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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann kann beschlagnahmt werden?



Freak112
01.07.2007, 15:18
Hallo Forum,

mich würde interessieren, ob die Polizei einfach irgendwelche Funkgeräte, Funkscanner,... überprüfen bzw. beschlagnahmen darf (z.B. in einem KFZ)!

Gruß Florian.

Pille112
01.07.2007, 18:43
...unter gewissen Voraussetzungen schon:
...wenn damit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet wurde/wird oder ein solches zu vermuten ist.
...wenn ein Gerät betrieben wird obwohl, dass verboten ist.

Gruß Carsten

MTB112
01.07.2007, 18:51
Und wie heißt es so schön man darf das Gerät betreiben aber nicht die Frequenzen der BOS damit ablauschen, ich verstehe das sowieso nicht wie man im Auto das Ding haben kann bzw offen im Auto liegen lässt oder mit aufgedrehtem Funk an der Polizei vorbei fährt (im Bezug auf Scanner).

sound_driver_32
01.07.2007, 19:31
das ganze kann sofort an Ort und Stelle auch beschlagnahmt werden, es muss aber dann von Seiten er Polizei ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

eine kleine Anekdote dazu bei ner Verkehrskontrolle eine KBI´s der den Höhrer seines Fug´s unter der Armlehne hatte.
Nachdem er zum Polizisten die Papiere gegeben hat, hat er ihm den Höhrer hingehalten und gesagt er kann auch hierüber die Personenabfrage machen er muss nur schnell den Kanal wechseln ;-)

Spyderone
01.07.2007, 19:34
Wenn ein begründeter Tatverdacht einer strafbaren Handlung besteht kann die Polizei in ihrer Funktion als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft Beweismittel sicherstellen (§ 94 StPO freiwillige Herausgabe) oder Beschlagnahme (unfreiwillige Herausgabe). Derartige Handlungen sind allerdings Zwangsmaßnahmen und stehen grundsätzlich dem Richter zu. Das heißt, das die Polizei nur bei Gefahr im Verzuge Beweismittel sichern kann ebenso wie die Staatsanwaltschaft gemäß § 98 StPO!

Wenn du also einen Funkscanner hast und die Polizei sieht diesen bei dir wird nichts passieren, hören die Herren in grün allerdings Funkverkehr, der auf nöbl hinweißt, so ist das polizeiliche Ermessen ausreichend um der Sache nachzugehen.

Also, lass dich nicht erwischen, dann wird auch keiner meckern, außer manche Leute aus diesem Forum natürlich ;-)

Gruß Axel

thilo
01.07.2007, 19:50
Mal ne Frage in dem Zusammenhang:
Da ich mich bei uns um die Funkgeräte kümmere (2m-Band), nehme ich die Geräte öfter mit nach Hause (Akku- und/oder Funktionstest).
Angenommen, ich komme in eine Kontrolle und die Geräte werden im Kofferraum "entdeckt". Kann/wird das Ärger geben (Geräte sind aus und auf einen anderen Kanal als die Pol-Kanal eingestellt)?

thilo

Pille112
01.07.2007, 20:09
...da weder der Transport noch der Besitz von solchen FuG's strafbar ist oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt kannst Du die FuG's problemlos im Kofferraum haben da Du sie ja nicht in Betrieb hast.

Ferner sind/sollten die FuG's ja auch BOS-Konform und angemeldet bzw. registriert sein, was Dich in einer solchen Situation ebenfalls entlastet.

Bei einer Kontrolle Deines Fahrzeuges wirst Du mit einigen netten erklärenden Worten und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises keine Probleme zu befürchten haben.

Gruß Carsten

thilo
01.07.2007, 20:13
Bei einer Kontrolle Deines Fahrzeuges wirst Du mit einigen netten erklärenden Worten und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises keine Probleme zu befürchten haben.

Mit netten Worten und nicht zwangsläufig auf Konfrontation angelegt kommt man in der Regel doch am weitesten ;-)

Danke für die Infos

Allmächtiger
01.07.2007, 20:41
... und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises...

Also bei uns gibts keine Dienstausweise (nur für die JF ^^).

