PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rauchen im Gerätehaus



Krauser
15.10.2007, 19:57
Hallo zusammen,
meine Frage wie ist das bei euch in den Unterkünften geregelt mit der Raucherrei?

abc-truppe
15.10.2007, 20:29
Nur in der Fahrzeughalle (bitte keine Kommentare dazu) oder bevorzugt draußen, seit über einem Jahr auf freiwillig beschlossener Basis nicht mehr im Aufenthaltsraum. Hat sich jeder dran gehalten.

FiRe-1987
15.10.2007, 20:39
1. gibt es schon einen Threat dazu.... -> Off-Topic
2. im moment rauchen wir noch überall außer im schulungsraum, da es keinen nichtraucher wirklich stört, aber bald werden wir es wohl in der fahrzeughalle (keinen kommentar bitte) machen oder draußen....

MasterOfFire
17.10.2007, 16:37
allso bei uns ist es so geregelt... während einer übung (Theorie) Nichtrauchen.
sonst darf man immer und überall rauchen... eine ausnahme ist bei Weinachtsfeiern oder Ehrungen, da dort manchmal kleine Kinder oder schwangere Frauen da sind dan rauchen wir im Flur.

Bin mal gespannt wie das wird wen es ein Gesetz dazu gibt.

Ich als Raucher finde das voll beschiss.....
wo sollen den die ganzen steueren herkommen wen keiner mehr raucht ..... ??? !!!

huhu
17.10.2007, 17:12
Ich als Raucher finde das voll beschiss.....
wo sollen den die ganzen steueren herkommen wen keiner mehr raucht ..... ??? !!!

Wieso? Die Raucher sind doch so blöd und rauchen weiter?

Anantaya
17.10.2007, 17:25
hallo alle zusammen, das gerätehaus ist ein öffentliches gebäude, also rauchverbot.

Domi_G
17.10.2007, 18:13
Hallo, wir hatten das Thema bei uns in der FF auch, hier mit Öffentlich usw usw, aber weiso ist ein Gerätehaus öffentlich, also wir haben nicht jeden Tag Öffentlichen Publikumsverkehr bei uns, und wenn mal ein Kindergarten bzw eine Schule kommt dann is es klar das nicht Geraucht wird, aber ansonsten kann man Rauchen wo man will, oder habt ihr etwa Öffnungszeiten an eurem Gerätehaus, das man es Täglich besuchen kann???????

abc-truppe
17.10.2007, 19:21
Zahlt die Kommune -> öffentliches Gebäude

MasterOfFire
17.10.2007, 19:28
Ja ja die kommunen .. aber direkt öffentlich ist es nicht ... da unser GHaus schonmal nicht nach den Öffentlichen Gesetz gebaut wurde :-)

knuddl
17.10.2007, 22:03
ginge, dann würden die Raucher draussen im Hof rauchen. Es zählt als Einrichtung der Stadt --> öffentliches Gebäude. zudem gibts bei uns nicht die große zahl an rauchern. ein paar alteingesessene, und die jüngeren, die grad aus der jugend sind und halt rauchen, weil sie denken es ist cool... und die können auch vor dem GH rauchen...

zudem ist die luft im GH und Funkraum, Schulungsraum einfach viel angenehmer als so.

Gruß

PS: Ist ja wohl klar, dass in den Fahrzeugen absolutes Rauchverbot herrscht... bis auf einer, der meint sich daran nicht halten zu müssen, wegen dem wurde schon mal heftig diskutiert...

Oliver1974
17.10.2007, 22:32
Hallo zusammen,
also bei uns ist es volgendermassen geregelt. Schulungs und Aufenthaltsraum, sowie Jugendraum sind Rauchfrei (wurde allerdings von den Rauchern so eingeführt). In allen anderen Räumen darf geraucht werden. Unsere Gemeinde ist in Sachen neues Nichtraucherschutzgesetz sehr streng, allerdings heisst es von seiten der Verwaltung das die Feuerwehr zwar ein öffentliches Gebäude ist, allerdings von Ihrer Seite nicht als solches angesehen wird, da nicht jeder einfach rein kann, bzw. die Räume mieten kann. Der Raucheranteil in unserer Wehr liegt bei ca. 75 %. Wir Raucher haben das nichtrauchen in den besagten Räumen vor 4 Jahren so geregelt aus Rücksicht auf die nichtraucher!
Gruss
Oliver

FiRe-1987
17.10.2007, 22:59
also bei uns is es ähnlich.... schulungsraum (auch funkraum) is nichtraucher, alles andere is raucher.... sind auch zu einem großen teil raucher... aber mal abwarten was im januar der bürgermeister 8selber kettenraucher) sagt, wenn er zum jährlichen gespräch kommt....

