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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Polizei Vollzugfahrt zum GH



Peterwurst
16.09.2007, 13:03
Hallo,
ich hätte mal eine frage wenn ich eine Alamierung bekomme für die Feuerwehr,muss/darf/kann mich die Polizei wenn ich Sie anhalte zum Gerätehaus fahren?.
Oder darf ich mir ein Taxi nehmen was mich dort hin fährt, wenn ja wer bezahlt die Rechnung?

Gruss

abc-truppe
16.09.2007, 13:13
Sie kann und darf dich mitnehmen, bin selber schon im NEF mitgefahren, aber müssen tun sie nicht!

QuattroFW
16.09.2007, 13:18
Warum solltest du die Polizei anhalten damit die dich zum GH fahren wieso fährst denn du nicht selber bzw. aus welchem Grund willst du nicht fahren? Und wegen Taxi ich denke nicht das du es einfach so machen kannst da du ja sicher keinen Vollzugslehrgang hast. Wenn ich richtig weiss, wenn man den hat kann man irgendein Auto anhalten und das muss einen dahin fahren. Also könnte es sein das die Rechnung am Ende bei dir hängen bleibt. Und ich denke mal die Polizei anhalten ich weiss nicht wenn denn würden die es evtl. als Amtshilfe machen. Aber riskieren würde ich es nicht. Wenn evtl. kosten auf einen zukommen könnten. Die Polizei wird ja sicher nen Auge zudrücken, obwohl die zum gleichen Einsatzort müssen.

Peterwurst
16.09.2007, 13:24
Ich meinte jetzt ja als Beispiel wenn ich unterweg bin sagen wir mal in der Stadt und meine Wohnung weiter entfernt ist da erstmal hin zu kommen, wäre es einfacher gleich mit einem anderem Verkersmittel hin zu fahren und mit dem Bus dann zu fahren wäre nicht so gut.
Das heisst im Klartext ich dürfte als normaler FF´ler keine Wagen anhalten und sagen fahren Sie mich zum GH??
gruss

abc-truppe
16.09.2007, 13:30
Ich meinte jetzt ja als Beispiel wenn ich unterweg bin sagen wir mal in der Stadt und meine Wohnung weiter entfernt ist da erstmal hin zu kommen, wäre es einfacher gleich mit einem anderem Verkersmittel hin zu fahren und mit dem Bus dann zu fahren wäre nicht so gut.
Das heisst im Klartext ich dürfte als normaler FF´ler keine Wagen anhalten und sagen fahren Sie mich zum GH??
gruss

Nein!
Würdest du das tun? Einfach irgendjemanden aufhalten und sagen: "Hallo, ich bin ein Feuerwehrmann, ich verlange nun, dass Sie mich zur Feuerwache fahren!"

Poli
16.09.2007, 13:30
Hallo,
ich hätte mal eine frage wenn ich eine Alamierung bekomme für die Feuerwehr,muss/darf/kann mich die Polizei wenn ich Sie anhalte zum Gerätehaus fahren?.


Sie kann Dich mitnehmen, sie muss es nicht und was den Punkt "dürfen" angeht, müssten wir schon an die Grenze gestoßen sein.

Mitnehmen kann ich im Dienst jeden, wenn ich will. Muss es aber nicht. Und schon gar nicht, wenn es ohne dienstlichen Hintergrund passiert. Denn verunfallt das Fahrzeug auf dieser Fahrt, ist der Fahrgast nicht versichert. Alleine schon aus dem Grund, dass die Herstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr auch über den Begriff der Amtshilfe nicht in den Aufgabenbereich der Polizei zu ziehen ist.


Oder darf ich mir ein Taxi nehmen was mich dort hin fährt, wenn ja wer bezahlt die Rechnung?

Klar kannst Du öffentliche Verkehrsmittel nutzen! Aber die Kosten hast Du selber zu tragen. Fährst Du mit einem privaten Kraftfahrzeug zum Feuerwehrhaus, wird Dir der Träger der Feuerwehr sicherlich auch nicht die Kraftstoffkosten ersetzen! Wenn Du, und jetzt überspitze ich die ganze Sache sicherlich, Deiner Meinung nach zu Fuß nicht schnell genug bist und Dir ein Fahrrad kaufst, wird es ebenso wenig durch den Träger der Feuerwehr finanziert werden!

