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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrskontrolle durch BW



thilo
24.10.2007, 16:46
Hi!

Als ich heute aufm Heimweg durch die Stadt gefahren bin, standen an einer Straße 2 Feldjäger-Vitos mit insgesamt 6 Soldaten, zwei davon mit gelben Überwurfwesten, einer mit Anhaltekelle.
Leider fuhr in dem Moment (andere Richtung) kein Fzg, sodass ich nicht sehen konnte, ob zivile oder militärische Fzg angehalten werden.
Unabhängig davon: Muss ich (in Friedenszeiten) bei einer Kontrolle durch Feldjäger anhalten? Dass ich für deren und auch meine Nerven besser anhalte leuchtet ein, mich würde interessieren, wie das geregelt wird.
Oder kontrollieren die nur ihre eigenen Fzge? Wenn ja, wozu? (Nein, ich konnte leider nicht umdrehen und fragen!)

thilo

Florian Feuerbaer
24.10.2007, 16:48
Hi!

Als ich heute aufm Heimweg durch die Stadt gefahren bin, standen an einer Straße 2 Feldjäger-Vitos mit insgesamt 6 Soldaten, zwei davon mit gelben Überwurfwesten, einer mit Anhaltekelle.
Leider fuhr in dem Moment (andere Richtung) kein Fzg, sodass ich nicht sehen konnte, ob zivile oder militärische Fzg angehalten werden.
Unabhängig davon: Muss ich (in Friedenszeiten) bei einer Kontrolle durch Feldjäger anhalten? Dass ich für deren und auch meine Nerven besser anhalte leuchtet ein, mich würde interessieren, wie das geregelt wird.
Oder kontrollieren die nur ihre eigenen Fzge? Wenn ja, wozu? (Nein, ich konnte leider nicht umdrehen und fragen!)

thilo

Ich war zwar nicht beim Bund, aber mir fallen da als Gründe einiges ein:

Fahrzeugpapiere, Fahrauftrag... Urlaubsschein... richtige Angezogen etc.

Wie sich das mit zivielen PKW nicht BW Angehöriger verhält weiß ich nicht.

hannibal
24.10.2007, 16:54
Urlaubsschein...

Gibt es so in der Form nicht mehr. Ausserdem können die ja keinem ansehen ob der jenige beim Bund ist ...


Hi!

Als ich heute aufm Heimweg durch die Stadt gefahren bin, standen an einer Straße 2 Feldjäger-Vitos mit insgesamt 6 Soldaten, zwei davon mit gelben Überwurfwesten, einer mit Anhaltekelle.
Leider fuhr in dem Moment (andere Richtung) kein Fzg, sodass ich nicht sehen konnte, ob zivile oder militärische Fzg angehalten werden.
Unabhängig davon: Muss ich (in Friedenszeiten) bei einer Kontrolle durch Feldjäger anhalten? Dass ich für deren und auch meine Nerven besser anhalte leuchtet ein, mich würde interessieren, wie das geregelt wird.
Oder kontrollieren die nur ihre eigenen Fzge? Wenn ja, wozu? (Nein, ich konnte leider nicht umdrehen und fragen!)

thilo

Fahrauftrag; Bordausstattung (Feldjägerbefriedigungssatz)
meist aber nur um Feldjägerazubis auszubilden.
Kontrolle durch Feldjäger als Zivilist nur auf militärischem Gelände (Kaserne, TrÜpPl)

FiRe-1987
24.10.2007, 16:54
das habe ich neulich einen bekannten gefragt, der mal feldjäger war... mal angenommen die winken dich raus, dann würd ich besser anhalten, aber die dürfen das nich... (zb bei geschwindigkeitskontrollen) die dürfen auch nur ihre eigenen fahrzeuge lasern oder blitzen, zivile fahrzeuge nicht... meistens stehen die innerhalb von kasernen oder in der nähe von kasernen, um kontrollen durchzuführen...

Florian Feuerbaer
24.10.2007, 16:55
Gibt es so in der Form nicht mehr. Ausserdem können die ja keinem ansehen ob der jenige beim Bund ist ...


Hmmm???? Imo müssen Heimschläfer etc. doch Ihre Uniform für den Fahrweg tragen!?

hannibal
24.10.2007, 16:57
Hmmm???? Imo müssen Heimschläfer etc. doch Ihre Uniform für den Fahrweg tragen!?

