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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : JF mit zum Einsatz



Tict4c
31.10.2007, 17:38
Hallo,

ich wollte mal fragen, ob es in NRW immer noch gilt, das die JF mit zum 1.verteiler gehen darf im Einsatz...

oder gilt das nicht mehr wegen Unfallgefahr?

mfg

FiRe-1987
01.11.2007, 04:03
das is so ne sache... egal wen du fragst, einer sagt nein, einer sagt ja... in der Laufbahnverordnung steht nicht drin, dass sie es dürfen, aber auch nicht dass sie es nicht dürfen, dafür aber, dass man 18 sein muss... bildet die JF eine ausnahme? ich weiss es leider auch nicht sicher.... aber angeblich soll die FUK das ganz stark was gegen haben...

shoddy
01.11.2007, 09:54
JF ist nunmal JF.

Da hätte ich auch was dagegen, wenn ich die FUK wäre.

gampi
01.11.2007, 10:01
guten morgen,

das beste wird sein du fragst mal bei deinen jfw-wart mal nach,nicht das da mal was schief läuft.

Der Namenlose
01.11.2007, 11:06
Was sagt denn die UVV dazu?

überhose
01.11.2007, 12:00
§12 Abs. 9 FSHG NRW: Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.
Den Gefahrenbereich (also einen dreidimensionalen Raum!) kann man nicht mit einem Verteiler (= ein Punkt!) definieren.
Der Gefahrenbereich im Feuerwehreinsatz fängt nach meiner Ansicht spätestens dort an, wo ich im Gerätehaus ins Fahrzeug steige und unter Inanspruchnahme des Sonder- und Wegerechts zum Einsatz fahre. Man könnte auch sagen: Da eine Einsatzkraft ab dem Zeitpunkt einer Alarmierung durch die FUK abgesichert ist, befindet sie sich schon mit dem ersten Ton des FME im Gefahrenbereich.

Die LVO-FF NRW sagt im Übrigen auch aus:

§ 1 Abs. 2: In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) darf nur aufgenommen werden,
a) wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,und
§ 4 Abs. 1: In die Jugendfeuerwehr kann mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr aufgenommen werden, wer das 10. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.
...
Abs. 3: Über die Übernahme in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr nach § 1 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung.


Also gibts hier eine klare Unterscheidung zwischen "Einsatz"abteilung und Jugendfeuerwehr. Wer aus der JF der Einsatzabteilung beitreten (oder Einsätze mitfahren) darf, entscheidet alleine der Leiter der Feuerwehr, nicht der Jugendfeuerwehrwart!

Davon ab erschließt es sich mir absolut nicht, was ich mit einem JFler im Einsatz anfangen soll. Aber die Diskussion hatten wir ja auch schon häufiger. Die UVV unterstreicht da meien Ansicht im Übrigen ganz deutlich:
§ 18. (1) Beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen
der Jugendfeuerwehren ist deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand
zu berücksichtigen.
Zu § 18 Abs. 1: Hinsichtlich Leistungsfähigkeit (z.B. Altersgrenzen) und Ausbildungsstand (z.B. Grundausbildung) wird auf die landesrechtlichen Vorschriften verwiesen.
(2) Feuerwehranwärter dürfen nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.
(3) Angehörige der Jugendfeuerwehren dürfen nur nach landesrechtlichen Vorschriften und für Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs
eingesetzt werden.

mgericom
01.11.2007, 14:50
mein wissen sagt mir, dass die jf noch nie in einem einsatz mit war. selbst wenn sie es darf und in der örtlichen wehr personalmangel wäre, wird eher überörtlich alarmiert, als wenn die jf mit ausrücken müsste.

Alabama
01.11.2007, 17:02
Gruß aus Bayern:

"16-jährige Jugend-FW´ler dürfen mit zu Einsätzen, jedoch nur auserhalb des Gefahrenbereiches und in ständiger Begleitung eines "erfahrenen" FW-Mannes."

So ist mir das beigebracht worden.

hannibal
01.11.2007, 17:25
Gruß aus Bayern:

"16-jährige Jugend-FW´ler dürfen mit zu Einsätzen, jedoch nur auserhalb des Gefahrenbereiches und in ständiger Begleitung eines "erfahrenen" FW-Mannes."

So ist mir das beigebracht worden.

Schön

1. Binde ich damit immer einen erfahren Mann als Aufpasser

2. Definiere Gefahrenbereich (und wer jetzt verteiler sagt...)

Max K.
01.11.2007, 17:40
mein wissen sagt mir, dass die jf noch nie in einem einsatz mit war. selbst wenn sie es darf und in der örtlichen wehr personalmangel wäre, wird eher überörtlich alarmiert, als wenn die jf mit ausrücken müsste.

Es geht hier auch nicht um "die jf", sondern um einzelne, ältere JF-Angehörige, die zufällig einen Alarm mitkriegen und dann mitfahren dürfen/wollen..

hannibal
01.11.2007, 17:42
Es geht hier auch nicht um "die jf", sondern um einzelne, ältere JF-Angehörige, die zufällig einen Alarm mitkriegen und dann mitfahren dürfen/wollen..

Egal

JUNGENDFEUERWEHR ist JUGENDFEUERWEHR ist JUGENDFEUERWEHR

Schluss aus Nikolaus

diese ewigen Disskuissionen weil mal einer was gehört hat....

Brandbatsch
01.11.2007, 17:49
2. Definiere Gefahrenbereich (und wer jetzt verteiler sagt...)

Verteiler (duck und weg)

Gruß Michael

PS: is doch eine klare Definition von einem Punkt im 3D-Raum oder (LOL) ;-)

hannibal
01.11.2007, 17:57
PS: is doch eine klare Definition von einem Punkt im 3D-Raum oder (LOL) ;-)

was machst du erst bei Einsätzen ohne Verteiler?

Max K.
01.11.2007, 18:01
Egal

JUNGENDFEUERWEHR ist JUGENDFEUERWEHR ist JUGENDFEUERWEHR

Schluss aus Nikolaus

diese ewigen Disskuissionen weil mal einer was gehört hat....

Hab ich was anderes behauptet? "mgericom" War scheinbar der Meinung, es geht hier darum, die komplette JF zu alarmieren um Personalmangel auszugleichen.. Ich hab lediglich geschrieben, dass es hier um einzelne JFler geht, und das ohne jede Wertung von Sinn oder Unsinn von jugendlichen an E-Stellen..


diese ewigen Disskuissionen weil mal einer was gehört hat....
Ich hab mal gehört.. das JF-Angehörige unter gewissen Umständen bei uns mit ausrücken dürfen.. Und nu?

Paar Überlegungen dazu:
-Nicht nachts, nicht während der Schulzeit, nicht auf wichtigen Fahrzeugen, nich bei Einsätzen mit Personenschaden.. Was spricht dagegen, wenn ein JFler mitm MTF zum Großbrand nachfährt (natürlich nicht selbst..), da rumsteht und interessiert zuguckt?

Fabpicard
01.11.2007, 18:36
Was spricht dagegen, wenn ein JFler mitm MTF zum Großbrand nachfährt (natürlich nicht selbst..), da rumsteht und interessiert zuguckt?

1. Weil bei einem Großbrand Alle FW'ler gebraucht werden, vorallem die Erfahrenen...

2. Weil dann unter umständen ein Platz im MTW "Verschenkt" wäre...

3. Weil Gaffer einfach nur nerven un IM Weg rumstehen ^^

MfG Fabsi

überhose
01.11.2007, 18:39
was machst du erst bei Einsätzen ohne Verteiler?Man alarmiert ca. 20 LF's nach, um genügend Verteiler so plazieren zu können, dass man den Gefahrenbereich gut sichtbar abgesteckt hat (alternativ kann man einen AB-Verteiler oder GW-Verteiler vorhalten)...



Was spricht dagegen, wenn ein JFler mitm MTF zum Großbrand nachfährt (natürlich nicht selbst..), da rumsteht und interessiert zuguckt?Dann sollte das MTF fairerweise vor der Fahrt zum Einsatzort mal mit Lautsprecherdurchsagen durch die Stadt fahren und fragen, ob noch andere Schaulustige mitfahren wollen. Das meine ich völlig ernst, denn mehr als Gaffen macht der JFler da auch nicht.

hannibal
01.11.2007, 18:41
und das ohne jede Wertung von Sinn oder Unsinn von jugendlichen an E-Stellen..


Ich hab mal gehört.. das JF-Angehörige unter gewissen Umständen bei uns mit ausrücken dürfen.. Und nu?

Paar Überlegungen dazu:
-Nicht nachts, nicht während der Schulzeit, nicht auf wichtigen Fahrzeugen, nich bei Einsätzen mit Personenschaden.. Was spricht dagegen, wenn ein JFler mitm MTF zum Großbrand nachfährt (natürlich nicht selbst..), da rumsteht und interessiert zuguckt?

Du wirst aber nicht um eine Wertung umherkommen und die wird in der REgel dazuführen das das Käse ist die JF mitzunehmen ...

Uniformierte Gaffer kann sich die Feuerwehr nicht leisten. Was passiert wenn dem irgendwas passiert? Was sagt dann die UK, die Eltern usw.

Warum sollte jemand der noch nicht mal Schnaps kaufen darf an einem Feuerwehreinsatz mit gleichwohl höheren Gefahren teilnehmen

akkonsaarland
01.11.2007, 18:58
es gab doch irgendwo eine feuerwehr wo die jugendwehr mit fahrradanhängern pressluftflaschen zur estelle brachte.
stand mal in der feuerwehrbravo

überhose
01.11.2007, 19:06
es gab doch irgendwo eine feuerwehr wo die jugendwehr mit fahrradanhängern pressluftflaschen zur estelle brachte.
stand mal in der feuerwehrbravo

Grob fahrlässig.

Max K.
01.11.2007, 19:20
1. Weil bei einem Großbrand Alle FW'ler gebraucht werden, vorallem die Erfahrenen...

2. Weil dann unter umständen ein Platz im MTW "Verschenkt" wäre... Bei nem Großbrand werden v.A. AGT gebraucht, der Rest steht nach ner Weile auch nur rum. Und ein Platz ist auf dem letzten ausrückenden Fahrzeug (bei uns jedenfalls) so gut wie immer noch frei.. Und selbst wenn nicht, das MTF fährt bei größeren EInsätzen auch öfter mal hin und her, um Material zu bewegen..


3. Weil Gaffer einfach nur nerven un IM Weg rumstehen ^^
Die Leute sind z.T. 5-6 Jahre oder länger in der JF. Irgendwo wollen die auch mal "über Den Tellerrand _schauen_ (gaffen..)" (ICh erinner mich noch an meine JF Zeit, obwohl die vermutlich nicht allzuviel länger her ist als die von manch anderem hier - und die Motivation dürfte wohl ähnlich gewesen sein..)

Außerdem kann man von denen erwarten, dass sie merken, wenn sie im Weg rumstehen. Wenn nicht, kommen sie halt nicht mehr mit zu Einsätzen - da ist man ja flexibel :) (ICH darf das sowieso nicht entscheiden.. Nur sind mir bisher noch keine JFler im Einsatz (negativ)aufgefallen oder haben sich in meinen Augen in größere Gefahr begeben, als wenn sie morgens zur Schule gehen..)



Du wirst aber nicht um eine Wertung umherkommen und die wird in der REgel dazuführen das das Käse ist die JF mitzunehmen ... Taktisch nicht unbedingt sinnvoll.. Es geht hier auch nicht um "die JF", sondern um maximal 1 oder 2 JFler die mal gucken wollen, was sie später erwartet.. Die halten weder ein Strahlrohr, noch tun sie sonst irgendwas..


Uniformierte Gaffer kann sich die Feuerwehr nicht leisten. Was passiert wenn dem irgendwas passiert? Was sagt dann die UK, die Eltern usw.
kA - WAS sagt denn die UK dazu? (Wenn z.B. einer beim Getränkeholen o.ä. umgeknickt ist?) - Wenn die UK das explizit verneint, hat sich die Diskussion IMO eh erledigt..


Warum sollte jemand der noch nicht mal Schnaps kaufen darf an einem Feuerwehreinsatz mit gleichwohl höheren Gefahren teilnehmen Die Befähigung, Schnaps kaufen zu können, zeugt nicht unbedingt von allzu hoher Vernunft..

mgericom
01.11.2007, 23:11
JFler die nur gucken wollen beim Einsatz sind fehl am PLatz. Später in der aktiven haben die schon genug einsätze. da kommt es auf 5 einsätze während der jfzeit auch nicht drauf an.

