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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hygienevorschriften Feuerwehrfest



scholdes112
10.06.2007, 22:32
Moin
Ich suche verzweifelt irgendwas wo drinsteht:
-was verkauft werden darf (Stichwort Mett/Hackfleisch oder Sahnetorte)
-wie evtl. die "Küche" auszusehen hat (Boden fest oder Schotter...)
-Wie siehts mit einem Holzkohlegrill unter freiem Himmel aus?

Habe leider beim Google nix gefunden...hat alles auf gewerblichew Betriebe gepasst, aber net auf Feuerwehrs.

Danke
Flo

Kanalratte
10.06.2007, 23:59
Weck keine schlafenden Hunde sonnst machste kein Feuerwehrfest mehr
wegen Gesundheitszeugniss, Kühltheke usw.
Der Hotel und Gaststätten Verband macht schon Razien mit der GEMA wegen
unproffessionel aufgezogenen Festen und Musikpiraterie.Ein Feuerwehrfest oder ähnliches macht angeblich den Umsatz der ortsansässigen Kneipen und Restaurants kaputt wegen Bier fürn Euro und selbst gebackenem Kuchen etc.

Kanalratte
11.06.2007, 00:14
http://www.munlv.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/hygienisch.pdf
Hier gibts n flyer vom Land NRW vielleicht hilfts ja ,oder frag bei eurem Ordnungsamt nach.

KBL1959
11.06.2007, 00:15
Die Kanalratte hat recht.
Bis 2009 greift das EU-Recht. Ist dann kein großer Unterschied zwischen dem Gewerblichen und Deinem Feuerwehrfest. Als erstes brauchst Du aus Deiner Truppe eine Fachkraft für Lebensmittelsicherheit, der den Kopf hinhält.
Bis dahin gehst Du mit Deinen Mannen zum Gesundheitsamt zu einer Erstunterweisung, dann bist Du auf der sicheren Seite falls Du mal ne Salmonelle verbreiten solltest. Die Schulung kostet nichts, ist aber notwendig. Weitere Infos kannste auch beim WKD holen, merk Dir sein Gesicht, falls er am Fest auftaucht.

alarma
11.06.2007, 08:41
Wenn man es genau nimmt, besteht wirklich kein Unterschied zwischen Feuerwehr und Gewerbe.
Schließlich ist unser Fleisch auch nicht haltbarer als das von der Gastronomie...

Nur wenige Beispiele.
- Kopfbedeckung (oder Glatze) für Zubereitendes Personal
- staubfreier fester Fußboden mit "Abstand" zum Boden
- fließend kalt + warm Wasser
- fließend Abwasser
- Grill nach oben geschützt (nicht unter freiem Himmel)
- regelmäßige desinfektions- und reinigungs "Rituale" auf den Tischen
- Gesundheitszeugnis + 1xjährliche fortbildung ist selbstredent
- ununterbrochene Kühlkette bei Frischprodukten
- einweg/neue Utensilien im Arbeitsbereich des Personals (Lappen, Schwamm) nix zum auswaschen
- etc
- etc

versucht soweit möglich an diese Punkte heran zu kommen,
wenn der Stand sauber und Hygienisch ist,
für Kühlung und desinfektion gesorgt ist,
größtenteils Gesundheitszeugnisse vorhanden sind und
einwegutensilien verwendet werden, sollte es keine Probleme geben

Aber da geb' ich keine Garantie ;-) ist nur ein Erfahrungswert...

grab3107
11.06.2007, 09:32
Drum wird bei uns in der Gegend meistens ein Festwirt mit der Bewirtung beauftragt. Dann hat man selber keine Schwierigkeiten. Die Baar wird selber gemacht, den Rest überlässt man den Jungs und Mädels.

überhose
11.06.2007, 09:56
Wenn man es genau nimmt, besteht wirklich kein Unterschied zwischen Feuerwehr und Gewerbe.
[...]
Nur wenige Beispiele...

Und wenn man es ganz genau nimmt, sehe ich da keine Vorgabe, die man nicht befolgen könnte. Auch wenn das EU-Recht greift, werden die meisten Wehren/Vereine entsprechend geschulte Leute in ihren Reihen (oder irgendwo im Bekanntenkreis) haben.

