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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatfahrzeug mit Aufschrift "FEUERWEHR"



Firefighterlb11
09.08.2007, 17:22
Servus zusammen,

ich habe vor kurzem mit nem Bekannten über folgendes Thema diskutiert, und wollte nun mal eure Meinung dazu wissen:

Ist es erlaubt, an seinem neuen roten Kleinwagen einen weißen Schriftzug "Feuerwehr" an den Türen und am Heck anzubringen, oder nicht?!
Wird hierdurch sugeriert, dass es sich um ein Feuerwehreinsatzfahrzeug handelt, auch wenn kein Blaulicht angebaut ist, oder ist das erlaubt, genau wie die Aufkleber über dem Rückspiegel an der Windschutzscheibe oder auf der Heckscheibe?

Danke,

Gruß,
Tom :-)

Bugs B
09.08.2007, 17:55
Hi,

mal abgesehen, dass man sich somit ziemlich lächerlich macht, würde ich sagen, dass solange kein Ortsname mit Emblem/Wappen mit aufgedruckt wird, es wie jeder normale Aufkleber gehandhabt werden kann.
Man möge mich verbessern...

Bergmichel
09.08.2007, 17:58
Hallo,

also, vorweg: ich habe keine Ahnung, wie ds mit dem Begriff "FEUERWEHR" ist.

Allerdings habe ich im Fernsehen gesehen, dass der Begriff "POLIZEI" nicht geschützt ist, also frei verwendet werden darf. Auch der (alte) Grün -Weiß Look war nicht geschützt, so dass man ein grün- weisses Fahrzeug mit der Aufschrift POLIZEI benutzen durfte. Das einzige, was verboten ist, auf diesem Fahrzeug ein z.B Landeswappen zu haben. Zu dem neuen, blauen Aussehen kann ich keine Angabe machen.

Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass wenn du nur RAL 3000 und "FEUERWEHR" am Fahrzeug hast, es zu Problemen kommen wird.

Glück auf!

Michael

FirestormIII
09.08.2007, 18:09
Kommt auch immer ein bisschen darauf an, welche Folie verwendet wird, reflektieren darf sie schon mal nicht...
Großflächige Beklebungen (-->Farbänderung) müssen evtl. vom Tüv abgenommen werden.

FiReFiGhTeR--OD
09.08.2007, 18:17
also ob ich jetzt ein aufkleber mit20x5 cm auf dem Auto habe oder einer der 100x40 cm ist wird doch denke ich wohl egal sein auf beiden steht FEUERWEHR drauf....

gruß

feuerwehr_otto
09.08.2007, 18:21
Hallöchen!!!!

Also ich habe noch nix gehört das man das nicht darf!!!!!

MKG feuerwehr_otto

Newty
10.08.2007, 02:39
Also ich kann mir da auch keine rechtliche Folge vorstellen.
Amtsanmaßung oder ähnliches ist es nicht, denn ein KFZ der Feuerwehr hat ohne Blauhorn und Martinlicht keine besondere Relevanz im Straßenverkehr.

Schwieriger sehe ich das schon mit Polizei, egal ob grüner oder blauer Look:
Immerhin macht es den Anschein, man sei weisungsbefugt gegenüber dem Verkehrsteilnehmer, was viele Teilnehmer zumindest vorsichtig, wenn nicht sogar nervös macht. Ich habe vor Urzeiten mal gelesen, dass eine Person wegen Amtsanmaßung angezeigt wurde, sie trug ein grünes T-Shirt mit Aufdruck "Pozilei". Und Stelle gefunden:

von netzliteratur.net (http://auer.netzliteratur.net/doehl.htm)
Wegen seines T-Shirts hat ein DJ eines Stuttgarter Clubs Probleme mit der Polizei bekommen. Der junge Mann war am Sonntagvormittag gegen 11 Uhr in der Reinsburgstraße unterwegs, als er von zwei Polizisten gestoppt wurde. Der Grund: Er trug ein dunkelgrünes T-Shirt mit der Aufschrift "Pozilei". Den Buchstabendreher, so die Beamten, hatten sie erst bei zweiten Hinschauen bemerkt - so ähnlich sei das Hemd der offiziellen Bekleidung von etwa Motorradfahrern oder Hundeführern im Polizeidienst. Die Diskussion um Rechtschreibung und Kleiderordnung endete mit der Konfiszierung des T-Shirts; gegen den Besitzer wurde Anzeige erstattet wegen Missbrauchs von Titeln, Ehrenabzeichen und Berufsbezeichnungen gemäß Paragraf 132 a StGB.

Hier dann mal der StGB Auszug

von dejure.org (http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html)
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.


Wir haben wieder einmal eine Grauzone entdeckt :-) Man könnte einen Faden draus Spinnen, so man denn will :-)
Was man auf keinen Fall aufs Auto kleben darf(außer man darf es) findet man hier:
Berufsbezeichnungen (http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung)
Amtsbezeichnungen (http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsbezeichnung)
Steht nix von, dass Feuerwehr eine Amts oder Berufsbezeichnung ist. Einen Aufkleber "Brandmeister on Board" darfst du ohne Brandmeister im Auto jedoch nicht anbringen ;)
Für das Beispiel mit der Polizei: Gehört das Auto zur Uniform? :D

FiRe-1987
10.08.2007, 04:39
ich hab hier in der gegend neulich noch einen alten streifenwagen der polizei rumeiern sehen, war ein alter den die grünen versteigert haben... ohne blaulicht und martinshorn... die folie "polizei" war zwar ab, aber deutlich noch erkennbar... halt ein grün/weißes auto...
und hier fährt des öfteren ein ausgemusterter golf rum, der von der niederländischen Feuerwehr stammt... folien außer die schriftzügen noch drauf (vorne rot/weiß blau/weiß)... und blaulicht usw auch ab....

akkonsaarland
10.08.2007, 07:53
moment
ich kann mich an eine bmw k75 erinnern die bei ebay mit dem schriftzug

schneller als die POLIZEI erlaubt unterwegs was

und das ganze in grün weis

überhose
10.08.2007, 08:01
Schwieriger sehe ich das schon mit Polizei, egal ob grüner oder blauer Look:
Immerhin macht es den Anschein, man sei weisungsbefugt gegenüber dem Verkehrsteilnehmer, was viele Teilnehmer zumindest vorsichtig, wenn nicht sogar nervös macht.
Bei den vielen Ex-POL-Wagen, die auf den Straßen rumgurken, scheinst du mit der Ansicht allein zu sein. Es werden, wie FiRe-1987 schon sagte, zwar Schriftfolien entfernt, allerdings entfernt das nicht wirklich die Schrift ;-)
Mir sind alleine 2 VW-Bullys hier bekannt, die diesen EX-POL-Look haben. Wenn Verkehrsteilnehmer dadurch vorsichtiger werden sollten, find ich das durchaus OK. Dann schreib ich mir auch Polizei aufs Auto (sieht auf meinem roten flitzer vielleicht etwas blöde aus, aber bevor ich mir da in groß "Feuerwehr" draufschreibe, friert die Hölle zu).

Newty
10.08.2007, 13:31
Legal gekauft und vom ehemaligen Besitzer, der sich bestens mit der Rechtslage auskennen sollte, nicht richtig zurückgebaut ist der eine Schuh. Mutwillig den Anschein eines Polizeifahrzeugs erwecken(auf den ersten Blick, siehe den Pozilei-DJ) und grüne, bzw. blaue Folie auf den richtigen Lack aufbringen, ist dann der andere Schuh, der noch gültig war, als ich gepostet hab :-)
Insgesamt wirds nun aber wirklich offtopic. Unser Threadersteller hat
a) schon ein rotes Fahrzeug
b) Folien mit dem Schriftzug "Feuerwehr"
somit können wir noch Stundenlang über gebrauchte Polizei-KFZ und deren Wahrnehmung im Straßenverkehr diskutieren - bringt uns hier nicht weiter :)

Christian
10.08.2007, 16:04
Hallo,

ich denke abschließend kann das nur ein Gericht klären und hier wird man von 5 Richtern 10 Meinungen bekommen.

