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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abgelaufenes Verbandmaterial aussondern - Wieso?



kunsti
30.12.2007, 15:01
Hallo,

nach ein paar Jahren muss man zahlreiche Bestandteile eines Verbandkasten austauschen.
Ich frage mich wieso das denn stattfinden muss, wie verändert sich das Verbandmaterial nach einer gewissen Zeit?
Ist es kritisch das Material wenige Monate nach Ablauf noch einzusetzen?

hannibal
30.12.2007, 15:07
Hallo,

nach ein paar Jahren muss man zahlreiche Bestandteile eines Verbandkasten austauschen.

Japp..



Ich frage mich wieso das denn stattfinden muss, wie verändert sich das Verbandmaterial nach einer gewissen Zeit?

Es könnte sich z.B. die Verpackung verändern (UV vs Kunststoff), die Klebeflächen der Pflaster ist auch nicht mehr so doll, Handschuhe "verkleben"


Ist es kritisch das Material wenige Monate nach Ablauf noch einzusetzen?

Um Gottes Willen, du bist sofort des Todes...

Im Ernst. Zuhause (wo die wenigstens einen VK haben) kannst du das Zeug verwenden bis du schwarz wirst. Im KFZ soll so gewährleistet werden dass immer funktionstüchtiges Material vorhanden ist. Und es ist ein Unterschied ob das Material 6 Monate oder 6 Jahre überlagert ist.

Kleiner Tipp: nie in der Apotheke das Material auffüllen lassen, besser einen neuen im Baumarkt kaufen, kommt 3 mal billiger.

Skyfire 4S
30.12.2007, 15:16
Wie lange hält eigentlich so ein nomaler 0815 Verbandskasten fürs Auto???
Wo steht das eigentlich das er z.B. ab 8/2009 nicht mehr zu gebrauchen ist???
Ich habe so ein Set im Auto liegen, wo Warndreieck und Verbandsmaterial in einem drin ist.

Shinzon
30.12.2007, 15:20
Sollte aufgedruckt sein, wenn nich auf dem Kasten, dann auf dem Material ..

Erm .. da erinnere ich mich an was ...

In welchem Land musste der Verbandkasten "mit Folie originalverschweisst" (Argumentation: Dann ist er ungeöffnet, unverbraucht und ganz sicher voll) und in welchem Land musste der unbedingt aus
der Original-Folie rausgenommen werden (Argumentation: Sofort einsatzklar) ?

Das hab ich mal in ner Auto-Zeitschrift gelesen, nicht ganz nen Jahr her .. aber eigentlich nur drüber
geschmunzelt - dennoch soll es dafür sogar Bussgelder in den Ländern geben ...

Gruss,
Tim

hannibal
30.12.2007, 15:21
Wie lange hält eigentlich so ein nomaler 0815 Verbandskasten fürs Auto???

Ewig ... So 5 Jahre



Wo steht das eigentlich das er z.B. ab 8/2009 nicht mehr zu gebrauchen ist???

Der Verbandskasten selbst ist längerhaltbar, das VD kann varieren. Man muss auch nicht immer einen neuen kaufen, ich hab meinen auf der RW "aufgefrischt".

Dann aber sollte man den ggf. vorhandenen Aufkleber "haltbar bis" auf dem Kasten unleserlich machen

Fundstück (http://www.bvmed.de/themen/Verbandkasten/pressemitteilung/Verbandkaesten_helfen_Leben_retten.html)

Wobei die Sterilität nicht überbewertet werden sollte

Chr881986
30.12.2007, 15:26
Also in NRW ist es so das das Verbandsmaterial was auf Kat-Schutz Fahrzeugen verlastet ist nicht mehr getauscht werden braucht, dieses darf auch über dem Verfallsdatum hinaus weiterverwendet werden.

Ich wüste auch nicht das wo drin steht das man verpflichtet ist einen nicht abgelaufenen Verbandkasten mitzuführen, warum muss die Privatperson die kosten Tragen und das Land spart sich diese (s.o.)???

