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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stromerzeuger - wie oft und wie warten?



kunsti
18.12.2007, 22:17
Hallo,
wir besitzen für unseren ELF einen kleinen Honda 2500 Watt Stromerzeugern um bei längeren Einsätzen den Fahrzeugmotor ausmachen zu können.
Ich frage mich jetzt, wie oft man diesen laufen lassen sollte, damit er nicht "einrostet"?
Er ist eben leider einsatz- und übungsmäßig nicht jede Woche unterwegs.

Sollte man sonst regelmäßig irgendlweche Wartungen durchführen?

Etienne
18.12.2007, 22:21
Hallo,

wir machen das so, dass wir unseren Stromerzeuger einmal im Monat für so 10 Minuten laufen lassen. Bis jetzt fahren wir damit ganz gut.


Sollte man sonst regelmäßig irgendlweche Wartungen durchführen?

Ja, Schutzfunktionen überprüfen (z. B. Isolation der einzelnen Phasen und Erdung zueinander).

Shinzon
18.12.2007, 22:21
Moin..

Aufgrund der Vielzahl von Stromerzeugern sollte man hier auf
die Bedienungsanleitung verweisen, wo alles drinstehen sollte,
und wenn nicht da, dann an den Hersteller zwecks Schulung ;)

Gruss,
Tim

Gorm
18.12.2007, 22:41
hi kunsti,

kann mich meinen vorrednern nur anschließen.

lass unsere beiden in der wehr auch immer jedes monat für ne halbe stunde laufen.
häng daran dann ein paar lampen oder unsere "flex" und check nebenbei pumpen, kettensägen und sämtliche beleuchtung am und im fahrzeug durch.

wirst sehn, ne halbe stunde ist gleich um *g*

PS: auftanken ned vergessen! :-)

Pille112
18.12.2007, 23:56
...ergänzend würde ich hinzufügen: Probeläufe immer NACH dem Start einen Verbraucher (Lampe o.ä.) dranhängen - optimalerweise mit der Hälfte der Höchstlast des Generators.

soenke
19.12.2007, 08:40
Hallo, die Wartungen sind in der Bedienungsanleitung angegeben. Aber bitte nicht vergessen: Alle Geräte der Feuerwehren müssen nach GUV-G 9102 (Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr) geprüft werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel zusätzlich nach GUV-V A3. Für die Prüfung von Stromerzeugern gibt es außerdem Infoblätter der Feuerwehrunfallkassen.
Viele Grüße
Sönke

Bergwacht9902
19.12.2007, 09:18
Trifft die Regelung nur für die Feuerwehr zu, oder auch für den RD-Bereich?

tower911
19.12.2007, 09:49
Die Bedienungsanleitungen bei Fw treffen nur auf den RD zu wenn ihr den gleichen Stromerzeuger habt wie die FW :-)
Spass bei Seite.
Also die GUV steht ja für "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr"
Die sind NICHT für den Rettungsdienst bindend.

Aber was für die Stromerzeuger der Feuerwehr gut ist, wird sicherlich für die des Rettungsdienstes nicht schlecht sein.

soenke
19.12.2007, 09:57
Die GUV-V A3 ist allgemein gültig, also für jeden Betreiber entsprechender Geräte.
Die GUV-G 9102 (Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr) wohl nur für Feuerwehren. In der UVV-Feuerwehren wird zum Thema Geräteprüfungen auf die Geräteprüfordnung GUV-G 9102 verwiesen.
Für den Hauptamtlichen Rettungsdienst gelten die UVV der Berufsgenossenschaften, diese verweisen in der Regel auf die Informationen der Hersteller.
Wie das bei den anderen Hilfsorganisationen geregelt ist weiß ich nicht, gibt es dort eigene UVV`s ? Oder wird vielleicht auf andere verwiesen?
Sönke

Florian kommen
19.12.2007, 17:51
Bei uns wird der Stromerzeuger bei einer "Bewegungsfahrt" des Fahrzeuges anschließend eine halbe Stunde in Betrieb genommen! Genauso wie Kettensägen und andere Aggregate die auf dem jeweiligen Fahrzeug verstaut sind! Bewegungsfahrten werden in der Regel einmal im Monat vom diensthabenden Maschinisten durchgeführt!

Zusätzliche Wartungen und Überprüfungen werden durch unseren Hauptamtlichen Gerätewart durchgeführt!

