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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LEGAL oder ILLEGAL?



Tict4c
23.09.2007, 22:24
Hallo das es in einem anderen Thread zu einer Disskussion gekommen ist, inder es um Private Einsatzfahrzeuge ging, wollte ich einen extra Thread hier aufmachen.

Also ist es erlaubt bwz gibt es ausnahmen sein eigenes fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen?

HAIXMAN
23.09.2007, 22:29
Gute Frage!
In der STVO im Normalfall nicht.
Auf privatem Gelände dürfte es egal sein!

Ich hab mal gehört, dass man mit einem Blaulicht bei ausgeschaltetem Motor eine Unfallstelle absichern darf.

Ebi
23.09.2007, 22:30
Hallo das es in einem anderen Thread zu einer Disskussion gekommen ist, inder es um Private Einsatzfahrzeuge ging, wollte ich einen extra Thread hier aufmachen.

Also ist es erlaubt bwz gibt es ausnahmen sein eigenes fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen?
Oh mann,
FMS.de ist ganz schön gesunken..

Tict4c
23.09.2007, 22:30
mh ok vllt ist ja ein rechtsanwalt hier im Forum tätig oder einer der sich damit genau auskennt ich werde mich mal im internet darüber erkundigen...

Superyoshi
23.09.2007, 22:31
Warum blau wenn es auch ne normale , handelsübliche gelbe leuchte tut ?

Es ist illegal im Bereich der StVZO , und sollte meiner Meinung noch härter bestraft werden !

Wenn das alles genehmigt ist , die Anlagen geprüft und zugelassen sind , das alles eingetragen ist , ist es kein Problem .

Sowas ist in meinen Augen auch Off-Topic ....

HAIXMAN
23.09.2007, 22:45
Und sollte meiner Meinung noch härter bestraft werden !


Kostet ja nur 20€

Kein Jura Student in Forum aktiv?

Aeskulap
23.09.2007, 22:47
Kostet ja nur 20€

Kein Jura Student in Forum aktiv?

STOP.

Wenn da noch Nötigung, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Amtsanmaßung dazukommt, überschreitet die Tat schnell die 20 Euro. Dann bist du ganz schnell den Lappen los, und das zu recht.

PS: Die 20 Euro gelten aber auch nur, wenn man mit einem Fahrzeug, dass offiziell mit Sondersignal ausgerüstet ist/sein darf unnötig mit eingeschalteter Sondersignalanlage durch die Gegend fährt. Bei Privat-KFZ greifen die 20 Euro nicht!!!

FireFlo112
23.09.2007, 22:52
Leute die unbedingt mit nen Blaulicht aufm Dach rumfahren müssen und Frontblitzer und jeden scheiß sind die totalen Profilneurotiker die gehören sich in behandlung in BZK.

HAIXMAN
23.09.2007, 22:59
Bei Privat-KFZ greifen die 20 Euro nicht!!!

NÖ, falsch!
Wenn man mit Blaulicht am priv. PKW rumfährt (ohne Nötigung - also nur Blaulicht) ist dass eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung und kostet 20Euronen.

Aber sloche gehören meiner Meinung nach sowiese sofort aus dem Verkehr gezogen,...

Tict4c
23.09.2007, 23:02
Es geth eigentlich nur darum ob es erlaub ist oder nicht erlaubt ist...

und wie man das blaulicht bwz das gelblicht legal benutzen kann

HAIXMAN
23.09.2007, 23:07
Ein zugelassenes Gelblicht ist zum Absichern er Unfallstelle bei ausgschaltetem Motor 100%ig legal!

Florian Feuerbaer
23.09.2007, 23:24
Ein zugelassenes Gelblicht ist zum Absichern er Unfallstelle bei ausgschaltetem Motor 100%ig legal!


Der Motor spielt keine Rolle, das Fahrzeug muss stehen!

Fabpicard
24.09.2007, 02:30
Ich hab mal gehört, dass man mit einem Blaulicht bei ausgeschaltetem Motor eine Unfallstelle absichern darf.

