blut desto Interessanter der Artikel. Siehe BILD von heute mit dem abgerissenen Bein. Sowas inner Tageszeitung oder Videoportalen ist geschmacklos

FlorianKrAachen
08.10.2008, 21:20
Sagen wir mal so, ein Anfang wäre doch gemacht wenn, Ausgewähltes ( Fotopersonal ) Pressestellen mit den erstalarmierten per Melder, SMS, oder Anruf informiert werden. Die Anfahrt selber muß ja nicht mit SiSo. sein. ( ;) Soweit ist unser Land noch nicht )
Zum Thema BILD und abgerissene Beine, hier ist ja schon zu erkennen das Presse nicht gleich Presse ist. Obwohl die Kamera bei Personen im Autowrack oder am Fenster stehenden Hilfe rufern in der Tasche bleibt. Werden trotz allem die Bilder im Vorfeld immer noch mal gesichtet und Aussortiert. Jedenfalls in meinem Fall.

Ein schönes Beispiel für saubere und Ordentliche Dokumentation von Einsätzen findet Ihr hier.

www.feuerwehrpresse.org

überhose
08.10.2008, 21:43
Sagen wir mal so, ein Anfang wäre doch gemacht wenn, Ausgewähltes ( Fotopersonal ) Pressestellen mit den erstalarmierten per Melder, SMS, oder Anruf informiert werden.Ja, auf den Ärger kann man sich freuen, wenn man seine Medienvertreter gezielt auswählt und ein Nichtgewählter meldet sich per Anwalt...

FlorianKrAachen
08.10.2008, 23:24
Ja, auf den Ärger kann man sich freuen, wenn man seine Medienvertreter gezielt auswählt und ein Nichtgewählter meldet sich per Anwalt...

Wir reden hier nicht von Medienvertretern! Schliesslich gibt es ja auch Pressestellen bei den Feuerwehren. Oder nehmen wir an das entsprechend Fotopersonal direkt für die Feuerwehr zur Verfügung steht.<< und die gibts bereits. ( Der Pressesprecher der FF o. BF ist oftmals spät an der E-stelle )

Mister-X
09.10.2008, 00:09
Bei manchen Einsätzen sicherlich nicht schlecht, wir haben teilweise Digicams auf unseren Fahrzeugen so das auf weisung dann auch eine person fotos macht... einfaches beispiel Baum auf Auto, um festzuhalten welche schäden VOR unserer Arbeit entstanden sind. Ist natürlich nur bei manchen einsätzen wirklich machbar.

Insgesamt wohl ne Diskusion die wie alles Pro und Contra seiten findet... jedoch wenn ein Mitglied der Feuerwehr das für Fotodokumentation abgestellt wird Fotos an die presse oder Öffentlichkeit weiter gibt ist wohl offensichtlich woher diese kommen. Und dann kann er seine sachen wohl gereinigt abgeben.
Das es bei manchen Zeitungen oder sonst was auch Schwarze Schafe gibt ist auch klar.... sonst würde man manche Bilder in den Medien nicht zu sehen bekommen.
Denke das geht aber auch an dem Thema vorbei darüber zu Diskutieren oder wie auch immer.

Für mich Persöhnlich kann ich sagen das jemand der bei der Presse arbeitet und mitbekommt das auf der XY Strasse ein VU ist... KEINE Signalleuchte oder sonst was benötigt um dort schneller an sein Ziel zu gelangen. Es besteht hier ja keine dringlichkeit zur abarbeitung des Einsatzes. Der VU wird mit oder ohne Ihn abgearbeitet.
Müsste sich nun die Feuerwehr aus Rechtlichen gründen absichern und dazu Fotos machen, so ist das meiner meinung nach absolut nicht zu vergleichen, hier wird ja mit einem ganz anderem Hintergrund "gearbeitet".

Wie gesagt... alles nur meine meinung... will hier auch keinem was unterstellen oder sonst was... wenn jemanden was stört... bitte ned gleich mit dem Hammer auf mich los rennen *g*

FF112DN
09.10.2008, 01:47
@ Mr. Blaulicht

Die indirekte Anschuldigung an die Pressephotografen, dass sie ihre Fotos an youtube und Konsorten anbieten, finde ich absolut unerhört!


du scheinst youtube nicht zu kennen...



Wie kann man sowas nur behaupten, hast du dafür Beweise? Soviel ich weiß, ist youtube nur ein Anbieter für Videomaterial und keine Fotos?!


der alltag lässt nichts anderes übrig als die möglichkeit einzuschließen.

und was die "fotos" auf einem "videoportal" angeht: du scheinst wirklich noch nicht 3 videos dort gesehen zu haben... fotos zu videos machen ist wohl das kleinste problem.



