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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fug13 4m HFG bei Ebay für 1€ erworben



Shalomer
26.08.2007, 18:11
Hallo Forum,

mal für die Kenner unter euch, das ist doch bestimmt kein TR-BOS zugelassenes Gerät oder? Vorallem Sofort Kauf für 1 Euro??? Hab mal zugeschlagen, mal sehen was dabei heraus kommt...

Shalomer
26.08.2007, 18:21
damit ihr das bewerten könnt, benötigt ihr ja noch na url..... *grins*

hier: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=160150920783&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=006

Shalomer
26.08.2007, 18:24
gerade bei google gefunden: http://cgi.ebay.at/BOS-FuG13b-4-Meter-TAIT-ORCA-Feuerwehr-FuG-13_W0QQitemZ160147383079QQihZ006QQcategoryZ27779QQ cmdZViewItem

das ist wohl der vorläufer

s_schuh
26.08.2007, 18:31
Hallo,

Da hat der Verkäufer duch bestimmt was falsch eingestellt. Gib mal bescheid ob Du es bekommst.

Nach TR-BOS dürfte es natürlich nicht zugelassen sein. Es scheint ja auch nur die Betriebsart bGU zu können.

Gruß
Sascha.

feuerwehrnotruf112
26.08.2007, 18:53
denke nicht das er es bekommen wird, denn:

http://cgi.ebay.de/BOS-FuG13b-4-Meter-TAIT-ORCA-Feuerwehr-FuG-13_W0QQitemZ160151398889QQihZ006QQcategoryZ27779QQ ssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

es ist schon wieder drin

FunkerVogth
26.08.2007, 19:34
oh, da bin ich mir aber nicht so sicher, denn Ihr wißt ja, das ist ein gültiger Kaufvertrag.

Sofern es wieder das gleiche Gerät ist, war er meiner Meinung nach zu voreilig mit dem Wiedereinstellen.

Würde auf jeden Fall unter allen Umständen auf den Kauf bestehen.
Es gibt übrigens das Fahrzeuggerät als Gegenstück dazu: Tait 2020.
Nettes Gerät.

Halte uns mal auf dem laufenden wie der Verkäufer reagiert.

s_schuh
26.08.2007, 19:39
Stimmt. Vom Tait 2020 kenn ich die 2m-Version. Die funktioniert recht gut.

Wegen dem Kaufvertrag ist das so ne Sache. Es schein jedenfalls das selbe Gerät mit dem selben Pixelfehler zu sein.

Gruß
Sascha.

Shalomer
26.08.2007, 19:42
habe erstmal auf dem kaufvertrag beststanden. es kam aber eine entschuldigung. übrigens eine frau

EISI
26.08.2007, 19:46
Na da bin ich ja mal gespannt. Lass uns nicht dumm sterben.

Teddy
26.08.2007, 19:50
Also ich würde auch mal darauf tippen, daß da beim Einstellen ins Internet etwas schief gelaufen ist, denn € 1,- Sofortkauf und dann noch INKLUSIVE versichertem Versand: da passt was absolut nicht!

Mr. Blaulicht
26.08.2007, 19:53
Drum prüfe, wer was bei Ebay reinstellt... ;-)

feuerwehrnotruf112
26.08.2007, 20:02
sicher sind das gültige verträge, aber wer macht sich dem weg zum anwalt? mehr als ne negative bewertung ist da meistens nicht. vorallem was will man da als käufer machen? hab schon so einiges gesehen, wo der käufer dann sagte dass das gerät geklaut wurde etc. chancen gleich null was zu bekommen solange der verkäufer direkt das schon in der email sagt

Florian3400
26.08.2007, 20:09
Gude!!

Da bin ich auch mal gespannt ob Du es bekommst und ob es geht!!!

Also lass uns nicht dumm sterben.

gruß von der Feuerwehr Frankfurt!!!

igel14
26.08.2007, 20:14
Moin....

der Verkäufer muss nicht verkaufen, da sich hier bei offensichtlich um einen Irrtum handelt, dieses hat er/sie ja dann sofort zugegeben.

Es ist nicht immer ein gültiger Kaufvertrag siehe:

AG Lahnstein
Urteil vom 15.12.2004
2 C 471/04
Sofortkauf bei eBay
JurPC Web-Dok. 34/2005

BGB §§ 119 ff.
Leitsatz (der Redaktion)

Ein Verkauf bei eBay mit der Option "Sofortkauf" zum Preis von 1,-- Euro kann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Anbieter den Preis als Startpreis und Mindestgebot verstanden hat, von einem weitaus höheren tatsächlichen Preis der Ware auszugehen ist und dem Anbieter bereits im Zeitpunkt der Einstellung des Angebotes höhere Unkosten als der Einstiegspreis entstanden sind.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20050034.pdf

Diese und weitere solche Urteile fallen meist, wenn es sich offensichtlich um einen Irrtum handelt.
Und wir müssen ja nun hier zugeben, dass es sich um einen solchen handelt, wenn ein Gerät, was einen Marktwert um die 500,- € plötzlich als Sofortkauf 1,- € erscheint.
Die Chancen das Gerät zu bekommen sind in diesem Fall fast aussichtslos.