Nö, bei Dienst Ende ist Dienstende. Es gibt sogar Standorte da ist es verboten in Uniform nach Dienst raus zu fahren.

FiRe-1987
24.10.2007, 16:58
Nö, bei Dienst Ende ist Dienstende. Es gibt sogar Standorte da ist es verboten in Uniform nach Dienst raus zu fahren.

richtig

thilo
24.10.2007, 17:02
das habe ich neulich einen bekannten gefragt, der mal feldjäger war... mal angenommen die winken dich raus, dann würd ich besser anhalten, aber die dürfen das nich... (zb bei geschwindigkeitskontrollen) die dürfen auch nur ihre eigenen fahrzeuge lasern oder blitzen, zivile fahrzeuge nicht... meistens stehen die innerhalb von kasernen oder in der nähe von kasernen, um kontrollen durchzuführen...

Gut, in der Nähe ist das BwZK, vielleicht deswegen.
Am lasern waren sie offensichtlich nich, nur am rauswinken.
Also decken die Damen und Herren das komplette polizeiliche Feld der BW ab - wusste nicht, dass die sogar die Fzge kontrollieren...

ok, thx!

hannibal
24.10.2007, 17:05
Gut, in der Nähe ist das BwZK, vielleicht deswegen.
Am lasern waren sie offensichtlich nich, nur am rauswinken.
Also decken die Damen und Herren das komplette polizeiliche Feld der BW ab - wusste nicht, dass die sogar die Fzge kontrollieren...

ok, thx!

Was sollen sie denn Sonst machen ? ;-)

FiRe-1987
24.10.2007, 17:05
ja doch, die dürfen schließlich auch nich zu schnell oder riskant oder sonst was fahren... evtl haben die auch nur mal so kontrolliert, ob papiere oder sonst was in ordung sind, oder ob der fahrer ne führerschein hat oder so...

hannibal
24.10.2007, 17:09
ja doch, die dürfen schließlich auch nich zu schnell oder riskant oder sonst was fahren... evtl haben die auch nur mal so kontrolliert, ob papiere oder sonst was in ordung sind, oder ob der fahrer ne führerschein hat oder so...


DAS Fahrtennachweisbuch, auch immer sehr beliebt

Florian Feuerbaer
24.10.2007, 17:19
Und wieso wurde neben mir vor nicht ganz 2 Monaten im Bahnhof ein Herr in Uniform von 2 Feldjägern kontrolliert, und aufgefordert seine fehlende Kopfbedeckung aufzusetzten, und angesprochen wieso er nicht nach Richtlinien gekleidet sei!?

hannibal
24.10.2007, 17:22
Und wieso wurde neben mir vor nicht ganz 2 Monaten im Bahnhof ein Herr in Uniform von 2 Feldjägern kontrolliert, und aufgefordert seine fehlende Kopfbedeckung aufzusetzten, und angesprochen wieso er nicht nach Richtlinien gekleidet sei!?

Weil er

a) aus einem Standort kommt in dem es erlaubt ist in Uniform heim zu fahren
b) er dann wohl seine eigenen Vorstellungen von Feldanzug durchgesetzt hat .

Wenn in Uniform dann richtig

Shinzon
24.10.2007, 17:36
Ohje, dieses "Feldmütze-aufsetzen-am-Bahnhof"-Problem lernt man schon als Stuffz
im Wehrrecht fast als erstes ^^

Hierzu gilt also eher die VVO ..

Das Beispiel hat übrigens schon den Charakter einer düsteren Legende.. jeder kennt
einen, der sowas schon gemacht hat oder befohlen hat oder oder oder...

Feldjäger auf der Strasse bei der Kontrolle ist sicherlich ne interessante Frage,
aus meiner persönlichen Sicht als Soldat würde ich verschiedene Punkte nennen.

Ich bin Soldat, ich halte zur Sicherheit auf jeden Fall an, da ich meinen Truppenausweis
auch dabei habe (auch bei Polizei oder Zivilkontrolle ist der "zufällig" immer so gelegen,
das er gesehen wird, bevor ich an Perso / Fahrzeugpapiere komme) ..

Wäre ich kein Soldat, würde ich vielleicht denken "ok, die arbeiten in Amtshilfe, halte
ich mal an und höre, was sie wollen", immerhin kann man hören und sprechen, und dann
kann man immer noch nach legitimation und dem vorgesetzen Offizier und seiner
Erreichbarkeit fragen.