Amtsanmaßung wird es nicht sein denke ich. Sein Fahrzeug wird nicht den Anschein erwecken da es ein Feuerwehrauto ist. Aber das wird jeder anders sehen denke ich.

Pille112
10.08.2007, 18:13
Dabei ist die Lösung doch so einfach - es ist erlaubt!

Bestes Beispiel ist ein Fahrzeug einer Betriebsfeuerwehr (nicht als Feuerwehr anerkannt) die werden ja auch privat betrieben.

rotkreuz
10.08.2007, 22:26
Ja und wie ist es wenn man die FW als Behörde der Komune sieht? der Aufkleber "Ordnungsamt" wäre mit Sicherheit verboten, warum dann nicht Feuerwehr auch???

Allmächtiger
10.08.2007, 22:32
Also ich kann dem Thema beisteuern, dass das Fahrzeug nicht in RAL 3000 lackiert sein darf. Das ist nämlich der Feuerwehr vorbehalten.

Musst also 2999 oder 3001 nehmen.


Quelle: Unser Gerätewart

Fernmelder27
10.08.2007, 22:50
Also ich sag euch mal eines dazu !
Der Schriftzug "Feuerwehr" auf dem privat Fahrzeug sind nicht erlaubt, denn das kennzeichnet ein offizielles Feuerwehrfahrzeug aus!
Die embleme in der Windschutz- und Heckscheibe isnd nur aufkleber die zeigen ich bin bei der Feuerwehr, denn wenn man da sagtdie dürfen nicht sein müsste man auch alle Plaketten und aufkleber der anderen Hilfsorganisationen verbitten!
Aber das Fahrzeug mit der aufschrift Feuerwehr oder Rettungsdienst oder oder oder zu bekleben ist nicht erlaubt!

MFG Fernmelder27

Pille112
10.08.2007, 23:03
Quelle? Gesetzestext?

akkonsaarland
10.08.2007, 23:08
rettungsdienst ist kein eingetragenes warenzeichen
wie ist das zum beispiel mit den vorführfahrzeugen der hersteller? die haben sosi und sind entsprechend beklebt!

DaBob
10.08.2007, 23:34
Falls es noch nicht gefragt wurde aber warum willst einen privaten PKW so umgestalten?

ist nicht böse oder kritisch gemeint, nur rein interesse halber

FiRe-1987
11.08.2007, 00:50
warum soll "feuerwehr" aufm auto denn verboten sein? für mich is ein rotes auto mit feuerwehr drauf zwar als solches erkennbar, aber der hat meines erachtens dadurch keinen vorteil.... für mich hat das auto nur nen "vorteil" wenn da ein blaulicht und martinshorn drauf is sonst is das für mich ein pups normales auto... guckt euch doch die dienstwagen der BF an, ohne blaulicht is das ein rotes auto, damit kannste außer zu fahren rein garnix reissen... wenn der jung meint da nen schriftzug "feuerwehr" drauf zu machen, soll er das doch tun... find ich zwar lächerlich, ich würd mich damit nich mehr trauen zum dienst zu kommen, aber is doch egal... es gab mal zeiten, da war ein polizist ohne mütze auch nix wert... der konnte dir, wenn er die mütze nich auf hatte auch nix... aber naja, wird immer paragrafenreiter geben, die meinen rumkacken zu müssen... wie gesagt, ich find einen roten PKW mit schriftzug "feuerwehr" nich schlimm...