FiRe-1987
01.11.2007, 23:21
meine JF-zeit is ca. 2 bis 2,5 jahre her.... wenn hier im ort die sirene los heulte, hab ich mich auf meinen roller geschwungen, und bin gucken gegangen... nich in uniform, sondern nur so.. ich hab mich so hingestellt, dass ich weder im gefahrenbereich war, noch einsatzkräfte behindert hab.. nämlich 30-50 meter weit weg... das hat nie jemanden gestört... klar, bei nem VU bin ich nicht gucken gegangen, das musste ich mir nich antun... aber bei einem brand, war das drin... ich konnte also die abläufe sehen und nach dem einsatz fragen warum, weshalb und mit welcher wirkung vorgegangen wurde...

überhose
02.11.2007, 09:05
Natürlich bist du dann ganz normal dahin gefahren, und natürlich warst du dabei nie besonders aufgeregt (woher wusstest du bei Sirenenalarm eigentlich, wo es hingeht und das kein VU vorliegt?). Und natürlich hast du niemanden gestört. Und natürlich hast du da "auf 30-50m" jede Menge gelernt. Und natürlich sind alle JFler überall in D genauso perfekt...
Und natürlich können jetzt wieder zig ehemalige oder jetztige JFler kommen und irgendwelche Pseudo-Pro-Argumente schreiben.
Was ist so schwer daran, die Vorschriftenlage und den GMV einfach anzuerkennen und sich dementsprechend zu verhalten?

hannibal
02.11.2007, 09:31
meine JF-zeit is ca. 2 bis 2,5 jahre her.... wenn hier im ort die sirene los heulte, hab ich mich auf meinen roller geschwungen, und bin gucken gegangen... nich in uniform, sondern nur so.. ich hab mich so hingestellt, dass ich weder im gefahrenbereich war, noch einsatzkräfte behindert hab.. nämlich 30-50 meter weit weg... das hat nie jemanden gestört... klar, bei nem VU bin ich nicht gucken gegangen, das musste ich mir nich antun... aber bei einem brand, war das drin... ich konnte also die abläufe sehen und nach dem einsatz fragen warum, weshalb und mit welcher wirkung vorgegangen wurde...

Warum nicht bei einem VU ? entweder ist man ganz Feuerwehrmann oder gar nicht.
Vorteil an deiner Sache (bis auf die Frage woher weißt du was wo war, aber egal) ist das das ganz alleine dein privates Vergnügen war. Selbst wenn du auf dem Weg hin oder zurück überfahren worden wärest, so wäre es der Feuerwehr bis auf die 50€ für den Kranz egal gewesen.

Gegenfrage:

Warum fährt man nach Alarm nicht die Altersabteilung an die E Stelle, ausserhalb des Gefahrenbereiches selbstverständlich. DIe könnten dann mal da so zuguggen und sich austauschen, wie das früher war...

Brandmeister
02.11.2007, 12:16
Gruß aus Bayern:

"16-jährige Jugend-FW´ler dürfen mit zu Einsätzen, jedoch nur auserhalb des Gefahrenbereiches und in ständiger Begleitung eines "erfahrenen" FW-Mannes."

So ist mir das beigebracht worden.

Da ist man bei uns schon bei der aktiven Mannschaft, und macht sein Grundlehrgang!

Einsatzzeit: 6 -22 Uhr

Nur: WT ST

überhose
02.11.2007, 12:22
Einsatzzeit: 6 -22 UhrBegründung?

Brandmeister
02.11.2007, 12:26
JUGENSCHUTZGESETZ

Du darfst generell bis von 6-22 Uhr ohne elterliche Aufsicht aus dem Haus sein.

Also ich meine alle unter 18 ;)

Ja Laut gesetz wohl ab 16 bis 24 h aber naja ist halt eher so geregelt

FiRe-1987
02.11.2007, 18:47
ich habe an der kreuzung gewartet, wohin die fahren... daher wusste ich wohin es geht... und wenn ich dann gesehen hab, uups, da isn vu, bin ich zurück gefahren, denn zerquetschte halb-tote sind nich so das was man gerne sieht, solange es nich erforderlich is, also in der E-Abteilung... und selbst heute halte ich mich bei VU's lieber im hintergrund, außer es geht nich anderst, dann muss ich halt nach vorne....

überhose
03.11.2007, 09:35
ich habe an der kreuzung gewartet, wohin die fahren...Klar...

FiRe-1987
03.11.2007, 20:02
ja^^
hab erst mit 18 nen alten scanner gekauft.... und da musste ich nich mehr hinterher fahren^^

Feuerwehrfunk
04.11.2007, 14:01
Immer diese leidige Diskussion...

Also, ich komm aus Bayern und bin mit knapp 15 zu FW. Dann ein Jahr bei fast jeder Übung gewesen und auch viele Übungen mit den Erwachsenen gemacht. Also ich 16 war hab ich meinen anderen Helm gekriegt und es wurde mir gesagt das ich auch mit zu Einsätzen darf.
Also wenn die Sirene gelaufen ist, ab zum Feuerwehrhaus, Klamotten an und neben das LF gestellt. Drehleiter und HLF waren für uns tabu, außer es waren extrem wenig Erwachsenen da. Dann gewartet und wenn des LF nicht voll wurde, ein blick zum GF und ab auf's Fahrzeug, sonst halt hinter zum MTW und da mit wenn platz war. Wobei man da eigentlich immer mit konnte. Ich konnte genug Sachen an der Einsatzstelle machen ohne in Gefahr zu sein, sei es Schläuche verlegen, Geräte holen, usw.
Wir ham immer zuverlässig gearbeitet und die Erwachsenen konnten sich auf uns verlassen, also wo ist jetzt des Problem? Es gibt auch für die jetztigen Jugendlichen keinen größeren Motivationsgrund wie die Einsätze, ist ja auch klar, wo für ist man denn bei der FW??

Ach ja, in der Nacht durften wir auch nicht mit.

Ich unterstütze dieses System voll und finde nichts nagatives...

Grüße aus Bayern

hias
05.11.2007, 09:07
Kann Feuerwehrfunk hier nur zustimmen, wo ist das Probelm wenn ein oder zwei JF Mitglieder auf den nachrückenden Fahrzeugen mit ausrücken?
Klar sollte man nicht das ganze Fahrzeug mit ihnen besetzen aber zum auffüllen falls nicht genug Aktive da sind seh ich kein Problem

Hier in Bayern ist die Gesetzeslage ja so dass man ab 16 mit zum Einsatz darf.

Bei uns in der Wehr ist es üblich dass man mit 16 seinen Truppmannlehrgang absolviert und dann auf dem 2. LF oder auf dem MTW mitfahren darf. Wenn eine lange Schlachstrecken zu bauen ist ist man froh über jede Hilfe und ich seh kein Problem warum da nicht auch unter 18 Jährige mitwirken sollen.

Grüße aus Bayern
Matthias

überhose
05.11.2007, 09:14
Die UVV gelten auch in Bayern, ebenso die Jugendschutzvorgaben.
Interessant find ich, das ihr die Jugendlichen selber von den Einsatzkräften/Aktiven abgrenzt. Ernsthaft: Was will ich mit Leuten an der Einsatzstelle, die zum einen nicht jede Aufgabe ausüben dürfen, und zum anderen eine wirkliche Einsatzkraft dabei binden?

Fabpicard
05.11.2007, 15:50
Was will ich mit Leuten an der Einsatzstelle, die zum einen nicht jede Aufgabe ausüben dürfen, und zum anderen eine wirkliche Einsatzkraft dabei binden?

Das erste Argument darfst du jetzt getrost streichen... Das haste nämlich schon bei jemandem, der durch die G26 gefallen ist ;) Der darf auch nicht unter PA ins Haus *g*

Das 2. ist genau meine rede... nichts dagegen, dass die mit sicherheit fitt sind eine lange schlauchstrecke o.ä. zu bauen... Aber was ist danach? Dann ist der FM weiterhin gebunden...

MfG Fabsi

Brandmeister
05.11.2007, 16:01
Kann Feuerwehrfunk hier nur zustimmen, wo ist das Probelm wenn ein oder zwei JF Mitglieder auf den nachrückenden Fahrzeugen mit ausrücken?
Klar sollte man nicht das ganze Fahrzeug mit ihnen besetzen aber zum auffüllen falls nicht genug Aktive da sind seh ich kein Problem

Hier in Bayern ist die Gesetzeslage ja so dass man ab 16 mit zum Einsatz darf.

Bei uns in der Wehr ist es üblich dass man mit 16 seinen Truppmannlehrgang absolviert und dann auf dem 2. LF oder auf dem MTW mitfahren darf. Wenn eine lange Schlachstrecken zu bauen ist ist man froh über jede Hilfe und ich seh kein Problem warum da nicht auch unter 18 Jährige mitwirken sollen.

Grüße aus Bayern
Matthias

Bei uns auch so... aber man gehört nicht mehr zur Jugenfeuerwehr ab 16 sondern der Aktiven mit den selben Einsatzklamotten etc. man hat sein Truppmann gemacht, dann kann man bei uns mit zum Einsatz!

Es klappt wunderbar!
Mfg

überhose
05.11.2007, 16:54
Das erste Argument darfst du jetzt getrost streichen... Das haste nämlich schon bei jemandem, der durch die G26 gefallen ist ;) Der darf auch nicht unter PA ins Haus *g*Der hat aber immerhin die Voraussetzungen, dass ich ihn selbstständig im Rahmen der Staffel/Gruppe beschäftigen darf.
Von meiner Ansicht über die G26.3 als Einstiegsvoraussetzung in die Feuerwehr fang ich hier lieber gar nicht erst an...

Golfer344
13.11.2008, 15:22
Nicht, dass ich jetzt wieder angeschrien werde..., in Niedersachsen ist es nicht ungewöhnlich Jugendliche mit zu den Einsätzen zu nehmen. Als auf dem Dorfe (Flächenland) immer weniger Männer zur Verfügung standen, hat man sich wohl überlegt, Jugendliche mitzunehmen.
Inzwischen ist man soweit, dass Frauen mit zu den Einsätzen dürfen (nicht schimpfen, ist ein Scherz).

Dabei wird allerdings auch streng beachtet, dass erstens kein Jugendlicher auf dem ersten Fahrzeug mitfährt und zweitens nur bis zum Verteiler vorgehen darf. Ein Fahrzeug voller JF´ler würde auch nicht abrücken, da muss es schon eine gesunde Mischung aktive/JF´ler geben.

Den Helm würde ich Dir allerdings bis ganz unten hin über die Ohren ziehen... wenn mitfahren dann in der richtigen Uniform (Uniform heisst das, weil alle das gleiche anhaben), dann erkennt man Dich auch.

TH-Übungen sind auch nichts für die Jugendfeuerwehr, genauso wie Wasserspritzen und Leitern besteigen!

AleX-112
13.11.2008, 15:25
Bei uns ist es ganz einfach.
Ab 10 Jahren in die JF bis 18 Jahren
Mit 16 ist es möglich in den Aktiven Dienst zu wechseln.

Superyoshi
13.11.2008, 15:29
Also ,
mit 14 FME und bei Einsätzen dabei??? Das ist ja wohl absoluter schwachsinn ...
Hier muss JEDER egal ob Sohn/Enkel vom Wehrführer etc. warten , bis er das gesetzliche Eintrittsalter in die aktive Wehr erreicht hat . Argumente wie : Praktikum dort und dort sind dabei ohne Belang .
Ich habe nichts dagegen , wenn ein JFler mal sagt : Kann ich mal mit zu einer aktiven Übung und mir das ganze mal ansehen? Nur das ist das höchste der Gefühle ...

Hier wird jeder JFler gleich behandelt! Zu sagen : Ich bin besser als die anderen und manch Erwachsener... da wird (durch die Jugendwarte) schnell "die Luft abgelassen" .

Ich finde das ganze ziemlich amüsant ... In D. gibt es kein einziges Bundesland , dass zulässt , das 14j. mit auf Einsätzen sind , weiter gehts mit der FUK die wohl auch etwas dagegen hat !

Tolle Feuerwehrführung... (falls die Geschichte wahr ist...)

Golfer344
13.11.2008, 15:31
In D. gibt es kein einziges Bundesland , dass zulässt , das 14j. mit auf Einsätzen sind , weiter gehts mit der FUK die wohl auch etwas dagegen hat !

Tolle Feuerwehrführung...

Doch, gibt es: Niedersachsen (da komm ich her) und Schleswig Holstein (da hab ich es selbst gesehen (in Büsum))

FF112DN
13.11.2008, 15:33
Ich finds auch daneben dass 16 jährige PLANMÄßIG zu Einsätzen dürfen, bzw FME / DME haben und auch aktiv am Einsatz teilnehmen.

Sie mögen ja fachlich alle Fähigkeiten beigebracht bekommen, aber sie SIND nunmal 16. Das kompensiert KEINE Ausbildung der Welt.

