PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Feuerwehr hat ausgeblinkt



Funkwehrmann
31.05.2007, 13:10
Seit Jahren fühlen sich Bayerns Feuerwehrler von immer neuen Bürokratie-Vorschriften schier erdrückt. Ein neues Ärgernis könnte sogar die Sicherheit gefährden: Die Heck-Absicherung von Feuerwehrfahrzeugen mit gelben Blinklichtern wird nicht mehr genehmigt.


München - Eine Szene, wie sie in Bayern täglich vorkommt: Die Feuerwehr wird nachts zu einem Einsatz gerufen, an einer Staats- oder Bundesstraße soll die Unfallstelle gesichert werden. „Gerade da, beim Beginn oder auch beim Ende eines Einsatzes, wenn andere Warnlampen noch nicht oder nicht mehr da sind, ist diese Heckabsicherung ausgesprochen wichtig”, sagt Konrad Bischel, Feuerwehrkommandant in Weilheim. Denn nachfolgende Autofahrer könnten ansonsten die Rettungskräfte übersehen. „Je mehr es blitzt und blinkt, desto aufmerksamer sind Autofahrer”, sagt auch Oberbayerns Feuerwehr-Chef Gerhard Bullinger. Er weiß von schweren Unfällen, bei denen Verkehrsteilnehmer Einsatzwagen gerammt haben.

Das Problem dabei: Feuerwehrfahrzeuge dürfen ein gelbes Blinklicht eigentlich gar nicht benutzen, weil sie nicht zur Verkehrssicherung vorgesehen sind. „Bisher wurde das offensichtlich stillschweigend geduldet”, sagt Bischel. Doch laut Feuerwehrverband hat sich der Bund-Länder-Arbeitskreis gegen eine bundeseinheitliche Regel ausgesprochen, womit diese Einrichtung verboten wurde. „Wir haben vom TÜV-Süd die deutliche Ansage bekommen, dass ab sofort keine Fahrzeuge mit gelben Blitz- oder Blinkleuchten am Heck mehr abgenommen werden”, heißt es.

Die Weilheimer haben vor drei Wochen ihr neues Löschfahrzeug noch durchbekommen. „Da wurde nur gefragt, ob die Leuchten abnehmbar sind, und dass sie erst im Einsatz draufgemacht werden dürfen”, sagt Bischel. Das dauere zwar nur 30 Sekunden, sei aber trotzdem unpraktikabel: „Die meisten werden sie stets drauflassen”, glaubt Bischel, der über die „rechtliche Spitzfindigkeit” klagt, die einem das Ehrenamt wieder ein Stück mehr verleide. Ins selbe Horn stößt Bullinger: „Das versteht kein Praktiker. Aber in Deutschland muss wohl alles rechtlich bis zur zweiten Stelle hinter dem Komma geregelt sein.”

Im Innenministerium (zuständig für die Feuerwehrfahrzeuge) und im Verkehrsministerium (zuständig für die Zulassung) ist der Ärger der Feuerwehrler bereits angekommen. „Unser Ziel ist eine klare, einheitliche Regelung, die eine möglichst hohe Sicherheit der Feuerwehrleute gewährleistet und für einen längeren Zeitraum Bestand hat”, heißt es aus beiden Häusern. Einzelgenehmigungen seien auf Dauer nicht praktikabel - Ziel sei, die Regelungen in der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung unterzubringen.

Es gebe gute Argumente für und gegen verschiedene Möglichkeiten der Heckabsicherung bei Feuerwehrfahrzeugen, heißt es im Verkehrsministerium. „Ein einheitliches Erscheinungsbild hat dabei einen hohen Stellenwert, um einen möglichst hohen Wiedererkennungswert bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen.” Deshalb sei auch zu prüfen, ob eine Verbesserung der Sicherheit durch die Verwendung von bereits jetzt zulässigen Sondersignalen möglich ist.

