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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einsatzbereitschaft FF



C41
25.08.2007, 12:52
Hallo in die Gemeinde,

heute mal eine Frage, die vielleicht alle Ehrenamtler schon beschäftigt hat:
Wie regelt Ihr Eure Einsatzbereitschaft innerhalb Eurer Einheit ? Es ist mir schon passiert, dass eine relativ große Anzahl von Kräften am WE verschiedene private Termine hat und dann aufgrund Alkoholgenusses (richtigerweise) dem Einsatz fernbleibt. Das hat uns zwar noch nicht entscheidend geschwächt; es ist aber schon unangenehm, wenn einem dann z.B. der ein oder andere AGT fehlt. Daher:
Macht Ihr Dienstpläne oder teilt Ihr Bereitschaften über verschiedene Melderschleifen ein ? Wenn ja: Wie ist die Akzeptanz in der Mannschaft ? Würde gern Eure Erfahrungen kennenlernen.

tower911
25.08.2007, 13:10
ich glaube so einen ähnlichen thread gibts schon.

Bei uns (Löschzug mit 60 Kameraden) gibts keine Bereitschaft oder so. Wenn man zu wenig Personal hat, werden halt die Nachbarlöschzüge alarmiert. Muss man bei größeren Sachen eh machen. Und bei kleineren Sachen reicht immer die manpower aus die kommt. Gab da bisher selten Probleme. Und wenn doch, dann wird halt ne Schleife mehr alarmiert.

abc-truppe
25.08.2007, 13:11
Definitiv nein, da wir als Freiwillige Feuerwehr keine Pflichtdienste während der Freizeit (von Übungen abgesehen) einführen wollen, sonst könnten wir das ja nict guten Gewissens FREIWILLIGE Feuerwehr nennen.
Es gab aber noch keine Probleme.
Das einzige, das geregelt wird, sind bei uns die Weihnachtsfeiern der einzelnen Löschzüge, die jede an einem anderen Tag stattfinden muss. Bei einem evtl. Einsatz während dieser Zeit wird zusätzlich noch ein anderer LZ alarmiert. Und die Akzeptanz dieser Maßnahme ist sehr hoch, weil sie ja jeden einmal betrifft!
Aber sonst gibt es hier keine Regelung (außer den Dienstwohnungsinhabern und den Hauptamtlichen, aber das ist ja ein anderes Blatt)

C41
25.08.2007, 14:27
... man muss dazu sagen, dass wir in einer Stadt mit BF tätig sind, und da wird von Seiten der Amtsleitung (zu Recht!) sehr darauf geachtet, dass die FF nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ vernünftig besetzt ausrückt. D.h., unter 1:5 inkl. mindestens 2 AGT läuft da nichts. Und wenn Du auch noch die DL besetzen sollst, ist der Anspruch relativ hoch.

sound_driver_32
25.08.2007, 18:43
wir haben eine Gute Schleifen einteilung mit Wechsel für Kleineinsätze in gerade und ungerade Wochen,von daher weis jeder im voraus wann er auch beim Kleinkram kommen sollte.

Die Dienstgrade (WF,ZF,GF) sprechen sich untereinander ab wer wann wielange abwesend ist von vornherein.

Das was mit Bereitschaften geregelt ist, ist der First Responder dienst.

Ansonsten gibt es Bereitschaften an Tagen wie Sylvester, und auch an Weihnachten gibt es eine "zuhause" bereitschaft

Florian Feuerbaer
25.08.2007, 21:43
Dat System ist eigentlich ganz einfach...

Wenn ich nach der Alarmierung merke, es kommt zu wenig Leut oder AGT gibts ja immer noch *klack-klack* "5" "Alarmieren Sie nach...."

Zudem hängt bei uns eine Liste aus, wo man freiwillig seinen Urlaub eintragen kann (nur für Fahrer und AGT). Und dann kennt man sich, und einer weiß fast immer ob der andere noch kommt, oder ob der bei der Oma in der Schweiz ist oder zuhause...

Habe ich Veranstalltungen oder Sondertage wie Weihnachten oder Silvester wird vorher eine Alarmbesatzung mit Springern festgelegt.

Leitstelle_V
26.08.2007, 02:17
Dienstpläne oder sowas gibt es bei uns auch nicht. Wenn zu wenig Leute da sind, wird entweder die Magna Dudel ausgelöst (wenn sie nicht schon mitlief) oder notfalls, wenn mehrere Wachen alarmiert sind, nur zu dritt oder so gefahren und die Kameraden werden dann einem Gruppenführer einer anderen Wache übergeben. Sollten wir einen Einsatz alleine haben und es sind zu wenig Mann für die jeweilige Einsatzart, dann hilft natürlich nur Nachalarmierung, notfalls anderer Wachen.
Dienstpläne sind auf kleineren Wachen IMHO auch relativ schwierig zu erstellen.

hannibal
26.08.2007, 08:52
Von Dienstplänen halte ich gar nix. Es soll auch Feuerwehren geben, da wir der Urlaub nicht nur bekannt gegeben (Ok, hat auch Vorteile) sonder regelrecht miteinder geplant (Hör mal Jupp da sind 3 Leutz in Urlaub, mach du mal ne Woche später)

Komplette Abmeldungen gab es früher, dann wurde herausgefunden das die so nicht zulässig sind. Jetzt gibt es dann in der Zeit Zusatzalarmierungen für die Zeit.

Leitstelle_V
26.08.2007, 09:01
[...] Komplette Abmeldungen gab es früher, dann wurde herausgefunden das die so nicht zulässig sind. [...]

Kannst du das bitte mal näher erklären? Bezieht sich das nur auf Zeiten mit Personalmangel? Also gerade wenn wir eine Feierlichkeit haben, melden wir uns auch komplett ab...

F64098
26.08.2007, 09:05
Ein immer wieder gern gespieltes Spiel. Der Wehrleiter ruft bei der Leitstelle an und "meldet seine Feuerwehr" ab.
Inhaltlich, formaljuristisch und strafrechtlich völliger Un- bzw. Wahnsinn.

Mir ist derzeit kein Brandschutzgesetz bekannt, das Ausnahmen von der Verpflichtung, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zuläßt.

Damit ist jegliche Form der "Abmeldung" passé.

MfG

Frank

hannibal
26.08.2007, 09:18
Es ist so wie F 64098 sagt. Abmeldung ist nicht weil Feuerwehr vorgehalten werden muss. Die galantere Lösung ist nach Absprache mit Leitstelle und Nachbar LBZ / LZ / Feuerwehr einfach den Alarmplan für diese Zeit zu verstärken und immer den Nachbarn mitzualarmieren, egal was ist. Eine Hand voller "Bleifreier" die ggf den Erstschlag besetzen sollte sich eigentlich immer finden.

Im allergünstigesten Fall schmeisst der Dispo für Bagatellen (Baum auf Straße etc.) nur den Nachbarn raus. Mann kann sitzen bleiben und Feuerwehrs sind immer noch nicht abgemeldet.

abc-truppe
26.08.2007, 12:23
Rechtlich gesehen ist es natürlich Käse, seine Feuerwehr abzumelden, aber mti der Leitstelle und den "Nachbarn" kann man es doch auf Gefälligkeitsbasis abklären, das sollte die Kameradschaft hermachen. Besonders wenn jeder mal feiern möchte.

sound_driver_32
26.08.2007, 12:30
Rechtlich gesehen ist es natürlich Käse, seine Feuerwehr abzumelden, aber mti der Leitstelle und den "Nachbarn" kann man es doch auf Gefälligkeitsbasis abklären, das sollte die Kameradschaft hermachen. Besonders wenn jeder mal feiern möchte.

Jep vor allem bei Gründungsfesten hilft man sich in der Nachbarschaft doch schon alleine bei Verkehrssicherungsmassnahmen aus, sowas sollte über all selbstverständlich sein denn jeder feiert mal ein Fest, und da will man dann auch selber nicht beim Festumzug des eigenen Festes irgendwo ne Strasse sperren.

C41
26.08.2007, 12:38
Es ist richtig, dass eine Gemeinde eine leistungsfähige FW vorhalten muss. Wenn ich aber etliche Einheiten habe, und benachbarte LG/LZ übernehmen z.B. für einen Tag wegen Kameradschaftsabend, sehe ich keine rechtlichen Probleme. Es ging mir auch eher um nicht planbare Ausfälle und Wege, dafür gewisse Gegenstrategien zu finden.

F64098
26.08.2007, 13:20
Eine Hand voller "Bleifreier" die ggf den Erstschlag besetzen sollte sich eigentlich immer finden.

Ebent.


Im allergünstigesten Fall schmeisst der Dispo für Bagatellen (Baum auf Straße etc.) nur den Nachbarn raus.

Der Nachbar muß aber auch darauf achten, daß er während der Aushilfe seine Pflichtaufgaben weiterhin erfüllen kann.

MfG

Frank

F64098
26.08.2007, 13:22
Rechtlich gesehen ist es natürlich Käse, seine Feuerwehr abzumelden, aber mti der Leitstelle und den "Nachbarn" kann man es doch auf Gefälligkeitsbasis abklären,

Sobald die Sache schief geht, ist es mit Gefälligkeit ganz schnell vorbei. Dann kennt keiner mehr den anderen.


das sollte die Kameradschaft hermachen. Besonders wenn jeder mal feiern möchte.

Dann kann es eben nicht im kollektiven Vollrausch enden. Punkt.


MfG

Frank

C41
26.08.2007, 13:32
Du kommst wohl nicht aus dem Rheinland ? Sonst wüsstest Du:
(Ironiemodus ein)
Et hätt noch emmer joot jejange...
(Ironiemodus aus)

Mr. Blaulicht
26.08.2007, 13:41
Es soll auch Feuerwehren geben, da wir der Urlaub nicht nur bekannt gegeben (Ok, hat auch Vorteile) ...
Ist das nicht sowieso Pflicht, den Vorgesetzten (ZF) seinen Urlaub mitzuteilen? Zumindest bei uns kenn ich das aus KatSchutzgründen so. Und Feuerwehr ist doch auch im Katastrophenschutz, oder?

Gruß, Mr. Blaulicht

Mr. Blaulicht
26.08.2007, 16:44
Da meines Wissens die Feuerwehren im Katastrophenschutz eingebunden sind, muss man seinen Urlaub auch dort anmelden. Zumindest ist dies mein Kenntnisstand.

DaBob
26.08.2007, 17:05
Urlaub anmelden?

na dann macht mal^^

Schön wärs wenn ich immer meinen Urlaub beim Wehrführer an und abmelden müsste. Vielleicht sollte ich ihn auch anrufen wenn ich abends in die Disco gehe oder mal zu Oma in den übernächsten Nachbarort *tz*

Klar spricht sich soetwas wie Urlaub unter den Kameraden herum aber ich ruf doch net extra den "Chef" an nur weil ich in den Urlaub fahre.

Mr. Blaulicht
26.08.2007, 17:07
aber ich ruf doch net extra den "Chef" an nur weil ich in den Urlaub fahre.
Und warum nicht? Ist Dein Urlaub so spontan, oder trefft Ihr Euch so selten?

Gruß, Mr. Blaulicht

Pille112
26.08.2007, 17:09
Vielleicht solltet ihr hier das Wort "anmelden" mal durch "mitteilen" ersetzen - dann klingt das nicht so ganz "zwangsmäßig"

C41
26.08.2007, 17:09
Bei bestimmten Funktionen (DL-Maschinist, Zugführer, etc.) kann es sehr wohl Sinn machen, Abwesenheiten bekannt zu machen. Sicherlich nicht auf Schritt und Tritt, und auch nicht, um Urlaub zu "genehmigen". Der Übersicht schadet es dem Einheitsführer nicht...

Mr. Blaulicht
26.08.2007, 17:12
Ums genehmigen lassen geht´s ja auch nicht, sondern um die Mitteilung:"Von ... bis ... bin ich im Urlaub."