1. Steckt ein 16 jähriger nicht mal eben nen Verbrannten oder Toten weg... dafür sollte man ein gewisses Alter haben.

und 2. Nicht gerade Vertrauenserwecken wenn ich im Auto eingeklemmt bin und da kommt ein Jugendlicher auf einen, ich sag mal, Lebenserfahreneren zu und sagt ihm "ich weiß was ich tue"

Golfer344
13.11.2008, 15:42
1. Steckt ein 16 jähriger nicht mal eben nen Verbrannten oder Toten weg... dafür sollte man ein gewisses Alter haben.

und 2. Nicht gerade Vertrauenserwecken wenn ich im Auto eingeklemmt bin und da kommt ein Jugendlicher auf einen, ich sag mal, Lebenserfahreneren zu und sagt ihm "ich weiß was ich tue"

Bis zum Verteiler... Du wirst also nicht eingeklemmt sein und von der JF gerettet werden.

Welches Alter schlägst Du vor?

Mir hat auch schonmal ein 18-Jähriger einer Nachbarfeuerwehr neben meinen Rüstwagen gekotzt... ich denke mal, das verarbeitet jeder anders und wenn Du verantwortungsvolle Führungskräfte dabei hast sollte das schon bedacht werden.

In der Bildergalerie der Feuerwehr Büsum kann man auch den ein oder anderen Jugendlichen entdecken. Feuerwehr Büsum (http://www.feuerwehr-buesum.de/)

FF112DN
13.11.2008, 15:51
Bis zum Verteiler... Du wirst also nicht eingeklemmt sein und von der JF gerettet werden.

Welches Alter schlägst Du vor?

Mir hat auch schonmal ein 18-Jähriger einer Nachbarfeuerwehr neben meinen Rüstwagen gekotzt... ich denke mal, das verarbeitet jeder anders und wenn Du verantwortungsvolle Führungskräfte dabei hast sollte das schon bedacht werden.

naja, ich würd sie bei sowas nicht aussteigen lassen. Und sie alarmieren aber dann aufpassen müssen dass sie bloß nichts mitkriegen oder bei bränden mit verletzten personen aufem auto lassen, das stresst nur. und sie immer nur vorsichtshalber mal mitnehmen "könnte ein einsatz sein wo sie vielleicht aussteigen / mitmachen dürfen" das ist deutlich übertrieben.

Klar kann auch ein 18jähriger nicht alles ab, genauso wenig wies ein 45-jähriger nicht kann.

ABER: mit 18 hat man eine etwas andere Reife als mit 16, weil man volljährig ist, vielleicht schon selber auto fahren darf, das ist schon ein sprung als wenn man 16 ist.

Natürlich sollte eine Führungskraft da in etwa nen Überblick haben was sie wem zumuten kann, das ist ja grundsätzlich so.

hias
13.11.2008, 15:58
Also bei uns darf die JF mit 16 und bestandenem Grundlehrgang zum Einsatz mitfahren, allerdings nur auf dem zweiten Fahrzeug oder dem MZF und nur wenn sie dadurch keinem Aktiven den Platz wegnehmen...
Ich denke das schadet nicht da dadurch Erfahrung gesammelt wird, und Schlauchleitung bauen sollten sie auch schaffen, und solange sie keinem Aktiven einen Platz wegnehmen....
FME hat kein einziger von denen...

Ich würd als GF schon nicht die Verantwortung übernehmen einen Jugendlichen unter 16 Jahren mit auf meinem Fahrzeug zu haben... Egal was die Wehrführung sagt und egal obs jezt gilt eine Katze zu retten oder es ein Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person ist....

AleX-112
13.11.2008, 16:02
Bin da ganz Hias seiner meinung.
Lass doch erst so nen Kindereinsatz haben wie "Katze im Baum" und direkt im Anschluss VU eingeklemmte. Was macht man dann mit dem Kind auf dem Auto ?? Bei der Katze zum Aufpassen lassen ?

hias
13.11.2008, 16:05
Bin da ganz Hias seiner meinung.
Lass doch erst so nen Kindereinsatz haben wie "Katze im Baum" und direkt im Anschluss VU eingeklemmte. Was macht man dann mit dem Kind auf dem Auto ?? Bei der Katze zum Aufpassen lassen ?

Wäre das dann nicht Verletzung der Aufsichtspflicht?
oder lässt du dann auch einen Aktiven da

</ironie>

Also ich find das einfach nur Schwachsinn Kinder mit zum Einsatz zu nehmen

Superyoshi
13.11.2008, 16:07
Doch, gibt es: Niedersachsen (da komm ich her) und Schleswig Holstein (da hab ich es selbst gesehen (in Büsum))

Unter mit zu Einsätzen verbinde ich gleichzeitig Mitglied in der aktiven Wehr ...
Ich hoffe jetzt nicht , dass man mit 14 dort schon in der aktiven Wehr ist ?

Golfer344
13.11.2008, 16:14
Ich hoffe jetzt nicht , dass man mit 14 dort schon in der aktiven Wehr ist ?


Nein, natürlich nicht. Da es in unserer Stadt auch nicht so ist kann ich die Voraussetzungen dafür auch nicht nennen.
Aus Büsum weiss ich zumindest, dass Jugendliche dort keinen FME haben und nur bei Sirene mitkommen. Über das Alter kann ich nichts sagen, tragen aber definitiv JF-Uniform.

Superyoshi
13.11.2008, 16:26
Nein, natürlich nicht. Da es in unserer Stadt auch nicht so ist kann ich die Voraussetzungen dafür auch nicht nennen.
Aus Büsum weiss ich zumindest, dass Jugendliche dort keinen FME haben und nur bei Sirene mitkommen. Über das Alter kann ich nichts sagen, tragen aber definitiv JF-Uniform.

Achso . Naja ich denke wir haben darüber nun genug diskutiert . Meiner Meinung nach unsinnig , warten bis man das gesetzliche Alter erreicht hat .
Ich kenne es halt nur so :
JF - keine Einsätze
aktive Wehr - Einsätze

Gruß und schönen Abend noch,

Firefighter-Nrd
13.11.2008, 17:07
So und jetzt schalten wir alle mal den Klugscheißermodus aus. Ich hab mir die Beiträge mal alle durchgelesen und ich muss sagen ich find es lächerlich wie sich manche "Kameraden" hier aufführen.

Klar ist: Mit 14 in den Einsatz geht natürlich nicht, ABER: Das sollte doch Sache des Kommandanten sein und nicht unsere. Wenn er das Risiko trägt dann soll er doch.

Lächerlich und absolut unter aller Sau finde ich wie hier verfahren wird mit Profilen etc. Was geht es Euch an was in Eggenfelden wie gehandhabt wird. Ich hätte mein Profil auch gelöscht. Den Kommandanten anzuschreiben ist derartig lächerlich dass es eigentlich fast schon jämmerlich ist. Alex-112 du bist ja mal der absolute Oberbrüller oder? Wenn ich in der Fw auf jemanden verzichten kann dann sind das Leute wie Du.

Kann sich eigentlich noch jemand an die eingangsfrage erinnern die der Junior gestellt hat? Hier ging es mal um Helmkennzeichnung für Jugendliche. Die Frage wurde hier nicht einmal beantwortet.

Um das übrigens mal zu tun: Es gibt keine vorgeschriebene Kennzeichnung für Jugendliche. Das wird unterschiedlich gehandhabt. Mal mit JF oder rotem Dreieck oder roter Raute.

So und jetzt zurück zum Thema. Und vielleicht können wir jetzt wieder damit anfangen unseren Feuerwehr-Nachwuchs zu fördern (auch wenn es manchmal kleine Freaks sind, gebraucht wird jeder).

P.S. Der rote JF-Helm ist für den Einsatzdienst gar nicht zugelassen. Will ich nur erwähnen weil das zwischendrinn mal gefallen ist.

hias
13.11.2008, 17:25
Richtig der rote JF Helm ist für den Einsatzdienst gar nicht zugelassen, aber genau der ist der richtige Helm für ihn...

Eggenfelden liegt ja hier in Bayern, und hier gilt nunmal dass man erst mit 16 zum Einsatz mitdarf, rein von der rechtlichen Seite her gesehen...
Daran kann auch kein Wehrführer und Praktikum bei was weiß ich für eine WF/BF was ändern....
Soviel mal zur rechtlichen Seite...

Auch spricht nix dagegen wenn er dem Atemschutzgerätewart hilft... wenn dieser ihm das Zutraut warum sollte er nicht Masken einschweißen oder waschen können
Aber im Einsatzdienst hat er definitiv nichts aber auch gar nichts zu suchen....

Feuerwehrnachwuchs fördern ist ja super und spricht auch nix dagegen, aber nicht wenn ich damit gegen geltendes Recht verstoße...
Alles mit Maß und Ziel sollte die Devise heißen...
Und auch übereifrige JF sollten lernen dass sie nicht alles dürfen...

Firefighter-Nrd
13.11.2008, 17:31
Richtig der rote JF Helm ist für den Einsatzdienst gar nicht zugelassen, aber genau der ist der richtige Helm für ihn...

Eggenfelden liegt ja hier in Bayern, und hier gilt nunmal dass man erst mit 16 zum Einsatz mitdarf, rein von der rechtlichen Seite her gesehen...
Daran kann auch kein Wehrführer und Praktikum bei was weiß ich für eine WF/BF was ändern....
Soviel mal zur rechtlichen Seite...

Auch spricht nix dagegen wenn er dem Atemschutzgerätewart hilft... wenn dieser ihm das Zutraut warum sollte er nicht Masken einschweißen oder waschen können
Aber im Einsatzdienst hat er definitiv nichts aber auch gar nichts zu suchen....


Ich sag' auch nichts gegen die rechtliche Lage im eigentlichen Sinne. Da sind wir uns ja alle einig. Nur wie sich manche Mitglieder hier auslassen stört mich hier im Forum schon lange.



Und auch übereifrige JF sollten lernen dass sie nicht alles dürfen...
...aber das sollte nicht unsere Aufgabe sein sondern die des Kommandanten resp. des Jungendwartes.

hias
13.11.2008, 17:35
Jap das ist eigentlich nicht unsere Aufgabe...

Aber mal abgesehen davon auch wenn der Kommandant das erlaubt, ich würde als Fahrzeugführer die Verantwortung nicht auch mit nehmen ein Kind mit zum Einsatz zu nehmen

Und zu seiner Frage nach der Helmkennzeichnung ist die Antwort eigentlich klar...
Der orange JF-Helm

ich denke dass das sogar irgendwo steht dass der zu JF-Uniform gehört und als 14 Jähriger ist er Mitglied der JF und hat diese damit zu tragen....
Damit sollte die Frage eigentlich beantwortet sein...

Mr. Blaulicht
14.11.2008, 00:45
So, seit dem 13.11.08 habe ich jetzt in diesem Thema allein 35(!) Beiträge gelöscht (inklusive denen, die von 112urmel selbst glöscht wurden)!!! Darunter sind natürlich auch einige Beiträge, die an sich nichts wildes enthielten, aber ohne die vorangehenden Beiträge zu sehr aus dem Zusammenhang gerissen wären.

Solch eine Hetzjagd werde ich als einer der hier zuständigen Moderatoren nicht mehr dulden. Ein User hat eine Frage gestellt. Wer sich dazu äußern möchte, kann dies gerne tun. Auch gegen kritische Nachfragen habe ich eigentlich nix einzuwenden. Wenn das ganze aber darin ausartet, dass Möchtegern-Gesetzeshüter, Vorschriften-Kleinkarierte oder sonstige Leute, die sich bemüßigt fühlen, die Welt ihren Ansichten anzupassen, Komandanten anschreiben, übermotivierte Schimpfkanonaden abgeben und meinen, alles besser zu wissen, dann hört der Spaß für mich hier auf.

Was ist das Ende vom Lied: Wir haben einen (vielleicht über-) motivierten User weniger, ich habe viel Arbeit, bei einzelnen von Euch sind aufgrund des hohen Blutdrucks noch mehr Hirnzellen abgestorben als sonst, und gewonnen hat keiner was!

Also, lasst so einen Mist in Zukunft, und wir können hier ein schönes Miteinander haben. Ich persönlich habe allerdings auch kein Problem damit, wenn´s nicht rund läuft. Dann mach ich halt wieder zu.

Hiermit kündige ich an: Wenn zu dieser Sache noch irgendein Kommentar, zum Beispiel eine Antwort auf irgendwelche Mails gepostet wird, die nicht´s mit der Sache "JF im Einsatz" im Allgemeinen zu tun hat und nur darauf abzielt, einzelne User hier zu deskriditieren, werde ich denjenigen verwarnen.

Wer damit ein Problem hat, kann mich gerne per PN anschreiben.

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

hannibal
14.11.2008, 08:46
Solch eine Hetzjagd werde ich als einer der hier zuständigen Moderatoren nicht mehr dulden. Ein User hat eine Frage gestellt. Wer sich dazu äußern möchte, kann dies gerne tun. Auch gegen kritische Nachfragen habe ich eigentlich nix einzuwenden. Wenn das ganze aber darin ausartet, dass Möchtegern-Gesetzeshüter, Vorschriften-Kleinkarierte oder sonstige Leute, die sich bemüßigt fühlen, die Welt ihren Ansichten anzupassen, Komandanten anschreiben, übermotivierte Schimpfkanonaden abgeben und meinen, alles besser zu wissen, dann hört der Spaß für mich hier auf.