Fabpicard
11.08.2007, 01:18
wie gesagt, ich find einen roten PKW mit schriftzug "feuerwehr" nich schlimm...

Es wird dann erst schlimm, wenn z.B.:

1. Eine frau mit ihrem leblosen Kind aufm Arm auf die Straße rend und meint, der könnte ihr helfen, weil er ja von der FW ist...

oder

2. Wenn er an ner Unfallstelle vorbeifährt und es dann heist "Die Feuerwehr ist trotz winken einfach vorbei gefahren"...
Im ersten Moment inter essiert das die Bildzeitung einen feuchten Kehricht, ob es doch nicht die FW war ^^


Naja, abwarten... Hab schonmal ne Anfrage gestellt, obs Gesetzmäßig erlaubt ist oder nücht... *g*

MfG Fabsi

akkonsaarland
11.08.2007, 01:23
Es wird dann erst schlimm, wenn z.B.:

1. Eine frau mit ihrem leblosen Kind aufm Arm auf die Straße rend und meint, der könnte ihr helfen, weil er ja von der FW ist...

oder

2. Wenn er an ner Unfallstelle vorbeifährt und es dann heist "Die Feuerwehr ist trotz winken einfach vorbei gefahren"...
Im ersten Moment inter essiert das die Bildzeitung einen feuchten Kehricht, ob es doch nicht die FW war ^^



word

ausserdem prollstyle vom feinsten und das niveau von dem feuerwehrs und anderes volk in deutschland wegkommen soll.
es gab vor jahren hier einen getunten peugot mit der heckbeschriftung

Peugot

dann der löwe riesengroß

firefighter


ganz schlimm sag ich da nur

FiRe-1987
11.08.2007, 01:27
ja sicher is das scheisse, wie gesagt, ich würds mir auch nich aufs auto kleben (is auch nich rot ;-) ), aber es geht drum ob es erlaubt is und nich darum ob es moralisch gesehen gut is...

Newty
11.08.2007, 06:36
zu 1)
Der durschnittliche FFler hat auch nur seinen großen EH-Schein, da kann auch ein echtes LF kommen...

zu 2)
Dieses rote Auto muss ja nicht zuständig sein. In einer Massenkarambolage ohne Verletze ist der erste Abschlepper vom ADAC ja auch nicht meiner, weil ich auch einen bestellt habe :)
Alternativ: Die Polizei rast an unseren glimpflichen Karambolage vorbei - nehmen wir an, zu einer Schlägerei - anstatt den Unfall aufzunehmen. Da kann man immer einen Strick draus drehen und mit Sensationsjournalismus "Brot und Spiele" fürs Volk erzeugen.

FiRe-1987
11.08.2007, 06:51
meine meinung nochmal: ihr habt beide recht... einerseits sieht es scheisse aus, wenn ein rotes auto mit aufschrift feuerwehr irgendwo vorbei fährt anstatt zu helfen.. aber andererseits, JEDER müsste anhalten und helfen, wenn die winkend am strassenrand stehen, da das sonst unterlassene hilfeleistung ist. jeder der nen führerschein hat, hat auch den ersthelfer- bzw den "sofortmaßnahmen am unfallort"-schein... also müsste jeder helfen, dann is egal ob das ein echtes FFW-Fahrtzeug is oder ein "falsches" oder ein brauner opel astra (als beispiel ;-) ) .... und das argument mit der bildzeitung find ich echt nich angebracht ^^... also, selbst wenn es erlaub ist, auf ein rotes auto "feuerwehr" zu schreiben, was ich lächerlich fänd aber egal, dann ist das für mich ein normaler pkw... für mich is auch ein LF das durch die stadt fährt ein normaler PKW bzw LKW, da es sich so verhält wie ein normaler verkehrsteilnehmer.. anderst sieht der fal aus, wenn es mit SoSi fährt, dann ist es für mich ein "nicht normales Fahrzeug".... aber da gehen die meinungen auseinander... wenn ich mir nen alten streifenwagen von den grünen ersteiger, dann sieht man auch dass da mal "polizei" drauf stand, und dann sieht man auch von weitem ein grün/weisses auto, aber dann is das kein streifenwagen der Polizei... also, ein normales auto.... und dann kann mir niemand da nen strick draus drehen, wenn ich damit rumfahr, da ich keine "hoheitlichen" aufgaben erfüll...