Wenn aus der Situation, in der kontrolliert wird, hervorgeht, das es sich um Kontrolle
von mil. Fahrzeugen oder zumindest von Soldaten handelt, würde ich durch mein Wissen
über die VVO jedem Soldaten, ob zivil oder Uniform, ob Privat- oder Dienst-KFz, auf
jeden Fall empfehlen, anzuhalten - zu schnell erfährt der eigene Vorgesetzte vom "Fehl"-
verhalten (hier: das Nicht-Anhalten) und das wird u.U. böse.
Solche Situationen gibt es übrigens recht häufig! Freitags in der Nähe von Kasernen, gegen
12 Uhr, wird gerne mal Geschwindigkeit gemessen. Oder tatsächlich hab ich schon Kameraden
nachts "heimholen" müssen, weil sie nach einer Feier nicht mehr so wirklich fahrtüchtig doch
gefahren wurden, aber von den Kameraden Feldjägern aus dem Strassenverkehr entfernt
wurden.

Ob die Damen und Herren Feldjäger wirklich ein Zivilfahrzeug anhalten dürfen? Könnte das
mal nachfragen bei nem Feldjägeroffizier .. mein Verstand sagt mir, das bis zur Klärung,
ob eine als zu kontrollieren eingestufte Person tatsächlich Soldat ist oder nur Zivilist,
dürften sie.. ob auch ausserhalb mil. Bereichen - bin ich mir unsicher, aber relativ sicher
bin ich mir, das wenn sie es tun, das auch dürfen. Denn die kriegen mehr Ärger als den,
den sie verursachen können ;)

Gruss,
Tim

thilo
24.10.2007, 17:47
Ob die Damen und Herren Feldjäger wirklich ein Zivilfahrzeug anhalten dürfen? Könnte das
mal nachfragen bei nem Feldjägeroffizier .. mein Verstand sagt mir, das bis zur Klärung,
ob eine als zu kontrollieren eingestufte Person tatsächlich Soldat ist oder nur Zivilist,
dürften sie.. ob auch ausserhalb mil. Bereichen - bin ich mir unsicher, aber relativ sicher
bin ich mir, das wenn sie es tun, das auch dürfen. Denn die kriegen mehr Ärger als den,
den sie verursachen können ;)

Da Fzgkontrollen durch die BW Seltenheit sind (zumindest für mich als Ahnungslosen in der Materie), wäre es schon interessant zu wissen.

hannibal
24.10.2007, 17:56
Da Fzgkontrollen durch die BW Seltenheit sind (zumindest für mich als Ahnungslosen in der Materie), wäre es schon interessant zu wissen.

kommt halt darauf an wo es ist.

Auf dem "Betriebsgelände" der Bundeswehr Ja

igel14
25.10.2007, 01:30
Hallo...

Feldjäger haben außerhalb von Bundeswehrgelände keine Polizeilichen Befugnisse hinsichtlich Ziviler Personen und Fahrzeuge.
Außnahme: Bundeswehrangehöriger in Uniform im Zivilwagen.
In meiner Streifenzeit wurden wir öfters zur Mithilfe dazugezogen, da nur wir (Polizei) Zivilpersonen anhalten dürfen. (Kontrolle bei Unerlaubt abwesend etc.)
Feldjäger dürfen nur BW Fahrzeuge und BW Angehörige überprüfen. (Geschwindigkeit, Vollständige Ausrüstung, Alkohol/Drogen, Uniform ...... etc)
Was aber z.B. gerne gemacht wurde ist eine gemeinsame Kontrolle wo wir auch Zivile Fahrzeuge angehalten haben und bei BW Angehörigen diese zur weiteren Kontrolle an die Feldjäger übergeben haben.
Da man als "normale Zivilperson" nix zu befürchten hat, sollte man um des Friedens willen bei einem versehentlichen rauswinken bei einer solchen Kontrolle kurz anhalten. In den meisten Fällen haben die Feldjäger dann ihren Irrtum schon bemerkt, oder sie fragen höflich ob man BW Angehöriger ist. Sätestens dann wird man mit einem netten Dank verabschiedet.
Zwar können die Feldjäger nicht einfach einschreiten, wenn man sich der Kontrolle entzieht, nur werden diese dann schnell nach der Polizei rufen (es könnte sich ja tatsächlich um einen entlaufenen BW´ler handeln).

Gruß igel14

thilo
25.10.2007, 08:22
Ja, das hört sich doch schonmal gut an!
Danke für die ausführlichen Infos!

