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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NKTWs in Bayern



Bergwacht9902
21.07.2007, 19:24
Weiß jemand ob die NKTWs der SEGen in Bayern alle gleich aufgebaut sind, also auch vom Typ her einheitlich sind?

Pille112
21.07.2007, 23:04
Laßt mich nicht dumm sterben - was ist denn ein NKTW ???
Nach welcher DIN/EN ist der aufgebaut/ausgestattet?

Bergwacht9902
22.07.2007, 09:30
NKTW -> Notfall-KTW, ich glaube ähnlich den Mehrzweckfahrzeugen. In Südostbayern werden die SEGen umstrukturiert; u.a. RTWs weg, dafür NKTWs her.

Pille112
22.07.2007, 10:42
Danke - also ein "RTW light" sozusagen, bleibt nur die Frage nach dem Sinn - bestimmt wieder mal Kostenersparnis.

Fabpicard
22.07.2007, 11:05
Zum Glück ist es nicht überall kostenersparnis...

Bei uns haben wir jetzt einen KTW durch einen neuen erstetzt und diesen dann zum N-KTW ausgebaut...

Die BF hier hat auch einen KTW zum N-KTW umgerüstet und eine anderer Stützpunkt Rettugswache hat schon lange einen KTW zum N-KTW umgerüstet...

Selbst wenn ein KTW hier nur als "First Responder" vorraus geschickt ist, ist es manchmal beruhigend wenn man auf seinem KTW einen Defi und den Rest einner RTW-Ausstattung hat...

Ok, was fehlt ist ein Schwebetisch... mhhh und sonst fällt mir nix ein...

Axo nebenbei, in RLP ist auf einem N-KTW mindestbesetzung RS-RS

MfG Fabsi

Bergwacht9902
22.07.2007, 11:15
Genau, kostenersparnis und eine vereinheitlichung der SEGen. Den NKTW kann dann also auch der RS fahren; man muß nicht wie sonst beim RTW erst auf einen RA warten damit dieser abrücken kann.

Pille112
22.07.2007, 14:16
hmm - soll der NKTW dann als "Erstversorger" oder auch zum Transport als Primärrettungsmittel eingesetzt werden???

Das würde dann ja ggf. das geltende RDG aushebeln wenn dort ein RA gefordert ist.

Fabpicard
22.07.2007, 14:21
hmm - soll der NKTW dann als "Erstversorger" oder auch zum Transport als Primärrettungsmittel eingesetzt werden???

Sagen wir mal so... Wenn gerade kein RTW verfügbar ist, und man müsste eh nen KTW hinschicken ist es doch gut wenn dieser alles nötige drauf hat um den Patienten zu versorgen ;)

MfG Fabsi

Pille112
22.07.2007, 14:34
...als "Erstversorger" ist dagegen ja auch nichts einzuwenden, nur wie schon gesagt würde alles andere ggf. die geltenden RDG's da absurdum führen bzw. aushebeln.
Da wäre dann die HvO-Regelung die sauberere Lösung.

Fabpicard
22.07.2007, 15:07
nur wie schon gesagt würde alles andere ggf. die geltenden RDG's da absurdum führen bzw. aushebeln.

Du musst aber auch immer bedenken in welchem BL du dich aufhälst ;)

Zudem ist es gerade in größeren Städten nicht immer das Problem, dass man auch einen weiter entfernten RTW alarmiert...

Wenn du hier schon einen RTW in der Eifel im Einsatz hast und vielleicht den nächst stationierten auch schon... dann wirds echt kritisch...

Da kann der nächste RTW schonmal unter Umständen bis zu 40 Minuten brauchen...

Dann ist ein N-KTW der vielleicht nur 10min. Anfahrt und beim Notfall vielleicht nur 10min. bis S7 braucht effektiver... weil er dann meist 20min. später schon im KH ist... Also quasi in der Zeit wenn der andere RTW er da wäre...

MfG Fabsi

Pille112
22.07.2007, 15:42
Grundsätzlich gebe ich Dir ja auch recht, aber dann sollte man auch die geltenden Gesetze lockern und z.B. nicht zwischen Primär- und Sekundärrettungsmitteln unterscheiden.
Ich bin auch der Ansicht, dass ein KTW mit RS besetzt ähnlich addäquat "retten" kann als ein RTW - ja, auch wenn ich mir mit der Ansicht wieder einmal den Zorn meiner RA-Kollegen zuziehe.

...und das mit dem Bundesland bzw. der Region hat damit nichts zu tun, denn der Fehler liegt im System welches die RD-Betreiber nutzen und mit deren Kostenrechnung.

