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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weg zum Gerätehaus



HLF20/16
05.08.2007, 20:17
Hi Jungens

also habe da mal eine Frage die mir noch NIE jemand richtig und klarb eantworten konnte.

nehmen wir mal an der Flipper geht und ich muss zum Einsatz. Habe ich dann auch Als Feuerwehrmann auf dem Weg zum Gerätehaus besondere Rechte?? Wie geschwindigkeitsübertretung, fahren über rote ampel etc??

Danke

David

Rico16
05.08.2007, 20:23
Hi Jungens

also habe da mal eine Frage die mir noch NIE jemand richtig und klarb eantworten konnte.

nehmen wir mal an der Flipper geht und ich muss zum Einsatz. Habe ich dann auch Als Feuerwehrmann auf dem Weg zum Gerätehaus besondere Rechte?? Wie geschwindigkeitsübertretung, fahren über rote ampel etc??

Danke

David

Kurz und knapp: Nein, denn du fährst ja mit deinem privat PKW zum Gerätehaus. Du hast keine Sonderrechte, wenn du mit deinem privat PKW zum Gerätehaus fährst.

HLF20/16
05.08.2007, 20:28
bist du dir da ganz sicher? weil eigentlich JEDER kamerad vorsichtig über ne rote Kreuzung fährt oder jeder was schneller fährt. Auch Knäöllchen werden von der Stadt meist gezahlt bzw verfallen wenn wir den einsatz bericht einreichen.!?

hänschenklein
05.08.2007, 20:30
solange nichts passiert.... nur dann ist das geschrei groß. nen blaulicht aufs dach setzen darfst du aber sicher nicht

Rico16
05.08.2007, 20:31
bist du dir da ganz sicher? weil eigentlich JEDER kamerad vorsichtig über ne rote Kreuzung fährt oder jeder was schneller fährt. Auch Knäöllchen werden von der Stadt meist gezahlt bzw verfallen wenn wir den einsatz bericht einreichen.!?
Ja, das mag sein, dass es vielleicht in einigen Städten so ist, aber wenn deine Kameraden einen Unfall haben, wenn sie über die rote Ampel fahren oder zu schnell fahren und damit jemanden gefährden/verletzen, dann haben sie ein Problem.....
Wenn man ein bisschen schnell zum Gerätehaus fährt beim Einsatz ist ok (macht sicher jeder), solange man niemanden in Gefahr bringt.

HLF20/16
05.08.2007, 20:32
ja wenn du nen großbrand hast fährst du sicher auch mit 80 oder so inner 50 zone. oder etwa nicht? oder denkste dir ach egal die kinder in dem haus können ruhig was warten??

hänschenklein
05.08.2007, 20:35
ohne worte, du bist vllt. der nächste der die hauptperson spielt in dem thema "feuerwehrmann auf "einsatzfahrt" zum gerätehaus verunglückt - reißt 7 jähriges kind mit in den tot"

dem großbrand kannste als einzelner auch nicht besser entgegenwirken, wenn du en minütchen früher da bist.

ich leg dir mal die fahrerbelehrung und ein fahrsicherheitstraining ans herz


fährst du sicher auch mit 80 oder so inner 50 zone. oder etwa nicht?

ne eher 90 oder 95... wenn du schnell genug an den inseln, parkenden autos ,spielenden kinder und der oma mitm krückstock vorbei rauschst, dazu noch die passende idealline findest, ja dann schaffst du sogar noch die 100 ;)

HLF20/16
05.08.2007, 20:43
ach das ist doch quatsch. die hab ich schon aber danke :)

ich rase auch nciht wie ein wilder durch die Stadt. Schon klar zügig aber immer sicher. aber man hört so oft geschichten das man schneller fahren darf, auch vorsichtig über rot etc. aber immer wrid wie jetzt auch nur spekuliert und keine hat nen gesetzestext oder so wo das steht......gut StVo aber naja man ist halt dann im einsatz oder nicht? naja aufm weg zumindest.

NWD
05.08.2007, 20:45
§ 35 - Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Steht nix von Fahrzeugen drin, das wird z.T. so ausgelegt das es um die Personen geht. Allerdings ist hier die Rechtssprechung relativ schwammig.
Es gibt daher viele Feuerwehren die das ihren Mitarbeitern per Dienstanweisung untersagen
Das zieht zwar nicht unbedingt vor Gericht, jedoch könnte man dir damit dienstlich was. ( abmahnung / rausschmiss )



(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Da keiner weiss, das du ein FWler bist, wirds verdammt schwierig. Und sobald was passiert haste dich an (8) nicht gehalten und bist fällig.

Denn mit

§ 38 - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an UnfalI- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

hast du erst zu tun sobald du in deinem Dienstfahrzeug sitzt. Also "Wegerecht" oder Blaulicht am Privat-KFZ = definitiv NICHT!


Also: Es stehen dir unter Vorbehalt ( fehlende Rechtssprechung ) Sonderrechte zu ( kein "Wegerecht" ).
Falls jedoch etwas passiert ( Unfall ect. ) wirst du belangt.

