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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungsdienst fordert Feuerwehr nach...



Ludwig
04.06.2007, 08:32
Grüße,

Beispiel: Ein PKW überschlägt sich auf einer Bundesstraße zwischen Dorf A und Dorf B. Der Fahrer wird nur leicht verletzt. Ein RTW und die Polizei ist informiert und auf der Anfahrt. Der Funkstreifenwagen wird ca. 15 Minuten später als der Rettungsdienst an der Einsatzstelle eintreffen. Die Rettungsassistenten versorgen den Patienten und stellen dabei fest dass am verunfallten PKW massiv Betriebsmittel (Benzin und Öl) auf die Straße läuft. Daraufhin fordern die beiden Assistenten zum beseitigen der Gefahr die Feuerwehr aus dem Dorf A über die RLST an!

Nun zu meinen Fragen:

- Ist die Nachforderung der Feuerwehr durch den Rettungsdienst legitim?
- Sollte der RD die Entscheidung lieber der Polizei überlassen?
- Welche eventuellen rechtlichen Konsequenzen könnte es für die Assistenten (+ Disponent in der RLST) haben wenn sie die Nachforderung unterlassen bzw. die Gefahr ignorieren?
- Wo gibt es schon Urteile bzw. Rechtssprechungen?
- Stimmt die Aussage "Wer anfordert der bezahlt!"?

Ich stelle diese Fragen aufgrund einer aktuellen ähnlichen Situation bei uns im Landkreis! Ich bitte um rege Beteiligung und Meinungen!

Danke

Paramedic
04.06.2007, 09:08
Ist die Nachforderung der Feuerwehr durch den Rettungsdienst legitim?

Ja ist sie. Jeder Mensch kann in der BRD die Feuerwehr anfordern bzw. nachfordern, wenn Gefahr im Verzug ist. Und das ist es hier.



Sollte der RD die Entscheidung lieber der Polizei überlassen?

Mit welcher Begründung? Die Polizei ist noch nicht an der Einsatzstelle und trifft erst 15 Minuten später als der Rettunggsdienst ein. Die Gefahr ist aber schon vorhanden und wurde durch den Rettungsdienst erkannt, welcher diese Gefahr nicht beseitigen kann. Außerdem: Welche Qualifikation in diesem Bereich hat denn die Polizei, die der Rettungdienst nicht hat? (Es geht sich nur um Nachforderung der Feuerwehr!)


Welche eventuellen rechtlichen Konsequenzen könnte es für die Assistenten (+ Disponent in der RLST) haben wenn sie die Nachforderung unterlassen bzw. die Gefahr ignorieren?

Wenn die Gefahr durch den Rettungsdienst erkannt wurde, ist er verpflichtet diese Gefahr weiterzumelden. Der Disponent in der Leitstelle sollte diese Information tunlichst weitergeben bzw. entsprechende Stellen alarmieren. Der Rettungsdienst erkennt die Gefahr und meldet nicht weiter. Oder der Disponent alarmiert nicht die zuständigen Stellen--> Es passiert z.B. ein Folgeunfall oder Trinkwasser wird kontaminiert. Man kann dem Rettungsdienst ein Versäumnis nachweisen und der Träger bzw. Betreiber des Rettungsdienstes haftet hierfür oder halt der Betreiber bzw. Träger der Leitstelle. (In NRW ist dies kein sonderlich großes Problem, da die Leitstelle gleichermaßen für der Feuerschutz, sowie den Rettungdienst zuständig ist.)


Stimmt die Aussage "Wer anfordert der bezahlt!"?

Vom Prinzip her stimmt diese Aussage (zumindest für NRW im Bereich der technischen Hilfeleistungen). Aber in dem konkreten Fall kommt für die Kosten bzw. Beseitigung der Gefahr die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Dafür gibt es die Haftpflicht u.a. doch.

Fazit: Ich bin froh, dass bei uns Feuerwehr und Rettungsdienst aus einer Hand kommen!

Gruß
Michael

hannibal
04.06.2007, 09:22
- Ist die Nachforderung der Feuerwehr durch den Rettungsdienst legitim?


