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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RoHS und gebr. Funkgeräte



Florian Feuerbaer
25.09.2007, 13:05
Hallo

Mal eine Frage, dir mir gerade aufgefallen ist.
Was muss ein Händler beachten, wenn er gebrauchte nicht RoHS konforme Funkgeräte verkauft? Als Beispiel GP 320... Nach welchen Richtlininen muss er sich wie verhalten?

Grüße
Florian

DG3YCS
25.09.2007, 14:33
Hi Florian,

siehe hierzu direkt in der Richtlinie selber nach:



Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Hier dann Artikel 2, Absatz3
(3) Diese Richtlinie gilt nicht für Ersatzteile für die Reparatur oder für die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, die vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden


Der Wiederverkauf von Gebrauchtgeräten kann man als "Wiederverwertung" einstufen.

Daher ist ein solcher Weiterverkauf ohne besondere Auflagen möglich.
Anders sieht es aber genaugenommen bei "Neugeräten" (Lagerbestand) aus.

Hier könnte man jetzt darum streiten ob diese bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Zwischenhändler "in den Verkehr" gebracht sind", oder das erst bei Abgabe an den Endkunden der Fall ist. Eine Inverkehrbringung darf aber NICHT mehr erfolgen!

Je nach Rechtsauffassung dürften diese NEUGERÄTE dann nicht mehr vrkauft werden!

Gruß
Carsten

Gerrit Peters
25.09.2007, 14:53
Je nach Rechtsauffassung dürften diese NEUGERÄTE dann nicht mehr vrkauft werden!

Was für ein Schwachsinn, typisch Deutschland... *kopfschüttel* Tschuldigung, meine Meinung!

Geheimagent
25.09.2007, 15:16
Was für ein Schwachsinn, typisch Deutschland... *kopfschüttel* Tschuldigung, meine Meinung!

Besser Europäische Union. Ist zwar ein bißchen dolle neben der eigentlichen Frage nebenher. Aber was ist denn z.B. mit den alten Wasserbleirohren? Sind die nicht giftig? Aber gut, gehört wirklich nicht hierher.

Entschuldigung und nichts für ungut.