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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Programierung Memo



koi2k
23.12.2007, 03:45
Hallo,
Ich habe eine Fehlermeldung wenn ich mein Swissphone Memo Programmieren will.
Ich habe ein 4m Gerät und wollte das bei der Frequenz zwischen 86.000-87.000 MHZ Programmieren. Wenn ich den Melder Programmieren will zeigt er mir bei Band: 4m MB: 74.. 81 MHZ an.
Wenn ich versuche bei der Frequenz zwischen 86.000-87.000 MHZ eingebe.
Erscheint diese Fehlermeldung:
Warnung!
Die Frequenz liegt auserhald dem spezifizierten Band und ist evt. nicht Programmierbar oder VCO-Spannung wird begrenz.

Wie kann ich den Melder einstellen auf meine Frquenz zwischen 86.000-87.000 MHZ

oder ist mein Memo da für nicht ausgelegt ?

Florian Pullenreuth
23.12.2007, 06:46
scheint ein melder für das 4M Mittelband zu sein, dann klappt es nicht. Für dein Vorhaben brauchst einen Melder für das 4M OB (Oberband).

Blacky
23.12.2007, 10:07
Hast du den vielleicht aus Ebay - Österreich? Da werden öfters mal welche im Mittelband oder Unterband angeboten.

koi2k
23.12.2007, 13:14
Hast du den vielleicht aus Ebay - Österreich? Da werden öfters mal welche im Mittelband oder Unterband angeboten.
Ja ich habe den Melder bei ebay gekauft .
Der Melder kommt aus Münchenbernsdorf.
und in der Beschreibung stand nix von Mittelband.
Frequenzbereich

4-Meter-BOS-Band; 20 kHz Kanalabstand

akkonsaarland
23.12.2007, 13:26
haha

das fällt fast unter betrug
deine chance verkauf ihn bei ebay

Alex22
23.12.2007, 13:28
Ja ich habe den Melder bei ebay gekauft .
Der Melder kommt aus Münchenbernsdorf.
und in der Beschreibung stand nix von Mittelband.
Frequenzbereich

4-Meter-BOS-Band; 20 kHz Kanalabstand

Dann schreib dem du willst dein Geld zurück ansonsten erstattest du Anzeige.
Die Ware entspricht nicht dem angebotenem Artikel und somit ist er auf jedenfall Gewährleistungspflichtig, egal ob er Privat oder Gewerbetreibender ist.

Blacky
23.12.2007, 13:37
Wieso entspricht die Ware nicht dem angebotenen Artikel?
Der Melder liegt im 4m BOS Band, das geht vom Unterband übers Mittelband bis ins Oberband.

abc-truppe
23.12.2007, 13:43
Rechtlich einwandfrei formuliert, da hast du eigentlich keinerlei Chance, außer dass der Verkäufer so kulant ist und ihn zurücknimmt. Glaub ich aber nicht, weil er sicher nen Grund hat, das nicht reinzuschreiben.
Jetzt kannst nur du das selbe wieder tun.

Florian Pullenreuth
23.12.2007, 20:05
Die Frage ist, konnte der Verkäufer den Melder eben deswegen wohl auch nicht nutzen?

MichelB
24.12.2007, 15:35
Hallo koi2k.
Du kannst den Melder auch in einer Funk-Fachwerkstatt auf ein anderes Frequenzband umbauen lassen. Dann kannst Du ihn auch verwenden. Konntaktiere mal das Forum-mitglied Joe aus Hoe. Der kann das. Es können aber auch andere Fachhändler die sich mit Swissphone auskennen.

koi2k
25.12.2007, 00:03
Der Verkäufer hat geschrieben:
so habe ich auch keine ahnung davon

aber 4 meter und 2 mterband ist Bos

und 4 meterband
beinhaltet ub
mb

ob

angegeben war 4 meterband bos also ist das mit dabei so wurde es mir gesagt.