Was heißt hier eigentlich "aufzugeilen"? Willst du damit behaupten dass sich die Bevölkerung die Tageszeitungen durchliest und bei einem Foto eines Einsatzes der Rettungsorganisationen zum Masturbieren anfängt?


lass mich kurz überlegen ... mmh nicht ganz so drastisch formuliert, aber: JA, EINDEUTIG!
Man schaue sich doch bloß an, mit welchen Meldungen die Verkaufszahlen steigen?!



Können wir bei diesem Thema auf dem Boden bleiben und Sachlich sein?!

Kannst du das?

Er hat lediglich klargestellt, dass man ab dem moment wo man offiziel als pressebeauftragter oder sonstiges fotos macht sich auch über seine verantwortung bewusst sein sollte und die Fotos ihrem Zweck dienen müssen und nichts darüber hinaus.

Mr. Blaulicht
09.10.2008, 08:22
@ FF112DN: Danke für die Klarstellung! ;-)

Ich finde es lächerlich, dass sich Pressefotografen als "Dokumentationshelfer" bei Einsätzen sehen und verkaufen wollen. Sicherlich kommt so etwas vor, aber Dokumentationsaufgaben hat immer derjenige, der auch die Tätigkeit ausführt. Wenn ich in der Klinik Wunden dokumentieren muss, ruf ich ja auch nicht die Presse an, sondern greife auf unsere Foto- und Dokumentationsabteilung zurück (wir können uns eine solche Abteilung leisten!) Ansonsten greife ich selbst zur Kamera.
Und dann daraus auch noch Sonderrechte oder gar Sondersignal (das übrigens im Slang der Fachkreise SoSi abgekürzt wird) abzuleiten, finde ich absurd.
Genauso finde ich Einsatzstellenbilder als Teil des Journalismus mit Sicherheit aufregend, aber nicht im Geringsten als absolut notwendig. Klar bleibt mein Blick auch bei solchen Fotos in der Zeitung hängen, aber daraus Rechte des Journalisten abzuleiten, ist doch schon sehr weit hergeholt. Solche Fotos haben nur einen Sinn: Nämlich die Sensationsgier der Konsumenten und damit die Auflage bzw. Einschaltquote zu steigern. Andere Pressesparten arbeiten mit Paparazzi!

Und aufgrund dieser Meinug bin ich absolut gegen die Sonderbehandlung von Presseleuten. Der Einzige, der an einer Einsatzstelle Fotos oder Videos machen darf, der auch eine hoheitliche Aufgabe wahrnimmt (und damit SoRe genießt), sind Dokumentationsbeauftragte der eingesetzten Organisation, sei es Polizei, FW oder sonstiger Einsatzformationen. Und diese Fotos können dann meinetwegen auch selektiert an die Presse im Rahmen einer Presseerklärung weitergegeben werden.
Aber dass Reporter mit Blau- oder andersfarbigen Licht zur Einsatzstelle fahren, dabei andere Menschleben auf's Spiel setzen (und keiner kann mir erzählen, dass Fotografen besser autofahren als Einsatzkräfte, und leider kommt es da oft genug zu tragischen Unfällen!), Einsatzkräfte evtl. behindern (und wenn es nur in Form eines Interviews ist), nur um ein sensationelles Foto zu machen und sich dabei oft über Persönlickeitsrechte von Patienten hinwegsetzen, finde ich völlig überflüssig!!!

Kein Mensch kann mir erzählen, dass diese Arbeit wichtig ist. Denn wenn sie es wäre, würden die Feuerwehren ihre Fotos selbst machen!

Gruß, Mr. Blaulicht

quichibo
09.10.2008, 11:21
Tja, dem ist ja wohl eigentlich nichts mehr hinzuzufügen!

Wir haben hier im Ort auch einen, der meint mit einer gelben Leuchte fahren zu müssen. Und er behindert uns auch an der Einsatzstelle, und und und. Quasi ist er das alles, was hier an negativen Eigenschaften eines Reporters genannt wurde.

Ich frage mich immer nur, warum da nicht eingegriffen wird. Warum werden solch Störenfriede nicht der Einsatzstelle verwiesen, wenn sie offensichtlich beabsichtigt Einsatzkräfte behindern? Warum geift da bitte die Polizei nicht ein (wenn sie vor Ort ist)? Haben die Angst vor einem Nachspiel, Angst vor einem schlechten Image? Ich will jetzt keineswegs die Polizei schlecht machen, nur diese Frage stelle ich mir wirklich.