Ich würde es mir dreimal überlegen in wie fern ich dann meine Sonderrechte einsetze. Denn die Unfallgefahr erhöht sich extrem, die Autofahrt wird daher sehr anstrengend und wenn was passiert biste dran.

hänschenklein
05.08.2007, 20:45
ne bist nicht im einsatz vondaher gilt die stvo. keiner sagt, dass man so späßchen mit der roten ampel etc. darf, es wird höchstens GEDULDET solange nichts schiefgeht.

DME-Murxer
05.08.2007, 20:46
Das ganze scheint rechtlich in einer Grauzone zu sein.
Als ich 1989 meinen Maschi-Lehrgang besucht habe, wurde noch erzählt, auch bei der Anfahrt zum Gerätehaus habe man Sonderrechte. Wegerechte nicht.

Bei gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen (damals hat die Polizei einen Normalerweise direkt danach angehalten) brauchte man nur seinen alarmierten Melder zeigen und der Polizist hat einen weiterfahren lassen.
Es durfte nur halt nix passieren, wobei mir persönlich ein Fall bekannt ist, wo ein Kamerad seinen PKW-Schaden (auf der Anfahrt rechts-vor-links mißachtet) vom Kommunalen Shadensausgleich ersetzt bekommen hat. Die Flensburger Punkte hat er aber erhalten.

Anbei die Empfehlung der Niedersächsischen Feuerwehrunfallkasse:

ballalaika
05.08.2007, 20:47
Quelle: http://www.helpi.com/Infos-Wissenwertes/Sonderrechte.htm

Haben Feuerwehrleute Sonderrechte, wenn sie mit dem Pkw im Einsatzfall zum Feuerwehrhaus fahren? Seit Monaten wird diese Frage kontrovers diskutiert, in den Bundesländern gibt es darüber unterschiedliche Auffassungen. Nun hat sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen schriftlich zu dieser Thematik geäußert. Hintergrund: Frank Fuhrmann, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Laatzen (Niedersachsen), hatte sich in einem Brief an Verkehrsminister Bodewig gewendet und um Klarstellung der Fakten gebeten. Wir geben den ungekürzten Antwortbrief des Verkehrsministeriums nachstehend wieder.

Sehr geehrter Herr Fuhrmann,
Herr Bundesminister Bodewig dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 14. März 2001 und hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten. Wegen der Vielzahl der Briefe, die ihn täglich erreichen, kann er dies zu seinem Bedauern nicht persönlich tun.

Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind neben den sonst in § 35 Abs. 1 StVO genannten Hoheitsträgern die Feuerwehr und der Katastrophenschutz befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Um zu gewährleisten, dass die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren möglichst schnell zu ihrem Einsatzort gelangen, haben sich die für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden dafür ausgesprochen, dass die Mitglieder dieser Organisationen im Alarmfall auf der Fahrt von der Wohnung oder vom Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt oder zum eigentlichen Einsatzort Rechte im Sinne von § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen können. Der Betreffende muss bei dieser Fahrt jedoch in besonderer Weise gebührende Rücksicht auf die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nehmen (§ 35 Abs. 8 StVO).

Wird gegen ein Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, das im Alarmfall auf der Fahrt von der Wohnung/Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt/Einsatzort Rechte im Sinne von § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nimmt, wegen eines festgestellten Verstoßes gegen geltende StVO‑Vorschriften ein Ordnungswidrigkeitsverfahren - Verwarnungsgeldangebot oder Einleitung eines Bußgeldverfahrens - eröffnet, so kann der Betroffene seine Rechtfertigungsgründe gegenüber der zuständigen Behörde vortragen und, beispielsweise anhand von Einsatzplänen der Freiwilligen Feuerwehr, auf die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der erwähnten Sonderrechte besonders hinweisen. Die zuständige Behörde wird sodann vorgebrachte Entlastungsargumente bzw. vorgelegtes Entlastungsmaterial zu würdigen und in der Sache zu entscheiden haben.

Ein »Wegerecht« gemäß § 38 Abs.1 StVO, dem zufolge andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen müssen, steht Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren im Alarmfall auf der Fahrt von der Wohnung/Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt/Einsatzort nicht zu; dieses setzt »blaues Blinklicht« in Verbindung mit dem Einsatzhorn voraus.

Abschließend weise ich darauf hin, dass auch die allgemeine Notstandsregelung des § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz durch die Rettungsleitstelle veranlasste »Alarmfahrten« von der Wohnung/dem Arbeitsplatz zur Rettungswache/Einsatzort rechtfertigen kann, wenn durch die Alarmierung eine akute Gefahrenlage erkennbar ist, zur Abwehr der Gefahr ein Abweichen von den allgemeinen Verkehrsregeln unerlässlich ist und nicht die sich daraus ergebende Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs im Einzelfall schwerer wiegt.

Natürlich soll die StVO bundesweit gleich angewandt werden. Die Durchführung der StVO ist jedoch aufgrund der Zuständigkeitsregelung des Grundgesetzes eine ausschließliche Angelegenheit der Bundesländer. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es in diesem Zusammenhang in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Auffassungen geben kann.

