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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LED-Blitzer im Kotflügel, zugelassen??



Hasenmelker
19.01.2008, 09:17
Hallo...

in der Überschrift steht alles. Sind die zulässig, gibt es Ausnahmegenehmigungen o.ä.?

CU

Alex22
19.01.2008, 09:41
Kommt drauf an wo sie dann hinstrahlen sollen ... Nach vorne oder zur Seite?

tower911
19.01.2008, 12:32
Die Abstrahlrichtung wie Alex fragt, wär schon interessant zu wissen *g
Hier kannste auch mal rein gucken.
Seite 21 glaub ich wars

http://www.wfm-signaltechnik.de/download/zulassung/ch_359.pdf

Dazu kommt noch, ob die LED Blitzer für den Verwendungszweck abgenommen sind.

Hier ist noch etwas vom TÜV.

http://www.wfm-signaltechnik.de/download/zulassung/ch_359.pdf

Ab Seite 63

Das sollte dir evtl. die benötigten Infos geben.

greetings
tower

Hasenmelker
19.01.2008, 15:08
Hallo...

naja...die Kotflügel sind schon seitlich. Somit nach rechts und links ;-)

@tower911: leider finde ich die Seite 63 nicht??

CU

Alex22
19.01.2008, 17:59
Hallo...

naja...die Kotflügel sind schon seitlich. Somit nach rechts und links ;-)

@tower911: leider finde ich die Seite 63 nicht??

CU

Blitzer zur Seite sind nicht zulässig.

Fabpicard
19.01.2008, 19:25
Blitzer zur Seite sind nicht zulässig.

Ausser mit einer Sondergenehmigung für die man in diesem Fall schon eine gaaaanz gute Begründung braucht ;)

MfG Fabsi

Alex22
19.01.2008, 19:45
Ausser mit einer Sondergenehmigung für die man in diesem Fall schon eine gaaaanz gute Begründung braucht ;)

MfG Fabsi

Sorry *gg*
An die Sondergenehmigungen/Ausnahmegenehmigungen denke ich nie .
http://www.smilietown.de/smilies/verwirrte/verwirrte_029.gif

Hasenmelker
19.01.2008, 22:56
Hauptsache die Versicherung würde im Falle eines Falles bezahlen, falls es zu einem Unfall käme, wo einer sagen würde-->das Blaulich hat mich geblendet. Da gibt es ja immer genug die etwas finden.

Actros
19.01.2008, 23:14
Also die Versicherung zahlt auch nur dann, wenn die Dinger zugelassen sind. Wenn sie nicht zugelassen sind, erlischt die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges und somit zahlt auch nicht die Versicherung.
Bzw, die Versicherung zahlt zwar den Geschädigten, aber holt sich dann das Geld von dem Fahrzeughalter wieder.

Und in die in Eurem Fall gewünschten "Blauen Blinkleuchten mit Hauptstrahlrichtung zur Seite" stehen nicht in der StVZo, somit auch nicht zugelassen.

Gruß

Torsten

Alex22
19.01.2008, 23:22
Naja eine eventuelle Vollkasko zahlt wie schon geschrieben gar nicht.
Eine Haftpflicht kann bis zu 5.000 € zurückfordern.
Zusätzlich bekommt der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 20 €.

Fabpicard
19.01.2008, 23:45
Sorry *gg*
An die Sondergenehmigungen/Ausnahmegenehmigungen denke ich nie .
http://www.smilietown.de/smilies/verwirrte/verwirrte_029.gif

Kein Problem :)

Bei dem Krams, den mich meine Kundschaft fragt, muss ich ständig daran denken ;)
(Und auch meine 2! Tüv-menschen auch oft genug damit ärgern *hehe*)

MfG Fabsi

P.S.: Welchen Sinn hätten denn die Leuchten an der Stelle? (Oder sollen die nur cool aussehen? *g*)

DG3YCS
19.01.2008, 23:58
Naja eine eventuelle Vollkasko zahlt wie schon geschrieben gar nicht.
Eine Haftpflicht kann bis zu 5.000 € zurückfordern.
Zusätzlich bekommt der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 20 €.

Woher hast du den den Quatsch mit den 20 Euro...

Die 20 Euro sind nur für den Missbrauch von Ordnungsgemäßen Installierten SoSi Anlagen in entsprechenden KFZ mit Genehmigung...