Schöne Grüße

Gorm
19.12.2007, 23:20
genauso wie bei uns

weil wir grad beim thema bewegungsfahrten sind.
wieviel kilometer müsst ihr pro jahr auf eure fahrzeuge raufrädern???
gibts da bei euch auch eine vorschrift wie bei uns (mindestens 700km/jahr)???

hannibal
20.12.2007, 09:07
genauso wie bei uns

weil wir grad beim thema bewegungsfahrten sind.
wieviel kilometer müsst ihr pro jahr auf eure fahrzeuge raufrädern???
gibts da bei euch auch eine vorschrift wie bei uns (mindestens 700km/jahr)???

Was für eine Organisation seid ihr? Ich kenne welche die haben im Jahr nur für 600Km Sprit zur Verfügung.

Ausserdem beachte man dann auch mal den Zeiteinsatz

sound_driver_32
20.12.2007, 09:25
Was für eine Organisation seid ihr? Ich kenne welche die haben im Jahr nur für 600Km Sprit zur Verfügung.

Ausserdem beachte man dann auch mal den Zeiteinsatz

Wahrscheinlich eine Feuerwehr aus Bayern ;-)
Da bemängelt dass der Technische Prüfdienst der SFS schon mal wenn nicht genug gefahren wird.

Gorm
20.12.2007, 09:28
richtig,
sind freiwillige feuerwehr.

bei uns ist es vorschrift mindestens 700km pro jahr zu fahren.

wie ist das denn bei euch?
ich komm jetzt am jahresende richtig ins schwitzen, weil wir teilsweise nur 500 gefahren sind..
aber laut vorschrift sollten es 700 bis 750km sein

sound_driver_32
20.12.2007, 10:02
richtig,
sind freiwillige feuerwehr.

bei uns ist es vorschrift mindestens 700km pro jahr zu fahren.

wie ist das denn bei euch?
ich komm jetzt am jahresende richtig ins schwitzen, weil wir teilsweise nur 500 gefahren sind..
aber laut vorschrift sollten es 700 bis 750km sein

Hm kann ich nichts dazu sagen, da wir aufgrund des Einsatz/ Übungsbetriebes schon mehr als 700km zurücklegen.

Florian kommen
20.12.2007, 15:25
genauso wie bei uns

weil wir grad beim thema bewegungsfahrten sind.
wieviel kilometer müsst ihr pro jahr auf eure fahrzeuge raufrädern???
gibts da bei euch auch eine vorschrift wie bei uns (mindestens 700km/jahr)???

Die Frage stellt sich bei uns nicht wirklcih da wir schon allein auf Einsatz-und Übungsfahrten ca 1500km zurücklegen! Bei Fahrzeugen die immer ausrücken auch locker 2000km bis 2500km!

Gorm
20.12.2007, 17:05
des is ja heftig :-)

dann bin ich schon ruhig. bei unseren 5-6 einsätzen pro jahr.

aber is auch gut so

Fabpicard
20.12.2007, 18:03
des is ja heftig :-)

Das geht auch ganz anders...

Es gibt nämlich auch Fahrzeuge, die in den letzten 7 Jahren keine 400km zurück gelegt haben ^^

MfG Fabsi

tower911
20.12.2007, 18:27
ich komm jetzt am jahresende richtig ins schwitzen, weil wir teilsweise nur 500 gefahren sind..
aber laut vorschrift sollten es 700 bis 750km sein


Da bricht man sich einen ab um unnütz die Umwelt zu verpessten. Wer hat sich sowas wieder ausgedacht ? Kann doch nicht Sinn der Sache sein oder ?
Ich stell mir grad vor das da zig Feuerwehren in Bayern zwischen Weihnachten und Neujahr durch das Dorf von A nach B fahren um ja die 750 KM voll zu kriegen.
Ist nicht dein Ernst das ihr die fahren MÜSST oder ?

sound_driver_32
20.12.2007, 19:00
Da bricht man sich einen ab um unnütz die Umwelt zu verpessten. Wer hat sich sowas wieder ausgedacht ? Kann doch nicht Sinn der Sache sein oder ?
Ich stell mir grad vor das da zig Feuerwehren in Bayern zwischen Weihnachten und Neujahr durch das Dorf von A nach B fahren um ja die 750 KM voll zu kriegen.
Ist nicht dein Ernst das ihr die fahren MÜSST oder ?


Wenn man es streng nach den Regularien des technischen Prüfdienstes nimmt dann ja.

