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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blaulicht im Privat-PKW ???



emelyka2002
28.11.2007, 22:20
Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage...
ich habe eine Herzkranke Tochter die immer wieder in die Klinik muss...mein Mann und ich fahren meist mit dem Privat-PKW,da es zu lange dauern würde bis der Notarzt hier wäre...
wir hatten heute wieder die Situation das wir in die Klinik fahren mussten mit unser Tochter und haben diesmal relativ lange gebraucht um dort zu sein .... jetzt meine Frage...ist es erlaubt mit einer Genehmigung von einem Amt oder ähnlichem ein Blaulicht in den Privat-PKW zu machen und dieses auch zu nutzen falls nötig ( Herzanfall von meiner Tochter) und falls nicht,was für eine Strafe haben wir zu erwarten,wenn wir es doch tun würden ??...wenn jemand drauf antworten würde,würde ich mich sehr freuen...

hänschenklein
28.11.2007, 22:24
sowas wird ganz bestimmt nicht genehmigt. ich weiß dass es lediglich 20€ kostet unerlaubt mit blaulicht zufahren, dann kommen aber noch andere busgelder bzw. anzeige wegen gefährdung des straßenverkehrs und was es noch alles gibt. zusätzlich gefährden sie nicht nur sich selber und andere sondern auch ihren mann und ihre tochter. das ist es bei weitem nicht wert.
ohne erfahrung mit blaulicht zu fahren und dann noch in so einer psychischen belastung ist lebensmüde.

ach.... und bitte tun sie sich selber den gefallen und verabreichen nicht wahrlos irgendwelche medikamente wofür sie nicht geschult bzw. ausgebildet sind , das kann und wird ganz bestimmt schnell nach hinten losgehen!

Max K.
28.11.2007, 22:31
ist es erlaubt mit einer Genehmigung von einem Amt oder ähnlichem ein Blaulicht in den Privat-PKW zu machen und dieses auch zu nutzenIch denke eher nicht..


und falls nicht,was für eine Strafe haben wir zu erwarten,wenn wir es doch tun würden ??.
Hab ich keine Erfahrungen mit, aber ich denke mal:
-Verstoß gegen die StvzO
-Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
-...

Es gibt bestimmt sehr viele akut gefährdete Menschen in Deutschland, aber wenn da alle nen Blaulicht auf dem Auto hätten..

Was heisst "würde zu lange dauern, bis der Notarzt hier wäre"? Die Hilfsfrist beträgt im Allgemeinen ca. 10-12 Minuten, was aber nicht heissen muss, das in dieser Zeit immer ein Rettungsmittel da ist..

Evtl. würde ein Umzug in eine größere Stadt o.ä. die Eintreffzeiten verkürzen? (Mal ganz nüchtern betrachtet..)

Alex22
28.11.2007, 22:41
Und wenn du Glück hast beruf die auf §34 Stgb

hänschenklein
28.11.2007, 22:46
wird ganz bestimmt nicht mit §34 zu entschuldigen sein. man könnte doch den rettdien. anrufen ;) beim rechtfertigten notstand musste auch immer auf die verhältnismäßigkeit gucken und immer das mildeste mittel der wahl nehmen.
deshalb dürfen ffler auch nicht mit alarm zum gh fahren weil es auch ohne geht ;)

Der Namenlose
28.11.2007, 22:57
An den §35 StGB könnte man auch denken, aber die Möglichkeit der Verständigung des Rettungsdienstes ist natürlich ein gewichtiges Argument...

Fabpicard
28.11.2007, 23:46
Hab ich keine Erfahrungen mit, aber ich denke mal:
(Sorry, hat dich jetzt getroffen, die anderen Beiträge ware aber ähnlich gestrickt *g*)

Um das ganze jetzt mal nüchtern und objektiv zu betrachten, müssen wir folgendes beachten:

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ---> Nahezu unmöglich

Wichtige Fragen zwischendurch:

Wie lange braucht der NA (im regelfall) bis zu Ihnen?

Wie lange brauchen Sie mit dem privat PKW im schnitt bis ins KH?

Örtliche gegebenheiten, sprich, würde sich ein "dem NA entgegenfahren" eventuell rechnen?