Doch damit wird sich der Landesfeuerwehrverband nicht zufrieden geben: Eine Ablehnung der Heckabsicherung „können und werden wir nicht akzeptieren”, heißt es unverhohlen.


Quelle: Oberbayerisches Volksblatt (http://www.ovb-online.de/news/bayern/bayern/art5858,994622.html)

Der Artikel hat mich heute schon sehr verwundert, so eine Blinklichtanlage ist doch bei Feuerwehren mit BAB's oder Bundestraßen doch schon fast nicht mehr weg zu denken.

Was haltet ihr davon??

Es ist so etwas (http://www.berufsfeuerwehr-braunschweig.de/index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpics%2FTriblitz.jpg&width=800m&height=600m&bodyTag=%3Cbody%20bgcolor%3D%22black%22%3E&wrap=%3Ca%20href%3D%22javascript%3Aclose%28%29%3B% 22%3E%20%7C%20%3C%2Fa%3E&md5=e363b27a490ccaac360d98fb7f3df523) gemeint

KaiKoenig
31.05.2007, 13:30
ich habe damals bei der Beschaffung eines Tribilitzes für unser HLF eine heiße Diskussion geführt.

Datei kam heraus, dass der Triblitz genehmigt wird, wenn er nicht fest eingebaut wird und wenn man ihn nur einschalten kann, wenn das Fahrzeug nicht fährt.

Wir haben das so gelöst, dass der Triblitz in einer Halterung auf dem Dach steckt und nach hinten zeigt und man ihn nur hinten am Pumpen-Bedienfeld einschalten kann.

Ich verstehe absolut nicht, warum man sich da so anstellt.

Angeblich sollen die Verkehrsteilnehmer ja dadurch geblendet werden.

THW-Tom
31.05.2007, 13:31
Hallo.

Da sag ich nur eins: DEUTSCH!!!!!

Gruß

Tom

PS: Über solche Sachen kann ich nur den Kopf schütteln!

arnolde
31.05.2007, 13:37
Auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: Ich finde manche Heckwarnanlagen übertrieben, und ja, sie blenden durchaus. Nicht alles was blinkt und leuchtet, ist auch gut...

An unserem LF16/12 ist die HWA standardmäßig eingeschaltet, und ist mit der Feststellbremse gekoppelt. Anweisung an die Fahrer lautet, es so eingestellt zu lassen. Effekt: Sobald z.B. an einer Ampel die Feststellbremse eingelegt wird, werden nachflogende Fahrzeuge (vor allem Busse und LKW) stark beblitzt, vor allem nachts extrem blendend. Das kanns echt nicht sein, und trägt nicht gerade positiv zur Akzeptanz der Feuerwehr unter der Bevölkerung bei.

Wenn, dann sollte die HWA m.E. nur zusammen mit dem Blaulicht eingeschaltet werden können, denn bei den vielen Schaltern und teilweise automatischen Zusammenhängen ist der eine oder andere Fahrer schnell überfordert, was nun wirklich aktiv ist und was nicht. Sie kann durchaus Sinn machen, WENN nur 1-2 Fahrzeuge bei schnell fließendem Verkehr vor Ort sind. Wenn dort aber schon 10 Autos mit Blaulicht stehen, dann stört und blendet die HWA nur noch. Meine Meinung.

Funkwehrmann
31.05.2007, 13:45
Sie kann durchaus Sinn machen, WENN nur 1-2 Fahrzeuge bei schnell fließendem Verkehr vor Ort sind. Wenn dort aber schon 10 Autos mit Blaulicht stehen, dann stört und blendet die HWA nur noch. Meine Meinung.