Gruß igel14

MaxTrac
26.08.2007, 20:22
Wer kein wirkliches Arschloch ist und ab und zu selber bei eBay verkauft, verzichtet freiwillig auf das Gerät, wenn sich unter DIESEN Umständen herausstellt, das es sich um einen Irrtum handelt.

Glubschi
26.08.2007, 21:50
Arschloch

Na na na... *Schimpfe Finger dir zeig* ;)

Florian 40
26.08.2007, 22:05
Recht hat er aber wie ich auch finde.

Gruss Flo

hannibal
27.08.2007, 08:09
Wer kein wirkliches Arschloch ist

Das zum Thema Qualitativ hochwertige Beiträge..

Ich würde auf Erfüllung bestehen... erstmal

Florian Feuerbaer
27.08.2007, 08:32
Ich würde auch darauf bestehen!
Oder man einigt sich freundlich, aber nur wenns einmal passiert.

Christian
27.08.2007, 17:45
Hallo,

TAiT Geräte sind sehr gut. Dieses Gerät ist allerdings NICHT BOS-zugelassen, es ist offensichtlich ähnlich einem FuG13 programmiert.

C-Elfe
29.08.2007, 12:16
"Arschloch" wäre, der Verkäuferin mitzuteilen, einmal "vielleicht" das zuständige Finanzamt zu kontaktieren, so von wegen Privat- und gewerblichen Verkauf. Die von ihr verkauften Waren haben jedenfalls nicht mehr viel mit Dachbodenfünden zu tun.

Aber gut, dass wir keine "Arschlöcher" sind. Nennt sich auch "Erpressung" oder so ähnlich.

Mit einer negativen Bewertung wäre ihre Gesamtbewertung übrigens immer noch erheblicher besser als Deine eigene. 96,4% muss man auch erst mal schaffen...

Die C-Elfe

Shalomer
29.08.2007, 12:20
"Arschloch" wäre, der Verkäuferin mitzuteilen, einmal "vielleicht" das zuständige Finanzamt zu kontaktieren, so von wegen Privat- und gewerblichen Verkauf. Die von ihr verkauften Waren haben jedenfalls nicht mehr viel mit Dachbodenfünden zu tun.

Aber gut, dass wir keine "Arschlöcher" sind.

Mit einer negativen Bewertung wäre ihre Gesamtbewertung übrigens immer noch erheblicher besser als Deine eigene. 96,4% muss man auch erst mal schaffen...

Die C-Elfe

Ich finde die Titulierung mit Arschloch auch nicht nett. Die negative Bewertung bezieht sich auf mich nehme ich an. Verstehe dann aber den Zusammenhang mit dem Arschloch nicht. Wenn Du Dir ansiehst, warum die 96,4% sind, ist es einigermaßen erträglich. Ich finde es jedenfalls besser, bei den 96,4% zu bleiben, als einen neuen Nick anzumelden. Übrigens hab ich nun das erstmal bei Ebay eine Ware nicht bekommen. Nun schon das zweite mal eingegangen... Mist!

C-Elfe
29.08.2007, 12:24
Verstehe dann aber den Zusammenhang mit dem Arschloch nicht.

Bezieht sich ja nicht auf Dich, sondern auf die Postings 15, 16 und 18.

überhose
29.08.2007, 12:38
Wer kein wirkliches Arschloch ist und ab und zu selber bei eBay verkauft, verzichtet freiwillig auf das Gerät, wenn sich unter DIESEN Umständen herausstellt, das es sich um einen Irrtum handelt.Volle Zustimmung. Vor allem liegt hier ein offensichtlicher Irrtum vor. Wer hier nach einem bestandskräftigen Kaufvertrag schreit, liegt falsch.

Shalomer
29.08.2007, 12:43
So, nun zum Abschluss.

Ich habe die Dame die es verkauft, mehrfach angeschrieben und um Komunikation gebeten. Habe am Anfang auch erstmal auf Erfüllung des Kaufvertrages bestanden. Sie hat sich NICHT mehr gemeldet. Ich lasse es jetzt auf sich beruhen.

Bitte schließen

Danke!