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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Springlicht ab 2008 wieder erlaubt?



Etienne
20.12.2007, 21:31
Hallo Leute!

Laut einer Aussage einer Führungskraft, die mit der Beschaffung von RTW´s zu tun hat, wird deren neuer RTW vom Ausbauer "GSF" im Frühjahr 2008 mi Springlicht geliefert.

Angeblich soll das ab 1.1.2008 in Einsatzfahrzeugen erlaubt sein. Stimmt das bzw. hat da jemand etwas gehört?

Fabpicard
22.12.2007, 02:38
Angeblich soll das ab 1.1.2008 in Einsatzfahrzeugen erlaubt sein. Stimmt das bzw. hat da jemand etwas gehört?

Also bis jetz (stand heute) is mal noch nichts raus, das da was geändert werden soll in der StVZO ;)

MfG Fabsi

wildtäler
22.12.2007, 08:38
Hallo Leute!

Laut einer Aussage einer Führungskraft, die mit der Beschaffung von RTW´s zu tun hat, wird deren neuer RTW vom Ausbauer "GSF" im Frühjahr 2008 mi Springlicht geliefert.

Angeblich soll das ab 1.1.2008 in Einsatzfahrzeugen erlaubt sein. Stimmt das bzw. hat da jemand etwas gehört?

Guten Morgen.

Nur ne kleine Frage für die Unwissenden.
Was ist ein Springlicht?
Oder stehe ich so auf der Leitung?

Gruß
Wildtäler

Florian kommen
22.12.2007, 08:59
Springlicht ist das abwechselnde Aufblitzen der Abblendlichter am Fahrzeug!

wildtäler
22.12.2007, 09:16
Springlicht ist das abwechselnde Aufblitzen der Abblendlichter am Fahrzeug!


Dankeschön für die Erklärung.

Das wäre doch ne Sache für den priv. PKW.

@ Poli

erfülle ich damit den Tatbestand der Nötigung?
Es blitzt ja dann Automatisch! kleiner Scherz am Rande

Gruß
Wildtäler

Poli
22.12.2007, 11:58
Dankeschön für die Erklärung.

Das wäre doch ne Sache für den priv. PKW.

@ Poli

erfülle ich damit den Tatbestand der Nötigung?
Es blitzt ja dann Automatisch! kleiner Scherz am Rande

Gruß
Wildtäler

Achtung! Flachwitz! Füße hoch.

wildtäler
22.12.2007, 12:03
Achtung! Flachwitz! Füße hoch.

Wäre doch ein gutes Argument vor´m Richter oder? "ggg"

Gruß
Wildtäler

Maulwurf
22.12.2007, 12:54
ist das Verbot eigentlich Bundesweit oder wieder Länder Sache???

weil hier in Sachsen kenne ich viele Fahrzeuge die das haben, sogar die BF Dresden fährt mit Springlicht!

Andreas 53/01
22.12.2007, 13:02
Hallo !

Grundsätzlich ist das "Springlicht" Bundesweit an allen Kraftfahrzeugen nach StVZO nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen für Einsatzfahrzeuge die im Einzelfall erteilt werden.

MfG

Maulwurf
22.12.2007, 13:17
:-)

http://www.myvideo.de/watch/647968

http://www.myvideo.de/watch/219677

auf das HLF warten!

FirestormIII
22.12.2007, 13:36
Springlicht ist das abwechselnde Aufblitzen der Abblendlichter am Fahrzeug!

Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.

Maulwurf
22.12.2007, 13:41
Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.


stimmt so nicht, bei uns normales Fahrlicht mit Nebelscheinwerfern und es ist original und es ist auch eine verrigelung drin. Springlicht geht nur wenn Licht aus und Blaulicht an, wenn das normale Licht eingeschatet wird ist das Springlicht ausser Kraft.

AkkonHaLand
22.12.2007, 14:07
Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.

Nicht ganz. Wenn der Wechsel zwischen Fehr und Nebelscheinwerfern ist, dann hättest du recht, es gibt aber auch Zusatzscheinwerfer, die unter oder in die Stoßstange integriert werden. Im letzteren Fall ist es teilweise sogar serienmäßig. Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.

Pille112
22.12.2007, 14:36
Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.

