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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handhabung von selbstbeschafften Meldern - Mithören...



funki112
19.01.2008, 15:47
Moin!

Ich habe da mal eine Frage:
Bei uns gibt es derzeit das Problem, dass einige (jüngere) Kameraden sich FMEs selbst beschafft haben und mit programmierter Schleife für ihre Wehr nutzen. Nun kamen aber vermehrt Beschwerden, dass gerade diese Kamerdaden mit ihrem Melder in der Öffentlichkeit mithören würden.

Wie sieht denn da die Handhabung aus? Darf der OrtsBM/Funkbeauftragter die privat beschafften Melder einziehen und die Mithörfunktion deaktivieren? Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Gruß Funki

knuddl
19.01.2008, 15:50
Die Mithörfunktion ist eh nicht erlaubt!!! Egal ob Melder selbstbeschafft, oder er der HIOrg gehört!!!
So stehts geschrieben!

Wenn sich leute beschweren, dann zieht die Melder doch ein, und löscht den Monitorbetrieb raus.
Sollte dann ein betroffener wieder mithören, dann würd ich ihm den Melder wegnehmen...
Also wenn er, was ja möglich ist, wenn man weiss wie, das Mithören wieder reinprogrammiert!!!

funki112
19.01.2008, 16:01
Das würde ich ja auch gerne tun. Aber wie sieht es da denn rechtlich aus. Der Melder gehört ja nicht der Gemeinde, sondern ist ja Eigentum des Kameraden.

DG3YCS
19.01.2008, 16:07
Die Mithörfunktion ist eh nicht erlaubt!!! Egal ob Melder selbstbeschafft, oder er der HIOrg gehört!!!
So stehts geschrieben!

Wenn sich leute beschweren, dann zieht die Melder doch ein, und löscht den Monitorbetrieb raus.
Sollte dann ein betroffener wieder mithören, dann würd ich ihm den Melder wegnehmen...
Also wenn er, was ja möglich ist, wenn man weiss wie, das Mithören wieder reinprogrammiert!!!

GAAANNZZ BÖÖÖSEEEE,

Die Melder sind Eigentum der Kameraden.
Wenn du die jetzt einziehst (=Hoheitlicher Akt! Kompetenz dazu?) begehst DU eine strafbare Handlung. Mithören ist eigendlich generell erst einmal untersagt. In einigen Bundesländern ist aber für einen eng umgrenzten Personenkreis eine Genehmigung möglich!

Ich würde diese Kameraden darauf ansprechen und Ihnen ggf. die Genehmigung zum nutzen Ihrer privaten Melder zur dienstlichen Alarmierung entziehen (Wenn sie das Mithöhren nicht deaktivieren). Damit dürfen sie den MElder nicht mehr Einsetzen. Tun sie es doch noch, so kann man dann den Schritt weiter zu Anzeige gehen! Dann klären die Strafverfolgungsbehörden dies... Aber mehr kannst DU nicht machen!

Das einzige was man machen könnte, währe eine freiwillige Überprüfung der Melder! Auch unangemeldet! (evtl. verbunden mit der Erlaubnis private Melder auf dienstliche Schleifen zu Codieren, als Auflage halt)

Aber Zwangsweise - NO WAY! Dann nur mit Anzeige!

Gruß
Carsten

funki112
19.01.2008, 16:30
sowas habe ich mir schon gedacht...

Nur das "freundliche" Ansprechen wird vermutlich nichts bringen, weil es ja cool ist einen Melder mit Mithörmöglichkeit zu haben. Und den "muss" man ja zeigen...

Ich kann mich an einen Kameraden erinnern, der einen neuen Quatto bekommen hat und dann erstmal vier Wochen mit hochgekrempelten Pullover rumgelaufen ist, damit auch jeder seinen neuen Melder am Gürtel sehen konnte... (höchst peinlich und lächerlich, aber leider bei einigen "dummen" Kameraden hoch im Kurs)

felix000
19.01.2008, 16:30
Vielleicht erstmal drüber reden bevor man gleich die Paragraphen auspackt.

Auch wenn die Mithörfunktion eigentlich verboten ist, ist sie ja doch irgendwie geduldet und wenn man nicht gerade im Wirtshaus oder im Supermarkt den Melder offen hat, schimpft auch keiner.