Grüße

thilo

Bergwacht9902
26.10.2007, 08:04
Jetzt muß ich mal nachhakenwas für eine Ausbildung die Feldjäger überhaupt haben? Kann man die BW nicht auch für zivile Zwecke mit einbinden?

akkonsaarland
26.10.2007, 11:47
Jetzt muß ich mal nachhakenwas für eine Ausbildung die Feldjäger überhaupt haben? Kann man die BW nicht auch für zivile Zwecke mit einbinden?

steht im grundgesetz, nein

GodOfGTA
26.10.2007, 12:34
steht im grundgesetz, nein

Natürlich kann man sie für zivilie Zwecke einsetzen.. Siehe z.B. Oderhochwasser die BW darf, ausser im Verteidigungsfall, nur nicht als "Polizei" im Innern eingesetzt werden.

Im Zwecke der Amtshilfe kommt es übrigens schonmal vor dass die Feldjäger z.B. den Verkehr an einer Unfallstelle vorbeileiten wenn die Pol nicht schnell genug vor Ort sein kann oder Hilfe beim Regeln braucht.

CarstenDO
26.10.2007, 13:44
Die Bundeswehr war auch bei Kyrill mit mehreren Bergepanzern und 80 Soldaten in Dortmund unterwegs. Im Notfall lässt sich sowas machen.

Anderes Beispiel: Bei Personensuchen in Wäldern oder auf Freiflächen werden ja auch gerne mal Tornados eingesetzt und Wärmebilder aus der Luft zu machen.

Poli
26.10.2007, 15:19
Anderes Beispiel: Bei Personensuchen in Wäldern oder auf Freiflächen werden ja auch gerne mal Tornados eingesetzt und Wärmebilder aus der Luft zu machen.


Das hat aber wenig mit Amtshilfe zu tun, sondern mehr mit dem Ausnutzen der vorhandenen Technik. Und das lässt sich die BW in so einem Falle auch bezahlen!

hannibal
26.10.2007, 15:26
Die Bundeswehr war auch bei Kyrill mit mehreren Bergepanzern und 80 Soldaten in Dortmund unterwegs. Im Notfall lässt sich sowas machen.

Anderes Beispiel: Bei Personensuchen in Wäldern oder auf Freiflächen werden ja auch gerne mal Tornados eingesetzt und Wärmebilder aus der Luft zu machen.

Das ist aber Amtshilfe bei KatS Aufträgen, nicht bei polizeilichen Aufgaben im Inneren

PelikanSE
29.10.2007, 23:51
Hallo...

Feldjäger haben außerhalb von Bundeswehrgelände keine Polizeilichen Befugnisse hinsichtlich Ziviler Personen und Fahrzeuge.
Außnahme: Bundeswehrangehöriger in Uniform im Zivilwagen.

Naja, grundsätzlich stimmt das wohl, aber es gibt da auch noch ein paar mehr Ausnahmen...

Z.B. im direkten Nahbereich eines BW-Standortes dürfen auch Zivilpersonen bei Verdacht kontrolliert werden (zum Schutze dieses Standortes).
Ebenso kann die BW vorübergehend, z.B. bei Unfällen von BW-Transporten, einen militärischen Sperrbereich einrichten, in den dann kein Zivilist mehr rein darf.

Die ausführenden Soldaten müssen auch nicht unbedingt Feldjäger sein, sondern können z.B. auch der Sicherungstrupp des Transportes oder vom nächstliegenden Standort sein.

Grundsätzlich werden aber Feldjäger oder anderes Sicherheitspersonal der Bundeswehr niemals allgemeine Kontrollen von zivilen Fahrzeugen oder Personen vornehmen, es sei denn, diese benehmen sich auffällig oder bedrohlich der BW gegenüber.

Da fällt mir gleich noch ein Beispiel ein: Öffentliche Gelöbnisse. Diese werden in der Regel auch von Feldjägern abgesichert, und die nehmen dann Störenfriede wenn nötig auch in Gewahrsam. Auch wenn es Zivilisten sind.

hannibal
30.10.2007, 16:22
Da fällt mir gleich noch ein Beispiel ein: Öffentliche Gelöbnisse. Diese werden in der Regel auch von Feldjägern abgesichert, und die nehmen dann Störenfriede wenn nötig auch in Gewahrsam. Auch wenn es Zivilisten sind.