Mir geht es hier ja auch nur um die rein rechtliche Seite, auf die ja nur immer und allzu gerne hingewiesen wird, und nicht um das durchführen einer praktikablen Lösung - auch wenn diese die RA-Stellen noch weiter abbaut.

Jede Medallie hat zwei Seiten und das kann unter Umständen auch Arbeitsplätze kosten bzw. verhindern und das zum eindeutigen Vorteil des RD-Betreibers.

boerndibaer
22.07.2007, 16:02
in Bayern z.B. sagt das BayRDG deutlich, dass ein Rettungsmittel auch mit "Niedrigerqualifizierten" Helfer besetzt sein kann, wenn es andernfalls nicht ausrücken könnte. Denke das wird in anderen Bundesländern auch so sein. Von daher sehe ich kein problem wenn so ein NKTW auch mal im Ernstfall einen eigentlichen RTW-Einsatz fährt.

Fraglich ist nur ob wir damit nicht auf Dauer einen Rückschritt machen. So ein NKTW kann nunmal alleine schon vom Platzangebot und dem Liegekomfort keinen RTW ersetzen und die KTWs, die in den SEGn fahren, meist schon gleich gar nicht.

Naja, lassen wir uns überraschen....

hias
22.07.2007, 17:38
in Bayern z.B. sagt das BayRDG deutlich, dass ein Rettungsmittel auch mit "Niedrigerqualifizierten" Helfer besetzt sein kann, wenn es andernfalls nicht ausrücken könnte. Denke das wird in anderen Bundesländern auch so sein. Von daher sehe ich kein problem wenn so ein NKTW auch mal im Ernstfall einen eigentlichen RTW-Einsatz fährt.

Fraglich ist nur ob wir damit nicht auf Dauer einen Rückschritt machen. So ein NKTW kann nunmal alleine schon vom Platzangebot und dem Liegekomfort keinen RTW ersetzen und die KTWs, die in den SEGn fahren, meist schon gleich gar nicht.

Naja, lassen wir uns überraschen....

Wenn ich mich nicht irre die Besatzung eines NKTW genauso wie die eines normalen KTW in Bayern.
Zumindest fährt unserer seit Jahren mit dieser Besetzung als Hintergrund in der Nacht und das nicht nur als Erstversorger wenn der zuständige RTW bereits im Einsatz ist.

Das mit dem Rüchschritt seh ich nicht so, da bei uns vor ein paar Jahren ein zweiter RTW bereitgestellt wurde der allerdings nur Tagsüber fährt.
liegt auch daran dass Nachts das einsatzaufkommen einfach zu niedrig ist um einen zweiten RTW im 24h dienst zu Rechtfertigen.

Nachtrag: Unser KTW hat bis auf das LP12 die vollständige Ausstattung eines RTW

Pille112
22.07.2007, 18:23
Ah - dann braucht der RD-Betreiber also auch keinen RA nachts zu bezahlen - sehr arbeitgeberfreundlich

Bergwacht9902
22.07.2007, 18:35
Ebend, das ist auch ein Scheitelpunkt den es auszuloten gilt. Aber daran werden wir alleine wohl wenig ändern können. Ich meine den NKTW(anschaffung) nur in Bezug auf SEG-Bestände, unabhängig vom Hauptamtlichen geschehen.

hias
22.07.2007, 18:45
Naja der NKTW fährt sowohl tagsüber als auch Nachts überwiegend Krankentransporte, kann aber von der Ausstattung her jederzeit einen Notfalleinsatz übernehmen.

Und einen RTW der über 80% Krankentransporte fährt halte ich persönlich auch für übertrieben, weil alles wofür ich keinen NA brauchen kann ich meiner Meinung auch mit einer KTW beatzung abarbeiten und sobald das ganze ein Notartzeinsatz wird kommt sowieso der nächste freie RTW dazu.
Also ganz so einfach ist es mit der Arbeitgeberfreundlichkeit auch nicht

und wenn der Betreiber das ganze geschickt einfädelt dann fährt der NKTW auch Nachts mit RA

Pille112
22.07.2007, 20:22
[...] weil alles wofür ich keinen NA brauchen kann ich meiner Meinung auch mit einer KTW beatzung abarbeiten und sobald das ganze ein Notartzeinsatz wird kommt sowieso der nächste freie RTW dazu.
...und wenn man mal ganz ehrlich ist könnte man 80% der NA-Einsätze auch mit dem KTW fahren wenn der Akademiker seine Koffer mitbringt - ich meine das nur vom Platzangebot und vom Personal her.


Also ganz so einfach ist es mit der Arbeitgeberfreundlichkeit auch nicht und wenn der Betreiber das ganze geschickt einfädelt dann fährt der NKTW auch Nachts mit RA
...und so schließt sich der Kreis, also brauchen wir eigentlich nur noch die Hälfte, wenn nicht noch weniger, unserer so tollen RTW's und wieder freut sich der RD-Betreiber, denn das fehlende Material kann dann ja auch das anrückende NEF mitbringen.