Manchmal denk ich mir, dass hier einige nur nach Paragraphen suchen...

jumbo
19.01.2008, 16:33
Es gibt da aber ein Schlupfloch. Im Rahmen der Gefahrenabwehr, darf man bedingt mithören, aber nicht großartig rumposaunen!
Es gab neulich,bei uns ein größeren Ausfall des Telefonnetzes, und weil die Leitstelle keine Notrufe annehmen konnte, mußte einer ins GH, als Ansprechpartner, und alle Aktiven, die ein Melder mit Mithörfunktion, sollten den nutzen, um mitzuhören, falls da ein Einsatz kommt.

AkkonHaLand
19.01.2008, 16:42
Private Melder einziehen? Seit wann darf ein "nicht Richter" eine Enteignung durchführen/anordnen? --> Keine Chance!

Ich würde das Gespräch mit den Kameraden suchen. Das ist der einzige Weg, das "Problem", so es denn eines ist (ich habe eher den verdacht da ist mal wieder ein "der hat das und ich kann es mit meinem Melder nicht" im Busch!) in den Griff zu bekommen.

Einziger Weg, die Überzeugung zu fördern den Melder nicht <b> öffentlich im Supermarkt o.Ä.</b> auf mithören zu stellen (wohl gemerkt: die Programmierung kann man ohne Einverständnis des Nutzers nicht ändern!) ist mit der Verpflichtung zur Wahrung des Ansehens der HiOrg und deren Folgen bei Nichtbeachtung zu winken.

Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!

funki112
19.01.2008, 16:49
Auch wenn die Mithörfunktion eigentlich verboten ist, ist sie ja doch irgendwie geduldet und wenn man nicht gerade im Wirtshaus oder im Supermarkt den Melder offen hat, schimpft auch keiner.


Genau da liegt ja mein Problem: Mithören in der Öffentlichkeit... Wenn schon ein Alterskamerad bei mir ankommt und mich fragt, ob ich weiß wer das sein könnte, der da die ganze Zeit immer mit offenem Melder auf der Straße rumrennt, dann ist der Alterskamerad wohl auch nicht der einzige der den offenen Melder gehört hat.

Mein Melder hat übrigens auch Mithören. Verboten ist es, das ist klar. Solange das ganze aber nur dann gemacht wird, wenn keiner daneben steht, sollte man das dann vielleicht schon dulden... Nur leider gibt es dann immer wieder "scharze Schafe" die sich an solche "Absprachen" nicht halten und es den anderen dann auch gleich mit versauen...

funki112
19.01.2008, 16:55
(ich habe eher den verdacht da ist mal wieder ein "der hat das und ich kann es mit meinem Melder nicht" im Busch!)

Nein, die Beschwerde kam von Kameraden die ebenfalls mithören können, aber durch solche Aktionen Angst haben, dass dann irgendwann bei allen die Mithörfunktion gesperrt wird...



Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!

Soll das heißen, dass mit nicht selbstumgebauten Meldern (BMD mit zwei Knöpfen, Quattro 98, etc.) ein Mithören legal ist, wenn diese BOS zugelassen sind und eine Mithörmöglichkeit haben?

Alex22
19.01.2008, 17:17
Nein, die Beschwerde kam von Kameraden die ebenfalls mithören können, aber durch solche Aktionen Angst haben, dass dann irgendwann bei allen die Mithörfunktion gesperrt wird...


Die Kameraden dürfen genauso wenig mithören wie die anderen.



Private Melder einziehen? Seit wann darf ein "nicht Richter" eine Enteignung durchführen/anordnen? --> Keine Chance!

Dazu braucht man erstmal keinen Richter .. Stichwort = Sicherstellung/Beschlagnahme




Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!


Falsch.
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

1Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2

Somit darfst du nur die Schleifen und Nachrichten auswerten die deinen Funkmelder offiziell "aufmachen"
Zusätzlich ist lt TR-BOS die Mithörschaltung nicht zulässig.
C 5.4 Sprachwiedergabe

C 5.4.1 Meldeempfänger der Verwendungsarten C 3.2 und C 3.3 müssen für die Wiedergabe von Sprachdurchsagen eingerichtet sein. Erst nach Auswertung der jeweiligen Fünftonfolge wird am Ende des Wecktons der Lautsprecher auf den Empfängerausgang geschaltet.
Für Sonderanwendung können die obersten Landesbehörden abweichende Ausführungen zulas-sen.