Allerdings wird das Gelöbnissgelände markiert und als "Militärischer Bereich" Gekennzeichnet


und schon sind die Herren der Feldgendarmerie wieder im Rennen

P.S passiert auch mit der Unfallstellen, an denen die BW Beteiligt ist.

AkkonHaLand
30.10.2007, 22:15
...
Da fällt mir gleich noch ein Beispiel ein: Öffentliche Gelöbnisse. Diese werden in der Regel auch von Feldjägern abgesichert, und die nehmen dann Störenfriede wenn nötig auch in Gewahrsam. Auch wenn es Zivilisten sind.

Nur auf dem direkten Gelände durch die "Feld-Jäger" möglich, da dort, für die Zeit zwischen Beginn und Ende des Appell, "militärisches Sperrgebiet" ist. Vor und nach der eigentlichen Veranstaltung und z.B. auf dem Parkplatz hat die "Ackerscheuchtruppe" keine Rechte! Daher ist bei solchen Anlässen, wenn sie ausserhalb der Kaserne stattfinden immer die Landes-Polizeibehörde im Auftrag des Ordnungsamtes mit von der Partie (oder im Neudeutsch: die Polizei, die ist als Landeseinrichtung bei der örtlichen Gefahrenabwehr nämlich immernoch der "Ortspolizei=Ordnungsamt" unterstellt).

Mr. Blaulicht
30.10.2007, 23:04
Moin moin,

da habe ich doch auch noch ´ne kleine Anekdote:

An den Tagen nach dem 9/11 wurde ich vor einer der vielen amerikanischen Kasernen von deren MP im Fahrzeug angehalten. Der Soldat trat an meine Fahrerseite und fragte mich freundlich, ob sie mein Fahrzeug nach Sprengstoff untersuchen dürften. Außerdem würde es sich um eine allgemeine Fahrzeugkontrolle mit Papieren etc handeln. Auf meine Frage, was denn passieren würde, wenn ich das verweigern würde, trat ein deutscher Polizist an mein Auto und meinte mit einem fetten Grinsen:" Dann müßte ich annehmen, dass Sie etwas zu verbergen hätten."
Selbstverständlich willigte ich dann ein, und mein Auto wurde komplett nach Sprengstoff und andere gefährliche Güter untersucht.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
30.10.2007, 23:58
und mein Auto wurde komplett nach Sprengstoff und andere gefährliche Güter untersucht.

Und selbstverständlich haben sie auch ein gefährliches Gut auf dem linken Fordersitz gefunden, was sie natürlich schon vom Seitenfenster aus gesehen hatte? gell? *g*

MfG Fabsi *duck-und-renn*

Lars Zerpich
31.10.2007, 00:51
Und wieso wurde neben mir vor nicht ganz 2 Monaten im Bahnhof ein Herr in Uniform von 2 Feldjägern kontrolliert, und aufgefordert seine fehlende Kopfbedeckung aufzusetzten, und angesprochen wieso er nicht nach Richtlinien gekleidet sei!?

Weil:

*Wenn* der Soldat eine Uniform trägt, *dann* muss sie auch korrekt sein und vorschriftsmäßig aussehen. Und dazu gehört auch, dass außerhalb von Gebäuden ein Barett o.ä. Kopfbedeckung getragen wird. Außer Dienst muss der Soldat keine Uniform tragen, er darf. Wenn er es tut, dann aber auch richtig.

Manchen ist das wohl wichtig für ihr Ego, ich fands zu meiner Bw-Zeit jedenfalls immer sehr merkwürdig, wenn ich Sonntag abends zum Bahnhof kam und etliche immer schon in Uniform rumliefen.

mfg lars

AkkonHaLand
01.11.2007, 00:07
Weil:

*Wenn* der Soldat eine Uniform trägt, *dann* muss sie auch korrekt sein und vorschriftsmäßig aussehen. Und dazu gehört auch, dass außerhalb von Gebäuden ein Barett o.ä. Kopfbedeckung getragen wird. Außer Dienst muss der Soldat keine Uniform tragen, er darf. ...

Kommt auf die Einheit an, manche verbieten das Tragen, andere befehlen das Tragen der Uniform. Einige schreiben sogar vor welche Uniform zu tragen ist, ob der große, der kleine Diener, ob Flecktarn mit Barrett oder Feldmütze. Diese Entscheidung trifft der jeweilige Vorgesetzte (Kompaniechef, Bataillonkommandeur, Kasernenkommandant, ...) und alle Unterstellten haben denm Folge zu leisten!