Gruß, Mr. Blaulicht

DaBob
26.08.2007, 18:56
ok, da muss ich C41 zustimmen, in bestimmten Funktionen ist es sinnvoll. Aber ich denke nicht das die normale Mannschaft sich so verhalten MUSS

abc-truppe
26.08.2007, 19:19
Aber
1) schadets nicht
2) ist der Wehrführer ein Kamerad, mit dem man sich unterhält, da kommt bei Unterhaltungen meist zwangsweise mal das Gespräch auf den Urlaub, zumindest bei mir. Also sollte das nicht wirklich ein Problem sein. Oder redet ihr nicht bei nem Bierchen mit euren Chefs über Gott und die Welt?

Mr. Blaulicht
26.08.2007, 19:47
Habe ich Anspruch auf Urlaub und wann kann ich vom Dienst befreit werden?


Sie können nach folgenden Regeln vorübergehend von Ihrer Mitwirkungspflicht beurlaubt werden:

Ihnen stehen sechs Wochen Erholungsurlaub im Jahr zu. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Der Urlaub ist grundsätzlich nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden. Er soll spätestens zwei Wochen vor Antritt schriftlich dem Ortsbeauftragten angezeigt werden. Erholungsurlaub kann aus wichtigem Grund versagt werden. Er endet mit der Feststellung des Spannungs- und Verteidigungsfalles.

Von einzelnen Dienstveranstaltungen kann Ihnen aus wichtigem Grund (z.B. familiäre oder berufliche Termine von großer Bedeutung) Dienstbefreiung gewährt werden. Sie ist grundsätzlich vor der betreffenden Dienstveranstaltung zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Ortsbeauftragte. Bleiben Sie dem Dienst fern, obwohl über eine beantragte Dienstbefreiung noch nicht positiv entschieden wurde, stellt dies eine Dienstpflichtverletzung dar. Helferinnen und Helfern, die nicht freigestellt sind oder deren Mindestverpflichtungszeit abgelaufen ist, kann der Ortsbeauftragte längerfristige Dienstbefreiung unter entsprechender Anwendung der Regelungen zum Sonderurlaub gewähren.
http://www.feuerwehr-merzhausen.de/sicherheit_aktuell.php
http://www.thw-cochem.de/allgemeines.php
Diese Artikel beszioehen sich auf Leute, die sich - als Ersatz für den Wehrdienst - beim Katastrophenschutz verpflichtet haben. Inwieweit eine solche Verpflichtung auch bei "normalen" Angehörigen eine HiOrg oder FW besteht, konnte ich bis jetzt noch nicht herausfinden. Unser KatSchutzgesetz (BaWü) hat auf den ertsen Blick zumindest noch nix brauchbares hergegeben.

Gruß, Mr. Blaulicht

C41
26.08.2007, 20:30
hast Du auch ohne Freistellung die Pflicht, an Einsatz, Ausbildung und Übung teilzunehmen. Letztlich ist FW ja eine Aufgabe, kein Wunschkonzert. Jedoch darf das selbstverständlich nicht in blindem Gehorsam ausarten.

Aber immerhin hat der Bürger ein gutes Recht auf Schutz; das darf man nicht vergessen.

Leitstelle_V
26.08.2007, 20:49
Also wenn wir uns "abmelden", vermerkt das die Leitstelle im Computer und wir werden von diesem aus dem aktuellen Alarmplan geschmissen. Wenn das wirklich nicht erlaubt ist, dann macht bei uns ein kompletter Kreis etwas falsch. Aber im Falle einer Abmeldung wird IMHO stets geklärt, wer das Einsatzgebiet stellvertretend übernimmt.

Bei kleineren Wehren ist es dann auch recht schwer, eine Einsatztruppe zu stellen, weil das ja dann jedes Mal annähernd dieselbe wäre, die kann dann also nie was trinken.

Problem ist auch, wenn man das jetzt in unserem Kreis bekannt machen würde, dass das so nicht rechtens ist, ist man ganz schnell mal der Angear***te und wird für den Rest seines Feuerwehrdaseins gef***t, was ich gerade bei den angesprochenen kleineren Wehren auch verstehen kann.

AkkonHaLand
26.08.2007, 22:04
Ein immer wieder gern gespieltes Spiel. Der Wehrleiter ruft bei der Leitstelle an und "meldet seine Feuerwehr" ab.
Inhaltlich, formaljuristisch und strafrechtlich völliger Un- bzw. Wahnsinn.

Mir ist derzeit kein Brandschutzgesetz bekannt, das Ausnahmen von der Verpflichtung, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zuläßt.

Damit ist jegliche Form der "Abmeldung" passé.

MfG

Frank

<u>Freiwillige Feuerwehr:</u>
Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!
Aber nur wenn ich die KOMPLETTE Feuerwehr abmelde! Mit ist bisher keine Stadt/Gemeinde bekannt, die die KOMPLETTE Wehr abmeldet, sondern immer nur eine TEILEINHEIT (im Volksmund auch "Ortswehr").

Leute löst euch endlich mal von dem 1933er-Jahre-Gedanken "Unser Feuer löschen wir selbst" - es gibt nirgendwo eigenständige örtliche Feuerwehren, es sind alles Kommunal-Feuerwehren, die in mehreren Standorte ("Ortswehren") untergebracht sind!

Wenn jetzt eine solche Untergliederung mitteilt, dass sie von...bis nicht einsatzbereit ist, egal ob wegen Feier, Dienstgang ("Feuerwehrfahrt mit Besichtigung") oder kaputtem Auto, so wird sie im Rechner der Leitstelle auf Staus 6 gesetzt und fertig ist der Brei! Gemäß dem Alarmplan der Kommune wird in der Zeit dann die Nachbarwehr oder ggf. die nächst höhere Alarmstufe ausgelöst.

<u>Andere Baustelle, gleiches Spiel: Die Schnell-Einsatz-Gruppe:</u>
Für Veranstaltungen gilt die Fw-Regelung analog.

<u>Bei Einsätzen:</u>
Nachalarmieren heisst das Zauberwort! Wenn ich als EL sehe, dass nicht genug Leute vor Ort sind, oder die sind nicht nüchtern, gibts die 5 und im Nachbarort wirds erst laut und dann hektisch.

Bei uns geben wir jedes Jahr Listen aus, in denen sich jeder FREIWILLIG eintragen kann ob er, voraussichtlich, einsatzbereit ist oder nicht. Dann hat der Einsatz-Leiter schon mal einen groben Überblick, mit wie vielen er rechnen kann und kann schon auf der Anfahrt zur Fahrzeughalle ggf. nachalarmieren.

abc-truppe
26.08.2007, 22:11
und es gibt nichts besseres, als wenn die LST und der EL im vorhinein ganz ehrlich aufgeklärt werden, als wenn erst auf nachfrage an der EST rauskommt, dass die wehr xy bei der fahnenweihe im nachbarort beim saufen sind, ganz krass ausgedrückt!

F64098
26.08.2007, 22:51
Also wenn wir uns "abmelden", vermerkt das die Leitstelle im Computer und wir werden von diesem aus dem aktuellen Alarmplan geschmissen. Wenn das wirklich nicht erlaubt ist, dann macht bei uns ein kompletter Kreis etwas falsch.

Das würde ich so sehen wollen.
Abmelden in Verbindung mit unterlassener Alarmierung durch die Leitstelle ist eine hochbrisante Kombination, die in keinster Weise juristisch haltbar ist.
Weder ist der Bürgermeister, geschweige denn der Stadt-, Gemeinde- oder Ortswehrleiter befugt, die Feuerwehr "abzumelden", noch kann der Leitstellendisponent diese "Meldung" wirksam entgegennehmen.


Aber im Falle einer Abmeldung wird IMHO stets geklärt, wer das Einsatzgebiet stellvertretend übernimmt.

Verbunden mit längeren Hilfsfristen und gleichzeitiger Unterdeckung anderer Bereiche. Das ist IMHO keine sinnvolle Alternative.


Bei kleineren Wehren ist es dann auch recht schwer, eine Einsatztruppe zu stellen, weil das ja dann jedes Mal annähernd dieselbe wäre, die kann dann also nie was trinken.

Warum ist "Feierlichkeit" immer gleichbedeutend mit kollektivem Vollrausch?
Und um Deine Frage zu beantworten, ja, dann kann man solche "Feiern" eben nicht stattfinden lassen, wenn man keine kreativen Ideen zur Sicherung der Einsatzbereitschaft hat.


Problem ist auch, wenn man das jetzt in unserem Kreis bekannt machen würde, dass das so nicht rechtens ist, ist man ganz schnell mal der Angear***te und wird für den Rest seines Feuerwehrdaseins gef***t, was ich gerade bei den angesprochenen kleineren Wehren auch verstehen kann.

Ja Kinners, ihr (Sachsen) habt alle (mehr oder minder) gerade euren Brandschutzbedarfsplan durch die Stadt- und Gemeinderäte gebracht und dort schwarz auf weiß festgeschrieben, an welchen Standorten welche Fahrzeuge in welcher Besatzung STÄNDIG vorzuhalten sind.
Was soll es nun daran zu rütteln geben?

§ 6 Abs.1.1 SächsBRKG!

MfG

Frank

F64098
26.08.2007, 23:05
Freiwillige Feuerwehr:
Aber nur wenn ich die KOMPLETTE Feuerwehr abmelde! Mit ist bisher keine Stadt/Gemeinde bekannt, die die KOMPLETTE Wehr abmeldet, sondern immer nur eine TEILEINHEIT (im Volksmund auch "Ortswehr").

Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...


es gibt nirgendwo eigenständige örtliche Feuerwehren,

Ich enttäusche Dich ungern, aber im schönen Bayernland ist das so.
Art. 5 Abs. 2 BayFwG


Wenn jetzt eine solche Untergliederung mitteilt, dass sie von...bis nicht einsatzbereit ist, egal ob wegen Feier, Dienstgang ("Feuerwehrfahrt mit Besichtigung") oder kaputtem Auto, so wird sie im Rechner der Leitstelle auf Staus 6 gesetzt und fertig ist der Brei! Gemäß dem Alarmplan der Kommune wird in der Zeit dann die Nachbarwehr oder ggf. die nächst höhere Alarmstufe ausgelöst.

Zeige mir bitte das Brandschutzgesetz, das der zuständigen Kommune gestattet, von der Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, temporär befreit.


Andere Baustelle, gleiches Spiel: Die Schnell-Einsatz-Gruppe:

Kommt auf die Formulierung im Gesetz an.
In Sachsen z.B. werden die SEGn komplett aus dem KatS gebildet. Die können auch nicht einfach blau machen.


MfG

Frank

AkkonHaLand
26.08.2007, 23:33
Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...
TH-Sätze, RW und TLF gibt es in den Stützpunktwehren, die DL nur im Schwerpunkt (der hat mehrere Züge und die sind nie komplett weg). Die "Dorffeuerwehren" gehören auch zur Kommune!



Ich enttäusche Dich ungern, aber im schönen Bayernland ist das so.
Art. 5 Abs. 2 BayFwG
Entschuldigung, ich hätte wissen müssen, dass die Südpreussen mal wieder ihr eigenes Süppchen kochen müssen ;-). Nach §5Abs.1 trete ich in Bayern ja auch nicht in die Feuerwehr ein, sondern in einen Verein der, wenn er Lust hat, mir erlaubt um als "Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehren" mitmachen zu dürfen...

Art. 5: Freiwillige Feuerwehr
(1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen
gestellt.




Zeige mir bitte das Brandschutzgesetz, das der zuständigen Kommune gestattet, von der Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, temporär befreit.
Das brauche ich nicht. Leistungsfähig ist die (kommunale) Feuerwehr trotzdem. Ausserdem wird auch die Hilfsfrist von 15 Minuten locker eingehalten! Es ist ja immer nur eine OFw weg, die NachbarOFw ist idR. weniger als 6km weg.




Kommt auf die Formulierung im Gesetz an.
In Sachsen z.B. werden die SEGn komplett aus dem KatS gebildet. Die können auch nicht einfach blau machen.
Kannte ich bisher nicht so. Die SEG wird, so kenne ich es, wie die Fw aus Freiwilligen gebildet und ist 1. der erweiterte RD und 2. KatS-Einheit.