Hallo Leute - damit seid ihr auf den Weg in die 70er des letzten Jahrhunderts, ganz zu schweigen von den gesetzlichen Vorgaben welche somit umgangen werden.

Das ist ein Rückschritt, genauso wie die Einführung der sog. Sondermietwagen - ohne notfallmedizinische Ausstattung und mit unqualifizierten Personal die Krankentransporte durchführen.

hias
22.07.2007, 21:22
Wenn der NKTW mit RA fährt bedeutet dass aber für die Leitstelle noch lange nicht dass bei entsprechenden Einsätzen der RTW stehen bleiben kann.

Und des Material ist im NKTW oder RTW wesentlich wichtiger als im NEF, weil sonst kann ich gleich lauter NAW Einsetzen weil der Notartzt ja dann immer Aufgrung von fehlendem Material wieder an den RTW gebunden ist.

Um das mal klarzustellen, ich bin sicher nicht dafür dass weniger RTW's eingetzet werden, aber einen RTW der zwar in der Nacht besetzt ist aber in der Woche nur 1-2 Notfalleinsätze fährt ist einfach nicht gerechtfertigt.
Da setz ich doch lieber einen entsprechenden NKTW als Erstversorger ein und pfeif bei entsprechender Lage den anrückenden RTW zurück und lass den NKTW transportieren als dass ich nochmal einen RTW vorhalte.

Fabpicard
22.07.2007, 21:24
Hallo Leute - damit seid ihr auf den Weg in die 70er des letzten Jahrhunderts, ganz zu schweigen von den gesetzlichen Vorgaben welche somit umgangen werden.

Wenn RTW's durch N-KTW's ersetzt werden, hast du sicherlich recht...

Aber zumindest hier in der Gegend ist mir kein Fall bekannt, wo das geschehen ist...

Hier werden lediglich die bestehenden KTW's zu N-KTW's aufgerüstet, was ich für einen Fortschritt und keinen Rückschritt betrachte ^^

MfG Fabsi

Pille112
22.07.2007, 21:35
Wenn RTW's durch N-KTW's ersetzt werden, hast du sicherlich recht...
Nichts anderes passiert aber wenn sie als Primärrettungsmittel eingesetzt werden, was ja wohl der Fall zu sein scheint.

Fabpicard
22.07.2007, 21:51
Nichts anderes passiert aber wenn sie als Primärrettungsmittel eingesetzt werden, was ja wohl der Fall zu sein scheint.

Ich müsste mich verlesen haben, aber bisher schrieben alle nur, dass diese zu Notfällen geschickt werden, wenn kein RTW mehr verfügbar ist...

Und da finde ich es immernoch besser, wenn ein N-KTW hinfährt, als ein KTW ^^

Wer letztendlich den Transport durchführt entscheidet sich ja meist eh erst an der Einsatzstelle...

Es gibt doch genug Notfalleinsätze, die nachher nur in ner Kaffee-fahrt enden...

Und wenns wirklich was schliemmeres ist, dann trifft meist ja eh das NEF und ein RTW von weiter weg ein und übernimmt...

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
23.07.2007, 10:27
Ihr vergesst bei Eurer Diskussion ein klein bisschen die Finanzierung des Rettungsdienstes. Sowohl der RA-Stellen als auch der Fahrzeuge an sich.
1) Notfall-KTW sind und bleiben KTWs. Sie gehören einer Organisation, die unter betriebswirtschaftlichen Bedingungen eine Dienstleistung, nämlich den Krankentransport durchführt. Aufgurnd organisationsinterner Synergien KANN er auch für Notfälle eingesetzt werden, aber er ist halt mal "nur" ein KTW und wird von den Krankenkassen als solcher bezahl!!! Dabei ist es völlig egal, wie er ausgestattet ist und wie er besetzt ist.
2) ein RTW ist und bleibt ein RTW. Je nach Bundesland ist der Einsatz von RA oder RS vorgesehen. Die Anzahl der RTW ist im Bedarfsplan geregelt. Demenstprechend sind ausreichend RAs zu beschäftigen, um das Fahrzeug qualifiziert zu besetzen. Dabei spielen die Wünsche des Arbeitgebers eine nur sehr untergeordnete Rolle!
Insofern ist es völliger Quatsch, wenn hier behauptet wird, dass mit NKTW eine Kostenersparnis durchgezogen werden soll.

