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Bergwacht9902
21.08.2007, 16:08
Leider verboten, aber dafür gäbs sicherlich viele Interessenten http://cgi.ebay.de/LED-Schild-FEUERWEHR-EINSATZ-besser-als-Dachaufsetzer_W0QQitemZ160149364783QQihZ006QQcateg oryZ40757QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

hannibal
21.08.2007, 16:13
Leider verboten,

Gott sei dank

gab es irgendwo auch mit blauen (!) Blink LEDs

ahk
21.08.2007, 16:22
Wie krank muß man sein, um für so etwas (offensichtlich im Straßenverkehr verbotenes) 189 EUR auszugeben?
Für den Partykeller wär' mir das zu teuer...

Aber egal, ich kaufe generell nicht bei Verkäufern wo schon im Angebot drin steht "Käufer bewertet zuerst".


Gruß,
ahk

Alabama
21.08.2007, 17:14
www.robertlohr.de

Da gibts das Schild auch mit den 3 blauen LED.

Erhältlich in:

FEUERWEHR/EINSATZ

NOTARZT/EINSATZ

STOP/POLIZEI

Leitstelle_V
21.08.2007, 17:25
Da finde ich die mobilen Blaulicht-/Martinshorn-Kombinationen viel besser. Die bräuchten die mal bei Cobra 11, dann würden die wenigstens gesehen werden ;-).

Würde mich schon mal interessieren, wie so ein Ding abgeht. Wenn es auch nie zum Einsatz kommen würde...

hannibal
21.08.2007, 17:37
Wenn die besser gesehen würden dann würden die auch weniger kaputt machen :-)

Das schlimme ist nicht das so was verkauft wird sondern das es bestimmt irgendwo in Deutschland es einen Feuerwehrmann gibt der das Ding hat

Die Sonnenblendenversion habe ich schon mehrmals im Fernsehen gesehen

fürs NEF stelle ich mir das auch sehr interessant vor... Zur Not auch zur Kennzeichnung der Einsatzleitung

Aber privat geht gar nix

Pille112
21.08.2007, 17:39
[...]fürs NEF stelle ich mir das auch sehr interessant vor... Zur Not auch zur Kennzeichnung der Einsatzleitung

Aber privat geht gar nix
...und Dienst-/Einsatzfahrzeuge brauchen das nicht bzw. sollten das nicht brauchen.

hannibal
21.08.2007, 17:41
...und Dienst-/Einsatzfahrzeuge brauchen das nicht bzw. sollten das nicht brauchen.

Würde ich so pauschal nicht sagen...
Möglich ist alles ...

Pille112
21.08.2007, 17:46
...aber ist es auch erlaubt???

StVZO sagt da was anderes, glaub ich mal und Magnetschilder tun es doch auch.
Außerdem ist das anrücken der Einsatzleitung mit SoSi auch nur in den allerwenigsten Fällen überhaupt wirklich notwendig.

hannibal
21.08.2007, 17:51
...aber ist es auch erlaubt???

StVZO sagt da was anderes, glaub ich mal und Magnetschilder tun es doch auch.
Außerdem ist das anrücken der Einsatzleitung mit SoSi auch nur in den allerwenigsten Fällen überhaupt wirklich notwendig.


Es geht ja auch um die kennzeichnung des ELW (1)
dann brauche ich keine Rote RKL auf dem Mast, den der "normale " ELW 1 nicht hat sondern Klebe mir das Ding ins stehende Fzg

Alex22
21.08.2007, 17:57
Brauchst ja nur nen beleuchteten Dachaufsetzer auf die Hutablage legen ...
Das wäre nämlich erlaubt.

Pille112
21.08.2007, 18:15
Ja, wieviele von den LED-Schildchen willst Du denn in den ELW 1 hängen???
1 vorne, 1 links, 1 rechts, 1 hinten zum kenntlich machen?

Ich bezweifel mal, dass das in irgendeinem vernünftigen Kosten-/Nutzenverhältnis steht, dann doch lieber eine schön bunte Magnetfackel und ein Schildchen dazu und gut ist's.

Fabpicard
21.08.2007, 20:19
Brauchst ja nur nen beleuchteten Dachaufsetzer auf die Hutablage legen ...
Das wäre nämlich erlaubt.

So nicht richtig, aber die Diskussion hatten wir schonmal ;)

MfG Fabsi

Alex22
21.08.2007, 21:33
So nicht richtig,

Sagst du.

Fabpicard
21.08.2007, 21:42
Sagst du.

Ebenso das Lichttechnische Institut in Berlin

Sowie der zuständige Sachbearbeiter beim TÜV Rheinland in Köln ;)

MfG Fabsi

P.S.: Hab schon länger nichtmehr stundenlang mit denen Telefoniert, wird ja bald wieder mal zeit *g*

Alex22
21.08.2007, 22:04
Kannst gerne machen ...
Solang die Beleuchtung im Innenraum ist und die Hauptstrahlrichtung nicht nach außen gerichtet ist, zählt es nur als Innenbeleuchtung.

Pille112
21.08.2007, 22:08
...und selbst da ist noch lange nicht alles erlaubt, z.B. beleuchteter Schalthebel oder auch Fußraumbeleuchtung.

Freakmaster
22.08.2007, 07:44
...oder auch Fußraumbeleuchtung.

Möööööp Fußraumbeleuchtung ist laut meinem TÜV-Mann erlaubt. Aber nur, wenn man die Lichtquelle von außen nicht dirrekt sehen kann.

Mr. Blaulicht
22.08.2007, 09:00
und was bringt es, ein beleuchtetes Schild in den Fussraum eines ELW zu bauen?

Glubschi
22.08.2007, 09:28
Hallo alle Zusammen,

nur mal meine Antwort dazu:

Es ist doch völlig egal was im Auto eingebaut wird bzw. erlaubt ist oder nicht, jeder soll sich da im klaren sein wenn was passiert oder man wird damit angehalten, muss jeder selber dafür gerade stehen...

So ein hin und her hier....