Bei Betrachtung als KatS-Einheit sind aber besondere Dinge zu beachten:
1. KatS-Alarm ist im Schnitt nur ca. alle 15 Jahre (in NDS das letzte Mal bei der Waldbrandkatastrophe in Gifhorn August 1975) <i>für die Niedersachsen unter uns: NEIN es ist nicht mal wieder an der Zeit!</i>
2. die Einsatz-Vorlaufzeit (Zeit vom Alarm bis zur Meldung: 'Marschbereitschaft hergestellt') beträgt idR mindestens 90 Minuten! Bis dahin ist auch die nächste SEG marschbereit und es sind weitere Kräfte alarmiert.

Fabpicard
26.08.2007, 23:53
Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...

Hier kommts in der Stadt ab und an mal vor, dass irgendwo mal das Wasser fürn paar Tage "fehlt"... Dann steht der Tanker mit 15000l Wasser bei der BF...

Ich denke, wenn die einzige Wehr mit ner DL "blau" machen würde, dann würde die für die Zeit entweder bei ner anderen stehen oder man hätte 2 Kollegen die eben nichts trinken...
(Also aufm schönen lande *g*)

Es ist doch so: Würde man sich an das Gesetz halten, dann müsste die Stadt halt für den einen Tag eine Pflichtfeuerwehr einberufen... die Leute hätten dann keine Ausbildung (ausser eventuell ein paar die wirklich in der FW sind und dann nix saufen dürfen)...
Also versucht man den Schaden, der durch den Spaß der Leute (den man ihnen kaum verdenken kann), so gut wie möglich zu begrenzen.

Und schliesslich meldet sich ja hoffentlich nicht eine Wehr 3 Tage die Woche ab...

Irgendwie muss man ja die Gemeinschaft pflegen, wenn wir vielleicht mal nen Ausflug machen, dann ist unsere SEG-Teilkomponente ja schliesslich auch abgemeldet... Geht ja nicht anders, sind ja keine Soldaten die im Schichtdienst arbeiten und damit unseren Lebensunterhalt verdienen ^^

MfG Fabsi

Walmsburger
27.08.2007, 07:40
...
1. KatS-Alarm ist im Schnitt nur ca. alle 15 Jahre (in NDS das letzte Mal bei der Waldbrandkatastrophe in Gifhorn August 1975)...

Kurze Frage (vielleicht habe ich da auch was nicht mitbekommen):

Ich komme ja nun aus dem Landkreis Lüneburg...

Was war denn beim Hochwasser 2002 an der Elbe? Oder 2006?

Siehe: http://www.flecken-artlenburg.de/Pages/Vereine%20Verb%E4nde/deichverband%20flut.html

Nur mal so als Beispiel...

Fabpicard
27.08.2007, 15:44
Kurze Frage (vielleicht habe ich da auch was nicht mitbekommen):

Im Schnitt ;)

Die einen mal mehr, die anderen mal weniger...

MfG Fabsi

Walmsburger
27.08.2007, 16:09
Ja, das hört sich schon besser an...

Aber kurz BTT: Also, wir haben bei jeder Feierlichkeit eine Fahrzeugbesatzung inkl. einem "Führer" (OrtsBM, Stv oder GF) "bleifrei"...

FiRe-1987
27.08.2007, 21:04
also bei uns is es eigentlich auch so.... einsatzpläne haben wir auch nich, aber wenn jetzt was is, wie zb schützenfest, wo einige kamerade nicht einsatzbereit sind, dann wird schonmal gefragt, wer da is oder so... unsere führung spricht sich auch immer ab, damit mindestens einer unserer 4 BM's da is... und wenn wir weihnachtsfeier oder kameradschaftabend haben wird automatisch noch mehr mitalarmiert... und ich denke dass das ausreicht... außerdem haben wir genug kameraden die generell nich viel bzw garnichts trinken.... die sind dann meistens die "notfalltruppe"...

alarma
27.08.2007, 22:12
bei uns im Stadtgebiet:
23mal FF
4mal BF

Rettungsfristen: 10 Mann in 10 Minuten weitere (*glaube*) 6 Mann in insg. 15 Min.

Normalzustand Tagsüber
2 FF + 1 BF (+ ELD<small> für diese Frage unwichtig</small>)

Normalzustand Nachts
1 FF + 1 BF (+ELD)

FF bei Hochzeiten oder Sylvester, Vatertag
eine (freiwillige) Alarmgruppe wird am Dienst vorher abgefragt. (idR genug Leute)
"Wer ist im Ort und alarmierbar?" (Liste wird angefertigt... und gut)

Wenn eine FF Weihnachtsfeier, Jubiläum o.ä. hat wird sich "abgemeldet"
dies bedeutet entweder "Kleinkram" nur (partner) FF + BF oder
größeres (partner) FF + BF + (betroffene) FF auf "gut glück"
<small>bei ganz großen Kisten zusätzlich eine dritte FF, oder noch mehr wenn nötig</small>

Anmerkung: Partner FF ist teilweise nur 3 Km von der eigentlich zuständigen FF entfernt, daher ohne großen Zeitverlust einsetzbar.


Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!Nicht ganz korrekt!

Bei uns wird ab und an mal die BF "abgemeldet". Zur Betriebsversammlung nämlich.
Das bedeutet Mehrere FF gehen teilweise am Stütz in Bereitschaft andere teilweise "im Ort" Alarmierbar.
Die RTW werden allein von den HiOrg besetzt.
ELD + sonder Einheiten der BF (DLK, Taucher,...) verlassen diese Versammlung im Alarmfall.
weitere BF einheiten nur bei "großen Kisten"

ffwflo
27.08.2007, 22:21
Servus Kameraden,

bei uns in der FF (größere Stadtteilfeuerwehr) ist es so geregelt das vorallem am Wochenende ein Gruppenführer und ein Maschinist bereitschaft hat der dann auch, wenn möglich, in der nähe vom Ort und vorallem nüchtern ist!

Dieses System funktioniert seit einiger Zeit recht gut!

Gruß
Flo

AkkonHaLand
27.08.2007, 22:35
Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!
Nicht ganz korrekt!

Bei uns wird ab und an mal die BF "abgemeldet". Zur Betriebsversammlung nämlich....
Bisher kannte ich es nur so, dass sich eine BF nicht abmelden kann.
Bei Betriebsversammlungen müssen daher immer (laut Betriebsverfassungsgesetz) <b>zwei</b> Versammlungen mit identischem Inhalt gemacht werden, damit jeder an einer der beiden teilnehmen kann...

alarma
28.08.2007, 08:48
das kenne ich von meiner Firma auch so,
aber bei uns ist man in der glücklichen Lage mit entsprechender Vorbereitung sämtliche Hilfsfristen durch die FF abdecken zu können.
Da das Verhältnis FF/BF sehr gut ist, spielen die FF auch immer mit.

RD wird wie erwähnt durch Hauptamtliche bei den HiOrg abgedeckt... also alles in Butter.

Walmsburger
28.08.2007, 09:26
...bei uns in der FF (größere Stadtteilfeuerwehr) ist es so geregelt das vorallem am Wochenende ein Gruppenführer und ein Maschinist bereitschaft hat der dann auch, wenn möglich, in der nähe vom Ort und vorallem nüchtern ist!...

Sorry, aber die Frage kann ich mir nicht verkneifen, aber:

Seit ihr nur so wenig Personal oder habt ihr solche einen enormen Alkoholkonsum, daß ihr Euch abwechseln müsst, wer an welchem Wochenende "trocken" bleibt???

Also, wir haben bei uns 47 Aktive und es stellt für uns (ohne Einteilung!!) überhaupt kein Problem dar, JEDERZEIT einen ausgebildeten Maschinisten und Gruppenführer (+ mindestens 1 PA-Trupp) nüchtern am Start zu haben...

CarstenDO
28.08.2007, 11:12
Bei uns gibts im Jahr 3 größere Events für uns:

1. unser Tag der offenen Tür: da gibts die feste Einteilung für ein Fahrzeug mit Staffelstärke. Die 6 Leute wissen dann dass sie sich zurückhalten müssen.

2. Jahresausflug: da gehen wir bis zum nächsten Morgen a.D.

3. Weihnachtsfeier: siehe Ausflug!

Zur Info: wir sind eine von 19 FFs im Stadtgebiet. Der Brandschutz wird von der BF (8 Wachen) abgedeckt, die FF dient der Unterstützung. Daher ist es möglich sich auch mal "abzumelden"

abc-truppe
28.08.2007, 17:51
Abmelden wegen Abwesenheit ist das eine, da bleiben meist doch ein paar Kameraden zuhause!
Abmelden wegen Betrunkensein ist aber nicht so toll. Bei uns gibt es immer einen fest eingeteilten Maschinisten und einen GF, welche für alle Fälle ständig zur Verfügung stehen und es wird eine schlagkräftige Truppe für die Mannschaft TLF gebildet. Das sind eben die Leute, die keinen Alkohol trinken wollen und freiwillig Nüchterne. Eine Mannschaft ist also immer komplett trocken. Die anderen gehen einfach ihrer Freizeit nach, was aber nicht bedeutet, dass der Rest nicht einsatzbereit ist, denn nicht jeder trinkt. Und die Leute sind so alt, die wissen selber, ob sie etwas getrunken haben oder nicht, die fahren dann eben oder auch nicht, da ist keiner böse.
Und wie oben erwähnt, ist der Nachbarlöschzug informiert und die EZ alarmiert dann eben einen Zug mehr, dann kommen wir eben mit abgeschwächter Mannschaft. Wobei das auch egal ist, ob nun von allen Anwesenden 10 Mann vor Ort bleiben, oder ob im normalen Tagesgeschäft viele auswärts sind.
Daher sehe ich das Thema nicht so eng und wie's läuft, läufts und ein Fahrzeug kann immer rausfahren!

FiRe-1987
28.08.2007, 22:53
richtig... denn wie oft steht man über tag nur mit ein paar leuten da, weil alle weiter weg arbeiten oder nicht weg können oder so.... is zumindestens bei uns so (ortswehr mit ca. 30 mitgliedern)... dann wird auch nachalarmiert....

überhose
29.08.2007, 11:34
Feuerwehreinheiten abmelden wegen Feiern, Personalmangel, Kreiseimerfestspielen, Bierzelteinwandermärschen o.ä. find ich besonders interessant unter dem Aspekt "Brauchen wir diese Feuerwehr wirklich?". Oder klärt ihr das auch immer mit den bösen Geistern ab, die Feuer entzünden und Unfälle heraufbeschwören?
Ganz einfache Frage: Wenn von einem anderen Standort stundenweise/tageweise/$wielangeauchimmer der Grundschutz ausreichend gesichert werden kann, kann er das auch 365/7/24? Die Antwort weiß wohl jeder, man will sie nur nicht wahrhaben...

CarstenDO
29.08.2007, 12:42
Ich finde es schlechten Stil einer Feuerwehr das Existenzrecht zu entziehen nur weil man sich gelegentlich mal außer Dienst meldet! Mit gelegentlich meine ich jetzt 1-2 mal im Jahr für interne Feiern! Ich hoffe in diesem Thema geht es darum!

Wenn eine FF 365 Tage im Jahr für die Gemeinde oder Stadt zur Verfügung steht und die gestellten Aufgaben zufriedenstellend erfüllt dann sollte sie auch das Recht haben mal intern zu feiern. Und wenn das nunmal bedeutet dass die Einheit nicht mehr einsatzbereit ist dann muss das auch für 12 Stunden mal anders gehen.


Wer sich natürlich (etwas übertrieben) jedes WE abmeldet um auf irgendeinem Fest zu sein der sollte sich generell Gedanken darüber machen warum er in der Feuerwehr ist...

Skyfire 4S
29.08.2007, 13:01
richtig... denn wie oft steht man über tag nur mit ein paar leuten da, weil alle weiter weg arbeiten oder nicht weg können oder so.... is zumindestens bei uns so (ortswehr mit ca. 30 mitgliedern)... dann wird auch nachalarmiert....


Ist bei uns auch so.
Jedoch ist es nicht nur bei Ortsteilfeuerwehren so.
Auch Stützpunktfeuerwehren haben übern Tag nur ein paar Leute zur Verfügung. Auch wenn es immer so schön heist, wir haben 90 Aktive oder so.
Hört man zumindest bei uns immer wieder.