Ich verstehe was du meinst, die "dicken" LF's mit HWA im Dauerbetrieb vorne am Vu und an der nächsten Kreuzung steht ein FA alleine in der Dunkelheit mit einer bel. Winkerkelle. :-)

Edit:

Was mir da grad noch einfällt, was is dann mit den Straßenmeistereien??
Da hat doch jedes, noch so kleine, Straßenwachtler-Fahrzeug so Gelbe Blitzlampen am Heck. Die stören dann niemanden, oder wie. Sehr Komplex mal wieder ... *grübel*

arnolde
31.05.2007, 14:02
Die stehen aber nicht zu Zehnt auf einem Haufen mitten in einem Blaulichtmeer, sondern alleine da. Da machts ja auch Sinn.

Zu 90% Blaulichtmeer sollte man aber 10% Gelblicht dazumischen, das machts Kraut echt nicht mehr fett. Aber wie gesagt, es mag Situationen geben wo es wirklich Sinn macht - nur erlebt hab ich bisher keine, weil immer schon RTW+POL vor Ort war. Mag aber in ländlicheren Gebieten durchaus ganz anders aussehen, wenn da auf ner Landstraße durch den Wald nur 1xLF16 steht und sonst (noch) net viel, kanns gar nicht auffällig genug sein... trotzdem, ich als PKW-Fahrer finde ein Paar Blaulichter durchaus auffällig genug, wenn ich darauf nicht reagiere, dann auf zusätzliches (auch noch blendendes) Gelblicht auch nicht mehr.

Dominic
31.05.2007, 15:12
Hallo,
also wenn ich mir so manche Nacht- oder Wanderbaustelle auf unsere Autobahnen ansehe, wo erst Vorwarnfahrzeuge, Warnanhänger, Baken mit Blitz und zig Fahrzeuge mit gelben RKL stehen, halte ich das für durchaus vergleichbar.

Ich finde den Einsatz von Heckwarneinrichtungen bei der FW durchaus für sinnvoll und ob die jetzt fest verbaut, oder nur bei fast jedem Einsatz angebracht werden müssen um den Vorschriften zu entsprechen, halte ich für sinnlose Haarspalterei.

Bis dann

Dominic

Fuwa1_11
31.05.2007, 16:33
Hallo,

ich habe jetzt bei uns in der Feuerwehr gehört, dass man die blaue Blitzleuchte am Heck nur an der Einsatzstelle zur Absicherung aber nicht während der Fahrt einschalten darf, da die Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Das widerspricht ja irgendwie dem Artikel.

Gruß Thomas

Pille112
31.05.2007, 17:01
...da bleib mir ja glatt die Spucke weg...

Ich kann da nur sagen: "Hier ist mal wieder der Staat zur Beute seiner Beamten geworden"

Es ist mir echt ein Rätsel welcher Schwachmaat es sich einfallen läßt, Einrichtungen die der Sicherheit ALLER dienen zu verbieten bzw. nicht zu genehmigen. Ein Triblitz am Heck eines Einsatzfahrzeuges erhöht die Warnwirkung des Fahrzeuges erheblich, die ist besonders der Fall wenn die Sonne scheint und die Blaulichter nur sehr schwer und erst sehr spät zu erkennen sind.

Da fällt mir nur eins zu ein: völliger Schwachfug und ...ohne Worte...

F64098
31.05.2007, 17:12
Es spräche nichts gegen diese Regelung, wenn das Innenministerium garantieren kann, daß POL und Autobahnmeisterei grundsätzlich VOR den Rettungskräften an der Einsatzstelle sind und diese gemäß RSA95 absichern.

Davon sind wir aber vermutlich in allen Bundesländern weit entfernt. Von daher ist die Regelung (die es in Sachsen schon seit ein paar Monaten gibt) gröbster Schwachsinn und letztendlich eine latente Gefährdung der Verkehrsteilnehmer und der Einsatzkräfte.
Selbst Anlagen, die vom Pumpenbedienstand aus schaltbar sind, erfüllen ihren Zweck nur teilweise, da zum Aktivieren angehalten werden muß und Fußgängerverkehr erzeugt wird. Das ist Quatsch mit Soße! In den Sommermonaten geht die optische Wirkung des Blaulichts tagsüber gegen 0, es kann nur mit Gelblicht vernünftig gewarnt werden. Auch eine Fahrtrichtungsanzeige ist durchaus sinnvoll, wenn z.B. auf mehrspurigen Autobahnen nur links gesperrt ist und der Verkehr, entgegen der üblichen Verhaltensweise, nach rechts ausweichen muß.