NWD
11.06.2007, 10:57
Also wir waren die Tage mit der Feldküche im "Einsatz" um sowas in der Art zu bekochen:

a) Küche ist abetrennter Bereich wo nur! Küchenpersonal reindarf.
Die Küche muss überdacht sein, das mit dem festen Boden war bei uns nicht wichtig. ( Gesundheitsamt war da! ). Für Küchenpersonal nur Einmalhandtücher.

b) Alle mit Gesundheitszeugniss.

c) fließendes Trinkwasser(!!), also kein Gartenschlauch ect.

d) Möglichkeit der Abwasserentsorgung

e) möglichst eigene Toilette für Küche, Einmalhandtücher

f) Kühlung für alles, was gekühlt werden muss

Der Rest, was die Lebensmittelverarbeitung angeht, wird dir bei der Belehrung erklärt.

Generell, je professioneller das aussieht, desto weniger Fragen werden gestellt

überhose
11.06.2007, 11:10
Das ist einrichtungsmäßig alles keine Kunst, in den meisten Gerätehäusern oder Mehrzweckhallen, wo Feuerwehrfeste i.d.R. ablaufen, ist das meiste schon vorhanden, und auch Imbissbudenanhänger sind entsprechend vorgerüstet. Laut unserem Gesundheitsamt muss übrigens nicht jeder, der auf öffentlichen Festen mit Nahrung jongliert, ein Gesundheitszeugnis haben, die Aussage war, dass mind. 1 pro Schicht, besser aber die Hälfte der Leute dieses vorweisen können.


c) fließendes Trinkwasser(!!), also kein Gartenschlauch ect.Entsprechende Schläuche gibt's beim Getränkevertrieb deines Vertrauens, die müssen die nämlich für Schankwagen etc. ebenfalls vorhalten. Im Grunde sind das stinknormale Gartenschläuche, nur gepflegter bzw. mit Pflegenachweis (regelmäßige Desinfektion).

scholdes112
11.06.2007, 12:04
Aha, danke erstmal.
Weiß vielleicht noch jemand obs einschränkungen gibt bzw. geben könnte was verkauft werden darf?
Mir wollte jemand erzählen es dürften keine Sahnetorten (privat hergestellt) verkauft werden wegen Salmonellen etc., da im Fall der Fälle nicht nachgewiesen werden könnte wo die Torte her ist?!?
Gruß
Flo

hannibal
11.06.2007, 12:19
Steht alles in diesem Faltblatt und lässt sich aus dem GMV ableiten

Alternativ ist das Gewerbeaufsichtsamt euer bester Ansprechpartner. Einfach mal zu einer Sitzung mit einladen. Evtl habt ihr auch einen Betreuungszug in der Nähe, die müssten/sollten/könnten sich damit auskennen.



Drum wird bei uns in der Gegend meistens ein Festwirt mit der Bewirtung beauftragt. Dann hat man selber keine Schwierigkeiten.


auch ein geschickter Schachzug, zumal man so Ressourcen frei hat.
Alternativ kann man auch dem B-Zug gegen Gewinnbeteiligung anlocken (die können auch üben)



Bis 2009 greift das EU-Recht. Ist dann kein großer Unterschied zwischen dem Gewerblichen und Deinem Feuerwehrfest. Als erstes brauchst Du aus Deiner Truppe eine Fachkraft für Lebensmittelsicherheit, der den Kopf hinhält.

Welches EU Recht? Sicherlich hast du Quellen



Weck keine schlafenden Hunde sonnst machste kein Feuerwehrfest mehr
wegen Gesundheitszeugniss, Kühltheke usw.
Der Hotel und Gaststätten Verband macht schon Razien mit der GEMA wegen
unproffessionel aufgezogenen Festen und Musikpiraterie.Ein Feuerwehrfest oder ähnliches macht angeblich den Umsatz der ortsansässigen Kneipen und Restaurants kaputt wegen Bier fürn Euro und selbst gebackenem Kuchen etc

was für ein professioneller Post ..

