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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderrechte...



tato20
10.08.2007, 17:23
Habe letztens mit einem Kamerden über Spnderrechte auf der Fahrt zum Gerätehaus diskutiert.
Ich weiss das Thema ist schon alt,mich würde aber die Meinung anderer zum folgendem Thema interessieren;

Fast jeder der zum Gerätehaus fährt besitzt einen Dachaufsetzer und benutzt diesen auch.oft werden auch die beleuchteten benutzt obwohl diese ja nicht erlaubt sind.
Ich habe überlegt wie es wäre eine komplett neue Lösung für "freiwillige" zu gestalten,die auf dem weg ins Gerätehaus so schnell wie möglich ankommen wollen.
Wie wäre es wenn es für die FF möglich wäre auf Fahrten zum Gerätehaus eine eine rote Rundumleuchte zu benutzen.Es gibt ja Blauchlicht und es gibt die gelben Leuchten aber rote werden von niemandem benutzt.

Natürlich wäre es problematisch werden bis es bekannt ist,das ein Fahrzeug mit rotem blinklicht(bzw.Rundumleuchte) ein Fahrzeug ist das zum Einsatz fährt.
Man könnte das auch weiter ausführen das dieses auch nur bei bestimmten Einsätzen benutzt werden darf.Z.B nicht bei einer Ölspur oder so.Vorausgesetzt man hat einen Textpieper.Und auch das nur ab einem bestimmten Dienstgrad.

Green Beret
10.08.2007, 17:32
Wie willst des in Bundesländer machen wo es blos analog gibt?

CptPicard
10.08.2007, 17:39
Bei analoger Alarmierung kommt ne Einsatzdurchsage von der LST. Bei DME Ohne Display fürn Text wirds aber schon schwerer, weil z.B. bei uns da nur "Alarmeinsatz" kommt.

hanekhen
10.08.2007, 17:43
Findest du nicht, dass du (oder die restlichen Kameraden) in der Regel zügig genug an dem Gerätehaus bist?
Wenn nein, wieviel Zeit erhoffst du dir dadurch herauszuholen? - 5-10 sekunden?

Ich finde deinen Vorschlag nicht praktikabel und weniger sinnvoll.

Gruß,
Hanekhen

FiRe-1987
10.08.2007, 17:51
genau das denke ich auch... wir bei uns sind je nach durchsage bzw einsatzart nach 2:30 bis 4:00 Minuten raus...meine fahrtstrecke sind ca von zuhause aus 800 bis 1000 Meter.... bis ich die rote RTK ausgepackt habe und aufm dach stehen hab, bin ich schon 2 strassen weiter.... lohnt sich WENN ÜBERHAUPT nur bei FFW's die in großstädten liegen und die nen langen anfahrtsweg haben...

Pille112
10.08.2007, 17:51
Wie wäre es wenn es für die FF möglich wäre auf Fahrten zum Gerätehaus eine eine rote Rundumleuchte zu benutzen.
Nein, weil es die schon gibt!

schau mal

tato20
10.08.2007, 17:51
Findest du nicht, dass du (oder die restlichen Kameraden) in der Regel zügig genug an dem Gerätehaus bist?
Wenn nein, wieviel Zeit erhoffst du dir dadurch herauszuholen? - 5-10 sekunden?

Ich finde deinen Vorschlag nicht praktikabel und weniger sinnvoll.

Gruß,
Hanekhen
ich denke manchmal das ich damit ne 1-2 schneller sein könnte was ich nicht wenig finde.
ich denke da aber mehr an Fahrten z.b. nachmittags wo viel los ist auf der strasse und vor mir ein auto mit genau 49,8km/h.
aber das wichtigste dadran ist nicht 30 sec schneller anzukommen sondern mehr das andere dich BESSER ERKENNEN!!!
auch nachts vom witen erkennbar.

FiRe-1987
10.08.2007, 17:53
und damit willst du erreichen, dass die dir platz machen, und damit wärst du etwas schneller... also geht es doch wieder um die zeit...

tato20
10.08.2007, 17:54
Nein, weil es die schon gibt!

schau mal
:-))

ich glaube nicht das der zum einsatz fährt...