Hatte ich das nicht schon in einem anderen höchst merkwürdigen Beitrag erklärt???

Finds jetzt nicht, auf Anhieb, also hier nochmals:


(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen.....

Also haben sich ALLE weiteren Diskussionen erledigt...

Blaues Blinklicht darf NUR von damit ausgerüsteten Fahrzeugen PUNKT... ^^

MfG Fabsi

Poli
24.09.2007, 09:21
Schaut doch mal hier. Ist zwar noch der Text der StVZO, aber eigentlich egal. Hat sich meines Wissens vom Inhalt her bislang nicht geändert:

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

...

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

5. Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

...

Damit sollte alles geklärt sein, denke ich!

ahk
24.09.2007, 09:54
Damit sollte alles geklärt sein, denke ich!
Nö.
Schau doch mal hier:
http://www.notarzt-lauf.de/horn.htm

Das ganze bezieht sich auf Bayern. D.h. zumindest dort ist es möglich, ein privates Fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen und mit Sondersignalanlage auszustatten.


Die Regierungen können dem nachfolgend beschriebenen Personenkreis stetswiderruflich und befristet für die Dauer der Ausübung der Funktion die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeugs als Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und/oder des Rettungsdienstes anerkennen(§ 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVZO, § 55 Abs. 3 StVZO). Mit der Anerkennung darfdas private Kraftfahrzeug kraft StVZO mit Sonderwarneinrichtungen (blauesBlinklicht und Einsatzhorn) ausgerüstet werden, wenn es der Berechtigte fürEinsatzfahrten nutzt.


Gruß,

ahk

Bergwacht9902
24.09.2007, 10:04
Was möchte denn Tictac4 mit dem Fahrzeug dann anstellen? Wenns berechtigt ist, solls ja kein großes Thema sein -> OrgL, LNA, KBL,...

Tict4c
24.09.2007, 12:12
Mit dem Fahrzeug mit sonderrechten zum einsatz fahren und vllt schon mit dem kleinen gerät was drauf ist "erste hilfe " leisten...

Florian Feuerbaer
24.09.2007, 12:28
Für VRW braucht man keine Sonderzulassung, und für angemeldete FR Autos auch nicht.

Tict4c
24.09.2007, 12:32
d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?

Florian Feuerbaer
24.09.2007, 12:38
Weißt du was VRW und FR Autos sind?
Dann ist damit deine Frage beantwortet.
Die Frage mit der roten Ampel und Warnblicklicht wurde hier des öfteren schon besprochen.

Fabpicard
24.09.2007, 12:45
warnbliockanlage einsachalten -- schiuld -- klatschne

Ein wenig langsamer schreiben, wenns geht... ;)

Nein...


(2) ... Warnblinklicht ...
Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

Und, da du mit deiner Fahrweise unter Inanspruchnahme von §35, den Sonderrechten niemanden Gefährden darfst, darfst du auch nicht mit eingeschaltem Warnblinklicht zum GH fahren ^^


Desweiteren darfst du ein UNbeleuchtetes Schild quasi immer aufs Autodach setzen.

MfG Fabsi

P.S.: Du "darfst" sogar Rote Ampeln überfahren, allerdings bist du mit dem Privat-PKW zu 100% Schuld, wenn was passiert, da du deine Sonderrechte nicht anzeigen konntest...
Also auch lassen und die paar Sekunden an ner Roten Ampel warten... (Meist is man ja eh nicht der 1. an der Ampel *g*)

Ebi
24.09.2007, 12:46
d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?

@Überhose:
Nur mal als Auszug aus deiner Signatur:
--Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum.
Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden!
--
e.

Alex22
24.09.2007, 16:51
d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?

Sicher könntest du das ... Sofern die aber nicht in einer besimmten Organisation bist und kein relevanter Einsatz ist, würde ich das an deiner Stelle lassen, anonsten bist du Fußgänger.

