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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RS/RA Anmeldung



hänschenklein
06.07.2007, 20:30
Auszug aus den Zugangsvorraussetzungen für einen RS/RA Lehrgang:


Erklärung, dass kein staatsanwaltliches Verfahren vorliegt oder in den letzten fünf Jahren vorgelegen hat

Was soll das sein? Führungszeugnis oder was muss ich da besorgen??

Hab auch schonmal da per Mail angefragt, kam aber bisher leider keine Antwort. Wisst Ihr was das sein soll??

Danke!

akkonsaarland
06.07.2007, 20:31
ich hab 3 führungszeugnisse gebraucht
1. bei anmeldung
2. für die prüfung
3. für die zulassung

das erste hat 13 mark gekostet, die anderen 13 euro

Pille112
06.07.2007, 20:31
Ja- genau ein polizeiliches Führungszeugnis (C-Ausfertigung) meinen die damit.

Gruß Carsten

hänschenklein
06.07.2007, 20:36
also das ganz normale was ich im einwohnermeldeamt bekomme ist diese "c-ausfertigung"?

ZERO-G
06.07.2007, 20:38
Das ist nichts ungewöhnliches.

Für die Zulassung zur Schule musste ich mir selber ein besorgen (Belegart "0").

Für die Prüfung zum RA hat die Schule dann noch eins angefordert (Belegart "N").
Das ist soweit man uns sagte noch etwas ausführlicher.

Greez

Zero-G

Pille112
06.07.2007, 20:40
also das ganz normale was ich im einwohnermeldeamt bekomme ist diese "c-ausfertigung"?
---Richtig---

Gruß Carsten

Etienne
06.07.2007, 21:31
Hallo Leute!

Ich brauchte auch zwei für meine Rettungsassisten-Urkunde damals.

Belegart N (privat) bei Anmeldung für die Schule

Belegart O (Behörde) für die Beantragung der Rettungsassistenten-Urkunde bei der damaligen Bezirksregierung

Belegart N kannst du direkt beim Einwohnermelderamt abholen. Die Belegart O wird direkt an die Behörde geschickt ohne eigene Einsicht.

ZERO-G
06.07.2007, 21:51
Hallo Leute!

Ich brauchte auch zwei für meine Rettungsassisten-Urkunde damals.

Belegart N (privat) bei Anmeldung für die Schule

Belegart O (Behörde) für die Beantragung der Rettungsassistenten-Urkunde bei der damaligen Bezirksregierung

Belegart N kannst du direkt beim Einwohnermelderamt abholen. Die Belegart O wird direkt an die Behörde geschickt ohne eigene Einsicht.

Sorry. Dann hab ich das wohl vertauscht.

Asche auf mein Haupt . . .

akkonsaarland
06.07.2007, 21:52
hmmm
habe alle 3 zeugnisse auf dem amt bestellt und nach hause geschickt bekommen

Etienne
06.07.2007, 22:09
Hallo zurück!

Die Belagart 0 darf eigentlich nicht nach Hause geschickt werden, da im Antrag im Einwohnermeldeamt die anfordernde Behörde eingetragen werden muss.

hänschenklein
06.07.2007, 22:15
wo liegt zwischen den einzelnen belegarten der unterschied?

Dr.Toppa
06.07.2007, 23:17
@hänschenklein:

Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung, dass halt kein Verfahren gegen dich läuft, etc. Das wird bei RS-Lehrgängen häufig anstelle eines Führungszeugnisses vorgelegt. Ich denke mal, um Kosten zu sparen, etc. Dukriegst ein Formular ausgehändigt, wo du halt mit deiner Unterschrift (an Eides statt eben) erklärst, dass kein Verfahren ...blablabla.....
Das reicht in den meisten Fällen beim RS.
Wenn du deinen RA machst, muss du dann aber ein polizieliches Führungszeugnis vorlegen! Das geht dann u.a. ans Gesundheitsamt, usw.

Gruß

hänschenklein
06.07.2007, 23:48
aaaaaaaaachso. ok danke!

loxi
07.07.2007, 12:59
Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung, dass halt kein Verfahren gegen dich läuft, etc. Das wird bei RS-Lehrgängen häufig anstelle eines Führungszeugnisses vorgelegt. Ich denke mal, um Kosten zu sparen, etc.
Wenn ich gestern Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hab, dass gegen mich ermittelt wird steht das ja noch nicht im Führungszeugnis. D.h. wenn sie ganz streng sind, wolln sie ein Führungszeugnis das man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat und die Eidesstattliche erklärung, dass auch Momentan nix am laufen ist.

