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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BOS Rechtsfragen



PelBB
16.12.2007, 17:10
Da sich ja offenbar im Rechtsbereich recht viel in den letzten Jahren getan hat, sehe ich im Moment nicht mehr durch?

Kann mir jemand Klarheit schaffen, welche Gesetze und Verordnungen derzeit für den Betrieb von BOS-Funkgeräten relevant sind? Möglichst mit Quellen?

Das wäre Klasse!

Danke,

PelBB

Christian
16.12.2007, 18:10
Hallo,


- Frequenzzuteilungen der Bundesnetzagentur für den BOS-Funk
- Technische Richtlinie BOS
- BOS Meterwellenrichtlinie
- EMVG
- e1 Zertifizierung für Mobilgeräte (Fahrzeugeinbau!)
- CE Konformität X0168

PelBB
16.12.2007, 18:50
Hallo Christian,

erstmal Danke für Deine Antwort!

Kannst Du bitte jeweils noch das Ausgabedatum und die Quelle angeben, welches derzeit gültig ist?

Ich habe auch irgendwo gelesen, das die TR-BOS durch EU-Richtlinien ersetzt wurden?

tm112
17.12.2007, 01:14
Kannst Du bitte jeweils noch das Ausgabedatum und die Quelle angeben, welches derzeit gültig ist?

Ich habe auch irgendwo gelesen, das die TR-BOS durch EU-Richtlinien ersetzt wurden?

Wäre nett, wenn Du das mal mit Ausgabedatum und Quelle belegen würdest.

Etienne
17.12.2007, 08:49
Hallo Leute!

Ich habe auch nur diese Informationen zum TKG:


Die Benutzer der Funkanlage sind zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet



Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die nicht für die Funkanlage bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache des Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht anderen nicht mitgeteilt werden



Wer vorsätzlich entgegen §85 eine Nachricht abhört, den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder mit Geldstrafe bestraft


Wenn es da Änderungen geben sollte, dann würden die mich auch interessieren.

PelBB
19.12.2007, 21:19
Was ich bisher rausgefunden habe ist, das die TR-BOS schon noch gilt, für die Geräte aber nur noch eine Bauartgenehmigung vorliegen muß, richtig?

Wie verhält sich das eigentlich mit Betriebsfunkgeräten? Welche Richtlinien gelten da?

Fabpicard
20.12.2007, 00:13
Was ich bisher rausgefunden habe ist, das die TR-BOS schon noch gilt, für die Geräte aber nur noch eine Bauartgenehmigung vorliegen muß, richtig?

TR-BOS bedeutet:

ALLE Funktechnischen Einrichtungen, die auf BOS-Frequenzen betrieben werden, müssen nach TR-BOS zugelassen und geprüft sein.

"Mehr" gibts dazu eigentlich nie zu sagen ;)


Für das mit den Betriebsfunken, musste mal nach Carstens Beitrag suchen hier im Forum...

MfG Fabsi

Andreas 53/01
20.12.2007, 12:49
Hallo

• Telekommunikationsgesetz (TKG)
• § 52 Aufgaben
• § 53 Frequenzbereichszuweisungen
• § 54 Frequenznutzungsplan
• § 55 Frequenzzuteilung
• § 57, Abs.4 Besondere Voraussetzungen der
Frequenzzuteilung
• § 64 Überwachung, Anordnung der
Außerbetriebnahme
• § 88 Fernmeldegeheimnis
• § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der
Betreiber von Empfangsanlagen
§ 148 Strafvorschrift

• Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) und
• Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)

Strafgesetzbuch ( StGB )
§ 201 Abs. 3 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 203 Abs. 2 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 331 StGB Vorteilsannahme
§ 332 StGB Bestechlichkeit
§ 353 b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses
§ 358 StGB Nebenfolgen

- BOS-Funkrichtlinie -
Die BOS-Funkrichtlinie regelt Anmeldung,
Betrieb und Zusammenarbeit von
Sprechfunkanlagen im Meterwellenbereich.

MfG