Gruß, Mr. Blaulicht

akkonsaarland
23.07.2007, 11:08
Es ist sogar das gegenteil der Fall
durch Ausstattung mit AED und Medumat wird die Ausstattung sogar noch teurer

grab3107
23.07.2007, 11:20
Also in unseren Bereichen ist es eher andersrum. Da sind die KTW´s noch vor einigen Jahren mit all diesem ausgestattet gewesen und sind im Sinne der Bayern-KTW´s jetzt eben nicht mehr damit ausgestattet. Das einzige was drauf ist is noch ein kleiner notfallrucksack mit dem notwendigsten und eine o2-Inhalationseinheit sowie halt das übliche rudimentäre Material.

Die SEG´n sind zumeist mit ausgemusterten RTW´s ausgestattet (unsere mit einem der 435tkm drauf hat mit dem II. Motor). Glaube auch kaum das es bei uns ein Aufrüsten geben wird.

Mr. Blaulicht
23.07.2007, 11:48
Die SEG´n sind zumeist mit ausgemusterten RTW´s ausgestattet (unsere mit einem der 435tkm drauf hat mit dem II. Motor). Glaube auch kaum das es bei uns ein Aufrüsten geben wird.
Von so etwas träumen wir hier...

Bergwacht9902
23.07.2007, 12:45
Von so etwas träumen wir hier...
Wieso, was habt ihr denn?

Mr. Blaulicht
23.07.2007, 12:59
Willst Du das wirklich wissen?

Okay, wir haben einen Arztwagen (nicht zu verwechseln mit dem Arzttruppwagen). Und zwei 4TW, von denen der eine abwer schon mehr als 20 Jahre auf dem Buckel hat und auch nicht immer gut versorgt wurde.
Ausserdem haben wir einen Technik-LKW, der ohne Beladung aber vollbesetzt bereits sein zulässiges Gesamtgewicht erreicht, und zwei MTWs.

Gruß, Mr. Blaulicht

Bergwacht9902
23.07.2007, 13:09
Ohje, und was ist bitte ein Arztwagen? NEF ;-) Andere Frage von mir; sind denn Viertragewagen überhaupt sinnvoll für eine SEG?

grab3107
23.07.2007, 13:15
Find ich schon. Bei uns is das aufgeteilt. Wir haben Komponente Rettungsdienst/Unterstützung (meistens mit RTW und KTW), Transport (die haben dann 4TW´s usw.) usw. Bei uns sind SEG-Mäßig ein RTW, ein MTW und ein Anhänger stationiert. Wobei man mit dem MTW und dem Anhänger nicht besonders viel erwarten kann....

Bergwacht9902
23.07.2007, 13:20
Mir ist kein Einsatz bekannt wo Patienten im KTW4 transportiert wurden. Wenn die Patientenanzahl dementsprechend hoch ist, werden halt weitere Rettungsmittel herangezogen.

grab3107
23.07.2007, 13:47
Naja, also wir habe nschon das eine oder andere Mal (ich glaub bisher 3x....) leichtverletzte damit transportiert. Aber das war auch wirklich eine absolute Ausnahme. Sind halt noch "überbleibsel" aus der Zeit wo man immer mit nem großen Knall gerechnet hatte. Ach ja, stimmt, beim Dresden-Hochwasser haben wir da auch transportiert.

Pille112
23.07.2007, 14:43
Ich denke auch, dass es eigentlich keinen Sinn macht extra für eine SEG einen KTW und/oder RTW vorzuhalten und dann im Gegenzug sein Material auf Anhänger zu verlasten.
Ich favorisiere immer noch einen RW-San für SEG'en, da hat man alles drauf - 9 Mann/Frau rein und los geht's.

grab3107
23.07.2007, 14:51
Also RTW´s finde ich nicht verkehrt. Bei uns passiert es schonmal wenn der Regel-RD net ausreciht das dann halt die SEG RD-Unterstützungs-Schleife alarmiert wird. Was ich net so ganz in nutzen sehe ist die Transport-Kappa von 4TW´s....

Fabpicard
23.07.2007, 14:56
Ich favorisiere immer noch einen RW-San für SEG'en, da hat man alles drauf - 9 Mann/Frau rein und los geht's.

Und für unseren werden wir immer beneidet *g*

Ein schöner alter Rundhauben Merzedes Bomber der zumindest unter dem Weißen Lack und im Innenraum noch Blau ist :D (Das der auch noch Allrad hat, darf man keinem mehr erzählen, sonst kommt zu den Tränen meist noch ein Geheule dazu *hihi* )

Mal sehen, vielleicht gibts ja noch nen 2. von der Sorte, wenn unsere Teilkomponente von BHP 25 auf BHP 50 aufgestockt wird *freu*

Was sonst noch so in der Halle steht, verrat ich jetzt besser nicht... Ich sag nur weitere 7 motorisierte Fahrzeuge ;) (axo, plust ein weiteres SEG-Rettungstaucher und Boote...)