Natürlich, oder sollen sie warten bis
a) 3 Folgeunfälle passieren
b) sich das ganze in einen lustigen Feuerball verwandelt hat


- Sollte der RD die Entscheidung lieber der Polizei überlassen?

warum ? Der RD wird doch mündig sein eine Entscheidung zu treffen. Sollte es sich bei der Flüssigkeit um Kühlerwasser ahndlenm - auch gut


- Welche eventuellen rechtlichen Konsequenzen könnte es für die Assistenten (+ Disponent in der RLST) haben wenn sie die Nachforderung unterlassen bzw. die Gefahr ignorieren?

Unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches, auf jeden Fall gibt es Ärger


- Stimmt die Aussage "Wer anfordert der bezahlt!"?


Der Begünstigte bezahlt


Ich stelle diese Fragen aufgrund einer aktuellen ähnlichen Situation bei uns im Landkreis! Ich bitte um rege Beteiligung und Meinungen!


Was war den in der Situation?

Mr. Blaulicht
04.06.2007, 09:39
Moin moin,

ich spar´ mir jetzt mal die Zitiererei...

Selbstverständlich war es nicht nur legitim, sondern sogar zwingend notwendig, dass der RD die Feuerwehr nachalamriert. Schliesslich geht eine große Gefahr von der Situation aus. Wir reden hier schliesslich über eine größere Menge Betriebsstoffe und nicht von ein paar Tropfen Öl, die auf der Strasse sind.
Die Nichtmeldung dürfte aber an sich rein rechtlich auch keine großen Konsequenzen gehabt haben, da a) unterlassene Hilfeleistung nicht zählt (dem Patienten wird ja geholfen) und b) der RD sich immer noch damit rausreden kann: "Wir haben den Patienten versorgt, das hatte für uns Priorität!").
"Wer anfordert, bezahlt auch." ist nur in einigen Fällen richtig. Zuerst zahlt mal derjenige, der für einen Einsatz verantwortlich ist.
Fordert der RD die Feuerwehr an, um
a) Betriebsmittel im größeren Umfang zu bekämpfen, zahlt der Unfallverursacher.
b) Betriebsmittel im kleineren Umfang (im Sinne einer Strassenreinigung), durch die primär mal keine Gefahr für Dritte ausgeht zu entsorgen, kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten an. Ist es dort Aufgabe der Feuerwehr oder des Bauhofes oder des Abschleppers etc. pp
c) den Verletzten aus dem Auto zu befreien, zahlt die Feuerwehr selbst
d) den Verletzten, nachdem er bereits durch den RD befreit wurde zum RTW zu tragen (als sog. Tragehilfe), zahlt der Rettungsdienst
e) den Patienten ins Krankenhaus zu fahren, weil er mehr als 180 kg wiegt, und die Feuerwehr über ein geeignetes Transportsystem verfügt, zahlt mit etwas Glück die Krankenkasse (kleiner Tipp: den behandelnden Arzt einen Transportschein für die Feuerwehr ausstellen lassen!)

Gruß, Mr. Blaulicht

Pille112
04.06.2007, 09:41
Guten Morgen Ludwig,

Da ich selber Feuerwehrmann, Rettungsassistent und Leitstellendisponent bin versuche ich nun mal Dir deine Fragen zu beantworten.



- Ist die Nachforderung der Feuerwehr durch den Rettungsdienst legitim?

JA - da durch die auslaufenden Betriebsstoffe zweierlei Gefahren ausgehen
1) Gefahr für Personen z.B. durch Entzündung, hierbei ist es vollkommen unerheblich welche Personen gefährdet sind (RD-Personal, Polizei, Dritte).

2) Gefahr für die Umwelt z.B. durch versickern ins Erdreich und daraus resultierende Grundwasserveschmutzung, Einspülen in die Kanalisation durch Regen oder ablaufen in stehende oder fließende Gewässer.


- Sollte der RD die Entscheidung lieber der Polizei überlassen?

Ja und Nein
Ja, wenn die anwesenden Beamten die Gefährdung erkennen und addäquate Maßnahmen ergreifen z.B. Fw oder THW zur Gefahrenabwehr und/oder Schadensbeseitigung nachalarmieren.

Nein, wenn die Beamten die Gefahren nicht er- oder verkennen.
In diesem Fall ist eine Nachforderung der Fw durch das RD-Personal völlig gerechtfertigt oder wenn, wie in diesem Fall, die Pol noch nicht vor Ort ist.


- Welche eventuellen rechtlichen Konsequenzen könnte es für die Assistenten (+ Disponent in der RLST) haben wenn sie die Nachforderung unterlassen bzw. die Gefahr ignorieren?