Aber wie gesagt da gibt es dann Wehren die müssten im Jahr z.b 500km drauf fahren um das zu erreichen oder eben auch Wehren die haben die km schon nach 2 monaten voll

Gorm
20.12.2007, 22:10
auf alle fälle werd ichs mir nächstes jahr etwas einplanen das ziel zu erreichen,
bin ja erst seit ca nem halben jahr gerätewart und arbeit mich schön langsam ein...
echt ne menge arbeit

Mr. Blaulicht
20.12.2007, 23:35
Das geht noch besser: KatS-Fahrzeuge des Bundes müssen pro Kalendermonat 50 km am Stück gefahren werden. NUr wenn wir das anhand eines Fahrtebuches nachweisen, bekommen wir die Spritkosten für die gefahrenen 600 km erstattet.

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
21.12.2007, 05:46
Wenn man es streng nach den Regularien des technischen Prüfdienstes nimmt dann ja.

Aber wie gesagt da gibt es dann Wehren die müssten im Jahr z.b 500km drauf fahren um das zu erreichen oder eben auch Wehren die haben die km schon nach 2 monaten voll

welcher Technische Prüfdienst auf welcher Rechtsgrundlage mit welcher Konsequenz`?

sound_driver_32
21.12.2007, 09:19
welcher Technische Prüfdienst auf welcher Rechtsgrundlage mit welcher Konsequenz`?

Der Technische Prüfdienst der Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern.

nachzulesen unter www.sfs-r.bayern.de unter technischer Prüfdienst.

Welche Konsequenzen kann ich Dir nicht sagen da wir nicht in die Predullie mit den Km kommen werden.

Bugs B
21.12.2007, 14:08
Der Technische Prüfdienst der Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern.

nachzulesen unter www.sfs-r.bayern.de unter technischer Prüfdienst.

Welche Konsequenzen kann ich Dir nicht sagen da wir nicht in die Predullie mit den Km kommen werden.

Also ich les da nix, dass man eine gewisse Strecke/Jahre fahren muss. In dem RTF des Prüfumfangs steht lediglich "Prüfung des Fahrtenbuches". Näheres findet man da nicht.
Mir ist das auch neu, dass in BY alle Fw-Fzg eine gewissen KM Anzahl runterspulen müssen.
Das Argument bei größeren Wehren, dass ihre Fzg. aufgrund der Einsatzzahlen, die "erforderlichen" KM schnell übertroffen haben, kann definitiv nicht für ALLE Fzg gelten!
Was ist mit dem SW, dem GW-G und den ganzen Sonderfahrzeugen? Ich glaube nicht, dass die mehrmals im Monat rausfahren und ihre 50KM leisten....

hannibal
21.12.2007, 17:03
Bevor wir das Kaffeesatzorakel zum glühen bringen

ich hab denen eine Mail geschrieben

den Rest wird man sehen

Wenn so ist wärs schwachsinn

knuddl
31.12.2007, 10:48
normalerweise ists so, dass schon so 60 km/pro Monat eine Empfehlung sind...
Wir bei uns fahren so ca ne Stunde, meistens in nachbargemeinden, und fahren gleich noch briefe/infopost für unseren KBM aus. da kommen wir so auf 30 bis 40 km.

In den Wintermonaten wird bei uns keine Bewegungsfahrt durchgeführt! Zudem sind die Fahrten ja für die Fahrer der Fahrzeuge, um sie kennen zu lernen. Denn es ist jeder "neu" wenn er auf so einem Fahrzeug sitzt. Denn sehr wenige gehen tagtäglich mit einen LKW um. (Fernfahrer, oder ähnliche, die wissen, wie so ein Fzg reagiert!)

Gruß

Mr. Blaulicht
31.12.2007, 11:18
Zudem sind die Fahrten ja für die Fahrer der Fahrzeuge, um sie kennen zu lernen.

Naja, ich denke, die Fahrten sind in erster Linie mal dafür da, um Standschäden an den Fahrzeugen zu vermeiden und Schäden zu erkennen. Dass man das Gnaze natürlich mit einer Fahrerschulung verbinden kann, liegt auf der Hand.
Mir hat man mal gesagt, dass es bei diesen Bewegungsfahrten auf darauf ankommt, dass die 50/60 km am stück gefahren werden. Also sehe ich keinen Sinn darin, diese Bewegungsfahrten mit den alltäglichen Fahrten aufzurechnen, die zumindest bei uns in der Regel wenige Kilometer betragen und noch nicht einmal dafür sorgen, dass der Motor richtig warm wird. Und wohl aus diesem Grund werden bei uns auch die Fahrtenbücher nach diesen monatlichen Fahrten überprüft. Aber bei uns ist Papier geduldig... :-(

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
11.01.2008, 05:14
So habe gestern Bescheid bekommen vom Prüfdienst



Anfragepunkt a.) Diese Aussage entspricht insofern der Tatsache, dass im Mängelkatalog

des Technischen Prüfdienstes der Mangel „ regelmäßige Probefahrten“

vorhanden ist.

