PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einsatzstellenfunk



ManuelFF
09.10.2007, 12:11
Hi Leute!

Habe da mal eine Frage zu eurer Meinung:

Ich habe ein eigenes 2m-Handfunkgerät und bin auch Feuerwehrmitglied in der aktiven Wehr.
Bei gewissen Großveranstaltungen arbeite ich ehrenamtlich bei den Veranstaltern mit.
Da ich Mädchen für alles bin helfe ich auch bei Rettungseinsätzen mit, oder sehe selber welche und brauch die Wache. Oder halt bei allem anderen wo ein Amt über die Leitstelle angefordert werden muss.

Die Frage:
Darf ich meinen 2m Handfunk in dem Fall benutzen, beziehungsweise auch während der Veranstaltung mithören?

vielen dank schonmal für eure meinung
manuel

hannibal
09.10.2007, 12:14
Nein, solange du nicht mir der Org im Einsatz bist ....

FMS-Scanner
09.10.2007, 12:18
Darfst du generell nur im Einsatzfall.

Wenn du also bei Veranstaltungen nicht als FM im Dienst bist, dann ist es illegal. Der Besitz und das benutzen des Gerätes sicher nicht, da es ja für seinen Bestimmungsgemäßen Zweck als BOS FuG eingesetzt wird. Aber als Privatmann darfst du ja den BOS nicht abhören oder empfangen wenn er als solcher erkannt wird...

Alex22
09.10.2007, 12:18
Und solange dein HFug nicht angemeldet und ein Funkrufname erteilt wurde ist, das einschalten auch nicht erlaubt.

FMS-Scanner
09.10.2007, 12:33
Richtig.

Wenns heiß wird und du Hilfe brauchst, dann die 112.
Da ist ein 2m FuG eher wenig angebracht, zumal du eher mit nem 4m Gerät die Lst erreichen würdest.


Andere Frage... @Alex22:
Brauch ich denn für nen 2m Gerät einen zugeteilten Funkrufnamen? Bei uns ist das bezogen aufs Fahrzeug (Florentine -Fahrzeugname-)

Alex22
09.10.2007, 12:40
Sorry, meinte die Frequenzzuteilung ... es muß nur der Funkrufname des Funknetzes eingetragen werden.

FMS-Scanner
09.10.2007, 12:43
Sorry, meinte die Frequenzzuteilung ... es muß nur der Funkrufname des Funknetzes eingetragen werden.

Ich dachte schon ich bin auf dem Holzweg...
War der Weg also doch aus Stein... ;-)

ManuelFF
09.10.2007, 13:23
Was denn für "gewisse Großveranstaltungen"?
Nimm dich nicht wichtiger als du bist.

*lach* sorry, aber ein Lachen konnt ich mir jetzt nicht verkneifen.

Hab mittlerweile hier auch ein paar threads gelesen und das ständige: "nimm dich nicht wichtiger als du bist" und das ständige gegenseitige runterputzen "du bist eh nichts wert" find ich einfach nur armselig unter uns rettungskräften...

Warum wird es hier grundsätzlich schonmal als total bescheuert abgestempelt dass man sein FuG hat?! Ich zitier mal aus nem anderen: "Nicht die Technik und das Vorhandensein anschwärzen sondern die Disziplin EINZELNER"

Mag vielleicht viele geben aber es gibt auch Leute wie mich, die das Gerät bei Einsätzen entsprechend benutzen oder halt bei Brandsicherheitswachen, wo meiner Meinung nach NICHTS dagegen spricht dass genug Leute en Funkgerät haben.
Bsp: 4 FuG aufem Fahrzeug und wir stehen mit jeweils einem Mann an 5 Punkten und einer am Fahrzeug. Die Rechnung geht nicht auf und da spricht NICHTS dagegen dass ich ein privates FuG an nem Punkt einsetze.



Nun zum eigentlich Fall:
Großveranstaltungen wie Open-Air Konzerte, Innenstadt-Groß-Veranstaltungen etc.

Der Funk geht NICHT zur LSt sondern zur mobilen LSt die NUR für diese Veranstaltung läuft.
Wenn ich also beim "rundgang" nen Verletzten finde etc, dann kann ich natürlich die 112 anrufen... denen erklären wo und die rufen dann an der mobilen LSt an und geben das weiter und die suchen dann. Ist mir schon passiert dass über die komplette Kette zurück wieder die eigentlich LSt angerufen hat weil die mobile den Ort nicht gefunden hat, bzw da was falsch rübergebracht wurde.

Da ist es wesentlich schneller wenn ich die "situation" verlasse und zwei Straßen weiter durch menschenmengen zur mobilen laufe. und das ist nicht Sinn der Sache!

In DIESEN FÄLLEN halte ich es für sehr sinnvoll und absolut nicht "wichtiger nehmen als ich bin" oder "jeder x-beliebige möchtegern" wenn ich dann über en FuG direkt bei der mobilen LSt kräfte rufen kann und darüber hinaus die auch rückfragen stellen können.

denn seien wir mal ehrlich: Statt uns gegenseitig runterzumachen (demnach wären ALLE FF-Angehörigen doch nur möchtegerns und blaulichtgeil) geht es doch eigentlich darum dass wir alle helfen wollen und möglichst alle chancen nutzen sollten menschen schnell und effizient helfen zu können.

und nur die chancen verbieten weil ein paar sich selbst nicht im griff haben und möglichkeiten durch verbote kaputt zu machen, wegen eben diesen find ich echt traurig, dass wir so weit sind.

wir sollten schließlich zusammenarbeiten und nicht gegeneinander

manuel

ManuelFF
09.10.2007, 14:16
Wenn du an dieser Veranstaltung dienstlich eingesetzt bist, hast du ein FuG zu haben. Sonst ist's schlichtweg Quatsch, dich da einzusetzen. Wenn du da privat unterwegs bist, hast du nicht zu funken. Und das es privat sein soll, schließe ich aus der Aussage "ehrenamtlich beim Veranstalter mitarbeiten".

Ich bin ja bei der Veranstaltung dienstlich eingesetzt. Aber halt vom Veranstalter und nicht von der Feuerwehr.


Hier wird nun also ein an sich schon unsinniges Vorgehen (einzelne Posten, die entfernungshalber nur per FuG kommunizieren können) als Rechtfertigung genannt...
Mal ne böse Frage: Immer wieder kommt als Argument für private FuG (und anderes), dass dienstlich nicht genug zur Verfügung gestellt werden. Wer von den Leuten, die dann privat auf Shoppingtour gehen, setzt sich denn dafür ein, diese (oftmals angeblichen!) Missstände zu beseitigen?

Wenn du soviel Wert darauf legst (worums ja egtl garnicht geht): nimms als "es stehen jeweils zwei leute da"

Es stehen dienstlich genug zur Verfügung! Jedenfalls bei Einsätzen. Nur bei solchen Sachen wo ich viele zweier Trupps rumschicken kann oder posten habe, da fehlen mir die.
Und da wir aufgrund der Geldlage ausgelacht werden, wenn wir nach mehr FuGs fragen (Standardbeladung unseres Fahrzeugs: 2 Stück), ist es mir lieber für mein Hobby (wies schon woanders zitiert wurde) selber mal en paar euros hinzulegen, als mich drum schlagen zu müssen en FuG zu haben.
Und nein ich muss nicht unbedingt eins haben: Aber ich möchte nicht der sein der als Feuerwehrmann bei nem Notfall steht und sagt: warte ich muss gerade auf der Leistelle anrufen damit die meine leute anfunken!


Ich finds armselig, dass in Diskussionen, die von der Vorschriftenlage her im Grunde völlig unnötig sind,
a) immer wieder diese Emotionsschiene angeleiert wird ("wir armen Helfer...") und
b) dabei in Beiträge die auf die Vorschriftslage hinweisen oder andere Meinungen äußern, ein "Runtermachen", "Runterputzen" oder irgendwelche Beleidigungen hineininterpretiert wird, was so überhaupt nicht geäußert wurde.

punkt a) Wir sind keine armen Helfer. ich heul ja auch nicht rum. und trotzdem sollten wir daran denken dass wir Leuten helfen wollen und nicht uns gegenseitig nur mit paragraphen hinterherrennen! Überleg ma was im Vordergrund stehen sollte

b) Sorry, aber unter "Nimm dich nicht wichtiger als du bist" versteh ich schon ein Runterputzen. Wenn man dahinter ein ordentliches argument hat, von wegen führungskraft oder einfacher feuerwehrmann, dann kann mans zumindest auf ne leicht positivere art rüberbringen

manuel

grab3107
09.10.2007, 14:27
Ich bin ja bei der Veranstaltung dienstlich eingesetzt. Aber halt vom Veranstalter und nicht von der Feuerwehr.