Das man im Rampenlicht als Feuerwehrmann, Polizist, Rettungsassistent etc. steht, ist mir klar. Wenn dann noch ein dummer Spruch vom Feuerwehrmann zum Reporter kommt, könnte sich das ja auch auf den Artikel auswirken. Das ist hier auch bereits schonmal passiert...

Aber manchmal sollte man auf Pressefreiheit schei...! Oder sollte man von Pressefrechheit sprechen?

offi
09.10.2008, 12:08
Wenn ich mir zuerst diese Aussage durchlese:

>Wir haben hier im Ort auch einen, der meint mit einer gelben Leuchte fahren zu müssen. Und er behindert uns auch an der Einsatzstelle,...<


Und dann diese Frage:

>Ich frage mich immer nur, warum da nicht eingegriffen wird.<



Du bist betroffen und fragst, warum du nichts machst????

FF112DN
09.10.2008, 13:28
zum Thema eingreifen:

Wenn die Polizei nichts macht, oder selbst genug zu tun hat oder ähnliches, ist man - zumindest in NRW - als Feuerwehr dazu berechtigt jemanden der Einsatzstelle zu verweisen.

Und wenns hart auf hart kommt, darf man sogar eine Person mit Gewalt entfernen.

Sprich man muss der Person vorher eine klare Ansage machen. Bsp: "Ich verbiete Ihnen den Aufenthalt in dem und dem Bereich und fordere Sie auf den Einsatzbereich sofort zu verlassen, ansonsten werde ich Sie gewaltsam entfernen lassen."

MkG

quichibo
09.10.2008, 13:51
Wenn ich mir zuerst diese Aussage durchlese:
>Wir haben hier im Ort auch einen, der meint mit einer gelben Leuchte fahren zu müssen. Und er behindert uns auch an der Einsatzstelle,...<
Und dann diese Frage:
>Ich frage mich immer nur, warum da nicht eingegriffen wird.<
Du bist betroffen und fragst, warum du nichts machst????

Ich reagiere nur in der Form, dass ich ihm weiß mache, er soll mich in Ruhe lassen...
Desweiteren bin ich nur ein Löschknecht und habe somit ja wohl nicht das Recht Reporter von der Einsatzstelle zu entfernen, solange sie mich nach meiner Aufforderung in Ruhe lassen, was ja nicht bedeutet, das andere Trupps auch in Ruhe gelassen werden.

Wenn ich dürfte wie ich könnte, das wär was...

axeme
09.10.2008, 14:02
zum Thema eingreifen:

Wenn die Polizei nichts macht, oder selbst genug zu tun hat oder ähnliches, ist man - zumindest in NRW - als Feuerwehr dazu berechtigt jemanden der Einsatzstelle zu verweisen.

Und wenns hart auf hart kommt, darf man sogar eine Person mit Gewalt entfernen.

Sprich man muss der Person vorher eine klare Ansage machen. Bsp: "Ich verbiete Ihnen den Aufenthalt in dem und dem Bereich und fordere Sie auf den Einsatzbereich sofort zu verlassen, ansonsten werde ich Sie gewaltsam entfernen lassen."

MkG

Das ist wohl richtig, aber das steht eben nicht in Einklang mit dem Presserecht. Ein Vertreter der Presse, welcher sich (zumindest bis zum 31.12.2008) mit dem Presseausweis inkl. Aufdruck der Innenministerkonferenz an der E-Stelle ausweisen kann, hat das Recht an der E-Stelle zu sein. Er darf sich auch innerhalb der Absperrungen aufhalten, soweit er nicht die Arbeiten behindert und keine besondere Schutzausrüstung (und dazu gehört nicht der einfache Feuerwehrhelm, sondern PA, CSA etc.) erforderlich ist.

Inwieweit er dort Fotos machen darf, steht ja auf einem anderen Blatt.

Zurück zum Thema: Es macht weder aus Sicht der Öffentlichkeit noch aus Sicht der Feuerwehr Sinn, wenn Pressevertreter mit irgendeiner Art von Sonderrechten zur E-Stelle gelangen können. Es gäbe hierfür nicht einmal eine rechtliche Grundlage.
Auch beim Thema "Feuerwehrpressesprecher" bin ich da sehr vorsichtig. Auch die einsatzbezogene Dokumentation durch die Pressesprecher kann nicht als so wichtig angesehen werden, dass eine Anfahrt mit Sosi zu rechtfetigen wäre. Selbstverständlich ist eine gute Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie eine fundierte Einsatzdokumentaion wichtig, für den unmittelbaren Einsatzerfolg spielt sie aber keine Rolle.