Die Folgen hier währe eine OWI Anzeige, da basierend auf §19 Abs. 2 Satz2 deine Betriebserlaubnis erlischt und damit ein Verstoss gegen §18 Abs 1 vorliegt!

50Euro und drei Punkte.

Das mit der Versicherung wird in den meisten Fällen stimmen, wobei die Rückforderung unter ganz schlechten Umständen auch höher ausfallen könnte. Ist aber unwahrscheinlich!

Gruß
Carsten

Alex22
20.01.2008, 10:28
Woher hast du den den Quatsch mit den 20 Euro...

Die 20 Euro sind nur für den Missbrauch von Ordnungsgemäßen Installierten SoSi Anlagen in entsprechenden KFZ mit Genehmigung...

Die Folgen hier währe eine OWI Anzeige, da basierend auf §19 Abs. 2 Satz2 deine Betriebserlaubnis erlischt und damit ein Verstoss gegen §18 Abs 1 vorliegt!

50Euro und drei Punkte.

Das mit der Versicherung wird in den meisten Fällen stimmen, wobei die Rückforderung unter ganz schlechten Umständen auch höher ausfallen könnte. Ist aber unwahrscheinlich!

Gruß
Carsten


Weil die BE einfach nicht erlischt wegen einer unzulässigen Beleuchtungseinrichtung ...
Die StVZO wurde diesbezüglich schon lange geändert ...
Die BE erlischt nur:
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Satz 1 fällt schonmal flach.
Satz 2 greift hier auch nicht
und Satz 3??? Sorry, aber es ist ja wohl doch sehr unwahrscheinlich das ein Frontblitzer der zur Seite strahlt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Änderungen, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist, liegen vor, wenn durch den Ein- oder Anbau oder die andere Gestaltung von Teilen oder deren Kombination negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu erwarten sind. Kann die Erwartung der Gefährdung nicht durch eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten, ggf. in Verbindung mit einer Änderungsabnahme durch einen aaS oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation entkräftet werden, erlischt die Betriebserlaubnis des Fz.

Beispiel:

- Unbedenkliche Teile werden unsachgemäß angebaut
- Unsachgemäß gestalte Teile werden sachgemäß angebaut
- Änderungen haben Auswirkungen auf die Fahreigenschaften wie
-- Fahrverhalten
-- Lenkverhalten
-- Bremsverhalten
-- sichere Bedienbarkeit
-- Umrissgestaltung
-- Brandverhalten und Feuersicherheit
-- negative Beeinflussung der Betriebsfestigkeit von Teilen

Die so genannte Gefährdungsvariante. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn durch die Änderung am Fahrzeug eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung ist weitgehend, vielmehr muss eine Gefährdung (konkret) zu erwarten sein. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bei Erwartung einer Gefährdung stellt eine nicht näher präzisierte Formulierung dar, die im Einzelfall genau betrachtet und beurteilt werden muss. Konkrete Gefahr ist jede Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter (öffentliche Sicherheit und Ordnung) führt; Ein Einzelsachverhalt begründet Anhaltspunkte für einen Gefahreneintritt. Die konkrete Gefahr steht unmittelbar bevor oder ist bereits eingetreten.


Und somit greift "nur" dieser Tatbestand des Bkat

Und hier geht es nicht um die Benutzung von legalen SoSi sondern um alle nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen, wie beleuchtete Namensschilder, beleuchtete Dachaufsetzer, blinkende Christbäume etc.

349136 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei
gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder
für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen **).
§ 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat

20,00 €

Actros
20.01.2008, 10:45
P.S.: Welchen Sinn hätten denn die Leuchten an der Stelle? (Oder sollen die nur cool aussehen? *g*)

Den einzigen Sinn (außer cool ausehen) den ich darin sehen würde wäre zur Absicherung an der Einsatzstelle.

Und da müßte man es dann so verschalten, das sie nur bei Stehendem Fahrzeug, also Handbremse angezogen, funktionieren (Ähnlich wie bei den Gelben Heckabsicherungsleuchten an bei Feuerwehrfahrzeugen)

Gruß

Torsten

Bugs B
20.01.2008, 11:59
Hi,

leider tu ich mich grad bisserl schwer, die Quellen rauszufiltern, aber es gibt definitiv FW-Fzg. die LEDs seitwärts haben und das auch (ab Werk!) nutzen.
Ich hatte mal ein Vorführfzg. der Fa. Schlingmann gesehen (HLF; QuadraLine) welches am Heck oben LEDs seitwärts hatte. Ich denke, dass es zur alternativen Funktion einer Heck-RKL gedient hatte (also LEDs nach hinten und daran angebaut zur linken und rechten Seite jeweils noch ein LED-Segment).

