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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jugendschutzgesetz (Rauchen)



Chr881986
05.09.2007, 23:58
Hallo,

brauche mal eure Hilfe.

Ab dem 01.09.2007 gilt ja für unter 18 jährige das diese nicht mehr in der öffentlichkeit rauche dürfen.

Gehört der Raucherraum in der Firma zum Privaten Bereich oder gehört er dem öffentlichen an????

Wie sieht es mit Veranstaltungen bei HiOrgs aus z.B. Dienstabende, Gruppenstunden, usw. nicht in der öffentlichkeit sondern in der Unterkunft????


Ich danke für eure Antworten!

Mfg
Chris

abc-truppe
06.09.2007, 00:18
Die Unterkunft ist normalerweise ein öffentliches Gebäude, da von der Gemeinde finanziert. So ist zumindest bei uns die Regelung. Was ihr intern für Regelungen trefft, ist wieder was anderes. Aber offiziell ist die Fluppe dort aus!

Chr881986
06.09.2007, 00:27
Die Unterkunft ist normalerweise ein öffentliches Gebäude, da von der Gemeinde finanziert. So ist zumindest bei uns die Regelung. Was ihr intern für Regelungen trefft, ist wieder was anderes. Aber offiziell ist die Fluppe dort aus!

Gut dann muss man Unterkunft und Unterkunft trennen, da z.B. das DRK und andere HiOrgs eigene Unterkünfte, nicht durch die öffentliche "Hand" finanziert wurde wie es bei der FW der Fall ist.

Wie sieht es jetzt in Betrieben aus?

FiRe-1987
06.09.2007, 00:27
eigentlich darf man im gerätehaus eh nich rauchen, da es ein öffentliches gebäude is... im pausenraum würd ich ma einfach sagen, dass es privat ist, oder nich??? aber bei der feuerwehr darf man es (eigentlich) nich, aber wer will das nachprüfen???

abc-truppe
06.09.2007, 00:47
Das ist absout richtig, nachprüfen kann man es nur nach Beschwerde / Beweise (Fotos) / Zeugenaussagen!
Aber dazu sollte es nicht kommen, wenn man seine Kameraden respektiert und eben nicht raucht!

Wir haben es ganz einfach gelöst (bisher, ka wies mit der neuen Regelung laufen soll).
Der Aufenthaltsraum ist rauchfrei, daran halten sich auch alle. Eine Ausnahme gab es, er rauchte dort, als niemand da war, aber es stank trotzdem wenn man reinkam. Der wurde aber mittlerweile zur Vernunft gebracht.
Ansonsten kann man eben rausgehen oder, bei schlechtem Wetter, auch nen anderen Raum nutzen, da gehen eben nur die Raucher kurz hin und kehren dann wieder in den Aufenthaltsraum zurück.
Unser ZF hat, als diese Regelung vorgeschlagen wurde, alle Raucher einzeln ganz privat nach ihrer ehrlichen Meinung gefragt und tatsächlich waren alle für diese Regelung. Nun ists für Nichtraucher viel angenehmer, der Raum stinkt nicht mehr nach alten Zigaretten und die Raucher habens für ihre obligatorischen 5 Minuten auch bequem!

happyrescue
06.09.2007, 00:53
Hallo.

Du vermischt hier zwei neue Regelungen.

Das Rauchverbot in öffentlichen Räumen mit dem Verkaufsverbot von Tabak an unter 18-jährige.

Unter 18 überhaupt kein Rauch, egal ob öffentlich oder nicht.

abc-truppe
06.09.2007, 00:58
Mag sein, aber die Quintessenz ist, dass es bei uns weiterhin so bleiben wird und wer unter 18 unbedingt rauchen will, soll das tun, ich denke, wir werden hier keine Maßregeln treffen.

Alles in allem wird es wohl bei HiOrgs so bleiben: Mag es verboten sein oder nicht, scheren tut es keinen ;)

Etienne
06.09.2007, 00:58
Hallo Leute!

Nicht zwangsläufig muss ein Feuerwehrhaus ein öffentliches Gebäude sein, nur weil die Kommune es finanziert. Denn es unausschlaggebend woher das Geld zur Finanzierung kommt.

In der Regel haben zu einem Feuerwehrhaus nur Feuerwehrmitglieder Zugang und die nicht breite Bevölkerung. Ausnahmen gibt es natürlich. In einigen Gebietskörperschaften wird das Feuerwehrhaus auch als Dorfgemeinschaftshaus oder ähnliches verwendet, dann sieht das natürlich anders aus.

Dominic
06.09.2007, 01:23
Hallo,
der Begriff "öffentliches Gebäude" kann mehrere Bedeutungen haben.
a) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der öffentlichen Hand, also Bund, Land, Kreis, Kommune. Das Wort "öffentlich" bezieht sich auf den Träger.
b) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der Öffentlichkeit im Regelfall zugänglich ist und meistens dem Allgemeinwohl dient, wie Museen, Bahnhöfe, Veranstaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen etc. unabhängig ihrer Trägerschaft.