Man beachte aber den Unterschied zwischen Hetzjagd und der nachhaltigen Vermittlung von Argumenten. Ich für meinen Teil würde weder Kommandanten noch sonst wen in diesem Zusammenhang anschreiben. Das wäre mir zu blöd und dafür wäre mir meine Zeit zu schade.


Jeder sollte hier wissen was er tut. Wenn eine Führungskraft ein Kind mit in den Einsatz nimmt soll er sich hier aber nicht beschweren wenn der Teenie mit 16 eine halbe Flasche Schnaps braucht bis er schlafen kann.

Jeder ist seines Glückes Schmied. Und hier waren / sind eine Menge Erfahrungsjahre zusammengekommen. Wer nicht hören will muss fühlen.
[QUOTE=Mr. Blaulicht;324490]
Was ist das Ende vom Lied: Wir haben einen (vielleicht über-) motivierten User weniger, ich habe viel Arbeit, bei einzelnen von Euch sind aufgrund des hohen Blutdrucks noch mehr Hirnzellen abgestorben als sonst, und gewonnen hat keiner was!

2.. nach dieser Zensurorgie überlege ich mir auch meinen Hut zu nehmen. Mein Beitrag, der vielleicht etwas ruppig aber sehr direkt war hätte man mir ankreiden können. Vielleicht auch das Wort Arsch selber rausnehmen. Immerhin hatte ich eine Kennzeichnungslösung. Aber gleich den ganzen Beitrag löschen fand ich doch recht übertrieben. Gerade in dem Zusammenhang "Kinderfeuerwehr im Einsatz" muss man ganz klare Worte treffen. Die sinnvolle Herleitung des ganzen haben Überhose (wo ist den der eigentlich?) und ich lang und breit und z.T. sehr gefühlvoll bewiesen.


Also, lasst so einen Mist in Zukunft, und wir können hier ein schönes Miteinander haben. Ich persönlich habe allerdings auch kein Problem damit, wenn´s nicht rund läuft. Dann mach ich halt wieder zu.

Die neue Lieblingsdrohung hier...

AleX-112
14.11.2008, 11:51
Es geht doch immerhin auch um unsere Sicherheit .. stellt euch mal vor wir fahren doch Y-Dorf bauen nen Unfall und sind eingeklemmt. Dann kommt die Feuerwehr und ein 14-jähriger kommt angelaufen und sagt "ich rette dich weil ich eh mehr weiss als die meisten aktiven"
Ich glaube dann brauch ich nicht mehr gerettet werden weil ich dann sofort einen Herzinfarkt erleide...
Und was spricht dagegen dem kleinen das mal klar zu machen? Wir hatten von der Sorte auch einen in der Feuerwehr der dachte er kann alles besser... kam mit 16 in die FF .. ende vom Lied war das er vom FF Dienst ausgeschlossen wurde bis er 18 war und er wurde zurück in den JF Dienst versetzt.
Mit solchen Typen kann man einfach nichts anfangen im Einsatz. Er dachte er kann alles aber dann ist es an den kleinsten Sachen gescheitert weil er so hibbelig war. So haben wir ihn nochmal mit der JF ruhiger gemacht und heute ist er ein guter Feuerwehrmann.
Natürlich durfte er auch weiterhin zu den aktiven Diensten kommen.

Mr. Blaulicht
14.11.2008, 15:19
@ hannibal:Dein Beitrag hätte nach der Löschung des auslösenden Beitrags von 112Urmel keinen Zusammenhang mehr gehabt. Außerdem konnte ich einen wirklichen nichtpolemischen Lösungsansatz in Deinem Beitrag nicht erkennen.

Und von Zensur kann keine Rede sein: Aufgrund einer Diskussion, die ziemlich daneben war, hat ein User seine ganzen Beiträge gelöscht. Daraufhin habe ich die übrigen, zusammenhanglosen, und ohne Zusammenhang nicht mehr lesbaren Beiträge gelöscht. Wenn Du der Meinung bist, in Deinen Grundrechten beschnitten worden zu sein und dann damit "drohst", dass Forum zu verlassen, tut mir das leid, aber ändern kann ich´s nicht.

Hört doch bitte mal auf, alles gleich so persönlich zu nehmen. Und Sprüche, wie "Die neue Lieblingsdrohung hier... " finde ich einfach überflüssig. Ich denke mal, dass sich die wenigsten über meine Arbeit beschweren können...

@ Alex112: Es ist nicht unsere Aufgabe. Ganz einfach. Das hat niemand hier zu entscheiden, ob eine Führungskraft einen 14jährigen mit in den Einsatz nimmt. Das ist Sache der zuständigen Wehrleitung.
Und wenn hier ein noch etwas junger und unerfahrener JFler sich noch etwas wichtig fühlt und ordentlich auf den Putz haut, dann kann man so etwas hinterfragen, lächeln und einfach so hinnehmen - immer im Hinterkopf, dass man auch mal jung und vielleicht auch schon mal heißdüsig war.

Gruß, Mr. Blaulicht

rundhauber
14.11.2008, 15:27
Auch ich gehöre zu den Opfern der Löschungen. Leider war ich zwischen gestern zwischen 16:00 und heute 08:00 nicht online, so dass ich nicht nachvollziehen kann, was in der Zwischenzeit in diesem Thread vorging. Ich kann daher auch nicht beurteilen, ob die Löschungen berechtigt waren.

Ich habe lange überlegt, ob ich überhaupt nochmals zu diesem Thema Stellung beziehen soll. Aber da ich einer der Ersten war, der auf die Beiträge von 112urmel geantwortet hat, habe ich wohl in nicht unerheblicher Weise zu dem ganzen Theater beigetragen.

Mir sind hier in letzter Zeit öfters Beiträge von sehr jungen und extrem übereifrigen Usern (leider auch 112urmel) aufgefallen, wo mir selbst das Kopfschütteln schon schwer fiel. Dennoch habe ich die Finger von der Tastatur gelassen. Aber die gestrigen Beiträge brachten bei mir das Fass zum Überlaufen. Möglicherweise habe ich mich etwas im Ton vergriffen - dafür entschuldige ich mich an dieser Stelle.

Aber mir gehen immer noch einige von den genannten Dingen durch den Kopf, die ich hier gerne auf allgemeiner Basis noch weiter diskutieren möchte:

1.) Warum sollen JFler mit zum Einsatz?
Mit den Aktiven zusammen eine Übung fahren mag ja noch gehen. Aber im Einsatzdienst haben die Jungen IMO nichts zu suchen, ob das nun von der gesetzlichen Seite her möglich ist oder nicht. Man erlebt einfach zu viele schreckliche Dinge im Einsatz, die man einem JFler ersparen sollte. Als Aktiver wird er solche Szenarien früh genug erleben - auch am Verteiler.

ANMERKUNG:
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben uns gezeigt, dass man auch mit minderjährigen aktiven Kameraden im Einsatzdienst noch nicht viel anfangen kann. An Erfahrung bringen sie ihre Dienstzeit in der JF und den Truppmann I mit, mit viel Glück auch noch den Truppmann II. Tagsüber stehen sie zwar besser und häufiger zur Verfügung als Ältere, haben dafür aber keinen Atemschutzlehrgang (erst ab 18 nach FwDV 7), keinen Führerschein und keinen Maschinistenlehrgang. Wenn es ganz dumm läuft, steht man tagsüber als GF vor einem Rudel Truppmänner, die zwar einen Löschangriff nach FwDV 3 richtig aufbauen können, aber dafür ohne Fahrer und Atemschutzgeräteträgern. Ein positiver Beitrag zum Erhalt der Tagesalarmsicherheit sind sie somit i.d.R. nicht. Die Führerscheinproblematik führte bei uns weiterhin dazu, dass ständig Fahrdienste zu Lehrgängen eingerichtet werden mussten (Werktag abends, keine Wochenendlehrgänge). Daher hat unsere Wehr in diesem Jahr das Übertrittsalter der JF in die Einsatzabteilung von 16 auf vollendete 17 Jahre angehoben.

2.) Welche Aufgaben kann ein JFler in der NAST übernehmen?
Als JFler kann man hier doch wohl nicht viel tun, da eigentlich keiner ohne Lehrgang eine Funkeinrichtung auch nur anfassen darf. Korrigiert mich gerne, wenn ich das falsch sehe.

3.) Welche Aufgaben/Tätigkeiten kann ein JFler in der Atemschutzwerkstatt übernehmen?
Ich bin selber Atemschutzgerätewart und lasse keinen, weder Aktive noch JF, in diesem Bereich tätig werden (abgesehen von meinen Vorgängern, die mich im Urlaub vertreten). Nicht weil ich gerne meine Arbeit alleine mache, sondern weil ich letztendlich durch meine Unterschrift für die ordnungsgemäße Reinigung, Prüfung und Funktion der Geräte gerade stehen muss. Aus meiner Sicht hängt von der Arbeit des Atemschutzgerätewartes im Zweifelsfalle das Leben der Kameraden ab. Sofern hier Amtskollegen mitlesen, würde mich deren Meinung interessieren.

4.) Was macht ein JFler als Betreuer im Brandübungscontainer?
Hierzu fehlen mir auch heute noch die Worte.

FF112DN
14.11.2008, 16:07
2.) Welche Aufgaben kann ein JFler in der NAST übernehmen?
Als JFler kann man hier doch wohl nicht viel tun, da eigentlich keiner ohne Lehrgang eine Funkeinrichtung auch nur anfassen darf. Korrigiert mich gerne, wenn ich das falsch sehe.


Selbst wenn er Sie bedienen darf...

Für eine NAST braucht man Erfahrung von draußen. Und das ist nunmal so. Was nützt es mir wenn ich mich mit demjenigen unterhalten kann, aber keine Ahnung von der Materie hab?
Und GERADE in einer NAST oder LST müssen doch Leute sitzen die funktionieren.

MkG

Firefighter-Nrd
14.11.2008, 16:17
1.) Warum sollen JFler mit zum Einsatz?
Mit den Aktiven zusammen eine Übung fahren mag ja noch gehen. Aber im Einsatzdienst haben die Jungen IMO nichts zu suchen, ob das nun von der gesetzlichen Seite her möglich ist oder nicht. Man erlebt einfach zu viele schreckliche Dinge im Einsatz, die man einem JFler ersparen sollte. Als Aktiver wird er solche Szenarien früh genug erleben - auch am Verteiler..

ANMERKUNG:
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben uns gezeigt, dass man auch mit minderjährigen aktiven Kameraden im Einsatzdienst noch nicht viel anfangen kann. An Erfahrung bringen sie ihre Dienstzeit in der JF und den Truppmann I mit, mit viel Glück auch noch den Truppmann II. Tagsüber stehen sie zwar besser und häufiger zur Verfügung als Ältere, haben dafür aber keinen Atemschutzlehrgang (erst ab 18 nach FwDV 7), keinen Führerschein und keinen Maschinistenlehrgang. Wenn es ganz dumm läuft, steht man tagsüber als GF vor einem Rudel Truppmänner, die zwar einen Löschangriff nach FwDV 3 richtig aufbauen können, aber dafür ohne Fahrer und Atemschutzgeräteträgern. Ein positiver Beitrag zum Erhalt der Tagesalarmsicherheit sind sie somit i.d.R. nicht. Die Führerscheinproblematik führte bei uns weiterhin dazu, dass ständig Fahrdienste zu Lehrgängen eingerichtet werden mussten (Werktag abends, keine Wochenendlehrgänge). Daher hat unsere Wehr in diesem Jahr das Übertrittsalter der JF in die Einsatzabteilung von 16 auf vollendete 17 Jahre angehoben.

Also ich finde schon, dass Jugendliche nach Ihrer Grundausbildung und nach vollendetem 16. Lebensjahr baldmöglichst zum Einsatzdienst hernagezogen werden sollten. Gerade tagsüber wo wirklich Personalmangel besteht. Wir haben da folgenden Lösungsansatz. Jugendliche im Einsatz unter eben genannten Vorraussetzung ja, aber erst ab dem zweiten Fahrzeug und immer außerhalb der Gefahrenzone und in Begleitung eines erfahrenen Kameraden. Ich persönlich finde dass die Jugendlichen im Einsatz mehr lernen als in Übungen.


2.) Welche Aufgaben kann ein JFler in der NAST übernehmen?
Als JFler kann man hier doch wohl nicht viel tun, da eigentlich keiner ohne Lehrgang eine Funkeinrichtung auch nur anfassen darf. Korrigiert mich gerne, wenn ich das falsch sehe.
Also ich bin mir nicht sicher wie diese Unterstützung gemeint ist. Wir führen mit unseren Jugendlichen einmal im Jahr ein 2m Funkübung durch um die Kids an das Funker heranzuführen und Ihnen die Abläufe einer Lst. näher zu bringen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Leute später einen besseren Funkverkehr führen als die, die es nicht trainieren. Unsere Jugendlichen dürfen sich tagsüber im gerätehaus aufhalten. Bei einer Alarmierung können sie also schon mal die Einsatzmeldung über Funk abfragen und auf Band aufsprechen. Auch das hat sich bewährt.