MfG Fabsi

Pille112
23.07.2007, 14:59
Effektiv im Einsatz war ich 1978 bei der Schneekatastrophe mit einem 4-TrW.
Ergo: die Viecher machen keinen Sinn - nicht mal auf einem San-Dienst.

@ Fabpicard:
...so einen hatten wir früher auch mal, der war nur innen noch rot.
Leider wurde er dann gegen einen 7,5 t "Möbelkoffer" mit LBW getauscht - echt ein Verlustgeschäft.

Bergwacht9902
23.07.2007, 16:38
Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Ich denke das trifft auch auf SEG Fahrzeuge zu. Unser KTW4 soll auch weg, dafür gibts vom Bund einen KTW2; gut, mit dem kann man wohl eher SEG-Einsätze fahren, denn eine reale Transportkapazität sollte eine SEG schon stellen können und nicht nur einen BHP aufbauen.

Dr.Toppa
23.07.2007, 20:13
Hmmmm...

Wer von euch war beim WJT 2005 im Einsatz?
Da wurden 4-Tragen-KTWs DE FACTO mit 4(!) Patienten beladen!!!
Fand ich auch sinnvoll!
Wenn ich mir schon meinen Weg durch Menschenmassen bahnen muss, dann kann ich zumindest mal mehr als 1 Pat. "verlegen".
Da lohnt sich der Weg wenigstens...

Pille112
23.07.2007, 20:18
hmm - bleibt auch hier die Frage nach der rechtlichen Grundlage zum Einsatz von Mehrtragenfahrzeugen außerhalb des Katastrophenschutzes und der Konformität zum jeweils gültigen RDG.

Fabpicard
23.07.2007, 22:41
hmm - bleibt auch hier die Frage nach der rechtlichen Grundlage zum Einsatz von Mehrtragenfahrzeugen außerhalb des Katastrophenschutzes und der Konformität zum jeweils gültigen RDG.

Wenn bei uns kein KatS-Einsatz (dazu zähl ich auch mal SEG-Alarm) ist, dann hat der 4T-KTW eine Stollenwerk Trage drin... die muss natürlich für einen KatS-Einsatz den DIN-Tragen weichen... aber sonst is es halt ein Stino KTW...

MfG Fabsi

Pille112
23.07.2007, 22:59
Wenn bei uns kein KatS-Einsatz (dazu zähl ich auch mal SEG-Alarm) ist, dann hat der 4T-KTW eine Stollenwerk Trage drin... die muss natürlich für einen KatS-Einsatz den DIN-Tragen weichen... aber sonst is es halt ein Stino KTW...
Möööp - Falsch,
SEG-Einsätze sind Großschadenslagen, Katastrophen werden durch den HVB festgestellt und dann ausgerufen, deshalb wurden ja auch seinerzeit die SEG'en installiert.

Mir ging es um die Mehrfachbeförderungen von Notfallpatienten in einem Sekundärrettungsmittel und das im Bezug auf die gültigen RDG's.

4-TrW mit einer Trage als KTWmit Ausstattung nach DIN/EN im Einsatz ist völlig legitim.

Fabpicard
23.07.2007, 23:14
Möööp - Falsch,
SEG-Einsätze sind Großschadenslagen, Katastrophen werden durch den HVB festgestellt und dann ausgerufen, deshalb wurden ja auch seinerzeit die SEG'en installiert.

Schon richtig... ich wollt damit nur "abkürzen" dass wir den auch bei SEG-Einstäzen mit 4 Tragen fahren ;)


Mir ging es um die Mehrfachbeförderungen von Notfallpatienten in einem Sekundärrettungsmittel und das im Bezug auf die gültigen RDG's.

Von Notfallpatientin schonmal garnicht... ist schliesslich immernoch ein KTW...

Und selbst im KatS-Fall wird der nur mit Leichtverletzten beladen... wie will man sich auch alleine hinten um mehr als einen Notfallpatienten kümmern?

MfG Fabsi

Bergwacht9902
23.07.2007, 23:33
@ Fabsi, transportiert Ihr auch mehr als zwei Patienten im 4Trager? Aber werden dann nicht weitere SEGen oder Transportmittel alarmiert um die Patienten zu transportieren?

Mr. Blaulicht
24.07.2007, 07:22
Ohje, und was ist bitte ein Arztwagen? NEF ;-) Andere Frage von mir; sind denn Viertragewagen überhaupt sinnvoll für eine SEG?
1) Ein Arztwagen ist ein RTW mit zweiter Not-Trage, ansonsten nach DIN-EN ausgestattet. Weiterhin befindet sich Material für die medizinische Versorgung von 25-50 Patienten unterschiedlicher Verletzungsbilder. Besetzung: zusätzlich SEG-Arzt.
Hier (http://mrn-blaulichter.de/details.php?image_id=2790&mode=search) mal ein Bild und eine kurze Beschreibung.