ballalaika
11.08.2007, 14:17
Servus zusammen,

ich habe vor kurzem mit nem Bekannten über folgendes Thema diskutiert, und wollte nun mal eure Meinung dazu wissen:

Ist es erlaubt, an seinem neuen roten Kleinwagen einen weißen Schriftzug "Feuerwehr" an den Türen und am Heck anzubringen, oder nicht?!
Wird hierdurch sugeriert, dass es sich um ein Feuerwehreinsatzfahrzeug handelt, auch wenn kein Blaulicht angebaut ist, oder ist das erlaubt, genau wie die Aufkleber über dem Rückspiegel an der Windschutzscheibe oder auf der Heckscheibe?

Danke,

Gruß,
Tom :-)

Kannst du ja dann ein Schild mit "Feuerwehr im Einsatz" aufs Dach machen und immer gleich zum Einsatz fahren. Vielleicht noch ein bisschen Material zur Verkehrsabsicherung, ein paar C Schlaüche rein und die Sache passt ;)

MarkusB
11.08.2007, 14:40
Also ich kann dem Thema beisteuern, dass das Fahrzeug nicht in RAL 3000 lackiert sein darf. Das ist nämlich der Feuerwehr vorbehalten.

Bist du da sicher?
Ich meine, dass RAL 3024 geschützt ist (Tagesleuchtrot, viele Berufsfeuerwehren, z.B. die NRW-RTW ...), das RAL 3000 jedoch nicht.

Pille112
11.08.2007, 15:08
Auch RAL 3024 ist nicht geschützt, sondern wird ab einer gewissen Prozentualfläche des Fahrzeugs als Beleuchtungseinrichtung, lt. StVZO, angesehen und bedarf daher einer Zulassung und Eintragung in den Fahrzeugschein.

überhose
11.08.2007, 15:11
Quelle: Unser GerätewartQuelle liegt falsch.

F64098
11.08.2007, 15:37
Auch RAL 3024 ist nicht geschützt, sondern wird ab einer gewissen Prozentualfläche des Fahrzeugs als Beleuchtungseinrichtung, lt. StVZO, angesehen.

Da die fluoreszierenden Farben bei Tageslicht grundsätzlich mehr sichtbares Licht abstrahlen, als durch normale Reflektion, gelten sie grundsätzlich als lichttechnische Einrichtung. Von einer prozentualen Beschränkung habe ich noch nie was gehört.

Daß die Zulassungsbehörden diese Sache nicht sonderlich beachten, steht auf einem anderen Blatt. Außerdem hatten wir uns darüber schonmal in einem anderen Thread geärgert ;-)

MfG

Frank

Fabpicard
12.08.2007, 03:03
Ohne jetz konkret nach §§§ gefragt zu haben, hab ich das Anliegen mal einem befreundeten Anwalt vorgetragen.
Der Schriftverkehr enthält folgendes:

Anfrag:
Gegen welche Gesetze verstößt:
1. Man klebt sich den Schriftzug "Feuerwehr" groß und breit aus Auto
2. Gleiches mit "Polizei"
3. Man lässt das auto auch noch so aussehen wie eins von diesen beiden *g*

Antwort:
ist in jedem bundesland anders. hier in rheinland-pfalz gegen das POG (Polizei- und Ordnungswidrigkeitengesetz). evtl vielleicht noch versuchte amtsanmaßung


Genaueres könnt ihr ja jetz für euer BL selbst raussuchen :)

MfG Fabsi

Pille112
12.08.2007, 11:36
[...]evtl vielleicht noch versuchte amtsanmaßung
Sorry Fabsi, aber dann sollte er vielleicht nochmal nachlesen.