Hast Du dazu mal eine Quellenangabe, mir ist nämlich eine solche Regelung nicht bekannt.

akkonsaarland
22.12.2007, 14:42
Nicht viel aber grob erklärt

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugscheinwerfer#Auf-.2FAbblenden

gibt es auch serienmäßig von BMW

Dabei werden die Scheinwerfer regelmäßig aufgeblendet.
funktioniert aber nur am Tag

Pille112
22.12.2007, 14:57
Ja - nee, die Wirkungsweise und den Aufbau von Springlicht bzw. Wechsellicht ist mir durchaus bekannt.

Ich meinte die rechtliche Grundlage dazu.

Etienne
22.12.2007, 15:42
Hallo Leute!

Vielen Dank für die zigfache Erklärung von Springlicht. Das war aber nicht die Frage.

Ich würde mich freuen, wenn man jetzt wieder zur Urpsprungsfrage zurückkommen könnte und jeder, der nichts dazu beitragen kann einen anderen Thread benutzen würde.


In diesem Sinne.....

tower911
22.12.2007, 16:34
Wir (in NRW) beziehen seit Jahren unsere RTW´s MIT Springlicht von GSF. Ob sich da was an der Legalität ändert hat Herr Nolte beim letzten Besuch nicht erwähnt.
Ich werde aber mal bei ihm anhorchen ob sich da etwas ändert.

PS: Wenn wir Springlicht bestellen, baut die Firma GSF ein Relais ein, welches zwischen Fern- und Abblendlicht hin und her schaltet.

Fabpicard
22.12.2007, 17:11
Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt,


Grundsätzlich ist das "Springlicht" Bundesweit an allen Kraftfahrzeugen nach StVZO nicht zulässig.

So... Die Einzige Ausnahme bilden Ausnahmegenehmigungen (die nur sehr sehr selten erteilt werden) und ein nicht ganz informierter TÜV-Mensch ^^

MfG Fabsi

P.S.: Falls hier doch noch jemand meind, es wäre erlaubt. Bitte ich darum einfach den entsprechenden Link des Bundesinnenministeriums und dem Passus der StraßenverkehrsZulassungsordnungs-Änderung hier einzufügen ^^

MedEvak
16.03.2008, 19:56
Moin

Kann ja sein das ich ein wenig blöd bin, aber in der STVZO werde ich dazu in keiner hinsicht fündig!!! Würde mich über den Passus des Verbotes freuen!!!

mfg

Fabpicard
16.03.2008, 20:37
Würde mich über den Passus des Verbotes freuen!!!

StvZO:

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...........

Und da es keinen Teil gibt, der Springlicht für Zulässig erklärt, ist es nach §49a ebend verboten...
(Ausnahmeerklärungen unbeachtet)

MfG Fabsi

Alex22
16.03.2008, 20:46
StvZO:

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...........

Und da es keinen Teil gibt, der Springlicht für Zulässig erklärt, ist es nach §49a ebend verboten...
(Ausnahmeerklärungen unbeachtet)

MfG Fabsi

Naja komischerweise, stand früher expliziet in der StVZO, daß alle Lichter nur Dauerlicht abgeben dürfen mit Ausnahme der Lichthupe, Fahrtrichtungsanzeiger und des Warnblinklichts.
Dieser Passus wurde anscheinend gestrichen.
Das Springlicht ist in erster Linie keine lichttechnische Einrichtung.
Die Lichttechnische Einrichtung ist das Fern bzw Abblendlicht und dadurch das nirgends steht das diese dauerhaft leuchten müssen, kann ich hieraus erstmal kein Verbot des "Springlichts" ableiten.

Fabpicard
16.03.2008, 20:54
So argumentieren klappt aber nicht Alex...

Denn das Blaulicht ist auch nur ein Fernlicht, welches halt einen Motor nebendran hat ^^

Zur Lichttechnischen Einrichtung gehören auch Steuerrelais, wie beim Blinker das spezielle Blinkrelais ;)


Wenn du jetzt ein solches Springlichtrelais in ein Blaulichtauto einbaust, und damit dann über den TÜV fährst, wird sich da in den wenigstens Fällen keiner dran stören bei denen ;)
Fakt ist aber, dass es eigentlich nicht erlaubt ist...