Dadurch das der einzelne Kamerad kaum eine Genehmigung von der Behörde hat ist die Monitorfunktion definitiv verboten.

akkonsaarland
19.01.2008, 17:44
Hier sollte das mithören nicht bestraft werden sondern die Dummheit damit öffentlich rumzurennen. Ich würde die Kameraden erstmal 14 Tage suspendieren, und dann schaut die Sache meist anders aus.

Glubschi
19.01.2008, 17:57
Mal eine andere Frage, wie alt ist derjenige/die?

Hatten die Sprechfunkerlehrgang gehabt?

alphapoc
19.01.2008, 17:58
Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.

Martin B.
19.01.2008, 18:05
Und den hatte er dabei?
Ich hab auch immer meine Lehrgangsbestätigungen im Geldbeutel!

Gorm
19.01.2008, 18:17
hi,
dann hat er m.E. glück gehabt...

bei uns im landkreis haben nur führungsdienstgrade den melder offen.
aber ich hab von einigen nachbarwehren schon gehört das solches gedultet wird und deren kameraden den melder ebenfalls offen haben.
mehr kann ich dazu auch nicht sagen, denn sogar meiner hat mithören freigeschaltet. ist aber in unserer wehr bekannt da ich gerätewart und unter anderem auch für funk zuständig bin und da hat auch keiner ein problem damit.

ich bin eher dafür, einem den melder zu nehmen, oder wie die anderen schon geschrieben haben, der nicht dafür geeignet ist, bzw. nicht so weit ("reif") ist. (wie alt ist denn der gesagte jüngere kamerad???)
bei uns rennt niemand im supermarkt rum, protzt oder ähnliches.
wie gesagt ich könnte jederzeit ins gerätehaus fahren und das funkgerät anschalten.
dann hab ich die gleiche funktion und sprechfunklehrgang hab ich auch schon hinter mir.

setzt halt einfach eine gewisse geistige reife voraus.
nur wie könnte man diese testen?

ich persönlich würde diejenigen aufklären über mögliche gerichtliche folgen und ihnen eine frist geben den melder wieder umzuproggen.
wenn das zum besagten zeitpunkt nicht geschehen ist, dann wird mit anzeige gedroht.

mehr kann man persönlich nicht machen

alphapoc
19.01.2008, 18:21
Nein natürlich nicht.sie wollten sich grad auf den weg zu Ihm nach Hause machen als sie vermutlich einen anderen einsatz bekammen und mit sondersignal weg fuhren.Typischer fall von Schwein gehabt

DG3YCS
19.01.2008, 18:34
Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.

Wenn es so war, typischer Fall von Schwein gehabt für Ihn!

Die Sprechfunkausbildung berechtig keinesfalls zum "Nichtdienstlichen" Mithören.
Das hätte auch mit einer Anzeige wegen Verstoss gegen das TKG enden können!
Und dafür ist es völlig wurscht ob jemand seine 24h abgesessen hat oder nicht.
Das interessiert niemanden!

Es bleibt dabei: Nur besondere Funktionsträger sind berechtig auch ausserhalb eines konkreten Anlasses mithören zu können!
Das es nich immer so Streng gehandhabt wird und man nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen soll, steht da auf einem anderem Blatt!

Nochmal zum Fall des TE:
Wie schon geschrieben könnt Ihr gegen den offenen Melder selbst NICHTS machen.
Mithören ist aber natürlich verboten. Man könnte Ihn Anzeigen oder Disziplinarisch gegen ihn vorgehen (Suspendierung!).
ABER: Da ihr wohl alle in der hinsicht nicht "sauber" seit, würde der so gemaßregelte natürlich sofort eine "nette" Aussage machen. Und dann trefft ihr euch halt alle gemeinsam vorm Kadi.
Es ist halt völlig egal ob jemand 20 Jahre oder 20 Tage dabei ist. Kein Wehrführer (o.ä.) KEIN Mithöhren! Und rechtlich ist es darüberhinaus ausserdem auch völlig egal ob jemand im stillen Kämmerlein unberechtigt zuhört, oder in der vollen Kneipe!