Ein schwacher Trost bleibt allerdings. In der Kasteiung der Einsatzkräfte durch die Behörden sind wir maximal vorletzter, da es den Belgiern vorenthalten blieb, ihre Feuerwehrleute von ihren Polizisten verprügeln zu lassen ...


MfG

Frank

arnolde
31.05.2007, 17:14
ich habe jetzt bei uns in der Feuerwehr gehört, dass man die blaue Blitzleuchte am Heck nur an der Einsatzstelle zur Absicherung aber nicht während der Fahrt einschalten darf, da die Verkehrsteilnehmer geblendet werden.

Das ist richtig.


Das widerspricht ja irgendwie dem Artikel.

Inwiefern? Im Artikel geht es darum, die Nutzung von HWA auf das nötige, sinnvolle Maß zu reduzieren. Auch blaue Heckblitzer sind auf der Anfahrt völlig unnötig (oder fährst Du etwa mit hoher Geschwindigkeit rückwärts?) und können sogar kontraproduktiv (Blendung hinterherfahrender Fahrzeuge) wirken.

Pille112
31.05.2007, 17:30
Auch blaue Heckblitzer sind auf der Anfahrt völlig unnötig (oder fährst Du etwa mit hoher Geschwindigkeit rückwärts?) und können sogar kontraproduktiv (Blendung hinterherfahrender Fahrzeuge) wirken.
...und selbst da gibt es noch genügend Punkte die dafür sprechen...

1. Blendwirkung nimmt mit größerem Abstand ab!
2. Gute Erkennbarkeit, besonders bei Sonnenlicht, sollte nicht zu Lasten der allgemeinen Sicherheit geopfert werden!
3. Wer geblendet wird/sich fühlt wird wohl auch ein Problem mit entgegenkommenden Fahrzeugen haben! (Regen/Sonnenlichtreflexion von der Windschutzscheibe/Xenon-Scheinwerfer)

...schon mal aus diesem Gesichtspunkten die ganze Sache betrachtet???

Gruß Carsten

arnolde
31.05.2007, 17:47
3. Wer geblendet wird/sich fühlt wird wohl auch ein Problem mit entgegenkommenden Fahrzeugen haben! (Regen/Sonnenlichtreflexion von der Windschutzscheibe/Xenon-Scheinwerfer)

Sei mal bitte net so aufbrausend... ich beteilige mich lediglich sachlich an der Diskussion...

Zu deinem 3. Punkt: Du vergleichst Äpfel mit Birnen, und hast offenbar noch nie nachts im LKW direkt hinter einer HWA gestanden... danach siehst Du gar nix mehr, das hat nix mit Überempfindlichkeit zu tun!

Versteht mich nicht falsch, ich bin kein Befürworter eines HWA-Verbots... es geht mir nur darum Gedanken anzustoßen, woher diese Gedanken vielleicht kommen... und daß "schalt alles an was hell macht" eben nicht unbedingt immer und in jedem Fall das Höchstmaß an Sicherheit bedeutet.

Alex22
31.05.2007, 17:54
An unserem LF16/12 ist die HWA standardmäßig eingeschaltet, und ist mit der Feststellbremse gekoppelt. Anweisung an die Fahrer lautet, es so eingestellt zu lassen. Effekt: Sobald z.B. an einer Ampel die Feststellbremse eingelegt wird, werden nachflogende Fahrzeuge (vor allem Busse und LKW) stark beblitzt, vor allem nachts extrem blendend. Das kanns echt nicht sein, und trägt nicht gerade positiv zur Akzeptanz der Feuerwehr unter der Bevölkerung bei.


