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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherung für FME



Horst
15.10.2002, 14:03
Hallo zusammen,

weiß jemand von euch, ob man einen Funkmeldeempfänger z.B. gegen Sturzschäden, Reparatur, Verlust usw. versichern lassen kann? Vielleicht hat ja einer von euch bzw. eure Hilfsorganisation schon eine solche Versicherung?

Besten Dank schon mal!

Hendrik
15.10.2002, 16:20
Hallo

Also ich hab davon noch nix gehört. Bei Fw dürfte es die Pflicht der Gemeinde /Stadt sein, kaputte FME zu ersetzten...

RangerF
16.10.2002, 07:53
Hallo,

also bei uns sind die offiziellen FME, von der Gemeinde versichert. Ich muss jedes Jahr eine Liste mit unseren aktuellen Geräten für die Versicherung machen.

Gruss
Jochen

marc
16.10.2002, 11:49
hallo
ich würde gern mal wissen was sowas pro FME kostet,rechnet sich das denn?? was für schäden sind denn dadrin??

King Salomon
16.10.2002, 12:12
also normalerweise kann sich sowas nicht rechnen!!
Erstens sind die dinger ziemlich stabil gebaut, also wir haben außer mit Wasser noch keinen kaputt gekriegt und zweitens sind FME`s nicht wirklich teuer!!
Müsste aber die genauen Tarife der Vers. kennen, dann könnte man sagen ob sichs rechnet und wieviele FME`s ihr kaputt machen müsst, damit sich die Versicherung lohnt!

Lauschi
16.10.2002, 12:17
Hallo,

wenn mir der FME der Gemeinde "kaputt" gehen würde, würde ich meiner Haftpflichtversicherung bescheid sagen und die würde den schaden i.d.r. ausgleichen, oder sehe ich da was falsch??

Gruß Michael

Quietschphone
16.10.2002, 14:20
Hallo,

wenn es aber nicht so war, wie es geschildert wurde ist es Versicherungsbetrug und die Gemeinschaft der Versicherten kommt für den Schaden auf, was meistens seitens der Versicherer mit Erhöhung der Beiträge vergolten wird!
Mir gefällt das Ganze nicht so gut, und da bin ich wahrscheinlich auch nicht allein.

elmi112
16.10.2002, 15:20
Also bei uns sind alle FME und HFG´s gegen Verlust versichert. Darin enthalten ist auch eine Versicherung gegen Totalschaden. Der Versicherung müssen alle Geräte mit Kaufdatum gemeldet werden. Wenn jetzt einmal der Fall Totalschaden oder Verlust eintritt ersetzt die Versicherung nur den Zeitwert des Gerätes. Also einer der ersten FME die wir angeschafft haben, ist ein RE 228. Hierfür gab es vor einem Jahr als einer verloren gegangen ist einen Zeitwert von 130 DEM.

Ist nicht gerade viel aber immerhin besser als nichts. Von dem Versuch das ganze über eine private Haftpflicht abzuwickeln kann ich nur abraten. Mir ist ein Fall aus der Nachbar V.G. bekannt, da hatten sich zwei Mann auch so verhalten, leider hatten die beim Ausfülen der Befragungsbögen der Versicherung irgendeinen kleinen Unterschied über den Hergang drin. Prompt gab es Ärger von der Versicherung und die ganze Sache ist geplatzt.


Grüße


Elmi

Horst
16.10.2002, 16:22
@elmi112

Bei welcher Versicherung habt ihr euere FME und HFG's versichert? Weißt du zufällig auch, ob man diese Versicherung auf Reparaturen erweitern kann?

elmi112
16.10.2002, 21:25
Mit dem Namen der Versicherung müsste ich morgen mal bei der Verwaltung nachfragen. Soweit ich weiß ist die auf Reparaturen nicht erweiterbar.

Melde mich dann morgen noch mal.