MaxHN
17.10.2007, 23:20
Also bei uns ist es überall verboten im FW Haus.

Florian kommen
18.10.2007, 11:45
hmm... bei uns gibts hierzu leider noch keine Regelung! Geraucht werden kann überall, egal ob FEZ, Fahrzeughallen, Schulungsräume oder sonst irgendwo! Hier ist der Raucheranteil leider deutlich höher als der Nichtraucheranteil... somit wird es ohne rechtliche Grundlage mit Sicherheit leider zu keiner Einigung kommen!

überhose
18.10.2007, 12:06
Ja ja die kommunen .. aber direkt öffentlich ist es nicht ... da unser GHaus schonmal nicht nach den Öffentlichen Gesetz gebaut wurde :-)Falls diese Worte irgendeinen Sinn haben sollten, wärst du so nett uns diesen zu erläutern? Danke.


Ich kann diese immer wieder aufkommenden Fragen nicht nachvollziehen. Aus jedem bisher erlassenen Rauchverbotsgesetz/Nichtraucherschutzgesetz/wieimmerdieländeresnennen geht hervor, welche Gebäude (z.T. auch welche Räume) darunter fallen. Und es ist auf gut Deutsch gesagt scheißegal, was irgendeine Verwaltung, Raucherfraktion, Dienstanweisung, Mannschaftsrat, $Führungskraft da hineininterpretiert: Wenn das Feuerwehrhaus bzw. einzelne Räume unter die gesetzliche Regelung fallen, herrscht Rauchverbot. Und setzt sich da irgendwer über diese Regelung drüber hinweg, brauchen die Nichtraucher nur ein Briefchen schreiben, und die Sache wird/ist geregelt.
Und nein, das ist nicht unkameradschaftlich oder Petzerei.

Anton
18.10.2007, 13:33
Dann frage ich mich was du unter kameradschaft verstehst.

Das im Schulungsraum nicht geraucht werden sollte, ist klar, das sehe ich auch so und halte mich auch dran - ebenso wie im Fahrzeug.

Sollte mir aber jemand meine Cigarette nach einer Übung oder gar nach einem Einsatz auch in der Fahrzeughalle verbieten, würde ich als Raucher wohl auch klar meine Konsequenzen ziehen und ich meine nicht mit dem Rauchen aufzuhören.

Sollte auch irgendein Kamerad, ohne vorher mit mir darüber sprechen, mich verpetzen wie du sagst ziehe ich ganz klar meine Konsequenz und suche mir ein neues Hobby.

überhose
18.10.2007, 13:55
Sollte mir aber jemand meine Cigarette nach einer Übung oder gar nach einem Einsatz auch in der Fahrzeughalle verbieten, würde ich als Raucher wohl auch klar meine Konsequenzen ziehen und ich meine nicht mit dem Rauchen aufzuhören.
Immer wenn das Rauchen in der Fahrzeughalle angesprochen wird, muss ich lachen...
Das ist nämlich schon seit Jahren/Jahrzehnten durch entsprechende Garagenverordnungen, unter die der Großteil der Feuerwehrfahrzeughallen fallen, in den einigen Bundesländern untersagt...
In den meisten Fahrzeughallen hängen deshalb ja auch so niedliche Hinweisschilder, wo so unfassbares draufsteht wie "Feuer, Rauchen und offenes Licht verboten" o.ä.

Auf den Teil mit der Kameradschaftsheulerei will ich gar nicht erst groß eingehen. Rechtslage ist klar, und wenn eine Rechtsvorschrift dem Schutz meiner Gesundheit nützlich ist, achte ich auf ihre Anwendung. Wer daraus ein Problem herleitet, dass ihn zum Verlassen der Feuerwehr drängt, darf gerne zum Schützenverein wechseln. Deren Schießstand ist privat, da dürfen sie sich drum prügeln, ob geraucht wird oder nicht.

sebbel2
18.10.2007, 14:00
Hallo zusammen,

bei uns haben wir uns auch freiwillig auf ein Rauchverbot im Gerätehaus geeinigt.