Also is das ganze schonmal erledigt. Wenn ich net im dienste der BOS da bin halte ich mich auch von den Frequenzen fern. Weil ich bin ja in dem Momentan (meiner Meinung nach) nicht berechtigt. Ausnahme was bei uns hin und wieder passiert, wir geben dem Veranstallter oder dem Sicherheitsdienst eines von unseren Geräten ab. Und wir haben auch nicht genügend. Drum leihen wir uns halt so lange weilche aus, bis wir zu vielen auf die Nerven gehen und noch welche bekommen. Bei drei Stück hat das ganz gut funktioniert.



Und nein ich muss nicht unbedingt eins haben: Aber ich möchte nicht der sein der als Feuerwehrmann bei nem Notfall steht und sagt: warte ich muss gerade auf der Leistelle anrufen damit die meine leute anfunken!


Gang und gebe bei uns. Selber schonmal gemacht. Wo is das Problem? Sieht´s vielleicht unprofessionell aus? Mit ner guten Lagemeldung und Ortsbeschreibung (da du vom Veranstalter aus eingesetzt bist hats du dich sicherlich in der Planung auch schon eingebracht und z.B. Rasterzonen mit in Erwägung gezogen usw.), dann geht das flott und seinen richtigen Gang. Oder wenn ihr vielleicht PMR-Funkgeräte einsetzt, dann gebt doch eines in der mobilen Leitstelle ab. Kriegen auch manchmal Geräte vom Sicherheitsdienst wenn wir wie oben beschrieben keine abgeben können. Nur mal so als Denkanstoss.....

ManuelFF
09.10.2007, 14:44
es sind ja diverse dienste anwesend:
beispielsweise rettung, polizei, ordnungsamt, jugendamt, stadtreinigung
und die haben alle zusammen ne mobile einsatzleitung, wobei rettung polizei ausgestattet wird und die ämter meist telefonisch erreichbar sind.
und ich laufe da zum beispiel für ordnungsamt / jugendamt ehrenamtlich mit über den platz.
bin in dem moment zwar nicht von der bos direkt eingesetzt, aber trotzdem habe ich ja kenntnis und pflicht und vorgehen etc pp drauf, wegen feuerwehr. bin ja grundsätzlich zur BOS zugelassen

akkonsaarland
09.10.2007, 14:48
bin ja grundsätzlich zur BOS zugelassen

stimmt
wenn du mit deiner bos vor ort bist.
ansonsten an die el ein "Veranstalterfug" ausgeben

ManuelFF
09.10.2007, 14:48
Gang und gebe bei uns. Selber schonmal gemacht. Wo is das Problem? Sieht´s vielleicht unprofessionell aus? Mit ner guten Lagemeldung und Ortsbeschreibung, dann geht das flott und seinen richtigen Gang. Oder wenn ihr vielleicht PMR-Funkgeräte einsetzt, dann gebt doch eines in der mobilen Leitstelle ab. Kriegen auch manchmal Geräte vom Sicherheitsdienst wenn wir wie oben beschrieben keine abgeben können. Nur mal so als Denkanstoss.....

Aus Erfahrung raus kann ich nur sagen, über die normale Leitstelle zu gehen die dann wiederum in der mobilen Bescheid sagen und die schicken erst Kräfte dauert wesentlich länger als den direkten Weg.
Hab schon die eine und die andere Sache zur genüge mitbekommen.

Und en PMR Funkgerät werd ich mit Sicherheit nicht in der mobilen Leitstelle abgeben. Die lachen mich aus und ich weiß warum. PMR ist ein Ding der Unmöglichkeit bei solchen Sachen. Zumal da jeder mithört / mithören kann. und das als gestrickter BOS absolut beschissen ist.

Funkgeräte des Sicherheitsdienstes haben wir schonmal gemacht, das klappt ja auch, weil von denen auch einer zumindest Nahe der Leitstelle ist, aber die haben in den meisten Fällen keine übrig.

manuel

akkonsaarland
09.10.2007, 15:00
dann interne telefonnummer
aber fakt ist
der veranstalter hat auf bos frequenzen nichts zu suchen

ManuelFF
09.10.2007, 15:05
dann interne telefonnummer
aber fakt ist der veranstalter hat auf bos frequenzen nichts zu suchen

Okay, dann werd ich das mal mit dem Rot-Kreuz abklären ob die das aufgrund meiner FF-Tätigkeit zulassen, dann ists deren Sache.

akkonsaarland
09.10.2007, 15:07
Okay, dann werd ich das mal mit dem Rot-Kreuz abklären ob die das aufgrund meiner FF-Tätigkeit zulassen, dann ists deren Sache.

und dann hat dein fug immer noch keine bos zulassung

ManuelFF
09.10.2007, 15:08
Dein Ernst?


Nein, deswegen hab ichs doch geschrieben!

ManuelFF
09.10.2007, 15:09
und dann hat dein fug immer noch keine bos zulassung

zugelassen ist das

akkonsaarland
09.10.2007, 15:11
ähm nö
entweder hast du ein bos gerät für die ff oder ein betriebsfunkgerät als veranstalter
beides zusammen ist nicht zugelassen.

ManuelFF
09.10.2007, 15:14
ja habe ein BOS Gerät, dann haben wir uns falsch verstanden.

habe ein BOS Gerät

das betriebsfunkgerät hatten wir mal vom Sicherheitsdienst, aber das war ja dann auch en anderer Kanal

uev03
09.10.2007, 15:14
Hi zusammen, hi ManuelFF.

Was soll denn das eigentlich?
Meistens bin ich hier nur stiller Mitleser und geb keine Kommentare a là "Du bist zu wichtig für die Feuerwehr" ab, wie es einige andere gerne machen

Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle - ManuelFF - mal folgendes Fragen:
Du stellst im Forum eine Frage:
Zitat: "Darf ich meinen 2m Handfunk in dem Fall benutzen, beziehungsweise auch während der Veranstaltung mithören?"

Dann kommen mehrere Antworten mit unterschiedlichsten Argumenten, laufen aber alle auf das gleiche raus : NEIN

Und du reagierst ablehnend, spielst das beleidigte "Opfer", ...

Warum stellst Du dann überhaupt diese Frage hier herein?
Du hast Deine Antwort selbst geschrieben, du wirst das RK selbst fragen, die Meinungen von hier ignorierst Du...

Da hätte man sich diesen ganzen Thread sparen können !!!

Ich finde es schade, dass in letzter Zeit - unabhängig von diesem Thread - es immer aufs gleiche hinausläuft!!!


Viele Grüße,
Uev

funkwart
09.10.2007, 15:19
@ManuelFF:
Bitte nimm es einfach so hin, egal ob es Dir sinnvoll erscheint oder nicht. Im Zweifelsfall wird eine unklare Regelung Dir von den Zuständigen eher negativ ausgelegt. Gerade in Bezug auf BOS-Funk sind da einige Verantwortliche sehr penibel - was fürs Grobe auch sehr sinnvoll ist.
Privat darf eh kein BOS-Funkgerät besessen werden, auch von keinem Mitglied einer solchen Organisation. Wenn überhaupt kannst Du privat ein Gerät kaufen, um es Deiner Org. als Leihgabe oder als Spende zukommen zu lassen. Das Gerät muss dann ohnehin an die Aufsichtsbehörde (bei uns in S-H das Polizeiverwaltungsamt) gemeldet werden, weil die eine Zahl der eingesetzten FuG brauchen.
Wenn Du jetzt dieses FuG auch noch mit nach Hause nimmst und es in dienstfreier Zeit (Du schreibst ja selbst, dass Du bei den Veranstaltungen nicht für die FF im Einsatz bist) benutzt, so ist das unberechtigt! Egal ob Du BOS-berechtigt bist oder das Gerät eine Zulassung besitzt. Du bist nur in Ausübung Deines Dienstes BOS-Funk-berechtigt und Dein Gerät darf nur im Rahmen einer dienstlichen Veranstaltung eingesetzt werden. Zu einer fremden HiOrg zu gehen und zu fragen, ob die das Gerät zulassen (können die im Übrigen gar nicht) ist relativ unsinnig.

Bitte nicht falsch als Schelte verstehen, aber nimm es einfach so hin. Die alternativen Meldewege stehen Dir genau wie jedem anderen Teilnehmer an der besagten Veranstaltung zur Verfügung. Wenn Du sagst, die gemeinsame EL hat auch eine telefonische Erreichbarkeit, dann lass Dir doch die geben, so dass Du über Handy dort eine Meldung machen kannst.

Gruß,
Funkwart

ManuelFF
09.10.2007, 15:21
Was soll denn das eigentlich?
Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle - ManuelFF - mal folgendes Fragen:
Du stellst im Forum eine Frage:
Zitat: "Darf ich meinen 2m Handfunk in dem Fall benutzen, beziehungsweise auch während der Veranstaltung mithören?"
Dann kommen mehrere Antworten mit unterschiedlichsten Argumenten, laufen aber alle auf das gleiche raus : NEIN

Und du reagierst ablehnend, spielst das beleidigte "Opfer", ...

Warum stellst Du dann überhaupt diese Frage hier herein?


Ähm, ich weiß ja nicht, ob du dir jetzt nur bestimmte Stichworte gesucht hast um die Antwort posten zu können oder alles gelesen hast.