FiRe-1987
10.08.2007, 17:55
@ Pille, was is das denn für ein fahrzeug?? nur mal so aus neugier :-)

Pille112
10.08.2007, 17:56
...hab Dir 'nen Anhang dran gehängt.

FiRe-1987
10.08.2007, 17:56
:-))

ich glaube nicht das der zum einsatz fährt...
und cih glaub nich dass der die ohne grund drauf hat.... ich denke eher, das er damit besser erkannt werden will :-P

tato20
10.08.2007, 17:57
und damit willst du erreichen, dass die dir platz machen, und damit wärst du etwas schneller... also geht es doch wieder um die zeit...

ja in dem sinne hast du ja recht.
aber wenn man dich schon von weitem erkennt ist die gefahr eines unfalls bzw. eines unerwünschten ereignisses geringer.das ist doch wichtiger.

Pille112
10.08.2007, 17:58
Ein Geldtransporter der staatlichen Münze (Münzprägeanstalt), untersteht dem Finanzministerium der Länder und wird von der LZB (Landeszentralbank) und der Polizei betrieben.

hanekhen
10.08.2007, 17:59
und damit willst du erreichen, dass die dir platz machen, und damit wärst du etwas schneller... also geht es doch wieder um die zeit...

... DANKE!

Es geht einzig und allein um den Faktor Zeit! Na klar ist es schön so früh wie möglich vor Ort zu sein, aber keiner ist so wichtig, dass man nicht ohne ihn auskommen kann. (Bitte nicht böse verstehen! ;-))

tato20
10.08.2007, 18:01
... DANKE!

Es geht einzig und allein um den Faktor Zeit! Na klar ist es schön so früh wie möglich vor Ort zu sein, aber keiner ist so wichtig, dass man nicht ohne ihn auskommen kann. (Bitte nicht böse verstehen! ;-))

da hast du auch recht
ABER:
denkt doch mal über eins nach ist es nicht auch für uns viel sicherer wenn wir besser und schneller erkannt werden...???

FiRe-1987
10.08.2007, 18:01
ja in dem sinne hast du ja recht.
aber wenn man dich schon von weitem erkennt ist die gefahr eines unfalls bzw. eines unerwünschten ereignisses geringer.das ist doch wichtiger.
dazu kann cih sagen, dass ich auch schonmal schneller fahr, wenn die durchsage "bedrohlich" klingt usw, aber ich fahr immer so, dass höchstens ein minimales risiko besteht, von daher braucht man mich nicht erkennen... es is wichtig gesund am GH anzukommen, und nich um so schnell wie möglich da zu sein, denn was nützen helfer, die zu opfern werden... denn wenn du das ding aufm dach hast, meinste dass alle welt dich als "Feuerwehr im EInsatz" erkennen muss, aber das werden die wenigsten, die sehen nur nen bekloppten der kein blaues sondern ein rotes licht aufm dach hat, verstehste...

tato20
10.08.2007, 18:11
dazu kann cih sagen, dass ich auch schonmal schneller fahr, wenn die durchsage "bedrohlich" klingt usw, aber ich fahr immer so, dass höchstens ein minimales risiko besteht, von daher braucht man mich nicht erkennen... es is wichtig gesund am GH anzukommen, und nich um so schnell wie möglich da zu sein, denn was nützen helfer, die zu opfern werden... denn wenn du das ding aufm dach hast, meinste dass alle welt dich als "Feuerwehr im EInsatz" erkennen muss, aber das werden die wenigsten, die sehen nur nen bekloppten der kein blaues sondern ein rotes licht aufm dach hat, verstehste...
ja auch wieder richtig...aber...nicht jeder wird so denken ;-))

hanekhen
10.08.2007, 18:14
ja auch wieder richtig...aber...nicht jeder wird so denken ;-))

ich garantiere dir, dass deutlich mehr als 60% der Leute so denken und das ist eine Menge. Es reicht ja schon EINEN Unfall auf dem Weg zum Gerätehaus zu verursachen.