Wir sind knapp 60 Leute, von denen rauchen eh nur 3, von dem her ist das auch nicht so tragisch.

Es gibt zwei Plätze, an denen es noch erlaubt ist:

- Vor einem (geöffneten) Fenster im Treppenhaus und
- vor der Tür

In der Übung ist es folgendermaßen geregelt:

Während der Übung wird nicht geraucht.
Die, die es gar nicht aushalten, dürfen in der Übungsnachbesprechung eine rauchen.

Im Einsatz ist ebenfalls Rauchverbot angesagt, auch für die, die gerade nichts zu tun haben und irgendwo stehen.

Außerdem haben wir uns geeinigt, dass in der Öffentlichkeit in Einsatzkleidung nicht geraucht wird. Wer unbedingt eine rauchen muss/will, der hat die Einsatzjacke auszuziehen und somit für die Zeit "zivil" zu sein.

Unsere Raucher kommen damit gut klar und beschweren sich darüber auch nicht.

Anton
18.10.2007, 14:07
Immer wenn das Rauchen in der Fahrzeughalle angesprochen wird, muss ich lachen...
Das ist nämlich schon seit Jahren/Jahrzehnten durch entsprechende Garagenverordnungen, unter die der Großteil der Feuerwehrfahrzeughallen fallen, in den einigen Bundesländern untersagt...
In den meisten Fahrzeughallen hängen deshalb ja auch so niedliche Hinweisschilder, wo so unfassbares draufsteht wie "Feuer, Rauchen und offenes Licht verboten" o.ä.

Richtig. Aber die Fahrzeughallen mit entsprechenden Absauganlagen für die Abgase auszustatten fällt dann zufällig nicht in die Pflicht einer Kommune. Ich kenne so viele Fahrzeughallen, grade bei kleinen Wehren, die keine Absauganlagen haben, das ist nicht mehr feierlich, die Russpartikel machen ja nichts. Aber wenn jemand eine Zigarette im Feuerwehrhaus raucht, dann springt sofort jeder auf und zeigt mit dem Finger auf die Raucher.

Und bevor man so ein TamTam macht, sollte man eher versuchen ein Kompromiss zu finden, als ständig auf irgendwelchen Paragraphen rum zu reiten.

überhose
18.10.2007, 14:25
Richtig. Aber die Fahrzeughallen mit entsprechenden Absauganlagen für die Abgase auszustatten fällt dann zufällig nicht in die Pflicht einer Kommune.
Fehlende klare Rechtsgrundlage. Könnte man evtl. mit den UVV herleiten. Aber natürlich lässt sich mit eindeutigen Rechtsgrundlagen eher etwas bewirken, als mit schwammigen, die großen Interpretationsspielraum lassen. Letzteres ist ja leider Standard im deutschen Rechtssystem.


Und bevor man so ein TamTam macht, sollte man eher versuchen ein Kompromiss zu finden, als ständig auf irgendwelchen Paragraphen rum zu reiten.Finde ich auch, nicht das wir uns falsch verstehen. Ich will nur aufzeigen, dass letztlich, wenn kein Kompromiss gefunden wird (aber auch wenn einer da ist!), der Nichtraucher am längeren Hebel sitzt. Und das find ich eben auch gut so.

Ghost~Talker
18.10.2007, 14:27
Wenn ich richtig liege, dann MÜSSTEN aber auch alle Gerätehäuser mit einer Absaugung ausgestattet sein. Also laut Vorschrift.

Bei uns wird überall geraucht, aber wir haben aktuell auch nur zwei Räume inkl. Fahrzeughalle ;)

Anton
18.10.2007, 14:41
@überhose

Eine entsprechende Herleitung habe ich bereits gebracht. Es kann nicht angehen (in meinen Augen), dass in öffentlichen Gebräuden (hier Feuerwehrhäuser) das Rauchen verboten wird aber die alten "Karren" weiterhin ohne Absauganlage ihre Abgase ins FH blasen.

Grade alte Autos mit diesen Luftdruckbremsen, stehen einige Minuten in der Fahzeughalle, eh sie den Druck aufgebaut haben.