Habe letztens im TV gesehen das ein abgelaufener Verbandkasten ein Mangel beim TÜV ist, wasn Schwachsinn, es ist doch wichtiger das jeder die Basics der Ersten Hilfe kann und nicht wegschaut sondern anpackt und nicht ob der Verband schon abgelaufen ist oder nicht, solange die Verpackung OK ist und nicht aufgeriseen etc. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Mfg
Chris

Einsatzleiter
30.12.2007, 15:30
Also in NRW ist es so das das Verbandsmaterial was auf Kat-Schutz Fahrzeugen verlastet ist nicht mehr getauscht werden braucht, dieses darf auch über dem Verfallsdatum hinaus weiterverwendet werden.


Mahlzeit,

das steht bitte wo geschrieben ????

Chr881986
30.12.2007, 15:33
Also in NRW ist es so das das Verbandsmaterial was auf Kat-Schutz Fahrzeugen verlastet ist nicht mehr getauscht werden braucht, dieses darf auch über dem Verfallsdatum hinaus weiterverwendet werden.
...

Mfg
Chris


Mahlzeit,

das steht bitte wo geschrieben ????

Das hat unser Rotkreuzleiter auf dem letzen Dienstabend verkündet als es um die kontrolle der Rücksäcke ging.

Aber was schriftliches vom Land, oder ähliches habe ich auch noch nicht gesehen.
Habe bisher nur Entwürfe und Überlegungen in diese Richtung gesehen.

Mfg

hannibal
30.12.2007, 15:39
Das hat unser Rotkreuzleiter auf dem letzen Dienstabend verkündet als es um die kontrolle der Rücksäcke ging.

Aber was schriftliches vom Land, oder ähliches habe ich auch noch nicht gesehen.
Habe bisher nur Entwürfe und Überlegungen in diese Richtung gesehen.

Mfg

Ohne Schribselschrieb (wovon ich ausgehe das dieser nicht existent ist) würde ich mich weigern
ein Stück mit abgelaufenden VD zu nutzen.

Privat sieht es anderes aus...

Einsatzleiter
30.12.2007, 15:50
Das hat unser Rotkreuzleiter auf dem letzen Dienstabend verkündet als es um die kontrolle der Rücksäcke ging.

Aber was schriftliches vom Land, oder ähliches habe ich auch noch nicht gesehen.
Habe bisher nur Entwürfe und Überlegungen in diese Richtung gesehen.

Mfg

Tach Post,

also unsere Bundfahrzeuge sind dieses Jahr durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert worden. Und von denen wurde schon moniert, das bei einigen Teilen aus dem Verbandskasten das Verfallsdatum geringfügig überschritten war.

Also kann ich die genannte Aussage "Man kann in NRW die Sachen auch nach Ablauf des Verfallsdatum weiterverwenden" nicht nachvollziehen.

Gruß
Der EL

Chr881986
30.12.2007, 15:51
Ohne Schribselschrieb (wovon ich ausgehe das dieser nicht existent ist) würde ich mich weigern
ein Stück mit abgelaufenden VD zu nutzen.

Privat sieht es anderes aus...

Richtig, das mache ich persöhnlich auch wenn ich im Dienst bin.
Die "Regelung" (wenn diese existiert) betrifft nur die San-Rucksäcke vom GW-San, unser normales San-Matreial was auf Diensten eingesetzt wird ist natürlich nicht abgelaufen und wird bei bedarf auch sofort getauscht. (Taschen-/Wagen-/Materialkontrolle vor dem Dienst ist selbstveständlich zumindestens bei mir)

Mfg
Chris

Chr881986
30.12.2007, 15:53
Tach Post,

also unsere Bundfahrzeuge sind dieses Jahr durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert worden. Und von denen wurde schon moniert, das bei einigen Teilen aus dem Verbandskasten das Verfallsdatum geringfügig überschritten war.

Also kann ich die genannte Aussage "Man kann in NRW die Sachen auch nach Ablauf des Verfallsdatum weiterverwenden" nicht nachvollziehen.

Gruß
Der EL

Ich habe nur weitergegeben was unser RKL gesagt hat, und bin von deren Richtigkeit ausgegangen, dann war die Information wohl falsch.

Danke für die Richtigstellung.