3.) Welche Aufgaben/Tätigkeiten kann ein JFler in der Atemschutzwerkstatt übernehmen?
Ich bin selber Atemschutzgerätewart und lasse keinen, weder Aktive noch JF, in diesem Bereich tätig werden (abgesehen von meinen Vorgängern, die mich im Urlaub vertreten). Nicht weil ich gerne meine Arbeit alleine mache, sondern weil ich letztendlich durch meine Unterschrift für die ordnungsgemäße Reinigung, Prüfung und Funktion der Geräte gerade stehen muss. Aus meiner Sicht hängt von der Arbeit des Atemschutzgerätewartes im Zweifelsfalle das Leben der Kameraden ab. Sofern hier Amtskollegen mitlesen, würde mich deren Meinung interessieren..
Dazu kann ich nicht ernstahft was sagen. Ich bin froh wenn ich für solche Arbeiten nicht herangezogen werde :-)


4.) Was macht ein JFler als Betreuer im Brandübungscontainer?
Hierzu fehlen mir auch heute noch die Worte.
...ohne Worte.... Wie ich mir das vorzustellen hab weis ich auch nicht. Vieleicht als Pallettenwart oder Anschürer :-D

Newty
14.11.2008, 16:33
Nicht weil ich gerne meine Arbeit alleine mache, sondern weil ich letztendlich durch meine Unterschrift für die ordnungsgemäße Reinigung, Prüfung und Funktion der Geräte gerade stehen muss. Aus meiner Sicht hängt von der Arbeit des Atemschutzgerätewartes im Zweifelsfalle das Leben der Kameraden ab. Sofern hier Amtskollegen mitlesen, würde mich deren Meinung interessieren.
Bei uns hat sich da einiges getan:
Seit Anno dazumal: Gelegentlicher Tausch der Lungenautomaten durch den Gerätewart - keinesfalls nach jedem Einsatz.
Seit ca. 2 Jahren: Prüfung der PA und Bestückung mit LA durch die FTZ
Seit ca. mitte letzten Jahres: Prüfung und Bestückung der PA durch die Trupps, die damit im Einsatz waren.
Seit ca. einem Monat: Wie gehabt, zusätzlich Zweitprüfung durch geschultes Personal

Flaschenfüllen seit ich denken kann durch zuständige, eingewiesene Gerätewarte

Wechsel von LA und Flasche sowie Funktionsprüfung lernt man ja im AGT-Lehrgang. Die Sichtprüfung von 4 Augen durchzuführen, halte ich auch für sinnvoll. Sinnvoller als nur der Trupp oder nur der Gerätewart. Der Trupp weiß, wo es Probleme gab, wo er angeeckt ist usw.. Der Gerätewart hat das Auge für die langfristigen Schäden und das geschulte Auge...

rundhauber
14.11.2008, 17:37
... Wechsel von LA und Flasche sowie Funktionsprüfung lernt man ja im AGT-Lehrgang. Die Sichtprüfung von 4 Augen durchzuführen, halte ich auch für sinnvoll. Sinnvoller als nur der Trupp oder nur der Gerätewart. Der Trupp weiß, wo es Probleme gab, wo er angeeckt ist usw.. Der Gerätewart hat das Auge für die langfristigen Schäden und das geschulte Auge...

4-Augenprüfung ist einsehbar, aber macht das bei Euch neben dem AGW die JF oder ein ausgebildeter AGT? Du schreibst ja "lernt man ja im AGT-Lehrgang".

Newty
14.11.2008, 17:57
4-Augenprüfung ist einsehbar, aber macht das bei Euch neben dem AGW die JF oder ein ausgebildeter AGT? Du schreibst ja "lernt man ja im AGT-Lehrgang".
Wenn der JFler nen AGT-Lehrgang aktiv als Teinehmer besucht und bestanden hat, so ist er das zweite Augenpaar ;-) Aber halt, da war ja was mitm Mindestalter und so :P
Und ohne Lehrgang ist das höchste der Gefühle Masken aufreißen und danach aufs Fahrzeug legen... :-)

boesermichl
17.11.2008, 12:27
Ach Leute,

in Bayern gibt es halt die bereits auf Seite 1 angesprochene Regelung, und dann hilft nur noch der allgemeine im Einsatz scheinbar völlig fehlende http://de.wikipedia.org/wiki/Gesunder_Menschenverstand
sowie klare Definitionen eines Gruppenführers. (Der sich darüber bewusst sein MUSS dass er einen Jugendlichen an Bord hat.)

Feuermännchen
07.01.2009, 07:46
...bitte verschieben, wenn nötig.


Sächsische Zeitung, 07.01.2009, Rubrik Sachsen:


Feuerwehren wollen Jugendliche für Einsätze
Von Claudia Parton

Sachsens Feuerwehren wollen ihren Nachwuchs künftig schon mit 16 Jahren zum Löscheinsatz schicken. Das Innenministerium prüft eine mögliche Änderung des Brandschutzgesetzes. „Wir lassen derzeit klären, was sich mit den Vorgaben zum Jugendschutz vereinbaren lässt“, sagte Ministeriumssprecher Lothar Hofner.

Streitfall Jugendschutz

Das Gesetz lässt zwar bereits heute zu, dass Jugendliche mit 16 Jahren in die aktive Wehr eintreten – allerdings ist unklar, für welche Aufgaben. Fest steht nur: Ein Einsatz im Gefahrenbereich ist ausgeschlossen. Was genau dazu gehört, ist aber selbst unter den Feuerwehren umstritten.

Halten einige Verbände es für vertretbar, dass Jugendliche abseits der Brandherde Pumpen und Schlauchstrecken überwachen, lehnt etwa die Meißner Feuerwehr ihren Einsatz durchweg ab. „Nach unserer Auffassung beginnt der Gefahrenbereich bereits im Fahrzeug, das auf dem Weg zum Brandort ist“, sagte der Sprecher Jens Ruppert. Das Risiko sei zu groß, die älteren Einsatzkräfte zu beschäftigt, die Jugendlichen zu überwachen.

Der Landesfeuerwehrverband (LfV) drängt dennoch auf eine Änderung des Gesetzes. Seit 2003 haben die Wehren rund fünf Prozent ihrer aktiven Mitglieder verloren. In einigen Gemeinden, der Stadt Wehlen etwa oder in Meißen, gibt es ein Fünftel weniger Kräfte als benötigt. Die Gemeinde Niederau bei Meißen hat vier Ortswehren mangels Personal zusammengelegt. Mit den heutigen Altersgrenzen stecken die Feuerwehren bei der Nachwuchswerbung aber in einer Patt-Situation: In die Jugendwehren können Kinder in der Regel zum Ende ihrer Grundschulzeit eintreten. Gerade auf den Dörfern sind sie nach dem Wechsel auf die Mittelschule oder das Gymnasium aber schwer greifbar. „Wir haben einen deutlichen Bruch bemerkt, als die Mittelschule in Niederau geschlossen wurde“, so der Gemeindewehrleiter Mario Besser. Die Wege werden länger. Die Feuerwehren konkurrieren zudem mit Nachmittagsangeboten der Schulen.

Die zweite Flaute kommt zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr. 2008 haben rund 340 Mitglieder den Jugendfeuerwehren aufgrund ihrer Ausbildung den Rücken gekehrt. LfV-Präsident Siegfried Bossack will daher die Altersgrenzen um zwei Jahre nach vorn verlegen lassen: Nach seinem Willen sollen die Jugendlichen bereits ab dem 14. Geburtstag alle Ausbildungen absolvieren und mit 16 Jahren zum Löscheinsatz.

Kommunen fürchten Kosten

Allerdings zeichnet sich Widerstand ab. Die Kommunen, zu deren Pflichtaufgaben die Feuerwehr gehört, fürchten weitere Kosten. So hat die Gemeinde Reinsdorf bei Zwickau eine Kindergruppe bei der Feuerwehr. Für die 15 Mitglieder musste das Rathaus eine private Unfallversicherung abschließen. Kosten: 2500 Euro jährlich. Weitere Forderungen des LfV, das Thema Brandschutz in den Lehrplänen der Grundschule auszuweiten, stoßen im Kultusministerium auf wenig Gegenliebe. Der Feuerwehrverband hat allerdings nicht vor, seine Forderungen fallen zu lassen. Bossack kündigte an, im kommenden Jahr notfalls ein Wahlkampfthema daraus zu machen.

Florian Feuerbaer
07.01.2009, 08:52
Ich frage mich gerade warum eigentlich nicht schon mit 10 der 12 Jahre? Ich meine die werden in allen Bereichen ja heute immer schneller und jünger, also warum auch nicht da!? (S**, Drugs/Alkohol und Feuerwehr?) Auch da lassen sich sicherlich schon Aufgaben finden welche sie übernehmen können....
;-))

rundhauber
07.01.2009, 09:10
Das Problem liegt IMO eher in der Tatsache, dass es sich um Jugendliche, also Minderjährige handelt. Müssten dann nicht im Einsatzfall die Erziehungsberechtigten sicherheitshalber mitgenommen werden?

Das Problem der Fluktuation von jungen Kameraden trifft IMO nicht die Altersgruppe unter 18, sondern vielmehr die 18-30-jährigen. Ausbildung und Arbeitsplatzwahl, die auf diese Altersgruppe mehrheitlich zutriffen, sind leider oftmals mit einem Wohnortwechsel verbunden.

kevinpeter
08.01.2009, 15:17
ich saß mit einem kollegen der jf in der pizzeria... melder ging(tier not) ab zur wache.... mein kollege mit, hat den wehrführer gefragt, ob er mit da... JA !!! ins auto und fertig.... und jetzt???

übertreibt nicht wegen sowas, wenn er einbisschen ahnung hat auf sich aufpasst und nicht im weg rumsteht soll das wohl kein problem sein!!!!!!!

bastelheini
08.01.2009, 15:30
wenn aber was passiert ist es aber ein problem.......

denn geld sieht er dann keins.....

kevinpeter
08.01.2009, 15:46
wenn aber was passiert ist es aber ein problem.......

denn geld sieht er dann keins.....

ja, das stimmt, er fährt auf seine "eigene verantwortung mit" und falls ich das falsche verstanden habe, ich rede von einem 16 jährigen....

rundhauber
08.01.2009, 15:52
wenn aber was passiert ist es aber ein problem.......

denn geld sieht er dann keins.....


ja, das stimmt, er fährt auf seine "eigene verantwortung mit" und falls ich das falsche verstanden habe, ich rede von einem 16 jährigen....


Und wie schnell passiert es dann, dass die Eltern Euch die Rechtsanwälte auf den Hals schicken? Dank privater Rechtsschutzversicherungen geht das ziemlich schnell. Wir reden hier von Minderjährigen, die noch nicht voll geschäftsfähig sind. Da zählt die Eigenverantwortung eines 16-jährigen nicht.

bastelheini
08.01.2009, 16:14
ja das is dann so..wenn was passiert sagen die eltern "die feuerwehr is schuld..oder der wehrleiter....er hat ja gesagt..."

tolle wolle....dann is der vielleicht noch schuld? und darf zahlen;)

rotkreuz
08.01.2009, 17:15
Wenn ein 16 jähriger in den Einsatz geht trägt nicht er die Verantwortung! Sondern der der ihn in den Einsatz mitnimmt. Warum soll der 16 jährige Verantwortung übernehmen, wenn er das aufgrund fehlender Ausbildung und Reife nicht kann? Also bitte....

bastelheini
08.01.2009, 17:20
falls du das auf mich bezogen hast ich hab das auch auf den wehrleiter (der anscheinend der gruppenfürhrer war) bezogen....das er dann dran schuld is

Alterlöschknecht
08.01.2009, 17:38
ich saß mit einem kollegen der jf in der pizzeria... melder ging(tier not) ab zur wache.... mein kollege mit, hat den wehrführer gefragt, ob er mit da... JA !!! ins auto und fertig.... und jetzt???

übertreibt nicht wegen sowas, wenn er einbisschen ahnung hat auf sich aufpasst und nicht im weg rumsteht soll das wohl kein problem sein!!!!!!!

Ist doch kein Problem , das war eine Einzelfall Entscheidung eures Wehrführers ,der hat dem Kollegen das zugetraut , und damit ist er genauso von Seiten der Unfallkasse abgesichert wie jeder andere im Einsatz auch.