Der Begriff ist eigentlich auch nicht so wichtig, da in den Gesetzen der Länder zum Nichtraucherschutz, wie z.B. in NRW schon deutlich im Gesetz steht für welche Räume und Einrichtungen das Rauchverbot gelten soll. In NRW gilt das Rauchverbot auch für Gerätehäuser, da es Eigentum der Gemeinde ist. Dabei ist nicht ausschlaggebend ob dort "Publikumsverkehr" herrscht oder nicht.

Ich bin grundsätzlich aber dafür, dass hier interne Regelungen und Vereinbarungen getroffen werden sollten die alle zufrieden stellen. Ich halte von der Regelungswut der EU und des Bundes nicht wirklich viel.

Bis dann

Dominic

PS: Raucher, also vielleicht bei diesem Thema nicht objektiv genug, aber wer ist das schon ;)

akkonsaarland
06.09.2007, 12:10
So jetzt von mir als nichtraucher
nachdem meine freundin in der wohnung nicht mehr raucht würde ich folgendes vorschlagen

rauchen nur ausserhalb des gebäudes, dient dem nichtraucherschutz und dem werterhalt des gebäudes. da man in der fahrzeughalle auch nicht rauchen darf wird ein raucherpavillion aufgestellt.

die nächste frage ist bis wann geht bei euch die jf?

grundsätzlich kein alkohol und nikotin in jf klamotten und in zivil auf dem feuerwehrgelände. sobald sie aktv sind, kann man bei den jüngeren trotzdem mass und ziel verlangen.

FiRe-1987
06.09.2007, 15:56
bei uns is es so, dass wir im schulungsraum nicht rauchen, im aufenthaltsraum aber wohl, da sich keiner dagegen ausspricht...

unsere JF geht bis 18... generell ist das rauchen in JF-klamotten verboten, genau wie alkohol... und wenn sie doch rauchen, dann heimlich dass wir betreuer es nicht mitbekommen... (vor oder nach dem dienstabend)... in zivil dürfen sie auch nicht rauchen, wenigstens auf dem gelände der feuerwehr und während dem dienst nicht...

CarstenDO
06.09.2007, 16:52
Hat mal jemand ne verlässliche, belastbare Quelle zu dem Thema? Ich such vor allem ne eindeutige Definition des Begriffs "öffentliches gebäude" - je nachdem wo man guckt findet man immer was anderes. Bin übrigens aus NRW falls das von Bedeutung ist.

hannibal
06.09.2007, 16:59
Prügel mal die Forensuche auf www.feuerwehr.de da gab es einige Rechtsauskünfte...

Walmsburger
06.09.2007, 17:16
Also bei uns ist es eindeutig:

Schriftliche Mitteilung des Bürgermeisters an alle Ortsbrandmeister:

Ab nun herrscht Rauchverbot. Punkt.

CarstenDO
06.09.2007, 18:02
Liegt daran, dass es keine eindeutige Definition, die in allen Bundesländern bzw. den verschiedenen Nichtraucherschutzgesetzen gleichermaßen greift. Eben Föderalismus in seiner schönsten Weise.

Deswegen hab ich ja noch erwähnt dass ich aus NRW bin ;-)

Im kommenden Nichtraucherschutzgesetz ist alles was einen öffentlichen Träger hat auch öffentliches Gebäude - somit gehören wird dazu *freu*

AkkonHaLand
06.09.2007, 18:15
Die Deffinition ist doch ganz einfach:

Öffentlich ist jedes Gebäude, dass

- nicht einer Privatperson gehört
- nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
- Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
- als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist

- kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)

Noch einfacher: In meiner eigenen Wohnung kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, in einer hermetisch abgeschlossenen Raucherzelle im Speiselokal auch, ausserhalb NICHT!

Zum Thema rauchen unter 18: In der Wohnung der eigenen Eltern, wenn ich mit denen zusammenlebe(!), kann ich rauchen, bis die Feuerwehr kommt, WENN DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN DABEI SIND.

marcusffmm
07.09.2007, 02:06
Hallo
unser Wachleite und Vorstand haben das neue Gesetz zum 01.09.2007 das Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr rauchen dürfen ganz einfach geregelt. Bei uns ist Absofort das Rauchen im gesamten Feuerwehrhaus sowie in den Einsatzfahrzeugen Verboten.
Ich als nichtraucher finde diese Regelung gut. Und somit können Jugendliche unter 18 Jahren zu mindest im bereich Feuerwehr nicht mehr rauchen.

Dann gibt es endlich keine kippen mehr auf dem Hallenboden

Wie wird das neue gesetz in anderen Feuerwehren so gehandhabt??
Was macht Ihr zum schutz vor nichtrauchern??

Marcus

felix000
07.09.2007, 02:12
Dann gibt es endlich keine kippen mehr auf dem Hallenboden

Ist das Rauchen in Fahrzeughallen nicht schon länger verboten???