Mfg

hannibal
30.12.2007, 16:00
Richtig, das mache ich persöhnlich auch wenn ich im Dienst bin.
Die "Regelung" (wenn diese existiert) betrifft nur die San-Rucksäcke vom GW-San, unser normales San-Matreial was auf Diensten eingesetzt wird ist natürlich nicht abgelaufen und wird bei bedarf auch sofort getauscht. (Taschen-/Wagen-/Materialkontrolle vor dem Dienst ist selbstveständlich zumindestens bei mir)


Stellen wir uns was vor. Du machst SAN Dienst. Bei deiner Taschenkontrolle findest du eine Handvoll Sachen die abgelaufen sind. Diese tauscht du dann mit den Sachen vom GW San. Dort darf ja abgelaufenes MAT gelagert werden.. Seltsam

SanMat das auf einem Auto nicht mehr brauchbar ist soll auf dem anderen noch i.O. sein?
Merkst du was? Ich gehe davon aus ja.



Ich habe nur weitergegeben was unser RKL gesagt hat, und bin von deren Richtigkeit ausgegangen, dann war die Information wohl falsch.

Nur weil er dir vorgesetzt ist heißt es noch lange nicht das er mehr Ahnung hat.
Im Zweifel - Schriftlich

rotkreuz
01.01.2008, 14:00
Hallo Zusammen,

wieso sollte man abgelaufenes Material auf dem GW- San in NRW haben? Hier liegt wohl eine Fehlinterpretation vor! Tatsächlich gibt es seit 2007 vom Bundeskabinett einen Text der besagt, dass Vorräte für den Katastrophenfall auch über das Verfallsdatum hinaus gelagert werden darf. Einige hier haben dies wohl zum Anlass genommen, und haben das auf sich bezogen. Es geht aber um die 80 Mio. Impfdosen und dazugehörige Nadeln, die dezentral für die Pockenimpfungen eingelagert werden. So muß der Bund die Dinger nicht ersetzen. Ist aber bereits bei der Beschaffung und verpackung so berücksichtigt worden. Bei Verbandsmaterial in unseren Fahrzeugen sieht das anders aus, da hat der Hersteller verbindliche Angaben gemacht ab wann er nicht mehr 100% für das Material garantieren kann! Stichwort MPG. Also muss Material das wir einlagern noch haltbar sein. Söhngen hat Material welches 20 Jahre hält, das müsste doch reichen oder??

Skyfire 4S
01.01.2008, 14:07
@hannibal
Und wie machst du das ganze dann bei einer Polizei kontrolle, meine Arbeitskollegen kam mal in eine Verkehrskontrolle. Der Polizist kontrollierte den Verbandskasten und stellte fest, das dieser nicht mehr Ordnungsgemäß war. Obwohl das Ding noch nie verwendet wurde.
Sie musste dann innerhalb einer Woche zur Polizeidiensstelle fahren und einen neuen Vorzeigen.

Das haltbarkeitsdatum steht nur aufn Verbandskasten selber drauf oder was???
Nich aber aufn Inhalt?? Also wenn ich das ganze mal von unserem Betriebsarzt wechseln lasse, dann kann der Polizist bei einer Kontrolle gar nichts machen???

hannibal
01.01.2008, 14:15
@hannibal
Und wie machst du das ganze dann bei einer Polizei kontrolle, meine Arbeitskollegen kam mal in eine Verkehrskontrolle.

Dann lasse ich die Herren in Grün solange jedes einzelne Verbandpäckchen durchschauen bis sie alle VD gesehen haben, wenn die es so wollen


Der Polizist kontrollierte den Verbandskasten und stellte fest, das dieser nicht mehr Ordnungsgemäß war. Obwohl das Ding noch nie verwendet wurde.
Sie musste dann innerhalb einer Woche zur Polizeidiensstelle fahren und einen neuen Vorzeigen.

Ist so war bei meinem Schwiegervater auch so. Wobei die meistens Polizisten es sich einfach machen und nur auf das aufgedruckte Datum guggen. Ist der VK noch verschweißt dann passt das auch so weit.



Das haltbarkeitsdatum steht nur aufn Verbandskasten selber drauf oder was???
Nich aber aufn Inhalt?? Also wenn ich das ganze mal von unserem Betriebsarzt wechseln lasse, dann kann der Polizist bei einer Kontrolle gar nichts machen???
Das VD steht auf jedem relevanten Produkt. Auf dem Kasten steht i.d.R. das erste Verfallsdatum..