Mr. Blaulicht
07.07.2007, 14:35
Im Führungszeugnis steht meines Wissens auch nur drin, wenn Du Dir was zu Schulden kommen lassen hast (komischer Satzbau).
Dies setzt aber eine Verurteilung voraus. Wenn lediglich gegen Dich ermittelt wird oder wurde, steht das NICHT im Zeugnis. Zumindest nicht in dem im obigen Fall benötigtem.

Gruß, Mr. Blaulicht

akkonsaarland
07.07.2007, 14:44
und eingetragen wird erst ab 90 tagessätzen oder 90 tagen haft!

Dr.Toppa
08.07.2007, 14:54
Aaaaaah!
In die Richtung hatte ich noch nicht gedacht!
Klar, die wollen sich halt quasi doppelt absichern!
Logisch!

AkkonHaLand
08.07.2007, 18:27
Wobei ich diesen ganzen Post nicht ganz verstehe...

Ich habe NUR für die "Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent" ein Führungszeugnis gebraucht. Da diese Urkunde vom Innenministerium ausgestellt wird musste das Führungszeugnis natürlich "Belegart O" sein, schließlich hantiert man als RA auch mit Medikamenten in Ampullen (Sauerstoff macht ja auch ein RS...)

Was hat also die RS-/RA-Schule mit dem Führungszeugnis zu tun?

Und eine eidesstattliche Erklärung interessiert, wenn überhaupt, eigentlich auch nur den Betrieb bei dem ich als Azubi zum RS oder RA bin, da der die Schule bezahlt. Wenn ich die Schule selber löhne --> siehe oben.

brause
09.07.2007, 12:22
Richtig, in NRW braucht man für den RS-Lehrgang diese Selbstbescheinigung an Eides statt.
Was ich mich immer gefragt habe ist, wo bleibt hier der Grundgedanke der Unschuldsvermutung unseres Rechtssystems? Schliesslich muss in dieser Selbsterklärung auch über laufende Ermittlungsverfahren berichtet werden, und wenn aufgrund dieser Ermittlungen die Ausbildung gefährdet ist, ist das so eigentlich nicht mit unseren übergeordneten Rechtsgrundsätzen zu vereinbaren. Zumal in höherwertigen Ausbildungen(z.B. RA) auch nur das Führungszeugniss verlangt wird (und dort stehen eben nur rechtskräftige Verurteilungen ab einer bestimmten Strafhöhe drin, die auch nach entsprechenden Fristen wieder gelöscht werden).
Lustig war das mal in dem RS-Kurs mit den netten SEK-Beamten: Dort war keiner frei von Ermittlungsverfahren (wobei wohl viele davon unhaltbare Anschuldigungen ihrer Kundschaft waren), hatte allerdings keine Konsequenz auf ihre Zulassung zur Prüfung. Ich befürchte allerdings, dass ein "normaler" Teilnehmer mit mehr Problemen zu rechnen hat...

loxi
09.07.2007, 12:48
Was ich mich immer gefragt habe ist, wo bleibt hier der Grundgedanke der Unschuldsvermutung unseres Rechtssystems? Schliesslich muss in dieser Selbsterklärung auch über laufende Ermittlungsverfahren berichtet werden, und wenn aufgrund dieser Ermittlungen die Ausbildung gefährdet ist, ist das so eigentlich nicht mit unseren übergeordneten Rechtsgrundsätzen zu vereinbaren.

Die Frage ist, wie dann verfahren wird. Darf der Bewerber die Ausbildung absolvieren und wird bloß nicht bis zum Abschluss des Verfahrens zum RA/RS ernannt bzw nur nicht zur Prüfung zugelassen, ist dies vermutlich im Rahmen der Gefahrenabwehr (und hier gibt es keine Unschuldsvermutung wie im Strafrecht) legitim.

Und so wirds vermutlich auch sein, beim RS hab ich das Führungszeugnis auch erst zur Abschlussprüfung abgeben müssen.

Nebenbei: Ärzte müssen beim Antrag auf Approbation übrigends auch neben dem Führungszeugnis beschriebene eidesstattliche Erklärung abgeben.

Pille112
09.07.2007, 14:22
Da mich das Thema "Versicherung an Eides statt", sowohl persönich als auch dienstlich interessiert, habe ich mich da mal schlau gemacht. Was aber nicht heißen soll, dass es dazu nicht auch noch andere rechtliche Ansichten gibt.

