PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungsdienst Fortbildungsstunden



jesko_hi
13.09.2007, 16:06
Hallo,

Ich habe folgende Frage an das Forum.

Meine Frau besitzt einen Rettungshelfer und war bis Januar in einer hilfsorganisation tätig. Dann ist Sie Schwanger geworden und wurde deshalb von der Hilfsorganisation für die dauer der Schwangerschaft ausgeschlossen aufgrund von dem Infektionsschutzgesetz.

Jetzt muss meine Frau natürlich die 30 Fortbildungsstunden nachweisen ende des Jahren. Sie kann das aber nicht, da Sie ja wie oben genannt für die dauer der Schwangerschaft ausgeschlossen war.

Gibt es da eine andere Möglichkeit die jetzt nicht mit Blockfortbildungsstunden für 500 euro zusammen hängen?

Fabpicard
13.09.2007, 16:41
und wurde deshalb von der Hilfsorganisation für die dauer der Schwangerschaft ausgeschlossen aufgrund von dem Infektionsschutzgesetz.

Ähm, "Ausgeschlossen" kann sie deswegen eigentlich nicht werden... Sie darf in der Zeit halt kein Fahrzeug besetzen... (und sollte sich, falls ihr das durchführt, auch von Sanitätsdiensten "fern halten")...

Aber gerade jetzt, hat sie doch eigentlich die Zeit um die Fortbildungen zu machen ;)

Einfach mal mit eurem El-Cheffe in der HiOrg reden, der organisiert das dann mit sicherheit für euch...

(Alternativ könnten diese Fortbildungsstunden für 2007 auch 2008 absolviert werden...)

Desweiteren: Wann hat sie den RH denn gemacht? Falls der Abschluss noch dieses Jahr war, dann braucht sie eh nur die Stunden ab 2008...
(Sollte dann natürlich zusehen, dass sie bis zum RS fertig macht :) )

MfG Fabsi

EISI
13.09.2007, 16:43
Ich wüsste nicht, was dagegenspricht, wenn Deine Frau zu Fortbildungsveranstaltungen auf der Wache, in Schulen, in Krankenhäusern geht.
Sie darf nicht im RD oder KatS oder SanD eingestezt werden, aber ein betreten der Wache oder des heweiligen Veranstaltungsortes kann man Ihr eigentlich aufgrund der Schwangerschaft nicht untersagen.

LF8ELW
13.09.2007, 16:54
Naja und zumindest in Hessen braucht man als Rettungshelfer noch keine zwingenden Fortbildungsstunden. Die Pflicht dazu besteht erst ab dem Rettungssanitäter, soweit es der Kreis bzw. die Organisation nicht anders vorgibt.

jesko_hi
13.09.2007, 17:37
Unser Einsatzleiter organisiert keine Fortbildungsstunden für uns. Ist unser Problem sagt er.

Wie kann Sie den die Fortbildungsstunden für 2007, 2008 machen?

EISI
13.09.2007, 17:47
Naja das ist ja ne Einstellung. Zumindest bekommt er bestimmt von externen Veranstaltungen informationen. Die sollte er doch mal öffentlich puplik machen.

Also Sie hat ein soll in 2007 von 30 Stunden.
2008 besteht auch ein soll von 30 Stunden.
Werden 2007 keine Stunden geleistet, wird das soll ins nächste Jahr mitgenommen.
Sprich 2008 dann 60 Stunden soll.
Werden 2008 nur 10 oder gar keine Stunden gemacht, wird so gehandhabt, als wenn die Fortbildungsstunden nicht erfüllt sind.
Ich vermute, es darf kein Fahrzeug mehr besetzt werden.

hannibal
13.09.2007, 17:53
Im Moment ist sie eh Krankgeschrieben und darf keine Rettung / San Dienst machen.

Dann ist es doch scheiß egal ob sie eine Fortbildung hat oder nicht

Und wenn sie dann wieder fit ist besucht Sie den nächsten Termin und ist wieder
combat ready

und die Fortbildung für 07 hat Sie einfach nicht . Fertig .

