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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RTW Fahrer - CZ-Führerschein - Geht das?



Florian kommen
06.09.2007, 17:02
Hallo,

wir haben hier einen neuen ehrenamtlichen Kollegen der hier als Fahrer RTW fahren möchte! Die Rettungsdienstausbildungen die er dazu braucht kann er alle nachweisen!

Allerdings gibts einen Haken:

Dem Kollegen wurde vor etlicher Zeit der Führerschein entzogen (nicht zum ersten mal). Nun hat er ihn auch nicht wieder bekommen! Nach langer Fahrpause hat er jetzt in Tschechien den Führerschein der Klasse B und C erworben... wie auch immer?

Nun meine Frage: Ist es in Deutschland möglich mit einem "nicht deutschen" Führerschein ein Fahrzeug einer deutschen Behörde zu fahren?

Schöne Grüße

PS: Ich will wissen ob es möglich ist! Über den Sinn/Unsinn das solch ein Mensch wieder in einen RTW steigt ist hier bei uns schon zu genüge diskutiert worden. Er hat schon etliche Chancen hinter sich und diese immer wieder verbaut!

hias
06.09.2007, 17:05
Ich seh keinen Grund warum das nicht prinzipiell möglich sein sollte.

Die große Frage ist nur ob der Füherschein bei einem bestehende Fahrverbot in Deutschland dann überhaupt in Deutschland gültig ist.
Wenn mich nicht alles täuscht gabs da mal ne Änderung dass dies nicht mehr möglich ist. Bin mir da aber nicht mehr ganz sicher aber vielleicht weiß ja jemand genaueres.

Florian kommen
06.09.2007, 17:10
Ich gehe mal davon aus dass das Fahrverbot in Deutschland weiterhin besteht wenn der den Deutschen Führerschein nicht mehr bekommen hat!!!

FireFlo112
06.09.2007, 17:19
Hat dein Kollege in Deutschland noch Führerscheinspere? Wenn ja dann darf er hier in Deutschland nicht mit einen Ausländischen Führerschein Fahren.
Hat er in Deutschland keine Speere mehr darf er damit auch hier Fahren.

CarstenDO
06.09.2007, 17:21
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Quelle: ADAC.de

Mit der Veröffentlichung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie im EU-Amtsblatt treten 2007 weitreichende Änderungen des nationalen Fahrerlaubnisrechts in Kraft. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, wegen der es bislang möglich war, trotz Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist eine EU-Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben und damit straffrei am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Durch eine gesetzliche Ausnahme vom bislang uneingeschränkten Anerkennungsgebot verlieren ausländische Führerscheine zukünftig automatisch im Heimatland ihre Gültigkeit, wenn der Betreffende schon einmal eine Entziehung der Fahrerlaubnis hatte. In diesem Fall ist es anderen Mitgliedstaaten zudem untersagt, eine neue Fahrberechtigung auszustellen.
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Kurz: wenn er in Deutschland seinen Lappen verloren hat kriegt er ihn auch nur hier wieder zurück!

hias
06.09.2007, 17:22
Das sowieso
Aber ich dachte dass es auch ohne Sperre mit einem ausländischen Führerschein nicht mehr erlaubt ist wenn man in Deutschland MPU machen müsste um wieder zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.

CarstenDO
06.09.2007, 17:23
@hias:
Du hast Recht. Ich habs kurz vor Dir gepostet

akkonsaarland
06.09.2007, 17:38
was ist wenn der erstführerschein als deutscher in der cz gemacht wurde?`

FireFlo112
06.09.2007, 18:09
***********
Quelle: ADAC.de

Mit der Veröffentlichung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie im EU-Amtsblatt treten 2007 weitreichende Änderungen des nationalen Fahrerlaubnisrechts in Kraft. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, wegen der es bislang möglich war, trotz Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist eine EU-Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben und damit straffrei am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Durch eine gesetzliche Ausnahme vom bislang uneingeschränkten Anerkennungsgebot verlieren ausländische Führerscheine zukünftig automatisch im Heimatland ihre Gültigkeit, wenn der Betreffende schon einmal eine Entziehung der Fahrerlaubnis hatte. In diesem Fall ist es anderen Mitgliedstaaten zudem untersagt, eine neue Fahrberechtigung auszustellen.
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Kurz: wenn er in Deutschland seinen Lappen verloren hat kriegt er ihn auch nur hier wieder zurück!