Gruß, Mr. Blaulicht

Dr.Toppa
24.07.2007, 13:53
Da wir beim WJT 2005 als komplette Einsatzeinheit des KatS draußen waren und vom RP selbst angefordert waren, waren auch die Voraussetzungen für den Einsatz der KTW4 mit allen verfügbaren Transportkapazitäten (sprich: 4 Tragen) gegeben.......

Fabpicard
24.07.2007, 17:15
@ Fabsi, transportiert Ihr auch mehr als zwei Patienten im 4Trager? Aber werden dann nicht weitere SEGen oder Transportmittel alarmiert um die Patienten zu transportieren?

Natürlich... Hat ja 4 Tragen...

ABER: Wie ich jetzt schon zum 3. Mal schreibe...

mit 4 Patienten werden ausschliesslich NICHT-Notfälle gefahren ^^

Und selbst mit einem Patienten ist und bleibts immernoch ein KTW... Wobei wir da mit Ausnahme auch EINEN Notfallpatienten mit fahren, wenn der RTW nicht schnell genug vor Ort ist ;)

MfG Fabsi

Pille112
24.07.2007, 17:21
...stimmt, dem sei noch hinzuzufügen, dass es sich trotz Anforderung nicht um einen Einsatz im Rahmen des Katastrophenschutzes handelt und somit hier auch nicht das Katastrophenrecht zum tragen kommt, sondern weiterhin das RDG in vollem Umfang Anwendung findet.

Brandbatsch
24.07.2007, 18:21
hmm - bleibt auch hier die Frage nach der rechtlichen Grundlage zum Einsatz von Mehrtragenfahrzeugen außerhalb des Katastrophenschutzes und der Konformität zum jeweils gültigen RDG.

Hmm sollte man mal die Patienten nach dem RDG fragen ????

Gruß Michael

es lebe der Sinn und Unsinn von Fahrzeugen zur Fahrgastbeförderung

Bergwacht9902
24.07.2007, 18:26
Aber irgendwelchne Herren haben sich ja bei den RDG was gedacht. Dann könnt ich ja auch mit dem KTW4 reguläre Krankentransporte fahren. Vier Pat rein; drei KTWs gespart ;-)

Pille112
24.07.2007, 20:24
Rein rechtlich gesehen geht das auch, denn es dürfen ja bekanntlich so viele Personen transportiert werden wie Plätze (Sitz und Liegeplätze) vorhanden sind.
Also im Krankentransport durchaus machbar, nur das der Transport nicht 4 mal abgerechnet werden kann ist ja klar, denke ich.

Für den "Notfalleinsatz" sind diese Fahrzeuge mit ihrer Ausstattung und ihrer Transportkapazität für den Katastrophenfall konzipiert und gebaut worden.

Mr. Blaulicht
25.07.2007, 07:01
Rein rechtlich gesehen geht das auch, denn es dürfen ja bekanntlich so viele Personen transportiert werden wie Plätze (Sitz und Liegeplätze) vorhanden sind.
Also im Krankentransport durchaus machbar, nur das der Transport nicht 4 mal abgerechnet werden kann ist ja klar, denke ich.
Warum nicht? 4 Transporte - 4 Scheine!
Aber sind für den Qualifizierten Krankentransport nicht DIN-EN-genormte Fahrzeuge vorgschrieben? Und diese DIN-EN schreibt meines Wissens der Transport von höchstens zwei Patienten vor. Also ist der 4TW nicht zugelassen. Außer im Großschadensfall natürlich.

Gruß, Mr. Blaulicht

F64098
25.07.2007, 11:07
Hast Du da mal einen konkreteren Textteil dazu?
Wenn ich mir die Richtlinie für den Krankentransport so betrachte und dazu die Ausstattung der üblichen KTW, fällt ein Transport von 2 Patienten gleichzeitig aus, da die "fachliche Betreuung" für den liegenden Patienten nicht gewährleistet werden kann, wenn auf dem Tragestuhl ein weiterer Patient sitzt. Diesen Patienten entgegen der Fahrtrichtung auf dem Betreuersitz zu befördern, widerspricht aber der "Notwendigkeit der technischen Ausstattung eines KTW" in o.g. Richtlinie.
Bei 2 sitzenden Patienten (1*Tragestuhl, 1* Betreuersitz) wären sogar beide Kriterien nicht erfüllt.