Alex22
24.09.2007, 16:53
Nein...



Und, da du mit deiner Fahrweise unter Inanspruchnahme von §35, den Sonderrechten niemanden Gefährden darfst, darfst du auch nicht mit eingeschaltem Warnblinklicht zum GH fahren ^^



Wie du so schön zitierst hast.
Zitat von StVO §16 Warnzeichen
(2) ... Warnblinklicht ...
Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

Da er ja durch die Inanspruchnahme von So-Re von der KOMPLETTEN StVO befreit ist, kann er selbstverständlich auch seine Warnblinkanlage einschalten.

Poli
24.09.2007, 17:16
Nö.
Schau doch mal hier:
http://www.notarzt-lauf.de/horn.htm

Das ganze bezieht sich auf Bayern. D.h. zumindest dort ist es möglich, ein privates Fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen und mit Sondersignalanlage auszustatten.


Gruß,

ahk

Doch!

Siehe unter Nr.2 :

2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

FireFlo112
24.09.2007, 17:26
Jo hier bei uns im schönen Landkreis Wunsiedel haben sich so gut wie alle Einsatzleiter Rettungsdienst und Organisatorischen Leiter ihr eigenes Fahrzeug mit Tatüü und Blau ausgestattet.

Tict4c
24.09.2007, 17:49
wie siehts denn fuer NRW aus?

HAIXMAN
24.09.2007, 17:51
Scheinbar ist das dann für die ELRD abgesegnet, wenn es bei euch alle machen.

kw112
24.09.2007, 19:39
Hallo, seit gegrüßt.

Also du hast im Einsatzfall ein Wegerecht ohne Sonderrechte, d.h. du kannst eine rote Ampel passieren. Allerdings nur dann, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindet oder gefährdet werden.

Gelbes Rundumlicht: Kann/darf zum Warnen bei einem stehendem Fahrzeug benutzt werden!

Rotes Rundumlicht: Wurde mal drüber nach gedacht es für Freiwillige Helfer (FF, THW...) einzuführen. Soweit wie ich es weis ist dies nie durch gegangen also genauso illegal. (in Deutschland)

Blaues Rundumlich: Darf auf privaten Fahrzeugen nicht benutzt werden. Und das mit den 20 €uronen stimmt zwar, allerdings gibt es dazu einen Anzeige wegen unerlaubter Benutzung in der StVO und eventuell was vorher schon geschieben wurde, eine Anzeige von anderen Verkehrsteilnehmern. Allerdings gibt es auch dafür Ausnahmen. Ich weis es zu mindestens von Sachsen-Anhalt. Da wurde vor kurzem das Benutzten, nach eintragung in die Papiere, für höhergestellte Führungskräfte (KBM, BBM, GWL, OWL) eine genehmigung erteielt. Diese müssen dann aber auch die komplette Schutzausrüstung, Funkgerät, und irgendwelche technischen Hilfmittel in diesem Fahrzeug liegen haben.

So das soll es nun erst mal gewesen sein!

Nur mein eigenes Fazit dazu: An Unfallstellen wo noch keiner (POL, FW, RD...) da ist. Benutzte ich mein Blaulicht um die Unfallstelle - also auch mich selber zu sichern. Aber auch nur wenn man weis was man da tut, nicht das da irgend ein dahergelaufener kommt. Von der Polizei wird man gefragt warum Blaulicht, dann wird dies geklärt und bei mir wurde dies bis jetzt immer akzeptiert. Wenn ich mich nicht mehr "sicher" fühle an einer Unfallstelle, da kann ich mir auch sagen ich fahre einfach weiter wie fast alle anderen Verkehrsteilnehmer. Da ist meinem Gewissen und den Verletzten aber auch nicht geholfen!

Schön Abend noch!

JohnnyFlash
24.09.2007, 20:02
Hallo, seit gegrüßt.

Also du hast im Einsatzfall ein Wegerecht ohne Sonderrechte, d.h. du kannst eine rote Ampel passieren. Allerdings nur dann, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindet oder gefährdet werden.