1) Der DEHOGA macht gar nix. keine Razzia und nix
2) GEMA ist eine ganz andere Baustelle, wer damit Probleme hat ist selber schuld
3) keiner glaubt doch das 1 Tag der offenen Tür im Jahr irgendwas kaputt macht ?

loxi
11.06.2007, 12:25
Mir wollte jemand erzählen es dürften keine Sahnetorten (privat hergestellt) verkauft werden wegen Salmonellen etc., da im Fall der Fälle nicht nachgewiesen werden könnte wo die Torte her ist?!?

Grundsätzlich dürfen überhaupt keine Lebensmittel verkauft werden, die privat hergestellt wurden, da sicherlich bei niemandem daheim die Küche vom Gesundheitsamt abgenommen und überwacht wird.

Allerdings wird über diese Tatsache bei Vereinsfesten meistens im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hinweg gesehen.


Manche Gesundheitsämter verlangen übrigends auch den Aushang von den jeweiligen Lebensmittelzusatzstoffen auf den Preistafeln. Allerdings sehen das denke ich nicht alle so streng.

Kanalratte
11.06.2007, 16:55
Hannibal ich will nicht streiten sondern nur Recht haben
Ich hatte es irgendwo gelesen hier der Beweiss
http://www.dehoga-bundesverband.de/uploads/publikationen/broschuere_schwarzgastronomie.pdf

hannibal
11.06.2007, 17:00
schreib ich dir morgen was dazu

wenn du es dir genau durchliest siehst du das der normale TDOT kaum darunter fällt ...

überhose
11.06.2007, 17:14
wenn du es dir genau durchliest siehst du das der normale TDOT kaum darunter fällt ...
Wenn man es sich genau durchliest kommt man zu dem Schluss, dass der DEHOGA normale Feuerwehr-TdoT doch unter Schwarzgastronomie ansieht und davon nur bei Jubiläen abweicht, weil diese einen "besonderen Anlass" im Sinne des § 12 Gaststättengesetz darstellen.

Auszug:

Das Bundesverwaltungsgericht hat 1989 in einem Grundsatzurteil (Urt. v. 4.7.1989, AZ: 1 C 11/88) den „besonderen Anlass“ festgelegt. Ein solcher liegt vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Im Gegensatz zur „landläufigen Meinung“ reicht nicht jeder selbstgeschaffene Anlass für eine solche
Gestattung aus. Vielmehr muss der Anlass so bedeutend und außergewöhnlich sein, dass die gastronomische Tätigkeit lediglich als Anhängsel eines eigenständigen, nicht alltäglichen anderen Ereignisses anzusehen ist.

Ein eigenständiges Ereignis und somit ein „besonderer Anlass“ liegt sicherlich vor,
wenn z.B.
- ein Verein sein 50-jähriges Jubiläum feiert,
- der Öffentlichkeit ein neues Gemeinde- oder Pfarrhaus übergeben wird.
Jedoch liegt bei den meisten Veranstaltungen kein „besonderer Anlass“ vor. Hier steht ausschließlich die Gewinnerzielung durch gastronomische Tätigkeit im Vordergrund, wobei es ohne Bedeutung ist, ob auch gemeinnützige Ziele verfolgt werden. Der Zweck heiligt nicht die Mittel!

akkonsaarland
11.06.2007, 18:27
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von „Schwarzgastronomie“ unterscheiden:
 Gastronomische Veranstaltungen, die vollkommen „schwarz“, d.h. ohne behördliche Gestattung
und somit illegal stattfinden;
 Gastronomische Veranstaltungen, für die zwar eine behördliche Gestattung vorliegt, die aber
nicht hätte erteilt werden dürfen, da die gesetzlichen Vorrausetzungen des § 12 Gaststättengesetz
nicht gegeben sind.

das bedeutet das dieser wisch das papier nicht wert ist.
wenn die gemeinde sagt :feuerwehr du darfst feiern ist alles in bester ordnung

der rest ist nur rumgeweine. denn ausser einer anzeige beim gsundheitsamt. gema oder sonstwas wird nichts passieren, oder hat die gema exekutivgewalt?

Kanalratte
11.06.2007, 18:38
wenn ihr mal 8oo euro gebühren für 2 tage sommerfest nachgezahlt habt dann wisst ihr was die gema für ne macht hat.