FiRe-1987
07.09.2007, 04:25
Dann gibt es endlich keine kippen mehr auf dem Hallenboden
Marcus

und: habt ihr keine aschenbecher???

auch wenns evtl verboten is, wir haben trotzdem große aschenbecher in der fahrzeughalle stehn, da liegt im seltensten fall ne kippe aufm boden

Dominic
07.09.2007, 11:45
Hallo,

Die Deffinition ist doch ganz einfach:

Öffentlich ist jedes Gebäude, dass

- nicht einer Privatperson gehört
- nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
- Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
- als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist

- kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)

Ich würde mich jetzt auf den Begriff "öffentliches Gebäude" auch nicht so versteifen, denn wie schon geschrieben kommt der Begriff im Nichtraucherschutzgesetz (oder "Gesetz zum Schutze...") in NRW z.B. gar nicht vor, da hat man die Betreffenden Örtlichkeiten direkt spezifiziert.
Im übrigen, wenn man wissen möchte was ein Schlagwort im Bezug auf ein bestimmtes Gesetz zu bedeuten hat, gibt es in jedem Gesetz am Anfang eine Begriffsbestimmung, die diese Schlagwörter und deren Gültigkeit im jeweiligen Gesetz erörtern sollen.

Was ich sehr schade finde, dass durch die Schaffung des neuen Gesetzes viele interne Regelungen in Firmen, Behörden und Vereinen die in den letzten Jahren erreicht und erstritten wurden, mit einem Tag ihre Gültigkeit verlieren.
Somit sind auch die gestraft, die sich in den letzten Jahren um den Nichtraucherschutz in ihrem Umfeld bemüht haben und für beide Seiten bessere Lösungen wie das neue Gesetz geschaffen haben.

Ich hätte noch einen Ergänzungsvorschlag in den Gesetzen in Bezug auf die Feuerwehren: "In brennenden und verrauchten Gebäuden, kann von dem allgemeinen Rauchverbot abgesehen werden." Wenn man schon den Wunsch hat, den Bürger in allen Bereichen zu bevormunden.

Bis dann

Dominic

hannibal
07.09.2007, 12:02
Somit sind auch die gestraft, die sich in den letzten Jahren um den Nichtraucherschutz in ihrem Umfeld bemüht haben und für beide Seiten bessere Lösungen wie das neue Gesetz geschaffen haben.


Gibt es für Nichtraucher einen besseren Schutz als kein Rauch ?



Wenn man schon den Wunsch hat, den Bürger in allen Bereichen zu bevormunden.

Bis dann

Dominic

Schutz vor Gefahren ist keine Bevormundung. Und weil du Drogenabhängig bist will ich keinen Krebs

CarstenDO
07.09.2007, 12:33
Schutz vor Gefahren ist keine Bevormundung. Und weil du Drogenabhängig bist will ich keinen Krebs

Das hier sollte nicht in einer Hetzjagd gegen Raucher enden!

hannibal
07.09.2007, 12:37
Das hier sollte nicht in einer Hetzjagd gegen Raucher enden!


Sollte es auch nicht, aber manche einem muss man einfach vor Augen halten das das Gesetzt nicht irgendeine willkürliche Gängelei ist ...

CarstenDO
07.09.2007, 13:04
Sollte es auch nicht, aber manche einem muss man einfach vor Augen halten das das Gesetzt nicht irgendeine willkürliche Gängelei ist ...

Dann schreib doch "Und nur weil viele Drogenabhängig sind will ich keinen Krebs" - das is allgemein gehalten und erhält auch meine volle Zustimmung! Aber das "Du" machte es doch ziemlich persönlich.

Florian Feuerbaer
07.09.2007, 13:56
Dann schreib doch "Und nur weil viele Drogenabhängig sind will ich keinen Krebs" - das is allgemein gehalten und erhält auch meine volle Zustimmung! Aber das "Du" machte es doch ziemlich persönlich.

Er könnte, und sollte, es auch allgemein schreiben, aber der Inhalt stimmt! Und dem stimme ich voll zu! Ich hab auch geraucht, und ich konnte immer Rücksicht nehmen auf andere, ohne Probleme zu haben. Das ist alles eine Sache der Einstellung.
Und jetzt wo ich nicht mehr rauche, verstehe ich es um so mehr.

Gesetzte werden nicht ohne Grund erlassen. Schad ist nur das man Sie nicht wirklich umsetzt.

sebhp
07.09.2007, 18:24
Beschliesst der Vorstand einen eigenen Raucherraum auszuweisen, so darf in diesem auch in öffentlichen Gebäuden geraucht werden.
Blöd is nur, dass ausser mir nur ein weiterer Raucher im Vorstand is. Ich persönlich hab allerdings kein Problem damit mich vor die Tür zu stellen. Da muss dann wohl sowas her, denn wir haben nur Tischaschenbecher: http://cgi.ebay.de/Standaschenbecher_W0QQitemZ250161209197QQcmdZViewI tem

sebhp
08.09.2007, 00:02
Das Gesetz.

FiRe-1987
08.09.2007, 19:41
Aber nur dann, wenn dieser Raum komplett von anderen Räumen abgetrennt UND geschlossen ist. Es darf kein Rauch in die anderen Räume gelangen!

Glück auf!
bei uns inna firma gibt es außerhalb von produktion und verwaltung ein "häuschen" (sieht aus wie ne geschlossene bushaltestelle) wo drin geraucht werden darf... sonst nirgendwo...