Die "Übernahme" der Fortbildungstunden ist übrigens nicht zulässig vgl. diverse Rettungsdienstgesetze

jesko_hi
13.09.2007, 18:09
welches Amt ist dafür zuständig, damit ich mich mal genauer erkundigen kann?

hannibal
13.09.2007, 18:13
Frag doch einfach eine Rettungsdienstschule in deinen Beritt

wenn man ehrlich ist macht es keinen Sinn mehr mit aller Gewalt dieses Jahr noch eine FB zu machen. Besser nächstes Jahr mit 0 anfangen und dann in aller Ruhe die FB machen

evtl kann sie ja dieses Jahr noch einige Stunden als "Goodwill" birngen ...

jesko_hi
13.09.2007, 21:19
meinst du mit bei null anfangen, das Sie ohne RH anfangen soll und den RH neu machen soll?

hannibal
13.09.2007, 21:30
Schwachsinn

sie ist RH, der kann ihr keiner abholen denn sie hat die Ausbildung

Da muss man auch nix verlängern

Man darf u.u. nur aktiv Menschenleben retten wenn man innerhalb der letzten 12 Monate auf Weiterbildung war.

So wenn deine Frau dank deines Einsatzes dieses Jahr keine Rettung fährt dann braucht sie keine Weiterbildung.

Wenn sie wieder gesund ist dann kann sie erst wieder Rettung fahren, wenn sie die Fortbildung hat ...

dann aber wieder max 12 Monate ...

alles andere ist hanebüchener SCH***D***K

Brandbatsch
14.09.2007, 08:06
Im Moment ist sie eh Krankgeschrieben und darf keine Rettung / San Dienst machen.

Schwangerschaft macht Krank ???

Gruß Michael

hannibal
14.09.2007, 08:42
Schwangerschaft macht Krank ???

Gruß Michael

Japp

Zitat Dr House

"Sie haben ,wie viele andere Frau auch, einen Parasiten. Frauen geben dem Parasiten einen Namen und ziehen ihm lustige Kleider an"

Und meine Mama hatte als sie schwanger war immer einen Krankenschein

ernsthaft

Ich hoffe du weisst wie es gemeint war ...

Brandbatsch
14.09.2007, 14:51
Japp

Zitat Dr House

"Sie haben ,wie viele andere Frau auch, einen Parasiten. Frauen geben dem Parasiten einen Namen und ziehen ihm lustige Kleider an"

Und meine Mama hatte als sie schwanger war immer einen Krankenschein

ernsthaft

Ich hoffe du weisst wie es gemeint war ...


Jo Jo

Gruß Michael dem seine Mutter nicht krank geschrieben wurde

PS: ich bin zu alt ( Kopf kratz )

akkonsaarland
14.09.2007, 14:58
hmmm
was mich wundert ist das sie die fortbildung nicht machen konnte.
an einer normalen rettungsdienstschule ist das schmutzigste die zivis ;-) daher sollte kein infektionsrisiko bestehen. aber sie darf selbst dieses jahr nach der geburt noch fahren. die stunden sollen bis ende des jahres absolviert sein, das heist 31.12. und dann nächstes jahr auf die fortbildung. wobei wenn sie in mutterschutz ist, würde auch blockunterricht gehen.

Mr. Blaulicht
14.09.2007, 16:23
1.) Das mit der Schwanger schaft und dem Infektionsschutzgesetz kappier´ ich nicht! Muss man sich vor Schwangeren schützen, oder muss man Schwangere schützen? Meintest Du evtl. das Mutterschutzgesetz?
2.) Warum darf man/frau wegen einer Schwangerschaft ausgeschlossen werden?
3.) Ich habe jetzt dien einzelnen Gesetze nicht zur Hand, aber: Ist es im Gesetz so verankert, dass ich 30 Fortbildungsstunden pro Jahr machen muss, oder sind das organisationsinterne Regelungen?

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
14.09.2007, 16:27
1.) Das mit der Schwanger schaft und dem Infektionsschutzgesetz kappier´ ich nicht! Muss man sich vor Schwangeren schützen, oder muss man Schwangere schützen? Meintest Du evtl. das Mutterschutzgesetz?

Ich kapiere das auch noch nicht ganz, denke aber auch an das MSG
wobei ich nicht verstehe warum man dann nicht im U Raum rumsitzen darf



2.) Warum darf man/frau wegen einer Schwangerschaft ausgeschlossen werden?