Daher bleibt nur die einzige Möglichkeit mit ihm ein ERNSTES Gespräch zu führen und ihm zu verstehen zu geben das er sich so unbeliebt macht!

Gruß
Carsten

Glubschi
19.01.2008, 18:37
Wenn es mehrere Zeugen gibt, das derjenige/die den Melder in der Öffentlichkeit auf Mithörfunktion haben, würde ich (also der Wehrleiter) Ihn ganz einfach vor allen Kameraden zum Dienst zur Rede stellen. Ein paar schlimme Sachen noch ausdrucken, was passieren könnte (Geldstrafe,Knast, etc. ) und Ihn dafür unterschreiben lassen. Sollte der Fall nocheinmal passieren, muss er mit weiteren Maßnahmen rechnen... (Anzeige und und und).

Melder einziehen und so, würde ich sein lassen.....


*Meine Meinung*

Grisuchris
19.01.2008, 18:43
Wenn es mehrere Zeugen gibt, das derjenige/die den Melder in der Öffentlichkeit auf Mithörfunktion haben, würde ich (also der Wehrleiter) Ihn ganz einfach vor allen Kameraden zum Dienst zur Rede stellen.

Oh ja, klasse, erstmal blosstellen...
Das ist furchtbar schlechter Stil für eine Führungsperson.

funki112
19.01.2008, 18:47
Wir sprechen hier von einem 17jährigen Frischling... Und ich glaube nicht, dass er sich in jeglicher Hinsicht mit der Gesetzeslage auskennt oder die möglichen Folgen kennt.

Glubschi
19.01.2008, 18:52
Oh ja, klasse, erstmal blosstellen...
Das ist furchtbar schlechter Stil für eine Führungsperson.

Also, jetzt weist du's!

Ich bin auch von einem jüngeren ausgegangen, weil Ältere machen das zu 99,9% sicherlich nicht....



Wir sprechen hier von einem 17jährigen Frischling... Und ich glaube nicht, dass er sich in jeglicher Hinsicht mit der Gesetzeslage auskennt oder die möglichen Folgen kennt.

Wie gesagt, zieht Ihn einfach mal zum Dienst ran.....

Gorm
19.01.2008, 18:55
also dann, aufklärung ist angesagt ;-)

ach ja, jetzt kommts mir erst?
ist der überhaupt berechtigt einen fme zu besitzn? ich mein jetzt feuerwehrmöglich!

bei uns bekommen die nur einen nach abgeschlossener truppmann-ausbildung.
denn nur der bekommt einen melder, der auch im einsatzfall mit darf!

Grisuchris
19.01.2008, 18:58
Reden wir gerade irgendwie aneinander vorbei?

Es ist doch egal wie alt derjenige ist, der mit einem offenen FME rumläuft. Wenn ihn seine Führungskraft jetzt einfach erstmal vor allen Kameraden blosstellt, dann sollte diese Führungskraft vielleicht doch mal auf eine Fortbildung zum Thema Menschenführung...

Pipsi
19.01.2008, 19:08
Wie schon des Öfteren gesagt... "Derjenige, der hier ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!"

Mal ganz im Ernst, mindestens 90% (wahrscheinlich sogar mehr) der Mitglieder dieses Forums haben auch mal so angefangen, haben auch jetzt noch die Mithörfunktion im Melder aktiviert bzw. nen Scanner oder gar n Funkgerät zu Hause stehen.

Also, warum soll jetzt dieser eine Kerl zum Bauernopfer werden?

Das allereinfachste: Man setzt sich einfach mal vor oder nach dem Dienst mit ihm zusammen (alleine natürlich) und spricht ihn auf den Sachverhalt an. Dann kann man ihm ja in aller Ruhe erklären, dass einem zu Ohren gekommen ist, dass er mit seiner Mithörschaltung "hausieren" geht und den Unmut, der bisher dadurch entstanden ist, erläutern. (Zzgl. der rechtlichen Konsequenzen natürlich)
Dann bittet man ihn höflich, die Mithörfunktion doch nur noch im stillen Kämmerlein zu nutzen und gut ist es.