überhose
29.08.2007, 14:02
Ich finde es schlechten Stil einer Feuerwehr das Existenzrecht zu entziehen nur weil man sich gelegentlich mal außer Dienst meldet!Das Existenzrecht einer Feuerwehr ist in manchen Ländern ganz klar in zeitlichen und qualitativen Vorgaben geregelt. Wenn eine Wehr feiert, müssen diese Vorgaben trotzdem erfüllt werden. Wenn die Wehr komplett abgemeldet ist, werden die Vorgaben eben nicht erfüllt. Wenn eine andere Wehr ohne Verletzung dieser Vorgaben die Aufgaben wahrnehmen kann, wieso brauch ich dann beide?

Oder beruht das Existenzrecht der Feuerwehr auf den Vereintätigkeiten? Dann mein Vorschlag: Lasst uns Sport-, Taubenzüchter- und Schützenvereine auch komplett aus Steuergeldern finanzieren!

FiRe-1987
29.08.2007, 15:11
Ist bei uns auch so.
Jedoch ist es nicht nur bei Ortsteilfeuerwehren so.
Auch Stützpunktfeuerwehren haben übern Tag nur ein paar Leute zur Verfügung. Auch wenn es immer so schön heist, wir haben 90 Aktive oder so.
Hört man zumindest bei uns immer wieder.

da haste auch recht... die nächst größere FW in unserem kreis hat 50 aktive... tagsüber fahren die hauptamtlichen 1/5 raus, nachts der hausalarm 1/5 und dann jeweils nach eine/beide wechselgruppen... die fahren dann 1/4 ??? 1/7??? auf jedenfall is es lächerlich wie wenig da kommen beim einsatz....

überhose
29.08.2007, 15:31
da haste auch recht... die nächst größere FW in unserem kreis hat 50 aktive... tagsüber fahren die hauptamtlichen 1/5 raus, nachts der hausalarm 1/5 und dann jeweils nach eine/beide wechselgruppen... die fahren dann 1/4 ??? 1/7??? auf jedenfall is es lächerlich wie wenig da kommen beim einsatz....Wenn diese "wenigen" qualitativ ausreichen, warum nicht? Weniger ist manchmal mehr.

Skyfire 4S
29.08.2007, 15:32
Wenn diese "wenigen" qualitativ ausreichen, warum nicht? Weniger ist manchmal mehr.

Da hast du recht, aber wenn z.B. bei einem VU mit eingeklemmter Person oder bei einem Brand in jedem Fahrzeug 2-3 Leute sitzen, nur das die ihre Fahrzeuge rausbringen, dann stimmt doch auch irgendwas ned,

AkkonHaLand
29.08.2007, 17:18
...
Ganz einfache Frage: Wenn von einem anderen Standort stundenweise/tageweise/$wielangeauchimmer der Grundschutz ausreichend gesichert werden kann, kann er das auch 365/7/24? Die Antwort weiß wohl jeder, man will sie nur nicht wahrhaben...

Die Fw sind nicht nur zum löschen da sondern z.B. auch zur Pflege des Allgemeingutes (säubern von Dorfbächen und (Lösch-)Teichen, Bäume ausschneiden bevor jemanden was auf den Kopf fällt, reinigen von Strassen (Ölschaden?)...) Wenn ich alle Aufgaben aufzähle sitze ich morgen noch hier....

Alle Aufgaben, die über das Jahr verteilt von den, bei uns 31, Stadtteilwehren erledigt werden nur noch von z.B. 4 "Großwehren" machen zu lassen, würde erfordern, dass die Stadt mindestens 124 Personen (Ich rechne mal nur 2 je Wehr, die "so nebenbei" die Aufgaben erledigen) Hauptamtlich, 40 Stunden/Woche, einstellen und bezahlen müsste.

Was ist wohl teurer?
A) 124 Hauptamtliche x 3200,00 Euro/Monat (incl. AG-Anteile und Sozialabgaben) x 12 Monate x 30 Jahre <b>=142.848.000 Euro</b>
B) alle 30 Jahre ca. 62 Fahrzeuge á 1.000.000 Euro <b>=62.000.000 Euro</b>

... ups... es kostet weniger als die Hälfte, wenn ich mir Frewillige Feuerwehren halte... wer hätte das gedacht, dass eine schlaue Kommune auch noch Geld sparen kann bei der chronischen Geldnot...

Ich hatte übersehen, dass bei Variante A) ja auch noch die Unterhaltungskosten für ca. 48 Fahrzeuge, 4, ca. 8mal größere, Gerätehäuser und 4 mal, ca. 8fachen, Material pro Großwehr zu zahlen sind....

überhose
29.08.2007, 18:03
Die Fw sind nicht nur zum löschen da sondern z.B. auch zur Pflege des Allgemeingutes (säubern von Dorfbächen und (Lösch-)Teichen, Bäume ausschneiden bevor jemanden was auf den Kopf fällt, reinigen von Strassen (Ölschaden?)...)Also hier gibt's dafür einen Bauhof. Z.T. werden solche Aufgaben (Bachreinigung etc.) auch gerne mal von Ehrenamtlichen wahrgenommen, das ist richtig. Brauchen diese dafür Feuerwehrfahrzeuge, PSA, Ausbildung...?


Wenn ich alle Aufgaben aufzähle sitze ich morgen noch hier....Zähl mal die originären Aufgaben auf, und lass die freiwillig übernommenen Vereinsaufgaben, die absolut nix mit Feuerwehr an sich zu tun haben, mal weg.

CarstenDO
29.08.2007, 19:12
Ich denke im 21. Jahrhunderten kann man das Aufgabenfeld der Feuerwehr nicht mehr genau begrenzen. Die Feuerwehr ist doch mehr und mehr Dienstleister geworden. Ich hab letztes Jahr im Feuerwehrmagazin nen Bericht über ne BF in Ostdeutschland gelesen (weiß leider nicht mehr genau welche) und die machen sehr viele Aufgaben für die Stadt damit sie weiter bestehen konnten. Es gibt einfach viele Sachen die die Feuerwehr auch machen kann.

Bei meiner Freundin im Ort (Münsterland) fährt die Feuerwehr z.B. in heißen Perioden mit dem TLF durch den Ort und bewässert das Straßengrün - ganz bestimmt keine originäre Aufgabe aber ganz bestimmt von der Gemeinde gewünscht und unterstützt....

FiRe-1987
29.08.2007, 22:29
irgendwo, glaub es war in schwerin, bin aber nich sicher, laufen die auch BF'ler tagsüber durch die stadt und schreiben knöllchen.... und wenn dann was is fahren die mit ihrem "KdoW" (oder eben ein feuerwehr-pkw) zum einsatz...

blue-devil-lg
29.08.2007, 23:03
Warum muss bei Feierlichkeiten und Abmelden der Wehr nur an Besäufniss gedacht werden? Wer möchte denn, dass eine von langer Hand geplante Veranstaltung durch einen Einsatz unter- oder sogar abgebrochen werden muss und die gesamte Planung und vermutlich auch viel Geld über den Haufen geworfen wird?

Bei uns (Stadt mit insgesammt 4 Ortswehren) stehen im September und Oktober z.B. jeweils eine Großveranstaltung an, bei denen unsere Schwerpunktwehr aus dem Alarmplan genommen wird und die anderen Wehren (Stützpunktwehren) die Bereitschaft übernehmen.

Sollte natürlich widererwarten eine Großschadenslage eintreten würden wir auch alarmiert werden und der BvD muss dann schauen was er für eine Ausbeute hat.

Außerdem: Lieber die Wehr von vornherein abmelden, als wenn alarmiert werden würde und keiner kommt. Denn: Keiner kann einem freiwilligen Feuerwehrangehörigen verbieten zu feiern und ggf. auch etwas zu trinken (für den Einsatz gilt aus meiner Sicht 0,0 Promille). Damit würde man mehr Zeit verschwenden, als wenn man gleich die Nachbarwehr alarmieren würde.

Gruß,

Lars

abc-truppe
30.08.2007, 00:03
Richtig, keiner kann das verbieten und soll es auch nicht, aber 0,0 gilt meines Erachtens auch!

Und du hast auch richtig gesagt, was ich auch unterstütze: Warum soll die schönste Weihnachtsfeier mit Frau und Kindern unterbrochen werden, nur weil eine BMA geht? Ich sage das aus unserer Sicht, denn wir feiern etwa 2km von der Wache entfernt, da ist ein anderer LZ momentan näher, also kann man die doch bitten, das zu übernehmen! Im Ausgleich dafür sind wir bei deren Weihnachtsfeier bereit, zu fahren, wenn wir momentan näher dran sind. Das tut uns nicht weh und wir haben eine friedliche Weihnachtsfeier!

FiRe-1987
31.08.2007, 00:14
Richtig... wir hatten das mal, dass auf unserer Nikolausfeier, 5 Minuten bevor der Nikolaus mit seinem Knecht kommen sollte, die Melder alarmierten.... schwerer VU mehrere eingeklemmt.... und da war den größten rüstsatz (schere/spreizer; rettungsstempel etc.) haben, mussten wir auch dran glauben.... waren aber alle noch nüchtern, hatten grade kaffee und kuchen durch den hals... und ein kamerad hatte noch die schwarze farbe (knecht ruprecht) im gesicht.... sah heiss aus^^

russmeyer
31.08.2007, 03:33
Das hört sich hier aber in dieser Diskussion ziemlich nach Feierwehr an.

AkkonHaLand hat vergessen, das die Welt sich nach 75 weitergedreht hat und diverse KatS Alarme das Land Niedersachsen "erschüttert" haben.
Aber mal davon ab....

Wenn ein Brand oder eine Hilfeleistung den Einsatz der Feuerwehr erfordern, dann ist (auch in Niedersachsen) die örtlich zuständige Feuerwehr gefordert. Wenn diese wegen einer Feier durch ungebremsten Alkoholkonsum nicht in der Lage ist, diesen Einsatz zu leisten, dann hat der örtlich Zuständige ein ziemlich grosses Problem.
Die Aufstellung freiwilliger Feuerwehren hat unter anderem auch den Grund der Ortskunde. Wie kann ich von einer anderen Ortschaft verlangen, dass diese Feuerwehr sich mit den Gegebenheiten einer anderen Ortschaft auseinandersetzt, für die sie nicht zuständig ist?
Auch diese "Behauptungen", eine Schwerpunktfeuerwehr hätte mehrere Züge und die würden nicht zusammen feiern hinkt.
Die "BF" als Sonderform der Feuerwehr mal ganz aussen vorgelassen.

Bei einer Feier hat jede Feuerwehr sicherzustellen, das der Brandschutz gewährleistet ist. Dieses kann z.B. durch Aufstellen einer Bereitschaft während der Veranstaltung geschehen. Aber, den Brandschutz komplett aus der Hand geben geht nicht, da auch gewisse Ortskenntnisse vorhanden sein müssen.
Beispiel?:
Die Feuerwehr der Stadt xyz ist folgendermassen ausgestattet:
RW, DL, TLF, LF, ELW
Nun findet eine Feierlichkeit statt, während sich diese Feuerwehr abgemeldet hat und eine benachbarte Ortsfeuerwehr den Brandschutz leisten soll.
Während der Feierlichkeit kommt es zu einem schweren Verkehrsunfall mit mehreren eingeklemmten Personen. Die Polizei vor Ort vermutet zusätzlich noch Gefahrgut sei mit im Spiel, da der Verursacher ein LKW einer Speditionsfirma ist, der Stückgut geladen hat.
Nun rückt also die benachbarte Feuerwehr aus.
Fahrzeuge: TLF, TSF, ELW.
Wie will diese Feuerwehr denn "schnelle" Hilfe leisten?
Eine nachalarmierung der benötigten zusätzlichen Kräfte findet natürlich nach Alarmeingang statt. Der nächste RW ist z.B. erst in der nächsten grösseren Stadt braucht allein für die Anfahrt 15 Minuten, usw.

Was meint ihr, was die betroffenen Verletzten Personen und die eventuell vorhandenen Hinterbliebenen mit dem örtlich zuständigen Wehrführer machen, wenn herauskommt, das die Feuerwehr eher Feierwehr war und die Verletzungen eventuell hinterher nicht so schlimm wären, wenn diese Feierwehr eben nicht gefeiert hätte? Und der Waise, der seine Mutter verloren hat, weil sie erst nach 20 Minutren überhaupt ärztlich versorgt werden konnte, weil der RW solange Anfahrzeiten hatte.