FiRe-1987
10.08.2007, 18:19
und wenn du unbedingt besser erkannt werden willst, dann lern mal schön weiter bei der FFW, dann wirste vll. GBI oder STBI und dann bekommste ein blaulicht... entweder auf deinem privat-PKW (wie bei uns) oder du bekommst sofort ne KDOW.... dann haste die welt im döschen :-D

Fabpicard
10.08.2007, 18:24
denkt doch mal über eins nach ist es nicht auch für uns viel sicherer wenn wir besser und schneller erkannt werden...???

Ob du jetzt auf ner Landstraße wo 70 ist, 90 fährst weil kein Schwein auf der Straße ist... tja, da brauchste das ding auch nicht ^^

Und Innerorts, verhalte dich einfach wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch und bewahre Ruhe...

Klar sieht das in deinem Dorf (das unterstell ich jetzt einfach mal) cool aus, wenn du da mit ner roten RKL und 100 aufm Tacho durchs Dorf heizt...

Aber was glaubst du sagen andere FFW'ler aus Städten dazu???

Ich hab schon genug Anfahrten zum GH im dicken Berufsverkehr durchgemacht um zu wissen: Es geht NICHT schneller... auch nicht mit ner roten RKL ^^


----

Ich weis garnicht, was ihr immer habt... Nachts um 4:30 und kein Mensch auf der Straße, über ne rote Ampel gaaaanz langsam rüber zu fahren, weil die Kreuzung einsehbar ist und wirklich keiner kommt... Klar, das mach ich auch ^^

Aber sonst: Ruhe bewahren, Schock bekämpfen, verhalten wie alle anderen auch... Dann gehts in der Umkleide auch wesentlich schneller und besonnener mit dem umziehen als wenn man keuchen am GH ankommt...


Wenn man bei uns in der Einheit angeheizt kommt wie ein irrer, dann gibts vom Chef direkt ein Paddel drüber (symbolisch gemeint)...


MfG Fabsi

Pille112
10.08.2007, 18:26
...rote Lampe ist vom Tisch!!!!

FiRe-1987
10.08.2007, 18:27
Da kann ich Fabpicard nur recht geben.... alle fahren immer mal schneller zur feuerwehr, sogar mal über ne rote ampel, aber da hilft dir auch keine rote leuchte bei....

akkonsaarland
10.08.2007, 23:10
ich denke rote lampe und amihorn als anhaltesignal?
warum hat dieser panzer rote lampen?

Pille112
10.08.2007, 23:12
...mal sehen was ihr dda so für Lösungsansätze habt.

akkonsaarland
10.08.2007, 23:20
es ist ein geldtransporter in rlp
verdammt groß sogar

sei so gut und löse nicht zu frühzeitig auf

Pille112
10.08.2007, 23:41
Okay - die fahren in ganz Deutschland für die Finanzministerien (LZB/Pol)

Weiter...

Fabpicard
11.08.2007, 00:14
Na die werden damit wohl kaum Alarmmäßig versuchen durch die Gegend zu rennen... (Dafür habens ja wenns sie brauchen eine Pol-Kollone im Begleitschutz)

Ich denke eher mal, wenn die angegriffen werden, dann machen die das an und starten durch...

Damit man vom Hubi oder so gut erkennen kann, wo die gerade flüchten ;)

MfG Fabsi

Pille112
11.08.2007, 00:25
...die Richtung ist schon mal nicht schlecht, Fabsi.

FiRe-1987
11.08.2007, 00:42
ich denk das is ähnlich wie bei einer bma die gelbe/grüne lampe, damit wenn das ding ma überfallen wird und damit abgehauen wird, damit du das ding besser siehst, bzw du von weitem schon sagen kannst "hey, da is der transporter" oder sowas in der richtung.....

tato20
11.08.2007, 00:50
zum thema rote lampe:(sorry kann jestzt erst schreiben)

die argumente von euch haben mich zum grössten teil überzeugt.
man müsste schon echt wichtig sein um so etwas zu benutzen

FiRe-1987
11.08.2007, 00:57
einsicht is ein guter weg zur besserung :-)

Pille112
11.08.2007, 02:22
...ich höre weitere Erklärungen zum Thema "rote Rundumkennleuchten" auf deutschen Behördenfahrzeugen.