Mit dem Kompromiss sehe ich auch so. Im Schulungsraum und im Fahrzeug mag ich auch nicht das geraucht wird, das sage sogar ich als Raucher. Aber in der Fahrzeughalle ist das doch sowas von Peng, auch wenn es da Verordnungen gibt, die es untersagen.

überhose
18.10.2007, 17:08
Eine entsprechende Herleitung habe ich bereits gebracht. Es kann nicht angehen (in meinen Augen), dass in öffentlichen Gebräuden (hier Feuerwehrhäuser) das Rauchen verboten wird aber die alten "Karren" weiterhin ohne Absauganlage ihre Abgase ins FH blasen.Mit dieser Herleitung hast du doch keine Begründung für eine "Pflicht" der Kommune, eine Absauganlage zu beschaffen, gebracht. Das ist sehr weit hergeholt.
Für das eine gibts eine klare Rechtsgrundlage, für das andere nicht.

Grade alte Autos mit diesen Luftdruckbremsen, stehen einige Minuten in der Fahzeughalle, eh sie den Druck aufgebaut haben.Gutes Argument, sagt die Kommune und beschafft... einen Kompressor. Und jetzt?


Aber in der Fahrzeughalle ist das doch sowas von Peng, auch wenn es da Verordnungen gibt, die es untersagen.Genaugenommen gibt's diese Vorschrift, damit es da nicht Peng macht ;-)




Wenn ich richtig liege, dann MÜSSTEN aber auch alle Gerätehäuser mit einer Absaugung ausgestattet sein. Also laut Vorschrift.Bring ne Vorschrift/Rechtsgrundlage. Mutmaßungen helfen nicht weiter.

Ghost~Talker
18.10.2007, 23:36
Bring ne Vorschrift/Rechtsgrundlage. Mutmaßungen helfen nicht weiter.


Die Absaugung der gesundheitsgefährdenden
Stoffe hat gemäß § 45 Abs. 1
und 2 der Unfallverhütungsvorschrift
„Allgemeine Vorschriften“ (GUV 0.1) –
bei Auftreten von gefährlichen Mengen –
an der Entstehungs- oder Austrittsstelle
zu erfolgen.

Gefunden hier
http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/unfallverhuetung/guvv_sicheres_feuerwehrhaus_50_0_5.pdf

überhose
19.10.2007, 08:54
Nehmen wir mal den Absatz vor dem von dir zitierten, aus der genannten Broschüre:

Gefährliche Mengen an Dieselmotor-Emissionen sind dann anzunehmen, wenn
mehr als ein großes Fahrzeug mit Dieselmotor in einem Feuerwehrhaus abgestellt
ist und diese Fahrzeuge vor dem Verlassen des Feuerwehrhauses einige Zeit im Stand laufen müssen.Schon fallen viele Fahrzeughallen raus. Und auch hier kann man mit einem Lufterhaltungssystem/Kompressor die Vorgabe erfüllen.

Dann sehen wir uns mal § 45 Abs. 1 und 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (GUV 0.1) an. Da steht z.B. in Absatz 1:
(1) Sind Versicherte gesundheitsgefährlichen Stoffen, Krankheitskeimen, Erschütterungen, Strahlung, Kälte oder Wärme oder anderen gesundheitsgefährlichen Einwirkungen ausgesetzt, so hat der Unternehmer unbeschadet anderer Rechtsvorschriften das Ausmaß der Gefährdung zu ermitteln. Also: Ermessen.

Absatz 2:

(2) Arbeiten, bei denen sich die Entwicklung gesundheitsgefährlicher Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gefährlicher Menge nicht vermeiden läßt, müssen
1.in geschlossenen Apparaturen durchgeführt werden oder, wenn dies technisch nicht möglich oder zweckmäßig ist,
2.die gesundheitsgefährlichen Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube an der Entstehungs- oder Austrittsstelle in ungefährlicher Weise abgesaugt werden. Ist auch dies nicht möglich, müssen die Räume angemessen, nötigenfalls künstlich, belüftet werden.Mögliche Deutung der Aussage: Ist der Raum zu belüften, braucht man keine Abgasabsaugung.


Eine wirklich verpflichtende Vorgabe sehe ich da nirgendwo.