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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : heckblaulicht



telemanne
03.10.2002, 19:32
servus!

ich hab da mal ne frage....

es geht jetzt bereits seit längerem das gerücht bei uns (landkreis sig, bw) herum, dass heckblaulichter bei der alarmfahrt ausgeschalten sein müssen. ich finde aber kenen paragraphen in der stvo der das verbiete. nun seid ihr dran: stimmt das oder stimmt es nicht das es verboten ist, mit eingeschaltetem heckblaulicht zu fahren oder nicht. am liebsten wäre es mir, wenn mir jemand den paragraph benennen könnte der es verbietet.

vielen dank im voraus,

telemanne

Andreas 53/01
03.10.2002, 19:41
Hallo!

§52 Abs.3 sagt es eigentlich ganz klar : " Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgestattet sein ...".....bla bla Feuerwehr usw.!

Früher hies es allerdings , " wenn die Geometrische Sichtbarkeit es erfordert!"
Heißt nix anderes das, die vorderen Leuchten aufgrund der Wagenlänge oder aufgebauten Teilen z.b. Steckleiter o.ä. verdeckt werden, kann man auch Heckseitig Kennleuchten anbringen!

Darüber, das die Heckleuchten während der Fahrt nicht eingesetzt werden dürfen, gibt es def. KEINE Unterlassung!
Ist auch mühseelig sich darüber den Kopf zuzerbrechen... entsprechender personenkreis möge sich doch bitte um andere wichtigere und vom Gesetz her verbotene Dinge kümmern!?
Es handelt sich um Spinnereien einzelner, die sich nur Aufspielen wollen...um irgendwas vertreten zuwollen, was allerdings überflüssig und Haarspalterei wäre!

MfG

FireBengel
03.10.2002, 19:58
Hallo

die dritte RKL muß nur einen seperaten Ein-und Ausschalter haben damit du sie z. b. Ausschalten kannst wenn ihr im Zug ausrückt um das hinter dir fahrende Fahrzeug nicht zu Blenden.

MfG

Bernd

76440
03.10.2002, 20:01
MUSS da ein schalter für das sein ?? soweit ich weiss hat unser neues LF keinen separaten schalter ... und was is mit RTW's/KTW's etc ?? da haben wir sowas auch net ... oder is das da schon wieder anders geregelt ??

Andreas 53/01
03.10.2002, 20:12
Hallo!

Also, es " muss " gar nix!

Man -kann- einen Schalter einsetzen damit man die Leuchte ggf. im Zugverband ausschalten kann, MUSS aber nicht!

Selbst wenn das so sein sollte, was ist denn mit dem mir Vorausfahrenden viel kleineren ELW? Muss der sie dann ganz auschalten, weil er mich blenden könnte?
Also so ganz Wasserdicht scheinen die Argumentationen wohl doch nicht zusein, und geben dadurch dem ganzen beiweitem keinen Sinn!

Denn, wie richtig erkannt, RTW u.a. Fahrzeuge haben ja auch eine dritte oder sogar vierte RKLE am Heck...und diese sind i.d.R. auch nicht getrennt abschaltbar!!
Möglicherweise gibt es in Bayern einen Erlaß darüber, wie diese dritte zusätzliche RKL geschaltet werden darf bzw. soll? Aber eine Bundeseinheitliche Verordnung gibt es darüber nicht!!

MfG

Akkon_21
03.10.2002, 20:58
Hi
Also ich denk auch mal, dass man die 3. RKL ausschalten KANN.
Aber es ist immer Ansichtssache ob man es auf der E-Fahrt anschaltet oder nicht.
Frage:Was bringt es, wenn man hinten die RKL anhat?Man muss doch VORNE und nicht HINTEN wargenommen werden oder?
Wenn ich auf ne BAB fahre, dann is klar, dass ich die 3. RKL auch einschalte aber sonst?!?
Bei unserem LF8/6 können wir sie an/aus schalten.


