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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Polizei Berlin



Status
18.06.2007, 09:08
Hallo,

nein ich suche keine Codedateien und auch keine Kanäle. ;)

Was ich aber gerne wissen möchte, als ich am Wochenende in Berlin war fielen mir mal wieder die Streifenwagen als Corsa´s auf, besetzt wie immer nur mit einem Beamten. Hab mich schon öfters gefragt, was diese Wagen für eine Funktion haben, normaler Streifendienst kann es wohl nicht sein, oder?

Danke an die Berliner für ihre Antworten. ;)

Gruß

Mr. Blaulicht
18.06.2007, 09:22
nein ich suche keine Codedateien und auch keine Kanäle. ;)
Coole Einleitung

Streifenwagen als Corsa´s
Für mich als Nicht-Berliner: Sind das Opel-Corsas? Und sehen aus wie normale Streifenwagen, also grün/blau - weiß/silber, mit SoSi-Anlage und Polizei-Schriftzug?

Gruß, Mr. Blaulicht

grab3107
18.06.2007, 09:25
Vielleicht Knöllchen-Bomber?

Status
18.06.2007, 09:30
Coole Einleitung

Für mich als Nicht-Berliner: Sind das Opel-Corsas? Und sehen aus wie normale Streifenwagen, also grün/blau - weiß/silber, mit SoSi-Anlage und Polizei-Schriftzug?

Gruß, Mr. Blaulicht

so sehen die aus... http://www.h4x3d.com/images/berlin/images/opel-corsa-polizeiwagen-berlin.jpg

Walmsburger
18.06.2007, 09:33
Also (googeln half mal wieder):

Das ergab googeln nach polizei berlin corsa

http://www.polizeiautos.de/index_db.php?bereich=bln

Dort findet man, daß die Corsas im Zentralen Objektschutz tätig sind.
Zentraler Objektschutz der POL Berlin wird hier erläutert:

http://www.berlin.de/polizei/wir-ueber-uns/struktur/dirza/zos.html

Eigentlich ganz easy, die Antwort zu finden...

Mr. Blaulicht
18.06.2007, 09:43
Dort findet man, daß die Corsas im Zentralen Objektschutz tätig sind.
Zentraler Objektschutz der POL Berlin wird hier erläutert:
Also: wieder viel Rauch um nix: keine Polizei-Beamte, lediglich Angestellte im Objektschutz! Welche Minderwertigkeitskomplexe muss man eigentlich haben, um solchen Einheiten als "Polizei" bezeichnen zu müssen?

Gruß, Mr. Blaulicht

Poli
18.06.2007, 09:53
Also: wieder viel Rauch um nix: keine Polizei-Beamte, lediglich Angestellte im Objektschutz! Welche Minderwertigkeitskomplexe muss man eigentlich haben, um solchen Einheiten als "Polizei" bezeichnen zu müssen?

Gruß, Mr. Blaulicht

Moinsen!

"Mir kocht der Blut!" wenn ich so etwas lese. Wie arrogant muss man eigentlich sein, um so etwas zu schreiben?

Mr. Blaulicht
18.06.2007, 10:06
Eigentlich würde ich mich nicht also arrogant bezeichnen.

Ich verbinde halt mit dem Schriftzug "Polizei" eine gewisse Berufsgruppe und bestimmte Aufgaben. Genauso, wie ich bei einem Feuerwehrmann ein gewisses Bild über seine Tätigkeit habe.
Wenn jetzt jemand daher kommt, der groß Polizei auf seinem Rücken oder auf seinem Auto stehen hat, mit polizeilichen Aufgaben aber nicht das geringste zu tun hat, dann frage ich mich halt, was das soll.
Stell Dir mal vor, ein Vetreter für BMAs fährt in Feuerwehr-Einsatzklamotten durch die Gegend und besucht so seine Kunden. Da würdest Du auch nach dem Sinn fragen. Haben solche Leute die Befürchtung, dass man ihnen zu wenig Respekt entgegenbringt?