Um den Tatbestand der Amtsanmaßung zu erfüllen muß 1. der Täter sich als Amtsperson ausgeben und 2. auch eine Amtstätigkeit vollziehen vgl StGB § 132.

ggf. würde hier Vorspiegelung falscher Tatsachen (Betrug) bzw. arglistige Täuschung zum tragen kommen wenn dadurch eine andere Tat verschleiert werden soll oder er sich einen Vorteil dadurch verschaffen will.

Überlegt doch mal genau...
Betriebsfeuerwehren sind auch nicht als Feuerwehren anerkannt, also Privatfahrzeuge.
Damit meine ich jetzt keine LF o.ä. sonden z.B. Kleintransporter in RAL 3000 mit der Aufschrift Feuerwehr die dort als MZF/Versorgungsfahrzeug laufen.
Die würden dann ja auch eine Amtsanmaßung begehen und/oder nicht zugelassen werden.

Fabpicard
12.08.2007, 12:08
Sorry Fabsi, aber dann sollte er vielleicht nochmal nachlesen.

Das "evtl" von ihm war wohl nicht auf die Lackierung und Beklebung selbst bezogen, sondern eher auf das Verhalten des Fahrers ;)

MfG Fabsi

Poli
12.08.2007, 19:23
ggf. würde hier Vorspiegelung falscher Tatsachen (Betrug) bzw. arglistige Täuschung zum tragen kommen wenn dadurch eine andere Tat verschleiert werden soll oder er sich einen Vorteil dadurch verschaffen will.


Betrug kann es nicht sein, denn wo ist der rechtswidrige Vermögensvorteil den man sich alleine durch das Bekleben des Fahrzeuges verschaffen will?

Guckt Du hier:
263 StGB

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Eine arglistige Täuschung kann es auch nicht sein, denn zu welcher Willenserklärung will ich wen auch immer durch die Beklebung des Autos bewegen?

Guckst Du hier:

Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte.


Was meiner Meinung nach viel eher in Betracht kommen könnte, wäre der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB.

Geschütztes Rechtsgut ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch den unbefugten, d.h. nicht „verdienten“ Gebrauch von Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (BGH 31, 62; 36, 277). Der Täter gibt Garantien in die Qualität, Lauterkeit und Vorhersehbarkeit von Verhalten oder Leistungen in bestimmten sozialen Funktionen vor, die er nicht besitzt. Strafrechtlich handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld insbesondere von Täuschungsdelikten, wobei es auch Elemente des Ehren- und Staatsschutzes enthält.

abc-truppe
12.08.2007, 23:26
Hi,

mal abgesehen, dass man sich somit ziemlich lächerlich macht, würde ich sagen, dass solange kein Ortsname mit Emblem/Wappen mit aufgedruckt wird, es wie jeder normale Aufkleber gehandhabt werden kann.
Man möge mich verbessern...

Richtig!

Das Emblem (Wappen genannt) unterliegt dem Copyright der Stadt / Gemeinde und daher bekommst du deswegen Probleme! Quelle: Leiter Ordnungsamt

überhose
13.08.2007, 08:24
Das Emblem (Wappen genannt) unterliegt dem Copyright der Stadt / Gemeinde und daher bekommst du deswegen Probleme! Quelle: Leiter OrdnungsamtGenauer: Copyright im eigentlichen Sinne ist es nicht. Es wird durch die Gemeindeordnungen der Ländern vorgeschrieben, dass ein Gemeindewappen nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeindeverwaltung verwendet werden darf (z.B. in RLP § 5 Abs. 3 GemO). In der Praxis gibt es Gemeinden, die genehmigen es keinem, und solche, die genehmigen es per Satzung gleich jedem im Gemeindegebiet ansässigen eingetragenen Verein. Als Privatmann zur Verzierung seines FW-Spielautos könnte es bei der Genehmigung schon zu Problemen kommen...