Das Prüfteam ist innerhalb ihrer Dienstanweisung angehalten, diesen

Mangelpunkt anzukreuzen, wenn die jährliche Kilometerleistung von ca.

700 km unterschritten wurde.



b.) Die vorstehend genannte jährliche Fahrstrecke sollte aus folgenden

Gründen zurückgelegt werden.

- Der Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband stellt im Rahmen der

UVV-GUV I 8651 ( Sicherheit im Feuerwehrdienst ) C1 „Sicherer

Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen“ an die Kraftfahrer von Feuerwehrfahrzeugen bestimmte Anforderungen , u.a. auch die

Vorgabe von regelmäßigen Probefahrten durch die eingeteilten

Kraftfahrer ( Maschinisten), damit sie ausreichend Kenntnisse über

die Fahreigenschaften der ihnen zugeteilten Fahrzeuge erhalten.



- Die regelmäßigen Bewegungsfahrten verhindern evt. auch

Standschäden an den Feuerwehrfahrzeugen.

( z.B. zu gering durchschmierte Radialdichtringe bewirken

Undichtheiten an Gelenkwellenantrieben und Radnaben.

Auch gehen durch lange Standzeiten mit voller Beladung

und geringer Durchwalkung des Reifens die Weichmacher im

Reifengummimaterial verloren und der Reifen wird dadurch hart

und spröde und stellt somit bei einer evt. Ablösung der Lauffläche

eine erhöhte Unfallgefahr dar. )



c.) Sanktionen bezüglich der Mängelfeststellung „ regelmäßige

Probefahrten „ sind bei Beurteilung der Einsatzbereitschaft bzw.

des Pflegezustandes in keiner Weise zu erwarten.

Gorm
11.01.2008, 14:11
sehr informativ!
danke dir für den aufwand!

Christian
13.01.2008, 13:55
Hallo,

der Stromerzeuger sollte grundsätzlich nach Betriebsanleitung gewartet werden.

Dazu gehört auch ein Probelauf von ca. 10-30 Minuten indealerweise mit 1/2 bis 2/3 Last.
Selbstverständlich für eine solche Überprüfung sollten eine Schutzleiterprüfung sowie die Kontrolle der Flüssigkeitsstände sein. Kraftstoff, Öl (beim 4T-Motor), Batterie (sofern E-Starter), bei schlechtem Kaltstart sollte (vor allem beim 2T-Motor) die Zündkerze geprüft werden.

Ähnliches gilt übrigens für Tragkraftspritzen, wenn möglich sollte man diese auch regelmäßig mal an einen Brunnen oder ein offenes Gewässer setzen und mal eine Stunde laufen lassen.

Was Fahrzeuge angeht, finde ich es gut wenn eine gewisse Kilometerleistung abgespult wird. Gerade bei Fahrzeugen mit eingebauten Aggregaten wie RW, HLF sollte auch diese benutzt werden damit die Schmierstoffe umgewälzt werden (Hydrauliköl, Getriebeöle) und mal richtig erwärmt werden damit Kondenswasser verdunsten kann. Übrigens auch die Zusatzheizungen sollten regelmäßig in Betrieb genommen werden im Sommer für ca. 10 Minuten/Monat und vor der Winterperiode ruhig mal eine Stunde.

Sehr stiefkindlich werden übrigens auch immer Fahrzeugbatterien behandelt. Diese sollte man regelmäßig prüfen (Flüssigkeit) und vor dem Winter mal einer Belastungsprobe unterziehen. Auto vor die Halle fahren und mal ne Stunde mit Abblend-Licht stehen lassen. Eine tadellose Batterie verkraftet das und das Auto muß hinterher einwandfrei anspringen. Tut es das nicht sollte man den Ersatz der Batterien erwägen. Wer es nicht glaubt: LKW hat in der Regel 24 Volt und min. 100 Ah Kapazität. Bei Licht an werden etwa 200 Watt an Leistung gezogen was etwa 15 Ampere entspricht. Da eine Batterie die dauern an Ladung hängt und das Feuerwehrfahrzeug in der Halle steht die mindestens 10°C hat sollte die Batterie annähernd 90 % Leistung haben, also 90 Ah. Wenn das Fahrzeug jetzt 1h land 15 Ampere verbraucht hat die Batterie immer noch 75% ihrer Kapazität. Damit sollte das Fahrzeug einwandfrei ansprigen. Tut es das nicht hat die Batterie nicht mehr die erforderliche Kaltstartleistung und gehört ausgesondert - zumal bei einem Einsatzfahrzeug.