Sollten jedoch in Zukunft bei den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der Durchführung von Alarmfahrten zwischen Wohnung und Einsatzort Schwierigkei*ten in verkehrsrechtlicher Hinsicht auftreten, wäre ich für eine Unterrichtung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen dankbar. Erforderlichenfalls wird das Thema dann erneut auf die Tagesordnung der regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen mit den Vertretern der obersten Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer gesetzt werden.

Bei auftretenden Schwierigkeiten in Einsatzbereich Ihrer Freiwilligen Feuerwehr empfehle ich Ihnen auch, sich an das für Fragen des Straßenverkehrs fachlich zuständige Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Ihres Bundeslandes zu wenden.

HLF20/16
05.08.2007, 20:48
Danke Jungs

merke ich mir


eine frage noch. Was sollen denn diese FEUERWEHR IM EINSATZ gelblichter aufem dach. Kann doch eh keiner im Rückspiegel lesen und was soll mir das bringen? das darf man ja drauf machen oder?

telemanne
05.08.2007, 20:49
Ohne hier jetzt eine Diskussion abwürgen zu wollen, dieses Thema wurde hier schon zig-mal breitgetreten und ausgelutscht. Benutzt die Suchfunktion, sucht nach "Sonderrechten" und ihr werdet fündig und könnt euch ausgiebigst darüber informieren.

Um es mit einem Satz (ok mehrere Sätze *g*)zu sagen: Auch in einem Privat-PKW können grundsätzlich Sonderrechte wahrgenommen werden. Vorausgesetzt? Na was wohl, die Tatbestandsvoraussetzungen aus § 35 StVO liegen vor. Nach Rechtssprechung des OLG Stuttgart sind Sonderrechte nich fahrzeuggebunden, sondern personengebunden. Daraus folgt, SoRe prinzipiell auch für Privat-PKW-, Fahrradfahrer und Fußgänger möglich. Wer was anderes behauptet, hat (sorry) keine Ahnung. Allerdings hat die Geschichte einen Haken. Das Innenministerium BaWü --> empfiehlt <-- auf SoRe zu verzichten, wegen mangelnder Kennzeichnungsmöglichkeit. Somit bleibt es dem "SoRe"-Fahrer überlassen, ob er sich im (Un)Fall der Fälle darauf beruft oder nicht.

Sodele, Mahlzeit

Edit: Jetzt war ich etwas langsamer mit meinem Statement wie Ballalaika.

ballalaika
05.08.2007, 20:50
Danke Jungs

merke ich mir


eine frage noch. Was sollen denn diese FEUERWEHR IM EINSATZ gelblichter aufem dach. Kann doch eh keiner im Rückspiegel lesen und was soll mir das bringen? das darf man ja drauf machen oder?

also soviel ich weiß, bin mir aber nicht sicher, sind beleuchtete und blinkende dachaufsetzer nicht zulässig, werden aber von den MEISTEN polizisten gedultet.

hänschenklein
05.08.2007, 20:50
jo, beleuchtet EIGENTLICH nicht. die bewirken keine vorzüge im straßenverkehr sondern dienen einfach nur als warnung für die anderen, ob diese dir dann aus rücksicht platz machen oder sogar aus absicht den weg versperren ist ne andere sache...

HLF20/16
05.08.2007, 20:51
wärst du so dumm undw ürdest den weg versperren??? alleiine das du das denkst*kopfschüttelhoch10*

hänschenklein
05.08.2007, 20:58
wärst du so dumm undw ürdest den weg versperren??? alleiine das du das denkst*kopfschüttelhoch10*

sowas hat es alles schon gegeben !

abc-truppe
05.08.2007, 21:03
BELEUCHTUNG ist verboten, da eine lichttechnische Einrichtung1
Vergesst das bitte nicht!

unter www.einsatzforum.de wurde diese Frage auch schon desöfteren gestellt ;)

Superyoshi
05.08.2007, 21:53
Mir ist das vor kurzer Zeit auch durch den Kopf gegangen , habe dann hier nachgefragt :

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=119305

überhose
06.08.2007, 08:08
Schon lustig, wie hier mal wieder mit falsche Rechtswissen um sich geschmissen wird, obwohl die Themen (sowohl die Sonderrechtsfrage als auch Dachaufsetzer) hier schon zigfach angesprochen wurden...

Poli
06.08.2007, 13:15
Schon lustig, wie hier mal wieder mit falsche Rechtswissen um sich geschmissen wird, obwohl die Themen (sowohl die Sonderrechtsfrage als auch Dachaufsetzer) hier schon zigfach angesprochen wurden...

Und genau so kommen dann die hängenden Ohren zu stande, wenn die Polizei jemanden zu Kasse bittet, wenn er über die Stränge geschlagen ist!

überhose
06.08.2007, 14:17
Und genau so kommen dann die hängenden Ohren zu stande, wenn die Polizei jemanden zu Kasse bittet, wenn er über die Stränge geschlagen ist!
Richtig. Denn nicht jeder Polizist duldet Rechtsverstöße von Feuerwehrleuten. Und das ist auch gut so!