Nein das ist falsch hat er für 1 Jahr seinen Wohnsitz in der CZ und macht dort den Schein bekommt er ihn dort auch und darf dort auch fahren nur in Deutschland nicht solang er eine Spere hat.

AkkonHaLand
06.09.2007, 18:39
Fast richtig. Der Ausländische Führerschein muss in Deutschland "umgetragen" werden. D.h. mit dem Lappen zum Strassenverkehrsamt, Beantragung einer deutschen Fahrerlaubnis unter Vorlage der Ausländischen -->keine Pflichtstunden/Prüfung mehr.
Da aber im KBA vermerkt ist, dass der Kollege seinen FS in Deutschland abgeben musste, wird der Schwindel schnell auffliegen (Datenabgleich/"Gläserner Bürger", was dachtet ihr warum die neue Plastikkarte erfunden wurde?)

Poli
06.09.2007, 19:13
Moinsen!

Schaut doch einfach mal hier:

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_28.php

Es ist so gar einigemaßen bürgerfreundlich (be-) geschrieben!

CarstenDO
06.09.2007, 19:40
was ist wenn der erstführerschein als deutscher in der cz gemacht wurde?`

Dann ist alles gut, die Regel oben gilt ja nur wenn hier (=Deutschland) schon eine Sperre bestand ;-) Die Ungültigkeit ist ja auch auf das Heimatland begrenzt. Der dürfte also mit CZ Schein überall fahren - nur nicht in Deutschland wo die Sperre existiert(e)!

scholdes112
06.09.2007, 21:30
...Dem Kollegen wurde vor etlicher Zeit der Führerschein entzogen (nicht zum ersten mal). Nun hat er ihn auch nicht wieder bekommen!...

...Über den Sinn/Unsinn das solch ein Mensch wieder in einen RTW steigt ist hier bei uns schon zu genüge diskutiert worden. Er hat schon etliche Chancen hinter sich und diese immer wieder verbaut!

Trotzdem kann ichs net lassen mich drüber aufzuregen !!
So einer hat hinter dem Steuer von `nem Kraftfahrzeug, und sei es noch so klein und langsam, nichts, aber auch gar nichts mehr zu suchen!!!
Weder in Deutschland, noch irgendwoanders auf dieser Kugel.
"Nicht zum ersten mal..." sagt doch schon alles. Und dann noch RTW fahren lassen? Unverantwortlich über sowas auch nur nachzudenken.
Wenn der Kollege es selbst nach mehrmaligem FE-Entzug nicht rafft dann hat er Pech gehabt und auf der Straße nix mehr verloren.
Leider ist nicht ersichtlich aus welchen Gründen er seine Pappe verloren hat.
Einmal lass ich noch durchgehen. Jeder fährt mal zu schnell und dann sinds halt grad die paar km/h die das Zünglein an der Waage ausmachen --> Pech gehabt.
Anders siehts bei Straftaten bzw. Alkohol aus.
Aber bevor ich noch ins Flimmern komm (Tachykard bin ich eh schon weil ich mich über die Frage aufreg...) belass ichs ma dabei.
Aber in der Haut des Verantwortlichen der den Kollegen Fahren lässt möcht ich trotzdem net stecken.

So, das musste leider sein.

Schönen Abend noch

Gruß Flo

Christian
08.09.2007, 12:28
@scholdes112

Gesunde Einstellung !