Wegerecht ohne Sonderrecht?
Ihr werdet immer besser!

Und übrigens, eine rote Ampel KANN ich immer passieren, wenn keiner kommt! Die Frage ist nur, ob ich es darf!

Und dann schon die Überschrift! Sachverhalt! Man, man, man....

Ich zitiere hier meinen Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Matthias Jahn: Das ist alles so grottenfalsch, was sie hier erzählen!

Fabpicard
24.09.2007, 22:31
Ich zitiere hier meinen Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Matthias Jahn: Das ist alles so grottenfalsch, was sie hier erzählen!

Gut, hab ich mir das gespart ;)

*schreibpause zum lachen*

MfG Fabsi

hannibal
24.09.2007, 22:34
Lk 23,32-34 sag ich nur dazu

und warum muss ein Privat PKW als Einsatzfahrzeug eingesetzt ist immer SORE haben ?

HAIXMAN
24.09.2007, 22:36
Warum LK23?

JohnnyFlash
24.09.2007, 22:53
Haixman hat die Bibel wahrscheinlich nur als Farbfilm im Fernsehn gesehen...

hannibal
24.09.2007, 22:57
q.e.d.

abc-truppe
24.09.2007, 22:59
Lk 23,32-34 sag ich nur dazu

und warum muss ein Privat PKW als Einsatzfahrzeug eingesetzt ist immer SORE haben ?

Amen.

HAIXMAN
24.09.2007, 23:01
Und übrigens, eine rote Ampel KANN ich immer passieren, wenn keiner kommt! Die Frage ist nur, ob ich es darf!



In Frankreich schon!

abc-truppe
24.09.2007, 23:02
Mais nous ne sommes pas en France, nous nous intéressons aux réglements en Allemagne!

HAIXMAN
24.09.2007, 23:03
Lk 23,32-34 sag ich nur dazu

und warum muss ein Privat PKW als Einsatzfahrzeug eingesetzt ist immer SORE haben ?

Was ist mit Lk22?

HAIXMAN
24.09.2007, 23:07
Mais nous ne sommes pas en France, nous nous intéressons aux réglements en Allemagne!

Lern erst mal richtig Französisch!! ;-) Scheiß Zeiten, ich weiß,..

Kommst du aus den LK's?

abc-truppe
24.09.2007, 23:07
Ich vermute mal, ich kann Französisch, nach 2 Jahren Leistungskurs, aber okay

Superyoshi
24.09.2007, 23:10
Lern erst mal richtig Französisch!! ;-) Scheiß Zeiten, ich weiß,..

Kommst du aus den LK's?


Haixman hat die Bibel wahrscheinlich nur als Farbfilm im Fernsehn gesehen...

Das hat nichts mit Landkreisen zu tun , nur so als Tip :)

hannibal
24.09.2007, 23:11
Kommst du aus den LK's?

ROFL....

HAIXMAN
24.09.2007, 23:11
Das hat nichts mit Landkreisen zu tun , nur so als Tip :)

ich weiß, mein ich ja auch nicht.

HAIXMAN
24.09.2007, 23:16
Ich vermute mal, ich kann Französisch, nach 2 Jahren Leistungskurs, aber okay

Ja, Christoph ich glaubs auch!

abc-truppe
24.09.2007, 23:18
So heiße ich, richtig!

Mr. Blaulicht
25.09.2007, 11:11
Moin moin,

ist zwar seltsam, in einem Off-Topic-Forum "Back to Topic" zu schreiben, ich will's aber doch einmal versuche:

Also, was hier über Sonder- und Wegerechte alles erzählt und geschrieben wird, ist ja stellenweise schon abenteuerlich.
Ersteinmal sollte man vielleicht klären, was der Themenersteller unter "Einsatzfahrzeug" versteht?


Da er ja durch die Inanspruchnahme von So-Re von der KOMPLETTEN StVO befreit ist, kann er selbstverständlich auch seine Warnblinkanlage einschalten.