Denk mal über solche Situationen nach.
Aus der Luft gegriffen ist das übrigens nicht. Dezember 1992 bei uns so passiert, wir hatten allerdings eine Bereitschaft eingeteilt, deswegen kam es nicht zu einer Verzögerung der Hilfe.

Grundsätzlich sollte auch jeder mal in sich gehen und überlegen, ob eine Feuerwehr in der heutigen Zeit es sich noch leisten kann, mit freiwilligen, die eher meinen sie seien in einem Verein, auszukommen.
Von dieser Überlegung her müssten in einer so hoch entwickelten Kultur wie unserer eigentlich Hauptamtlich Beschäftigte diese Aufgabe wahrnehmen.
Bezahlen will das aber keiner... deswegen die freiwilligen Feuerwehren, auf die mann sich in diesem Punkt verlässt. Jawohl, der Bürger verlässt sich darauf, dass die Stadt / Gemeinde in der er wohnt alles unternimmt, damit er sicher ist.

Wenn man lieber feiern möchte, dann macht das im Sportverein oder bei den Taubenzüchtern...
Eine vernünftig eingeteilte Bereitschaft bei solchen Feiern helfen hier. Es muss ja keiner jedesmal dabei sein... deswegen ja vernünftig!

Und, wie meine vorschreiber schon vorher anmerkten, weniger ist oft mehr!


Uwe

brause
31.08.2007, 13:09
Die, die hier die Hardcore-Schien fahren sollten vielleicht mal folgendes bedenken:

Ich bin immer noch freiwillig in der FF!
Und das nicht nur, um anderen zu helfen, sondern auch wgen der Kollegen
Was sollte denn Eurer Meinung nach passieren, wenn z.B. eine Grippewelle die FF ausser Gefecht setzt?
Was ist mit den vielen Ortswehren, die keine Tagesalarmierungssicherheit bieten können?
Was ist bei einem Werkstattaufenthalt des einzigen TSF?
Teilt ihr Euch, wenn ein zweiter Einsatz paralell kommt?

Worauf ich hinaus will:
Eine ständige Einsatzbereitschaft ist bei einer kleinen Ortswehr eh nicht mehr zu erreichen, und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das bei einer kleinen Ortswehr wirklich ein Einsatz kommt.
Ganz davon abgesehen, unsere Gemeinde hat mehr als zehn Ortsteile, wenn einer abgemeldet ist, ist der Brandschutz der Gemeinde zwar geschwächt, aber immer noch gegeben. Klar, darf nicht der einzig Rettungssatz der Gemeinde stillgelegt werden, aber an den grösseren Standorten sollte eigentlich immer noch genug Personal vorhanden sein, um die Grundsicherung aufrecht zu erhalten.

FF Feuerwehrmann
31.08.2007, 13:18
Bei uns ist es beispielsweise so geregelt, das unser Löschzug eine Staffel (1:5) stellen muss, paralell aber der nächstgelegene Löschzug analog mitalarmiert wird... Klappt eigentlich ganz gut

überhose
31.08.2007, 14:35
Ganz davon abgesehen, unsere Gemeinde hat mehr als zehn Ortsteile, wenn einer abgemeldet ist, ist der Brandschutz der Gemeinde zwar geschwächt, aber immer noch gegeben. Klar, darf nicht der einzig Rettungssatz der Gemeinde stillgelegt werden, aber an den grösseren Standorten sollte eigentlich immer noch genug Personal vorhanden sein, um die Grundsicherung aufrecht zu erhalten.Merkst du was?

CarstenDO
31.08.2007, 15:04
Merkst du was?

Ich merke dass Du mal wieder einen Beitrag ohne direkten Sinn verfasst hast. Ich verfolge dieses Thema recht aufmerksam da es mich direkt betrifft. Und ich kann in Deinem Satz NULL Sinn und Aussage finden....

Leitstelle_V
31.08.2007, 15:38
Ich glaube, er wollte darauf anspielen, dass brause selbst zugegeben hat, dass der Brandschutz durch eine Abmeldung geschwächt ist. Das darf aber in meinen Augen eigentlich nicht sein.

FiRe-1987
31.08.2007, 17:28
sollte nich, aber was willste machen??? stell dir ma vor ne ortswehr mit nem TLF und nem MTW bekommen jetzt nen einsatz rein wie "Wohnungsbrand" oder so, und das TLF is in der Werkstatt? oder irgendwo anderst aufm einsatz? dann kommt da so und so ne andere FW zu, und das sind dann evtl 5 minuten mehr bis wasser da is... klar, 5 minuten können viel sein, aber solang die nach der AAO in der vorgeschriebenen zeit da sind, kann da keiner was sagen... wir haben auf unserem LF schere, spreizer, rettungsstempel hebekissen usw, aber wir haben auch noch 2 andere sätze schere/spreizer in unserer gemeinde.... und wenn wir komplett nicht einsatzbereit sind, dann komm entweder der RW aus der einen oder aus der anderen nachbargemeinde, je anchd em was kürzer is.... und die würden keine 15 minuten brauchen... UND: was wäre wenn wir eigentlich voll einsatzbereit sind und dann alle im bett liegen bleiben? (IS BEI UNS NOCH NIE VORGEKOMMEN), dann wird auch nachalarmiert... oder tagsüber, wenn von 30 mann nur 5 zur verfügung stehen, was is dann??? NACHALRMIEREN.... oder viele da, aber keine AGT's... und dann? andere FW alarmieren.... ich find ihr seid da ewas verbissen drin... es is unserer aller hobby, aber nicht unsere berufung.... und ich hab jetzt des öfteren gelesen hier im forum, dass leute von euch (auch welche die immer rumkacken) nachts wenn der melder geht liegen bleiben.... das is dann auch scheisse.... wenn dann richtig... "ne schatz, ich bleib hier, damit du ncih alleine bist"... doer "ich bin den ganzen tag RTW gefahren, hab jetzt keine lust mehr darauf" .... gaaanz toll.... also, ein oder zwei mal im jahr nen abend nicht einsatzbereit sein, find ich absolut nicht schlimm... denn zumindestens bei uns is der brandschutzdurch die anderen ortschaften in der gemeinde trotzdem gedeckt...

abc-truppe
31.08.2007, 18:01
Man sollte wirklich nicht andauernd bereit sein.
Ich denke mal, dass man wenige Abende im Jahr, die sich ja vermutlich in Grenzen halten, ruhig mal "offline" gehen kann, solange, wie ich oben bereits schrieb, die nächste FW Bescheid weiß und dementsprechend Mannschaft / Gerät bereit hält und eine Besatzung für wichtige Fahrzeuge bereit steht (lässt sich einrichten).

Bei unser jährlichen Gesamtweihnachtsfeier ist es auch so, dass bestimmte Stadtteile nicht besetzt sind, aber jedes Fahrzeug binnen 30 Sekunden besetzt ist. Ist zwar auch nicht korrekt, aber das darf einmal im Jahr sein, besonders da die Ausrückezeit eben extrem verkürzt ist!

AkkonHaLand
31.08.2007, 22:31
...
AkkonHaLand hat vergessen, das die Welt sich nach 75 weitergedreht hat und diverse KatS Alarme das Land Niedersachsen "erschüttert" haben.
Aber mal davon ab....
Laut Aussage des LMI gab es seit 1975 in NDS keine Katastrophenalarme mehr... "Das einige Ereignisse, z.b. das Hochwasser in Hitzacker, katastrophale Auswirkungen hatten ist unbestritten, trotzdem war kein offizieller Katastrophenalarm ausgerufen!", Zitat Ende.



...
Die Aufstellung freiwilliger Feuerwehren hat unter anderem auch den Grund der Ortskunde. Wie kann ich von einer anderen Ortschaft verlangen, dass diese Feuerwehr sich mit den Gegebenheiten einer anderen Ortschaft auseinandersetzt, für die sie nicht zuständig ist?

Soll also heissen, dass die "Nachbarortswehr", idR ca 3km weg, das Nachbardorf nicht kennt, trotzdem dass die Mitglieder als Feuerwehr mindestens 4 mal im Jahr dort zum Feiern sind und privat "weit aus regelmäßiger als zu Hause dort weilen", so die dauernde Beschwerde der Lebensabschnittgefährten.


Ausserdem hab ich auf meinem Fahrzeug Kartenmaterial und jedes Mitglied, dass zu Einsätzen fährt, hat mindestens alle 2 Jahre eine Ausbildung und eine praktische Übung mit Karte und Kompass.

Flesch
01.09.2007, 14:21
Eine ständige Einsatzbereitschaft ist bei einer kleinen Ortswehr eh nicht mehr zu erreichen, und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das bei einer kleinen Ortswehr wirklich ein Einsatz kommt.


"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glückfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!"

Das ganze ist ein zitat aus einem Urteil des OVG Münster.... Läßt sich entsprechend auch auf die kleinen Ortschaften übertragen.
Ich kenne eine TSF-Wehr bei der bei Festen etc. die ersten 6 Mann (mind. 4 AGT) für das TSF festgelegt sind.

brause
01.09.2007, 16:43
Na ja, wenn man das alles wirklich so eng sehen will, dann muss aber auch bei jedem Werkstattaufenthaltes ein Reserverfahrzeug gestellt werden. Was mir in der Praxis allerdings so eher nicht bekannt ist.
Denn auch in diesem Fall wird Brandschutz ja geschwächt.
Hier ist es konkret eben so, dass die Nachbardörfer der Gemeinde ca. 1 - 4 Kilometer auseinanderliegen, so ist auch die 10-minütige Hilfsfrist kein Problem.
Viel problematischer ist eigentlich die kaum noch vorhandene Tagesalarmierungssicherheit, das ist nämlich ein Dauerzustand, während so eine Feier ja doch eine überschaubare Zeit in Anspruch nimmt.

Flesch
02.09.2007, 09:54
Es gibt durchaus Feuerwehren, die Ersatzfahrzeuge stellen können.
Evn. auch einfach durch das versetzen vom zweiten LF etc.
Auf alle Fälle ist das doch ein Unterschied, ob ich zwangsläufig den Brandschutz schwäche (alle 2 Jahre Werkstatt muss halt sein), oder ob ich das ganze "mutwillig" mache, weil irgendein Fest ist... Hier kann man doch ganz einfach gegensteuern...

hias
02.09.2007, 14:58
Warum muss man bei irgendwelchen Feiern die Feuerwehr abmelden? Es gibt doch immer welche die keinen Alkohol trinken, und die sollten eigentlich ausreichen dass zumindest ein Fahrzeug ausrücken kann. (Hat zumindest bei uns bisher immer funktioniert ohne verhoerige absprache)
Für Kleinzeug sollte das imo reichen und bei allen größeren Sachen kommen in der Regel sowieso die Nachbarwehren mit.
Somit bleibt der Erstangriff gesichert und dann muss man halt je nach Lage nachalarmieren.

Und wenn sich keine Freiwilligen finden die nix trinken kann ma das den Leuten auch ein wenig schmackhaft machen in dem man die Gruppe dann beispielsweise ein anderes mal nochmal als Dank seperat einlädt.

Aber einen Grund eine FW wirklich abzumelden wegen Feiern seh ich eingentlich nicht. Verständlich wäre es vielleicht wenn man sein eigenes Jubiläum feiert, aber sonst...

abc-truppe
02.09.2007, 18:19
Und wenn sich keine Freiwilligen finden die nix trinken kann ma das den Leuten auch ein wenig schmackhaft machen in dem man die Gruppe dann beispielsweise ein anderes mal nochmal als Dank seperat einlädt.