Da müsste dann wahlweise der Dachaufsetzer oder ein Aufkleber auf der Heckscheibe als Legitimation langen...

Pille112
01.07.2007, 20:52
Also bei uns gibts keine Dienstausweise...
...dann eben die Clubkarte über Deine Mitgliedschaft im Club der einsamen Löschknechte oder ein Empfehlungsschreiben von eurem Präsidenten ;-)

Gruß Carsten

alarma
01.07.2007, 21:27
Mit netten Worten und nicht zwangsläufig auf Konfrontation angelegt kommt man in der Regel doch am weitesten ;-)
...
Das ist da "A und O" einer <b>jeden</B> Begegnung. Ob mit Dienstkleidung oder ohne.
Ob im dienstlichen Auftrag oder privat.

Ich habe noch <B>nie</b> Ärger bei Kontrollen gehabt. Mit einer (den jeweiligen Umständen angepassten) Priese Humor und Hilfsbereitschaft (Bereitschaft den Dienst der Kollegen so einfach und erträglich zu machen wie möglich) lassen sich viele Probleme bereits im Vorfeld, also in Gesprächen <b>vor</b> irgendwelchen Zwangsmaßnahmen klären.
Das schließt ein Ankündigen der Bewegungen mit ein.
"Dazu muß ich an den Kofferraum/ das Handschuhfach"
"Das Portemonnaie hab' ich hinten in der Hose/ in der Jackeninnentasche"

Das ist für beide Parteien am angenehmsten.
Der Kontrollierte ist schnell und ohne Ärger wieder "auf freiem Fuß".
Die Kontrollierenden sind schnell und unbürokratisch wieder bei (evtl.) wichtigeren Dingen.

Spyderone
01.07.2007, 21:28
... Die Herren der Polizei werden sich nicht viel für Dienstausweise interessieren. Auch nicht für Aufkleber oder andere wichtige Zeichen. Polizisten sind auch nur Menschen, glaubt mir sonst käm ich mir komisch vor, und diese werden 1. dann nicht tätig, wenn die Geräte im Auto liegen, weil du nichts strafbares tust und 2 werden sie nicht tätig, weil du ihnen kurz und höflich erklärst, was deine Aufgaben sind. Und kein Polizist der BRD wird dir Theater machen, weil die sich meistens um Wichtigeres kümmern müssen!

Fabpicard
02.07.2007, 00:48
Mal ne Frage in dem Zusammenhang:
Da ich mich bei uns um die Funkgeräte kümmere (2m-Band), nehme ich die Geräte öfter mit nach Hause (Akku- und/oder Funktionstest).
Angenommen, ich komme in eine Kontrolle und die Geräte werden im Kofferraum "entdeckt". Kann/wird das Ärger geben (Geräte sind aus und auf einen anderen Kanal als die Pol-Kanal eingestellt)?

thilo

Au je... wenns so wäre, dann hätten die jetzt schon gut 50 Funkgeräte und minimum 30 Blaulichter von mir auffer Wache *g*

MfG Fabsi

thilo
02.07.2007, 10:47
Au je... wenns so wäre, dann hätten die jetzt schon gut 50 Funkgeräte und minimum 30 Blaulichter von mir auffer Wache *g*

MfG Fabsi

Bei den klammen öffentlichen Kassen bestimmt ne super Beschaffungsmethode ;-)

thilo

Florian Feuerbaer
02.07.2007, 11:51
Ich hatte bis dato nur einmal ein Problem, als ich aus beruflichen Gründen das Auto voll hatte, und wärend des G8 in Rostock in eine Kontrolle gekommen bin ;)
Und die Polizeischüler haben mich, obgleich in eine Zulassung hatte und mich beruflich ausweisen konnte, erstmal mit den Geräten festgehalten...
Aber nach dem der Führer vor Ort, sich erkundigt hatte, durfte ich dann weiter fahren ;)
Bei den nächsten 2 Kontrollen durfte ich dann schneller weiter.

knutpotsdam
02.07.2007, 12:21
...da weder der Transport noch der Besitz von solchen FuG's strafbar ist oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt kannst Du die FuG's problemlos im Kofferraum haben da Du sie ja nicht in Betrieb hast.