Auch die FF Taufkirchen hat, m.E. auf ihren HLF in Höhe zwischen (Bei-)Fahrertür und Mannschaftkabine eine blaue LED-Leiste. Hatte mal ein Bild von dem Fzg. gesehen, das den Verdacht nahe legt (http://www.fftaufkirchen.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=150&PHPKITSID=f997d8ca37d76d4e819689a5c76c8a92). Vllt. ne Idee die Kameraden anzuschreiben und mit denen zu klären, wie es mit der Zulassung aussieht.

EDIT: auch dieses Fzg. hat am Heck LEDs die zur Seite wirken!
EDIT2: hab das Bild gefunden!

Fabpicard
20.01.2008, 13:01
EDIT: auch dieses Fzg. hat am Heck LEDs die zur Seite wirken!

Naja, da sind sie ja auch 1. nicht am Kotflügel und 2. in einer annehmbaren höhe ;)

Desweitern gibt es natürlich Fahrzeuge, die anstatt der bisher üblichen RKLs nun LED-Segmente in die Aussenwand eingebettet haben, aber die sind ja dann als RKL zu betrachen und auch auf entsprechender höhe :)

MfG Fabsi

tower911
20.01.2008, 13:31
Ich finde was dieses Thema angeht wird immer heisser diskutiert als es gekocht wird *g
Den Tüv interessiert es in den meisten Fällen überhaupt nicht mehr, Hauptsache es sind blaue Dinger da die blinken. Es gibt bestimmt ein paar wenige TÜV Prüfer die das ganz genau nehmen und schimpfen. Aber die Erfahrungen die wir bei den letzten Fahrzeugbeschaffungen gemacht haben ist, das die TÜV Prüfer ihr Augenmerk auf andere Dinge legen. Ich bin der Meinung je besser man ein Sonderfahrzeug sieht, um so besser ist es.
Und diese Argumente von wegen ein seitlich angebrachtes blaues Blinklicht bringt gar nichts nur an der Einsatzstelle zur Absicherung lasse ich nicht gelten !
Dann sollen diejenigen bitte auch ihre Blaulichter während der Fahrt so abdecken das sie nur nach vorne blinken können. Oder es werden demnächst keine Blaulichter mehr angebaut sondern nur noch nach vorn gerichtete Leuchten. Erst im Stand dürfen die anderen dann auch leuchten.

Actros
20.01.2008, 13:49
Und diese Argumente von wegen ein seitlich angebrachtes blaues Blinklicht bringt gar nichts nur an der Einsatzstelle zur Absicherung lasse ich nicht gelten !


Bringe mir ein Argument, was dafür spricht...

tower911
20.01.2008, 16:35
Dasselbe, welches sagt, das ein Blaulicht von der Seite sichtbar sein MUSS ! ;-)

Hasenmelker
20.01.2008, 17:57
P.S.: Welchen Sinn hätten denn die Leuchten an der Stelle? (Oder sollen die nur cool aussehen? *g*)


Nene... das hat nichts mit "Cool" zu tun. Unsere Ausfahrt von der Wache ist nur sehr unübersichtlich. Nicht nur für uns, sondern auch für die anderen Verkehreteilnehmer. Wir müssen uns (mit dem neuen Sprinter) immer in die Strasse "reintasten"<--Jaja ich weiss das muss auch so sein. Also keine Belehrungen!!!!!

Jedoch sind die Fahrzeige auch sehr hoch und der Blaulichbalken nicht immer gut einzusehen. Für jeden PKW-Fahrer würde es mit Sicherheit auch eine Hilfe sein, wenn die Dinger im Kotflügel sitzen würden. Man könnte sie ja auch nur b.B. einschalten?! Die gelben Heckblitzer dürfen ja auch nur im Stand und mit angezogener Handbremse eingeschaltet werden.

CU

ahk
21.01.2008, 11:17
Wie wäre es mit einer Ampel oder zumindest einem Schild mit einer gelben Warnleuchte vor der Ausfahrt?