Das ist so nicht ganz richtig. Der §35 StVO befreit nicht von der ganzen StVO, sondern nur von den vorher genannten Verordnungen, also §§ 1-34 StVO.
Zweitens sind die Feuerwehr etc nur insoweit befreit, solange es der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient. Wenn mir jetzt jemand Aufgaben nennt, die er ohne Warnblinkanlage nicht erfüllen kann, mit Warnblinkanlage aber schon, nehme ich alles zurück.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
25.09.2007, 14:01
Das ist so nicht ganz richtig. Der §35 StVO befreit nicht von der ganzen StVO, sondern nur von den vorher genannten Verordnungen, also §§ 1-34 StVO.
Zweitens sind die Feuerwehr etc nur insoweit befreit, solange es der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient.

Benutze er mal bitte die "Edit" Funktion und lösche er die ersten beiden Sätze ;)

Denn: §37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel)
§39 Verkehrszeichen
§40 Gefahrzeichen

Was wäre dann damit?

Gemeint ist Immer die GANZE StVO... Allerdings Immer mit Zusatz "Soweit zur erfüllung .... notwendig"... (Das war auch soweit richtig *g*)

MfG Fabsi

steisa
25.09.2007, 15:13
Also auf jeden Fall ist es ohne Genehmigung einer Behörde nicht erlaubt, es ist eine nicht eingetragene Lichtanlage und wie es mit so vielen Teilen ist, die nicht eingetragen sind erlischt dann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Was im Falle eines Unfalls die Versicherung freut. Mal von der verkehrsrechtlichen Seite abgesehen, die evtl. einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sieht. Kommt noch Personenschaden hinzu, dann gute Nacht.....

Kann recht teuer werden für ein wenig "Selbstverwirklichung" einer übermotivierten Helfers.

Was treibt einen dazu seinem privaten Fahrzeug ein 8x höheres Unfallrisiko auszusetzen ?????????

Solche Helfer sollten auch das führen von Einsatzfahrzeugen lieber sein lassen.

abc-truppe
25.09.2007, 18:26
Saarländer unter sich?

Tiefstes Niederbayern.

Florian Feuerbaer
25.09.2007, 18:45
Tiefstes Niederbayern.

Noch schlimmer also *gd&r* ;-)

steisa
25.09.2007, 22:33
Nicht der Anbau von irgendwelchen Lampen erhöht das Unfallrisiko, sondern das Verhalten des Fahrers...

PS: Darf ich noch ein paar deiner Fragezeichen haben, falls ich auch mal eine Frage stelle?

Statistisch gesehen ist das Unfallrisiko mit Sonderrechten, egal wer fährt 8x Höher als ohne. Haben die Versicherungen begutachtet.

zum 2. gerne, davon habe ich genug.

????????????????????????????????????????? bitte schön *lol*

Leitstelle_V
26.09.2007, 11:10
[...] ist zwar seltsam, in einem Off-Topic-Forum "Back to Topic" zu schreiben [...]

Ist es nicht... Daher bitte ich alle, jetzt wirklich zum Thema zurück zu kehren. Andernfalls muss der Thread geschlossen werden!

MfG
Max

akkonsaarland
26.09.2007, 11:23
also
nachdem ich rausgefunden habe da der threaderöffner gerade mal 15 ist, hier ein paar weise worte

viel lernen du musst junger skywalker

du bist jetzt jung und übermotiviert. das ist schön.
wenn du dein interesse jetzt richtig einsetzt, kannst du in deiner hiorg karriere viel erreichen.
wichtig ist das du mit beiden beinen auf dem boden bleibst, denn wenn du noch mehrere deiner hirngespinste wie privater vrw, über rote ampeln fahren, und dein furchtbares forum verfolgst wird dich irgendwann keiner deiner kameraden mehr ernstnehmen und du wirst auf ewig der spinner sein.