Mr. Blaulicht
01.01.2008, 14:16
Der Polizist kontrollierte den Verbandskasten und stellte fest, das dieser nicht mehr Ordnungsgemäß war.

Ja, mir ist was ähnliches passiert. Vor Jahren wurde nach dem Verbandskasten bei mir gefragt. Lächelnd öffnete ich meinen Kofferraum. Lächelnd deswegen, weil ich gerade neue besorgt hatt - für die ganze Familie: Insgesamt 6 Stück. Auf die eigentlich scherzhaft gestellte Gegenfrage von mir, ob den mit dem Kasten der Polizei alles in Ordnung wäre, meinte der eine Polizist zu seinem Kollegen: "Da sollten wir mal nachschauen". Und es stellte sich heraus, dass der Verbandskasten der Polizei nicht nur nicht in Ordnung war, sondern gleich gar nicht existent! Bei einer Hilfeleistung einige Tage zuvor hatten sie ihn wohl beim Patienten liegen lassen. *lol*


Das haltbarkeitsdatum steht nur aufn Verbandskasten selber drauf oder was???
Nich aber aufn Inhalt??

Da der Verbandskasten als Umverpackung dient, kann - muss aber nicht - ein VD aufgedruckt sein. Wichtig und maßgebend ist allerdings das VD, das auf den einzelnen Artikeln, also Kompressen, Binden etc. aufgedruckt ist.

Gruß, Mr. Blaulicht

Skyfire 4S
01.01.2008, 14:27
Sehr schön, dann muss ich meinen mal kontrollieren.

Chr881986
01.01.2008, 15:56
Mich würde mal interessieren nach welchen § oder Verordnungen die Polizei Bußgelder verhängen kann bei abgelaufenem Verfallsdatum und der TÜV dieses als Mangel festhalten darf, mir ist aus der Fahrschulzeit nur bekannt das einer im Fahrzeug vorhanden sein sollte aber da wurde nichts übers Verfallsdatum gesagt.

Ich danke für eure Antworten.

Mfg und ein frohes Neues
Chris

Bergwacht9902
01.01.2008, 16:07
Der TüV hängt sich da glaub ich nicht mit rein, zumindest hab ich es noch nicht erlebt. Es gibt sogar Polizisten die den Verbandkasten vom RTW sehen wollen. Dummerweise war auch wirklich keiner drauf und wir mußten zahlen.

Mr. Blaulicht
01.01.2008, 16:07
StVZO §35h

Chr881986
01.01.2008, 16:37
StVZO §35h
danke



§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
(1)

In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens

1.

ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 26 Fahrgastplätzen,
2.

2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.

(2)

Die Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an leicht zugänglicher Stelle untergebracht sein; diese Stelle ist deutlich zu kennzeichnen.
(3)

In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die auart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste- Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
(4)

Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.


In diesem Gesetzestext finde ich nichts über das Verfallsdatum.
Demnach frage ich mich wonach die gehen?



§ 35 h Abs. 1 und 3 (DIN 13164, Ausgabe Januar 1998) ist spätestens ab dem 1. Juli 2000 auf Verbandkästen anzuwenden, die von diesem Tage an erstmals in Fahrzeugen mitgeführt werden. Verbandkästen, die den Normblättern DIN 13163, Ausgabe Dezember 1987 oder DIN 13164, Ausgabe Dezember 1987 entsprechen, dürfen weiter benutzt werden.

§ 35 h Abs. 2 (Anzahl der Verbandkästen und Unterbringungsstelle)
ist ab dem 13. Februar 2005 auf die von diesem Tag an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftomnibusse anzuwenden. Für Kraftomnibusse, die vor dem 13. Februar 2005 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35h Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 in der vor dem 1. November 2003 geltenden Fassung anwendbar.

Auch hier nichts
und im Bußgeldkatalog bin auch nicht fündig geworden.

Habe nur in einigen anderen Foren gelesen das das Verfallsdatum für gewerblich genutzte Fahrzeuge wichtig ist (abgelaufenes Material austauschen) dieses aber nicht für den Privaten Bereih gilt.