MfG

Frank

Pille112
25.07.2007, 14:09
Warum nicht? 4 Transporte - 4 Scheine!
...frag mal die Kostenträger bzw. schau mal in die Verträge mit den Krankenkassen, dann wirst Du sehen das, dass den Tatbestand des Betruges erfüllt.


Aber sind für den Qualifizierten Krankentransport nicht DIN-EN-genormte Fahrzeuge vorgschrieben? Und diese DIN-EN schreibt meines Wissens der Transport von höchstens zwei Patienten vor. Also ist der 4TW nicht zugelassen.
DIN EN 1789
Typ A2: Patient Transport Ambulance (PTA)
--> Für den Transport eines oder mehrerer Patienten mit Krankentrage und/oder Tragestuhl. (sehr ähnlich dem bisherigen dt. KTW)

Länge des Patientenraumes mind. 2,4 m
Med. Ausstattung: Wie ehem. dt. KTW, nur z.B. ohne RR-Messgerät, Vakuummatratze, Infusionen; Mit tragbarem Sauerstoffgerät, sonstige sowie empfohlene Ausstattung wie in Typ A1


Außer im Großschadensfall natürlich.
Wie schon mehrfach angemerkt wurde: ...auch bei Großschadenslagen behält das RDG in vollem Umfang seine Gültigkeit.
Also erstens sind es KTW's also nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen und zugelassen und zweitens ist deren Verwendung für den Katastrophenfall bestimmt.

Bergwacht9902
25.07.2007, 16:19
Also dürfte ich mit dem KTW4 vom Bund nicht zum SEG-einsatz ausrücken? Demnach nur beim K-Fall?

Pille112
25.07.2007, 16:48
Also dürfte ich mit dem KTW4 vom Bund nicht zum SEG-einsatz ausrücken? Demnach nur beim K-Fall?
Ja und nein - klar darfst Du auch mit dem KTW4 zum SEG-Einsatz ausrücken (Mannschaft und Ausrüstung transportieren und vor Ort auch damit arbeiten), aber eben keine Notfallatienten transportieren => das nur im K-Fall.
Was aber durchaus möglich und auch legal ist, ist z.B. damit bei der Evakuation eines Altenheims liegende Bewohner zu fahren, da das ja keine Notfallpatienten (also Rettungsdienst) sind sondern eine Krankenbeförderung ist, wofür ein KTW ja auch vorgesehen ist.

Fabpicard
25.07.2007, 18:06
Und auch nur EINEN Patienten damit fahren ;)

Wobei Regelungen und die Wirklichkeit später immer etwas anderes sind *g*

MfG Fabsi

Pille112
25.07.2007, 18:07
Und auch nur EINEN Patienten damit fahren ;)
...wo das mit dem EINEN steht mußt Du mir nochmal zeigen, Fabsi.

Fabpicard
25.07.2007, 21:20
...wo das mit dem EINEN steht mußt Du mir nochmal zeigen, Fabsi.

Na das steht bei uns in der Halle... Kannst ja gerne mal in die Rüttel reingucken ;)

Da fällt ein Transport von 2 leichtverletzten schonmal raus...

Bei der KH evakuierung, ok da gings gerade so... die hatten ja beide nicht wirklich was *g*

MfG Fabsi

Brandbatsch
26.07.2007, 09:38
...frag mal die Kostenträger bzw. schau mal in die Verträge mit den Krankenkassen, dann wirst Du sehen das, dass den Tatbestand des Betruges erfüllt....

Nö 4 Transporte 4 Scheine

Gruß Michael

Pille112
26.07.2007, 10:11
@Brandpatsch:
Ja 4 Patienten und dazu auch 4 Scheine ist richtig, mir ging es ja auch nur darum das nicht alle 4 zu 100% als eigenständige Transporte abgerechnet werden dürfen.

grab3107
26.07.2007, 10:37
Is ja schließlich dann ein Sammeltransport......

Pille112
26.07.2007, 11:13
Korrekterweise müßte es Gemeinschaftstransport heißen, Sammeltransport ist wenn ein Patient an mehreren Tagen auf einem Transportschein fährt z.B. zur Bestrahlung.

F64098
26.07.2007, 12:20
Ich vermute mal, daß das pro RDB anders geregelt ist.
Von 1 abgerechneten Schein pro Fahrt, unabhängig von der Anzahl der Patienten, über geteilte Grundgebühr und volle km pro Patient, bis hin zu komplette Gebühr pro Patient, ist mir alles bekannt.
Letztlich ist das ja nur ein Rechenweg, um die anfallenden Kosten auf die jährlichen Einsätze umzulegen.
Theoretisch könnte man ja auch sagen, daß für den 3157. Patient des Jahres eine Gebühr in Höhe der Gesamtkosten berechnet wird und alle anderen Einsätze werden garnicht berechnet.
Gäbe es nur eine einzige Krankenkasse, wäre das sogar annähernd durchführbar.
Um aber die "Last" auf die hunderte einzelne Kostenträger gerecht umlegen zu können, muß halt auch einzeln abgerechnet werden.