Ferner sind/sollten die FuG's ja auch BOS-Konform und angemeldet bzw. registriert sein, was Dich in einer solchen Situation ebenfalls entlastet.

Bei einer Kontrolle Deines Fahrzeuges wirst Du mit einigen netten erklärenden Worten und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises keine Probleme zu befürchten haben.

Gruß Carsten

Na ja,
bist du außerdienstlich unterwegs und hast ein BOS-Funkgerät dabei und gerätst an kundige Beamte, wird es schon Ärger geben können.
Denn nach § 7 (4) der Funkrichtlinie dürfen Funkgeräte außerhalb eines konkreten Einsatzauftrages nur mitgeführt oder betrieben werden, wenn eine schriftliche Genehmigung der jeweils obersten Landes-/Bundesbehörde vorliegt.
Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.

Gruß
Knut

thilo
02.07.2007, 12:25
Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.

Gut, das mag sein, aber dafür muss dir der Polizist schon was wollen. Ich denke mal, die wissen selber recht gut, wie anfällig die Geräte sind und dass die Reparatur schon was kostet.
Von daher denke ich, dass man mit bissl nettem Reden und vernünftigen Erklären das ganze schon hinkriegt.

thilo

Florian Feuerbaer
02.07.2007, 12:29
nach § 7 (4) der Funkrichtlinie dürfen Funkgeräte außerhalb eines konkreten Einsatzauftrages nur mitgeführt oder betrieben werden, wenn eine schriftliche Genehmigung der jeweils obersten Landes-/Bundesbehörde vorliegt.
Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.
Knut

Hast du dazu mal eine original Quelle?

DG3YCS
02.07.2007, 13:12
Hast du dazu mal eine original Quelle?

Hi,

Das steht tatsächlich so in der <b>BOS</b> Funkrichtlinie!
Aber es gilt demzufolge natürlich auch nur für <b>BOS</b> Funkgeräte.

Einschränkend sogar noch nur für <b>BETRIEBSBEREIT</b> mitgeführte BOS Funkgeräte.
Man könnte es so auslegen:
Wenn ein BOS-Funkgerät ausserhalb eines konkreten dienstlichen Auftrags betriebsbereit mitgeführt wird, so gelten die mit der Frequenzzuteilung gemachten auflagen als verletzt und die Frequenzzuteilung gilt in diesem Moment nicht. (Schärfste Auslegung! Wenn es sich um angemeldete Geräte handelt dürfte eine Meldung mit anschließenden Anschiss aber wahrscheinlich sein.)

Nach dem TKG dürfen aber Betriebsbereite Funkgeräte aller Art nur mitgeführt werden, wenn eine Frequenzzuteilung vorliegt!
Dabei ist es egal, ob es nun ein AFU,BOS, Betriebsfunk oder ein anmeldepflichtiges CB-Funkgerät ist (Mit SSB, oder sind die nun auch Anmeldefrei?)
Die strafrechlichen Konsequenzen ergeben sich rein aus dem TKG!

Da das mitführen von nicht betriebsbereiten Geräten seit mehr als einem Jahrzehnt aber völlig legal ist, so kann auch die "quasi Entziehung" der Frequenzzuteilung keine Auswirkungen haben. Daher die Einschränkung auf "Betriebsbereite" Geräte.

Als Betriebsbereit gilt zb. ein HFG mit Akku und Antenne!
Aber auch ein FuG8b1 wenn Magnetantenne und 12V Borspannungsstecker mitgeführt werden und es innerhalb kürzester Zeit in Betrieb genommen werden kann!

Aber: Reparatur und Kontrolle der Geräte SIND ein KONKRETER DIENSTLICHER AUFTRAG ;-)

Bei mir gehört es zur Tagesordnung BOS-FuG mitzuführen.
Sowohl betriebsbereit als auch nicht betriebsbereit. Mal eines, mal einen ganzen Wagen voll. Bei mir am Privat-KFZ befindet sich KEIN Hinweis auf meine dienstliche Tätigkeit.
Ich wurde noch NIEMALS nach meiner Berechtigung gefragt, obwohl ich schon mehrmals in eine Kontrolle geraten bin und auch schon mal scherzhaft darauf angesprochen wurde. (Natürlich hätte ich mich IMMER legitimieren können!)