Gruss
Alterlöschknecht

Josanni
08.01.2009, 20:30
Ne also wenn die JF schon mit zu Einsätzen ausrücken soll wer hat dann die Aufsicht?
Ich habe schon mal gehört das die JF auf der Wache bei Hochwasser Sandsäcke füllt aber das die dann noch mit an den Einsatzort sollen halte ich für grundsätzlich falsch. Im direkten Einsatzgeschehen kann alles Mögliche passieren und wer haftet bei einem Unfall wenn sich ein Mitglied der JF verletzt? Davon abgesehen wo sollten die Kids dann sitzen wenn ALLE Fahrzeuge im Einsatz sind?
Man denke auch an die Gefahren der Einsatzstelle. Wie leichtsinnig können Kids und Jugendliche sein und schon ist was passiert. Sicherlich wird gelehrt wie man sich an einer Einsatzstelle richtig verhällt aber die richtige Praxis erfährt man erst nach ein paar gefahrenen Einsätzen als aktiver FW-Angehöriger und nicht als Angehöriger der JF.

Bei uns beim THW gilt das Gleiche.
Erst müssen alle das 18. Lebensjahr vollendet und die Grundausbildungsprüfung erfolgreich bestanden haben und dann können sie am aktiven Einsatzgeschehen auch mitwirken.

Kurzum: Angehörige der JF und der THW-Jugend gehören nicht ins aktive Einsatzgeschehen!

RescueOberberg
08.01.2009, 20:33
Hallo,

ich sehe das ähnlich, auch wenn ich bis vor nem Jahr auch noch anders Gedacht habe. Da war ich nämlich noch 17 und mir wurde verweigert mitzufahren.
Wenn es sich jetzt um 2 oder 3 Tage handelt vor dem 18ten, dann ist das sicherlich ne ander Perspektive. Aber sonst haben Jugendfeuerwehrleute nichts im Einsatz zu suchen... Selbst mit 18 ist das manchmal schon eine Herausforderung für die jungen Leute...

Mister-X
10.01.2009, 03:55
Also bei uns wird es so gehandhabt das drei dinge entscheident sind zur Einsatzteilnahme.

- Die Person muss eine abgeschlossene Grundausbildung haben.
- Die person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Person muss Mitglied der Aktiven Feuerwehr sein.

Meine meinung dazu ist, Richtig so. Ich war selber vorher 6 Jahre bei der JF, jedoch hat man ohne Grundausbildung nicht den wissensstand den man haben sollte wie ich meine. Auch wenn nun vereinzelt eine person dies doch hat muss aus gerechtigkeit gleiches recht für alle gelten.
Ebenso bin ich der meinung das die Altergrenze von 18 Jahren nicht so unsinnig ist. Ich als Verantwortlicher würde nicht die Verantwortung für einen minderjährigen haben wollen im Einsatz. (Bin kein verantwortlicher, nur wenn es so wäre).

Ich denke es gibt auch einige dinge die dafür sprechen, klar die gibt es immer. Irgendwo muss man nunmal die grenze ziehen, und "FÜR MICH" ist diese grenze absolut angebracht.

Wir haben bei uns auch keine BF sondern nur FF. Denke es gibt da auch genügend wege über eine anpassung der AAO wenn man weiß das es Personalmangel gibt.

Ist meine meinung zu diesem Thema :o)

FF112DN
10.01.2009, 12:30
die altersgrenze 18 ist absolut richtig...

es wird hier immer über ausbildung und versicherung etc geredet, aber mal ganz davon abgesehen: ich möchte keinen U18 jährigen auf dem Auto sitzen haben, wenn ich zu einem "personeneinsatz" fahre wie "eingeklemmt" oder ähnliches.

das ist nämlich selbst für die die bereits etwas über die 18 sind nicht immer unproblematisch.

mkg

FirefighterAC
18.01.2009, 20:53
ich klink mich mal einfach und sach wie es bei uns aussieht mit Einsatz und JF.
Also

1. Man muss mindestens 12 Jahre alt sein um bei uns in die JF einzutreten.
2. Ein JFM darf bei Einsätzen zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr mitfahren und bis spätestens 21 Uhr an der E-Stelle verbleiben.
3. Der ZF entscheidet ob ein JFM mitfahren darf oder nicht. Unabhängig vom Alter des JFM.
4. Die Erlaubnis für das mitnehmen und einsätzen von JFM's kommt von obester Stelle, dem leitendem Branddirektor. Dieser ist über die aktuelle rechtliche Lage informiert und kann jederzeit dieses Privileg aufheben.
5. Im Einsatz wird ein JFM nur in Verbindung mit einem FM oder höher Stehenden eingesetzt. Dieser ist für den JFM verantwortlich und arbeitet nur ausserhalb des Gefahrenbereichs. Der Gefahrenbereich wird durch den Einsatzleiter festgelegt. Der Verteiler als Grenze ist nicht zulässig.

mehr fällt mir gerade nich ein.
Fragen?

hias
18.01.2009, 22:55
Versteh ich das richtig dass bei euch mit dieser Reglung 12 Jährige in zu Einsätzen mitfahren dürfen?

jumbo
18.01.2009, 23:14
Liegt aber auch daran, dass wir ein RW haben, und die Psychische Belastung beim VU auch so, schon hoch genug ist.
Das wollen wir den FM-/FF-Anwärter-innen, dann vorerst ersparen.

Wir nehmen aber JFler, die älter als 16. sind(mit Erlaubnis der Eltern),oder bei denen es klar ist, das se zu den Aktiven wechseln, mit zu Übungen, und dann wird ein Aktiver abgestellt, der sich nur um die JF-ler kümmert! Er erklärt denen alles, und passt auf, das denen nix passiert.

Wir sagen den JF-lern auch, um in den Einsatz mitfahren zu dürfen, das se mind., die Hälfte der Grundausbildung haben müssen, und regelmäßig an den Dienstabenden, und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen müssen. Was dann ohne Probleme akzeptiert wird.
Da die Grundausbildung mit 17j., bei uns los geht, haben se dann mit 18j., die hälfte , und dürfen dann mit. Halt bis zum Verteiler, oder Anleitung eines Erfahrenen.

Bei TH-VU, gehen die noch nicht so Erfahrenen, nachdem die Material-Ablage eingerichtet ist, zum LF., oder ELW, oder besetzen den Schnellangriff, und den Feuerlöscher, wenn se sich das trauen. Die werden aber die ganze Zeit, von einem Erfahrenen beobachtet, und nicht aus den Augen gelassen, bzw., steht er daneben.
Dadurch werden se langsam heran geführt.

FirefighterAC
18.01.2009, 23:41
Versteh ich das richtig dass bei euch mit dieser Reglung 12 Jährige in zu Einsätzen mitfahren dürfen?
@hias: Ja, sie dürfen. Ich war auch schon als 12-jähriger im Einsatz.

Noch als Zusatz (hatte ich ganz vergessen):
Unsere FF fährt keine VU's. Das ist allein Aufgabe der BF.

Um eine psychische Belastung zu vermeiden, werden bei Einsätzen mit Verletzten oder gar Toten, die JFM's garnicht erst mitgenohmen (auch das vergas ich zu erwähnen). Zudem ist die Zustimmung der Eltern erforderlich (was meistens der Fall ist). Hinzu kommt, dass nur JFM's mitgenohmen werden, die nach Ansicht der Zugführung geeignet sind. Also keine Frischlinge oder Spezis.

Damit unsere JFM's eine gewisse Grundbildung erlangen, werden sie bei uns zusätzlich in die Löschzugübungen mit eingebunden.

nederrijner
19.01.2009, 09:35
Um eine psychische Belastung zu vermeiden, werden bei Einsätzen mit Verletzten oder gar Toten, die JFM's garnicht erst mitgenohmen (auch das vergas ich zu erwähnen).
Ach, das weiß man vorher?

hias
19.01.2009, 09:58
Du kannst auch bei Brandeinsätzen Tote und Verletzte haben ohne dass die Alarmmeldung darauf schließen lässt...

Also ich versteh nicht was man mit einem 12jährigen im Einsatz überhaupt will.

Das ist mit 16 jährigen schon so eine Sache, bei uns dürfen sie zwar mitfahren aber erst nach bestandenem Truppmann Teil 1 (ohne den fährt sowieso keiner mit) und dann auch nur auf dem zweiten LF oder im MZF.

Und wenn der ZF entscheidet wer mitdarf dann ist das ja recht und schön aber irgenwann heisst es sicher warum darf der und ich nicht?

nederrijner
19.01.2009, 10:02
Paradebeispiel in meiner Laufbahn war bisher:
Alarmierung zum PKW-Brand auf der Autobahn, der sich dann bei Eintreffen als VU zwischen vier PKW heraustellte, zwei offensichtlich Tote, vier Polytrauma, zwei davon eingeklemmt, dazu ein PKW in Vollbrand, wo nicht klar war, ob da ggf. auch noch jemand drin ist.

Bei uns fahren Minderjährige grundsätzlich nicht mit zu Einsätzen.



Also ich versteh nicht was man mit einem 12jährigen im Einsatz überhaupt will.
Ich verstehe das jetzt mal in guter Absicht so, dass es zwar grundsätzlich dort nicht verboten ist, 12jährige mitzunehmen, dass das aber hoffentlich keiner macht.

Sprechen wir da eigentlich von Aachen in NRW?

Immerhin gibt es hier eine Laufbahnverordnung FF NRW, in der da steht:
"(2) In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) darf nur aufgenommen werden,
a) wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,"

Der Verordungsgeber hat hier bestimmt nicht aus Jux und Dollerei die Legaldefinition (Einsatzabteilung) gebracht.

FirefighterAC
19.01.2009, 12:24
Sprechen wir da eigentlich von Aachen in NRW?

So isses. Wie du da drauf gekommen bist? Egal.

Es kann natürlich sein, dass Aachen wieder mal ne Ausnahme ist. Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, ist Aachen noch die einzigste Stadt die JFM's mit zum Einsatz nimmt bzw. darf.


Du kannst auch bei Brandeinsätzen Tote und Verletzte haben ohne dass die Alarmmeldung darauf schließen lässt...

Also ich versteh nicht was man mit einem 12jährigen im Einsatz überhaupt will.

Da beim Ausmelden zum Einsatz die Anzahl der JFM's genannt wird, kann der Disponent ggf. reagieren und den Ausrückebefehl auf "ohne Jugend" abändern. In den meisten Fällen ist nämlich vor dem Ausrücken die Lage bekannt. Meist durch die BF festgestellt, die im Normalfall vorher ausrückt und entsprechende Rückmeldungen gibt.

Zum 12jährigen kann ich nur sagen, dass unsere Jugend hervoragend ausgebildet ist und sich im Einsatzfall vorbildlich verhält. Sollte das mal nicht so sein, werden wir auch keine Jugend mit zum Einsatz nehmen.

by the way:
Keiner aus Aachen hier?

nederrijner
19.01.2009, 12:49
Also nehmt ihr tatsächlich auch 12jährige mit?

FF112DN
19.01.2009, 14:03
Zum 12jährigen kann ich nur sagen, dass unsere Jugend hervoragend ausgebildet ist und sich im Einsatzfall vorbildlich verhält.

Also spätestens hier rollen sich bei mir die Zehennägel auf... aber frag nicht wie!

Unsere 12 Jährigen sind HERVORRAGEND ausgebildet?!?!?! Warum machen sie dann nicht gleich die Einsatzleitung? Oder Innenangriff? Sie sind ja hervorragend ausgebildet und verhalten sich vorbildlich.

Also tut mir leid, dass ich mich vielleicht jetzt etwas im Ton vergreife, aber wer ein 12 jähriges KIND (!!!) mit zu solchen Einsätzen nimmt, weil "meine Kinder" ja hervorragend ausgebildet sind, der kann auch sein 4 jähriges alleine über die große Straße zum Bäcker schicken... es verhält sich ja vorbidlich. Hallo? Es sind KINDER!!!

Wer "seine" Kinder wirklich liebt etc, der setzt sie keiner großen Gefahr aus... physisch wie psychisch, und bringt sie nicht in solche Gefahren nur um sich selbst so toll zu fühlen, dass die Kinder ja so tolle Jugendfeuerwehrleute sind dies nirgendwo anders gibt...

grab3107
19.01.2009, 14:05
Also der Disponent sagt das dan? Wow.....aber was wenn er das noch net mal wissen kann?

Es gibt durchaus Einsätze, wo ich Jungendliche mitnehmen kann. Letztes Wochenende ein Beispiel. Wasserversorgung für einen Industriebetrieb kurfristig umleiten. Wir hatten zwei TS8 zu bedienen und zu überwachen. Insgesammt sind wir zwei Ü18 gewesen und hatten einen mit 17 dabei. War ganz gut ihm in aller Ruhe die Pumpe nahe zu bringen (vor allem weil zwei verschiedene Modelle da gewesen sind), ihn auch mal selber ansaugen lassen usw. Schön ohne Zeitdruck.