Ich denke / hoffe das es sich um eine "Beurlaubung handelt.




3.) Ich habe jetzt dien einzelnen Gesetze nicht zur Hand, aber: Ist es im Gesetz so verankert, dass ich 30 Fortbildungsstunden pro Jahr machen muss, oder sind das organisationsinterne Regelungen?

wenn man das so genau wüsste :-) es lebe der Föderalismus
Fakt ist das man seine Frau nicht mit nochmals 30 Minusstunden belasten darf

scholdes112
16.09.2007, 09:57
...gibts bestimmt Kollegen aus Hessen die mir weiterhelfen können.
Ich such mir den Wolf, wo geschrieben steht wieviel Fortbildung pro Jahr gemacht werden muss und ob es einen Unterschied zwischen RH, RettSan und RettAss dabei gibt.
Das einzige was ich gefunden habe wo explizit was über Fortbildung steht ist der Hessische Rettungsdienstplan:

3.5.2 Fortbildung des Einsatzpersonals
Die Fortbildung muss regelmäßig erfolgen und kalenderjährlich
mindestens 30 Stunden umfassen.
Davon sollen mindestens fünfzig von Hundert auf
Themenbereiche aus dem folgenden Katalog entfallen.
Darüber hinaus hat der Leistungserbringer
das Einsatzpersonal jährlich mindestens vier Stunden
über Infektionsgefahren zu unterrichten und in
Grundfragen der Infektionsverhütung sowie über
Desinfektionsmaßnahmen zu unterweisen. Weiterhin
hat der Leistungserbringer das Einsatzpersonal
jährlich mindestens vier Stunden über den
Themenbereich „Weiterführende Versorgungsmaßnahmen
durch nichtärztliches Personal“ (mit
Überprüfung der Herz-Lungen-Wiederbelebung)
zu unterrichten.....

Unser Ausbilder sprach die ganze Zeit was von der Hessischen RD-Betriebsverordnung, aber da finde ich nix.
Hintergrund ist folgender:
Bei uns machen die RS nur 16 h, die RettAss 38 h Fortbildung jährlich.

Gruß
Flo

brause
19.09.2007, 17:29
@ Scholdes:

Hess. RD-Betriebsverordnung:

§ 2
Fachliche Eignung des Einsatzpersonals
(1) Auf Fahrzeugen ausschließlich für den Krankentransport darf der
Leistungserbringer ungeachtet der Organisationsform des
Rettungsdienstes nur Personen einsetzen, die mindestens
1. als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine
Sanitätsausbildung mit mindestens 48 Stunden
entsprechend Anlage II bei einer anerkannten
Hilfsorganisation oder anderen anerkannten Stelle und
2. als Beifahrerin oder Beifahrer eine Ausbildung nach § 1
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 27.
Januar 1992 (StAnz. S. 448) abgeschlossen haben und
jährlich zu den Themenbereichen des Krankentransports
fortgebildet werden. Die Fortbildung muss mindestens 16
Stunden betragen, von denen sich 5 Stunden auf die
Hygiene beziehen sollen.
(2) Werden die Leistungen des Krankentransports ganz oder teilweise in
organisatorischer Einheit mit der Notfallversorgung erbracht, hat der
Leistungserbringer die eingesetzten Fahrzeuge wie folgt zu besetzen:
1. als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer mit Personen,
die mindestens eine vierwöchige theoretische Ausbildung
und eine zweiwöchige klinisch praktische Ausbildung
entsprechend § 1 Abs. 1 der in Abs. 1 Nr. 2 genannten
Verordnung abgeschlossen haben und
2. als Beifahrerin oder Beifahrer mit Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes vom
10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390),
besitzen.


In Verbindung mit HRDG heisst das:

Im RD auch für RS 30+8 Std jährliche Pflichtfortbildung,

bei RS, die ausschliesslich im qualifiziertem Krankentransport eingesetzt werden, reichen die 16 Std. aus.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Wo fährst Du denn?

scholdes112
20.09.2007, 21:52
@brause
Bei einem der leistungserbringer in FFM.
Da hieß es bis vor kurzem für Sanis reichen 16 Stunden.