Florian Feuerbaer
21.01.2008, 11:26
Hier mal ein Video was einen RTW mit diesen seitlichen Blitzern zeigt...
Ich habe erst letzte Woche wieder mit 3 Kollegen der BF darüber gesprochen, die gerade sich diese Blitzer in der Großstadt wünschen....weil die von den Leuten in der Kreuzung am besten und am ersten gesehen werden, wenn man sich durch die Schlange nach vorne durchkämpft und dann in die Kreutzung biegt....

http://www.rescue911.de/details.php?image_id=11117&mode=search
Im Video zähle ich jetzt 4 Frontblitzer, der Balken und die seitlichen ;)

Hasenmelker
21.01.2008, 13:42
Wie wäre es mit einer Ampel oder zumindest einem Schild mit einer gelben Warnleuchte vor der Ausfahrt?

Es ist ja keine Ausfahrt auf die Hauptstraße, sondern von einer Nebenstrße auf die. Da kannste keine Ampel aufstellen. Vorallem erklär das mal der Gemeinde: "Baut mir dochmal eine Ampelanlage an diese Kreuzung. Straßen kommen von vier Seiten. Kosten=??€" Die schmeissen einen gleich wieder raus!! Wir sind nicht aus Bayern. Die haben das Geld für solche Spielereien!

Warnleuchte ist da genauso wenig möglich!

CU

Florian Feuerbaer
21.01.2008, 13:45
Es ist ja keine Ausfahrt auf die Hauptstraße, sondern von einer Nebenstrße auf die. Da kannste keine Ampel aufstellen. Vorallem erklär das mal der Gemeinde: "Baut mir dochmal eine Ampelanlage an diese Kreuzung. Straßen kommen von vier Seiten. Kosten=??€" Die schmeissen einen gleich wieder raus!! Wir sind nicht aus Bayern. Die haben das Geld für solche Spielereien!

Warnleuchte ist da genauso wenig möglich!

CU

Wo ein Wille ist....
Fragt die Anwohner ob die gerne immer geweckt werden möchten, oder Ihr das Horn erst nach der Kreutzung anmachen dürft (jaa rechtlich muss man es sofort anschalten, aber die Anwohner bedanken sich ;)
Und wenn das dann mehrere wollen wird man eine Lösung finden...

Hasenmelker
22.01.2008, 13:31
Wo ein Wille ist....
Fragt die Anwohner ob die gerne immer geweckt werden möchten, oder Ihr das Horn erst nach der Kreutzung anmachen dürft (jaa rechtlich muss man es sofort anschalten, aber die Anwohner bedanken sich ;)
Und wenn das dann mehrere wollen wird man eine Lösung finden...

Dürfen ist ja immer relativ. Wir nehmen schon Rücksicht auf die Anwohner. Deshalb ja auch die Idee mit den Seitenblitzern!

Fabpicard
22.01.2008, 17:17
Dürfen ist ja immer relativ. Wir nehmen schon Rücksicht auf die Anwohner. Deshalb ja auch die Idee mit den Seitenblitzern!

Kauf 2, geh binnen 10 Tagen zum TÜV und wenn der mit deinen Begründen beim "dran halten" letztendlich "nein" sagt, schick sie wieder zurück...

Oder alternativ: Bei eurem zuständigen vom zuständigen Landesministerium anrufen und höflich nach der Sondergenehmigung fragen...


MfG Fabsi

Hasenmelker
22.01.2008, 18:26
Kauf 2, geh binnen 10 Tagen zum TÜV und wenn der mit deinen Begründen beim "dran halten" letztendlich "nein" sagt, schick sie wieder zurück...

MfG Fabsi

Schlecht bei Neubeschaffung ;-) In der Garantiezeit werden wir mit Sicherheit keine Eingriffe am Fahrzeug vornehmen!



Oder alternativ: Bei eurem zuständigen vom zuständigen Landesministerium anrufen und höflich nach der Sondergenehmigung fragen...


Tja wenn die mir alles Rechtliche bestätigen, gut.

CU

Fabpicard
23.01.2008, 01:10
Tja wenn die mir alles Rechtliche bestätigen, gut.

Wenn du dem richtigen, die richtigen Fragen stellst: Ja...

Wenns danach dann noch en Schreiben von deinem Oberhäupling an die gibt, gibts sogar ein Schreiben von denen zurück :)

MfG Fabsi

Actros
23.01.2008, 11:35
Schlecht bei Neubeschaffung ;-) In der Garatiezeit werden wir mit Sicherheit keine Eingriffe am Fahrzeug vornehmen!