Aber erstens ist die Antwort nicht grundsätzlich nein, sondern unter bestimmten Bedingungen darf man das schon und gewisse Nachfragen / Diskussionen ob es unter den und den umständen denn nun doch zugelassen ist, find ich vollkommen in ordnung.
Sowas nennt man Diskussion ;-)

Und außerdem: Es sind doch auch noch andere Lösungsmöglichkeiten von den Leuten gekommen die ich (auch wenns vielleicht nicht rüberkommt) dankend entgegennehme und mir auch gedanken dazu mache.

Beispielsweise die Geschichte mit den Security FuGs ob man da nochmal ansetzt. Oder die Rasterplanung für die Fläche macht! Das haben wir bisher nicht ganz so krass gemacht, wär aber vielleicht sinnvoll wnen mann dann telfonisch nur durchgibt: "einsatzart - rasternummer - zusatzinfos"

Also sinnlos find ich diesen thread ÜBERHAUPT nicht

manuel

ManuelFF
09.10.2007, 15:26
Im Zweifelsfall wird eine unklare Regelung Dir von den Zuständigen eher negativ ausgelegt. Gerade in Bezug auf BOS-Funk sind da einige Verantwortliche sehr penibel - was fürs Grobe auch sehr sinnvoll ist.
Manchmal aber auch hinderlich. Aber leider ist das so, ja.

Privat darf eh kein BOS-Funkgerät besessen werden, auch von keinem Mitglied einer solchen Organisation.
Moment ich darf also kein BOS-zugelassenes Gerät mir Privat kaufen und im Einsatzfall VERNÜNFTIG benutzen? Bzw muss es dann in den Besitz der Feuerwehr übergeben??? Das wär ja ma wieder traurig... und wir wären wieder bei "technik vs disziplin"

Wenn Du sagst, die gemeinsame EL hat auch eine telefonische Erreichbarkeit, dann lass Dir doch die geben, so dass Du über Handy dort eine Meldung machen kannst.
ist wohl dann die einzige Möglichkeit... dann sollte man das wohl mal besser koordinieren dass das auch funktioniert...

danke
manuel

grab3107
09.10.2007, 15:33
habe ein BOS Gerät

Thema hatten wir schon oft. Darfst du das betreiben (privat)? Die Antwort findest du hier im Forum über die Suche ganz leicht.



Beispielsweise die Geschichte mit den Security FuGs ob man da nochmal ansetzt. Oder die Rasterplanung für die Fläche macht! Das haben wir bisher nicht ganz so krass gemacht, wär aber vielleicht sinnvoll wnen mann dann telfonisch nur durchgibt: "einsatzart - rasternummer - zusatzinfos"

Dann halt mal hinsetzen, sauber planen, das is schonmal die halbe Miete. Im Normalfall, wenn es sauber ausgearbeitet is das Konzept, dann hast du null Probleme einen Standort auf sagen wir 10m genau anzugeben. Auch mitten in einer Menschenmenge.



Und en PMR Funkgerät werd ich mit Sicherheit nicht in der mobilen Leitstelle abgeben. Die lachen mich aus und ich weiß warum.

Oh Scheibenkleister! Wir müssen uns selber auslachen! Wir haben auch welche im BRK von der Bereitschaft aus! Aber halt, wir geben nur den Einsatzort damit durch. Aber keine personenbezognene Daten. Mhhhmmmmm, vielleicht solltest du diesen Gedankengang von dir nochmal durchgehen. Was will ich erreichen? Außerdem, 2m Funk kann auch jeder mit nem Scanner mithören. Die UGSanEL bei uns hat für die Kommunikation untereinander auch welche.


ich laufe da zum beispiel für ordnungsamt / jugendamt ehrenamtlich mit über den platz.

Bei uns haben das Jugendamt und so weiter Betriebsfunkgeräte um 70cm Bereich. Oder verwenden zum Teil die Geräte von der Stadtreinigung. Vielleicht mal nach sowas fragen?

Alles in allem kann man genug Gründe finden, warum ein Funkgerät im 2m BOS-Band überlebenswichtig ist. Andererseits kann man mit guter Planung, Zusammenfassung der Resorcen und auch mit Hilfe von anderen Behörden den Aufwand klein und den Nutzen groß halten. Schaut euch mal eure Prozesse an und schaut mal, wie kann ich die effizient gestalten. Für euch wenn ihr da vom Jugendamt da seid währe eine Kommunikation untereinander wohl auch nicht verkehrt (Stichwort ein u. 16 Jähriger mit Alkohol wird erwischt, versucht sich aber in der Menge zu entziehen. Vielleicht sollte man dann just in dem Moment den Kollegen, der 20m weiter in der Richtung steht wo derjenige hinläuft steht verständigen können). Und hier währe PMR vielleicht ein guter Anhaltspunkt. Oder ihr lasst euch von der Stadt nen 2m Betriebsfunkkanal genehmigen. Hat es für bestimmte Veranstalltung in unserem RD-Bereich auch schon gegeben. Du hast viele Möglichkeiten.

Es ist nicht die Technik. Es sind die Leute, die sie anwenden die entscheiden ob sie gut oder schlecht ist. Du erspaarst dir ne Menge Diskussionen und Ärger.

ManuelFF
09.10.2007, 15:38
Bei uns haben das Jugendamt und so weiter Betriebsfunkgeräte um 70cm Bereich. Oder verwenden zum Teil die Geräte von der Stadtreinigung. Vielleicht mal nach sowas fragen?

Es ist nicht die Technik. Es sind die Leute, die sie anwenden die entscheiden ob sie gut oder schlecht ist. Du erspaarst dir ne Menge Diskussionen und Ärger.


Der Tip ist gut! Das werd ich mal anregen ob dafür Betriebsfunkgeräte "frei" gemacht werden können. Oder Stadtreinigung ist auch keine schlechte idee!

Richtig es ist eben nicht die Technik sondern die Anwendung.
Genau deswegen wehre ich mich ja immer gegen das grundsätzliche: Jeder der ein Gerät in der Hand hält ist unverantwortlich und nur einsatzgeil etc pp aber das wurd ja schon zur genüge diskutiert.

Danke für den Tip!

ManuelFF
09.10.2007, 15:43
Also siehst du dich als wandelnde Notrufsäule auf solchen Veranstaltungen?

So übertrieben würd ichs nicht formulieren.
Aber genau DESWEGEN sind wir ja da!
Aufgabe ist es für einen reibungslosen Ablauf zu Sorgen. Man muss nicht jeden Scheiß alarmieren, aber wir sollen halt gucken, wo eingegriffen werden muss / sollte.

Im Klartext: Rettungsdienst hat genug zu tun, als das die noch die ganze Zeit rumlaufen und gucken ob was passiert ist. Dafür haben wir genug Zeit einfach zu gucken ob da lieber mal einer gucken kommt.
Ebenso ob absperrungen überschritten werden und solche sachen.

manuel

ManuelFF
09.10.2007, 16:17
glaub mir, aus erfahrung, bringt das sehr wohl was.

Und zu deiner Frage mit welcher Quali wir "gucken" stell ich mal die Frage:
Mit welcher Quali guckt denn der Privatmann der nachmittags in der Stadt en RTW ruft weils ner Person nicht gut geht?

Und ebenfalls aus Erfahrung kann ich dir sagen dass die meisten Leute weggucken oder dank alkohol sich noch drüber lustig machen und KEINE Hilfe holen und wir tuns eben wohl

Fabpicard
09.10.2007, 16:37
Tztztz... immer dieses Geseier hier...

Um das ganze mal abzukürzen:

PRIVAT, egal in welcher Form: NEIN... Punkt, Aus, Feierabend und die Tür zu ^^

Du "darfst" allerdings dein Gerät einer beliebigen BOS zur verfügung stellen (egal für welchen Zeitraum, wie oft und jeweils auch wie lange)...

Ob diese das Gerät dann für sich selbst verwenden, oder Dir als "Schnittstelle zum Veranstallter" usw. usw. usw. einsetzen, entscheiden DIE dann...

Desweiteren kommt dann in manchen BL's dann noch dazu, dass diese ihre "Anzahl an Geräten" auch rückmelden müssen (ist allerdings denen ihre sache)...


So... Soviel dazu, und MEHR gibt es eben NICHT zu diesem Thema...

MfG Fabsi

ManuelFF
09.10.2007, 16:39
haben wir auch hier jetzt so schon festgestellt.

aber danke dass dus nochma gesagt hast ;-)

Fabpicard
09.10.2007, 16:40
aber danke dass dus nochma gesagt hast ;-)

Kein Problem, neben mir liegt auch gerade eines der Geräte die ich HiOrgs mal von zeit zu zeit zur Verfügung stelle ;) (Ok, dann bin ich auch Dienstlich anwesend... aber im ELW braucht man ja meist kein 2mHFuG *g*)

MfG Fabsi

Spyfreak
09.10.2007, 17:06
Ich benutze auch ab und zu im Einsatz ein privates FuG, jedoch wird das viech erst am Einsatzort eingeschaltet und beim Verlassen wieder ausgeschaltet und der Zugführer hat mir dies ausdrücklich gestattet!