Mfg
Chris

MarkusB
01.01.2008, 16:48
Das Material hat halt den Bedingungen, die in der DIN 13164 vorgeschrieben sind, zu genügen, wenn dort Heftpflaster vorgeschrieben ist, sollte die Rolle halt noch Klebkraft aufweisen, sonst ist es kein Helftpflaster mehr und für ein steriles Verbandpäckchen garantiert der Hersteller die Einwandfreiheit auch nur bis zu einem gewissen Datum, danach kann man davon ausgehen, dass es der DIN 13164 eben nicht mehr entspricht.

Außerdem verstehe ich diese Haarspalterei nicht. Ich möchte im Falle eines Unfalles mit einwandfreiem Material versorgt werden, daher halte ich eben auch einen entsprechend aktuell gehaltenen Kasten vor und erwarte dieses auch von anderen. Und die 6 Euro alle 5 Jahre für ein neues Kästchen ist im Vergleich zu den sonstigen Betriebskosten eines KFZ wirklich marginal.

hannibal
03.01.2008, 14:30
Der TüV hängt sich da glaub ich nicht mit rein, zumindest hab ich es noch nicht erlebt. Es gibt sogar Polizisten die den Verbandkasten vom RTW sehen wollen. Dummerweise war auch wirklich keiner drauf und wir mußten zahlen.

Selbst schuld

solange die Materialien mitgeführt werden ist das absolut Peng

Du kannst die Sachen auch in einer LIDL Tüte mitführen

auch gut

Flesch
03.01.2008, 21:49
Lustigerweise musst du aber rein rechtlich einen Verbandkasten fürs Fahrgestell mitführen...
Gibt da aber ein Schrieb vom TÜV, dass in entsprechend ausgerüsteten einsatzfahrzeugen dauf verzichtet werden kann, sofern die Beladung eben auch wirklich drauf ist.

s_schuh
03.01.2008, 22:05
Hallo,

Ich bin mir zwar nicht mehr sicher. Aber abgelaufenes Verbandsmaterial darf nach MPG nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Deshalb wird auch auf EH und LSM Lehrgängen immer mit neuem Material geübt.

Gruß
Sascha.

Fabpicard
03.01.2008, 22:50
Lustigerweise musst du aber rein rechtlich einen Verbandkasten fürs Fahrgestell mitführen...
Gibt da aber ein Schrieb vom TÜV, dass in entsprechend ausgerüsteten einsatzfahrzeugen dauf verzichtet werden kann, sofern die Beladung eben auch wirklich drauf ist.

Hast du da mal ne Quelle von dem TÜv-Schrieb? Würd mich nämlich mal interessieren *g*


Ich bin mir zwar nicht mehr sicher. Aber abgelaufenes Verbandsmaterial darf nach MPG nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Also, "In Verkehr Bringen" bedeutet im wesentlichen erstmal, dass man Dinge Herstellt und dann verkauft...
Sozusagen in den Verkehr der Warenwirtschaft einBringt :)

Darfst ja auch keine Milch mehr verkaufen, wenn diese übers Mindesthaltbarkeitsdatum drüber ist...


Deshalb wird auch auf EH und LSM Lehrgängen immer mit neuem Material geübt.

Das wär mir neu, ausser es ist nichts ausgesondertes mehr da...

Wäre ja auch völlig schwachfug nur neues Material ein zu setzen, da man schliesslich eh nur damit übt... und dafür ist ein Verbandpäckchen, welches seit 3 Wochen abgelaufen ist immernoch mehr als genug...

Somit kann man dem abgelaufenen Krams noch einen guten Verwendungszweck angedeien lassen...
(Würd ja sonst auch was teuer werden ;) )



Desweiteren: wiso glauben eigentlich hier noch welche, dass man abgelaufenes Verbandmaterial noch auf offenen Wunden o.ä. einsetzen sollte????

Ich schnippelt doch auch keine schimmligen Karotten in die Suppe, weils doch eh nur in der Suppe verwendet wird und nicht roh gegessen *kopfschüttel*

MfG Fabsi

Flesch
04.01.2008, 13:45
Hast du da mal ne Quelle von dem TÜv-Schrieb? Würd mich nämlich mal interessieren *g*


TÜV Filderstadt vor vielen Jahren ;-)

Hab es im Original nicht vorliegen, nur mal als Fax gesehen...