Es gibt doch Unterschiede bei den Meldern welche Frequenz Sie abdecken oder ?
Es gibt doch auch melder die den ganzen Bos Funk in 4m ganz abdecken er hätte doch hinschreiben müssen 4m Band Bos Mittelband oder bin ich da falsch ?

Frohe Weihnachen

AkkonHaLand
25.12.2007, 22:07
Der Verkäufer hat geschrieben:
so habe ich auch keine ahnung davon
aber 4 meter und 2 mterband ist Bos
und 4 meterband beinhaltet ub, mb und ob

angegeben war 4 meterband bos also ist das mit dabei so wurde es mir gesagt.

Es gibt doch Unterschiede bei den Meldern welche Frequenz Sie abdecken oder ?
Es gibt doch auch melder die den ganzen Bos Funk in 4m ganz abdecken er hätte doch hinschreiben müssen 4m Band Bos Mittelband oder bin ich da falsch ?

Frohe Weihnachen
Wie ABC-Truppe schon schrieb:

Rechtlich einwandfrei formuliert, da hast du eigentlich keinerlei Chance, außer dass der Verkäufer so kulant ist und ihn zurücknimmt. Glaub ich aber nicht, weil er sicher nen Grund hat, das nicht reinzuschreiben.
Jetzt kannst nur du das selbe wieder tun.

Also bleibt nur
- das ganze als teure Lehrstunde zu verbuchen
- den Verkäufer bitten, den Melder aus Kulanz zurückzunehmen (was er nicht tun wird, er wusste ja anscheinend was er tat bei der Formulierung) oder
- den Melder wieder bei der Bucht einstellen und auf einen anderen hoffen, der so dumm ist einen Melder woanders als bein fachkundigen Händler zu kaufen...

Frohe Rest-Weihnacht und einen guten Start ins Jahr 2008!

doubleG112
25.12.2007, 22:16
hi soweit wie doch weiß kann man den memo doch nicht einfach auf einen anderen frequnz setzen gell??

weil der mhz bereich doch gequarzt werden muss bei den memos doch auch??

gruß guido

Alex22
25.12.2007, 22:18
hi soweit wie doch weiß kann man den memo doch nicht einfach auf einen anderen frequnz setzen gell??

weil der mhz bereich doch gequarzt werden muss bei den memos doch auch??

gruß guido

Nein ... der Memo wird nicht bequarzt .. aber es gibt bestimmte Frequenzbestimmende Bauteile die getauscht werden müssen.
Aber es wäre machbar.

Alex22
25.12.2007, 22:19
Hmm @ TE ...
bist du Rechtschutzversichert?
Wenn ja geh zum Anwalt ... wenn nein dann droh ihm das du zum Anwalt gehst ...
Hier könnte durchaus eine Arglistige Täuschung vorliegen.



§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Anmerkung: Arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält, und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentschließung des anderen beeinflusst. Das Verschweigen wahrer Tatsachen stellt dann eine arglistige Täuschung dar, wenn eine Pflicht zur Offenbarung besteht. Grundsätzlich besteht nur bei krassen Abweichungen von normalen Verhältnissen, insbesondere zu Punkten, die für die Kaufentscheidung offensichtlich wichtig sind (z.B. vergoldet statt Echtgold), auch ohne konkrete Nachfrage eine Offenbarungspflicht.



Die Offenbarungspflicht beinhaltet die Verpflichtung von verhandelnden Parteien, sich gegenseitig über Umstände zu informieren, die für den Vertragsabschluß entscheidend und für den Gegner von Bedeutung sind. Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt von culpa in contrahendo begründen. D.h. auf das Thema dieser Seite bezogen: Es kann der Verkäufer verpflichtet werden, dem Käufer die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Falschgold-Schmuckstücks und den Beschaffungskosten eines vergleichbaren echtgoldenen Schmuckstücks zu erstatten...