Sorry... das is ja auch Spinnerei und verfehlt den Sinn der HWA vollkommen.

Pille112
31.05.2007, 17:56
@ arnolde: Echt schade das ich hier nicht den Klang meiner Stimme schreiben kann...

Es ist und sollte in keinster Weise "aufbrausend" klingen!!!

Es war von mir nur beabsichtigt diesen, von Dir zitierten, Punkt zur Diskussion zu stellen.

...und wie ich auch schon mal in einem anderen Thread gesagt bzw. geschrieben habe: Es wundert mich doch sehr, dass die Akzeptanz der Leute im allgemeinen bei Hilfsdiensten sehr gering ist wobei in der Wirtschaft daselbe nicht nur kommentarlos zur Kenntnis genommen wird, sondern überwiegend begrüßt, siehe: Baustellenabsicherungseinrichtungen und Schwertransportbegleitfahrzeuge etc.

Gruß Carsten

Flesch
31.05.2007, 19:04
Zu deinem 3. Punkt: Du vergleichst Äpfel mit Birnen, und hast offenbar noch nie nachts im LKW direkt hinter einer HWA gestanden... danach siehst Du gar nix mehr, das hat nix mit Überempfindlichkeit zu tun!


Sehe ich auch so. Ich hatte schon mehrere male das Vergnügen auf dem heimweg hinter einem Winterdienstfahrzeug herzufahren. 13 km, über 40 Kurven, keine Überholmöglichkeit. Und dann am Streuaufsatz direkt in Augenhöhe eine orangene Blitzleuchte. Da kam richtig Freude auf...

Dominic
31.05.2007, 22:23
Hallo,
ja dann mal gut, dass die Feuerwehr nicht die Straßen im Winter streut. ;)
Worüber möchtet ihr diskutieren, dass gelbe Blitzleuchten grundsätzlich wegen der Blendwirkung für den Straßenverkehr ungeeignet sind, oder dass sie nur an roten Autos blenden.

Man kann bestimmt darüber nachdenken welches Leuchtmittel oder welche Blenden der HWA eine geringere Blendwirkung für den übrigen Straßenverkehr darstellen.
Aber gerade wegen der großen Leuchtkraft werden doch diese Anlagen bei Autobahnmeistereien, der Polizei und derzeit noch der FW verwendet.

Bis dann

Dominic

Pille112
31.05.2007, 22:26
...völlig richtig Dominic

AkkonHaLand
31.05.2007, 22:38
...
Ein schwacher Trost bleibt allerdings. In der Kasteiung der Einsatzkräfte durch die Behörden sind wir maximal vorletzter, da es den Belgiern vorenthalten blieb, ihre Feuerwehrleute von ihren Polizisten verprügeln zu lassen ...

MfG
Frank

??? Die Polizei verprügelt die Feuerwehr? Gibt es da einen Artikel zu?

F64098
31.05.2007, 22:52
Ich würde behaupten daß hier irgendwo auch davon berichtet wurde. Aber egal. Hier ein "nettes" Video, den Rest liefert Google:

http://www.liveleak.com/view?i=644_1172713530

MfG

Frank

FME_112
01.06.2007, 01:52
Ich finde das Verbot sehr unsinnig. Diese gelben Lampen tragen doch zur Sicherheit der Feuerwehrleute bei?!

In unserer Wehr haben wir vor Jahren ein Verkehrsleitsystem zur Eigensicherung angeschafft, da wir fast ausschließlich auf der BAB tätig sind.

Bei uns sieht das ganze so aus:

http://img168.imageshack.us/img168/3433/img1230smallfp6.jpg
Keine Angst, Bild wurde von mir selbst gemacht ;-)

Ist sowas jetzt auch "verboten"?

Oder geht es darum nur um die "kleinen" Gelbleuchten zur Absicherung?!