Gruß, Mr. Blaulicht

Poli
18.06.2007, 10:25
Eigentlich würde ich mich nicht also arrogant bezeichnen.

Ich verbinde halt mit dem Schriftzug "Polizei" eine gewisse Berufsgruppe und bestimmte Aufgaben. Genauso, wie ich bei einem Feuerwehrmann ein gewisses Bild über seine Tätigkeit habe.
Wenn jetzt jemand daher kommt, der groß Polizei auf seinem Rücken oder auf seinem Auto stehen hat, mit polizeilichen Aufgaben aber nicht das geringste zu tun hat, dann frage ich mich halt, was das soll.
Stell Dir mal vor, ein Vetreter für BMAs fährt in Feuerwehr-Einsatzklamotten durch die Gegend und besucht so seine Kunden. Da würdest Du auch nach dem Sinn fragen. Haben solche Leute die Befürchtung, dass man ihnen zu wenig Respekt entgegenbringt?

Gruß, Mr. Blaulicht

So, nun ich!

Die Mitarbeiter sind Angehörige der Polizei Berlin!
Sie werden durch den Senat bezahlt und leisten innerhalb der Polizei Berlin ihren Beitrag für die innere Sicherheit, indem sie nämlich Aufgaben wahrnehmen, die sonst durch Polizeivollzugsbeamte wahrgenommen werden müsten! Denn der Objektschutz gefährdeter Objekte ist Aufgabe der Polizei!

Wenn Du den Artikel über den "Zentralen Objektschutz" aufmerksam gelesen hättest, würdest Du bemerkt haben, dass es sich um "Angestellte im Vollzugsdienst" handelt. Diese sind sogar mit Rechten versehen, die denen der Polizei recht nahe kommen!

Sie tragen Uniform, sie fahren in Fahrzeugen, auf denen Polizei draufsteht. Und es ist in diesen Fahrzeugen sogar Polizei drin. Nur eben kein Beamter sondern ein Angestellter!

Oder machst Du bei Angehörigen von Berufsfeuerwehren auch Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten. Selbst dort gibt es diese zwei Beschäftigungsgruppen!

Das von Dir angebrachte Beispiel hinkt im Übrigen vorne und hinten!

funkwart
18.06.2007, 10:31
Stell Dir mal vor, ein Vetreter für BMAs fährt in Feuerwehr-Einsatzklamotten durch die Gegend und besucht so seine Kunden. Da würdest Du auch nach dem Sinn fragen. Haben solche Leute die Befürchtung, dass man ihnen zu wenig Respekt entgegenbringt?

Gruß, Mr. Blaulicht

Ich glaube, Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen!
Wie man leicht auf der oben zitierten Internetseite nachlesen kann, handelt es sich um:
Die Mitarbeiter des Zentralen Objektschutzes (Polizeiangestellte im Objektschutz) haben die Aufgabe, als Teil einer modernen Hauptstadtpolizei gefährdete Objekte durch Posten- und Streifendienst zu schützen und zu sichern.
Wenn man das also mal so liest, wie es gemeint ist, dann handelt es sich sehr wohl um Angehörige der Polizei. Darum können diese wohl mit Fug und Recht entsprechende Uniformen tragen und Autos mit dem Schriftzug "Polizei" fahren. Angestellte der Feuerwehr (um mal auf Dein Beispiel zurückzukommen), die administrtive Aufgaben übernehmen (z.B. vorbeugender Brandschutz, Pulverlöscher Wartung etc.) fahren ja auch mit Autos, auf denen "Feuerwehr" steht.
Also, halten wir mal alle am besten die Bälle flach und reden sachlich über solche Themen!

Gruß,
Funkwart


EDIT: Hupps, da war wohl jemand schneller. Ich lasse, um der Sache Nachdruck zu verleihen, meinen Beitrag trotzdem stehen!