Zur Ausgangsfrage:
nehmen wir mal an der Flipper geht und ich muss zum Einsatz. Habe ich dann auch Als Feuerwehrmann auf dem Weg zum Gerätehaus besondere Rechte?? Wie geschwindigkeitsübertretung, fahren über rote ampel etc??
Besondere Rechte: Ja! Und zwar die Sonderrechte nach StVO, wie schon von anderen gepostet. Ob Geschwindigkeitsübertretung und Überfahren von Rotlicht darunter zählt, kommt auf den Einzelfall an, hängt nämlich davon ab, ob andere Verkehrsteilnehmer durch deine Fahrweise beeinträchtigt/gefährdet werden. Wir können hier im Forum nicht jede Situation vorausplanen, du musst dich in der jeweiligen Situation immer flott entscheiden, und wenns dumm läuft, haben der Richter und die Anwälte hinterher jede Menge Zeit, um deine Entscheidung zu überprüfen. Daher immer wieder der Rat: Nicht beim Ertönen des Melders/der Sirenen das Hirn ausschalten, den Wichtigkeitsmodus nicht auf Höchststufe setzen, ruhig und vorausschauend zum GH fahren. Jeder, der sich schon im Vorraus Gedanken macht, wie er sich nach der Alarmierung verhält, der sich eine bestimmte Einsatzvorbereitung zurecht gelegt hat (einfachste Verhaltensmuster: immer gleicher Aufbewahrungsplatz für Schlüssel, sinnvolle Kleidungsvorbereitung daheim und im GH...), wird am Ende genau so schnell sein, wie derjenige, der mit quietschenden Reifen, Warnblinker, Dachaufsetzer und Beule im Auto auf den Parkplatz geflogen kommt und dann mit zitternden Beinen versucht, irgendwie in seine PSA zu kommen.

Memo1
06.08.2007, 14:56
Eben und da ist halt bei manchen das prob. der Melder geht an und bei manchen das Hirn aus.
Also man muß sogar anhalten wenn einen die Polizei anhalten möchte, z.b. allg. Verkehrskontrolle....aber meistens lassen die einen weiter fahren....
Wie gesagt Sonderrechte hat man mit dem Privat PKW auf dem Weg zum GH, aber ob man die unbedingt einsetzen muß (z.B. Rotlicht an der Ampel)...?
Habe selber knapp 2km zum GH und 2 Ampeln dorthin und was soll´s wenn es nicht das erste Auto ist, nehmen wir halt das nächste....oder besetzen die NAST.

hannibal
06.08.2007, 16:24
Langsam ist sicher
und sicher ist schnell

das trifft das ganze gerade für jüngere Kameraden ganz passend

ansonsten: Forensuche

woodstock
06.08.2007, 17:37
Wir haben auch so einen Spruch:



"Langsam es pressiert"


Den sag ich auch immer ganz gern zu den etwas jüngeren Kameraden, die es immer verdammt eilig zum Feuerwehrhaus haben.
Bringt keinem was, wenn man jemanden für einen Einsatz gefährdet, behindert oder gar verletzt, auch nicht sich selber.

hias
06.08.2007, 18:15
Einen solchen oder ähnlichen Spruch gibt es wohl in allen HiOrgs

bei der Bergwacht ganz beliebt:
2 Schritte stehenbleiben

HAIXMAN
06.08.2007, 18:59
In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
Aber nur als Feuerwehrler!!
Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)

Bergwacht9902
06.08.2007, 19:05
Aber nur bei der FW und nicht bei den SEG"lern, oder? Wär da der Dachaufsetzer dann auch verboten?

Alex22
06.08.2007, 19:11
Aber nur bei der FW und nicht bei den SEG"lern, oder? Wär da der Dachaufsetzer dann auch verboten?

Kommt drauf an ob die SEG zum RD oder KatS gehört.
Wenn RD dann keine SoRemit Privat PKW, wenn KatS dann schon.

Max K.
06.08.2007, 19:13
In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
Aber nur als Feuerwehrler!!

Stimmt nicht ganz:

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (STVO §35)



Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..

Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..

Alex22
06.08.2007, 19:17
Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.

Falsch .. jedes Bundesland kann bestimmte Dinge der StVO auslegen wie es will.
Das hier ist zB so ein Fall.

überhose
06.08.2007, 19:17
In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
Aber nur als Feuerwehrler!!
Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
Schon wieder so ein Käse. *Kopfschüttel*

Max K.
06.08.2007, 19:25
Falsch .. jedes Bundesland kann bestimmte Dinge der StVO auslegen wie es will.
Das hier ist zB so ein Fall.

Gibt es denn ein Bundesland, in dem es per Erlass verboten wurde?

Poli
06.08.2007, 20:02
Gibt es denn ein Bundesland, in dem es per Erlass verboten wurde?


Ich habe mal für einen entsprechenden Vortrag versucht, die "Meinungen" einzelner Bundesländer zu sammeln.

Ich habe zwar die Unterlagen leider nicht mehr, kann aber aus Erinnerung sagen, dass es Bundesländer gibt, die SONDERRECHTE für die Anfahrt nach Alarmierung zum Gerätehaus als zulässig betrachten! Andere Bundesländer halten eine derartige Regelung für unzulässig!