Dr.Toppa
01.06.2007, 03:07
Den Korinthenkackern und Sesselpfurzern geht es ums PRINZIP......
Nach dem Motto: "Sicherheit - schön und gut, aber bitte nur mit Kompromissen... wo kämen wir da hin, wenn die Feuerwehren ihre Einsatzstellen NOCH besser absichern würden. Es passieren doch sowieso nie Unfälle an großen Einsatzstellen, blablabla..."

Ich finde, dann sollten die Herren Minister und sonstige Haarspalter bitte auch so konsequent sein und alles verbieten, was über ein einzelnes Steckblaulicht hinaus auf Feuerwehrfahrzeugen angebracht ist. Hat ja früher auch geklappt und reicht ja auch vollkommen aus...

Dann soll'n die doch demnächst mal mit ihren schönen Dienstwagen mit Magnetblaulicht UNSERE Einsatzstellen absichern, wenn Blaulicht doch ach so sicher ist ;-)

*aufreg*

Fabpicard
01.06.2007, 06:20
http://www.liveleak.com/view?i=644_1172713530

Schon krass, was die Hohlländer da wieder anstellen...

Aber zum einen ists gut, dass die Feuerwehr da wenigstens geschlossen zusammenhält :)

Und zum anderen wär ich gerne mal bei DER Wasserschlacht dabei gewesen... Aber dann doch bitte an unserm LF24/50 mitm Dachmonitor, dann wird sich "gewehrt" :D

MfG Fabsi

Pille112
01.06.2007, 07:10
Schon krass, was die Hohlländer da wieder anstellen...

...will ja nicht "Klugreden", aber das war nicht Holland sondern Belgien.

Es gab auch hier in Deutschland schon Demo's von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdienstpersonal - allerdings sind mir da keine "Wasserschlachten" bekannt.

Gruß Carsten

F64098
01.06.2007, 12:30
Es gab definitiv auch Haue. Auf Euronews(?) war dezenter Schlagstockeinsatz und ein FW-Mann mit blutigem Zinken zu sehen.

MfG

Frank

akkonsaarland
01.06.2007, 13:16
zurück zum thema

gelb ist ja angeblich verboten

wie sieht es wenn die lampen in blau installiert sind?

Allmächtiger
01.06.2007, 13:27
zurück zum thema

gelb ist ja angeblich verboten

wie sieht es wenn die lampen in blau installiert sind?

Gabs da nicht letzte Woche ne Diskussion genau wegen blauen Heckblitzern???

EDIT: Hier ist der Thread: http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=31372

akkonsaarland
01.06.2007, 13:40
moment
keine heckblitzer im laufenden betrieb
ich meine diese gelben absicherungslampen in blau
hat die polizei

Mr. Blaulicht
01.06.2007, 13:53
Am besten wäre doch einfach eine Lichtorgel. Da sind dann alle Farben vertreten.
Ich bleibe dabei: In Deutschland ist einfach zu viel reglementiert.

Gruß, Mr. Blaulicht

Allmächtiger
01.06.2007, 13:53
moment
keine heckblitzer im laufenden betrieb
ich meine diese gelben absicherungslampen in blau
hat die polizei

Ja ich weis was du meinst. Das wurde in dem Thread doch auch diskutiert.

Hier z.B. ein Beitrag davon: http://funkmeldesystem.de/foren/showpost.php?p=240028&postcount=30

akkonsaarland
01.06.2007, 13:55
sowas in der art

Allmächtiger
01.06.2007, 13:58
sowas in der art

Hmmm in dem anderen Thread kam raus, dass das wohl ok wäre.
Ob das eine besondere Genehmigung erfordert: ?

Mr. Blaulicht
01.06.2007, 13:59
Bei diesem Bild fallen wiederum die rot-weißen Kanten-Beklebungen auf. So weit ich weiß, sind die doch auch nicht zulässig.

Gruß, Mr. Blaulicht

felix000
01.06.2007, 14:01
Und was ist mit Springlicht???? Hat hier so gut wie jede Streife....is doch eigentlich auch verboten oder???

