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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulässige Kennzeichnung am Privat-PKW?



ZickZack
17.10.2002, 15:52
Hallo!

In unserer Wehr ist eine heftige Diskussion aufgekommen. Es gibt Magnetklebeschilder für Privat-PKW auf denen steht: "Einsatzfahrzeug".
Sind diese zulässig oder nicht? Einerseits sagt mein Gefühl "nein" aber andererseits steht es im Gesetz, dass jedes Fahrzeug im Alarmfall ein Einsatzfahrzeug ist. Eigentlich müsste sie deshalb zulässig sein auch wenn es sich auf den ersten Blick komisch anhört. Wer weiss darüber bescheid? Danke!

Viele Grüsse

ZickZack

Andreas 53/01
17.10.2002, 16:34
Hallo!

Also der Text " Einsatzfahrzeug " besagt eigentlich nix spezielles,
selbst auf Montagefahrzeugen von Schlüsseldiensten oder Abflußreiniger steht " EINSATZFAHRZEUG " !

Das hört sich im ersten Moment wichtig an, aber ist es nicht!
Also......warum die Aufregung...

MfG

kfm
17.10.2002, 17:11
Mit Magnetschildern oder Dachaufsetztern wie "Feuerwehr im Einsatz" etc hast Du auch nicht mehr Rechte. Allerdings sehe ich den Vorteil, dass Passanten oder auch andere Verkehrsteilnehmer erkennen können, warum der Kerl es da so eilig hat

LeiDstelle
17.10.2002, 19:28
[......] Problematisch sind Fahrten mit Privatfahrzeugen, bei denen von den Vorschriften der StVO abgewichen wird. Dies kommt besonders häufig bei Freiwilligen Feuerwehren nach einer Alarmierung auf dem Weg zum Feuerwehrhaus vor. Hier stellt sich die Frage, ob dem Feuerwehrangehörigen in diesem Fall Sonderrechte gem. § 35 StVO zustehen. Dies ist mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu bejahen, da § 35 StVO nicht von Feuerwehrfahrzeugen, sondern von der Feuerwehr spricht und der Einsatz mit der Alarmierung beginnt, also bereits der Weg zum Feuerwehrhaus als Einsatz gilt.
Da ein Privatfahrzeug jedoch nicht als Sonderrechtsfahrzeug zu erkennen ist, dürfen die Sonderrechte nur unter besonderer Berücksichtigung des § 35 Abs. 8 StVO genutzt werden.
Abweichungen sind mit einem Privatwagen nur dann zulässig, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung und Schädigung anderer ausgeschlossen werden kann. Das wird nicht der Fall gewesen sein, wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt. Damit verbleibt ein nicht unerhebliches Risiko für den Fahrer.


Beispiele:

Auf einer gut ausgebauten Straße, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu einer verkehrsarmen Zeit nur geringfügig überschritten.
An einer absolut übersichtlichen Straßenkreuzung wird zu einer sehr verkehrsarmen Zeit das Stoppschild / Rotlicht überfahren, nachdem sich der Fahrer vergewissert hat, daß kein Querverkehr vorhanden ist.


Zur Warnung ist es bei der Ausübung von Sonderrechten mit Privatfahrzeugen zulässig, Schall- und Lichtzeichen (Hupe und Lichthupe) zu benutzen. Denn diese Abweichung von § 16 StVO ist gleichfalls von § 35 StVO gedeckt. Unzulässig ist jedoch das Anbringen zusätzlicher Signaleinrichtungen für Schall- und Lichtzeichen, wie Dachlampen, Sirenen oder Hupen mit Abfolge von Tönen. Denn ein Abweichen von den Vorschriften der StVZO ist nicht zulässig.
Kommt es trotz berechtigter Wahrnehmung der Sonderrechte zu einem Bußgeldbescheid, ist fristgerecht Einspruch einzulegen und der Sachverhalt zu schildern (dabei empfiehlt es sich, sich den Einsatz vom Leiter der Feuerwehr schriftlich bestätigen zu lassen. Ggf. besteht auch die Möglichkeit, daß Ordnungs- bzw. Feuerwehramt bei der Einspruchsbegründung Hilfestellung leistet). Stellt die Bußgeldbehörde das Ordnungswiedrigkeitsverfahren nicht ein, so entscheidet das zuständige Amtsgericht über den Einspruch.



Gruß - die LeiDstelle

ZickZack
17.10.2002, 20:56
Ursache des Streits ist, wie kfm schon richtig vermutete, dass es auf dem Weg ins Gerätehaus sehr oft zu Missverständnissen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommt.
Aktueller Fall: Feuerwehrkamerad wurde wegen zu dichtem Auffahren ausgebremst. Leider reagieren Verkehrsteilnehmer oft sehr radikal. Dem könnte man mit solchen Schilder eventuell entgegenwirken. Es geht hier ja sowieso eher um das Verständins der anderen Verkehrsteilnehmer und nicht um die Berechtigung zur groben Missachtung der StVo.

Welche zulässigen Alternativen gibt es denn? Es soll nicht spektakulär aussehen sondern nur seinen Zweck erfüllen.