Pille112
13.08.2007, 13:06
Hier ging es mir nicht primär um die Beschriftung des Fahrzeugs sondern um ggf. Begünstigungen.


Betrug kann es nicht sein, denn wo ist der rechtswidrige Vermögensvorteil den man sich alleine durch das Bekleben des Fahrzeuges verschaffen will?

Guckt Du hier:
263 StGB

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
z.B. sich mit Hilfe des Fahrzeugs Zutritt/Zufahrt zu eintrittspflichtigen Veranstaltungen zu verschaffen.


Eine arglistige Täuschung kann es auch nicht sein, denn zu welcher Willenserklärung will ich wen auch immer durch die Beklebung des Autos bewegen?

Guckst Du hier:

Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte.
z.B. Täuschung der Strafverfolgungsbehörden (z.B. beim Überfahren einer roten LZA, halten/parken in Fußgängerzone etc.)


Was meiner Meinung nach viel eher in Betracht kommen könnte, wäre der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB.

Geschütztes Rechtsgut ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch den unbefugten, d.h. nicht „verdienten“ Gebrauch von Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (BGH 31, 62; 36, 277). Der Täter gibt Garantien in die Qualität, Lauterkeit und Vorhersehbarkeit von Verhalten oder Leistungen in bestimmten sozialen Funktionen vor, die er nicht besitzt. Strafrechtlich handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld insbesondere von Täuschungsdelikten, wobei es auch Elemente des Ehren- und Staatsschutzes enthält.
Kommt nicht in Betracht, da der Begriff "Feuerwehr" ein nicht geschützter Begriff ist.
Wird nur dann zum tragen kommen wenn zusätzlich noch Wappen/Embleme verwendet werden welche geschützt sind.

Newty
13.08.2007, 20:06
Naja... wobei alle Dinge, die du genannt hast, immer eine aktive, illegale Handlung vorrausetzen. Ohne kriminelle Energie werden sich die Tatbestände von dir wohl kaum erfüllen. Ein Tatbestand ist befahren einer Fußgängerzone auch ohne Feuerwehr-Aufkleber. Erschleichen von Dienstleistungen ebenfalls. Sicherlich wird es, falls es zu einem Verfahren kommt, erschwerend hinzugerechnet, dass der Beklagte arglistig getäuscht hat. Solange der Fahrer eines roten KFZ mit Feuerwehraufkleber keinen illegalen Nutzen daraus ziehen _will_, ist das unbedenklich.

Ein Freund von mir wurde in einer Verkehrskontrolle auch schon einmal durchgewunken und gegrüßt. Passendes Auto, zwei Mann mit blauem Hemd, Tetra-Antenne... wenn ich diese Situation der Verwechslung mit einer Zivilstreife nun bewusst herbeiführe, kommt die Täuschung ins Spiel - wenn es nun einmal so war, ohne Absicht, Pech gehabt!

Firefighterlb11
16.08.2007, 11:21
Aaaaaalso,

erstmal vielen Dank für den regen Gedankenaustausch.

Das Auto (das ich NICHT besitze) ist nicht in RAL3000 sondern in einem schicken rotmetallic lackiert. Es ging einfach nur darum, ob man das Fahrzeug (Türen und evtl. Heckstoßstange) mit nem weißen FEUERWEHR-Schriftzug bekleben darf, oder nicht.
Mit dem Fahrzeug soll keinesfalls der Anschein erweckt werden, dass es sich dabei um ein Feuerwehreinsatzfahrzeug handelt, sondern lediglich die Mitgliedschaft einer FF zum Ausdruck gebracht werden.

hannibal
16.08.2007, 11:36
Aaaaaalso,

erstmal vielen Dank für den regen Gedankenaustausch.