GodOfGTA
09.10.2008, 14:30
Wir haben im Kreis auch einen Fotografen der mit Melder ausgestattet ist und immer dann mitalarmiert wird wenn es Interessant werden könnte, allerdings hat der keinerlei Sonderrechte auf der Anfahrt zur Einsatzstelle.

Und zum Thema Presseleutchens mit Gewalt aus der Einsatzstelle werfen: Denkt immer dran, ihr wollt auch was von denen, vornehmlich positive Berichte. Und wenn ihr denen blöd kommt kann es passieren dass die auch einfach Schrott schreiben und eure Arbeit in den Dreck ziehen. Bisher hatte ich zwar noch keinen Kontakt mit denen, aber von Kameraden habe ich bisher immer gehört dass die Pressemenschen sich meist verziehen wenn man sie höflich bittet und auf die Einsatzleitung bzw. Pressestelle verweist. Die wollen sich nämlich im Gegenzug auch nicht die Beziehung zu den HiOrgs versauen weil sie dann eventuell keine guten Fotos mehr machen können.

nederrijner
09.10.2008, 14:40
Das ist wohl richtig, aber das steht eben nicht in Einklang mit dem Presserecht. Ein Vertreter der Presse, welcher sich (zumindest bis zum 31.12.2008) mit dem Presseausweis inkl. Aufdruck der Innenministerkonferenz an der E-Stelle ausweisen kann, hat das Recht an der E-Stelle zu sein. Er darf sich auch innerhalb der Absperrungen aufhalten, soweit er nicht die Arbeiten behindert
... davon war aber im Beispiel auch die Rede.


und keine besondere Schutzausrüstung (und dazu gehört nicht der einfache Feuerwehrhelm, sondern PA, CSA etc.) erforderlich ist.
Das sehe ich deutlich anders, wenn im FSHG von Personen "die sich oder andere gefährden" die Rede ist, gilt das auch für den unbehelmten Pressevertreter, sofern er sich in einem Bereich aufhält, in dem ein Helm erforderlich ist. Denn dort gefährdet er sich.
Von dort würde ich ihn folglich dann auch entfernen lassen.

axeme
09.10.2008, 14:47
... davon war aber im Beispiel auch die Rede.


Das sehe ich deutlich anders, wenn im FSHG von Personen "die sich oder andere gefährden" die Rede ist, gilt das auch für den unbehelmten Pressevertreter, sofern er sich in einem Bereich aufhält, in dem ein Helm erforderlich ist. Denn dort gefährdet er sich.
Von dort würde ich ihn folglich dann auch entfernen lassen.

Soweit gebe ich dir recht. Es geht auch nicht um den Fall, wo der Pressevertreter im Trümmerschatten etc., also in einem absoluten Gefahrenbereich, steht. Es geht um den deutlich häufiger auftretenden Fall, dass sich der Pressevertreter einfach nur im Absperrbereich befindet. Hier ist er nach seiner Berufsgenossenschaft, im Gegensatz zum Feuerwehrmann, nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen.
Zudem kann der Einsatzleiter einen Pressevertreter, welcher sich in einem unmittelbaren Gefahrenbereich befindet, nur aus genau diesem Bereich verweisen. Ein Aufenthalt an der Einsatzstelle im Absperrbereich der Feuerwehr kann aber allgemein nicht verboten werden.

Damit dieses Thema nicht weiter ausufert vielleicht ein Tipp für alle, die sich mit dem Thema Pressearbeit an Einsatzstellen auseinander setzen möchten: Das Buch "Gute Taten gut verkaufen" von Jens-Peter Wilke ist da sehr zu empfehlen (in erster Linie für angehende Pressesprecher der Feuerwehren).

grab3107
09.10.2008, 14:56
Also, mal ein (aus meiner Sicht) positiver Sachverhalt Presse -> Einsatzstelle:
Vor kurzem ereignete sich bei uns ein VU. Als wir angekommen sind ist unser örtlicher Pressemensch von der Zeitung auf seinem Fahrrad angekommen. Als später nur noch Aufräumen usw. angesagt war haben wir uns kurz mit ihm unterhalten. Zum einen habe ich ihn mal auf die Sache Sondersigna und Presse angesprochen. Sein Kommentar: Wozu? Wenn ich zehn Minuten nach euch komme habe ich wenigstens was zum Fotografieren. Seiner Aussage nach werden Bilder mit Verletzten drauf usw. eh nicht gewollt und meistens gleich gelöscht. Er soll "eine Gesammtaufnahme" des Geschens machen. Einer meiner Kollegen meinte noch zu ihm, dass es hin und wieder ganz nützlich währe für Weiterbildungszwecke Bilder von so etwas zu bekommen. Dachten uns nichts weiter dabei. Einige Tage später erhielten wir über unseren Ausbildungsbeauftragten die Mitteilung, das wir den letzten VU auch anhand von Bildern nachbesprechen könnten. Er hatte von dem netten Pressemenschen eine Kopie von allen Bild und Vidiomaterial zu internen Verwendung erhalten. Auch in Zukunft würden wir von allen Einsätzen in unserem Gebiet wo er kommt eine Kopie bekommen. Find ich nett.