FMS-Scanner
09.10.2007, 17:38
Wie wird denn das eigentlich gehandhabt?

Allein der private Besitz eines solchen Gerätes wäre doch schon strafbar, da ja davon ausgegangen werden muss, dass mit dem Besitz des Gerätes auch die Nutzung in Betracht steht. (Wozu sollte man auch sonst nen BOS FuG benutzen wollen?)

FMS-Scanner
09.10.2007, 17:47
Das ist wohl wahr. Von der Seite habe ich das noch nicht betrachtet.

Thx.

Fabpicard
09.10.2007, 17:52
Rechtlich wird zwischen Besitz und Gebrauch klar unterschieden. Es soll ja auch Sammler, Museen etc geben, die die Dinger besitzen, aber nicht gebrauchen wollen.

Ganz zu schweigen von den Händlern ;)

Mfg Fabsi

Spyfreak
09.10.2007, 18:31
Und zu der Kategorie der Händler gehöre ich, von daher ist es eher unproblematisch den Besitz zu rechtfertigen...

russmeyer
09.10.2007, 20:34
*lach* sorry, aber ein Lachen konnt ich mir jetzt nicht verkneifen.

Hab mittlerweile hier auch ein paar threads gelesen und das ständige: "nimm dich nicht wichtiger als du bist" und das ständige gegenseitige runterputzen "du bist eh nichts wert" find ich einfach nur armselig unter uns rettungskräften...

Warum wird es hier grundsätzlich schonmal als total bescheuert abgestempelt dass man sein FuG hat?! Ich zitier mal aus nem anderen: "Nicht die Technik und das Vorhandensein anschwärzen sondern die Disziplin EINZELNER"

Mag vielleicht viele geben aber es gibt auch Leute wie mich, die das Gerät bei Einsätzen entsprechend benutzen oder halt bei Brandsicherheitswachen, wo meiner Meinung nach NICHTS dagegen spricht dass genug Leute en Funkgerät haben.
Bsp: 4 FuG aufem Fahrzeug und wir stehen mit jeweils einem Mann an 5 Punkten und einer am Fahrzeug. Die Rechnung geht nicht auf und da spricht NICHTS dagegen dass ich ein privates FuG an nem Punkt einsetze.



Nun zum eigentlich Fall:
Großveranstaltungen wie Open-Air Konzerte, Innenstadt-Groß-Veranstaltungen etc.

Der Funk geht NICHT zur LSt sondern zur mobilen LSt die NUR für diese Veranstaltung läuft.
Wenn ich also beim "rundgang" nen Verletzten finde etc, dann kann ich natürlich die 112 anrufen... denen erklären wo und die rufen dann an der mobilen LSt an und geben das weiter und die suchen dann. Ist mir schon passiert dass über die komplette Kette zurück wieder die eigentlich LSt angerufen hat weil die mobile den Ort nicht gefunden hat, bzw da was falsch rübergebracht wurde.

Da ist es wesentlich schneller wenn ich die "situation" verlasse und zwei Straßen weiter durch menschenmengen zur mobilen laufe. und das ist nicht Sinn der Sache!

In DIESEN FÄLLEN halte ich es für sehr sinnvoll und absolut nicht "wichtiger nehmen als ich bin" oder "jeder x-beliebige möchtegern" wenn ich dann über en FuG direkt bei der mobilen LSt kräfte rufen kann und darüber hinaus die auch rückfragen stellen können.

denn seien wir mal ehrlich: Statt uns gegenseitig runterzumachen (demnach wären ALLE FF-Angehörigen doch nur möchtegerns und blaulichtgeil) geht es doch eigentlich darum dass wir alle helfen wollen und möglichst alle chancen nutzen sollten menschen schnell und effizient helfen zu können.

und nur die chancen verbieten weil ein paar sich selbst nicht im griff haben und möglichkeiten durch verbote kaputt zu machen, wegen eben diesen find ich echt traurig, dass wir so weit sind.

wir sollten schließlich zusammenarbeiten und nicht gegeneinander

manuel

Was hier wirklich fehlt, ist die fundierte Ausbildung.
Wenn man so wichtig bei einer Grossveranstaltung für das Ordnungsamt und das Jugendamt offiziell tätig ist, dann sollte da schon etwas Background für solche Veranstungen vorhanden sein.
Die hier gegebenen Anregungen und Tipps scheinen ja wenigstens aufgenommen zu werden, aber das war nun wirklich Low Cost.

Ich würde da lieber die Finger von lassen, mich in eine solche Situation bringen zu lassen.
Und nochmals, Funkgeräte für BOS haben in privathänden nun wirklich nichts verloren!
Aber, es gibt wohl in jeder Organisation solche Leute, die immer alles wollen und besser wissen, aber dann, wenns draufankommt mit dem Argument "Ich wollte ja nur Helfen" da stehen.

Wenn die angesprochenen Behörden wollen, das jemand über die Wiese patroulliert, dann haben die auch für die Organisation des ganzen zu sorgen.

r.

Geheimagent
09.10.2007, 20:57
Und nochmals, Funkgeräte für BOS haben in privathänden nun wirklich nichts verloren!

Was mich dabei interessiert, ich kenne jemanden, der in einer Führungsposition beim KatS ist. Er hat auch ein 4m und ein 2m Gerät nach TR BOS bei sich zu Hause. Dieser hört mit diesen Geräte auch regelmäßig mit. Auf meine Frage, warum das so sei, schließlich sei er ja nicht im Dienst, meinte er, das er so schneller aggieren könne, bevor die Leitstelle seinen Zug alamiere.

Weiter habe ich feststellen können, das wenn sie auf größeren Veranstaltungen tätig sind, viele ihre Privaten Amateurfunkgeräte auf den BOS Frequenzen nutzen, weil dort laut seiner Aussage auch Gerätemangel herrschen würde. Es werden auf dem dortigen BOS Kanal (2m) Gespräche geführt, die nichts mit dem direkten Einsatzgeschehen zu tun haben. Als Beispiel: Jemand spricht die Einsatzleitung von Zuhause über sein privates FuG mit externer Antenne an und sagt das dieser später kommt, weil er erstmal Frühstücken will. Aber man solle ihm doch mal einen Rapport geben, wie er von Zuhause mit seiner Antenne rüberkomme. Auf meine kritische Stellungnahme das ich dieses nicht in Ordnung finde, wußte er keine Antwort. Und es wird heute noch genauso gehandhabt, wie vor 5 Jahren und mehr. Das finde ICH persönlich wesentlich dreister.

Diese Helfer sind zu einem großen Teil Funkamateure und haben diese Gerätschaften sowieso schon in ihrem Besitz, aber eine derartige Nutzung (ihren freiwilligen Dienst in allen Ehren) kann ICH nicht für Gut heißen.

Gruß Geheimagent

akkonsaarland
09.10.2007, 21:36
Was mich dabei interessiert, ich kenne jemanden, der in einer Führungsposition beim KatS ist. Er hat auch ein 4m und ein 2m Gerät nach TR BOS bei sich zu Hause. Dieser hört mit diesen Geräte auch regelmäßig mit. Auf meine Frage, warum das so sei, schließlich sei er ja nicht im Dienst, meinte er, das er so schneller aggieren könne, bevor die Leitstelle seinen Zug alamiere.

schwachsinn
zuhause kein bos funk. und die 2 minuten in der der kats-zug alarmiert ist sind zu vernachlässigen.





Weiter habe ich feststellen können, das wenn sie auf größeren Veranstaltungen tätig sind, viele ihre Privaten Amateurfunkgeräte auf den BOS Frequenzen nutzen, weil dort laut seiner Aussage auch Gerätemangel herrschen würde.


Leider bei dem heutigen bargeldmangel öfter zu beobachten, aber solange es sich um baugleiche betriebsfunkgeräte handelt ein streitbarer punkt



Es werden auf dem dortigen BOS Kanal (2m) Gespräche geführt, die nichts mit dem direkten Einsatzgeschehen zu tun haben.

soweit so gut, ein gespräch nach dem motto "2 mal rot weis und ein döner" soll nichts verwerfliches sein



Als Beispiel: Jemand spricht die Einsatzleitung von Zuhause über sein privates FuG mit externer Antenne an und sagt das dieser später kommt, weil er erstmal Frühstücken will. Aber man solle ihm doch mal einen Rapport geben, wie er von Zuhause mit seiner Antenne rüberkomme.
absolutes no go, dem jungen mann hätte ich was gefönt




Auf meine kritische Stellungnahme das ich dieses nicht in Ordnung finde, wußte er keine Antwort. Und es wird heute noch genauso gehandhabt, wie vor 5 Jahren und mehr. Das finde ICH persönlich wesentlich dreister.