MfG Fabsi

Alex22
16.03.2008, 20:58
Naja wie Blinker beschaffen sein müssen steht im §54 und wie das Blaulicht auszusehen hat und wer diese benutzen darf im § 52.
Das das Abblendlicht oder Fernlicht aber Dauerlicht abstrahlen muß steht nirgends

Fabpicard
16.03.2008, 21:03
Das das Abblendlicht oder Fernlicht aber Dauerlicht abstrahlen muß steht nirgends

Hab jetz keine Lust das raus zu suchen *g* aber in StVO oder StVZO steht auch irgendwo was von der Lichthupe und wenn das nicht so wäre, dürfte ich mir solch ein Relais ja auch in mein privat-PKW einbauen ohne probleme zu bekommen ;)

MfG Fabsi

robbyköln
18.03.2008, 00:36
Hallo zusammen

Ich habe so ein Springlichtsteuergerät aus einem ehemal. RTW ausgebaut und wollte es in unserem ELW verbauen.
Nachfrage beim TÜV: verboten, da diese Steuergeräte keine Zulasung besitzen (können sie auch nicht, da sie lt. Fahrzeugzulassungsverordnung [so heißt die STVZO heutzutage] nicht zulässig sind. Paragraph kann ich jetzt nicht sagen).
Evtl. per Ausnahmegenehmigung durch RP erlaubt (welche aber nur äußerst selten gegeben werden).

Selbst die Hersteller solcher Steuergeräte verweisen darauf, siehe hier:
http://www.kfz-relais.de/html/Springlicht_de.htm

Des weiteren ein technischer Hinweis: Diese Steuergeräte haben einen Anschluß für die klemme 58 (Stand-/Schlußlicht) damit die Springlichtsteuerung bei eingeschaltetem Fahrlicht ausgeschaltet bleibt. Nun gibt es das Problem mit der FZV bzw. STVZO welches ein solches Gerät gesetzlich gar nicht möglich macht es zu verbauen:
§49a Abs.5 STVZO: "Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für:
1. Parkleuchten
2. Fahrrichtungsanzeiger
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (Lichthupe)
4. Arbeitsscheinwerfern an land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen "

Aus dem Grund dürfen die Scheinwerfer also nur leuchten wenn das Schlußlicht brennt und gerade das geht ja technisch nicht, da die Springlichtsteuerung ja bei eingeschaltetem Schlußlicht abgeschaltet wird.

Zudem finde ich solche Schaltungen bei denen abwechselnd Fern- und Abblendlicht geschaltet wird für unsinnig, da das Fernlicht alle entgegenkommenden Fahrzeugführer blendet und somit zu unfällen führen kann (an dem der Fahrzeugführer des "aufblendenden" Fahrzeuges zumindest mitschuldig ist). Also wenn, dann abwechselnd Abblendlicht und Nebelscheinwerfer. Das reicht zum Auffalen allemal und besser sind eh Frontblitzer die zudem noch zugelassen sind.

Pille112
18.03.2008, 00:55
...ungefähr so => http://de.youtube.com/watch?v=s2raetGQ2F4&NR=1
und hier eindeutig bei eingeschaltetem Fahrlicht => http://de.youtube.com/watch?v=5-DpCuu1np4&feature=related

Alex22
18.03.2008, 08:25
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (Lichthupe)


Tja .. und wo steht das ich die Lichthupe nicht automatisch abgeben darf?
Früher stand in der StVZO manuelle Lichthupe, heute nicht mehr.

überhose
18.03.2008, 09:08
da sie lt. Fahrzeugzulassungsverordnung [so heißt die STVZO heutzutage]Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt beide Rechtsnormen.
Da wir in Deutschland ja alles entbürokratisieren wollen, hat man da aus einem Gesetz zwei gemacht ;-)

robbyköln
18.03.2008, 09:38
Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt beide Rechtsnormen.
Da wir in Deutschland ja alles entbürokratisieren wollen, hat man da aus einem Gesetz zwei gemacht ;-)

Jein, sorry ich muß mich berichtigen. DIE FZV ersetzt den Zulassungsrelevanten Teil der STVZO und nicht ganz die STVZO, so wärs richtig.
Beides gibt es nicht! Aus der STVZO wurden die Teile "Zulassung" gestrichen und in die FZV überführt und die Teile "Fahrerlaubnis" wurden gestrichen und in die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) überführt.
Nachdem dann noch die Fahrzeuggenehmigungsverordnung (FGV) und die Fahrzeugbetriebsverordnung (FBV) eingeführt wurden, wird die STVZO ganz abgeschafft.