Das kommt ganz auf den weiteren Verlauf des Einsatzes, bzw. der Entwicklung an der Einsatzstelle an und ob im weiteren Verlauf des Einsatzes jemand geschädigt wird und/oder ob jemand Anklage erhebt bzw. Anzeige erstattet wegen z.B. Unterlassen, grob fahrlässigen Handelns oder billigender Inkaufnahme.
Hier jetzt alle Möglichkeiten und Szenarien durchzuspielen würde allerding den Rahmen sprengen.


- Wo gibt es schon Urteile bzw. Rechtssprechungen?

Da müßtes Du dich mal in einschlägigen Rechtsforen schlau machen oder mal "Googlen"
Ansonsten kommen hier folgende Gesetze zum tragen: Feuerwehr Gesetz (FwG), Brandschutzgesetz (BrSchG) und Gesetz zu Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)


- Stimmt die Aussage "Wer anfordert der bezahlt!"?

Das kommt ganz auf die Anforderungssituation und auf die dort gültige Gebührenordnung an.
Besteht eine, oder eine vermeintliche Gefahr für Personen, Umwelt und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist dieser Einsatz der Fw in der Regel gebührenfrei bzw. trägt diese Gebühren der Verursacher oder dessen Versicherung.

Besteht keine Gefahr für Personen, Umwelt und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist dieser Einsatz der Fw in der Regel gebührenpflichtig z.B. wenn Du die Fw zur Türöffnung deiner eigenen Wohnung rufst weil Du den Schlüssel verlegt oder verloren hast.

Ich hoffe ich konnte Dir mit den Ausführungen schon mal ein wenig helfen.
Wenn Du noch weitere Fragen hast sprich mich ruhig an.

Gruß Carsten

_______________________________________
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und basiert auf meinem eigenen Wissen und Erfahrungen

Paramedic
04.06.2007, 12:02
Ansonsten kommen hier folgende Gesetze zum tragen: Feuerwehr Gesetz (FwG), Brandschutzgesetz (BrSchG) und Gesetz zu Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

Die Feuerschutz-/Feuerwehrgesetze oder wie auch immer sie heißen mögen sind Landesgesetze; d.h. jedes Bundesland legt diese Gesetze selber fest. In NRW ist das das FSHG (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz). Nicht die Begrifflichkeiten für alle Bundesländer anwenden; es gibt doch Unterschiede.

Gruß
Michael

Pille112
04.06.2007, 12:07
Hallo Michael,...


...es gibt doch Unterschiede.

...das habe damit auch nicht gemeint - meine hier angeführten Gesetze stellen lediglich Möglichkeiten dar...

Desweiteren gehören natürlich auch BGB, StGB, RettDG, etc. etc. dazu.

Gruß Carsten

Paramedic
04.06.2007, 12:08
Hallo Pille112,

war auch nicht so streng gemeint ;-) Wollte nur verhindern, dass jemand die landespezifischen Gesetze für´s falsche Bundesland anwendet.

Gruß
Michael

Steiger
04.06.2007, 14:32
Sehen wir einmal die Realität im Bereich von "Ludwig":

Der Anfrage muss ich mich anschliesen, weil dies ein"brennendes"Problem darstellt.
Der RTW trifft als 1.am Unfallort ein, versorgt die Verletzten, gibt evtl.Lagemeldung und fordert die Feuerwehr nach "ausl.Benzin+Öl in großer Menge".
Da beginnt das Rätsel.
Warum soll erst die Polizei die Feuerwehr anfordern, nicht der RD ? (Pol. ist ja noch nicht da, trifft etwa 10min nach dem RTW am Unfallort ein)

Totaler Schwachsinn !
die Brandgefahr / verschmierte Fahrbahn bleiben "links liegen"?


Es gab schon Vorfälle da ging dem Abschleppunternehmen das Bindemittel aus und nach einer Std.wurde dann doch noch die Feuerwehr alarmiert!
(Da muss ich den Kameraden der Feuerwehr Recht geben wenn Frust aufkommt!)


In heutiger Zeit, wo technisch alles möglich ist, sollten die Aufgaben klar geregelt sein.
Hat der Minimalismus einmal sein Gebiet"markiert", ist es zu spät.
>>was einmal weg ist, kommt nie wieder<<

hannibal
04.06.2007, 14:40
Glück auf der steiger kommt:-)

Leider scheint es kein Gedankenexperiment zu sein, das Ludwig da führt, sondern mit realem Hintergrund.