Lt. meinen Informationen gibt es die "Versicherung an Eides statt" nur im Zusammenhang mit dem Wirtschafts-/Finanz-, Erb- und Familienrecht in den folgen §§ geregelt.

Die Regelungen über die Versicherung an Eides Statt enthalten:

* § 294 Abs. 1 ZPO (Glaubhaftmachung auch durch Versicherung an Eides Statt)
* § 836 Abs. 3 Satz 2 ZPO (Auskunft über eine Forderung)
* § 883 Abs. 2 ZPO (Versicherung des Vollstreckungsschuldners, eine bestimmte Sache nicht zu besitzen)
* § 259 Abs. 2 und 3 BGB (Umfang der Rechenschaftspflicht)
* § 1600 BGB (Vaterschaftsanfechtung)
* § 2006 Abs. 2 bis 4 BGB (Angabe der Nachlassgegenstände durch den Erben gegenüber den Nachlassgläubigern)
* § 2057 S. 2 BGB (Miterben)
* § 2356 Abs. 2 BGB (Erbscheinsantrag)
* § 284 AO (Eidesstattliche Versicherung)
* § 156 StGB
* § 163 StGB

Die "Versicherung an Eides statt" kann nur auf richterlichen Beschluß erfolgen alle anderen Formen ist es lediglich eine Selbstauskunft ohne rechtlichen Rahmen in diesem Zusammenhang vgl. auch § 55 StPO (Auskunftsverweigerungsrecht).

loxi
09.07.2007, 15:30
§ 55 StPO gilt ja wie der Name des Gesetzes schon sagt nur im Rahmen eines Strafprozesses, in unserem Zusammenhang also vollkommen wirkungslos.

Die Versicherung an Eides statt wird tatsächlich oftmals mit dem sog. "Offenbarungseid" gleichgesetzt.

Wenn man allerdings mal ein bischen nach einer eidesstattlichen Erklärung googlelt, wird man sehen, dass diverse Universitäten dies bei Abgabe einer Abschlussarbeit verlangen oder auch KFZ-Stellen bei Verlust der Papiere, soweit ich mich erinnern kann musste ich auch schon mal eine wegen Verlust der Lohnsteuerkarte abgeben.

Aus diesem Grund frage ich mich jetzt, ob die das alle ohne Rechtsgrundlage tun?! Ich denke nicht, denn:

Im §156 StGB ist ja auch die zur "Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde", d.h. man kann Versicherungen an Eides statt vor jeder per Gesetzt oder Verordnung dazu ermächtigten Behörde abgeben.
Dazu habe ich ein Urteil des Landgerichts Hamburg gefunden, in dem jemand wegen falscher Versicherung an Eides statt angeklagt war. Das Gericht erkannte zwar Grundsätzlich an, dass er eine falsche Versicherung abgegeben hatte, die Behörde war aber im Konkreten Fall nicht zur Abnahme einer solchen Versicherung berechtigt, der Angeklagte konnte also dafür nicht belangt werden.

Darauß ergibt sich nun Folgendes:
Die Eidesstattliche Erklärung kann auch für andere Dinge verwendet werden. Allerdings eben nur, vor Behörden die dazu ermächtigt sind.

Eine RA/RS-Schule ist sicher keine Behörde, also ist die Erklärung das Papier nicht Wert, auf dem sie steht. Anders könnte es evtl. sein, wenn die für die Zulassung zum RA zuständige Landesbehörde eine solche Erklärung fordert.

Weiterhin sollte die Person über die Rechtsfolgen einer falschen Versicherung aufgeklärt worden sein, da sonst der Falscheid nicht als vorsätzlich gewertet werden kann.

Pille112
09.07.2007, 15:35
Darauß ergibt sich nun Folgendes:
Die Eidesstattliche Erklärung kann auch für andere Dinge verwendet werden. Allerdings eben nur, vor Behörden die dazu ermächtigt sind.

Eine RA/RS-Schule ist sicher keine Behörde, also ist die Erklärung das Papier nicht Wert, auf dem sie steht. Anders könnte es evtl. sein, wenn die für die Zulassung zum RA zuständige Landesbehörde eine solche Erklärung fordert.