Pille112
11.06.2007, 18:45
...und wenn man ein ganz klein wenig clever ist, dann wird man alle Gewinne nicht der Wehrkasse (weil staatlich) sondern dem "Förderverein" (gemeinnützig) als Spende zukommen lassen und schwupsdiwups hat man schon wieder so einen "besonderen Anlass" im Sinne des § 12 Gaststättengesetz.

Wenn man dann noch das ganze zur z.B. Förderung der Jugendarbeit (JF) (zweckgebundene Spende) deklariert, braucht man nur noch Genehmigungen von:
Stadt/Kreis
Gewerbeaufsichtsamt
Gesundheitsamt/Veterinäramt (Fleischverkauf)

und alles ist in trockenen Tüchern

...ganz lange Nase ==> DEHOGA

Gruß Carsten

akkonsaarland
11.06.2007, 19:31
wenn ihr mal 8oo euro gebühren für 2 tage sommerfest nachgezahlt habt dann wisst ihr was die gema für ne macht hat.

und wenn man sich vorher schlau macht und gema anmeldet ist das gar net mehr soviel

sound_driver_32
11.06.2007, 21:44
und wenn man sich vorher schlau macht und gema anmeldet ist das gar net mehr soviel

In Bayern gibt es bei Mitgliedschaft in einigen Kreisfeuerwehrverbänden Rabatt von der Gema.

Soweit ich weis reicht in Bayern die Belehrung durch das Gesundheitsamt das ist ein Vortrag über Hygiene und das wars dann.

akkonsaarland
11.06.2007, 21:48
wie gesagt

www.gidf.de

http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/gema_veranstaltung_tontraeger_tarif.pdf

ich denke mit so um die 100 euro ist man dabei

überhose
12.06.2007, 08:59
das bedeutet das dieser wisch das papier nicht wert ist. wenn die gemeinde sagt :feuerwehr du darfst feiern ist alles in bester ordnungKorrekt.


...und wenn man ein ganz klein wenig clever ist, dann wird man alle Gewinne nicht der Wehrkasse (weil staatlich) sondern dem "Förderverein" (gemeinnützig) als Spende zukommen lassen und schwupsdiwups hat man schon wieder so einen "besonderen Anlass" im Sinne des § 12 Gaststättengesetz.Die Gemeinnützigkeit des Veranstalters hat nichts mit dem "besonderen Anlass" i.S.d. §12 zu tun. Das ist nicht nur DEHOGA-Meinung, sondern entspricht auch den gängigen Kommentaren zum Gaststättenrecht.


Wenn man dann noch das ganze zur z.B. Förderung der Jugendarbeit (JF) (zweckgebundene Spende) deklariert, braucht man nur noch Genehmigungen von:
Stadt/Kreis
Gewerbeaufsichtsamt
Gesundheitsamt/Veterinäramt (Fleischverkauf)Auch das hat mit der Spende nix zu tun, mehr braucht man auch sonst nicht.


und wenn man sich vorher schlau macht und gema anmeldet ist das gar net mehr sovielRichtig, das gehört halt zur vernünftigen Vorbereitung eines Festes. Bei Nachzahlung aufgrund fehlender Anmeldung zahlt man 150-200% (genauer derzeitiger Satz ist mir grad nicht bekannt) des eigentlichen Tarifs.



In Bayern gibt es bei Mitgliedschaft in einigen Kreisfeuerwehrverbänden Rabatt von der Gema.
Ausnahmsweise mal keine bayerische Besonderheit, der DFV hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA, daher kriegen alle Wehren 20% (im Regelfall übrigens auch die wenigen, die keinem Verband angehören): http://web34.server70112.mivitec.net/presse/presse.php3?Content=Showpresse&ID=724



Soweit ich weis reicht in Bayern die Belehrung durch das Gesundheitsamt das ist ein Vortrag über Hygiene und das wars dann.
Nichts anderes ist das Gesundheitszeugnis, die medizinischen Untersuchungen sind seit 2001 nicht mehr zwingend Bestandteil.

J.S.
21.06.2007, 22:03
Hallo

@ sound_driver
Die Belehrung kann in Bayern für ehrenamtliche Helfer bei einem Vereinsfest entfallen

@ scholdes112
wenn du möchtest kann ich dir gern die Auflagen (Rückseite einer Gestattung, die du bei deiner Gemeinde oder Stadt beantragen mußt) per mail zukommen lassen