Mr. Blaulicht
18.06.2007, 10:40
Soweit es keinen Unterschied in den Aufgaben macht, mache ich zwischen Beamten und Angestellten keinen Unterschied.

Aber wie Du selbst schreibst "Die Aufgaben kommen denen der Polizei sehr nahe", es sind halt nicht die gleichen.
Sicherlich gibt es auch innerhalb der Polizei Aufgaben, die erledigt werden müssen, für die man keine Polizeibeamten benötigt. Zum Beispiel in der Küche: Würdest Du Dich als Koch bei der Polizei als Polizist bezeichnen? Nur, weil Du dort angestellt bist?

Und mein Beispiel hinkt tatsächlich.

Aber genug davon - zumindest von meiner Seite. Vielleicht bin ich auch etwas empfindlich. Aber ich finde es halt nicht richtig, "Polizei-Autos" und "Polizei-Angestellte" auf die Strasse zu schicken, die mit dem Polizisten, wie er in der Öffentlichkeit gesehen wird (Unfallaufnahme, "Verbrecherjagd") relativ wenig zu tun hat.

Gruß, Mr. Blaulicht

Poli
18.06.2007, 12:46
Soweit es keinen Unterschied in den Aufgaben macht, mache ich zwischen Beamten und Angestellten keinen Unterschied.

Aber wie Du selbst schreibst "Die Aufgaben kommen denen der Polizei sehr nahe", es sind halt nicht die gleichen.
Sicherlich gibt es auch innerhalb der Polizei Aufgaben, die erledigt werden müssen, für die man keine Polizeibeamten benötigt. Zum Beispiel in der Küche: Würdest Du Dich als Koch bei der Polizei als Polizist bezeichnen? Nur, weil Du dort angestellt bist?

Und mein Beispiel hinkt tatsächlich.

Aber genug davon - zumindest von meiner Seite. Vielleicht bin ich auch etwas empfindlich. Aber ich finde es halt nicht richtig, "Polizei-Autos" und "Polizei-Angestellte" auf die Strasse zu schicken, die mit dem Polizisten, wie er in der Öffentlichkeit gesehen wird (Unfallaufnahme, "Verbrecherjagd") relativ wenig zu tun hat.

Gruß, Mr. Blaulicht


Ich gebe es auf! Das Problem scheint deutlich tiefer zu sitzen!

Pille112
18.06.2007, 15:55
Dann will ich es mal versuchen zu erläutern:

Siehe erstmal im SOG nach welche Aufgaben denn die Polizei hat, dann schaue welche Aufgeben von den "Einzelfahrern" wahrgenommen werden - kannst Du nun Paralellen ziehen, dann sind es Polizisten wobei es doch eigentlich völlig Hühnersuppe ist ob die nun angestellt oder verbeamtet sind!

Desweiteren gibt es auch in Hamburg sog. Einzelfahrer z.B. Polizisten von den Polizeiposten in den Randbezirken die nur mit einer Person besetzt sind oder auch BünaBe's (bürgernahe Beamte) die auf dem Weg in ihr Fußstreifenrevier sind.

Einzelfahrer im Stadtgebiet wurden seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts aus Personal-/Kosteneinsparungsgründen eingeführt und haben sich bis Heute bewährt.

Vielleicht ist Dir jetzt auch klar das es noch andere Aufgaben gibt die von der Polizei wahrgenommen werden und auch Firmen, welche Polizeiaufgaben wahrnehmen - eben nur mit einem anderen rechtlichen Rahmen bzw. anderen Befugnissen.

Das kann doch wirklich nicht so schwer zu begreifen sein - oder???

Gruß Carsten (kein Polizist sondern Löschknecht)

Mr. Blaulicht
18.06.2007, 16:43
Poli hat recht: Das Problem sitzt tiefer!

Aber, trotzdem vielen Dank für Euer Engagement...