QuattroFW
16.09.2007, 13:31
Eigentlich nicht denn du hast ja auch keine Berechtigung dafür oder hast du irgendeine Führende Position? BZW. bist du Vollzugsbeamter oder ähnliches? Und wenn du weiter weg bist kommt es ja auch auf die Lage an wie doll ist es und was ist dort los? Wie schlimm ist es. Und wenn du eh weiter weg bist bringt es sischer auch nicht immer viel.

ballalaika
16.09.2007, 15:53
Ich meinte jetzt ja als Beispiel wenn ich unterweg bin sagen wir mal in der Stadt und meine Wohnung weiter entfernt ist da erstmal hin zu kommen, wäre es einfacher gleich mit einem anderem Verkersmittel hin zu fahren und mit dem Bus dann zu fahren wäre nicht so gut.
Das heisst im Klartext ich dürfte als normaler FF´ler keine Wagen anhalten und sagen fahren Sie mich zum GH??
gruss


Ich hab auch schon mal einen PKW angehalten und den jenigen gebeten mich zur Feuerwehr zu fahren. Hat er auch ohne zu murren gemacht. Ich glaube das du ihn dazu auch verpflichten kannst dich zum GH zu fahren

Peterwurst
16.09.2007, 16:02
Habe ich auch gehört,
wenn er nicht fährt soll das Unterlassene Hilfeleistung sein?

akkonsaarland
16.09.2007, 16:17
Habe ich auch gehört,
wenn er nicht fährt soll das Unterlassene Hilfeleistung sein?

herrlich
gefährliches halbwissen

was machst du wenn derjenige sich nicht in der lage fühlt ans gh zu fahren?

abc-truppe
16.09.2007, 16:28
Irgendwie vermute ich, ihr nehmt euch beide etwas zu wichtig, wenn das unterlassene Hilfeleistung sein soll und somit ein Straftatbestand!
Am besten nehmt immer ein Magnetblaulicht mit, falls ihr mal jemanden aufhaltet und der nicht zufällig einen beleuchteten Dachaufsetzer dabeihat!

Poli
16.09.2007, 16:37
herrlich
gefährliches halbwissen


Möchte eher sagen "Gefährliches Unwissen"!

Peterwurst
16.09.2007, 16:47
nein nein Stop....
Dies war ja jetzt kein 100% wissen dafür habe ich jetzt auch hier im Forum mich gemeldet und gefragt wie es aussieht und denke mal wenn jemand eine 100% aussage hätte bzw Rechts Grundlage wäre ich sehr dankbar

QuattroFW
16.09.2007, 19:00
Habe ich auch gehört,
wenn er nicht fährt soll das Unterlassene Hilfeleistung sein?

Na na na ich glaube nicht das es Unterlassene Hilfeleistung ist weil du gar nicht berechtigt bis einfach jemanden anzuhalten. Weil dann könnte ja jeder kommen ey bring mich mal zum GH und Taxi gesparrt. Dann würden es ja viele ausnutzen. Also so einfach ist es nun nicht

Max K.
16.09.2007, 20:59
Nur weils keiner tut, heisst es nicht, dass das nicht möglich ist.. So prinzipiell.. Also kein sehr gutes Argument.

Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das rechtlich haltbar wär. Evtl. ist ja ein Jurist hier, der dazu noch was sagen kann? Weil irgendwelches Halbwissen kann man sich ja auch selbst ausdenken. :)

hannibal
17.09.2007, 07:54
Ohne mir das ganze durchzulesen 2 Beispiele aus der Praxis

a) mehrere Kolelgen wurden schon selbstverständlich und ohne Probleme von der Polizei mitgenommen

b) auch wurde schon manch einer von Zivilisten mitgenommen, nach dem er freundlich darum gebeten hatte.

Brandbatsch
17.09.2007, 08:14
Ohne mir das ganze durchzulesen 2 Beispiele aus der Praxis

a) mehrere Kolelgen wurden schon selbstverständlich und ohne Probleme von der Polizei mitgenommen

b) auch wurde schon manch einer von Zivilisten mitgenommen, nach dem er freundlich darum gebeten hatte.

endlich, sonst hätte ich es geschrieben.