Genial war die Auskunft des Landes Niedersachsen. Es gab nämlich keine! Weder ein Festlegen auf eine Zulässigkeit noch ein eindeutiger Hinweis auf eine Unzulässigkeit!

Pille112
06.08.2007, 20:04
Genial war die Auskunft des Landes Niedersachsen. Es gab nämlich keine! Weder ein Festlegen auf eine Zulässigkeit noch ein eindeutiger Hinweis auf eine Unzulässigkeit!
Sowas nennt man Politik !!!

Memo1
06.08.2007, 20:13
[/QUOTE]
Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..

Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..[/QUOTE]
Der Einsatz fängt an wenn es piept.
Da ist natürlich die sache von der Zweckmäßigkeit, also wie weit ist es zum Feuerwehrhaus/Meldung was los ist, wie lange ist der Alarm schon wieder her...

abc-truppe
06.08.2007, 21:40
Und Dachaufsetzer sind, in unbeleuchteter Version, erlaubt, egal wer du bist.
Schreib drauf "Feuerwehr im Einsatz", "THW auf dem Weg zum ALDI" oder sonstwas, das ist vollkommen egal. Solange ein Begriff nicht geschützt ist kannst du dir aufs Dach setzen, was du willst und wann du willst.
Was der Bürger denkt, beachte ich mal nicht!

hannibal
06.08.2007, 21:59
Und Dachaufsetzer sind, in unbeleuchteter Version, erlaubt, egal wer du bist.
Schreib drauf "Feuerwehr im Einsatz", "THW auf dem Weg zum ALDI" oder sonstwas, das ist vollkommen egal. Solange ein Begriff nicht geschützt ist kannst du dir aufs Dach setzen, was du willst und wann du willst.
Was der Bürger denkt, beachte ich mal nicht!

Einer der besten und im Kern treffensten Beiträge zu diesem Thema

Alex22
06.08.2007, 22:26
Und Dachaufsetzer sind, in unbeleuchteter Version, erlaubt, egal wer du bist.
Schreib drauf "Feuerwehr im Einsatz", "THW auf dem Weg zum ALDI" oder sonstwas, das ist vollkommen egal. Solange ein Begriff nicht geschützt ist kannst du dir aufs Dach setzen, was du willst und wann du willst.
Was der Bürger denkt, beachte ich mal nicht!

Falsch ...
Das ist nach einem Ministerialschreiben vom 16.03.2000 für Bayern nicht zulässig.
Hier darf das Schild nur benutzt werden wenn man im Einsatzfalle zum Gerätehaus/Schadstelle fährt.
Dafür dürfen in Bayern aber die Schiler retroreflektierend sein.

abc-truppe
06.08.2007, 22:34
Falsch ...
Das ist nach einem Ministerialschreiben vom 16.03.2000 für Bayern nicht zulässig.
Hier darf das Schild nur benutzt werden wenn man im Einsatzfalle zum Gerätehaus/Schadstelle fährt.
Dafür dürfen in Bayern aber die Schiler retroreflektierend sein.

Ah, okay, dann hab ich das mal für ein anderes BL gelesen, danke für die Info.

@hannibal: Ist das ironisch gemeint? War nur die Antwort auf die Frage von bergwacht 9022...

hannibal
06.08.2007, 22:35
@ abc Truppe

das war eigentlich ernst gemeint

weil es den Zauber dieser Presslinge mit einem Satz auflöst

Bergwacht9902
06.08.2007, 23:14
Es ist spät und ich frag mal ganz blöd; was ist mit retroreflektierend gemeint?

abc-truppe
07.08.2007, 10:02
Klicke Er, lese Er und lerne Er:
http://www.3msafety.ch/contentd/sichtbarkeit_reflection.asp

Quasi kein beleuchterer Aufsetzer, sondern eher ein reflektierender!

Erst gestern abend habe ich wieder das Phänomen beobachtet. In der Stadt, wo ich Urlaub mache, wurde anscheinend alarmiert und ein VW Transporter eines Handwerkers, das Dach vollgestopft mit Leitern und Kisten, fuhr hinter einem kleinen VW her. Warnblinker an und erst nach längerem Suchen fand ich das Schild "Feuerwehr im Einsatz". Aber schön dicht auffahren und rumgestikulieren wie ein Irrer. Das ist ja wirklich nicht Sinn und Zweck, besonders weil der arme Mann vor ihm keine Chance hatte, irgendwas zu erkennen, nur dass einer dicht auffährt und rumfuchtelt.

THW-Tom
07.08.2007, 10:43
Hallo zusammen.

Da Lobe ich mir das THW. Da ist die Inanspruchnahme von Sonder- oder Wegerechte per Rundferfügung untersagt. Punkt. Da gibt es auch nix zu diskutieren.

Gruß

Tom

abc-truppe
07.08.2007, 11:07
Die Frage ist nur, obs die einzelnen THWler interessiert - so wie ich das bei uns sehe, definitiv nicht.
Aber wenn sowas rausgegeben wurde, find ichs gut!

THW-Tom
07.08.2007, 11:11
Das steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Es kann sich aber keiner Rausreden. die Rundverfügungen sind für alle THW´ler zugänglich über das Extranet.