Hält er sich dran, ist alles gut. Hält er sich nicht dran, wird er schon eines Tages seinen Meister finden und er hat sein Verfahren am Hals. Aber man muss ja nun nix vom Zaune brechen und die jungen Kammeraden anschwärzen.
JEDER hier hat mal ganz klein angefangen und war wahrscheinlich stolz wie Oskar, seinen ersten Melder zu haben.

Manche Leute muss man nur mal DEZENT auf das richtige Verhalten hinweisen. Aber ohne Anzeige, Disziplinarverfahren o.ä.

funki112
19.01.2008, 19:12
also dann, aufklärung ist angesagt ;-)

ach ja, jetzt kommts mir erst?
ist der überhaupt berechtigt einen fme zu besitzn? ich mein jetzt feuerwehrmöglich!

bei uns bekommen die nur einen nach abgeschlossener truppmann-ausbildung.
denn nur der bekommt einen melder, der auch im einsatzfall mit darf!

Nein, bei uns ist das so geregelt das jeder Aktive mit darf. Die neuen ohne Truppmannausbildung aber nur bis max. zur Verteilerlinie... Von daher dürften auch alle einen Melder haben, wenn denn genug da wären.

Gorm
19.01.2008, 19:18
achso, alles klar!
weil bei uns darf nur der mit, der die tm-ausbildung abgeschlossen hat UND über 18 ist.
haben wir halt bei uns so in der ff geregelt

Glubschi
19.01.2008, 19:22
Wie schon des Öfteren gesagt... "Derjenige, der hier ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!"

Mal ganz im Ernst, mindestens 90% (wahrscheinlich sogar mehr) der Mitglieder dieses Forums haben auch mal so angefangen, haben auch jetzt noch die Mithörfunktion im Melder aktiviert bzw. nen Scanner oder gar n Funkgerät zu Hause stehen.

Also, warum soll jetzt dieser eine Kerl zum Bauernopfer werden?

Das allereinfachste: Man setzt sich einfach mal vor oder nach dem Dienst mit ihm zusammen (alleine natürlich) und spricht ihn auf den Sachverhalt an. Dann kann man ihm ja in aller Ruhe erklären, dass einem zu Ohren gekommen ist, dass er mit seiner Mithörschaltung "hausieren" geht und den Unmut, der bisher dadurch entstanden ist, erläutern. (Zzgl. der rechtlichen Konsequenzen natürlich)
Dann bittet man ihn höflich, die Mithörfunktion doch nur noch im stillen Kämmerlein zu nutzen und gut ist es.

Hält er sich dran, ist alles gut. Hält er sich nicht dran, wird er schon eines Tages seinen Meister finden und er hat sein Verfahren am Hals. Aber man muss ja nun nix vom Zaune brechen und die jungen Kammeraden anschwärzen.
JEDER hier hat mal ganz klein angefangen und war wahrscheinlich stolz wie Oskar, seinen ersten Melder zu haben.

Manche Leute muss man nur mal DEZENT auf das richtige Verhalten hinweisen. Aber ohne Anzeige, Disziplinarverfahren o.ä.



Ist ja alles soweit richtig, es soll ja auch keiner gleich ne Anzeige machen.....

Man kann ja auch zum Dienst mal das Thema ansprechen, muss ja keine Namen nennen. Derjenige wird dann sich schon angesprochen fühlen....

Als ich 17 war, habe ich das für mich behalten,zwecks Melder offen...

Derjenige muss ja sicherlich schon bissl was wissen, wenn er sich schon einen Melder bestellt...

akkonsaarland
19.01.2008, 19:28
Wie schon des Öfteren gesagt... "Derjenige, der hier ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!"

Mal ganz im Ernst, mindestens 90% (wahrscheinlich sogar mehr) der Mitglieder dieses Forums haben auch mal so angefangen, haben auch jetzt noch die Mithörfunktion im Melder aktiviert bzw. nen Scanner oder gar n Funkgerät zu Hause stehen.

Also, warum soll jetzt dieser eine Kerl zum Bauernopfer werden?