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
18.06.2007, 17:02
Ich schreib auch mal noch was :D

Wenn du dir deine "falschen" Polizisten mal ausserhalb der Autos vom USA-Konsulat oder vorm Bundestag anschaust, dann wirst du sehr schnell feststellen, dass diese auch mit ihren MP5 umgehen können, die sie vor dem Bauch tragen ^^

Zudem stehen die "Einzelfahrer" immer im ständigen Kontakt mit ihren Beamten-Kollegen und verfolgen auch Verbrecher, wenn sie einen sehen...

Es gibt nicht viele Unterschiede zwischen den Angestellten und den Beamten...

Beleidigen kannste so einen zum bleistift, ohne direkt wegen Beamtenbeleidigung ne Anzeige zu kassieren *g*

Aber da hörts dann schon fast auf mit den Unterschieden :)

MfG Fabsi

Pille112
18.06.2007, 17:07
Beleidigen kannste so einen zum bleistift, ohne direkt wegen Beamtenbeleidigung ne Anzeige zu kassieren *g*

Sorry Fabsi,
aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

Gruß Carsten

Fabpicard
18.06.2007, 17:29
aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.

Stümmt, da war ja mal was *g*

Aber is ja auch wuscht ob Beamter oder Angestellter... ich such weiterhin ein Gemüse was aussen Blau und innen Hohl ist :D

MfG Fabsi

Poli
18.06.2007, 17:33
Sorry Fabsi,
aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

Gruß Carsten

Nur nebenbei, weil es nicht zu diesem sich entwickelten Thema passt:

Ich bin im Dienst schon häufig beleidigt worden, habe bislang aber nie den zivilrechtlichen Weg benutzt. Eine Strafanzeige und z.B. eine Zahlung an einen Verein, der sich um sprachbehinderte Menschen kümmert ist mir lieber, als ein Schmerzensgeld von 50 Euronen, weil ein netter Bürger ... zu mir gesagt hat! Denn das ist im Falle der Beleidigung der zivilrechtliche Aspekt! Ein eventuelles Schmerzensgeld! Alles andere ist Strafrecht!

MfG

Pille112
18.06.2007, 17:34
...wird aber schon schwieriger/anspruchsvoller - bei Grün war es ja noch recht einfach aber nun bei den Blauen...

Gruß Carsten

Poli
18.06.2007, 17:35
...wird aber schon schwieriger/anspruchsvoller - bei Grün war es ja noch recht einfach aber nun bei den Blauen...

Gruß Carsten

Tja, nun ist wieder die Phantasie des Klientels gefragt!

Aber jetzt kommen wir noch mehr vom eigentlichen Thema ab!

Pille112
18.06.2007, 17:42
Denn das ist im Falle der Beleidigung der zivilrechtliche Aspekt! Ein eventuelles Schmerzensgeld! Alles andere ist Strafrecht!

...soweit meine Rechtskenntnisse hier reichen wird im Strafrecht eine Verfolgung von Amtswegen, also im öffentlichen Interesse durchgeführt und das ist im Falle einer Beleidigung wohl eher nicht der Fall - also stellt es sich für mich als ein Antragsdelikt,obwohl gem. §§ 185, 194 StGB, dar.

Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.

Gruß Carsten

Fabpicard
18.06.2007, 17:47
Tja, nun ist wieder die Phantasie des Klientels gefragt!

Gibts denn in Fachkreisen noch keine Vermutungen wodraufs hinaus laufen könnt ? ;)

MfG Fabsi

Poli
18.06.2007, 18:09
...soweit meine Rechtskenntnisse hier reichen wird im Strafrecht eine Verfolgung von Amtswegen, also im öffentlichen Interesse durchgeführt und das ist im Falle einer Beleidigung wohl eher nicht der Fall - also stellt es sich für mich als ein Antragsdelikt,obwohl gem. §§ 185, 194 StGB, dar.

Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.