MfG Akkon

1HFM
04.10.2002, 01:22
Schaut mal in das posting vom 3.4.2002 von mir dort befindet sich eine Datei von mir zum Downloaden zu diesem Thema.

Gruß
1HFM

Andreas 53/01
04.10.2002, 09:48
Hallo!

Während der Einsatzfahrt, hab ich als Maschinist oder RTW - Fahrer andere Sorgen und Gedanken, als mich darum zusorgen ob es hinten aus oder an ist!

Der Sinn, warum das verboten sein soll, ist mir beiweitem nicht klar!

UNd, was hat das Heckblaulicht mit der Autobahn zutuen? In der Stadt, über dem Land brauch ich auch eine Kennlichmachung nach hinten!

Mfg

Akkon_21
04.10.2002, 18:25
Hi
SChon klar, aber wenn ich auf der BAB bei nem VU die RKL anhab, wissen andere bescheid, dass es irgendwo nen VU geben kann.AUf der Bundestraße stellt sich dies Problem eigentlich nicht, da du ja hier 1-spurig fährst!

MfG Akkon

Hugo
05.10.2002, 00:34
Könnte sein, daß hier was verwechselt wird: Kennleuchten mit bestimmter Abstrahlrichtung (ähnlich wie Frontblitze) sind IMHO am Heck oder an der Seite nicht mehr zulässig. Leider kann ich das im Moment nicht belegen, der §52 StVZO sagt nur etwas über die Frontblitzer, also Hauptabstrahlrichtung nach vorne.

Akkon_21
05.10.2002, 11:08
Hi
ALso ich mein die komischen blauen teile die sich imemr so bewegen mit soon Spiegel drin! *g*


MfG Akkon

FireBengel
05.10.2002, 11:33
Hallo

was zum Nachschlagen

http://www.funkmeldesystem.de/foren/attachment.php?s=&postid=9464

und das schreiben besagt das das 3 Blaulicht sowie die Frontblitzer einzeln zu schlaten sind mit einem separaten schalter

AlexVR6
13.10.2002, 09:50
Hallo ,
ich arbeite bei der Firma Binz (wird der eine oder andere kennen) , und da bauen wir gerade eine größere Serie Ford Transit für den BGS. Bei den Bedinteilen für RTK kann man die dritte RKL nicht einzeln abschalten. Nur die Frontblitzer.
Ich denke mal die Gesetzte gelten für den BGS genau so wie für Feuerwehr und Rettungsdienste.
mfg Alex

Andreas 53/01
13.10.2002, 12:12
Hallo!

Eben, es handelt sich um Erlaße die die einzelenen Bundesländer selbst erteilen können!

Nach der StVZO, bzw. Techn Richtlinien §22a gibt keine solche Vorschrift!

Und, sie macht ja auch keinen Sinn, wie wir feststellen konnten gibt es ja ausser der Feuerwehr auch andere Fahrzeuge die eine dritte oder mehr Kennleuchten haben, diese sind auch nicht schaltbar!!
Und, das Argument, das man den Vorausfahrenden nicht blendet :
" Also, ich weiß ja net wir das bei euch so ist, aber bei uns haben die Fahrzeuge Abstände von 30m und mehr im Zug, das richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und Verkehrsbelastung! "

Dann müssten wir auch das Rücklicht getrennt zum Abblendlicht auschalten können, denn beim Vorwährstfahren braucht man es ja auch nicht!? oder wofür ist das gedacht?

MfG

VRW112
13.10.2002, 12:33
Ein Extraschalter für die hintere RKL ist bei definitiv Pflicht. Und er muss so geschaltet sein, das die hintere RKL nur einschaltbar ist, wenn die beiden vorderen RKL an sind.

Wir haben auf unserem LF und TLF RKL hinten nachgerüstet, allerdings den Schalter für hinten nicht wie oben beschrieben geschaltet. Schon allein das war ein Beanstandungsgrund für den TÜV bei der Drei-Jahres-Überprüfung für Feuerwehrfahrzeuge.