Äh, wegen den 38 h in Verbindung mit dem HRDG: das steht dann aber explizit nur im RD-Plan für Hessen wie schon von mir Zitiert, oder?

hänschenklein
20.09.2007, 21:54
jeder weiß was, nur nicht das richtige

brause
21.09.2007, 01:10
@ Dem kleinen Hans:

Was ist das denn für ein Beitrag, ich denke doch, dass meine Antwort zur Klärung beigetragen hat, oder etwa nicht?

Oder was weisst Du, was richtiger ist? Lass uns nicht dumm sterben.

AkkonHaLand
21.09.2007, 09:08
In der Regel handhabt das auch jeder Kreis anders. Es gibt Kreise, die fordern von ALLEN, die einen RTW oder KTW besetzen wollen 30 Std im Vorjahr, andere fordern 60 Std und wieder andere sagen, "wir entscheiden von Fall zu Fall, ob jemand fit ist".

Zurück zum Ursprungsthema:
Dass jemand wegen Schwangerschaft ausgeschlossen wird halte ich für eine etwas falsche Formulierung. Ich denke hier geht es um die Anweisung während der Schwangerschaft keinen <b>ehrenamtlichen</b> RTW oder KTW zu besetzen. Um hauptamtliche Fzge wird es ja wohl kaum gehen, da dort die Entscheidung allein der Gynäkologe der Frau treffen darf und kann, ob die werdende Mutter noch arbeiten darf oder nicht. Fortbildungen kann Frau auch während der Schwangerschaft und des Mutterschutzes besuchen.

Zu dem Einheitsführer:
Wenn die Person keine Lust hat für seine Leute Fortbildungen zu organisieren, dann sollte mal drüber nachgedacht werden, ob diese Person auf dem richtigen Posten sitzt! Es liegt im originären Aufgabenkreis eines Einheitsführers, seine Leute aus- und fortzubilden, damit sie im Einsatzfall auch die nötigen Wissenstände haben um effektiv und fachlich helfen zu können, sonst kann man die Einheit auch gleich auflösen!

Wenn sich einer querstellen sollte (das kann übrigens nur der Träger des RD/KT - idR. der Landkreis) wegen der fehleden Stunden: als Fortbildung zählt alles, was dienlich sein kann also z.B. auch der 2-Wochenenden-Lehrgang (4x8=<u>32</u> Std!) "Breitenausbilder-EH-LSM" oder "Psychosoziale Notfallversorgung". "Einflüsse kollektiven Genusses verdorrter chlorophylhaltiger Natursubstanzen in Verbindung mit Stoffen der Gruppe der kontrolliert erhitzten und abgekühlten Kohlenstoffverbindungen" (kurz der Lehrgang "Wir rauchen und saufen bis zum Umfallen" - muss natürlich anders benannt werden um als Lehrgang durch zu gehen ;-) ) ist auch eine Möglichkeit... .

Möglichkeiten noch schnell 30 Stunden zusammen zu bekommen sind also derer viele. Die FoBi auf den Landes-Organisationseigenen RD-Schulen sind übrigens idR. für Mitglieder des LV kostenfrei! Also einfach mal eine Ebene über den Einheitsführer gehen und den örtlichen Leiter der HiOrg (Wachleiter, Dienststellenleiter, ...) ansprechen und die Zuweisung eines solchen Lehrganges absprechen.

jesko_hi
21.09.2007, 09:15
Bei uns gibt es nur einen Dienststellenleiter. Und die antwort meines Dienststellenleiters bezüglich der Fortbildungsstunden war, ist nicht mehr problem.

Erlich gesagt haben meine Frau und ich kein Geld um für 500 euro eine Blockfortbildung zu besuchen.

hannibal
21.09.2007, 09:41
Nochmal

dann hat deine Frau dieses Jahr keine Fortbildung. Ist auch nicht weiter schlimm.
Nächstes Jahr geht sie auf die erste Fortbidlung die angeboten wird (z.b. 11-14 Januar) und kann ab 15 wieder ganz regulär Retten.

Und dieses Jahr kann sie an theroetischen WBs teilnehmen...

Und dein DSL hat auch einen Chef, wette ich um Geld

Alternativ würde ich zum Chef sagen "Leck mir die Wurst" und mir eine andere Wache suchen.