Gruß Carsten

Das stimmt soweit, ist allerdings dadurch noch immer kein Zivilrecht, sondern erstklassiges Strafrecht! Zivilrecht ist alles, was z.B. grundsätzliche Nachbarschaftstreitigkeiten angeht, oder wenn Dir einer Deinen Wagen zerschrotet hat und Du den Schaden ersetzt haben willst!

Das mit dem Antragsdelikt ist so eine Zweiteilung der Straftaten, nämlich Offizialklagedelikte (Strafvervolgungsbehörden müssen tätig werden) oder eben Antragsdelikte (Strafverfolgungsbehörden werden nur bei Vorliegen eines Strafantrages tätig oder bei Vorliegen des sog. "besonderen öffentlichen Interesses"). Und das sieht z.B. die für meinen Dienstbereich zuständige Staatsanwaltschaft bei Beleidigungen zum Nachteil von Polizeibeamten eigentlich immer als gegeben an!

Und selbst wenn mich jemand beleidigt und ich keinen Strafantrag stelle kann immer noch mein Vorgesetzter Strafantrag stellen!

Aber wie schon gesagt! Eigentlich gehören diese Ausführungen in einen eigenen Thread!

MfG

Poli
18.06.2007, 18:10
Gibts denn in Fachkreisen noch keine Vermutungen wodraufs hinaus laufen könnt ? ;)

MfG Fabsi

Ich geb doch hier keine Tips! :)

Pille112
18.06.2007, 18:19
Das mit dem Antragsdelikt ist so eine Zweiteilung der Straftaten,...
Sorry, wenn ich mich da nicht so ganz rechtskonform ausgedrückt habe, aber genau das meinte ich damit: ...obwohl gem. §§ ...
Natürlich ist es das StGB und nicht das BGB, also Strafrecht und nicht Zivilrecht.

Gruß Carsten

Bendix_4123Reloaded
20.06.2007, 20:26
mal eine kurze Erklärung zu den "Angestellten" bei der Berliner Polizei... zum einen sind das fertig ausgebildete Polizisten, die aus finaze. Gründen nicht in den Beamtenstatus übernommen worden sind, zum anderen ehemalige Polizeibeamte der sogenannten Alliiertenpolizei (ehemals DDR), welche übernommen wurden sind.

Zu den Aufgaben zählt nicht nur der zentrale OS, sondern diese sind auch in der GeSa tätig und fahren zum Beispiel Gefangene von GeSa zu GeSa bzw. in die JVAs. Gemäß dem Berliner ASOG sind sie einem Polizeibeamten gleich zu setzen und haben genauso die Befugnisse wie ein Beamter.

Die Regierungsparteien SPD und PDS haben 2004 beschlossen, dass auch gewöhnliche Teilzeitangestellte der Polizei in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen dürfen. Ob Platzverweise, Festnahmen, Fesseln oder Anordnung einer Blutentnahme - solche Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht sind seit Gründung der Bundesrepublik ausschließlich Beamten vorbehalten. Die Ausübung solch "hoheitsrechtlicher Befugnisse" wird im Artikel 33 des Grundgesetzes geregelt. 2004 aber haben SPD und PDS das Berliner Polizeigesetz (ASOG) geändert - ein bisher bundesweit einmaliger Vorgang.

Hintergrund ist die Sparpolitik des rot-roten Senats. Er wollte rund 500 Absolventen der Polizeischule nicht als Beamte auf Probe, sondern nur als Teilzeitangestellte auf Zwei-Drittel-Stellen in den Polizeidienst übernehmen. Sie haben jedoch die Zusage erhalten, bis spätestens 2008 verbeamtet zu werden.

Bisher regelt das ASOG, dass Polizeiangestellte nur bestimmte polizeiliche Aufgaben haben - etwa Objektschutz oder Parkraumüberwachung. Die Änderung dieses Landesgesetzes hat es ermöglicht, dass ihre Befugnisse per Verwaltungsanordnung erweitert sind.