Dass hintere RKL bei Alarmfahrten ausgeschaltet sein müssen, halte ich für ein (unwahres) Gerücht. Dies gilt höchstens für die Fahrt im Zug.

Gruß
Matthias

FireBengel
13.10.2002, 13:41
Hallo

genauso wie es VRW 112 beschrieben hatt ist es. Und jeder Maschinist der schon mal im Zug gefahren ist wird dankbar sein wenn man die hintere RKL ausschalten kann.

MfG

Bernd

76440
13.10.2002, 13:53
Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!

Eben, es handelt sich um Erlaße die die einzelenen Bundesländer selbst erteilen können!

Nach der StVZO, bzw. Techn Richtlinien §22a gibt keine solche Vorschrift!

MfG

firebengel & vrw

wer lesen kann ist klar im vorteil !! das mag vllt so in BaWü sein, aber hier in NRW zb ist mir sowas nicht bekannt. wir haben hier zig fahrzeuge mit 3. oder auch 4. RKL hinten, die sind alle nicht einzeln schaltbar. und das hat noch niemand beanstandet.

fazit: es mag wohl für einige bundesländer stimmen, aber nicht für alle. also kommt hier nicht mit "das ist aber definitiv so". solange ihr das auf euer bundesland bezieht isses ja ok, aber net verallgemeinern :)

Andreas 53/01
13.10.2002, 18:50
Hallo!

Danke!
Es ist definitiv NICHT so, das hintere RKLE schaltbar sein " müssen... " ! Das sieht man ja an den UNterschiedlichen Auffassungen und Vorgehensweisen, siehe Polizei, siehe Rettungswagen!
Weil, die StvZO es nicht vorsieht, vielmehr heißt es u.a. da, " Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein, Feuerwehr , Polizei.........blab bla usw. !"

MfG

DooleyDoo
31.10.2002, 15:56
Hallo zusammen,

ich werde jetzt einfach nochmal ein Praxisbeispiel für Schleswig-Holstein bringen. Es gibt bei uns in der Feuerwehr Fahrzeuge, wie das ELW oder auch der GW, die keinen extra Schalter für das Heckblaulicht haben und bisher immer durch den Tüv gekommen sind. Allerdings ist es so, dass neuere Fahrzeuge bei uns fast alle einen extra Schalter haben, der aber nur geht, wenn die beiden vorderen Blaulichter ebenfalls eingeschaltet sind.
Weiterhin ist es bei uns so, dass die Heckblaulichter, egal an welchem Fahrzeug, nicht ausgeschaltet werden. Die einzige Ausnahme ist das Eintreffen an der Einsatzstelle im Zugverband und das warten auf weitere Befehle. Dort kann es der Maschinist ausschalten, wird aber nur auf bitte des hinter ihm stehenden Fahrzeuges gemacht und nicht von sich aus. Dadurch kommt es natürlich auch mal vor das es vergessen wird wieder einzuschalten nach dem Einsatz. Bei der Einsatzfahrt, wird grundsätzlich alles eingeschaltet und wir rücken nur im Zugverband aus. Ich bin selbst schon des öfteren das Löschfahrzeug als drittes Fahrzeug im Zug gefahren und mich hat noch nie ein Blaulicht des vorrausfahrenden Fahrzeuges gestört. Da habe ich auch noch nie drauf geachtet, denn ich schaue eigentlich eher auf den Verkehr !!!

Schöne Grüße

Andreas 53/01
31.10.2002, 18:06
Hallo!

Genauso sehe ich das auch!

Mich stört das net....weil immer ein entsprechend großer Abstand gefahren wird..!

Aber egal, wir konnten ja schon feststellen das es KEINE Verpflichtung darüber gibt, und es sich um Örtliche Gegebenheiten handelt, die Sinn oder auch keinen machen!

MfG