Elmi

abc-truppe
27.08.2006, 14:44
Hat da jemand mal neuere Infos für mich, bitte?

wodoe
27.08.2006, 15:14
"wenn mir der FME der Gemeinde "kaputt" gehen würde, würde ich meiner Haftpflichtversicherung bescheid sagen und die würde den schaden i.d.r. ausgleichen, oder sehe ich da was falsch??"


ja - das siehst du vollkommen falsch -

eine private Haftpflichversicherung zahlt niemals Schäden die während der Ausübung eines Dienstes oder Amtes entstehen - wäre ja auch der Knaller.....
und wenn doch wie man schon oft hörte - dan sind das meist hingebogene und erlogenen Vorfälle.

abc-truppe
27.08.2006, 15:23
Ich meinte im Sinne von



Bei welcher Versicherung habt ihr euere FME und HFG's versichert? Weißt du zufällig auch, ob man diese Versicherung auf Reparaturen erweitern kann?

Fabpicard
28.08.2006, 09:41
ob man diese Versicherung auf Reparaturen erweitern kann?

Na wenn du die FME's oder HFuG's zu einem vernünftigen Händler bringst, dann wird der wohl in den meisten Fällen ein Versichrung haben, wenn ers Repariert ;)

Und wenn du selbst dran rum Spielen willst: Haftpflicht wenns schief läuft...

Ist halt nur schwer zu erklären, wie du da "ausversehen" mit einem Schraubendreher UND einem Lötkolben rein gekommen bist *g*

MfG Fabsi

Lauschi
28.08.2006, 16:06
"wenn mir der FME der Gemeinde "kaputt" gehen würde, würde ich meiner Haftpflichtversicherung bescheid sagen und die würde den schaden i.d.r. ausgleichen, oder sehe ich da was falsch??"


ja - das siehst du vollkommen falsch -

eine private Haftpflichversicherung zahlt niemals Schäden die während der Ausübung eines Dienstes oder Amtes entstehen - wäre ja auch der Knaller.....
und wenn doch wie man schon oft hörte - dan sind das meist hingebogene und erlogenen Vorfälle.

Er muss ja nicht zwingend während des ausüben eines Dienstes kaputt gehen.... wenn mir das Privat passiert, dann hat meine private Haftpflichtversicherung für einen schadensgleich zu gunsten der Stadt zu sorgen. Der Melder ist Eigentum der Stadt.

Wenn ich richtig informiert bin, dann kommt im Schadensfall bei Ausübung eines Dienstes die Feuerwehrunfallkasse dafür auf.

rotkreuz
28.08.2006, 19:25
soweit alles ganz schön, aber in der Realität zahlt die versicherung nicht so einfach. Bei mir ging der Melder kaputt, hab es der versicherung geschrieben. raus kam erstens ist das Teil ein von der HiOrg mir überlassen worden, verliehen und zweitens ist der schaden meist unter der Selbstbeteiligung, also lohnt es sich nicht, einen Melder zu melden.

TTMC
29.08.2006, 11:18
Hallo,

wenn mir der FME der Gemeinde "kaputt" gehen würde, würde ich meiner Haftpflichtversicherung bescheid sagen und die würde den schaden i.d.r. ausgleichen, oder sehe ich da was falsch??

Gruß Michael


Die Antwort mit der Ausübung im Dienst oder so ähnlich ist falsch.

Leider tritt eine Privathaftpflicht trotzdem nicht ein.
Die Begründung steht in den AHB:
"Schäden an gemieteten oder geliehenen Dingen sind nicht versichert" - der Kommentar sagt dazu, dass zur Nutzung überlassene Dinge als geliehen zu betrachten sind.

Versichert wäre ein Schaden am Melder dann wenn Du ihn Dir ohne Erlaubnis nimmst und dann versehentlich kaputt machst. Es muss aber ein Verschulden vorliegen (Verschuldenshaftung nach § 823 BGB).

Fabpicard
01.09.2006, 21:42
Oder wenn ein Kollege seinen Melder mit zu dir bringt und du ihn dann versehentlich vom Tisch wirfst, dann bekommst du ihn auch von der Haftpflicht bezahlt (abzüglich der Selbstbeteiligung natürlich).

Also müsstest einfach nur einen finden, der den Melder mit dir "tauscht" und die Selbstbeteiligung für dich hinblättert *ggg* hehe...

MfG Fabsi