Aber das ein Dienstausweis völlig unnütz ist, das kann ich nicht bestätigen.
Versucht mal BOS-FuGs auf einem Linienflug mitzuführen ;-)
Die kann man ja so gut durchleuchten... Oder HFG im Flieger...
Da sollte man sich schon legitimieren können!
(Und sich natürlich vorher drum kümmern, Ich melde mich dann immer RECHTZEITIG vorher bei der BuPol. Die kleinen Sicherheitshiebis haben da keine Kompetenzen)

Nur vor Jahren hat mal ein Streifenpolizist wegen meines AFU-HFG im Auto Stress gemacht, weil es kein Bundesadler oder CE Zeichen hatte. Ausserdem hatte ich in seinen Augen keine gültige Anmeldebestätigung.
Er wollte immer diese kleine Karte (wie damals für CB und Betriebsfunk) üblich
sehen und meinte zu meiner Lizenz (sieht aus wie ein alter grauer Führerschein) Was ist das für ein Schwachsinn, kenne ich nicht, das gilt nichts (Willst mich wohl verarschen)! Alle Erklärungsversuche nutzlos!

Erst auf der Wache, als sein fachkundiger Kollege (auch AFU) hinzugezogen wurde, da wurde er plötzlich ganz kleinlaut ;-)

Gruß
Carsten

Florian Feuerbaer
02.07.2007, 13:16
Joa, wobei bei mir es ja ein KONKRETER DIENSTLICHER AUFTRAG ist :=)


PS: Du hast post im Mailkasten ;)

Spyderone
02.07.2007, 13:55
Ich glaubs ja nicht, aber wahrscheinlich hast du recht! Wenn man so auf den Paragraphen reitet, dann ist das mit Sicherheit richtig! Ich hoffe nur, das auch die Kollegen der BP nicht so kleinlich sind.

PS Wofür brauchst du denn dein FuG im Flugzeug? Funkst du da mit deinem Kumpel in der First-Class?

Wird dieser Thread nicht allmählich etwas praxisfremd?

DG3YCS
02.07.2007, 14:31
@Spyderone

Also wenn ich Fliege, dann sitze ich höchstens in der First-Class und funke mit meinem Kumpel in der Holzklasse...

Nee, aber mal Spass beiseite:
Natürlich wird an Bord eines Flugzeuges keinesfalls ein FuG von mir betrieben.
Wenn ich welche Mitführe (ist jetzt ja nicht so oft...), dann nur rein aus Transportgründen. Wenn Gepäck vorhanden ist, ist es bei HFG ja auch kein Thema. Akku und Antenne ab und das ganze dann ins Gepäck.

Hat man aber nur etwas Handgepäck, so kann man die Geräte ja nicht aufgeben. Also sollte man zumindest rechtzeitig vorher Bescheid geben.

Oder wenn man Gepäck aufgibt: BOS Mobil-FuGs sind ja je nach Typ nicht unbedingt leicht zu durchleuchten. Wenn da im Gepäck mal ein paar große Schwarze Klötze auftauchen, evtl noch anderes Elektronikmaterial daneben, dann werden die schon mal nervös!
Um da jeden Ärger zu vermeiden meldet man sich rechtzeitig vor Abflug ebend bei der BuPol und erklärt den Sachverhalt. Dann können die die Geräte ebend überprüfen und das Geüäck versiegeln. Damit ist das Problem gelöst und alles viel entspannter als wenn man 5min. vor ende Check-in nicht durch die Kontrolle kommt, oder wo der Koffer verdeckt geprüft wird dieser nicht mit ins Flugzeug kommt.