Diese Helfer sind zu einem großen Teil Funkamateure und haben diese Gerätschaften sowieso schon in ihrem Besitz, aber eine derartige Nutzung (ihren freiwilligen Dienst in allen Ehren) kann ICH nicht für Gut heißen.

dem ist nichts zuzufügen

wasman bei der funkerei mit betriebsfunkgeräten beachten sollte ist das die regtp dieses jahr an der deutschlandrally die gerät kontrolliert hat!

FMS-Scanner
09.10.2007, 23:02
Leider bei dem heutigen bargeldmangel öfter zu beobachten, aber solange es sich um baugleiche betriebsfunkgeräte handelt ein streitbarer punkt

Da wäre ich vorsichtig. Geräte die nicht für die BOS bestimmt sind, dürfen auch nicht in diesem Band betrieben werden. Jedes BOS Gerät das am Funkverkehr teilnimmt, muss über eine BOS-Konfirmitätserklärung (schweres Wort) verfügen. Andernfalls darf es nicht eingesetzt werden.

So die Rechtslage der RegTP.

Fritz Graupe
09.10.2007, 23:29
Hallo,

Nicht zu vergessen, auch nicht zulässig.


Ausnahme was bei uns hin und wieder passiert, wir geben dem Veranstallter oder dem Sicherheitsdienst eines von unseren Geräten ab.

Aber mal ganz ehrlich, was meint ihr wieviele Leute sich durch die häufigen Bestimmungs - und Gesetzeszitate davon abhalten lassen es dennoch zu tun?

Man brauch sich doch nur mal im Strassenverkehr umzuschauen. Handy Telefonierer, Fahrad ohne Licht Fahrer, was kümmern mich die lustigen Schilder mit den Zahlen am Strassenrand Heizer, etc. tec. tec.

Und in anderen Bereichen ist es nicht anders.

Gruß Peter

russmeyer
09.10.2007, 23:30
Und weil man das seit 5 Jahren oder länger so macht, muss es nicht richtig sein.

Das hier Geräte vberwendet werden, die nicht zulassungsfähig sind, auch da sollte man einschreiten.

Viele, denke ich, haben immer noch nicht kapiert, das BOS kein Kegelverein oder Kaninchenzüchterverein ist.

Leider kommt es vor, dass Führungskräfte ein schlechtes Beispiel geben, da sollte m.E. mehr drauf geachtet werden.

Und nochmal zu den "wenigen" Handfunkgeräten in den Einheiten:

Wenn auf einem LF nur 2 Geräte vorgesehen sind, dann ist das nunmal so. Jeder FeuerwehrFürst oder auch RettungsFürst oder wie sie sich alle (nicht) nennen mögen,kann durch seine Mitarbeit in den Gremien das ändern. Leider sind allerdings diese Fürsten meist auf den Veranstaltungen an den Stellen zu finden, an denen nicht über solche Sachen gesprochen wird. Theke oder die gemütliche Runde beim Bier sind ja auch schöner, als eine Kontroverse Diskussion mit der übergeordneten Stelle.

Und, ein Gericht wird den 30 sekündigen Vorteil vor einer Alarmierung "Bescheid" zu wissen nicht als Argument gelten lassen, mit nichtzugelassenen Funkgeräten auf den BOS Frequenzen mitzuhören. Dieses auch gerade im Hinblick auf die allegemeine Sicherheitslage hier in Deutschland.

r.

akkonsaarland
10.10.2007, 01:51
Und weil man das seit 5 Jahren oder länger so macht, muss es nicht richtig sein.

nie behauptet



Das hier Geräte vberwendet werden, die nicht zulassungsfähig sind, auch da sollte man einschreiten.


geräte wie der puxingmüll gehören verboten, wir reden von betriebsfunkgeräte die baugleich mit bos geräten sind.


Viele, denke ich, haben immer noch nicht kapiert, das BOS kein Kegelverein oder Kaninchenzüchterverein ist.

Leider kommt es vor, dass Führungskräfte ein schlechtes Beispiel geben, da sollte m.E. mehr drauf geachtet werden.




Und nochmal zu den "wenigen" Handfunkgeräten in den Einheiten:

Wenn auf einem LF nur 2 Geräte vorgesehen sind, dann ist das nunmal so. Jeder FeuerwehrFürst oder auch RettungsFürst oder wie sie sich alle (nicht) nennen mögen,kann durch seine Mitarbeit in den Gremien das ändern. Leider sind allerdings diese Fürsten meist auf den Veranstaltungen an den Stellen zu finden, an denen nicht über solche Sachen gesprochen wird. Theke oder die gemütliche Runde beim Bier sind ja auch schöner, als eine Kontroverse Diskussion mit der übergeordneten Stelle.


aha gut gebrüllt
wie wir beide wissen sitzen in solchen gremien leute die seit jahren kein feuer gesehen haben.
ich stelle mir das lustig vor wenn in einer turnhalle 500 feuerwehrkommandanten sitzen und diskutieren ob auf dem fahrzeug 2 oder 3 funkgeräte sein sollen.

weiterhin ist es in keiner norm vorgeschrieben wieviele fug auf einem rettungsmittel vorgehalten werden müssen. wenn man einen grösseren dienst hat und auf einmal mehr streifen wie funkgeräte hat, was macht man dann?
3 fug für 200 euro oder 1 fug für 600 euro kaufen?
man soll sich immer überlegen das es saneinheiten kaum zuschüsse im sinne von feuerschutzsteuer oder landes und bundesmittel gibt



Und, ein Gericht wird den 30 sekündigen Vorteil vor einer Alarmierung "Bescheid" zu wissen nicht als Argument gelten lassen, mit nichtzugelassenen Funkgeräten auf den BOS Frequenzen mitzuhören. Dieses auch gerade im Hinblick auf die allegemeine Sicherheitslage hier in Deutschland.

r.
das wird nicht bis vor gericht kommen
ich kenne die lustige geschichte wo eine nahestehende hiorg auf dem hof von der regtp die lizenz entzogen wurde. das wegen einer handvoll gp 300

FMS-Scanner
10.10.2007, 09:14
wir reden von betriebsfunkgeräte die baugleich mit bos geräten sind.

Baugleich ja, aber leider sind diese Geräte nicht BOS-Konform und somit der Nutzung im BOS-Funkverkehr nicht erlaubt bzw. genehmigungsfähig.

Hab auch nen paar Geräte hier liegen, aber die darf man deshalb auch leider nicht im BOS-Band nutzen (auch wenn es GP1200 sind). Hätte sicher mehr Sinn, als mit den uralt BOSCH auf unseren Fahrzeugen.

Geheimagent
10.10.2007, 15:24
schwachsinn
zuhause kein bos funk. und die 2 minuten in der der kats-zug alarmiert ist sind zu vernachlässigen.

Mein reden. Ich muß dir nicht nach dem Mund sprechen, aber das habe ich ja in meinem Schlußwort kundgetan das ich dagegen bin. Letztendlich gibt es klare Dienstvorschriften!



... aber solange es sich um baugleiche betriebsfunkgeräte handelt ein streitbarer punkt

AMATEURfunkgeräte.



absolutes no go, dem jungen mann hätte ich was gefönt

Die hängen ja alle zusammen, auch derjenige welcher der das sagen vor Ort hat.



wasman bei der funkerei mit betriebsfunkgeräten beachten sollte ist das die regtp dieses jahr an der deutschlandrally die gerät kontrolliert hat!

Ich bin mit Sicherheit nicht gehässig, aber wer sich nicht an Spielregel hält, hat die Konsequenzen im vollem Umfang zu tragen.


Und weil man das seit 5 Jahren oder länger so macht, muss es nicht richtig sein. Das hier Geräte vberwendet werden, die nicht zulassungsfähig sind, auch da sollte man einschreiten.

Das wäre dann aber Anscheißerei, aber vielleicht kommt einmal der Tag, wo die Kommunikation lebenswichtig ist und die Amateurgeräte versagen ihren Dienst warum auch immer. Dann, erst dann bricht die Hölle los.


schwachsinn
zuhause kein bos funk. und die 2 minuten in der der kats-zug alarmiert ist sind zu vernachlässigen.

Mein reden. Ich muß dir nicht nach dem Mund sprechen, aber das habe ich ja in meinem Schlußwort kundgetan das ich dagegen bin. Letztendlich gibt es klare Dienstvorschriften!



... aber solange es sich um baugleiche betriebsfunkgeräte handelt ein streitbarer punkt

AMATEURfunkgeräte.



absolutes no go, dem jungen mann hätte ich was gefönt

Die hängen ja alle zusammen, auch derjenige welcher der das sagen vor Ort hat.



wasman bei der funkerei mit betriebsfunkgeräten beachten sollte ist das die regtp dieses jahr an der deutschlandrally die gerät kontrolliert hat!

Ich bin mit Sicherheit nicht gehässig, aber wer sich nicht an Spielregel hält, hat die Konsequenzen im vollem Umfang zu tragen.



Leider kommt es vor, dass Führungskräfte ein schlechtes Beispiel geben, da sollte m.E. mehr drauf geachtet werden.

