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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dürener Brandstifter standen vor Gericht



JOHdueren
24.06.2007, 13:01
Hallo Forum

Am Freitag standen die Brandstifter aus Düren am Amtsgericht Düren vor Gericht.
Was an Strafmaß herauskam wird nun einige sehr wundern.

zwischen 1 1/2 Jahren und 2 Jahren Bewährungstrafe für den Haupttäter wurde den Einzelnen Tätern verhängt.

DG3YCS
24.06.2007, 13:30
Hi,

Also wundern tut es mich (leider) nicht wirklich...
Wurde nach Erwachsenen-oder Jugendstrafrecht geurteilt?

Es ist hier in DL halt nun einmal so, das Erststrafen bis zu zwei Jahren fast immer zur Bewährung ausgesetzt werden. Um da die Bewährung verweigert zu bekommen muss man sich schon fast aktiv selbst drum kümmern, damit einem eine derart negative Sozialprognose erstellt wird...

Und leider ist es auch so, das das deutsche Recht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren als fast genauso wirksam ansieht wie eine Gefängnisstrafe und teilweise schlimmer als eine Geldstrafe oder eine kürzere Gefängnisstrafe! (Zwei Jahre Bewährung sind mehr als ein Jahr Knast!)
Das es für den Verurteilten, sofern er kein Beamter ist und nicht in den ÖD will, völlig anders aus sieht (Er ist frei!) wird nicht gewürdigt. Hier geht das Recht leider am wirklichen Leben vorbei.

Eine Regelung wie die hälfte, oder auch ein drittel der Strafe ist immer abzusitzen währe hier begrüssenswert. Auch bei vielen Kleintätern, die dann wirklich vieleicht mal wirklich in den Knast müssen. (Und sei es nur für wenige Wochen)

Aber im vorliegenden Fall ist die Strafrechliche Würdigung für die Betroffenen eher das geringste Problem. Zivilrechtlich werden die 100% sicher auch noch zur Verantwortung gezogen. Und da sie jetzt rechtskräftig als Vorsätzliche Brandstifter verurteilt sind, heist das: Im Lotto gewinnen oder 30Jahre am Existenzminimum leben!

Gruß
Carsten

SDB-EMS
24.06.2007, 14:07
zwischen 1 1/2 Jahren und 2 Jahren Bewährungstrafe für den Haupttäter wurde den Einzelnen Tätern verhängt.

Hallo JOHdueren,

dürfte ich dich bitten, wenn du schon die "Urteile" hier postest, dass du dann bei der Wahrheit bleibst?

Verhängt wurden im einzelnen folgende Strafen:

2 x 2 Jahre auf Bewährung / 200 Sozialstunden

2 x 1 Jahr/4 Monate auf Bewährung / 100 Sozialstunden

1 x Freispruch

nicht mehr, nicht weniger.

Mr. Blaulicht
24.06.2007, 15:56
Aus was bestehen eigentlich die Sozialstunden? Doch nicht etwas aus Arbeit im eigenen Verein, oder?

akkonsaarland
24.06.2007, 16:48
haben wir das ursprungsthema nicht mal geclosed?
ich denke das währe hier auch angebracht




Zivilrechtlich werden die 100% sicher auch noch zur Verantwortung gezogen. Und da sie jetzt rechtskräftig als Vorsätzliche Brandstifter verurteilt sind, heist das: Im Lotto gewinnen oder 30Jahre am Existenzminimum leben!



nö ich denke mit privatinsolvenz is die sache in 7 jahren gegessen

DG3YCS
25.06.2007, 21:21
nö ich denke mit privatinsolvenz is die sache in 7 jahren gegessen

Hi,

Privatinsolvenz ist bei forderungen aus Straftaten ausgeschlossen!
Währe ja noch schöner... (Nicht nur auf diesen Fall bezogen)

Gruß
Carsten

Markus1974
25.06.2007, 23:05
Hey,

Am Freitag standen die Brandstifter aus Düren am Amtsgericht Düren vor Gericht
gibt's dazu auch noch ein Aktenzeichen? Wäre nicht schlecht, so könnte man das ganze nachlesen.

Gruß
Markus

michi-dn
26.06.2007, 11:57
Ich denke, der Begriff "geclosed" ist doch wohl eindeutig, oder? ^^
Irgendwie erscheint mir die Wiederaufnahme der Diskussion hier ziemlich unsinnig.

Mr. Blaulicht
26.06.2007, 17:09
Irgendwie erscheint mir die Wiederaufnahme der Diskussion hier ziemlich unsinnig.
Naja, immerhin gibt es jetzt einen neuen Sachverhalt, nämlich ein Urteil. Und da lohnt sich - glaube ich - schon ein oder zwei Beiträge. Zumal ja auch keine die Sinnhaftigkeit oder ähnliches anzweifelt...

Gruß, Mr. Blaulicht

michi-dn
28.06.2007, 13:19
Na da hast du schon recht, Mr. Blaulicht. Es ging sich nur darum, dass gerne wieder Spekulationen losgetreten werden, die im Grunde zu nichts führen. Zwei Kommentare oder so dazu sind natürlich nachvollziehbar.
Ich appelliere nur dazu, Themen wie Privatinsolvenz in Strafsachen etc. den Juristen zu überlassen. Imho kann der Laie dazu nur wenig beitragen.
Grüße

akkonsaarland
28.06.2007, 13:48
ich habe nur eine vermutung angestellt, und mein falsches wissen wurde korrigiert!