Aber ganz ehrlich, zum VU U18 (unser letzter war einfach als VU schwer ohne Angabe von Verletzten gemeldet) is meiner Ansicht nach ein No Go. Weil es mag 100x mal gutgehen und nichst sein. Aber bei 101x is es dann anders. Man hat immer noch eine Verantwortung (rein aus der menschlichen Sicht auch) diesen Minderjährigen gegenüber. Es ist unsere Pflicht sie zu schützen. Auch wenn sie meinen nicht geschützt werden zu müssen. Und einem Menschen mit 12 Jahren den Stress zuzumuten, das kann nicht gut sein. Man kann mir gerne vorwerfen das jetzt zu eng zu sehen. Aber im Nahhinein bin ich froh, dass man mich U18 "ausgebremst" hat.

Florian Ww
19.01.2009, 14:50
Hallo zusammen,

mir (2xFamilienvater) stellt sich die Frage, welche Eltern die Erlaubniss zu solchen aktiven Einsatz geben. ICH kann mir nicht vorstellen das ich meinen Sohn in der JF erlauben würde, an einen realen Einsatz mitmachen zudürfen.
Ich stelle auch den BD in Frage, er stellt sich über das geldene Recht! Ich glaube das er sich da etwas übernimmt, wenn er solch eine ausnahme Regelung trifft.

Die Situation, das die BF vor Euch, vor Ort ist, heißt nicht das die FFw/JF nicht doch in Situationen kommt die Kritisch sind. Das sollte Eurer BD vom letzten Jahr (vor 2 Jahren?) noch kennen.

"Mein" Fazit: Auch wenn es die möglichkeit gibt, auch wenn ich weiß das die JF die besten der Welt sind.....werden meine Söhne nicht innerhalb der JF an realen Einsätzen teilnehmen.

Grüße aus dem WW,
Jörg

http://www.cosgan.de/images/midi/ekelig/e020.gif

FirefighterAC
19.01.2009, 16:31
Um's nochmal zu sagen: JA, wir nehmen auch 12jährige JFM's mit zu Einsätzen.
Für manche mag sich das grauenvoll anhören, ist es aber nicht.

Und nochmals: Wir fahren zu keinen VU's. Wie oft denn noch?

Eigentlich wollte ich doch nur die Lage bei uns in Aachen zu Papier bringen, ähh online besser gesagt. Als Beispiel das es möglich ist und funktioniert!

Wer noch Fragen, der möchte diese doch bitte als PN an mich schicken oder per ICQ.
Tut mir leid wenn das jetzt mal so direkt sage, aber mir wirds langsam zu blöd. Mag ja sein das das einer so und der andere so sieht, aber man doch nicht gleich mit dem Finger auf einen zeigen und schreien "wie kann man nur...".

zum abschluss noch

Also der Disponent sagt das dan? Wow.....aber was wenn er das noch net mal wissen kann?
Dann gib es immer noch den GF oder Einsatzleiter, der als erstes die Lage erkundet und danach entscheidet, ob die Jugend eingestzt wird oder nicht.

FF112DN
19.01.2009, 16:38
Für manche mag sich das grauenvoll anhören, ist es aber nicht.

Als Beispiel das es möglich ist und funktioniert!


Dann hat Aachen aber ganz schön Glück gehabt bis jetzt...


Dann gib es immer noch den GF oder Einsatzleiter, der als erstes die Lage erkundet und danach entscheidet, ob die Jugend eingestzt wird oder nicht.

Ja genau... und geparkt wird die Ecke rum, während erkundet wird, und wenns für die Kids zu hart ist, müssen die halt dann da warten.


Und um auch nochmal eines zu sagen, was eben schon gesagt wurde: Ich als Elternteil würde das NIE erlauben. Schonma darüber nachgedacht warum eure das ihren Kids erlauben? Könnte an mangelnder Erfahrung liegen. Denn ich behaupte einfach mal es sind mit Sicherheit Eltern dabei die keine Ahnung von Einsätzen etc haben.
Die wissen ja garnicht worauf sie sich einlassen oder was sie ihren Kindern antun. Und spästens da sollte ich als verantwortliche und erfahrene Feuerwehr eingreifen und dem vorgreifen.

MkG

grab3107
19.01.2009, 16:47
Das heißt also, ihr werdet unter gar keinen Umständen zu Verkehrsunfällen geschickt? Auch net wenns direkt in eurem Einsatzgebiet ist? Schon komisch. Selbst wir die weder Schere noch Spreizer haben und eine BF rücken mit aus wenn wir das haben.

Und wenn man schon Einsatzstelle an ist, die Jungen hinten drinnen sitzen (die eh keine vollwertige Kleidung haben siehe Baustellenhelm) und dann auf einmal anfängt "nein, tut mir leid, aber diemal is es zu strange für euch, ihr bleibt sitzen und haltet euch die Augen zu!".....

Mal ehrlich, so gehts doch net. Wie gesagt, bei gewissen Sachen spricht nix dagegen auch mal welche mit 16 oder 17 mit zu nehmen. Aber 12! Das ist doch wirklich mehr als Strange. Mal ne Frage an die anderen Kollegen, is das versicherungstechnisch überhaupt erlaubt? Außerdem beginnt der Gefahrenbereich in dem Moment wo man ins Auto einsteigt. Also kann man sie nicht raushalten.

nederrijner
19.01.2009, 18:18
Ich bin echt versucht, da mal bei den zuständigen Ausichtsbehörden nachzufragen. Eigentlich bin ich kein Freund von Petzereien, aber das kann es ja nun echt nicht sein.

Bei 16jährigen kann man drüber streiten, aber Kinder? Entweder läuft da mächtig was schief oder das ist keine Feuerwehr, wie ich sie kenne.

Elster
19.01.2009, 18:40
Mal ehrlich, so gehts doch net. Wie gesagt, bei gewissen Sachen spricht nix dagegen auch mal welche mit 16 oder 17 mit zu nehmen. Aber 12! Das ist doch wirklich mehr als Strange.

So sehe ich das ganze auch.

Kommen bei euch so wenige Aktive zu Einsätzen, dass ihr 12jährige mitnehmen müsst?
Sowas bindet nur unnötig Kräfte

FirefighterAC
19.01.2009, 19:09
Das heißt also, ihr werdet unter gar keinen Umständen zu Verkehrsunfällen geschickt? Auch net wenns direkt in eurem Einsatzgebiet ist? Schon komisch. Selbst wir die weder Schere noch Spreizer haben und eine BF rücken mit aus wenn wir das haben.

Absolut keine VU's. Die FF in Aachen hat weder die Ausbildung noch die Ausrüstung für solche Einsätze. VU's sind BF Sache. Ohne wenn und aber.

Zum Rechtlichen, schaut mal hier http://www.idf.nrw.de/download/normen/fshg.pdf

Und hier der Auszug aus dem FSHG NRW:
"§ 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
(9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr
gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten
außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden."

Ist doch mal ne klare Aussage,oder?

Nur so ne Frage an FF112DN: Kommst du zufällig aus Düren?

paulschen
19.01.2009, 20:01
Ich hatte mal vor ein paar Jahren diesbezüglich mal eine Anfrage an die für uns zuständige Behörde gestellt und für das Saarland gilt folgendes (Anhang)und ich würde mal sagen
für den Rest des Landes auch.
Gruss paulschen

Sehr geehrter Herr
Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jah
ren nicht mit "Gefährlichen Arbeiten" beschäftigt werden.
Zu diesen "Gefährlichen Arbeiten" zählt u.a. der Einsatz, bei der Feuerwehr und somit auch der Einsatz als Atemschutzgeräteträger (ver¬gleiche. §36 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschrif¬ten", GUV 0.1). Lediglich im Rahmen der Ausbildung dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Atemschutzgeräte tragen.
Nach Rücksprache mit dem Innenministerium ist §10 des "Saarländischen Brandschutzgesetzes" entsprechend zu verstehen: Jugendliche ab 16 Jahre dürfen in die aktive Wehr aufgenommen und ausgebildet werden. Ein Einsatz darf erst mit 18 Jahren erfolgen.
Das ist ein Auszug aus dem Schreiben des GUV von 1992

Max K.
19.01.2009, 20:21
Ist aber auch doof wenn man die G26.3 erst mit 18 kriegt, oder? ;)

FirefighterAC
19.01.2009, 20:22
Quelle: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/jarbschg.htm
§ 22 Gefährliche Arbeiten

(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,
4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kalte oder starke Nässe gefährdet wird,
5. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,
6. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind,
7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.

(2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit

1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,
2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und
3. der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird.

Satz 1 findet keine Anwendung auf den absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

Das fett markierte würde ja in diesem Fall, dem Feuerwehrteil entsprechen.
Ich nehme mal an, dass das "Saarländische Brandschutzgesetz" das gleiche ist wie bei uns in NRW das FSHG?

Max K.
19.01.2009, 20:24
Und wem würdest Du die Aufsichtspflicht in einem Einsatz übertragen? Und wenn dem JFler was passiert, wer kriegt dann Ärger?

Meinjanur..

FirefighterAC
19.01.2009, 20:37
TF, GF, ZF. in dieser Reihenfolge, wobei der ZF eigentlich immer die A****karte hat.

Aber wie jetzt hoffentlich alle festgestellt haben, ist es rechtlich gesehen kein Problem, die JF mit zum Einsatz zu nehmen (gilt jetzt nur für NRW, da das FSHG ein Landesgesetz ist!).

paulschen
19.01.2009, 20:52
Jetzt kann man hier Haarspalterei betreiben, die Verantwortung hat der Einsatzleiter und der für Ihn zuständige Richter wird Ihm die Rechtslage dann erklären, wenn es zu einem Unfall kommt. Ich habe das Schreiben vom GUV in meinen Unterlagen und damit ein stück Rechtssicherheit und verfahre dementsprechend.
Wir betreiben bei der FFW keine Berufsausbildung! Deshalb den Gesetzestext mal richtig lesen.

Quietschphone
19.01.2009, 20:53
TF, GF, ZF. in dieser Reihenfolge, wobei der ZF eigentlich immer die A****karte hat.

Aber wie jetzt hoffentlich alle festgestellt haben, ist es rechtlich gesehen kein Problem, die JF mit zum Einsatz zu nehmen (gilt jetzt nur für NRW, da das FSHG ein Landesgesetz ist!).Servus!

Doch, es ist rechtlich ein Problem, wie Dir der von Dir oben zitierte Absatz 1 deutlich erklärt!
Da helfen auch die fett markierten Bereiche nicht! Dies gilt übrigens nur für Jugendliche.
Ein zwölfjähriger ist aber rechtlich gesehen kein Jugendlicher, sondern ein Kind.
Für diesen gilt oben zitiertes nicht!

Mit kopfschüttelndem Gruß
Alex

FirefighterAC
19.01.2009, 21:33
ich gebs auf. Die Diskussion läuft ins unendliche. Man wird sich nie einig. Ich sach nur das es so ist und dabei bleibst wahrscheinlich auch. Keiner von uns hat Einfluss auf diese Lage. Ach egal.
Jeder soll sich seine Meinung bilden und kundtun oder einfach für sich behalten.
Es ist, so wie es ist, bei uns. Und das wird sich auch wahrscheinlich nicht ändern.
Und somit ist für mich das Thema gegessen.

Im diesem Sinne:
Ich schnabulier erstmal drarauf ne Frühlingsrolle.

nederrijner
19.01.2009, 22:01
Die FF in Aachen hat weder die Ausbildung noch die Ausrüstung für solche Einsätze.
Wonach wird denn in Aachen (so hervorragend) ausgebildet? Anscheinend nicht nach FwDV.


Zum Rechtlichen, schaut mal hier http://www.idf.nrw.de/download/normen/fshg.pdf

Und hier der Auszug aus dem FSHG NRW:
"§ 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
(9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr
gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten
außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden."

Ist doch mal ne klare Aussage,oder?

Ja, müsste nur in Verbindung mit weiteren gültigen Vorschriften (LVO, GUV-V) auch überall so umgesetzt werden.

grab3107
20.01.2009, 08:20
Quelle: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/jarbschg.htm
§ 22 Gefährliche Arbeiten

(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
.....
Den Rest spare ich mir mal. Dieser Punkt setzt schonmal alles aus.Gut, OK, nehmen wir mal an ihr kommt wirklich nie zu nem VU (auch net wenn ihr von der Übung wieder Richtung Heimat fahrt usw., also wirklich nie) dann mal ein anderer Fall. Auch so bei uns mal passiert. Stallbrand. Die Kühe befanden sich während der Anfangszeit noch drinnen. Der Bauer konnte sie allerdings in den Hof nach draußen treiben. Nun ging´s drum diese auf ein Gatter zu treiben.Allerdings waren einige der Tiere so schwer brandverletzt, das sie noch an Ort und stelle vom Tierarzt eingeschläfert wurden (nennt man das beim Kühen auch so? Denke mal ja). So, wie mache ich nun einem JF´ler der zufällig eine laufende, fertig gegarte Ochsenflanke sieht klar "das das alles OK is"......