Vorschlag für diesem Fall:

Eine Vorrüstung (bestehend aus Schalter, Kontrollleuchte, Relais, Sicherung und Kabel mit "offenem Ende" ) mitbestellen und einbauen lassen.
Dann nimmst Du keinen "Eingriff" in die Elektrik vor, sonder schliesst es nur zusätzlich an. Somit bleibt die Garantie für die restliche Schaltung erhalten.

Gruß

Torsten

Hasenmelker
24.01.2008, 07:29
Vorschlag für diesem Fall:

Eine Vorrüstung (bestehend aus Schalter, Kontrollleuchte, Relais, Sicherung und Kabel mit "offenem Ende" ) mitbestellen und einbauen lassen.
Dann nimmst Du keinen "Eingriff" in die Elektrik vor, sonder schliesst es nur zusätzlich an. Somit bleibt die Garantie für die restliche Schaltung erhalten.

Gruß

Torsten

Hallo...

tja aber die Vorüstung zu bestellen kostet auch schnell 100€. Wenn Du meinen anderen Thread mitgelesen hast ( Beschaffungsgrenzen RTW), weisst Du das für die Spielerei dann kein Geld da ist. Ausserdem ist das auch wieder ein Eingriff in die Steuerung-->Garantieverlust! Das ist aber bei jeglichem Eingriff in die Zusatzelektronik der Fall. Auch wenn er noch so klein ist. Es kommt aber auch immer auf den Ausbauer an.

CU

Actros
24.01.2008, 09:42
Ausserdem ist das auch wieder ein Eingriff in die Steuerung-->Garantieverlust! Das ist aber bei jeglichem Eingriff in die Zusatzelektronik der Fall. Auch wenn er noch so klein ist. Es kommt aber auch immer auf den Ausbauer an.
CU
Den anderen Thread hab ich nicht gelesen.
Aber nochmal zu dem Thema Vorrüstung: Ein Garantieverlust ist das auf keinen Fall, da du nicht in die Steuerung eingreifst, sondern ein ein Extra für diesen Zweck vorgesehene Vorrüstung verwendest. Die Garantie des Herstellers endet an seiner Steckverbindung.

Dir erlischt an dem Fahrgestell ja auch nicht die Garantie, wenn Du eine Kühlbox oder Handyladegerät an die Fahrzeugsteckdose/Zigarettenanzünder anstöpselst... ;o)

Hasenmelker
24.01.2008, 21:01
...pfeif...hatte die offenen Enden überlesen...pfeif...

Golfer344
25.01.2008, 11:54
Ich habe auch schon zugelassene LED-Frontblitzer, ich meine von Hella, gesehen die halbrund sind und auch zur Seite abstrahlen. Vielleicht kommt ja sowas in Frage statt der Kotflügelbeleuchtung?

Alex22
25.01.2008, 15:10
Sicher das das Frontblitzer waren?
Normalerweise sind das Heckblitzer die nach hinten und zur Seite strahlen.

Mr. Blaulicht
25.01.2008, 15:57
Naja, bei der Bastelwut, die manche BSOler an den Tag legen, wundert mich hier nix mehr ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht

Hasenmelker
25.01.2008, 18:46
Eben...und deshalb ja auch nur legale Basteleien!!

Pille112
25.01.2008, 23:11
Nee nee, Golfer344 hat schon recht mit den Frontblitzern (sog. Fischaugen) die auch zur Seite strahlen.

Actros
26.01.2008, 09:52
Evt wäre das (http://www.techno-design.de/pdf/10-cd200.pdf) eine Möglichkeit.

Die sind bei uns an den Großfahrzeugen als Frontblitzer montiert.
Der Nachteil ist allerdings, das dann kein Optisch schön in den Kühlergrill eingelassener Einbau mehr möglich ist.

tower911
26.01.2008, 12:38
Nee nee, Golfer344 hat schon recht mit den Frontblitzern (sog. Fischaugen) die auch zur Seite strahlen.

Wobei das aber meine ich auch Blitzer mit "der Hauptabstrahlrichtung nach vorne" sind
So war das glaube ich defeniert. Und dann sind die auch normal zugelassen.

Pille112
26.01.2008, 14:56
...mir ging es um den Part: ...AUCH zu Seite...
Klar, das die Hauptabstrahlrichtung bei FRONTblitzern eigentlich immer nach vorne gerichtet ist.