Heire nachzulesen:
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm

überhose
18.03.2008, 09:43
Derzeit gibt es ja noch beides... ;-) Natürlich werden die entsprechenden Regelungen bei Inkrafttreten der neuen Rechtsnorm aus der alten gestrichen.
Aber ein tolles Beispiel für die von der Politik geforderte Entbürokratisierung ist es schon, letztlich werden aus einem Gesetz hier nicht nur zwei, sondern stolze 4 gemacht...

Poli
18.03.2008, 09:48
Moin!

Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber gab es nicht zum Thema "Springlicht" im vergangenen Jahr einen ausführlichen Artikel im "FM"?

WAF-18-83-1
22.03.2008, 20:35
bei uns normales Fahrlicht mit Nebelscheinwerfern und es ist original und es ist auch eine verrigelung drin. Springlicht geht nur wenn Licht aus und Blaulicht an, wenn das normale Licht eingeschatet wird ist das Springlicht ausser Kraft.


Das ist bei unseren derzeitigen RTWs auch so.
Letzet Woche sind drei neue RTWs gekommen, das ist es nun so, das Springlicht über die Nebelscheinwerfer läuft...

jumbo
22.03.2008, 20:50
Ich hab mein Ersatzdienst beim DRK gemacht, und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt. Wobei es wiederum von den einzelnen Kreisen individuell entschieden werden darf

Mr. Blaulicht
22.03.2008, 22:26
...und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt....

Warum das denn? Ich dachte immer, die Zulassungsverordnung wäre für alle gleich? Oder sind da doch manche gleicher?

rumble1311
22.08.2010, 15:10
hallo

das thema ist nun etwas älter aber mich würde das auch mal interessieren ob das springlicht nun zulässig ist oder nicht, wenn ich mich mit leuten drüber unterhalte sagt der eine ja der andere nein.

carpe diem
22.08.2010, 16:26
Ich bin mir jetzt nicht mehr zu hundert prozent sicher, soweit ich weiß, ist es erlaubt, wenn es a.) zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfern umschaltet und b.) das ganze nur dann funktioniert, wenn das Licht ausgeschaltet ist.
Ich meine da auch im Netz mal was drüber gelesen zu haben. Ich muss nochmal suchen wo genau das war.
Hier noch ein Link von einem Springlicht, das demnach so zwar nicht zulässig ist, aber meiner Meinung nach dennoch eine gute Warnwirkung hat:
http://www.youtube.com/watch?v=j8qi24d3UH4&feature=related

FDNY911
22.08.2010, 18:08
Hallo,

die HH-Polizei hat an allen FuStW (Primärfzg. der Reviere) schon seit Jahren Springlichtschaltungen m. Fernlicht und Nebelleuchten.
Auch wieder bei der neuen E-Klasse. Auch die Feuerwehr hatte es mal bei einer Serie ELws der FF, ist aber wieder davon ab (seit es kleine LED-Flascher gibt).
Springlicht sieht man hier auch bei den HiOrgs - wahrscheinlich ne Ausnahme für Land HH.

Mfg
FDNY911

rumble1311
22.08.2010, 18:44
ich habe grad nochmal nachgeschaut weil ich der meinung war in meiner "feuerwehr magazin" sammlung mal etwas gelesen zu haben. und tatsächlich in der ausgabe 3 märz 2007 geht es um frontblitzer und das thema "springlicht" wird dort auch kurz angeschnitten wo aber nur steht das es im moment (märz 2007) nicht erlaubt sei.
unser T4 hatt auch solch ein springlicht der in brandenburg, sicherlich wird das ja von bundesland zu bundesland anders sein.
ich habe gehört in sachsen ist das komplett zugelassen.
bei uns angeblich nur bei der polizei