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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Serviceunterlagen



gammaschwarz
10.10.2002, 15:13
Hallo,

ich habe folgende Serviceunterlagen:
Telesignal C 80/20 und
FuG 8 a/b
beide von AEG-Telefunken.

Könnte sie kostengünstig zur Verfügung stellen, wer kann mir im gegezug folgende Unterlagen zur Verfügung stellen bzw.mir einen Tip geben wo ich sie kostengünstig beziehen kann:

Fug 10, FuG 10a, FuG 13 und FuG 13a.
Alle Geräte von AEG-Telefunken.

Wo bekomme ich günstige Quarze für o.g. Geräte?


Vorab schon mal vielen Dank!

Viele Grüße aus dem Süden

gammaschwarz

Martin
10.10.2002, 16:05
Hallo!
Ich hätte Unterlagen zum AEG Telefunken Teleport/VII fug10.

MFG
Martin

gammaschwarz
11.10.2002, 07:59
Hallo Martin,

wie kann ich mit Dir Kontakt aufnehmen (e-Mail etc.)?

Gruß

Franze

TobiForPresident
11.10.2002, 08:49
Moin.
@gammaschwarz : klick mal auf eMail, das Icon, beim Beitrag von Martin.....

Da findest du immer die Kontaktadressen.

Schönen Freitag noch

gammaschwarz
11.10.2002, 09:56
Hallo,

vielen Dank Mr. President!!!

Gruß aus dem Süden

Franze

Patrick912
13.09.2005, 11:13
Hallo!

Wer kann mir Serviceunterlagen für den FME 88S und das LG88 zur Verfügung stellen.
Beim LG hauptsächlich einen Schaltplan und die Pin-Belegung.

Quietschphone
13.09.2005, 11:16
Servus!

Nimm' Kontakt zu einem Motorola-Fachhändler auf, die können Dir diese Unterlagen im Normalfall besorgen.

Gruß
Alex

Feuermännchen
02.11.2009, 22:42
*Leichenschänder* :-D

Hat jemand Serviceunterlagen zum AEG Telesignal 9S oder baugleichen?

MfG,

Feuermännchen

Shinzon
03.11.2009, 01:44
Die Antwort wurde dem Zombie schon am 13.09.2005 11:16 gegeben :)

Sinngemäss gilt sie noch heute:

Der Fachhändler deines Vertrauens!

Gruss,
Tim

Feuermännchen
03.11.2009, 17:19
Hatte mich hieran gehalten:


Hi,

Das steht im Urheberrechtsgesetz, §53, Abs. 4.

ZITAT:
4) Die Vervielfältigung

a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 <b>oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt </b>

Ein Servicehandbuch ist im Sinne dieses Gesetzes nichts anderes als ein "normales" Buch!

Frage beantwortet???

Gruß
Carsten


Deshalb wollte ich mir die Fahrt zum Fachhändler sparen (Kuhdorf in der Pampa)

MfG

Feuermännchen