In einer ordentlichen Gruppe mit Kameraden teilt man das einfach auf, dass man dann nächstes Jahr sicher nicht zur Bereitschaft gehört, dann geht das auch! Is zumindest bei uns so, wenns wirklich mal ausnahmsweise an Freiwilligen fehlen SOLLTE

hias
02.09.2007, 20:41
In einer ordentlichen Gruppe mit Kameraden teilt man das einfach auf, dass man dann nächstes Jahr sicher nicht zur Bereitschaft gehört, dann geht das auch! Is zumindest bei uns so, wenns wirklich mal ausnahmsweise an Freiwilligen fehlen SOLLTE

Funktiniert bei uns auch, bisher bestand noch nie die Notwendigkeit jemdanden das Ganze iwie schmachkhaft zu machen :)
War ja nur ein Hinweiß dass diese Möglichkeit auch besteht falls es mit den Freiwilligen nicht funktinieren sollte :)
Finds halt nur Schwachsinn eine FW wegen einer Feier abzumelden

abc-truppe
02.09.2007, 21:19
Kann man sehen wie man will, aber solange sich keiner beschwert und die Wehr zumindest z.T. mit den wichtigsten Fahrzeugen einsatzbereit bleibt, ist das ja kein Problem!

FiRe-1987
03.09.2007, 01:21
um euch mal ganz fertig zu machen: wir haben jedes jahr ein "gemeindefeuerwehrfest", wo garkeine der 7 LZ/LG einsatzbereit ist... dann werden die ortswehren von anderen gemeinden, die am nächsten dran sind alarmiert... wenn etwas in für unsere FW is, dann werden wir zwar mitalarmiert, einige zuhausegebliebenen fahren dann auch zum einsatz, aber das is nicht zwingend notwendig...

allerdings muss ich sagen, dass die anfahrtszeiten der anderen Gemeinde relativ lang sind.. 10 minuten brauchen die... is zum glück noch nie der fall gewesen, aber einmal is immer das erste mal...

unser zugführer fragt auch nach, wieviele zuhause bleiben, aber niemand muss zuhause bleiben....

hannibal
03.09.2007, 05:15
um euch mal ganz fertig zu machen: wir haben jedes jahr ein "gemeindefeuerwehrfest", wo garkeine der 7 LZ/LG einsatzbereit ist... dann werden die ortswehren von anderen gemeinden, die am nächsten dran sind alarmiert... wenn etwas in für unsere FW is, dann werden wir zwar mitalarmiert, einige zuhausegebliebenen fahren dann auch zum einsatz, aber das is nicht zwingend notwendig...

allerdings muss ich sagen, dass die anfahrtszeiten der anderen Gemeinde relativ lang sind.. 10 minuten brauchen die... is zum glück noch nie der fall gewesen, aber einmal is immer das erste mal...

unser zugführer fragt auch nach, wieviele zuhause bleiben, aber niemand muss zuhause bleiben....

Fertig machst du uns damit nicht

Passiert was und hinterher liegen 10 tote Kinder vor der Tür nur weil Ihr euch den Arsch zu saufen müsst will ich weder mit deinem Bürgermeister noch mit einem eurer Führung tauschen ...

brause
03.09.2007, 13:03
Fertig machst du uns damit nicht

Passiert was und hinterher liegen 10 tote Kinder vor der Tür nur weil Ihr euch den Arsch zu saufen müsst will ich weder mit deinem Bürgermeister noch mit einem eurer Führung tauschen ...

Aaahh jaaa, den Ehrenamtlichen, die vielleicht einmal im Jahr nicht für ihre Nachbarn einsatzbereit sind, ein schlechtes Gewissen machen wollen, während die alle anderen Einwohner guten Gewissens weiter schlafen können sollen....
Ich seh das nach wie vor so, dass Leute die sich freiwillig für ihre Nachbarn und deren Sicherheit einsetzen, die dürfen auch einmal im Jahr zusammen feiern, und auch dann, wenn dabei die Einsatzbereitschaft leidet (allerdings sollte das natürlich in der AAO hinterlegtsein, um nicht noch mehr Zeit durch sinnlose Alarmierungen vergeht).

Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen!

Übrigens: unser FF meldet sich eigentlich auch nie ab, weil noch genug Personal für mindestens ein LF fit ist.

F64098
03.09.2007, 16:08
Aaahh jaaa, den Ehrenamtlichen

Ein Feuerwehrmann(SB) ist eben kein Ehrenamtlicher im üblichen Sinne.
Sein Dienstverhältnis ähnelt dem eines Zeitsoldaten. Man tritt aus eigenem Antrieb dort ein, untersteht dann aber einigen Verpflichtungen!
Ehrenamtlich ist es nur in Bezug auf die Besoldung, wobei es auch Modelle gibt, die für Einsatztätigkeiten und Funktionen eine Aufwandsentschädigung vorsehen.


auch dann, wenn dabei die Einsatzbereitschaft leidet

Dazu wirst Du in keinem deutschen Brandschutzgesetz einen entsprechenden Passus finden. Der Bürgermeister ist verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Und zwar 24/365. Ausnahmslos.
Es ist niemals nie nicht nimmer nie eine Entscheidung "der Feuerwehr" oder der Wehrleitung, die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr zeitweise einzuschränken oder aufzuheben. Der Wehrleiter darf es nicht und der Bürgermeister kann es nicht. Brandschutzgesetz. Punkt!


Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen!

Ja. Dann fang' bitte mal damit an.


Übrigens: unser FF meldet sich eigentlich auch nie ab, weil noch genug Personal für mindestens ein LF fit ist.

Na Fein. Klappt doch. Und schon ist man größtenteils aus dem Schneider, falls der Fall der Fälle doch mal eintritt.


MfG

Frank

FiRe-1987
03.09.2007, 16:19
also erstmal: wir saufen uns nich den arsch zu.... ein paar bierchen ja, aber kein komasaufen... dann: das wird genau in der AAO festgelegt.... würds nich passen würde es auch nich gehen, oder? dazu kommt, dass mehrere immer zuhause bleiben, keine lust oder sonst was.... ich find ihr solltet ma den ball flach halten... wenn ich nachts liegen bleib (was ich nie mache) dan kann mir auch keiner an die karre pissen... und wenn tagsüber alle arbeiten sind und niemand kommt dann kann uns auch keiner was.... hab ja schon gesagt, richtig is das nich, aber sich hier so anzustellen find ich etwas extrem...

akkonsaarland
03.09.2007, 16:22
wenn tags oder nachts keinen kommt weil jeder anderweitig beschäftigt ist, ist das eine sache.
wenn eine kompletter löschbezirk oder sonstwas ausfällt weil er auf vergnügungstour ist, ist das grob fahrlässig

hannibal
03.09.2007, 16:26
also erstmal: wir saufen uns nich den arsch zu.... ein paar bierchen ja, aber kein komasaufen...

1 Bier reicht unter umständen um nicht mehr feuerwehrtauglich zu sein...



das wird genau in der AAO festgelegt.... würds nich passen würde es auch nich gehen, oder?

Die Tatsache das etwas seit Jahren so gemacht wird heisst nicht das es seit Jahren richtig ist ...


dazu kommt, dass mehrere immer zuhause bleiben, keine lust oder sonst was....

Du hast geschrieben das dann die ganze Wehr abgemeldet wird. Wer abgemeldet ist wird nicht alarmiert. Wer nicht alarmiert wird kommt nicht




ich find ihr solltet ma den ball flach halten... wenn ich nachts liegen bleib (was ich nie mache) dan kann mir auch keiner an die karre pissen... und wenn tagsüber alle arbeiten sind und niemand kommt dann kann uns auch keiner was....

Wer bleibt nachts liegen? Und wenn ihr wisst das ihr von 9.oo -19.00 nicht genug Leute habt dann müsst ihr reagieren. Wobei das was anderes ist als absichtlich den Brandschutz der Gemeinde zu gefährden


hab ja schon gesagt, richtig is das nich, aber sich hier so anzustellen find ich etwas extrem...

Und wir sagen nur das ihr im Fehler seit und du gibst mir recht

F64098
03.09.2007, 16:38
Wer abgemeldet ist wird nicht alarmiert. Wer nicht alarmiert wird kommt nicht

Ein Disponent, der solch eine "Abmeldung" wirksam entgegennimt und daraufhin nicht alarmiert, hat aber auch alles verkehrt gemacht, was es verkehrt zu machen gibt.


MfG

Frank

abc-truppe
03.09.2007, 17:45
Abmelden kann man so verstehen:
"Servus, mir sind heute auf der Weihnachtsfeier und sind nur begrenzt verfügbar, bitte alarmiert uns, unser TLF / RW / DLK / wasweißich kommt auf jeden Fall komplett einsatzbereit, aber erhöht die Alarmstufe um eins bzw. alarmiert den nächstgelegenen LZ immer dazu"
Und schon hat sichs.

hias
03.09.2007, 18:22
Nuna das ist ja auch ganz sinnvoll der Leitstelle sowas mitzuteilen.
Aber is ging hier darum dass sich manche Feuwerwehren anscheinend komplett als nicht Einsatzbereit melden bei so einer Feier, und dass is in meinen Augen eigentlich nicht notwendig

FiRe-1987
03.09.2007, 20:23
wenn etwas in für unsere FW is, dann werden wir zwar mitalarmiert, einige zuhausegebliebenen fahren dann auch zum einsatz, aber das is nicht zwingend notwendig...


Du hast geschrieben das dann die ganze Wehr abgemeldet wird. Wer abgemeldet ist wird nicht alarmiert. Wer nicht alarmiert wird kommt nicht

was hab ich????


hab ja schon gesagt, richtig is das nich....


Die Tatsache das etwas seit Jahren so gemacht wird heisst nicht das es seit Jahren richtig ist ...

hab ich das behauptet???



also ich bleib nachts nich liegen, wenn mein melder rappelt dann fahr ich auch, egal was is... wie das bei euch aussieht weiss ich nich.... aber wenn keiner/wenig kommen, dann wird nachalarmiert bzw ne andere FW mitalarmiert... genauso tagsüber...

unsere wehrführung würde uns niemals "abmelden" oder "beschränkt einsatzbereit melden" oder wie auch immer, wenn das nich gehen würde bzw. nich erlaubt oder gesetzeswiedrig wäre... die AAO spielt da ne große rolle, was das natürlich drin festgelegt is, dass wir nicht / eingeschränkt einsatzbereit sind... aber wir werden trotzdem mitalarmiert, damit die zuhausegebliebenen wenigstens für die "ersatzwehr" vorarbeit leisten können...

akkonsaarland
03.09.2007, 20:26
um euch mal ganz fertig zu machen: wir haben jedes jahr ein "gemeindefeuerwehrfest", wo garkeine der 7 LZ/LG einsatzbereit ist...

das besagt doch schon alles

FiRe-1987
03.09.2007, 20:30
das besagt doch schon alles

gut, damit meinte ich, dass kein LZ / keine LG voll einsatzbereit is...

überhose
04.09.2007, 09:16
gut, damit meinte ich, dass kein LZ / keine LG voll einsatzbereit is...Auch hier könnte man wieder zu dem Entschluss kommen, dass dann nicht jede Einheit wirklich gebraucht wird und einer Zusammenlegung im Rahmen der gesetzlichen Aufgabensetzung/Fristsetzung nichts entgegenstünde, weil offenbar die Aufgabenwahrnehmung auch so ausreichend gesichert ist.

Ihr könnt mir jetzt wieder beitragsweise Schwarzmalerei u.ä. vorwerfen oder mir meinetwegen auch wieder PN's mit "Feuerwehrhasser" o.ä. zukommen lassen (Wieso kam diese Mail eigentlich von jemandem, der sich hier mit öffentlichen Beiträgen so gut wie gar nicht beteiligt? Naja egal).

Im Grunde stelle ich diese Thesen bewusst sehr deutlich negativ auf!
Denkt mal darüber nach was wäre, wenn irgendwann mal die entsprechenden Stellen der Verwaltung oder Politik diese Überlegungen anfangen? Bei flächendeckend größer werdenden Problemen mit der Tagesverfügbarkeit, den vermehrt aufkommenden kommunalen Strukturänderungen und dem zunehmenden Kostendruck ist das in meinen Augen nur noch eine Frage der Zeit. Teilweise wird ja heute schon die Feuerwehrstrukturänderung aktiv vorangetrieben. Und lieber diese von Feuerwehrseite aus mit beeinflussen und sich Gedanken machen, als hinterher ungefragt von oben herab geändert zu werden.
Und ja, auch ich bin freiwilliger/ehrenamtlicher/unbezahlter/Hobby- (wie immer man es nennen will) Feuerwehrmann. Auch mir macht neben der technischen Seite, den Einsätzen etc. vor allem die kameradschaftliche Tätigkeit viel Spass, und jede Veränderung wäre auch für mich erstmal ein grober Einschnitt, besonders wenn meine Einheit mit anderen zusammengehen würde, ich an anderen Standort müsste etc. Auch wenn Politiker heute diese Seite noch immer gerne in allen möglichen Diskussionen hervorheben, rein von den Ansprüchen der Gesetze (und auch der Öffentlichkeit) betrachtet, zählt diese kameradschaftliche Seite schlicht und ergreifend nicht. Ob's uns gefällt oder nicht.