Und das wäre hier ganz klar gegeben ..

koi2k
28.12.2007, 14:44
jetzt hat er mir dieses geschrieben.
so habe mich nochmal erkundigt und so wurde es mir erklärt also es ist ein 4m bos.
bos steht für
behörden und organisationen mit sicherheitsaufgaben
darunter zählen zb feuerwehr thw rettungsdienst
bergwacht wasserwacht höhenrettung katastrophenschutz polizei und noch viele andere
organisationen.
diese laufen nicht alle im gleichen frequenzbereich was auch gar nicht machbar
wäre.
so ist es ein 4 meterband bos gerät was in einr von diesen organisationen zum einsatz kommt

Also waren meine angaben alle richtig es wurde in keiner weise eine falsche aussage zu diesem melder
getroffen.
ich hatte den melder gekauft bei e bay gekauft und die gleichen daten kopiert und
wiedereingefügt.

also ich habe ihnen jetzt alles erklärt was ioch weis und was man mir gesagt
hat.

dies war meine letzte mail an sie

zum schluss schicke ich ihnen noch ihre einwilligung

Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Das bedeutet: Mit Abgabe eines Gebotes erklären
Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Neu- und
Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Somit also keine Gewährleistung, keine Garantie, keine
Nachverhandlungen. Bitte bieten Sie nur, wenn Sie mit diesen Regeln einverstanden sind!

koi2k
28.12.2007, 15:05
Seine Angaben Frequenzbereich

4-Meter-BOS-Band; 20 kHz Kanalabstand

Habe bekommen 4-Meter-BOS Mittelband

Joe aus Hö
28.12.2007, 15:51
Da hast Du leider ins Klo gegriffen . Die Artikelbeschreibung des Verkäufers gleicht zwar einer Arschlochaktion da er vermutlich wichtige Infos vorenthalten hat , aber leider wird er Recht bekommen wenn Du es drauf anlegst . Seine Beschreibung ist soweit korrekt , aber unvollständig . "DU" hast auf "Kaufen" gedrückt ohne vorher nach dem genauen Frequenzbereich zu fragen . Das man bei Ebay mit solchen merkwürdigen Methoden rechen muss ist doch nicht neu.

Da der Verkäufer den Melder selbst von Ebay hat , wird es ihm ähnlich ergangen sein wie Dir - nun ist er vermutlich froh drüber dass er den Schrott wieder los hat .

Joe

Alex22
28.12.2007, 16:04
Ich bleibe dabei ..
Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.

Cram
28.12.2007, 16:30
Ich bleibe dabei ..
Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.

Wieso hat er diese verschwiegen, vielleicht wusste der Verkäufer ja nicht einmal selber genau drüber bescheid?

Desweiteren hätte sich der Käufer ja in diesem Falle wirklich vorher genauer mit dem Artikel beschäftigen können oder? (allgemein gemeint :-))

Wie gesagt der Melder war im 4-BOS Band angegeben und darin arbeitet er auch.
Anders wers gewesen hätte er geschrieben 2m Band etc. und jetzt nen 4m Melder.

Ich glaube das einfachste ist Ihn umquarzen zu lassen bzw. wieder weiterverkaufen.

Florian Pullenreuth
28.12.2007, 17:01
mit umquarzen wird man sich beim Memo schwer tun :-)

AkkonHaLand
28.12.2007, 17:11
Ich bleibe dabei ..
Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.

Leider nicht ganz. Der einzige Weg würde evtl. über


§ 119 - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

gehen. Wobei der Verkäufer da sofort rauskommt, wenn er nachweist, dass es baugleiche Melder mit dem von ihm gelieferten Bandbereich gibt, die in Deutschland verwendet werden. Der Frequenzbereich ist zwar unstrittig wesentliche Eigenschaft bei der Entscheidung für den Kauf gewesen, aber hätte der Käufer, in Kenntnis dass es Melder im 4m-Ober-, Mittel- und Unterband gibt, die Pflicht gehabt nachzufragen, welches Band der Melder besitzt.
Fazit: Keine Chance!