Da hakt es aber auch. Was willst du denn machen außer an die Vernunft appelieren?

Zum allgemeinen Verständnis wollte ich den Thread nicht an mich reißen, aber als ich das hier gelesen habe, viel mir sofort mein Erlebnis ein. Nichts für ungut ;-)

Gruß Geheimagent

Fabpicard
10.10.2007, 15:28
Baugleich ja, aber leider sind diese Geräte nicht BOS-Konform und somit der Nutzung im BOS-Funkverkehr nicht erlaubt bzw. genehmigungsfähig.

Du musst schon ein wenig differenzieren, es gibt da solche und solche :)

Nehmen wir doch mal GP900, davon gibts auch Betriebsfunkversionen...

Natürlich ist 16-Kanal Version davon NICHT Genehmigungsfähig...

Allerdings gibt es auch vereinzelt Geräte, die zu 100% Baugleich mit den FuG's der BOS sind...
(Da unterscheidet sich lediglich die Firmware)
Und bei den Geräten kann man ja nun auch die Firmware ändern, dann sind es (bis auf den Aufkleber ;) ) komplette BOS-Geräte, nur eben nicht geprüft, was die Sache wieder billiger macht...

MfG Fabsi

P.S.: Ich hab auch ein Teleport-9 hier stehen, und bis auf die Tastaturbeschriftung ist es zu 100% Baugleich (sogar die Firmware ist die selbe)

Quietschphone
10.10.2007, 17:00
Du musst schon ein wenig differenzieren, es gibt da solche und solche :)

Nehmen wir doch mal GP900, davon gibts auch Betriebsfunkversionen...

Natürlich ist 16-Kanal Version davon NICHT Genehmigungsfähig...

Servus!

Das ist so nicht richtig. Einige Werkfeuerwehren bei uns haben die GP900 sehr wohl genehmigt bekommen, da zum damaligen Zeitpunkt keine adäquaten BOS-FuG Ex-geprüft waren. Allerdings als Einzelgenehmigung...

Gruß
Alex

FMS-Scanner
10.10.2007, 18:26
@Fabpicard:

Du meinst, wenn ich z.B. meine GP900 AFU-Geräte mit der GP900-FuG11b Firmware bespiele kann ich die auch im Feuerwehrdienst als BOS-Gerät anmelden?

Ich vergleich das mal mit der Elektrotechnik. Hast nen Gehäuse mit nem TÜV-GS Siegel oder CE drauf. Da spiel ich jetzt eine andere Firmware ein, sodass das Gerät, sagen wir mal, anders funktioniert als original. Dann erlischt doch diese "Genehmigung" oder? Ich ging davon aus, dass dies bei den FuG's so ähnlich gehandhabt wird, aber lasse mich gern anderweitig belehren.

Mfg,
FMS-Scanner

Fabpicard
10.10.2007, 22:55
Du meinst, wenn ich z.B. meine GP900 AFU-Geräte mit der GP900-FuG11b Firmware bespiele kann ich die auch im Feuerwehrdienst als BOS-Gerät anmelden?

Ufff... ob das bei denen jetzt geht, müsstest mal Carsten fragen, der kennt die nahezu auswendig ;) *Carsten-anguck*


Ich vergleich das mal mit der Elektrotechnik. Hast nen Gehäuse mit nem TÜV-GS Siegel oder CE drauf. Da spiel ich jetzt eine andere Firmware ein, sodass das Gerät, sagen wir mal, anders funktioniert als original. Dann erlischt doch diese "Genehmigung" oder? Ich ging davon aus, dass dies bei den FuG's so ähnlich gehandhabt wird, aber lasse mich gern anderweitig belehren.

Bezüglich Tüd-gs, CE und einigen anderen: Natürlich nicht, weil diese Materialprüfungen sind...

Prüfungen die auch die Software umfassen (TR-BOS beispielsweise) da hast du natürlich recht...
Wenn du ein BOS-FuG in der Firmware änderst, ist die Prüfung "weg" verständlicher weise...
Allerdings beim wieder zurück spielen auf den alten Stand wieder da, weil es dann ja wieder den alten Prüfungskriterien entspricht...

Andersrum gehts natürlich nicht, eine Betriebsfunkgurke bekommt nicht automatisch eine BOS-Zulassung, nur weil es später genau das gleiche Geräte ist (inkl. Firmware) wie ein BOS-Gerät...
(Wobei dies sogar in Einzelfällen möglich ist)...

Allerdings kann dir so schnell keiner "ans Bein pi***n" weil du ja alle Prüfungskriterien von TR-BOS erfüllst...

MfG Fabsi

P.S.: Ich hoffe, dass war jetzt halbwegs verständlich erklärt... ist ja nicht ganz so einfach das thema ;)

DG3YCS
11.10.2007, 02:28
Servus!

Das ist so nicht richtig. Einige Werkfeuerwehren bei uns haben die GP900 sehr wohl genehmigt bekommen, da zum damaligen Zeitpunkt keine adäquaten BOS-FuG Ex-geprüft waren. Allerdings als Einzelgenehmigung...

Gruß
Alex

Hi Alex,
Die GP900-EX sind nicht nur per Einzelgenehmigung zugelassen ;-)
Diese sind zulässig wo EX Geräte beschafft werden sollen.

Genauso wie die HFG164-EX und MX1000-EX, TP9-EX, SE140-EX, SE160-EX...

Diese Geräte sind auch zb.in der offiziellen Liste "eures" STMI aufgeführt:
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_zugelassene_fug_2006_12_27.pdf
(Seite 36)

Allerdings ist hier die Angabe in der spalte BOS-Prüfnummer für all diese Geräte falsch, denn ausser dem GDC Gerät gab es diese Geräte NIEMALS als EX-Version mit BOS-Zulassung.
Auch die FTZ-Nummern entsprechen denen der BETRIEBSFUNK Versionen...
(Ansonsten bis auf die Teleport Serien bei BOS und BeFU anders!)



@Fabpicard:

Du meinst, wenn ich z.B. meine GP900 AFU-Geräte mit der GP900-FuG11b Firmware bespiele kann ich die auch im Feuerwehrdienst als BOS-Gerät anmelden?



Ufff... ob das bei denen jetzt geht, müsstest mal Carsten fragen, der kennt die nahezu auswendig ;) *Carsten-anguck*


Also das funktioniert so nicht! Ersteinmal ist das GP900 ja sowieso nur ein 16Kanal Gerät welches KEIN Display hat. Daher scheidet das aus. Die Geräte sind von der HW anders aufgebaut.

Also kämen nur die GP900-99 oder die MT2100(MTS2000FP) mit TOP-Display in betracht.
Das GP900-99 ist hardwaremäßig absolut mit dem GP900-11b identisch. Auch die Bedienung und die Displaymeldungen (LST-Anzeige im Display, Selftest beim Start usw...)sind gleich!
Allerdings fehlen die 11b typischen Merkmale wie Bandlagenumschaltung und es sind maximal 99 Kanäle schaltbar. Die Unterschiede liegen hier aber NUR in der Programmierung des Controllers.

Angeblich soll es ja durch beschreiben mit dem anderen CP funktionieren... Das ist aber definitiv ein Gerücht und nicht mehr. Die CP´s sind völlig anders aufgebaut (Tuningdaten stehen an anderer Stelle, Seriennummer ebenfalls.) so das man nur ein totes Gerät erhält wenn man aus einem GP900-99 ein FuG11b machen will oder umgekehrt!

Die MT2100 haben wieder eine völlig andere Controllerplatine, so das es sowieso ausscheidet!



Ich vergleich das mal mit der Elektrotechnik. Hast nen Gehäuse mit nem TÜV-GS Siegel oder CE drauf. Da spiel ich jetzt eine andere Firmware ein, sodass das Gerät, sagen wir mal, anders funktioniert als original. Dann erlischt doch diese "Genehmigung" oder? Ich ging davon aus, dass dies bei den FuG's so ähnlich gehandhabt wird, aber lasse mich gern anderweitig belehren.

Mfg,
FMS-Scanner




Bezüglich Tüd-gs, CE und einigen anderen: Natürlich nicht, weil diese Materialprüfungen sind...

Prüfungen die auch die Software umfassen (TR-BOS beispielsweise) da hast du natürlich recht...
Wenn du ein BOS-FuG in der Firmware änderst, ist die Prüfung "weg" verständlicher weise...
Allerdings beim wieder zurück spielen auf den alten Stand wieder da, weil es dann ja wieder den alten Prüfungskriterien entspricht...

Andersrum gehts natürlich nicht, eine Betriebsfunkgurke bekommt nicht automatisch eine BOS-Zulassung, nur weil es später genau das gleiche Geräte ist (inkl. Firmware) wie ein BOS-Gerät...
(Wobei dies sogar in Einzelfällen möglich ist)...