Weiterhin sollte die Person über die Rechtsfolgen einer falschen Versicherung aufgeklärt worden sein, da sonst der Falscheid nicht als vorsätzlich gewertet werden kann.
...genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen, ganz besonders diese Passage: ...also ist die Erklärung das Papier nicht Wert, auf dem sie steht.

brause
09.07.2007, 15:42
Diese Erklärung ist ja auch letzendlich für eine Behörde: das zuständige Gesundheitsamt (bzw. den RP) bei der Zulassung zur staatl. RS-Prüfung.

Diese Bescheinigung wird in der RettSanAPONRW geforfdert und wird nur für den RS benötigt, mit dem RA hat das nix zu tuen.

Und trotz allem, ich sehe hier die Unschuldsvermutung ausgehebelt.

hänschenklein
09.07.2007, 17:13
Diese Bescheinigung wird in der RettSanAPONRW geforfdert und wird nur für den RS benötigt

da scheint sich auch nicht jeder dran zuhalten. die feuerwehrschule/rettass-schule düsseldorf verlangt ein führungszeugnis fürn sani. von dieser erklärung ist da keine rede.

Pille112
09.07.2007, 18:11
...das ist ja alles sehr schön, aber ich habe immer noch keine Einsicht in diese "ominöse" RettSanAPONRW nehmen können - hat jemand eine Ahnung wo man die findet???
Es wird sich zwar auf der "Regierungsseite" von Münster darauf berufen aber der Link führt dann sozusagen ins leere.

hänschenklein
09.07.2007, 18:26
ich find da auch nichts zu. bei www.gesetze-im-internet.de steht in der liste nur das RettAssAPrV und das RettAssG.

Pille112
09.07.2007, 18:30
Diese Erklärung ist ja auch letzendlich für eine Behörde: das zuständige Gesundheitsamt (bzw. den RP) bei der Zulassung zur staatl. RS-Prüfung.

Diese Bescheinigung wird in der RettSanAPONRW geforfdert und wird nur für den RS benötigt, mit dem RA hat das nix zu tuen.

Und trotz allem, ich sehe hier die Unschuldsvermutung ausgehebelt.
...wäre abschließend noch zu klären ob das Gesundheitsamt eine sog. "zuständige Behörde zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt" ist?


Aus diesem Grund frage ich mich jetzt, ob die das alle ohne Rechtsgrundlage tun?! Ich denke nicht, denn:
Ich sprach aber auch vom: ...rechtlichen Rahmen in diesem Zusammenhang.
Desweiteren bin ich auch nicht fündig geworden welche Behörden explizit zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt berechtigt sind und in welchem Zusammenhang das mit der Ausbildung und/oder Prüfung zum steht.
Denn der § 156 StGB sagt ja nur aus welches Strafmaß bzw. welcher Strafmaßrahmen hier Anwendung findet.

loxi
09.07.2007, 19:13
...wäre abschließend noch zu klären ob das Gesundheitsamt eine sog. "zuständige Behörde zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt" ist?
Ich schätze mal, dass leitet sich dann aus irgend welchen Verordungen ab, in denen dann steht "Wer seine Fahrzeugpapiere verliert, muss den Verlust der zuständigen Behörde an Eides statt verischern." Das war zwar jetzt frei erfunden, ab so in der Richtung wirds sein.

brause
09.07.2007, 20:16
Die RettSanAPO NRW findet sich hier:


www.funkmeldesystem.de/foren/attachment.php?postid=28744

Ausserdem wird die Bescheinigung nicht zur Prüfungszulassung benötigt, nur mit diesem Zettel darf man den Lehrgang machen.
Und von an Eides statt steht da nichts, da hab ich mich weiter oben vertan.

Pille112
09.07.2007, 21:04
Ah - da sieht dann die Sache an sich ja schon ganz anders aus, hier geht es um eine Erklärung und nicht um eine Versicherung an Eides Statt.

Der § 4 der RettSanAPO NRW über die Zugangsvoraussetzungen

Polizeiliches Führungszeugnis bzw. Erklärung darüber, dass weder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren noch ein Strafverfahren anhängig ist noch in den letzten 5 Jahren anhängig war
scheint nicht so ganz Rechtskonform zu sein, da durch ein Ermittlungsverfahren mit negativem Ausgang zu Gunsten der Beklagten, eine ungerechtfertigte Benachteiligung entstehen würde und sowas ist rechtlich nicht zulässig.