wenn du irgendwelche fragen hast, überlege dir ob das ganze sinn macht, denn wenn es sinn machen würde private vrw`s vorzuhalten gäbe es welche. wenn deine idee dann immer noch gut erscheint dann kannst du nachfragen in deiner wehr oder auch hier.
wenn man dir dann sagt die idee ist nicht so gut, seh es ein und fang net noch an zu diskutieren.

möge die macht mit dir sein

C-Elfe
26.09.2007, 11:27
Hier mal ein Link zu einem Feuerwehrkameraden, Dienstgrad Feuerwehrmann, der eine Sonderrechtsanlage im Privat-PKW (inkl. Frontblitzer) mit Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln nutzen darf:

http://www.ffrh.de/joomla/index.php?option=com_content&task=view&id=92&Itemid=79

Die Funktion, die ihm die Ausnahmegenehmigung ermöglicht hat, nimmt er übrigens ebenfalls ehrenamtlich wahr.

Fabpicard
26.09.2007, 12:40
Die Funktion, die ihm die Ausnahmegenehmigung ermöglicht hat, nimmt er übrigens ebenfalls ehrenamtlich wahr.

Da machst ja auch sinn ;)

Man muss es eben nur gut genug erklären können...
(Wobei die Ausnahmegenemigung mir vor ein paar Tagen vom zuständigen Landes-Ministeramt nebenbei "angeboten" wurde *g* aber wofür brauch ich die???)

MfG Fabsi

Fabpicard
26.09.2007, 15:15
Aber du willst mir doch nicht erzählen, dass diese Risikosteigerung von dem Anbau irgendwelcher Sondersignale kommt? Sie kommt einzig und alleine von der Fahrweise der Leute in den Fahrzeugen.
Und nein, es liegt auch nicht an Fehlern anderer. Den anderen Verkehrsteilnehmern kann man nur in den seltensten Fällen eine wirkliche Teilschuld zusprechen.

Nein, Statistisch ist die Unfallgefahr schon um das 8-fache erhöht, sobald du die SoSi-Anlage einschaltest...
(Selbst bei normaler sehr guter Fahrweise trifft dies zu, da du ja Rote Ampel überfährst, andere Verkehrsteilnehmer irritierst usw. usw. usw.)

MfG Fabsi

Tict4c
26.09.2007, 15:39
achso darf man als 15 jähriger sowas also nciht merh schreiben bwz fragen? gut ok

akkonsaarland
26.09.2007, 15:46
doch
du darfst das mit 15 gerne schreiben, wir teilen gerne unsere weisheit mit dir.
aber du sollst auf das hören was erfahrene ältere kameraden dir sagen

Alex22
26.09.2007, 16:30
Schön, das du das nochmal wiederholst. Soll ich jetzt auch nochmal alles wiederholen? OK:
An dieser erhöhten Unfallgefahr ist nicht die Sondersignalanlage, der Kippschalter, die tGlühlampen, oder die Kabel, oder, oder... schuld, sondern ganz allein der Fahrer.


Ihr habt ja irgendwie beide Recht, es liegt in meinen Augen trotzdem an dem Blaulichtschalter, denn nur dann fährst ja auch über ne rote Ampel. Wenn du natürlich sagst, du schaltest das Blaulicht und Horn an, hälst dich an die Geschwindkeitsbegrenzung und fährst NICHT über rote Ampeln, dann liegt es in der Tat nicht an dem Schalter.

HAIXMAN
26.09.2007, 17:06
achso darf man als 15 jähriger sowas also nciht merh schreiben bwz fragen? gut ok

15
15
15
jetzt nicht mehr!

Fabpicard
26.09.2007, 19:19
So mein ich das ga noch nicht mal. Ich meine: Es liegt daran, WIE derjenige, der das Blaulicht/Martinhorn einschaltet, über die rote Kreuzung fährt.

Und das kann ich dir an einem Unfall belegen, den ich mir selbst durch zufall ansehen durfte...