Ja, hinsichtlich der Zulässigkeit ist das richtig.
Flashe ich ein Betriebsfunkgerät habe ich offiziell kein zugelassenes BOS Funkgerät!
Der Witz ist aber:
Ist mein BOS-MTS2010 (FuG10b) an der HF-Stufe defekt und nehme ich zur Reparatur die HF-Stufe aus einem Betriebsfunk-MTS2000-FP als Ersatz, so ist das natürlich zulässig!
(neuabgleich Vorrausgesetzt)

Fällt das Gerät am nächsten Tag runter und das Display geht zu Bruch kann ich natürlich auch eine komplette Front von meinem Betriebsfunk MTS2000-FP nehmen (wo ja eh keine HF Stufe mehr drin ist!) und diese incl Display an mein MTS2010 pappen.
Das ist zulässig! Sogar egal ob ich nun den MTS2000 Aufkleber dran lasse oder dem Gerät einen neuen MTS2010 Aufkleber spendiere.

Kaum habe ich das Gerät nun wieder betriebsfertig, so verreckt mir plötzlich meine Steuerung! Was nun?
Lösung: Ich nehme die Steuerung aus meinem MTS2000-FP (ohne Front und HF-Stufe), spiele die FuG Firmware auf (=Flashen) und setze die als Ersatzteil in mein Original MTS2010.
Natürlich den Abgleich nicht vergessen und ich habe ein funktionierendes Gerät!
Das ist Zulässig!

Aber die böse funkgerätezerstörende Einsatzkraft schlägt erneut zu!
Jetzt muss auch noch der LST Schalter dran glauben, die Antenne ist auch schon Porös.
Aber kein Problem: Ich habe ja noch meinen Ersatzteilspender, mein Betriebsfunk MTS2000-FP wo die Front,die HF-Stufe und die Steuerung ja bereits fehlen!
Also nehme ich noch die Schalterplatte und tausche diese aus. Die besser erhaltene Antenne vom MTS2000 verwende ich auch noch... Nun funktioniert mein Original MTS2010-10b wieder perfekt!
Das ist Zulässig!

Meine Einsatzkraft, glücklich über das wieder fitte Funkgerät möchte es wieder Einsatzbereit machen und mit einem neuen Akku versehen. Wenn da nur nicht diese Wurstfinger währen...
Es kommt wie es kommen musste und die Haltestege der Akkurückwand brechen ab!
Also muss ich die Rückwand tauschen... Kein Problem, ich habe ja noch mein MTS2000-FP, was ja nur noch aus der Rückwand besteht. Nun muss ich nur noch sehen das ich den Seriennummernaufkleber sauber rüberbekomme (schwierig, aber möglich! Allerdings werde ich HIER nicht breittreten wie das zerstörungsfrei geht!)
Leider klappt das nicht immer und der zerbröselt mir. Also nehme ich ein normales Papieretikett und schreibe die Seriennummer Handschriftlich selbst drauf, schleißlich will ich ja wissen welches Gerät das ist (Inventarliste!). Wenn ich aber faul bin, dann könnte ich auch ganz einfach den alten (MTS2000-FP) aufkleber drauf lassen, verboten währe das nicht!
Nun funktioniert das Gerät wieder...
Das ist Zulässig!

Jetzt kann ich mein ORIGINAL MTS2010 wieder an meine Einsatzkraft ausgeben und mir ersteinmal ein kühles Blondes aus einer der vielen Bierkisten gönnen die mir der FuG-Zerstörer inzwischen vorbeibringen musste!

***

Vielleicht wird jetzt ein wenig deutlich wie verrückt die Situation manchmal ist!
Ich habe jetzt ein Gerät, das nach den vielen Reparaturen (die ja auch an einem Tag passieren könnten) immer noch ein zugelassenes FuG10b ist, welches aber zu einhundert Prozent eigendlich ein MTS2000-FP ist!
Es ist nichts getrickst, nichts irgendwie beschönigt und ich kann überall erzählen was ich damit gemacht habe. Das Gerät ist und bleibt zulässig!

Wenn ich aber nun ein MTS2000-FP nehme und daraus ein MTS2010-10b flasche, so ist das offiziell NICHT zulässig dieses auf BOS Frequenzen zu betreiben.
Wo aber liegt nun der Unterschied zwischen den beiden Gerät, ausser das ich das eine benutzen darf und das andere nicht???

Und das ist das Dilemma mit dem sich viele herumschlagen...
Natürlich gibt es eindeutige Regelungen und es darf keinesfalls passieren das gerade auf BOS-Frequenzen mit irgendwas herumgesendet wird! Aber wenn der Unterschied wirklich nur noch darin besteht das mal jemand entscheiden hat aus dem einen Gerät machen wir ein MTS2000, aus dem anderen ein MTS2010 (und natürlich im Preis), so kommt man ins grübeln!
Und das es eindeutige Regelungen gibt... Naja, ich (und viele andere) hatten auch schon mal nen Punkt in Flensburg...

Daher halte ich das ganze schon für etwas Diskussionswürdig...

---Fortsetzung---

DG3YCS
11.10.2007, 02:30
---Fortsetzung der vorherigen Antwort---


Genauso wie die Verwendung von nicht 100% identischen Funkgeräten:
Es ist einerseits ohne Sondergenehmigung (es gibt ja welche) eindeutig verboten diese Geräte zu verwenden. Das ist klar!
Allerdings spricht aus technischer Sicht kein Argument gegen die Verwendung dieser "Zwillingsgeräte". Und aus taktischer Sicht eigendlich auch nur das nicht jeder Kanal schaltbar ist. (also als Ersatz für ein FuG10 geeignet, für ein FuG11b nicht)
Aber es ist halt Verboten
(Ganz im Gegensatz zu No-Name Geräten oder gar AFU FuGs. Da gibt es gar nichts zu diskutieren...)
Und wenn eine Feuerwehr in die Situation kommt, als einzige Funkausstattung vieleicht 5 altersschwache FuG10 (Stabakku) zu haben, die nach 30 Minuten am ende sind, wenn Sie überhaupt noch ordentlich arbeiten. Geld für neue Ausstattung ist nicht da und jeder Einwand wird seit 2004 mit dem Argument das nächstes Jahr ja Tetra kommt abgeschmettert!Und jetzt kommt ein örtlicher Betrieb und bietet, weil sie umgestellt haben, 10 Motorola GP900 mit Zubehör in Topzustand als Spende an. Selbst die passende Programmierung würde erfolgen... (Oder statt des GP900 halt irgendein anderes Gerät das bis auf die Firmware baugleich mit einem BOS-Gerät ist!)

Da kann ich verdammt gut verstehen wenn die sich tierisch darüber freuen und die ohne das geringste Schuldgefühl einsetzen. Und verdammt- Ich kann noch nicht einmal etwas schlimmes daran finden! Ausser halt das es verboten ist! Ich würde es genauso machen!
(Aussage rein Privat - Dienstlich finde ich das natürlich ganz ganz schlimm und finde solche Unmenschen müssten sofort an die Wand gestellt werden!)

Wenn allerdings AFU-Geräte oder irgendein Billig-Zeug eingesetzt werden, dann ist auch bei mir der Ofen aus. AFU Geräte sind nicht auf BOS Frequenzen abgestimmt und können böhse Störungen verursachen. (das ein Gerät auf einer Frequenz Sendet- und Empfängt heißt noch nicht das es auf dieser Frequenz auch vernünftig arbeitet! AFU Geräte sind auf 144-148MHz abgeglichen! NICHT auf BOS!)




Allerdings kann dir so schnell keiner "ans Bein pi***n" weil du ja alle Prüfungskriterien von TR-BOS erfüllst...


Naja, garantieren kann dir das keiner, es ist halt verboten und offiziell ein Betrieb ohne Frequenzzuteilung!
Aber :
1. Bei ordentlichen Geräten fällt es kaum auf und
2. wenn es ordentliche Geräte sind, nicht übertrieben wird, die Parameter stimmen, dann ist die Motivation das abzustrafen in der Regel sehr gering...
Allerdings:
3. AFU Geräte auf anderen Frequenzen als AFU und Geräte ohne Zulassung in DL sind ein rotes Tuch. Genauso wie Geräte die die spezifikationen vorne und hinten nicht einhalten.

Gruß
Carsten

Spyfreak
11.10.2007, 14:11
Im zweifelsfalle versucht es doch ueber den Formweg, meldet euch bei eurem Funkbeauftragtem des Kreises und fragt nach einer Rufzeichenzuteilung (bei 4m) oder einer generellen Betriebserlaubniss bei den 2m Dingern. Ihr werdet dann ja zu hoeren bekommen, was geht und was nicht...

Fabpicard
11.10.2007, 17:06
Wenn ich aber nun ein MTS2000-FP nehme und daraus ein MTS2010-10b flasche, so ist das offiziell NICHT zulässig dieses auf BOS Frequenzen zu betreiben.
Wo aber liegt nun der Unterschied zwischen den beiden Gerät, ausser das ich das eine benutzen darf und das andere nicht???