Das Auto (das ich NICHT besitze) ist nicht in RAL3000 sondern in einem schicken rotmetallic lackiert. Es ging einfach nur darum, ob man das Fahrzeug (Türen und evtl. Heckstoßstange) mit nem weißen FEUERWEHR-Schriftzug bekleben darf, oder nicht.
Mit dem Fahrzeug soll keinesfalls der Anschein erweckt werden, dass es sich dabei um ein Feuerwehreinsatzfahrzeug handelt, sondern lediglich die Mitgliedschaft einer FF zum Ausdruck gebracht werden.

Rechtlich steht dem nichts im Wege

aber neben der Mitgliedschaft zu einer HIORG kann man so auch div. Psychosen zum Ausdruck bringen :-)

akkonsaarland
16.08.2007, 11:36
also als werbeaufdruck auf jedenfall.
aber um mich nicht zum spott der leute zu werden, würde ich den aufkleber nicht höher als 3 cm auf den Kofferraumdeckel machen

Firefighterlb11
16.08.2007, 11:45
also als werbeaufdruck auf jedenfall.
aber um mich nicht zum spott der leute zu werden, würde ich den aufkleber nicht höher als 3 cm auf den Kofferraumdeckel machen

Okay, das ist doch mal ne Aussage :-)

Kofferraumdeckel, oder halt Heckstoßstange ;-)

Gruß aus SB :-)

FiRe-1987
16.08.2007, 15:22
oder halt Heckstoßstange ;-)

Gruß aus SB :-)
und dann fährt einer vom THW hinter dir, bekommt aggros und "will den aufkleber entfernen", aber mit seiner eigenen stoßstange ;-) ...

NEIN, war nich ernst gemeint, bevor sich jetzt THWler melden, oder jemand sagt "wir sind alles BOS" oder sowas....

Max K.
17.08.2007, 17:10
THW wird doch eh bald abgeschafft ;-)

Da könnte man es höchstens noch mit der Bundeswehr zu tun kriegen, die haben dann sicher auch schlagkräftigere Argumente..

SCNR ;-)

FiRe-1987
17.08.2007, 17:43
nen leopard 2 im rückspiegel oder so :-D

firefighteropp
20.08.2007, 22:45
Ein Freund von mir wurde in einer Verkehrskontrolle auch schon einmal durchgewunken und gegrüßt. Passendes Auto, zwei Mann mit blauem Hemd, Tetra-Antenne... wenn ich diese Situation der Verwechslung mit einer Zivilstreife nun bewusst herbeiführe, kommt die Täuschung ins Spiel - wenn es nun einmal so war, ohne Absicht, Pech gehabt!

So gehts mir bei jeder Kontrolle.Roter Golf IV vorne ein Feuerwehraufkleber hinten einer und schon ist man durch :D

AkkonHaLand
20.08.2007, 23:23
Ich hoffe die Aufkleber sind drauf, weil du zeigen möchtest, dass du die Feuerwehr magst. 6643

Wenn sie drauf sind, weil du durchgewunken wirst ist es Täuschung und somit strafbar... 66426644

firefighteropp
20.08.2007, 23:40
Natürlich nur um zu zeigen das ich dazu gehör.In der Frontscheibe unten rechts der kleine Runde und in der Heckscheibe den "Schnell, Kompetent, Zuverlässig".

AkkonHaLand
21.08.2007, 00:06
Evtl noch Interesse an einem Magnetschild? "Gaffer im Einsatz" oder so? Würde nen Sonderpreis machen... 6647

firefighteropp
21.08.2007, 00:11
Nö danke sowas brauch ich doch nicht :D

Mr. Blaulicht
21.08.2007, 10:07
Evtl noch Interesse an einem Magnetschild? "Gaffer im Einsatz" oder so? Würde nen Sonderpreis machen... 6647
Auch beleuchtet als Dachaufsetzter? ;-)