Große Kreuzung, alle Ampeln auf Rot, Fußgänger alle auf Grün. NEF kommt mit allem drun und dran an, bremmst bis auf 0 an der für ihne Roten Ampel ab und fährt im Schritttempo auf die Kreuzung...
Auf einmal gibts nen knall, ein schwarzer Merzedes knallt mit einer unbeschreiblichen Wucht auf das NEF, weil der Fahrer als er Grün hatte wie ein wilder durchgestartet ist.
Aussage eines Fahrradfahrers, der vorher neben dem Merzedes stand:
"In dem Moment, als die Ampel auf Grün ging, hing der Merzedes schon in dem Einsatzfahrzeug, alle anderen an der Ampel hatten gerade mal den Fuß vom Gas genommen"

Das Verfahren wurde VOR der Gerichtsverhandlung eingestellt, weil der Fahrer des NEF zu 1000% keine Chance hatte, diesen Unfall zu verhindern...


So, und jetzt sagst du mir, dass es daran liegt "WIE" er auf die Kreuzung fährt und Nicht daran, dass er aufgrund der SoSi Vorschriftsmäßig über eine rote Kreuzung gefahren ist...
(Falls du den Fall nicht glaubst, kann ich dir gerne das Aktenzeichen geben, steht auf der Zeugenvorladung, die hier noch irgendwo rumfliegt)

MfG Fabsi

P.S.: Und genau Das belegt eben die Statistik... Wär er nicht mit SoSi gefahren, somit nicht über die Kreuzung, wäre nix passiert...

Mr. Blaulicht
26.09.2007, 19:36
P.S.: Und genau Das belegt eben die Statistik... Wär er nicht mit SoSi gefahren, somit nicht über die Kreuzung, wäre nix passiert...

Klar: Und gäbe es keine Notfallpatienten, müsste auch niemand im RD mit Blaulicht fahren. Also sind die Patienten dran schuld ;-)

Der Grund, warum Einsatzfahrten statistisch geschehen eine wesentlich größere Unfallwahrscheinlichkeit haben (ich habe da auch schon 16-25x gehört) liegt an mehren Faktoren:
1) Viele fahren ein Fahrzeug, mit dem sie nicht täglich fahren (Zumindest die Ehrenamtlichen unter uns). Aus meiner Führerscheinzeit habe ich noch den Satz "Ein Fahrzeug beherrscht man ers nach 10.000 km!" im Ohr, und wer in einer FFW leistet so etwas. Allein das "fremde" Fahrzeug erhöht die Unfallwahrscheinlichkeit.
2) Man "übertritt" im laufe einer Signalfahrt doch die ein oder andere Verordnung aus der StVO. Da das jeder Fahrer anders macht, kann man sich als normaler Verkehrsteilnehmer auch schlecht darauf einstellen. Also kommt es zu Missverständnissen und damit wieder zu einem erhöhten Unfallrisiko.
3) Bei Signalfahrten geht es in der Regel um etwas, der Fahrer, Beifahrer usw stehen unter einem Stress, der ihnen das Autofahren eigentlich verbieten würde. In dieser Situation werden Verkehrsteilnehmer übersehen, ihre Reaktion falsch eingeschätzt etc. Und wieder haben wir ein erhöhtes Unfallrisiko.

Nur, wer alle diese Faktoren kennt (und auch während einer Einsatzfahrt daran denkt), kann ihnen auch begegnen und somit das Unfallrisiko mindern.

Selbstverständlich gibt es auch Unfälle mit Einsatzfahrzeugen, die auch ohne Blaulicht genauso passiert wären. Mir ist zum Beispiel mal eine Frau einfach vor den RTW gelaufen, obwohl ich a) Vorfahrt hatte und b) mit Signal unterwegs war. Zum Glück konnte ich noch rechtzeítig bremsen und es ist nix passiert. Aber das hätte auch anders ausgehen können. Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt weder schnell, noch über eine rote Ampel, noch sonst irgendwas gefahren bin.

Gruß, Mr. Blaulicht