Naja, mit der hier viel angeprangerten Paragraphenreiterei ist es so eine Sache. Natürlich kann es manchmal nervig sein, wenn man alles bis ins kleinste durchkaut. Aber so ist nun einmal die Rechtslage.
Das es in der Praxis <b>oft</b> ganz anders aussieht stimmt ja.
Aber es nun einmal keine Garantie. Und wenn hier auf eine Frage -Kann man, darf man- eine FALSCHE Antwort kommt, bloß weil es oft gut geht, so ist das höchst bedenklich. Denn jemadn anderes liest das dann, glaubt er handelt legal und ausgerechnet bei IHM, der im glauben ist das alles OK ist, tritt dann der eine superscharfe Polizist ins Geschehen und die Geräte sind weg. Eine Anzeige gibt es dann zur Belohnung noch obendrauf!

Da kann man doch besser sagen wie es rechtlich ist, mit dem Hinweis versehen das es meistens nicht so streng gehandhabt wird.
Dann kann jeder für sich selbst entscheiden ob er etwas wie macht.
Oder sich bei gewissen Dingen (wie hier Thema) darum kümmern das es auch rechtlich einwandfrei ist.
(zb. Schriftlichen Auftrag für die Reparatur/Überprüfung geben lassen!)

Daher versuche ich zb. immer beides in meine Antworten mit einzubringen:
Die Rechtslage und die gängige Praxis!

Gruß
Carsten

echelon
02.07.2007, 20:03
Hi,


Nach dem TKG dürfen aber Betriebsbereite Funkgeräte aller Art nur mitgeführt werden, wenn eine Frequenzzuteilung vorliegt!

Gruß
Carsten

Hallo Carsten,
wo steht denn das im TKG drin? Ich finde die Stelle nicht.
Meiner Meinung nach ist die Sache mit betriebsbereit/nicht betriebsbereit komplett unter den Tisch gefallen.

Ciao Echelon

Pille112
02.07.2007, 20:16
Meiner Meinung nach ist die Sache mit betriebsbereit/nicht betriebsbereit komplett unter den Tisch gefallen.

...hab auch nochmal gesucht und bin auch nicht so wirklich fündig geworden.

Gruß Carsten

AkkonHaLand
02.07.2007, 21:07
...
Einschränkend sogar noch nur für <b>BETRIEBSBEREIT</b> mitgeführte BOS Funkgeräte.
...
Gruß
Carsten

Betriebsbereit heisst aber auch "mit wenigen Handgriffen in Betrieb zu nehmen"! FuG im Kofferraum sind "zugriffssicher" und somit NICHT betriebsbereit! (Richterliche Antwort auf Nachfrage)

Postgolf
24.07.2008, 20:47
Wie sieht das denn aus wenn man eine Sammlung zu Hause hätte.Zb. in der Vitrine Fug's Melder usw..

Ist sowas auch verboten

Grisuchris
24.07.2008, 21:37
nein, der Besitz ist erlaubt, nur der Betrieb teilweise verboten.

Postgolf
24.07.2008, 21:45
nein, der Besitz ist erlaubt, nur der Betrieb teilweise verboten.

Allso wenn die Teile ohne Akku in der Vitrine stehen ist es vollkommen legal??

patrick1180
24.07.2008, 21:58
SO siehts aus.

Fabpicard
25.07.2008, 00:18
Sogar mit eingelegtem Akku wär es erlaubt... Es ist eben nur der BETRIEB verboten... (Sprich: Einschalten darfste sie nicht)

Wenn "die" allerdings vor deiner Tür stehen und sich von innen "selber hören", du die teile nur ausschaltest bevor "sie" reinkommen, wird es schwierig zu erklären, warum zwar der akku eingelegt ist, aber du die geräte ja "nie einschaltest" ;)

MfG Fabsi

patrick1180
25.07.2008, 10:21
Kannst ja nen leeren oder defekten Akku einlegen, dann biste auch save. Das Fug ist ja dann nicht "mit wenigen Handgriffen" betriebsbereit zu machen.

Postgolf
25.07.2008, 10:31
Kannst ja nen leeren oder defekten Akku einlegen, dann biste auch save. Das Fug ist ja dann nicht "mit wenigen Handgriffen" betriebsbereit zu machen.

Ja stimmt das könnte man auch machen...Ok danke an euch :)