axeme
09.10.2008, 15:01
Also, mal ein (aus meiner Sicht) positiver Sachverhalt Presse -> Einsatzstelle:
Vor kurzem ereignete sich bei uns ein VU. Als wir angekommen sind ist unser örtlicher Pressemensch von der Zeitung auf seinem Fahrrad angekommen. Als später nur noch Aufräumen usw. angesagt war haben wir uns kurz mit ihm unterhalten. Zum einen habe ich ihn mal auf die Sache Sondersigna und Presse angesprochen. Sein Kommentar: Wozu? Wenn ich zehn Minuten nach euch komme habe ich wenigstens was zum Fotografieren. Seiner Aussage nach werden Bilder mit Verletzten drauf usw. eh nicht gewollt und meistens gleich gelöscht. Er soll "eine Gesammtaufnahme" des Geschens machen. Einer meiner Kollegen meinte noch zu ihm, dass es hin und wieder ganz nützlich währe für Weiterbildungszwecke Bilder von so etwas zu bekommen. Dachten uns nichts weiter dabei. Einige Tage später erhielten wir über unseren Ausbildungsbeauftragten die Mitteilung, das wir den letzten VU auch anhand von Bildern nachbesprechen könnten. Er hatte von dem netten Pressemenschen eine Kopie von allen Bild und Vidiomaterial zu internen Verwendung erhalten. Auch in Zukunft würden wir von allen Einsätzen in unserem Gebiet wo er kommt eine Kopie bekommen. Find ich nett.

Ja, ein gelungenes Beispiel für die gute Zusammenarbeit von HiOrgs und Presse. Wie ja in diesem Thema bereits mehrfach gesagt: Das ist das Ziel, was wir alle miteinander haben sollten. Und da spielt der Umgangston untereinander einfach die entscheidende Rolle.
So, wie Du es beschreibst, läuft es bei uns zum Glück auch seit einigen Jahren.

quichibo
09.10.2008, 15:06
... Er hatte von dem netten Pressemenschen eine Kopie von allen Bild und Vidiomaterial zu internen Verwendung erhalten. Auch in Zukunft würden wir von allen Einsätzen in unserem Gebiet wo er kommt eine Kopie bekommen. Find ich nett.

Das find ich auch mal klasse! Es gibt anscheinend auch gute/nette Reporter...

FF112DN
09.10.2008, 15:12
diese leute sind ja auch kein problem, die sich vernünftig verhalten! ;-) die sind ja wie hier geschrieben teilweise sogar positiv zu sehen, wenn man die bilder bekommt und für interene zwecke wirklich verwenden kann

bei den anderen sehe ich das ganz einfach:
"sich oder andere gefährden"

"stört" er mich im einsatz, weil ich dann auf ihn aufpassen muss, wo er hinläuft etc pp, "stört" er den einsatzverlauf und gefährdet damit zu rettende personen.

Dementsprechend seh ich das als gerechtfertigt an, sobald er mich im gut landsdeutsch an der einsatzstelle "stört".

steht er weit genug abseits und benimmt sich angemessen, soll er von mir aus seine fotos machen, wenn er es darf, da kann ich mich wohl kaum gegen wehren. ob er damit in meinem ansehen steigt ist ne andere kiste ;-)

grab3107
09.10.2008, 15:43
...ob er damit in meinem ansehen steigt ist ne andere kiste ;-)

Naja, diese leute machen auch nur ihren Job. Und wenn ich mir die Artikel von vielen Reportern anschaue, die ich bisher kennengelernt habe, einen recht guten. Die schwarzen Schafe gibt es in jeder Herde. Egal ob nun mit Cam oder unterm Helm.

FF112DN
09.10.2008, 17:58
na ich wollte auch nicht alle über einen kamm scheren!

ich meinte eher das schwarze schaaf was sich so gerade damit anfreunden kann, an die äußerste grenze zu gehen wo er hindarf um bloß noch gute fotos zu kriegen ,-)