Hier mal der Text:

Titel: Keine Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten mit Privat-Pkw

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 StVO nach einer Alarmierung
bei der Anfahrt zur Unterkunft bietet, wie bei anderen Einsatzorganisationen, im THW
immer wieder Anlass zur Diskussion.
Grund hierfür ist oft eine Fehleinschätzung der tatsächlichen Rechts- und Verfügungslage,
weil das Recht zur Anwendung des § 35 StVO eine Reihe von Vorbehalten und
Einschränkungen enthält, und von den Bundesländern wie auch von der Rechtsprechung
differenziert und zum Teil unterschiedlich ausgelegt wird.
Für den THW-Helfer entsteht so im konkreten Fall sehr schnell ein Irrtum hinsichtlich
der Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten. Damit verbunden ist ein erhebliches
Risiko, für mögliche Folgen persönlich haftbar gemacht zu werden, und sei es
nur durch ein Bußgeld, z.B. wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände wird daher hiermit für das THW folgende
Regelung mit bundesweiter Gültigkeit verfügt:
1. Das THW verzichtet bei der Anfahrt mit Privatfahrzeugen zum Ortsverband oder
auch zur Einsatzstelle (Anfahrt zum Einsatz nach einer Alarmierung) auf die Inanspruchnahme
von Sonderrechten gemäß § 35 StVO.
2. Eine Inanspruchnahme des Wegerechtes nach § 38 StVO mit Privatfahrzeugen
kommt im THW (unabhängig welchem Zweck die Fahrt dient) bereits wegen der
fehlenden technischen Ausstattung (blaues Rundumlicht, Einsatzhorn) nicht in
Frage.
3. Bei der Anfahrt zum Ortsverband oder zu anderen Dienstorten zu sonstigen
Zwecken (außerhalb einer Alarmierung) scheidet die Anwendung von Sonderrechten (§ 35 StVO) oder Wegerecht (§ 38 StVO) wegen fehlender Rechtsgrundlage
von vornherein aus.
Irrtümliche oder missbräuchliche Anwendung von Sonder- oder Wegerecht wird in der
Praxis immer der handelnden Person (dem Fahrer) zugeschrieben. Diese haftet somit
nicht nur im buß- oder strafrechtlichem Sinn, sondern gegebenenfalls auch privatrechtlich
für entstandene Sach- oder Vermögensschäden.

Gruß

Tom

Poli
07.08.2007, 12:04
@THW-Tom

Das ist mal eine eindeutige Regelung!

THW-Tom
07.08.2007, 12:14
Sach ich doch.
Alles klipp und klar geregelt.
Was der einzelne macht ist dann dem seine Sache.

Wobei ich der Meinung bin, dass es beim THW eh auf eine Minute früher oder später net ankommt (ich weiss, dass ich etz gleich gesteinigt werde ;-) )

Gruß

Tom

Memo1
07.08.2007, 12:52
Sach ich doch.
Alles klipp und klar geregelt.
Was der einzelne macht ist dann dem seine Sache.

Wobei ich der Meinung bin, dass es beim THW eh auf eine Minute früher oder später net ankommt (ich weiss, dass ich etz gleich gesteinigt werde ;-) )

Gruß

Tom
Nö, weil du recht hast. Beim THW ist das halt so die kommen erst dann wenn es richtig gebumst hat und da hat man dann normalerweise die Zeit zum normalen anfahren an die Unterkunft.

Pat
07.08.2007, 20:09
Würde ja heissen man könnte bei den THW Autos die SoSi Anlage und Blaulicht abbauen oder wie hab ich die Regelung zu verstehen?

hannibal
07.08.2007, 20:12
Das es dem THW Helfer Peter Müller rechtlich piepsegal ist ob er im Aldi eine Tüte Milch kauft oder zur THW Unterkunft im Einsatzfalle fährt

nur wie will das THW dann seine x+10 Minuten SEGs aufrechterhalten ?

Bergwacht9902
07.08.2007, 20:19
Ich glaube eher er zitiert Memo1 damit, das das THW in der Regel erst in zweiter Reihe alarmiert wird.

NWD
08.08.2007, 13:26
Es kommt ja auch drauf an was ich beim THW für ne Fachgruppe habe.

Eine Fachgruppe Elektrotechnik die komplett raus mus, weil irgendwo nen Strommast zugeeist umfällt, hats zwar eilig aber im Endeffekt wirds bei ner Anfahrtszeit von ein oder 2 Stunden nicht groß auffallen ob der Helfer Müller nu 5 oder 7 Minuten braucht bis er auf Wache ist.

In ländlicheren Kreisen, wo das THW Aufgaben der Feuerwehr übernimmt ( Bergung bei VUs ect. ) wird das anders geregelt sein. Ne FF kriegt das ja auch hin ohne SoRe. Also normalerweise.. hoffentlich .. ..

Aber zum Großteil ist das THW die zweite Reihe , genauso wie KatS / SEG.
Die haben dann eben ne relativ großzügige Ausrückzeiten.