Fabpicard
04.01.2008, 14:00
TÜV Filderstadt vor vielen Jahren ;-)

Hab es im Original nicht vorliegen, nur mal als Fax gesehen...

Kannste da denn mal nachfragen? *g*

Wenn ich da anruf, werd ich wohl nicht weiter kommen :D

MfG Fabsi

akkonsaarland
04.01.2008, 14:58
Wenn ich das hier so lese muss ich laut lachen. Das Ablaufdatum ist nur dann interessant wenn ich das Zeug in einer sterilen Umgebung nutze. Ist die Autobahn steril? Ist der Sportplatz steril? Dass dort irgendetwas nicht stimmt und zum Teil sehr Verkaufsorientiert ist, sieht man daran dass es unterschiedliche Verbrauchsdaten bei unterschiedlichen Herstellern gibt. Die Mitführpflicht eines RTW´s beruht auf der Tatsache, dass es in der STVO steht.
Natürlich darf man solange das Material gewerblich nutzt keine abgelaufenen Sachen verwenden, aber im Privathaushalt? Der vergleich mit den verfaulten Möhren ist Unfug, denn ändert sich die Beschaffenheit des Materials nach Ablauf des MHD?

Das einzige was man regelmäßig auswechseln soll, sind sämtliche Arten von Pflaster, da die warm und kalt nicht so mögen.

Und zum Thema abgelaufenes Material in der Ausbildung:
Warum gibt es unsteriles Ausbildungsmaterial?

MasterOfFire
04.01.2008, 15:11
Allso ich musste damals 15 € bei den Cops lassen und nen Neuen nachweisen ...... nur weil er 1994 abgelaufen war .... naja jetzt hab ich en neuen :-)

AkkonHaLand
04.01.2008, 23:36
Hallo,
Ich bin mir zwar nicht mehr sicher. Aber abgelaufenes Verbandsmaterial darf nach MPG nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
<b>Deshalb wird auch auf EH und LSM Lehrgängen immer mit neuem Material geübt.</b>
Gruß
Sascha.

Für EH-Lehrgänge wird immer das abgelaufenen Material genutzt, dafür muss es nämlich nicht mehr haltbar sein!

Was man aber bedenken muss: in dem Fahrzeug, mit dem man als Dozent zum EH-Kurs fährt <b>MUSS</b> ein <b>Betriebsverbandkasten</b> sein! Der normale Auto-Verbandkasten reicht <b>NICHT</b> (gewerblich genutztes Fahrzeug!)!

hannibal
05.01.2008, 05:28
Was man aber bedenken muss: in dem Fahrzeug, mit dem man als Dozent zum EH-Kurs fährt <b>MUSS</b> ein <b>Betriebsverbandkasten</b> sein! Der normale Auto-Verbandkasten reicht <b>NICHT</b> (gewerblich genutztes Fahrzeug!)!

*hust* im RTW (gewerblich) ist auch nur der "normale" VK

Seite 6 (https://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/BG-Grundlagen/BGG915__Pruefung__von__Fahrzeugen__durch__Fahrpers onal,property=pdfDownload.pdf)

Link (http://www.bgn.de/webcom/show_article.php/_c-446/_nr-818/_p-1/i.html)

Mr. Blaulicht
15.01.2008, 00:20
*hust* im RTW (gewerblich) ist auch nur der "normale" VK

Nein, soweit ich weiß ist ein VK für Krankenkraftwagen notwendig.

Gruß, Mr. Blaulicht

Flesch
15.01.2008, 06:59
Wenn er im Einsatzdienst ist, dann ja, ist er z.B. auf einer Überführungsfahrt reicht der Kasten des Fahrgestells aus.

Mr. Blaulicht
15.01.2008, 07:35
Nun mal ehrlich: Wer wechselt den VK in einem RTW aus, wenn er nur auf Übungsfahrt ist. Ausserdem kann aus einer Übungsfahrt sehr schnell ein Einsatz werden. Und da müsste man ja ersteinmal zur Wache zurück und den VK upgraden?!?

Gruß, Mr. Blaulicht

AkkonHaLand
15.01.2008, 12:50
Wenn er im Einsatzdienst ist, dann ja, ist er z.B. auf einer <b>Überführungsfahrt</b> reicht der Kasten des Fahrgestells aus.