Das allereinfachste: Man setzt sich einfach mal vor oder nach dem Dienst mit ihm zusammen (alleine natürlich) und spricht ihn auf den Sachverhalt an. Dann kann man ihm ja in aller Ruhe erklären, dass einem zu Ohren gekommen ist, dass er mit seiner Mithörschaltung "hausieren" geht und den Unmut, der bisher dadurch entstanden ist, erläutern. (Zzgl. der rechtlichen Konsequenzen natürlich)
Dann bittet man ihn höflich, die Mithörfunktion doch nur noch im stillen Kämmerlein zu nutzen und gut ist es.

Hält er sich dran, ist alles gut. Hält er sich nicht dran, wird er schon eines Tages seinen Meister finden und er hat sein Verfahren am Hals. Aber man muss ja nun nix vom Zaune brechen und die jungen Kammeraden anschwärzen.
JEDER hier hat mal ganz klein angefangen und war wahrscheinlich stolz wie Oskar, seinen ersten Melder zu haben.

Manche Leute muss man nur mal DEZENT auf das richtige Verhalten hinweisen. Aber ohne Anzeige, Disziplinarverfahren o.ä.

meine worte
wobei ich bei solchen gesprächen für harte worte bin

Pipsi
19.01.2008, 19:32
meine worte
wobei ich bei solchen gesprächen für harte worte bin

Logisch! Und dann sollte es eigentlich bei jedem "klick" machen!

abc-truppe
19.01.2008, 19:46
Einfach drauf ansprechen und bitten, dass in Zukunft das Mithören in der Öffentlichkeit unterlassen werden soll, was er daheim macht, ist seine Sache.
1) Gibt man ihm so einen höflichen Hinweis.
2) Wenn man ihn auf zuhause beschränkt, sieht das Ganze als eine Art Kompromiss aus, da man ihn zuhause eh nicht kontrollieren kann.

Und schon sollte das alles klappen. Wenn er den nötigen Respekt hat, dann können alle zufrieden sein.

hannibal
19.01.2008, 19:50
Einfach drauf ansprechen und bitten, dass in Zukunft das Mithören in der Öffentlichkeit unterlassen werden soll, was er daheim macht, ist seine Sache.
1) Gibt man ihm so einen höflichen Hinweis.
2) Wenn man ihn auf zuhause beschränkt, sieht das Ganze als eine Art Kompromiss aus, da man ihn zuhause eh nicht kontrollieren kann.

Und schon sollte das alles klappen. Wenn er den nötigen Respekt hat, dann können alle zufrieden sein.

Wichtig ist aber das man eine Gesprächsnotiz anfertigt die derjenige auch unterschreibt und in dem auch das weitere Vorgehen besprochen wird ...

Alex22
19.01.2008, 19:56
Naja .. das Problem is ja wohl auch, wenn andere in der Feuerwehr den Funk abhören und sie nicht kann man es aber auch kaum verbieten.
Wenn alle stricken reissen eben sagen, das sie aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden wegen strafbaren Handelns.

AleX-112
19.01.2008, 20:20
Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
Denke mal eine ganz gute Lösung.

Florian Feuerbaer
19.01.2008, 20:23
Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
Denke mal eine ganz gute Lösung.

Das macht es nicht legaler!

Fahni
19.01.2008, 20:34
Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.


Is nicht dein ernst, oder? Erst spart sich die Stadt Geld, weil einer einen Melder privat kauft und wenn er austritt/umzieht oder dergleichen muss er seinen Melder der Stadt schenken?

Mal davon abgesehen dass ich mir keinen FME mehr privat beschaffe grenzt das Ganze wohl eher an eine Frechheit...

Just my 0,02€...

abc-truppe
19.01.2008, 20:40
Das finde ich extremst dreist, sorry, aber das ist dämlich.
Wie gesagt, einfach ganz unverbindlich reden, ohne Unterschrift und Gesprächsnotiz.
Das soll ja einfach nur mal ein Hinweis sein. Wenns dann weiterhin so läuft, dann kann man über krassere Gesprächsarten nachdenken

Glubschi
19.01.2008, 20:47
Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
Denke mal eine ganz gute Lösung.


Wasn hier los?