Ich würde jedenfalls jedem empfehlen das ganze mittels des hier angebotenen, polizeilichen Führungszeugnisses zu machen, da dort keine sog. schwebenden Verfahren verzeichnet sind.
Ferner geht es in der Erklärung ja auch nur um staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren und Strafverfahren die im Zeitraum der letzten 5 Jahre stattgefunden haben, wobei hier der 5 Jahreszeitraum sich auf die Strafverfahren bezieht.

Dr.Toppa
09.07.2007, 22:00
Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)

Mr. Blaulicht
10.07.2007, 03:48
Mal ´ne ganz andere Frage: Wie bekomme ich eigentlich mit, dass gegen mich ermittelt wird? Bekomme ich da von der Staatsanwaltschaft einen Brief?

Hintergrund der Frage: Ich habe vor 10 Wochen einen VU erursacht, bei dem eine Fahrradfahrerin leicht verletzt wurde. Der Unfallaufnahmedienst der Polizei teilte mir mit, dass nun Ermittlungen wegen Fahrlässiger Körperverletzung folgen würden. Bisher habe ich aber noch nix schriftliches bekommen...

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Ja, es war mit einem Einsatzfahrzeug. Nein, es war keine Signalfahrt!

hänschenklein
10.07.2007, 03:58
erstmal bekommst du post von einem pol-beamten, der dich einlädt um die sache aufzunehmen, falls das nicht schon vor ort passiert ist. dann geht deine aussage zum staatsanwalt und dann bekommst du von dem auch IRGENDWANN mal post ob die sache eingestellt wird oder es zu einem gerichtsverfahren kommt.

Mr. Blaulicht
10.07.2007, 04:10
Nun ja, danke für die schnelle Antwort. Die Aussagen wurden bereits vor Ort aufgenommen bzw. vom zuständigen DRK-Justiziar nachgereicht. Mir sagte man damals, dass das ganze 6-8 Wochen dauert. Jetzt sind bald 3 Monate rum.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
10.07.2007, 07:39
PS: Ja, es war mit einem Einsatzfahrzeug. Nein, es war keine Signalfahrt!

dieser Zusatz ist sehr wichtig für weitere fragen ;-)

Ich wünsch es niemanden das einem dies passiert VU mit Einsatzfahrzeug

Gruß Michael

brause
10.07.2007, 13:52
@Pille 112:

Bei der von mir verlinkten RettSanAPO (stand 2000) steht im § 4 nix von Führungszeugnis, da wird auschliesslich die Selbstbescheinigung erwähnt und zwingend gefordert. So kenne ich das auch in der Praxis beim RP Düsseldorf.

Na, das ist doch die ganze Zeit mein Reden, dass hier die Unschuldsvermutung offensichtlich ausgehebelt ist. Wäre mal ne interessante Klage vor dem Verwaltungsgericht...

akkonsaarland
10.07.2007, 13:57
und ganz wichtig
eintrag erst ab 90 tagessätzen oder 90 tagen haft

Pille112
10.07.2007, 14:03
...nicht ganz, akkonsaarland, dort ist auch schon von einem staatsanwaltlichem Ermittlungsverfahren die Rede.

@ brause:
...scheint da ja tatsächlich differente Ausführungen dieses Gesetzestextes in ein und dem selben Bundesland zu geben

hänschenklein
14.07.2007, 11:38
Erklärung, dass kein staatsanwaltliches Verfahren vorliegt oder in den letzten fünf Jahren vorgelegen hat

So Anmeldung steht. Gemeint war damit eine PERSÖNLICHE Erklärung gemäß § 1 Abs. 4 RettSanAPO NW und § 4 Abs. 1 RettHelfAPO NW zur Vorlage beim Gesundheitsamt als zuständige Behörde. Alternativ ist aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Das heißt dann, dass diese Erklärung keine Pflicht ist!

edit: Das heißt dann, dass diese Erklärung keine Pflicht ist! -> beim RH/RS, RA weiß ich es im mom nicht.

WAF-18-83-1
14.07.2007, 12:29
Einige Berichten hier, das sie teilweise bis zu 3 Führungszeugnisse Vorlegen müsste.

Grundsätzlich wäre das für mich kein Problem, da ich Soldat bin, könnte ich auch kostenlos an die Ausfertigung für Behörden kommen, aber meine Rettungsassistentenschule wollte nur eins Haben (1).

Bei Lehrgangsbeginn, spätestens nachzureichen bevor ich ins KH-Praktikum gehe,



Gruß

Dominik

hänschenklein
14.07.2007, 12:31
was will man machen, wenn eine einzelne schule das so haben will... da hat das ja mit gesetz nichts mehr zutun.