Nun mal ehrlich: Wer wechselt den VK in einem RTW aus, wenn er nur auf <b>Übungsfahrt</b> ist. Ausserdem kann aus einer Übungsfahrt sehr schnell ein Einsatz werden. Und da müsste man ja ersteinmal zur Wache zurück und den VK upgraden?!?

Gruß, Mr. Blaulicht

War es Absicht oder wurden da die Begriffe beim überlesen des Treat verwechselt? Über<b>führungs</b>fahrt ist die Fahrt z.b. vom Hersteller/Ausrüster zur Wache. In dieser Zeit ist das Fzg NICHT einsatzbereit (Status 6) und somit NICHT gewerblich genutzt.

Ausserdem gibt es mE noch eine Unterscheidung zwischen "gewerblich genutzt" (z.B. EH-Ausbildungen, damit verdiene ich Gewinn) und "hoheitlichen Aufgaben, zu denen z.B. der komplette RD und KT gehört (dabei erhält der Betreiber, egal ob ASB, BF, DRK, JUH, MHD oder "Privater" nur "die Kosten, die durch den Betrieb des Fzg" ersetzt!) - wobei man natürlich bei einer Kontrolle durch die Pol auch schnell das Argument anbringen könnte "Ich fahre doch einen rollenden Betriebsverbandkasten! Wollen wir gemeinsam mal die Ausstattungslisten durchgehen ob etwas fehlt?"... ;-)

thilo
15.01.2008, 15:10
Für EH-Lehrgänge wird immer das abgelaufenen Material genutzt, dafür muss es nämlich nicht mehr haltbar sein!

Falsch. Wir (MHD) verwenden Übungsbeutel mit haltbarem Material.

AkkonHaLand
15.01.2008, 19:00
Falsch. Wir (MHD) verwenden Übungsbeutel mit haltbarem Material.

OK... Nicht hauen!
Wenn ihr in Eurer Dienststelle die teuren Übungsbeutel kauft, sei Euch das unbenommen.
Andere Dienststellen (auch des MHD) nehmen das abgelaufene Material oder (wenn es unbedingt noch haltbar sein muss) die Klinikpackungen mit z.B. 25 Kompressenpäckchen und verteilen dann das Material an die Kursteilnehmer.

thilo
16.01.2008, 07:38
Wir nehmen ja nicht ausschließlich Verbandmaterial. sondern komplette Sets - mit entsprechenden "Beilagen" - und seitens des QM müssen sich die Gliederungen, die das nicht tun, in nächster Zeit auch anpassen.

Zur Info: Wir reden größenordnungstechnisch von Beträgen unter 1 Euro.

akkonsaarland
16.01.2008, 08:24
Wir nehmen ja nicht ausschließlich Verbandmaterial. sondern komplette Sets - mit entsprechenden "Beilagen" - und seitens des QM müssen sich die Gliederungen, die das nicht tun, in nächster Zeit auch anpassen.

Zur Info: Wir reden größenordnungstechnisch von Beträgen unter 1 Euro.


Die von Söhngen?

Schau mal ganz genau drauf, da steht Übungsmaterial unsteril drauf

thilo
16.01.2008, 08:27
Die von Söhngen?

Negativ, die von H-DG, also die offiziellen

akkonsaarland
16.01.2008, 10:57
h-dg?

wir haben die offiziell mit juh einlegeblatt gelieferten von söhngen
stückprei 86 cent
dort ist das verbandpäckchen und die kompresse als unsteriles ausbildungsmaterial deklariert

thilo
16.01.2008, 11:36
Viel mehr sinds bei uns auch nich, inkl. Märchensteuer maximal 90 cent.
Und dafür haltbares Material (da freuen sich die Teilnehmer, wenn sie was mit nach Hause nehmen dürfen ;-) )

Mr. Blaulicht
16.01.2008, 11:56
War es Absicht oder wurden da die Begriffe beim überlesen des Treat verwechselt? Über<b>führungs</b>fahrt ist die Fahrt z.b. vom Hersteller/Ausrüster zur Wache. In dieser Zeit ist das Fzg NICHT einsatzbereit (Status 6) und somit NICHT gewerblich genutzt.
Oh, sorry, da habe ich mich wohl wirklich etwas verlesen!

Gruß, Mr. Blaulicht