Verwendungszweck?
Recht?
Nutzen?

Ihr hab's noch nicht vollkommen gelöst.

Edit:
Es ist keine Fotomontage oder ein ausländisches Fahrzeug - es ist Realität

FiRe-1987
11.08.2007, 06:24
also ich find zu rot nicht mehr, als dass sie zur abscherung benutzt werden, oder um etwas zu kennzeichnen, wie zb auch die einsatzleitung oder sowas in der art... aber ich guck mal weiter :-)

Alex22
11.08.2007, 08:44
Das einzigste wofür ich wäre das gelb/schwarze Dachaufsetzer eine Beleuchtung bekommen sollten.
Beim Arzt ist dies ja komischerweise auch legal.

tato20
11.08.2007, 10:00
Das einzigste wofür ich wäre das gelb/schwarze Dachaufsetzer eine Beleuchtung bekommen sollten.
Beim Arzt ist dies ja komischerweise auch legal.

da bin ich auch dafür

Fabpicard
11.08.2007, 10:10
Das einzigste wofür ich wäre das gelb/schwarze Dachaufsetzer eine Beleuchtung bekommen sollten.
Beim Arzt ist dies ja komischerweise auch legal.

Jetzt muss ich dich mal zitieren:

Quelle? Gesetz?

Denn: Beleuchtete Dachaufsetzter sind meines Kenntnissstandes her, bisher nur Taxen vorbehalten, und nur solange wie sie keine Fahrgäste transportieren ^^

MfG Fabsi

Alex22
11.08.2007, 10:16
Schaust du in die StVZO § 52 Abs. 6
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Werbung:


B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(6) An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.

Fabpicard
11.08.2007, 10:25
Ahhh jetzt ja ;)

Wie schnell man für sich unwichtige Sachen wieder vergisst *g*

MfG Fabsi

Alex22
11.08.2007, 10:35
Dafür bin ich ja da ...
Ich helf dir dann schon wieder auf die Sprünge. ;-)

Quietschphone
11.08.2007, 14:28
...ich höre weitere Erklärungen zum Thema "rote Rundumkennleuchten" auf deutschen Behördenfahrzeugen.

Verwendungszweck?
Recht?
Nutzen?

Ihr hab's noch nicht vollkommen gelöst.

Edit:
Es ist keine Fotomontage oder ein ausländisches Fahrzeug - es ist Realität
Servus!

Kann es sein, dass das Fahrzeug evtl. ab und zu mal ein Flugplatz/-hafen-Gelände befahren muss? Auf dem Vorfeld dürfte die rote RKL ihren Zweck erfüllen...

Gruß
Alex

Pille112
11.08.2007, 14:51
Nein - negativ, das Fahrzeug fährt ausschließlich Geld- und Werttransporte im Auftrag des Staates.

überhose
11.08.2007, 15:15
...ich höre weitere Erklärungen zum Thema "rote Rundumkennleuchten" auf deutschen Behördenfahrzeugen.Rote Rundumkennleuchte = roter Bereich = wer diesem kleinen Wagen zu nahe kommt, wird erst erschossen, dann verhört...

Funkermatts
11.08.2007, 15:24
sicher der Beitrag ehrt den Schreiber wenn man bedenkt, das es Zeiten gibt, in denen die freiwilligen sowieso dünn besetzt sind & alle schnellstmöglich zum Gerätehaus kommen sollten. Grundsätzlich finde ich persönlich, das der Fahrer durch geschickte Fahrweise die Geschwindigkeit machen sollte , nicht das Fahrzeug durch irgendwelche technischen Einflüsse ............

hannibal
11.08.2007, 19:03
1. rote RKL = streckensperrung
gestern bei der D Tour gesehen

2. Beleuchtete Aufsetzer
Nur Taxen und Arzt im Notfall

3. Dachaufsetzer / RKL / sonstirgendwas für Fm (SB) auf dem Weg zum GH

Überflüssig gefährlich, peinlich

Pille112
11.08.2007, 19:42
1. rote RKL = streckensperrung
...nö - wer will nochmal, wer hat noch nicht???