MfG

Frank

Pille112
26.07.2007, 13:12
...siehe auch §133 SGB V

da-bertl
09.08.2007, 02:15
Nochmal zum thema NKTW, meines wissens werden die NKTWs angeschafft, da die "normalen" SEG Fahrzeuge nur im Katastrophenfall oder im Ausnahmefall transportieren dürfen. Die NKTWs sollen dann als Rettungsmittel anerkannt werden, somit darf die SEG auch im "Nichtkatastrophen"-Einsatz transportieren. Die NKTWs sollen meines Wissens dann auch im ehrenamtlichen Hintergrunddienst eingesetzt werden. Das ganze wird dann warscheinlich im neuen bayerischen Rettungsdienstgesetz stehen was ja bald raus kommen soll.

Pille112
09.08.2007, 09:37
...aah, jetzt verstehe ich auch den Sinn.

Einsparungen an Personal und Material auf Kosten der hauptamtlichen Stellen.
So braucht man natürlich keine neuen Stellen im RD schaffen und kann ggf. sogar noch welche streichen.

da-bertl
10.08.2007, 03:09
Der absulute Schwachsinn! Die SEGn werden geswegen nicht zum Rettungsdienst Ersatz. Die SEGn werden die gleichen Einsatze haben wie vorher, mit dem unterschied, dass z.B. bei längeren Einsätzen der Rettungsdienst aus einer Ortschaft nicht für Stunden gebunden bleibt. Außerdem können Transporte dann auch abgerechnet werden.

Pille112
10.08.2007, 19:20
Der absulute Schwachsinn! Die SEGn werden geswegen nicht zum Rettungsdienst Ersatz.
Wenn es bei euch nicht so ist dann sind wir ja alle glücklich.
Aber es gibt auch mehrere HiOrg's wo SEG'en ohne das ein MANV oder zeitlich nicht abzusehender Einsatz vorliegt, nämlich dann wenn schlicht und ergreifend die vorgehaltenen RD-Fzg "ausgebucht" sind.

...soviel zum absoluten Schwachsinn.

Das mit dem abrechnen ist allerdings dann auch noch so eine Sache für sich, denn rein rechtlich müßte dann eure SEG einen Vertrag mit den Kostenträgern haben und ihr würdet dann einen geringeren Satz pro durchgeführten Transport/Rettungseinsatz bekommen.

Ferner wäre auch noch zu klären ob ihr, lt. eurem RettDG, überhaupt für den RD vorgesehen und zugelassen seid, oder euch da auf dem "dünnen Eis" der rechtlichen Grauzone bewegt.

Also Vorsicht das Du mit solchen Posting nicht plötzlich irgendwelche "schlafenden Hunde" weckst.

da-bertl
11.08.2007, 01:40
soweit ich weis kommen die NKTWs vom bayerischen innenministerium und die werden das ganze ja dann gesetzlich regeln. wie das dann genau sein soll kann ich auch nicht sagen bzw. für welche zwecke die NKTWs im endeffekt dann eingesetzt werden. ich kann hier nur schreiben was meines wissens in planung ist bzw. war.

Bergwacht9902
23.08.2007, 22:11
Wann soll denn das neue RD-Gesetz für Blauweiß rauskommen?

grab3107
24.08.2007, 08:20
Im Ehrenamtlichen Hintergrunddienst...ok. Das kenne ich. In zwei Städten die ich jetzt kenne bei uns im Kreis wird das so gemacht. Und es werden Fahrzeuge des KV´s eingesetzt (XX/71/1). Aber wie das mit den Kostenträgern läuft...puh, das is für mich jetzt schon bisschen komisch. Genauso werden bei uns einzelne Schleifen der SEG Alarmiert wenn der Regel-RD komplet ausgebucht ist. Stelle mir das Ganze abrechnungstechnisch schon bisschen bescheiden vor.....wer kennt sich da aus?

happyrescue
24.08.2007, 10:15
Das kannste übers Phantomkennzeichen X1 ganz normal über die ZAST abrechnen. Alarmierungsgrundlage steht im BayRDG.

grab3107
24.08.2007, 10:44
Ist das im ReBay drinnen? Habe ich ehrlichgesagt noch nicht gemacht....

happyrescue
25.08.2007, 09:27
Das neue ReBay kenn ich nicht, da wir inzwischen jemanden haben, der sich nur um die Belege kümmert.

Im alten Programm wars drin und es hat sich ja nurs Programm geändert, nicht die Abrechnung.