Andreas 53/01
17.10.2002, 22:13
Hallo!

Nun, der Gesetzgeber, lässt nur sehr wenig Spielraum zu... was die Kenntlichmachung zur Anwendung von Sonderrechten am Privaten PKW angeht!

Einzigstes Zulässiges, und somit effektivstes Mittel ist der sog. " Dachaufsetzer "!

Ein mit Magnet ausgestattetes Schild, welches man auf das Dach des Fahrzeuges stellt, und für Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h oder sogar mehr ausgelegt íst! Das soll jetzt nicht als Aufforderung verstanden werden, nun 200 km/h fahren zudürfen!! Den diese darf man NICHT!! Weil dann auf jedenfall das sog. " Übermaßgebot " verletzt ist, und nicht mehr greift!

Nicht inder StVZO ( Straßen - VerkehrsZulsassungs VerOrdnung ) vorgesehen, und damit nicht zulässig sind Dachaufsetzer mit Beleuchtung! Egal, ob blinkent oder nur als Hintergrund...
es stellt eine Lichttechn. Einrichtung dar, und beadrf in solchem Falle einer separaten Prüfung!

Es liegt auch an uns, wie wir die Öffentlichkeit darüber aufklären...das u.u. ein sog. " Raser " auch ein Feuerwehr´ler sein kann, der schnell Hilfe leisten soll und muss, und jeder persönlich dazu beitragen kann, ducrh Verzicht seines Vorrechtes dieses dem Feuerwehrmann zuübertragen...!

Vielleicht noch ein paar Anmerkungen an die jungen und somit noch unerfahrenen Kameraden hier...:
Bitte, denk daran, es bringt nichts. durch rasantes und Gefährdendes Fahrverhalten, andere in Bedrängis oder sogar Gefahr zubringen...nur um möglicherweise 1 Minute früher am Feuerwehrhaus zusein...
Das ist es nicht Wert...! Ihr tut keinem einen Gefallen damit, wenn hinterher mehr Schaden verursacht wurde, als der eigentliche Einsatz gekostet hat!
Ihr kommt noch oft genug als erster an, und könnt im ersten Fahrzeug mitfahren! Es gibt auch keinen Wettkampf oder was zugewinnen, nur an Erfahrung! Sonst weiter nichts!

damit, eine gute ruhige Nacht...

MfG

LeiDstelle
17.10.2002, 22:26
Hallo nochmal.

Damit jetzt kein falscher Eindruck entsteht:
In meinem vorhin verfassten Beitrag wird lediglich die "rechtliche" Seite beleuchtet .......

Ich persönlich bin auch ein Befürworter der Dachaufsetzer.
Die Verkehrsteilnehmer reagieren auf ein Privatfahrzeug mit Dachaufsetzer wesentlich verständnisvoller als auf den "anonymen" Raser, der u.U. noch eine Lektion in Sachen Verkehrserziehung, z.B. durch Ausbremsen genießen muß.

Ansonsten schließe ich mich Andreas 53/01 an.


In diesem Sinne !

Gruß - die LeiDstelle

Etienne
18.10.2002, 14:00
Hey Leute!


Ich habe auch einen dieser besagten Dachaufsetzer in der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" in gelber Schrift auf rotem Hintergrund! Die Schrift nach Vorne ist in "SPIEGELSCHRIFT"! Die Schrift nach Hinten ist ganz normal!


Mein Schild ist auch beleuchtet! Allerdings habe ich die Beleuchtung nur an Unfallstellen im Straßenverkehr bei stehendem Fahrzeug an! Was, soweit mir von der Poliziei mitgeteilt wurde, erlaubt ist!


Eine Möglichkeit ist noch ein kleines Schild, etwa so groß wie ein Nummern schild, in Spiegelschrift zu kaufen und dass an der Sonnenblende vom Fahrer anzubringen! Klappt man nun die Sonnenblende runter, so sehen die anderen Verkehrsteilnehmer im Rückspiegel, dass es sich um ein "wichtiges" Fahrzeug handelt!


Dieses Schild sollte auch kenntlich am Auto bleiben, wenn man das Fahrzeug verlässt! Sei es an dem Einsatzort oder am Feuerwehrhaus! Hierdurch kann jeder (Anwohner, Verkehrsteilnehmer, Polizist) sehen, dass es sich um ein "Einsatzfahrzeug" handelt und deshalbt vielleicht etwas "schief" steht! Das hat nur Vorteile und man wird im Einsatz nicht abgeschleppt!



Wie ihr merkt, lege ich sehr viel Wert auf Spiegelschrift nach Vorne! Es macht einfach keinen Sinn, wenn entgegenkommende Fahrzeuge lesen können, was darauftsteht! Es muss der Vordermann lesen können und der muss nicht erst umdenken, was diese Schrift bedeuten könnte!


Also bitte immer: Nach Vorne -> SPIEGELSCHRIFT


So denke ich jedenfalls! ;-)

Raven112
18.10.2002, 14:06
@Etienne

kann man diese Schilder für die Sonnenblenden im Auto irgendwo bestellen?