Die Parkraumüberwachung macht nun das im Jahre 2005 gegründete Ordungsamt, welches sich unter anderem aus Mitarbeitern bzw. Angestellten der Pol zusammensetzt

Pille112
20.06.2007, 23:29
Siehste , sag ich doch das SOG beantwortet viele Fragen bzw. erklärt und informiert über die jeweiligen Grundlagen und Kompetenzen.

...dann haben meine Fortbildungen ja doch was genützt, und ich dachte schon...

Gruß Carsten

Mr. Blaulicht
20.06.2007, 23:53
ich nehm´ alles zurück und behaupte das Gegenteil [ascheaufmeinhauptschütt]

Gruß, Mr. Blaulicht

tower911
21.06.2007, 10:11
Also (googeln half mal wieder):

Das ergab googeln nach polizei berlin corsa

http://www.polizeiautos.de/index_db.php?bereich=bln

Dort findet man, daß die Corsas im Zentralen Objektschutz tätig sind.
Zentraler Objektschutz der POL Berlin wird hier erläutert:

http://www.berlin.de/polizei/wir-ueber-uns/struktur/dirza/zos.html

Eigentlich ganz easy, die Antwort zu finden...



Objektschutz kann ich bestätigen. Ich war am Wochenende auch in Berlin *g
Die Corsas sind zu den Botschaften gefahren, Personal stieg aus, anderes Personal stieg ein und fuhr mit weg. Die nehmen die Corsas zum austauschen ihrer Wachen an Schutzbedürftigen Objekten. Hab mich auch mal mit dem einen Polizisten unterhalten. Das sind echt arme Schweine. Müssen da zig Stunden Schichten an einer Botschaft schieben und langweilen sich zu Tode.

Funkermatts
21.06.2007, 12:09
Oh mein Gott , was es nicht alles gibt , warte noch mal drauf, das ein Auto kommt auf dem eine überdimensionla große " red bull " Dose installiert ist.....
Kan nmir vielleicht mal jemand verraten, wie ich hier auch einen Beitrag veröffentlichen kann ?

Wäre dankbar

Mr. Blaulicht
21.06.2007, 12:36
Kan nmir vielleicht mal jemand verraten, wie ich hier auch einen Beitrag veröffentlichen kann ?
Was genau meinst Du? Du hast doch schon Beiträge geschrieben.
Wenn Du ein neues Thema meinst, dann klicke doch einfach mal auf den Button "Neues Thema". Den findest Du über- oder unterhalb der Themenübersicht in den einzelnen Foren.

Gruß, Mr. Blaulicht

Bendix_4123Reloaded
22.06.2007, 11:53
... Das sind echt arme Schweine. Müssen da zig Stunden Schichten an einer Botschaft schieben und langweilen sich zu Tode....

also zig Stunden stehen oder sitzen die nicht... es wird im 1-2h Turnus gewechselt - je nach Objekt...

und wie gesagt - die Corsa werden nicht nur vom ZOS benutzt... Einfach mal schauen, wer drinnen hockt... Angestellte haben schwarze Schulterklappen und für jeweils 10 Jahre Zugehörigkeit gibts einen grünen Streifen... =)

im übrigen im Land Brandenburg werden die Corsa im regulären Wach- und Wechseldienst mitunter eingesetzt...

Lykanos
30.03.2010, 08:30
Sorry Fabsi,
aber den Paragraphen "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht mehr.
Jetzt müssen auch Beamte auf dem zivilrechtlichen Weg auf Beleidigung klagen.
...bleibt sich als gleich wen Du/Er beleidigst.

Gruß Carsten


Dazu kann ich nur sagen, das es den "Tatbestand" der Beamtenbeleidugung nie gegeben hat. Es gab schon immer nur die "normale" Beleidigung. Das Problem ist nur das die meisten Menschen Beleidigungen nicht zur Anzeige bringen. Beamte (Polizisten) dieses aber sehr wohl tun ( kommt auf die Form der Beleidigung an ). Daher enstand der Volksirrtum der Beamtenbeleidigung.