Brandbatsch
08.08.2007, 13:56
....Aber zum Großteil ist das THW die zweite Reihe , genauso wie KatS / SEG.
Die haben dann eben ne relativ großzügige Ausrückzeiten.....

Genau den man wird als SEG erst alarmiert wenn der Einsatz gelaufen so 15 bis 25 Minuten nach Einsatz beginn ist kling blöd ist aber so bei uns

Gruß Michael

überhose
08.08.2007, 14:06
Genau den man wird als SEG erst alarmiert wenn der Einsatz gelaufen so 15 bis 25 Minuten nach Einsatz beginn ist kling blöd ist aber so bei uns
Hör auf deine Signatur, und nimm dir Zeit, um diesen Satz mal so wortmäßig zu ordnen, dass er verständlich wird ;-)

Falls ich ihn jetzt schon richtig verstanden haben sollte, mein Lieblingssatz: Dann ist die AAO für'n Ar***.

NWD
08.08.2007, 15:00
Ich habs (glaube ich) verstanden.

Irgendwo ensteht eine Lage für THW / SEG / whatever.

I.d.R. sind die ersten Meldungen so beschissen das erstmal ein ( mehr oder weniger ) großes Aufgebot Rettungsdienst / Feuerwher hinfährt und dann feststellt das es zuviel ist.

D.h. es sind meistens schon Einsatzkräfte vor Ort.

Mr. Blaulicht
08.08.2007, 15:14
Falls ich ihn jetzt schon richtig verstanden haben sollte, mein Lieblingssatz: Dann ist die AAO für'n Ar***.
Du hast ihn richtig verstanden. In der Regel muss erst der OrgEL gefragt werden, um eine SEG zu alarmieren. Nur in einzelnen Situationen wurde bisher sofort alarmiert, OHNE Nachfrage. Aber das ist die Ausnahme bei uns... :-(

NWD
08.08.2007, 19:38
Jo.

Erstmal RD /FW mit EL.
Der will nen OrgL
Der lässt dann nen FB alamieren
Dann kommt der Rest.

Alex22
08.08.2007, 20:06
In ländlicheren Kreisen, wo das THW Aufgaben der Feuerwehr übernimmt ( Bergung bei VUs ect. ) wird das anders geregelt sein.


Wo soll das denn sein?

überhose
08.08.2007, 20:37
Wo soll das denn sein?Schau mal hier: http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=378786#378786

Edit: Da ist viel Geschwafel dabei, wenns schnell gehen soll: http://www.thw-simmerath.de/index.php?pid=9
Diese fahren allerdings mit FW zusammen die THL, selten alleine.

Alex22
08.08.2007, 20:51
Schau mal hier: http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=378786#378786

Edit: Da ist viel Geschwafel dabei, wenns schnell gehen soll: http://www.thw-simmerath.de/index.php?pid=9
Diese fahren allerdings mit FW zusammen die THL, selten alleine.


Da muß aber was gewaltig schief gelaufen sein ...
Denn das THW ist nach den Gesetzen gar nicht dafür verantwortlich solche Hilfe zu leisten.

überhose
08.08.2007, 21:00
Da muß aber was gewaltig schief gelaufen sein ...
Denn das THW ist nach den Gesetzen gar nicht dafür verantwortlich solche Hilfe zu leisten.
Das ist das kleinste Problem. Amtshilfe, und fertig. Ich sehe da an sich keine Probleme, und finde es äußerst positiv, dass hier blau und rot regelmäßig in Redundanz zusammenarbeiten.

Bergwacht9902
08.08.2007, 21:07
Junge Junge, der Fuhrpark kann sich wahrlich blicken lassen ;-)

Alex22
08.08.2007, 21:18
Das ist das kleinste Problem. Amtshilfe, und fertig. Ich sehe da an sich keine Probleme, und finde es äußerst positiv, dass hier blau und rot regelmäßig in Redundanz zusammenarbeiten.

Ne, weil rein rechtlich ist das nicht ihre Aufgabe...
Die mischen sich in was ein was sie "gar nix angeht".

Gesetz
zur Regelung der Rechtsverhältnisse
der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG)
Vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert § 3 Abs. 7 durch
Art. 5 Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen vom 21.12.04 (BGBl. I S. 3592)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse des Technischen Hilfswerks und seiner Helfer.
(2) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Es hat folgende Aufgaben:
1. Technische Hilfe im Zivilschutz,
2. technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes,
3. technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
(3) Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 2 werden im Technischen Hilfswerk Einheiten und Einrichtungen aus Helfern aufgestellt. Die Helfer stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das sich nach den folgenden Vorschriften bestimmt.

Poli
08.08.2007, 22:48
Tach zusammen!

Ist schon interessant, in welche Richtung sich dieser Thread bewegt. Von der simplen Frage ob SoRe zulässig sind zur Exkursion in das THW-Gesetz!

Ich versuche mal, das eigentliche Thema wieder aufzunehmen.

Habe mal auf der Seite der FUK geschaut und diesen Dateianhang gefunden. Ist schon lustig zu lesen, dass sich die FUK im Jahre 2003 einer Empfehlung des nieders. IM aus dem Jahre 1992 anschließt.