Wäre die Annahme fiktiv gewesen, so hätte man sagen können: Jetzt denk doch mal scharf nach, was macht Sinn..

Aber wenn jetzt sich weder die RLST noch die RTW Besatzung traut, die Feuerwehr zu alarmieren, dann stimmt in D was nicht mehr
d

Ludwig
04.06.2007, 16:20
Leider scheint es kein Gedankenexperiment zu sein, das Ludwig da führt, sondern mit realem Hintergrund.

d

Grüße,

genau so ist es, um persönliche Folgeschäden bezüglich des Threads zu vermeiden, werden keine betreffende Namen und Institutionen an dieser Stelle genannt!

Wir hatten 2 aktuelle Beispiele:

Fall 1:
RTW fordert Feuerwehr nach -> Leitstelle ... von RK ... 83/1 kommen; Leitstelle hört; benötigen hier die Feuerwehr zwecks auslaufende Betriebsmittel nach VKU; ist Polizei schon vor Ort?; Nein noch nicht vor Ort; RK ... 83/1 bitte auf die Beamten warten das ist denen ihre Aufgabe! Verstanden Ende-

Fall 2:

Mitarbeitergespräch:
Vorgesetzter zu RA Müller, die Feuerwehr wird durch uns nicht mehr zu auslaufenden Kraftstoff nachgeholt. Denkt dran wer anfordert der bezahlt!
Alle anderen 18 Mitarbeiter haben natürlich jetzt auch Angst und werden sich auf Garantie nie mehr dazu hinreissen lassen die F nachzuholen!

Sinn und Zweck der Sache:

Ich will das ganze entkräften!

hannibal
04.06.2007, 16:34
Grüße,

genau so ist es, um persönliche Folgeschäden bezüglich des Threads zu vermeiden, werden keine betreffende Namen und Institutionen an dieser Stelle genannt!

Immer Ross und Reiter nennen, solange man die in Schutz nimmt ist geht das immer so weiter


Wir hatten 2 aktuelle Beispiele:

Fall 1:
RTW fordert Feuerwehr nach -> Leitstelle ... von RK ... 83/1 kommen; Leitstelle hört; benötigen hier die Feuerwehr zwecks auslaufende Betriebsmittel nach VKU; ist Polizei schon vor Ort?; Nein noch nicht vor Ort; RK ... 83/1 bitte auf die Beamten warten das ist denen ihre Aufgabe! Verstanden Ende-


Anschliessend Anzeige gegen den LST Beamten wegen Unterlassener Hilfeleistung und irgendwas mit Gefährdung des Straßenverkehrs



Fall 2:

Mitarbeitergespräch:
Vorgesetzter zu RA Müller, die Feuerwehr wird durch uns nicht mehr zu auslaufenden Kraftstoff nachgeholt. Denkt dran wer anfordert der bezahlt!
Alle anderen 18 Mitarbeiter haben natürlich jetzt auch Angst und werden sich auf Garantie nie mehr dazu hinreissen lassen die F nachzuholen!


Zum Chef sagen: Falsch, der der begünstigt ist bezahlt, evtl Gespräch mit der Feuerwehr. Evtl auch Geschäftsführung im Auftrag für den Verunfallten



Sinn und Zweck der Sache:

Ich will das ganze entkräften!

Ich finde das ganze verdammt krank...

Pille112
04.06.2007, 16:34
Hallo Ludwig,
zu Fall 1) rein rechtlich sehr gewagte Aussage der Leitstelle, da sie ein Gefährdung von Personen billigend in Kauf nimmt - nur damit ihr auf der Strasse sicher seid folgender Vorschlag zum Verfahren- Über Funk (Bandaufzeichnung) Anforderung wiederholen und bei der Leitstelle nachfragen mit:Hier RK XX/83/X wir fordern Feuerwehr zur Gefahrenabwehr an - Frage: verstanden? - kommen!

So habt ihr eurer Nachalarmierungspflicht genüge getan und seid aus dem "Schneider"

...Und dann wird dem Disponenten bestimmt ein wenig warm unter'm Kittel und eigentlich müßte er genau dann merken das die Zeit der Späße vorbei ist.

Zu Fall 2) lies mal die Beiträge weiter oben vin mir und den anderen - da ist das alles schon beantwortet.

Gruß Carsten