Was braucht Ihr Kind dringend? (Bei Herzinfarkt ist es ja meist ein Defi... dann währe die Anschaffung eines AED über die Björn-Steiger-Stiftung ratsamer)

Weiter im Text:

Ich fange jetzt garnicht an, auf zu zählen, was bisher falsch war... Nur: 20€ sind es NICHT...
Weil dies nur für Fahrzeuge gilt, die eine Eingetragene Verkehrswarnanlage besitzen.

Beim "einfachen" aufsetzen eines Blaulichtes und vermutlich noch einer Ton-Warn-Anlage fängt das ganze an bei:
Jeder Rotlichtverstoß wird gezählt, jeder Blitzer wird gezählt, usw. alles addiert! sich.

Geht über:
Nicht eigetragene Licht/Ton-Technische-Einrichtung am Fahrzeug, mit einhergehender groben gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs.

Bis hin zu:
Verlust der Betriebserlaubnis und somit verlust der Versicherungsschutzes...

weitere Konsequenzen, wie Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen nach Unfällen Nicht mit eingerechnet...


Nebenbei: Möglich wäre es, solch ein Fahrzeug selbst "vorzuhalten" allerdings ist es fragwürdig ob sich die gut 50.000€ Mindest-Investition sonderlich rechnen würden...
(Da wäre ein Umzug näher zum KH oder zum NA preiswerter)


Für weitere Fragen, einfach hier posten oder auch gerne per PM an mich wenden, Wir stehen Ihnen jederzeit gerne in allen Fragen ums "Sauerlicht" zur verfügung.

MfG Fabsi

niconrw
28.11.2007, 23:51
Leider fehlt mir hier jedes verständnis für diese frage. der nutzen einer solchen waghalsigen und zudem sicherlich strafbaren aktion ist mir nicht bewust. wie soll eine solche fahrt aussehen wenn doch reanimationsmaßnahmen oder ähnliches eingeleitet werden müssen? dann solte doch leiber eine medizinische ausbildung angestrebt werden um die "viel zu lange zeit" bis zum eintreffen rettd suffizient zu überbrücken. sicher kann man sich hier nicht auf §34 berufen (muss im falle geprüft werden) im gegenteil wäre das vorenthalten von einfachen maßnahmen die u.u. während einer fahrt im pkw nicht möglich sind evtl. strafbar.
ALSO BITTE DIESE IDEE SCHNELL VERWERFEN!

wenn es so dringend ist doch besser in eine region mit besser funktionieremden rettd ziehen.

Alex22
29.11.2007, 05:28
Jeder Rotlichtverstoß wird gezählt, jeder Blitzer wird gezählt, usw. alles addiert! sich.


Darauf würde ich jetz nicht wetten ...
Stichwort: Tateinheint.
Es gab mal einen Fall, da wurden 3 Blitzer hintereinander auf einer Strecke von knapp 10 km aufgestellt und es durfte wegen Tateinheit nur der höchste Verstoss gewertet werden.

Mr.Pieper
29.11.2007, 06:10
Ich werfe jetzt zu dem ganzen Thema nochmal das schöne Wort "Amtsanmaßung" in die Runde.

Sowas fällt doch sicher darunter,wenn jemand,der rein rechtlich gesehen kein Anspruch auf So/We Recht hat,sich so ne Ebay Tröte aufs Dach schraubt und dann wie ein "bekloppter" zum Krankenhaus nagelt.

Ob jetzt ein "Notfall" vorliegt oder nicht,lassen wir mal in den Raum gestellt.
Aber gehen wir mal davon aus, kauft sich der werte Herr jetzt ne Warnanlage.
Lass es nur ne RKL sein und kloppt die beim nächsten Mal aufs Dach und zimmert los.

Auf dem Weg zum KH nimmt er einem Fahrer die Vorfahrt,der zerlegt sein Auto und im schlimmsten Fall bricht er sich irgendwas wichtiges...

Dann erkläre doch jemand mal dem Richter,was den Einsatz einer RKL So/We Recht o.ä zwingend erfordert hat.
Ich denke,gegen die Argumente des Richters:
NA anrufen,die sind geschult auf Einsatzfahrten
und weitere dieser schon genannten Punkte wird man keine Chance haben.
Ergo: Man wird für alles voll belangt.

Ich mein,ok...Menschenleben geht vor Sachgütern.
Aber eine gewisse Teilschuld wird immer bleiben.

Ich kann mich jetzt auch täuschen,dann möge man mich verbessern.
Aber ich bin der Meinung,das so der Fall aussehen wird.