Allmächtiger
01.06.2007, 14:04
Ich stell mir grad vor, wie sich die Cops gegenseitig die Streifenwagen still legen ^^

tower911
01.06.2007, 14:09
wenn man jedes Sonderfahrzeug still legen würde, welches gegen irgend eine Vorschrift oder Gesetz verstößt, kann man wohl 80% aller Fahrzeuge egal ob Pol RD oder FW aussortieren.

Pille112
01.06.2007, 15:05
...ich würde die, nicht von den Forum-Mitgliedern, begonnene "Amtsschimmelreiterei" gerne noch mit weiteren provokanten Fragen auf die Spitze treiben.

Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen??? http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=21096&l=deutsch

Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen??? http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=5795&sessionid=4c9226aba46aacdbd03175c9bd68868e&l=deutsch

Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???

F64098
01.06.2007, 16:49
Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen???

Nirgends. Sie bekommen in Sachsen und Bayern halt keine Ausnahmegenehmigungen mehr für die Anlagen. Der Tri-Blitz, als einzige Anlage mit KBA-Zulassung, darf nicht fest montiert sein und ist somit nur wenig sinnvoll. In der Ausführung Festmontage/während der Fahrt bedienbar ist die Zulassung erloschen und man bedarf wieder der Ausnahmegenehmigung.


Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen???

Es muß aus einem Bundesland kommen, in dem noch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.


Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???

Warum dürfen Abschleppunternehmen und Kanalreinigungsdienste ihre Arbeitsfahrzeuge mit leuchtroten Streifen/Markierungen versehen?
Warum ist die Banane krumm?

Ansonsten gilt, nach wie vor, die eiserne Regel für den Umgang mit der Behörde:
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
(®Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1802-1875)

MfG

Frank

Fabpicard
01.06.2007, 17:21
sowas in der art

Da sag ich doch nur "Lilo, Tiffy, GEILO" :D

*gleich mal bei Nissen wegen den blauen Blenden für seine beiden Leuchten hier anfrag*

War das eins ausm Saar-Ausland? ;-)

MfG Fabsi

akkonsaarland
01.06.2007, 17:30
War das eins ausm Saar-Ausland? ;-)




japp
habs per zufall gefunden

Mr. Blaulicht
01.06.2007, 18:46
Moin moin,

mal eine grundsätzliche Frage zum TriBlitz: Ist die Effektivität denn wirklich so hoch?
Ich gehe mal von zwei Situationen aus: 1) Sichtbedingungen gut, tagsüber: Ein großes rotes Auto steht auf der Fahrbahn. 2) Sichtbedingungen schlecht, nachts: Ein Fahrzeug mit Blaulichtern steht auf der Fahrbahn.
Ich denke halt, wer sowohl 1) als auch 2) nicht bemerkt, wird sich auch von einer gelben Warnleuchte nicht abhalten lassen, in die Unfallstelle zu fahren.

Gruß, Mr. Blaulicht

Pille112
01.06.2007, 19:43
Warum dürfen Abschleppunternehmen und Kanalreinigungsdienste ihre Arbeitsfahrzeuge mit leuchtroten Streifen/Markierungen versehen?
Warum ist die Banane krumm?
...sehr qualifizierte Kommentare...
Mir ist durchaus bewusst, dass es hier Leute gibt die eine kontoverse Diskussion nicht weiterführen können wenn ihnen die Antworten ausgehen und/oder das nötige Hintergrundwissen fehlt.

Aber nun mal zum ernst der Sache zurück...
...da es sich bei der, wie sicherlich den meisten hier bekannt sein dürfte, StVZO um eine Bundesverordnung handelt müßte diese hier voll zum tragen kommen. Da, trotz unserer föderalistischen Staatsstruktur, immer noch Bundesrecht über Landesrecht steht ist es eigentlich unmöglich das eine "Anweisung" eines Landes eine Bundesverordnung aushebelt.