FiRe-1987
11.08.2007, 21:49
als alarmsignal, welches den begleitfahrzeugen anzeigt, "hey, da stimmt was nich" ???

Max K.
11.08.2007, 22:11
...nö - wer will nochmal, wer hat noch nicht???

Rote RKL (RRKL) = Kennzeichnung Einsatzleitung? :P

FiRe-1987
11.08.2007, 22:13
hatten wir schon, hat auch angeblich nix damit zutun :-)

Pille112
12.08.2007, 00:39
als alarmsignal, welches den begleitfahrzeugen anzeigt, "hey, da stimmt was nich" ???
Ja, das kann ich so durchgehen lassen.

Es handelt sich tatsächlich nur um die optische Einrichtung der Alarmanlage und hat aber auch so rein gar nichts mit irgendwelchen Sonderrechten zu tun.

Glückwunsch FiRe-1987

Fabpicard
12.08.2007, 02:53
Ja, das kann ich so durchgehen lassen.

Danke, das kam doch schon ganz oben von mir... nur das ichs kindischer geschrieben hatte (war ja wieder mal spät in der nacht, da musste das sein :D )

MfG Fabsi

FiRe-1987
12.08.2007, 03:37
ja musste sowas sein, denn wie ich in ettlichen foren nachgelesen hab, haben rote rtk's im strassenverkehr quasi garkeine bedeutung... und dann musste es was sicherheitsmäßiges sein...

Mr. Blaulicht
13.08.2007, 18:14
ich denke da aber mehr an Fahrten z.b. nachmittags wo viel los ist auf der strasse und vor mir ein auto mit genau 49,8km/h.
Sonderrechte: Bezug zwischen dem Staat und dem Einsatzfahrzeug (oder auf deutsch: was anderen Fahrzeugfahrern verboten wird, wird Einsatzfahrern erlaubt)
"Wegerechte": Bezug zwischen Einsatzfahrzeugen und umliegendem Verkehr: Alle anderen müssen Platz machen. Gilt nur mit optischem UND akustischem Signal. Also nix Rotlicht oder andere Spielereien.

Also: Prinzipiell haben Feuerwehrler in Deutschland Sonderrechte auf der Anfahrt zum GH. Ausnahmen bestätigen die Regel (regionale Anordnungen etc).
Da aber keine SoSi-Anlage vorhanden ist, hat derjenige auf keinen Fall Wegerechte nach § 38 StVO. Also muss auch keine Platz machen. Das muss man nämlich erst, wenn hinter einem blaues Blinklicht und ein kräftiges "Tatütata" auftaucht.

Gruß, Mr. Blaulicht

Mr. Blaulicht
13.08.2007, 18:18
Nun aber mal was ganz anderes: Man befindet sich rein zufällig in einem Fahrzeug, dass mit einer SoSi-Anlage ausgestattet ist. Wie verhält es sich dann mit Sonder- und Wegerechten?

Beispiel: Man ist ehrenamtlich im DRK und in der Feuerwehr. Während einer Bewegungsfahrt für das DRK geht der Melder der Feuerwehr. Darf man dann mit Signal (natürlich nach Anmeldung bei der zuständigen Leitstelle!) mit Signal zum GH fahren?

Gruß, Mr. Blaulicht

NWD
13.08.2007, 20:29
hmm im Zweifelsfall
erstens LSt fragen
zweitens ( imho wichtiger ) der "Besitzer" des Autos muss informiert / gefragt werden.

D.h. ich ruf beim zuständigen Zugführer an und frag den, was der dazu sagt und dann die LSt.

Einfacher is ja, wenn du in nem Auto der HiOrg sitzt, die gerade alamiert wird.
Da stellt sich mir die Frage nicht -> Lampen an und ab dafür zum GH / Wache.