Letztendlich aber auch nur eine Empfehlung ( oder anders gesagt eine "Lehre von dröhnenden Nichts"!).

Pille112
09.08.2007, 00:00
Außerdem würde ich das nicht von der Organisation abhängig machen sondern von der Alarmierung z. B. auch nachalarmierte Einheiten völlig egal ob Fw oder THW etc.

hannibal
09.08.2007, 05:00
Habe mal auf der Seite der FUK geschaut und diesen Dateianhang gefunden. Ist schon lustig zu lesen, dass sich die FUK im Jahre 2003 einer Empfehlung des nieders. IM aus dem Jahre 1992 anschließt.

Letztendlich aber auch nur eine Empfehlung ( oder anders gesagt eine "Lehre von dröhnenden Nichts"!).

Ob die FUK diese Empfehlung rausbringt oder eine Katze hat ein Gewehr.
Der Inhalt ist einfach nur schwammig geschrieben und wirft bei 80% mehr Fragen als Antworten auf.

Vor allem wird immer wieder vom Worstcase ausgegangen - Unfall mit Personenschaden. Dabei denke ich mal wird ein nicht unerheblicher Teil der 35er Problematik auf Kleinigkeiten wie Einbahnstraßen und Geschwindigkeitsübertretungen aufbauen

Was kann man tun?

Entweder man macht Druck über die politische Schiene das die Anfahrt zum GH explizit in den 35er aufgenommen wird

oder man wartet einfach ab bis der erste Fall höchstrichterlich entschieden wird

Pille112
09.08.2007, 09:25
Der Inhalt ist einfach nur schwammig geschrieben und wirft bei 80% mehr Fragen als Antworten auf.
...wie fast alle Gesetze/Verordnungen die etwas erlauben/gewähren.


Entweder man macht Druck über die politische Schiene das die Anfahrt zum GH explizit in den 35er aufgenommen wird
Guter Grundgedanke, aber da sich noch nicht einmal z.B. die Patschenhäuptlinge in einem Kreis untereinander "grün" sind, wie willst Du da denn ganz Deutschland und vor allem alle Hilfsdienste unter einen Hut kriegen?


oder man wartet einfach ab bis der erste Fall höchstrichterlich entschieden wird
...auch das steht nicht zu erwarten, das die nach 62 Jahren nun auf einmal diese Problematik erkennen und auch noch sinnvoll und vor allem EINDEUTIG dazu Stellung nehmen.

überhose
09.08.2007, 09:40
Ne, weil rein rechtlich ist das nicht ihre Aufgabe...
Die mischen sich in was ein was sie "gar nix angeht".Schuldige, wenn ich da jetzt etwas fehlinterpretiere, aber das liest sich wie dunkelstes Kirchturmdenken. Amtshilfe ist Aufgabe so ziemlich jeder Behörde, da brauchts keine spezialgesetzliche Zuweisung. Außerdem, gibt's die wirklich nicht?
Zitat aus dem genannten Gesetz:

3. technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
Je nach Größe/Aufstellung/Verfügbarkeit der FW-Einheiten liegt die Schwelle des "Unglücksfalles größeren Ausmaßes" nunmal schon da, wo ein zweiter hydraulischer Rettungssatz benötigt wird. Bei uns fährt man generell mit 2 Rettungssätzen einen VU-PKlemm an, wenn das dort die Feuerwehr auch für notwendig hält, aber mit alleinigen Mitteln/Nachbarwehren (zeitlich, personell) nicht durchführen kann, warum nicht das THW mit ins Boot holen?


Aber langsam sind wir etwas weit von der Ursprungsfrage weg (auch wenn die geklärt sein sollte). Wenn Bedarf besteht, kann hierzu ja ein neuer Thread aufgestellt werden.

überhose
09.08.2007, 09:43
Vor allem wird immer wieder vom Worstcase ausgegangen - Unfall mit Personenschaden. Dabei denke ich mal wird ein nicht unerheblicher Teil der 35er Problematik auf Kleinigkeiten wie Einbahnstraßen und Geschwindigkeitsübertretungen aufbauenIn dem Moment, wo es zu einem Personenschaden kommt, kann doch nach allgemeinem Verständnis der 35 eigentlich gar nicht mehr greifen.

Poli
09.08.2007, 14:03
Ob die FUK diese Empfehlung rausbringt oder eine Katze hat ein Gewehr.
Der Inhalt ist einfach nur schwammig geschrieben und wirft bei 80% mehr Fragen als Antworten auf.

Deshalb schrieb ich ja auch von der "Lehre vom dröhnenden Nichts"! Ich kann hier im Forum auch jedem empfehlen, seine (soweit vorhanden) Feuerwehrbekleidung mit rosa Schleifen und hellgrünen Streifen zu "verschönern". Ob sich da jemand dran hält, ist letztendlich seine Sache!

Eine eindeutige rechtliche Vorgabe wäre für alle ein hilfreiches Mittel. Aber diese Grauzone in Nds. ist zum k.....! Nicht nur für die die es betrifft, wenn den Pieper los geht, sondern auch für diejenigen, die sich die Mühe machen, anderen rechtliche Sicherheit zu vermitteln.