AkkonHaLand
04.09.2007, 11:04
Dann will ich doch mal die hier von vielen beschriebene Praxis in die Worte fassen, die auch die "Paragrafenschei...." verstehen:

- NIEMAND meldet seine Wehr ab wegen Feier!
- Der Ortsbrandmeister ruft in der Lst lediglich an und meldet: <b>"Ich habe Kenntnis, dass morgen fast alle meiner Leute auf einer Feier eingeladen sind. Nach Alkoholgenuss</b> (egal wieviel) <b>ist bekanntermaßen NIEMAND mehr einsetzbar! Daher weise ich darauf hin, dass unsere Ortswehr "wahrscheinlich" nicht einsetzbar ist! Die NachbarOrtswehr aus X-Dorf hat sich bereit erklärt, den Brandschutz zu übernehmen"</b>
- Der Lst-Disponent vermerkt das im Rechner und im Alarmfall wird zusätzlich die Nachbarwehr alarmiert. Der OBM der Wehr mit den Feiernden kann sicher sein, dass aus seinem Gerätehaus keiner losfährt, der Alkohol genossen hat, da er den einzigen Schlüssel für die Fahrzeughalle hat. Von allen anderen hat er die Schlüssel "aus Fürsorgegründen" einkassiert und gibt sie nur nach bestandenem Alkoholtest wieder raus.

Jetzt alles klar? 6719

Florian Feuerbaer
04.09.2007, 11:09
Ich weiß nicht... aber wenn ich das hier teilweise lese, versteh ich viele FFler nicht. Ich meine, bei 12 Leuten ok... aber wenn man mehr als 2-3 Gruppen stellen kann, bin ich strikt dagegen eine "Abmeldung" zu verstehen!
Ich selber komme damit gut klar, jedes 2. Jahr oder jedes 3. Jahr mal auf Alkohol zu verzichten...damit wenigstens eine Gruppe mit 2 Fahzeugen zur Not ausrücken kann... auch wenn der andere Ortsteil dann für die Nacht automatisch bei allem mitalarmiert wird.
Aber eine ganze Abmeldung wenn man so viele ist, bin ich dagegen, wenn nicht alle zusammen den Ort verlassen.
Erkläre das mal dem Bürger.... "ja sorry, ihr Haus is abgefackelt weil alle 30 Aktive zusammen einen trinken wollten, es tut uns leid das Ihre Tochter verstorben ist"....

Und meistens bekommen wir ganz freiwillig die Gruppe zusammen...
Wobei ich auch nicht dafür bin zu sagen, "DU musst nüchtern bleiben"....
Ein gesunder Mittelweg sollte dabei gefunden werden.

überhose
04.09.2007, 11:34
Dann will ich doch mal die hier von vielen beschriebene Praxis in die Worte fassen, die auch die "Paragrafenschei...." verstehen:
Nette Formulierung, eines Moderators würdig...

brause
04.09.2007, 12:03
Erkläre das mal dem Bürger.... "ja sorry, ihr Haus is abgefackelt weil alle 30 Aktive zusammen einen trinken wollten, es tut uns leid das Ihre Tochter verstorben ist"....



Es steht jedem Bürger frei, sich in der FF einzubringen...und wer's nicht tut, hat auch nix zu meckern, wenns tatsächlich mal nicht so läuft wie gewohnt.

überhose
04.09.2007, 12:20
Es steht jedem Bürger frei, sich in der FF einzubringen...und wer's nicht tut, hat auch nix zu meckern, wenns tatsächlich mal nicht so läuft wie gewohnt.Quatsch.
1. Es steht dem Bürger nur solange frei, wie es der Kommune möglich ist, die Aufgabe "Brandschutz" mit genügend Freiwilligen jederzeit zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, kann ein bestimmter Teil der Bürger verpflichtet werden.
2. Auf die geltenden Gesetze kann sich immer noch jeder berufen, egal ob Feuerwehrmitglied oder nicht.
3. Es gibt kein "nicht so wie gewohnt". Feuerwehr ist 24/7/365 Pflichtaufgabe der Kommune. Wenn im Falle eines Einsatzes dieser nicht abgearbeitet werden kann, können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

F64098
04.09.2007, 15:31
Dann will ich doch mal die hier von vielen beschriebene Praxis in die Worte fassen, die auch die "Paragrafenschei...." verstehen:

Kann es sein, daß Du den Mund etwas zu voll nimmst?


- NIEMAND meldet seine Wehr ab wegen Feier!

Da habe ich hier schon gegenteiliges gelesen.


- Der Ortsbrandmeister ruft in der Lst lediglich an und meldet:

Der Ortsbrandmeister untersteht dem Gemeinde- oder Standtbrandmeister und hat eigenständig für "seine" Wehr keine Entscheidungsfreiheit.
Der Gemeinde- oder Stadtbrandmeister untersteht dem Bürgermeister und erst dieser ist berechtigt, die AAO abzuändern. Und auch das nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Brandschutzbedarfsplan). Der Entscheidungsspielraum ist also sehr klein.


Daher weise ich darauf hin, dass unsere Ortswehr "wahrscheinlich" nicht einsetzbar ist!

Höchste Zeit den Gemeinde- oder Stadtbrandmeister und den Bürgermeister zu informieren.


Die NachbarOrtswehr aus X-Dorf hat sich bereit erklärt, den Brandschutz zu übernehmen"

Und wie wird der Brandschutz in X-Dorf sichergestellt? Wer hat die Zusage für die Übernahme des Brandschutzes gegeben? Wer hat die AAO für X-Dorf wirksam geändert?


- Der Lst-Disponent vermerkt das im Rechner und im Alarmfall wird zusätzlich die Nachbarwehr alarmiert.

Wenn die AAO zuvor rechtsgültig, d.h. mit Unterschrift der zuständigen Bürgermeister geändert wurde.


Der OBM der Wehr mit den Feiernden kann sicher sein, dass aus seinem Gerätehaus keiner losfährt, der Alkohol genossen hat, da er den einzigen Schlüssel für die Fahrzeughalle hat. Von allen anderen hat er die Schlüssel "aus Fürsorgegründen" einkassiert und gibt sie nur nach bestandenem Alkoholtest wieder raus.

Das ist jetzt alles nicht Dein Ernst?


Jetzt alles klar?

Bei uns schon...


Frank

abc-truppe
04.09.2007, 17:58
Ich weiß nicht... aber wenn ich das hier teilweise lese, versteh ich viele FFler nicht. Ich meine, bei 12 Leuten ok... aber wenn man mehr als 2-3 Gruppen stellen kann, bin ich strikt dagegen eine "Abmeldung" zu verstehen!
Ich selber komme damit gut klar, jedes 2. Jahr oder jedes 3. Jahr mal auf Alkohol zu verzichten...damit wenigstens eine Gruppe mit 2 Fahzeugen zur Not ausrücken kann... auch wenn der andere Ortsteil dann für die Nacht automatisch bei allem mitalarmiert wird.
Aber eine ganze Abmeldung wenn man so viele ist, bin ich dagegen, wenn nicht alle zusammen den Ort verlassen.
Erkläre das mal dem Bürger.... "ja sorry, ihr Haus is abgefackelt weil alle 30 Aktive zusammen einen trinken wollten, es tut uns leid das Ihre Tochter verstorben ist"....

Und meistens bekommen wir ganz freiwillig die Gruppe zusammen...
Wobei ich auch nicht dafür bin zu sagen, "DU musst nüchtern bleiben"....
Ein gesunder Mittelweg sollte dabei gefunden werden.

Das ist ja auch meistens so der Fall, wie ich hier lese.
Aber wenn wirklich keiner mehr geradeaus schauen kann, ist das ein Problem und sollte vom Vorgesetzten überdacht werden!

Mr. Blaulicht
05.09.2007, 10:45
Feuerwehr ist 24/7/365 Pflichtaufgabe der Kommune. Wenn im Falle eines Einsatzes dieser nicht abgearbeitet werden kann, können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Mal so nebenbei: Was passiert eigentlich, wenn die Feuerwehr nicht wegen Feierlichkeiten abgemeldet ist, sondern durch einen Großeinsatz gebunden ist? Wer übernimmt dann die Pflichten der Kommune, wenn es zu einem zweiten Einsatz kommt?
Und warum kann man mit dieser Argumentation nicht auch mal eine Wehr stunden - oder abendeweise "abmelden"?

Was passiert, wenn die Feuerwehr aus weiteren Gründen nicht den Einsatz bewältigen kann, weil - unvorhergesehen - nicht alle zum GH kommen, oder das Fahrzeug kaputt ist etc.

Ich verstehe das nicht...

Aber zum Glück wohne ich in einer Stadt mit einer BF und vielenn FFs. Da ist das Abmelden zumindest bei den Freiwillgen kein Problem. Und auch die BF läßt ab und zu mal die Wache durch FFler besetzen, wenn was größeres anliegt.

Gruß, Mr. Blaulicht

akkonsaarland
05.09.2007, 10:54
alle szenarien die du beschreibst kann man unter "höhere gewalt" ablegen.
wenn irgendwas nicht funktioniert ist das was anderes . eine ff wegen einer veranstaltung abzumelden ist dagegen vorsatz. ausserdem ist die hauptaufgabe einer ff der feuerwehrtechnische dienst, nicht aber die pflege der kameradschaft.

überhose
05.09.2007, 11:08
Was passiert eigentlich, wenn die Feuerwehr nicht wegen Feierlichkeiten abgemeldet ist, sondern durch einen Großeinsatz gebunden ist? Wer übernimmt dann die Pflichten der Kommune, wenn es zu einem zweiten Einsatz kommt?Diese Dinge sind durch niemanden zumutbar zu vermeiden => Höhere Gewalt.

Und warum kann man mit dieser Argumentation nicht auch mal eine Wehr stunden - oder abendeweise "abmelden"?Diese Dinge sind zu vermeiden und zu verantworten => Verantwortlicher hat Problem.

Was passiert, wenn die Feuerwehr aus weiteren Gründen nicht den Einsatz bewältigen kann, weil - unvorhergesehen - nicht alle zum GH kommen, oder das Fahrzeug kaputt ist etc.Viele Fragesteller (schlimmstenfalls Staatsanwaltschaft) werden sich u.U. viel Zeit nehmen, um Fragen zu stellen => Verantwortlicher, sofern vorhanden, kann Probleme kriegen. Warum kam niemand? Fahrzeugdefekt vorhersehbar/länger bekannt, oder erstmals aufgetreten bei Ausfahrt Gerätehaus?

Und auch die BF läßt ab und zu mal die Wache durch FFler besetzen, wenn was größeres anliegt.Das passiert eben, weil der Grundschutz beibehalten werden muss. Es gibt auch freiwillige Wehren, die im Falle eines Großeinsatzes andere Einheiten zur Gerätehausbesetzung rufen oder zur "Einsatzbereitschaft" alarmieren.

Freakmaster
05.09.2007, 14:54
Ich finde, dass man eine Wehr wegen einer größeren Feier schonmal abmelden kann sofern mit dem Wehren die übernehmen sollen abgesprochen und trotz Entfernung zu der Wehr noch schnell genug geholfen werden kann. Wenn die Leitstelle oder die Kreisführung damit ein Problem hat, dann lasse ich hald die Wehr angemeldet und wenn alarmiert wird kommt der Funkspruch "Können nicht ausrücken wegen zu wenig Mann -> sofort nachalarmieren".
Sache erledigt.