Aber aus der Sicht eines ganz normalen Hilfstrottels beim THW
wäre eine solche Aktion schlicht und ergreifend Scheiße.

Schadet im Nach hinein mehr,als es vielleicht helfen würde.

hannibal
29.11.2007, 06:12
Hallo Zusammen,

Mahlzeit..

ich hätte da mal eine Frage...
ich habe eine Herzkranke Tochter die immer wieder in die Klinik muss...

Wie oft? Wie dringend?

mein Mann und ich fahren meist mit dem Privat-PKW,da es zu lange dauern würde bis der Notarzt hier wäre...

Mal an einen Umzug gedacht? Auf dem Land stirbt sich halt schneller.


wir hatten heute wieder die Situation das wir in die Klinik fahren mussten mit unser Tochter und haben diesmal relativ lange gebraucht um dort zu sein ....

Schicksal. Wurde der Rettungsdienst überhaupt gerufen? Welche Tageszeit? Hubschraubereinsatz möglich?

jetzt meine Frage...ist es erlaubt mit einer Genehmigung von einem Amt oder ähnlichem ein Blaulicht in den Privat-PKW zu machen und dieses auch zu nutzen falls nötig ( Herzanfall von meiner Tochter) und falls nicht,was für eine Strafe haben wir zu erwarten,wenn wir es doch tun würden ??...wenn jemand drauf antworten würde,würde ich mich sehr freuen...

Chance = 0. Die Strafe ist das eine. Die evtl Folgen bei einem Unfall, gerade durch die fehlenden Erfahrung und Ausbildung sind z.T. enorm. Was nutzt der Tochter wenn die Eltern auf dem Fahrersitz eingeklemmt verbluten?



medizinische ausbildung

ganz toll. Ohne Gerät, ohne Erfahrung...



Leider fehlt mir hier jedes verständnis für diese frage

mir auch. Aber auch bei einigen Antworten.



ALSO BITTE DIESE IDEE SCHNELL VERWERFEN!




wenn es so dringend ist doch besser in eine region mit besser funktionieremden rettd ziehen.

Sehe ich auch so.

Fabpicard
29.11.2007, 07:04
Darauf würde ich jetz nicht wetten ...
Stichwort: Tateinheint.
Es gab mal einen Fall, da wurden 3 Blitzer hintereinander auf einer Strecke von knapp 10 km aufgestellt und es durfte wegen Tateinheit nur der höchste Verstoss gewertet werden.

Das ist soweit richtig mit den Blitzer... weil dann die Vorraussetzungen für Tateinheit gegeben sind. (Man nimmt den Fuß nicht vom Gas zwischen den Blitzer, gefärdet keinen und nötigt auch keinen usw.)

Jedoch, kommt das bei einer unberechtigten inanspruchnahme von SoRe/WeRe zu einer verletzung mehrer Gesetze, und man begeht eine Tat nach der anderen mit verschiedenen "Gefährdungen"
(An der ersten Ampel steht niemand, an der 2. nötigt man gleich 10 Fahrer platz zu machen usw.)

Also befinden wir uns meisten im Bereich des §53 StGB - Tatmehrheit

Klar, dann gibts ne "Gesamtstrafe" aber die fällt wesentlich höher aus als "nur" 20€ *g*

Mir sind bisher mindestens 2 bestägtigte Fälle bekannt, indenen die Strafe weit höher als einige k€ lag :)

MfG Fabsi

Poli
29.11.2007, 08:33
Ich werfe jetzt zu dem ganzen Thema nochmal das schöne Wort "Amtsanmaßung" in die Runde.


Jetzt stell ich mal die Frage, welche "Amt denn hier angemaßt" wird/werden soll?

Bevor man mit solchen Schlagwörtern arbeitet, sollte man sich erst mal den Gesetzestext und die dazugehörenden Kommentierungen und Erläuterungen ansehen.

Diesen Einwurf (Amtsanmaßung) sowie den Grundgedanken aufgrund der vorliegenden Situation einen Sondergenehmigung für eine SoSi-Anlage zu bekommen, sollte man schnellst möglich verwerfen!

MfG

AkkonHaLand
29.11.2007, 13:36
Ich denke mal, die Frage ist geklärt. Ansprechpartner für solche Fragen ist der, der die Genehmigung erteilt --> Das Straßenverkehrsamt bzw. das Innenministerium des Landes. Daher:

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