Ich weis nicht ob das ne gute Lösung ist.... Wo leben wir eigentlich????
Das ist mehr als nur ne Frechheit....

Mr. Blaulicht
19.01.2008, 22:31
Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
Denke mal eine ganz gute Lösung.

Da wüsste ich aber sofort, was ich mit meinem privaten Melder machen würde! Das ist ja wohl mehr als dreist.
Welche Gegenlesitungen gibt es denn von der Stadt? Eine monatliche Miete vielleicht oder ähnliches?

Gruß, Mr. Blaulicht

Gorm
20.01.2008, 08:59
eine ganz gute lösung???


da hab ich keine worte mehr!
des ist echt schwach. hab ich ja noch nie gehört!

was kostet dann der mitgliedsbeitrag für die ff???

Florian Pullenreuth
20.01.2008, 10:11
mal ehrlich, bevor ich meinen privaten Melder der Gemeinde/Stadt überlasse, stampf ich ihn lieber ein.

Skyfire 4S
20.01.2008, 10:47
Wir sprechen hier von einem 17jährigen Frischling... Und ich glaube nicht, dass er sich in jeglicher Hinsicht mit der Gesetzeslage auskennt oder die möglichen Folgen kennt.


Nur weil er 17 ist, kennt er sich nicht mit diversen Gesetzten und FMEs aus oder was???
Tzzzz, da kann ich nur lachen.

Florian 40
20.01.2008, 11:42
Wenn die mir meinen schon privat beschafften Melder wegnehmen wollen würde ich denen
aber was scheiXXen. Soweit kommt das noch, ich entlaste damit die Stadtkasse ein wenig und
dann soll ich denen noch meinen Melder schenken ? Ich glaube das geht los.

Gruss Flo

stephan29
20.01.2008, 11:50
Hallo,
wir haben denn Skyfire 4S ( Monitor ist geschlossen ). Hatte mir damals selber einen gekauft und die FW hat den Programmiert. Als ich beruflich vor 3 Jahren für 1,5 Jahre ausgetreten bin, sollte ich den Melder ebend abgeben um die Schleifen zu löschen. Hab ihn auch sofort wiederbekommen.

Max K.
20.01.2008, 11:55
Nur weil er 17 ist, kennt er sich nicht mit diversen Gesetzten und FMEs aus oder was???
Tzzzz, da kann ich nur lachen.

Eben. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..
Prinzipiell ist gegen Mithören ja nichts zu sagen (außer das es illegal ist..), sofern es nicht in der Öffentlichkeit benutzt wird..

Wenn es in der Öffentlichkeit genutzt wird und darüber beschwerden eingehen, sollte man die Personen das erste mal vllt. verwarnen, und wenn das wieder passiert, eine vorrübergehende "Beurlaubung" (~2 Wochen) veranlassen. Was bringt ihm der tollste, wichtigste FME, wenn er nicht mit ausrücken darf? ;-) (Darf er überhaupt mit ausrücken? Oder ist er noch in der JF?)

funki112
20.01.2008, 13:50
Nur weil er 17 ist, kennt er sich nicht mit diversen Gesetzten und FMEs aus oder was???
Tzzzz, da kann ich nur lachen.

Ich zähle den Kameraden eher zu der Gattung "dumm geboren & nix dazu gelernt", da er auch sonst so den Eindruck macht. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich so einer mit Gesetzen befasst...


Eben. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..

(Darf er überhaupt mit ausrücken? Oder ist er noch in der JF?)

Das ist richtig und aus dem Grunde habe ich ja auch diesen Thread aufgemacht um zu erfahren, wie man am besten mit solchen unwissenden Kameraden umgehen sollte.

Habe doch bereits geschrieben, dass es sich um einen 17-jährigen Anwärter handelt. Die JFler treten bei uns mit 16 zu den Aktiven über.

Skyfire 4S
20.01.2008, 15:13
Habe doch bereits geschrieben, dass es sich um einen 17-jährigen Anwärter handelt. Die JFler treten bei uns mit 16 zu den Aktiven über.

Es gibt auch Feuerwehren da darf man erst ab 18 ausrücken. Da es intern so geregelt ist.