Gruß Michael

Tom77
17.09.2007, 12:24
Moin,

das was Hanibal schreibt :)
Ansonsten hab ich mich von der Polizei sogar mal zur Schule fahren lassen. Neue Schule in Hannover und Zug verpasst, ergo einen Streifenwagen am Bahnhof _freundlich_ gefragt ob sie mich da nicht hinfahren könnten, da die S-Bahn erst in 15 Minuten wieder fährt und beim ersten Schultag zu spät kommen echt dumm ist. Haben die Beamten freundlicherweise gemacht und damitauch echt Eindruck bei einigen anderen Schülern hinterlassen.

Trotzdem möchte ich nun nicht zum Mißbrauch der Cops als Taxi aufrufen. Sicherlich war es eine Ausnahme zu einer Zeit an der eh wenig los war. Was ich damit zeigen möchte, ist das man mit etwas Freundlichkeit manchmal Berge versetzen kann.

Rein rechtlich besteht solange kein Katastophenfall ausgerufen wurde meines Wissens kein Möglichkeit fremdes Eigentum zu nutzen. Für einen (entschuldigung) einfachen Feuerwehrmann dürfte es auch "etwas" unangemessen sein jemanden seine Zeit und Geld (Fahrtkosten) zu rauben. Immerhin hängt davon nicht der Einsatzerfolg ab. Wenn ich als Zugführer es nicht zum Einsatz schaffe, dann schaffe ich es halt nicht. Sicherlich ärgerlich, und es wird mich ärgen ;), aber dafür gibt es genügend Andere die meinen Job mehr oder weniger oder besser können.

Gruß
Tom

Ebi
17.09.2007, 12:46
*Grins...

die Pol fährt dich -
mit Sicherheit..
:-) ins Polizeigewahrsam.
Sogar Kostenlos und unfreiwillig.
Manchmal auch mit Handschellen.

Ansonsten besteht es keinerlei Verpflichtung bei einer FW Alarmierung
einen Peterwurst :-) in einem Dienstwagen der Pol. wohin auch immer,
in das Gerätehaus zu fahren.
e.

WernerG
17.09.2007, 12:57
Kostenlos????


Dasssss glaub ich (heutzutage) nicht mehr ;-)))

Dafür gibt's (regelmäßig) ne (saftige) Kostenrechnung von der Polizeiverwaltung! :-))

sound_driver_32
17.09.2007, 13:05
wo wir noch in unserem alten Hause gewohnt haben, haben in der dortigen Siedlung ebenfalls 5 Kameraden gewohnt, beim Alarm haben wir uns meisten an der Ampel zur Hauptstrasse getroffen. Dort ist es uns ein paar mal passiert dass eine zufällig vorbeifahrende Streife die Kreuzung dichtgemacht hat und uns rübergelassen hat, 2 oder 3 mal wurden wir sogar mit Blau bis zur Wache eskortiert

sound_driver_32
17.09.2007, 13:07
Kostenlos????


Dasssss glaub ich (heutzutage) nicht mehr ;-)))

Dafür gibt's (regelmäßig) ne (saftige) Kostenrechnung von der Polizeiverwaltung! :-))

Ach so hoch ist die Rechnung gar nicht ;-)
Unser Nachbar ist bei der Pol und der macht hin und wieder überführungsfahrten für Gefangene. Einen Tagesausflug mit 2 Polizisten von München nach Nürnberg zu ner Verhandlung bist mit rund 100€ dabei.

Peterwurst
17.09.2007, 18:25
Ach so hoch ist die Rechnung gar nicht ;-)
Unser Nachbar ist bei der Pol und der macht hin und wieder überführungsfahrten für Gefangene. Einen Tagesausflug mit 2 Polizisten von München nach Nürnberg zu ner Verhandlung bist mit rund 100€ dabei.

Naja wollte ja jetzt nicht der Gefangene sein sondern nur zum GH bei Alarm denke das Thema kann celosed werden da wir vom Thema abdriften

abc-truppe
17.09.2007, 19:40
Ist noch billig, wenn ich mir überlege, was das kostet, wenn ich mitten in der Nacht am Bahnhof ankomme, nicht mehr fahren dürfte und mitm Taxi 5 Minuten unterwegs bin...