Wie reagiert ein 12jähriges Kind auf den Lärm, die Hecktik? Was kann ich es überhaupt für Arbeiten machen lassen? Also mit 12 nen Saugschlauch durch die Gegend schleppen lassen...naja, haut net hin. An den Funk darf ich das Kind auch nicht lassen.....Nen B-Schlauch ausrollen wird wohl schwierig werden. Was machen die dan draußen? Es geht hier ja auch um das physische in Verbindung mit dem psychischen. OK, ich habe selber noch keine Kinder in dem Alter. Aber mal ehrlich, wenn man unter 18 noch net mal in gewisse Diskos darf, was machen die dann an einer Einsatzstelle?

Ich will dir hier das nicht so zerpflücken. Aber vielleicht zum Nachdenken anregen. Nur weil es erlaubt ist springe ich nicht von einer Brücke. Erinnere dich zurück was du mit 12 Jahren gemacht hast. Was waren deine Interessen. Und dann überlege dir, wie du dich gefühlt hättest wenn du bei nem Wohnhausbrand ganz hinten gestanden währest und an dir vorbei eine Freu, die deine Mutter hätte sein können auf einer Fahrtrage transportiert wird und diese einfach nur garnichst mehr tut. Wenn ihr das den Kindern zumuten wollt, OK, eure Sache. Richtig ist es nicht. Den Kindern gegenüber. Aber das ist nur meine Meinung.

rundhauber
20.01.2009, 10:09
... Ein zwölfjähriger ist aber rechtlich gesehen kein Jugendlicher, sondern ein Kind.
Für diesen gilt oben zitiertes nicht! ...

Hier hat Quietschphone Recht - ein kleiner Abstecher zu Wikipedia hätte genügt, vor allem, wenn Du das Jugendarbeitsschutzgesetz heranziehst:



Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugend
...
Rechtliche Definitionen:

Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer vierzehn (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab fünfzehn), aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). ...


...
Ich schnabulier erstmal drarauf ne Frühlingsrolle.

Also geht IMO unter vierzehn gar nichts. Ich hoffe, dass die Frühlingsrolle Dir jetzt nicht nachträglich im Halse stecken bleibt.

Bei uns gibt es grundsätzlich keine JF im Einsatz. Ausgenommen sind gemeinsame Dienste wie z.B. Parkplatzeinweisung bei Veranstaltungen, aber dann immer ein Aktiver mit einem JFler. Auf Einsatz fährt bei uns nur, wer den TM I in der Tasche hat, und dann nach Möglichkeit nicht auf dem ersten Fahrzeug (tagsüber nicht immer möglich).

FF112DN
20.01.2009, 16:34
Sprechen wir da eigentlich von Aachen in NRW?




So isses. Wie du da drauf gekommen bist? Egal.




Nur so ne Frage an FF112DN: Kommst du zufällig aus Düren?




So isses. Wie du da drauf gekommen bist? Egal.


hättest du was anderes vorgelebt, hätte ich wahrscheinlich einen netteren Ton angelegt ;-)

planschkuh
06.02.2009, 05:28
Bin da ganz Hias seiner meinung.
Lass doch erst so nen Kindereinsatz haben wie "Katze im Baum" und direkt im Anschluss VU eingeklemmte. Was macht man dann mit dem Kind auf dem Auto ?? Bei der Katze zum Aufpassen lassen ?

Ja, genau so würde ich es machen !!!
was machen wir mit Jugendlicen aufm Wasserwachtsboot, wenn es bei ner Übungsfahrt alarmiert? Ganz einfach: Nächstbestes Ufer anfahren, alle Jugendlichen und einen Ü18 russchmeisen und weiterfahren !!!

DennisLe
21.02.2009, 22:08
Hallo
bei uns in der ffw gibts es gerade leider folgedes proplem
Feuerwehr kamerad ist 17 wird in 4 monaten 18 hat im Herbst 2008 Truppmann Teil 1 gemacht und im januar Sprechfunker. so jetzt gibt es in der gesamtwehr ärger darf er mit zu einsätzen, wie weit darf er? darf er gar nix ? wie seht ihr das ?


Gruß Dennis

nederrijner
21.02.2009, 22:27
Warten bis er 18 ist, das ist die einfachste Lösung.

bastelheini
22.02.2009, 00:44
wartet bis er 18 ist......

die 4 monate bringen es nun auch nicht mehr..........

falls ihr viele einsätze habt dann verpasst er nix...denn er hat später genug...

.....naja...ich würde es nich riskieren...vor allem weil dann später die forderung kommt "der durfte doch auch"....


ich kann ehrlich sagen ich bin auch vor 18 mit ausgerückt.....aber damals war das hier noch erlaubt;)

aber am ende bezahlt keine versicherung....

Feuermännchen
08.02.2010, 11:57
08.02.2010 von Rüdiger Trenkler

Am Montagmorgen gegen 7 Uhr wurden die Kameraden der Feuerwehr aus Mittelherwigsdorf unsanft von Ihren Meldeempfängern geweckt.

Es ging zum Einsatz. Im Dorf auf der Hauptstrasse brannte es in der historische Gaststätte "Gütchen".
Durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr, welche mittels einer Wärmebildkamera die Erkundung der Brandstelle vor nahm, konnte das Feuer rasch bekämpft werden.
Die Jugendfeuerwehr kam auch mit zum Einsatz und unterstütze die erfahrenen Kameraden.
Während der Löscharbeiten war die Bundesstrasse 96 voll gesperrt.
Es wurden bei dem Brand keine Menschen verletzt.Zur Brandursache hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen.

http://www.lausitznews.de/pressebericht_7081.html

überhose
08.02.2010, 12:19
Mal abgesehen von den ganzen grundsätzlichen JF-Einsatz-Überlegungen: Montagmorgen, 7:00 Uhr - Haben dann JF-Angehörige nicht was besseres zu tun? So von wegen Schule/Ausbildung/Lebensgrundlagen schaffen...

TropicOrange
08.02.2010, 12:24
http://www.lausitznews.de/pressebericht_7081.html

wo ist das Problem? Weder im Artikel noch in den Bildern ist ein Feuerwehranwärter im Gefahrenbereich zu sehen. Insofern absolut in Ordnung.
Vielleicht standen die Feuerwehranwärter ja im Gerätehaus und haben Gulaschsuppe oder Kaffee gekocht? Ist auch eine Form der tatkräftigen Unterstützung. Und selbst wenn sie nur rumgestanden sind und zum Schluss Schläuche gerollt haben, sind die Jungs und Mädels stolz auf ihre Arbeit, was gerade für die Motivation unglaublich wichtig ist.

Insbesondere in Zeiten mit den großen Nachwuchsproblemen bei Feuerwehren ist es meiner Meinung nach von enormer Wichtigkeit, die Motivation der Einsatzkräfte und dabei auch die des Nachwuchses zu stärken. Denn die Jungs und Mädels sind die Feuerwehrleute von morgen, das sollte man auch als alter Hase niemals vergessen. Gerade im Alter von 16-18 werden viele andere Dinge wichtiger als die Feuerwehr, da hats die "Lösche" alles andere als einfach und steht in harter Konkurrenz, auch mir ging es damals so, dass ich mich zwischen Fußballverein und Feuerwehr entscheiden musste, weil Übung und Training auf den gleichen Abend fielen. Zu der Zeit, gerade 16 Jahre alt geworden, kam dann mein erster Einsatz: Ein Waldbrand. Auch wenn ich da die meiste Zeit nur rumstand, zuschaute und am Ende für die Stützpunktwehr die Schläuche rollte, war für mich ab da klar: Ich bin Feuerwehrmann. Sowas erreicht man eben nur sehr schwer nur durch Übung und Ausbildung, sondern eher, indem man die Jungs und Mädels das Adrenalin spüren lässt, wenn die Sirene heult. Vier bzw. sechs Jahre pure Ausbildung, ohne das Gelernte anwenden zu können, sind für Erwachsene hart und für junge Leute erstrecht. Man sollte als alter Hase davon wegkommen, die Jugendfeuerwehr als notwendiges Übel zu sehen, denn wie schon beschrieben...: Die Feuerwehranwärter sind die Aktiven von morgen!

Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass Feuerwehranwärter ab 16 Jahren mit in den Einsatz sollten, wenn auch nicht unbedingt auf einem ersten Fahrzeug.

Feuermännchen
08.02.2010, 12:31
wo ist das Problem? Weder im Artikel noch in den Bildern ist ein Feuerwehranwärter im Gefahrenbereich zu sehen. Insofern absolut in Ordnung.
Vielleicht standen die Feuerwehranwärter ja im Gerätehaus und haben Gulaschsuppe oder Kaffee gekocht? Ist auch eine Form der tatkräftigen Unterstützung. Und selbst wenn sie nur rumgestanden sind und zum Schluss Schläuche gerollt haben, sind die Jungs und Mädels stolz auf ihre Arbeit, was gerade für die Motivation unglaublich wichtig ist.

Insbesondere in Zeiten mit den großen Nachwuchsproblemen bei Feuerwehren ist es meiner Meinung nach von enormer Wichtigkeit, die Motivation der Einsatzkräfte und dabei auch die des Nachwuchses zu stärken. Denn die Jungs und Mädels sind die Feuerwehrleute von morgen, das sollte man auch als alter Hase niemals vergessen. Gerade im Alter von 16-18 werden viele andere Dinge wichtiger als die Feuerwehr, da hats die "Lösche" alles andere als einfach und steht in harter Konkurrenz, auch mir ging es damals so, dass ich mich zwischen Fußballverein und Feuerwehr entscheiden musste, weil Übung und Training auf den gleichen Abend fielen. Zu der Zeit, gerade 16 Jahre alt geworden, kam dann mein erster Einsatz: Ein Waldbrand. Auch wenn ich da die meiste Zeit nur rumstand, zuschaute und am Ende für die Stützpunktwehr die Schläuche rollte, war für mich ab da klar: Ich bin Feuerwehrmann. Sowas erreicht man eben nur sehr schwer nur durch Übung und Ausbildung, sondern eher, indem man die Jungs und Mädels das Adrenalin spüren lässt, wenn die Sirene heult. Vier bzw. sechs Jahre pure Ausbildung, ohne das Gelernte anwenden zu können, sind für Erwachsene hart und für junge Leute erstrecht.

Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass Feuerwehranwärter ab 16 Jahren mit in den Einsatz sollten, wenn auch nicht unbedingt auf einem ersten Fahrzeug.

Wo hab ich denn gesagt, dass das schlimm ist?! ;-) Ich hatte in etwa den selben Gedankengang in Bezug auf Verpflegung/Gefahrenbereich ;-)

TZFirestorm
08.02.2010, 12:32
Montag Morgen 7:00 Uhr....bei uns hier in Sachsen ist heute der erste Ferientag. Die Wehr, wo der Einsatz war stammt auch aus Sachsen.

Feuermännchen
08.02.2010, 12:34
Mal abgesehen von den ganzen grundsätzlichen JF-Einsatz-Überlegungen: Montagmorgen, 7:00 Uhr - Haben dann JF-Angehörige nicht was besseres zu tun? So von wegen Schule/Ausbildung/Lebensgrundlagen schaffen...

Also im Moment sind Schulferien in Sachsen :-) Das zählt aber auch nur als Argument, sofern der einsatz am gleichen tag stattfand, wie der artikel geschrieben wurde,... also heute^^

TropicOrange
08.02.2010, 12:34
Wo hab ich denn gesagt, dass das schlimm ist?! ;-) Ich hatte in etwa den selben Gedankengang in Bezug auf Verpflegung/Gefahrenbereich ;-)

ahh ok, sorry, ich wollte dir da nix unterstellen. Ich dachte, da einen etwas kritischen Unterton gelesen zu haben, aber da hab ich mich getäuscht. War keine böse Absicht.

Feuermännchen
08.02.2010, 12:37
ahh ok, sorry, ich wollte dir da nix unterstellen. Ich dachte, da einen etwas kritischen Unterton gelesen zu haben, aber da hab ich mich getäuscht. War keine böse Absicht.

kein problem, hab ich auch nicht so aufgefasst^^

überhose
08.02.2010, 12:43
OK, das mit den Schulferien wusste ich nicht, dann verkleinere ich den Rahmen auf die JFler in Ausbildungsverhältnissen ;-)

(Was ist das eigentlich für eine seltsame Schulferienzeit anfang Februar?)

Feuermännchen
08.02.2010, 12:46
Volkstümlich in Sachsen "Winterferien" genannt. Naja zum Thema Ausbildungsverhältnisse... Es geht ja nicht daraus hervor wieviele JF'ler welchen Alters teilgenommen haben, aber das Wissen wird, zumindest bei uns, in den normalen Ausbildungsdiensten vermittelt.
Oder spielst du auf etwas anderes an?