DG3YCS
20.01.2008, 15:28
Hallo,
wir haben denn Skyfire 4S ( Monitor ist geschlossen ). Hatte mir damals selber einen gekauft und die FW hat den Programmiert. Als ich beruflich vor 3 Jahren für 1,5 Jahre ausgetreten bin, sollte ich den Melder ebend abgeben um die Schleifen zu löschen. Hab ihn auch sofort wiederbekommen.

Diese Variante ist ja auch absolut in Ordnung!

Nur die andere mit der Schenkung ist völlig hirnrissig!
Am besten noch so, das der Melder bis zum Austritt Eigentum des Kameraden bleibt und erst danach in Städtisches Eigentum übergehen soll, damit auch ja er selbst alle Reps zahlen muss!
Absolut indiskutabel! Da muss jemand schon gewaltig verrückt sein, um sich auf soetwas einzulassen!

Gruß
Carsten

cstyler
20.01.2008, 16:26
Wie schon des Öfteren gesagt... "Derjenige, der hier ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!"

Mal ganz im Ernst, mindestens 90% (wahrscheinlich sogar mehr) der Mitglieder dieses Forums haben auch mal so angefangen, haben auch jetzt noch die Mithörfunktion im Melder aktiviert bzw. nen Scanner oder gar n Funkgerät zu Hause stehen.

...


Dann bittet man ihn höflich, die Mithörfunktion doch nur noch im stillen Kämmerlein zu nutzen und gut ist es.



aber von diesen 90% benutzen 85-90% die mithörfunktion nur zu hause oder wenn sie gerade aufm weg zum GH sind!

kleines beispiel von mir(weiß nich wies bei euch is):wenn ich einkaufen bin oder bei der arbeit beim kunden und der melder geht,guck ich das ich mäglichst schnell die hand aufm lautsprecher hab (das piepsen vom bmd is einfach nur schlimm;-))wenn piepsen vorbei is,nehm ich den melder vom gürtel,stell ihn leise und halt in ans ohr!

meiner meinung nach geht es niemanden außer den fflern an was man fürn einsatz hat!(außer die Fraus vllt noch)

mir persönlich is es sogar en bisschen peinlich wenn man an der kasse steht,bezahlen will und dann fängt dat ding an zu piepsten!und dann kommt die durchsage:"Einsatz für ***,***,***"und alle leute gucken einen an als ob man en haufen scheiße auf der backe kleben hätte!aber jedem das seine!

Memo1
20.01.2008, 23:30
die ganze geschichte, habe selber nen Privaten Q96 mit Mithören mit beschafft weil ich den weitesten Weg zur Wache habe mitunter und unsere BF die uns alarmiert ziemliche Chaoten sind, ist es schon von Vorteil auf dem Weg zur Wache zuhören was denn los ist, soll ich überhaupt noch anfahren (bestätigter Fehlalarm z.b.). Melder ist aber beim Einkaufen oder besser außer Haus immer zu, abmachung mit dem Kdt.
Unser KBI z.b. hat sogar den Funkmelderlieferanten angewießen von Kdt den Melder nicht aufzumachen...

Glubschi
20.01.2008, 23:39
die ganze geschichte, habe selber nen Privaten Q96 mit Mithören mit beschafft weil ich den weitesten Weg zur Wache habe mitunter und unsere BF die uns alarmiert ziemliche Chaoten sind, ist es schon von Vorteil auf dem Weg zur Wache zuhören was denn los ist, soll ich überhaupt noch anfahren (bestätigter Fehlalarm z.b.). Melder ist aber beim Einkaufen oder besser außer Haus immer zu, abmachung mit dem Kdt.
Unser KBI z.b. hat sogar den Funkmelderlieferanten angewießen von Kdt den Melder nicht aufzumachen...


Mhhh, na und?!

Hat ja sicherlich nix mit dem Thema zutun.....

Memo1
21.01.2008, 00:02
Mhhh, na und?!

Hat ja sicherlich nix mit dem Thema zutun.....

Es hat insofern soviel damit zu tun wie man damit umgeht, bei mir ist er zu wenn ich einkaufe, z.b.
Weiter halt damit weil ich den weiten weg zur Wache habe, der andere das es KBI´s gibt die einem Kdt es verbieten seinen Melder aufmachen zu lassen.