Rechtlich ( StVO ) sehe ich da in beiden Fällen kein Problem.
Der Einsatz beginnt mit der Alamierung, ich hab die (rechtlich einwandfreie ) Möglichkeit für SoRe. wyh not =?

Pille112
13.08.2007, 21:02
Hat jemand von euch noch im Kopf wie die erteilung der Sonderrechte zu erfolgen hat - rein rechtlich???

NWD
13.08.2007, 21:12
uf, im Zweifelsfall bei der ensprechenden Leiststelle wo die Notrufe eingehen ?

Sprich für RD / BF isset dann meistens die Feuerwehrleiststelle, die Pol machts selber

Wir schicken unsere Anträge für MotMärsche / Übungen ect. immer an die Feuerwehr die uns das dann genehmigt oder nicht.
Die machen bei uns hier die Führung von BF / RD / KatS

Pille112
13.08.2007, 23:19
Lst: Rufname von Lst - kommen
Fzg: Hier Rufname - kommen
Lst: Für Sie sind für diesen Einsatz die Sonderrechte unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltspflicht zugelassen - kommen
Fzg: Hier Rufname - verstanden - kommen
Lst. Hier Lst - Ende

...somit ist klar dass, für das RD-Fahrzeug keine SR erteilt werden können, da es nicht am Einsatz beteiligt ist.

Auch wenn man es in kleineren Lst'en gerne mal anders handhabt.

Fabpicard
13.08.2007, 23:43
...somit ist klar dass, für das RD-Fahrzeug keine SR erteilt werden können, da es nicht am Einsatz beteiligt ist.

Also so irgendwie komm ich da nicht ganz mit...

Wenn ein FWler eine Bewegungsfahrt mit einem RTW macht (weil er auch noch in einer anderen HiOrg ist) und wird dann zu einem Einsatz alarmiert...

Dann hat er wie die anderen auch, erst einmal nach StVO §35 Sonderrechte.

Da er, bei geltender Gesetzeslage, bei einer Fahrt unter Sonderrechten auch vom Wegerecht gebrauch machen darf, spricht absolut nichts dagegen die Bewegungsfahrt ab zu brechen und mit Musik zum GH zu fahren.

Sinnvoll wäre es natürlich, dies bei der Lst. anzumelden.

(Generell kann man ja mal mit seinem Chef der HiOrg sprechen, ob dieser nicht irgend etwas strickt dagegen hat...)

MfG Fabsi

abc-truppe
14.08.2007, 01:06
Ich habe mich bei uns in der Chefetage eben deswegen erkundigt.
Bist du auf Bewegungsfahrt oder sonstwo, darfst du mit Weihnachtsbeleuchtung deine Wache anfahren. Anmeldung bei der LST ist erwünscht, die kann dann auch sagen: "Nö, so dringend is a ned", aber rein rechtlich kannst du mit Blasmusik hinfahren, da ja die Vorraussetzungen des §35 STVO erfüllt werden!

Pille112
14.08.2007, 09:02
Mir ging es nur darum das man sich auf rechtlich sehr dünnem Eis bewegt wenn man die Sonntagsrechte wahrnimmt aufgrund einer Alarmierung einer anderen Einheit.

Logisch, wenn man die Lst fragt und die "Ja" sagen, dass dann die hiermit erteilten SR auch wahrgenommen werden können und sollten - denn es wurde ja der Auftrag dazu erteilt.

Fabpicard
14.08.2007, 15:58
Mir ging es nur darum das man sich auf rechtlich sehr dünnem Eis bewegt wenn man die Sonntagsrechte wahrnimmt aufgrund einer Alarmierung einer anderen Einheit.

Nö, tust du ja nicht...

Denn mit der Alarmierung bekommst du ja deine Sonntagsrechte...

Und da für den gebrauch der Weihnachtsbaumbeleuchtung mit Blaskapelle nur die Vorraussetzung der Sonderrechte ist, darfste die auch ohne Probleme benutzen...

MfG Fabsi