Nunja, es liegt wohl daran, dass du dann weniger Bierkisten bei dir oben im Zimmer stehen hast ;)

MfG Fabsi

P.S.: Wenn du schon sooo lange Texte schreibst, ist meine Funk-"Gurke" doch mit sicherheit auch schon fertig oder? *g*

pc-recycling
11.10.2007, 17:34
Ähm, ich weiß ja nicht, ob du dir jetzt nur bestimmte Stichworte gesucht hast um die Antwort posten zu können oder alles gelesen hast.

Aber erstens ist die Antwort nicht grundsätzlich nein, sondern unter bestimmten Bedingungen darf man das schon und gewisse Nachfragen / Diskussionen ob es unter den und den umständen denn nun doch zugelassen ist, find ich vollkommen in ordnung.
Sowas nennt man Diskussion ;-)

Und außerdem: Es sind doch auch noch andere Lösungsmöglichkeiten von den Leuten gekommen die ich (auch wenns vielleicht nicht rüberkommt) dankend entgegennehme und mir auch gedanken dazu mache.

Beispielsweise die Geschichte mit den Security FuGs ob man da nochmal ansetzt. Oder die Rasterplanung für die Fläche macht! Das haben wir bisher nicht ganz so krass gemacht, wär aber vielleicht sinnvoll wnen mann dann telfonisch nur durchgibt: "einsatzart - rasternummer - zusatzinfos"

Also sinnlos find ich diesen thread ÜBERHAUPT nicht

manuel

Das HFG Hast Du Privat im BOS Nicht zu Benutzen punkt lass dir vom Veranstalter ein Betribs HFG Geben. ganz Egal ob HiOrg oder nicht Ein FUG 10,11,13,8 Hat im Privat Besitz nichts zu suchen würde mal im TKG nach schauen.

der Besitz eines BOS FUG ist Privat Strafbar.

wenn du ausser dienst der FF;PI;DRK; bist hast du nix auf den BOS Kanäle zu suchen Punkt.

akkonsaarland
11.10.2007, 17:36
der Besitz eines BOS FUG ist Privat Strafbar.



steht bitte in welchem paragraphen in welchem gesetz?

FMS-Scanner
11.10.2007, 17:38
wohl eher das benutzen als das besitzen.

Aber das hatten wir ja schon geklärt.

akkonsaarland
11.10.2007, 17:54
wir schon
nur der kollege hat wieder was anderes behauptet

pc-recycling
11.10.2007, 18:05
hab nen bekannten bei der Polizei und bei dem mal nach gehakt

FMS-Scanner
11.10.2007, 18:07
Tja.

-Achtung Ironie!-
Dann gehören jetzt alle Händler die im Besitz eines oder mehrerer FuG's sind in den Knast.

Lasst uns die Wirtschaft ankurbeln!
-Ende Ironie-

*lol*

Edit:
Das die POL selbst nicht immer alles besser weiß, hatten wir meines erachtens auch schon geklärt... (war nen anderer Thread -> Winkerkelle und so)

pc-recycling
11.10.2007, 18:07
TKG 2004 § 90 Missbrauch von Sendeanlagen

1.
Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. ...

pc-recycling
11.10.2007, 18:08
TKG 2004 § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

pc-recycling
11.10.2007, 18:09
Händler die Reparieren die dinger und haben auch bestimmt ne genemigung

akkonsaarland
11.10.2007, 18:15
hab nen bekannten bei der Polizei und bei dem mal nach gehakt

das ist kein gesetz. der schutzmann vom eck hat eh selten ahnung


TKG 2004 § 90 Missbrauch von Sendeanlagen

1.
Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. ...


japp das bedeutet das du kein fug bauen darfst das aussieht wie eine coladose



TKG 2004 § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

ich darf es nicht hören, aber ich darf es besitzen.

also setzen 6

Shinzon
11.10.2007, 18:17
Moin moin "pc-recycling"..

Dein §90 bezieht sich meiner nicht-fachlichen Meinung nach auf "Wanzen",
z.B. ein Sender, der in eine Tischlampe eingebaut wird, um den Chef der
Firma zu belauschen, wenn er am Schreibtisch sitzt - nicht aber auf ein BOS-
Funkgerät (welches der Sache nach an sich nicht "nicht" als Funkgerät zu
erkennen ist).

Dein §89 hat mit Empfangsanlagen zu tun, nicht dem Besitz, aber dem Betrieb.

Stell dir vor, man darf sich sogar Funkgeräte selbst bauen - und unter gewissen
Umständen sogar Betreiben! Wo du die Rechtsgrundlage findest, weisst du sicher.

Gruss,
Tim

pc-recycling
11.10.2007, 18:20
im AFU Bereich darf ich FUG Selbst bauen

pc-recycling
11.10.2007, 18:22
mir wurde immer gesagt das der Besitz und Das Benutzen der BOS Geräte ohne Genehmigung Strafbar sei. da man damit sehr vie Sch....e bauen kann

akkonsaarland
11.10.2007, 18:26
dann haben dich diese leute angelogen
besitz ist nicht strafbar, betreiben ja

pc-recycling
11.10.2007, 18:28
mit anderen Worten wenn ich ein FUG8 HÄTTE dürfte ich es besitzen ABER NICHT NUTZEN?

akkonsaarland
11.10.2007, 18:29
richtig

Spyfreak
11.10.2007, 18:31
TKG 2004 § 90 Missbrauch von Sendeanlagen

1.
Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. ...

*lol* Jetzt hast du genau den Paragraphen rausgesucht, der uns vor Wanzen und anderen abhoergeraeten schuetzen soll. Ein FuG ist doch nicht bestimmt um verdeckt das nicht oeffentlich gesprochene Wort abzuhoeren *lacht*

pc-recycling
11.10.2007, 18:31
aha

Shinzon
11.10.2007, 18:33
Salut..

Ich habe meine Amateurfunklizenz zu einer Zeit gemacht, wo tatsächlich
"der Besitz" und "das Betreiben" von Funkgeräten verboten waren.

Das galt vmtl. insbesondere für Funkgeräte wie SSB-fähige "CB-Funkgeräte",
deren Betrieb in DL nicht erlaubt ist (war? hat sich vielleicht mittlerweile geändert?
mache schon soooo lange kein cb-funk mehr ^^).
Sicherlich viel hier auch der private Besitz eines BOS-Funkgerätes darunter.

Ein Funkhändler, der in Geschäft oder Werkstatt diese Geräte rumliegen hat, fällt
ja m.E. nach eh nicht unter "privat". Mit entsprechender Genehmigung durch die
BNetzA (oder haben die auch schon wieder ihren Namen geändert?) ist nicht nur
Versuchsfunk, sondern auch Vorführfunk genehmigt, also auch der Betrieb durch/beim
Fachhändler unter gewissen Voraussetzungen.

Und selbst als Privatmann - warum soll ich mir denn nicht nen BOS 2m-Funkgerät auf
Amateurfunkfrequenzen umbauen und dort zuhören (als Lizenzinahber auch senden) ?
(Naja, AFuGs sind billiger, aber jeden morgen steht ein.....)

Gruss,
Tim

PS: Was war eigentlich die ursprüngliche Frage des Thread-Autors? *duck* *wegrenn*

Spyfreak
11.10.2007, 18:35
@Shinzon:
Ja, es gibt mittlerweile SSB im CB-Funk, benutzt aber kaum einer

Shinzon
11.10.2007, 18:43
Also, nach querlesen der ersten Beiträge:

Ich denke, wenn die betreffende HiOrg/Fw nicht genügend Geräte hat,
man selbst aber das Geld aufgebracht hat, ein Funkgeräte nach TR-BOS-Liste[1,2]
zu besitzen, warum sollte man dieses nicht der HiOrg/Fw schenken ? Kriegt
man ja u.U. noch ne Spendenquittung für .. und dann kann die HiOrg/Fw das
Gerät anmelden - im vergleich zu "kaufen und anmelden" glaub ich ein interessanter
Unterschied.

Gut, dann liegt das FuG halt nichtmehr daheim und wird mitgenommen, wenn man es
benötigt, sondern liegt an entsprechender Stelle im "Gerätehaus/-schrank".

Rechtlich halte ich diese Variante für eher durchführbar als alles andere, und sie hilft
am meisten. Nie wieder hat man "ein Funkgerät" zu wenig in der Situation, wo 4 FuGs
aber 5 Positionen zu besetzen sind. Und das sogar, wenn der "ex"Besitzer nicht im
Einsatz ist.

Klar ist, das ein nicht zulassungsfähiges Funkgerät "rechtlich" ausser Frage steht -
aber selbst da gibt's ja scheinbar manchen "Vorgesetzten", den die Funktion und
nicht die Zulassung interessiert. Hier muss jeder selbst seine Meinung haben, und
die Verhältnissmässigkeit der Mittel (Menschenleben, Funkstörung, Nichterreichbarkeit)
im Auge halten - situationsabhängig.

Gruss,
Tim

[1] http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/Geraeteliste_Handfunk.pdf.html
[2] http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/Geraeteliste-Mobilfunk_05_07.pdf.html