Gruß
Markus

xcom
18.10.2002, 15:00
Hi!

zum bestellen hab ich die noch nicht gesehen, aber für die Rheinland-Pfälzer hier: die gibts auf der Landesfeuerwehrschule in Koblenz. Zwar nicht ganz so graoß aber sichtbar.

MfG
xcom

Etienne
18.10.2002, 15:36
Hey Raven112!


Ich habe die, meine ich jedenfalls, bei Rescue-Tec gesehen! Allerdings kommst du nur in der Onlineshop, wenn du bereits Kunde bist, bzw. Zugangsdaten hast!


Ansonsten kucke ich mal ein paar Läden durch und ich melde mich gleich nochmal!

Etienne
18.10.2002, 15:51
Hey Leute!


Da bin ich wieder! ;-)


Ich habe da etwas gefunden für dich RAVEN112!


Folgender Link: http://helpi.com/dachaufsetzer.htm

...und dann etwa in der Mitte der Seite!


Dort findest du Schilder, die du mit 2 Saugnäpfen an die Scheibe machen kannst! Mit mehreren verschiedenen Aufschriften!

Darunter auch "FEUERWEHR" in Spiegelschrift! Die gibt es auch beleuchte als Innenschild! In Folgenden Stellungen kann der Schalter gestellt werden AUS/Dauerlicht/Blinker

Natürlich gibt es die auch ohne Beleuchtung!


Ich hoffe ich konnte helfen!

kfm
18.10.2002, 16:11
Vorsicht bitte bei Dachaufsetzern mit Magnetfuss!
Hatte mal nen Dachaufsetzer (bis 180 km/h) allerdings fährt mein Auto gar net so schnell und huiiiiiiiiii weg war er.
Hab das Ding zwar ersetzt bekommen bin allerdings auf Magnetschild umgestiegen...

Raven112
18.10.2002, 17:14
hi,

danke für den Link der hilft mir weiter.

Gruß
Markus

Raven112
18.10.2002, 22:02
nabend,

also helpi.com könnt ihr knicken dass Teil kostet da 9 € was ja noch OK wäre, aber da kommen noch 5,00€ Lieferung und 5,00€ Nachnahme drauf also 19,00€. Das ist mir zu teuer.

brause
18.10.2002, 22:06
Sei doch kreativ. Du hast doch bestimmt einen Farbdruckker...das Ganze dann noch schnell laminieren lassen, Klett auf die Rückseite kleben, an die Sonnenblende geklettet und gut iss.

Nur mal so als kostengünstige Alternative.

MfG

brause

1HFM
20.10.2002, 01:22
Also meines wissen ist das kenntlich machen eines Privat-PKW erlaubt, nur blinkende Dachaufsetzer nicht.Die Inanspruchname von Sonderrechten ist Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt(geduldet).Die Inanspruchname des Wegerechtes ist natürlich untersagt.

Gruß
1HFM

brause
20.10.2002, 04:29
Nee, also das mit den Sondwerechten (auch auf der Anfahrt zum Gerätehaus) ist sicherlich nicht länderspezifisch geregelt. Die STVO ist ein Bundesgesetz, da können die Länder nicht ihr eigenes Süppchen kochen. Und wenn sie es versuchen gilt der alt rechtsgrundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht.
Was allerdings sein kann ist, dass es in verschiedenen Gerichtsbereichen unterschiedlich Leidsätze hierzu gibt (oder aber auch: Auch Richter sind Menschen, da urteilt -zumindestens im Detail- jeder anders).

MfG

brause

Wache Ost
20.10.2002, 12:57
Hallo,
hat sich mal jemand die Mühe gemacht die Zulassung dieser Dachaufsetzer zu lesen. Bei einem Großteil dieser ist der Betrieb an einem fahrenden PKW gar nicht erlaubt, sondern nur zur Kenntlichmachung des stehenden Fahrzeuges. Anders natürlich bei Schildern im Fahrzeuginneren, aber beleuchtet oder sogar blinkend ist hier nicht erlaubt.

kfm
20.10.2002, 13:39
Zum Thema:
http://www.feuerwehr.de/forum/faq/art7.htm

http://www.iww.de/templates/print.php?ID=517

http://www.lfv-bayern.de/sonderrecht-wegerecht.htm


vielleicht finde ich noch was
Gruss

112
29.10.2002, 14:01
Hat eigentlich mal einer versucht die Genehmigung nach §38 StVO durchzukriegen??
Erfolg??

Jonas
29.10.2002, 16:33
Hier gibt's z.B. ein Schild für die Sonnenblende:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=727906044


MfG Jonas

Etienne
29.10.2002, 18:25
Hey Leute!


Ein auf der Anfahrt befindliches Auto mit einem Feuerwehrmann drin, der alarmiert wurde, ...

- kann Sonderrechte in Anspruch nehmen
- hat defenitiv kein Wegerecht


Sollte ein anderer Autofahrer auf seine Vorfahrt bestehen, so hat dieser Recht!


Das ist 100%ig so! Wir haben auf der Arbeit (Rettungsdienst) mehrere Gerichtsurteile! Ich werde diese mal abtippen und hier posten