Wenn jemand fragt, warum zu wenig Mann, dann sagt man hald, dass zu wenige Kameraden zum GH gekommen sind die absolut keinen Alkohol getrunken haben und keiner alkoholisiert zum Einsatz fährt. Wer sich da drüber aufregt ist selbst schuld!
Denn als Komandant möchte ich mich nicht verantworten, wenn etwas passiert und rauskommt, dass der Kamerad etwas getrunken hatte.

Über was man sich alles aufregen kann...

überhose
05.09.2007, 15:04
Denn als Komandant möchte ich mich nicht verantworten, wenn etwas passiert und rauskommt, dass der Kamerad etwas getrunken hatte.Aber du willst öffentlich verantworten, dass ihr mit zuwenigen FM vorm GH steht?

akkonsaarland
05.09.2007, 15:08
Ich finde, dass man eine Wehr wegen einer größeren Feier schonmal abmelden kann.

du als feuerwehrmann ja, ich als bürger nein.



ausserdem ist die hauptaufgabe einer ff der feuerwehrtechnische dienst, nicht aber die pflege der kameradschaft.

überhose
05.09.2007, 15:29
du als feuerwehrmann ja, ich als bürger nein.
Und das Abmelden im eigentlichen Sinn sieht auch die Rechtssituation einfach nicht vor.

akkonsaarland
05.09.2007, 15:30
wird aber hier mehrfach berichtet
selbst eine einschränkung zulasten der sicherheit ist nicht akzeptabel.

überhose
05.09.2007, 15:39
wird aber hier mehrfach berichtetDas ist ja gerade das erschreckende. Es zeigt, das sich viele Führungen nicht allen ihren Verantwortungen bewusst sind.
Und die Erläuterung, das sich damit die ein oder andere FF schon ein Eigentor geschossen hat, und noch weitere folgen werden, spar ich mir ab jetzt, egal wieviele "Ich find aber"-Beiträge noch kommen.

akkonsaarland
05.09.2007, 15:45
Das ist ja gerade das erschreckende. Es zeigt, das sich viele Führungen nicht allen ihren Verantwortungen bewusst sind.
Und die Erläuterung, das sich damit die ein oder andere FF schon ein Eigentor geschossen hat, und noch weitere folgen werden, spar ich mir ab jetzt, egal wieviele "Ich find aber"-Beiträge noch kommen.


und wenn die bildzeitung im dorf ist, weil 3 kinder gestorben sind, dann geht es an die schuldigen.

AkkonHaLand
06.09.2007, 18:20
Dass heisst also ich als Kommandant soll sehenden Auges einen Bürger gefährden oder sogar schädigen, in dem ich der Leitstele nicht mitteile, dass die Kameraden alle zum 75sten Geburtstag bei Klaus Müller eingeladen sind?

Gerade das werde ich nie tun, da ich nicht verantworten kann, dass die nötige Hilfe (Nachbarwehr!) auch nur eine Minute später alarmiert wird als unbedingt nötig! Wenn die Wehr nicht einsatzberereit ist (keiner da, weil 50km weg auf Klaus seinem Geburtstag; Auto kaputt; Gerätehaus mal wieder zugeparkt, weil Fussballspiel des benachbarten Sportverein- die Polizei kommt dann so ca. 360 Minuten nachdem sie darüber informiert wurde-, oder Ähnliches...) teile ich diese der Leistelle mit BEVOR der Alarm kommt!

FiRe-1987
07.09.2007, 03:20
riiiiichtig.....

überhose
07.09.2007, 08:25
Dass heisst also ich als Kommandant soll sehenden Auges einen Bürger gefährden oder sogar schädigen, in dem ich der Leitstele nicht mitteile, dass die Kameraden alle zum 75sten Geburtstag bei Klaus Müller eingeladen sind?
Ist denn das so schwer zu verstehen? Du als Kommandant kannst der Leitstelle mitteilen, dass in der Zeit von X bis Y über die AAO hinaus noch direkt die Wehr Z mitalarmiert werden soll. Du kannst der Leitstelle NICHT sagen, dass ihr komplett aus der AAO herausgenommen werdet.
Den Kommentar über den Beigeschmack, wenn diese Aktion aufgrund einer Feier oder eines Fussballspiels kommt, spare ich mir jetzt.
Wenn Klaus Müller (so heißt übrigens mein Nachbar...) meint, eure Feuerwehr müsste komplett seinen Geburtstag mitfeiern, soll er zu euch kommen. Klingt doof, ist aber so. Wenn die Wehr geschlossen irgendwo in der Weltgeschichte rumreist, hast du als Kommandant im Fall der Fälle auch die A****karte gezogen. Ehrenamt und Freiwilligkeit hin oder her, es gibt Rechte UND Pflichten. Kommandanten sollten beides kennen...

Und nochmal: "Auto kaputt" ist eine völlig andere Situation!

grab3107
07.09.2007, 09:17
OK, werd meinem Kommandanten mal mitteilen das er den Aktivenausflug dieses Jahr absagen soll........

Wir melden uns nicht ab in unserem Kreise. Allerdings wird es dann so gemacht das wenn wir wissen das wir schwach auf der Brust sind gleich zwei umliegende Wehren mitalarmiert werden Meistens bekommen wir dann halt nur ein Auto statt zweien raus. Ob das dann ebenfalls unter verantwortungslos fällt sei jedem selbst überlassen (weil wir hätten ja können wenn wir brav geblieben währen......).

überhose
07.09.2007, 09:42
Auch du willst es nicht verstehen, oder kannst es nicht? Ihr bekommt ein Fahrzeug besetzt? Ihr meldet euch nicht ab? Wieso soll der Kommandant sich dann Gedanken machen, den Ausflug abzusagen, wenn der Grundschutz doch offenbar bestehen bleibt? Um nix anderes geht es doch.

grab3107
07.09.2007, 09:59
Was ist Grundschutz? Wir haben zwei Fahrzeuge, sind mit diesen eingeplant. Und die kriegen wir in dem Falle nicht raus. Also, was ist Grundschutz? Und wie definiert sich Grundschutz für welche Einsatzlagen?

hannibal
07.09.2007, 10:10
Das ist die Frage die sich euer Häuptling stellen muss und dann ggf eine Erhöhung der Alarmstufe veranlassen

überhose
07.09.2007, 10:18
Was ist Grundschutz? Wir haben zwei Fahrzeuge, sind mit diesen eingeplant. Und die kriegen wir in dem Falle nicht raus. Also, was ist Grundschutz? Und wie definiert sich Grundschutz für welche Einsatzlagen?
Bundesland? Welche Fahrzeuge?

grab3107
07.09.2007, 10:27
@ Überhose: Bayern. LF 8/8 und TLF16/25, kein THL.

überhose
07.09.2007, 10:44
Bayern legt den Grundschutz ziemlich dürftig aus. VollzBekBayFwG zu § 1 sagt lediglich, dass die Feuerwehr "möglichst schnell Menschen retten sowie Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen können" soll, und das es dafür erforderlich ist, das "grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann." Mit welchem Material das geschehen soll, sagt es nicht. Also reicht es bei euch aus, ein Fahrzeug (LF nicht wasserführend? dann TLF) innerhalb dieser Frist mit entsprechender Besatzung an den Einsatzort zu bringen. Schafft ihr das, ist alles in Ordnung.
Schafft das eine Nachbarwehr in eurem Gebiet auch, ...
Wobei Bayern ja auch ein Land ist, was für den Erhalt jeder noch so leidlich uniformierten TSA-Truppe in jeder 50-Seelen-Siedlung ist. Noch.

CarstenDO
07.09.2007, 10:45
Das ist z.B. im FSHG von NRW nicht explizit erwähnt, das legt jede Stadt/Gemeinde selbst fest. Da heißt es nur "eine leistungsfähige Feuerwehr".

Die Stadt Dortmund hat z.N 8 BF Wachen im Stadtgebiet. Das ist das Ergebnis dass die Dortmunder Feuerwehr nach ihrer Festlegung des Grundschutzes hatte! Wenn aber z.B. die Maßstäbe der Stadt Bochum nehmen würde, käme Dortmund nur auf 5 BF Wachen... Ich denke das zeigt wie ungenau die Definition Grundschutz sein kann-

Walmsburger
07.09.2007, 10:54
Hm - wenn ich auch mal meinen Senf dazugeben darf:

Also - das Existensrecht einer jeden Feuerwehr beruht ja darauf, daß eine andere Feuerwehr nicht in der Lage ist, "Eure" Objekte in der vorgegebenen Hilfsfrist für den Erstangriff zu erreichen.

Schutzzieldefinition Feuerwehrschutz der AGBF NW:
Feuerwehr/Brandschutz:
\"Die Feuerwehr ist zur Erfüllung ihrer so aufzustellen, daß sie zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe leisten kann. Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist mindestens eine selbständige taktische Einheit notwendig, die innerhalb von fünf Minuten (insgesamt 13 Minuten) die Einsatzstelle erreichen kann. Die höhere Toleranzzeit ist zur Verhinderung eines Flash-over ausreichend. Eine Staffel hat sich hierfür bewährt.\"

Quelle: http://www.feuerwehr.de/faq/hilfsfrist_definition.php

Daher sollte es als "Erstangriff" genügen, wenn Euer TLF sofort rausfährt.

Die nachrückenden Kräfte könnten dann auch von der (hoffentlich nicht weit entfernten) Nachbarwehr kommen.

Siehe hier auch:http://www.feuerwehr-warburg.de/download/schutzziel.pdf

Hiernach sollten für den Erstangriff 10 Funktioner zur Verfügung stehen - die ergänzende Staffel hat 5 Minuten mehr "Fahrtzeit" - könnte also aus dem Nachbarort kommen (bzw. MUSS sie in unserem Fall tagsüber...)!

Freakmaster
07.09.2007, 15:27
Aber du willst öffentlich verantworten, dass ihr mit zuwenigen FM vorm GH steht?

Bei uns kommt es ab und zu schon vor, dass Wehren unter tags zu wenig Personal haben um auszurücken und das dürfte nicht nur bei uns so sein. Dann muss eben nachalarmiert werden und die umliegenden Wehren müssen fahren.
Wo muss ich mich da öffentlich verantworten? Diejenigen, die mich deswegen anschnauzen sollen lieber einmal schauen, dass sie ihre Ärsche zum Komandanten bewegen und der Wehr beitreten! Aber dafür werden sie natürlich Ausreden finden...
"Es sind ja immer die anderen Schuld bzw die bösen aber ich selbst kann nichts dagegen tun..."

mal ein Beispiel:
Es ist ein größeres Volksfest in der Umgebung oder eine andere größere Veranstaltung und dort halten sich zufällig die Meisten Kameraden auf und trinken Alkohol - willst DU es den Leuten verbieten auf dieses Fest zu gehen, weil sonst zu wenig Personal da ist das ausrücken kann? ICH will das jedenfalls nicht machen.

Wenn eine Wehr wirklich abgemeldet wird muss natürlich wie gesagt sichergestellt sein, dass trotzdem schnell genug Hilfe kommt (umliegende Wehren). Wenn dies nicht der Fall ist meldet man nicht ab und setzt ein paar Kameraden ins GH die Wache schieben bzw hald nichts trinken (dürfen).
Außerdem kann ich mir ehrlichgesagt NICHT vorstellen, dass auf einem Feuerwehrfest wirklich ALLE FWler Alkohol trinken. Es gibt bestimmt immer ein paar die nichts getrunken haben und entsprechend dann zum Einsatz fahren - zumindest um die erstversorgung zu gewährleisten (so ist es jedenfalls bei uns und in der Umgebung).

Und wenn jemand damit ein Problem hat dass die FEUERWEHR einmal feiert, dann wird hald kein Feuerwehrfest veranstaltet sondern ein Dorfgrillfest - wo ist da das Problem?

überhose
07.09.2007, 17:11
Auf jeden Satz von dir könnte ich etwas schreiben, was aber in diesem Thread schon geschrieben wurde. Deshalb lass ichs. Die Rechtslage ist nunmal eindeutig, da kann deine Meinung sein wie sie will. Mir ist es sch****egal, wenn sich eine Führungskraft da irgendwo aufs Glatteis begibt, und irgendwann kommt der große Knall.