Ich denke das man manchmal auch um sein Recht streiten muß - auch gegen Behörden und Ämter ggf. auch mal bis zum BVG

...übrigens hier mal eine gelb/blaue Warneinrichtung eines Fahrzeuges einer Bundeseinrichtung (auch in Bayern im Einsatz) ==> http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=3479&sessionid=a6589c484d9de5c33cf729c672ba97da&l=deutsch/

Gruß Carsten

akkonsaarland
01.06.2007, 19:48
ähm
meines wissens nach steckt unter der gelben abdeckung die antenne für den abgleich mit dem mautsystem

Pille112
01.06.2007, 19:51
ähm
meines wissens nach steckt unter der gelben abdeckung die antenne für den abgleich mit dem mautsystem
...das würde dann aber der StVZO vollens widersprechen: ...alle am Fahrzeug angebrachten Lampen müssen auch funktionstüchtig sein... (von mir frei zitiert)

Gruß Carsten

akkonsaarland
01.06.2007, 19:55
net unbedingt
es steht aber nirgends das ich meine antenne net unter eine orangefarben abdeckhaube stecken darf

Pille112
01.06.2007, 20:07
net unbedingt
es steht aber nirgends das ich meine antenne net unter eine orangefarben abdeckhaube stecken darf
..das ist diskussionswürdig - mir schon passiert: Gebrauchtwagen gekauft, mit gelber Randalierleuchte (ohne Innenleben) => Zulassung erfolglos da es sich um eine "Beleuchtungseinrichtung" handelte => Betriebsfähigkeit herstellen oder demontieren - sonst keine Zulassung beim Verkehrsamt, nicht beim TÜV...

Gruß Carsten

akkonsaarland
01.06.2007, 20:23
ich hab auf jedenfall mal das bag angeschrieben was da drin ist

F64098
01.06.2007, 20:24
...sehr qualifizierte Kommentare...

Nein, einfach nur Fragen, die sich mit denen von Dir gestellten Fragen zu einem Fragenkatalog addieren, auf den es in dieser Bananenrepublik scheinbar keine Antworten gibt.

Ich stehe auf der KFZ-Zulassungsstelle, bekomme meinen RTW nicht zugelassen, weil die leuchtrote Bauchbinde breiter als 150mm ist, während gleichzeitig jeder Bembel sein Auto mit leuchtrotem Dekor schmücken kann.
Ich brauche eine Ausnahmegenehmigung vom RP, obwohl mir in §52.10 StVZO die Anbringung als einzigstem Bedarfsträger (FZG des Rettungsdienstes) gestattet ist. Firmenfahrzeuge werden einfach durchgewunken.

Viel mehr als Sarkasmus und Zynismus bleibt da nicht.


Mir ist durchaus bewusst, dass es hier Leute gibt die eine kontoverse Diskussion nicht weiterführen können wenn ihnen die Antworten ausgehen und/oder das nötige Hintergrundwissen fehlt.

Das war ja nun wirklich kein persönlicher Angriff.


Aber nun mal zum ernst der Sache zurück...
...da es sich bei der, wie sicherlich den meisten hier bekannt sein dürfte, StVZO um eine Bundesverordnung handelt müßte diese hier voll zum tragen kommen. Da, trotz unserer föderalistischen Staatsstruktur, immer noch Bundesrecht über Landesrecht steht ist es eigentlich unmöglich das eine "Anweisung" eines Landes eine Bundesverordnung aushebelt.

Die Ausnahmegenehmigungen zur StVZO werden aber von den Ländern oder sogar den Kreisen und kreisfreien Städten (untere Straßenverkehrsbehörden) erteilt. Im Rahmen des üblichen Ermessensspielraums.


Ich denke das man manchmal auch um sein Recht streiten muß - auch gegen Behörden und Ämter ggf. auch mal bis zum BVG

Das wäre ja mal eine dankbare Aufgabe für die Landesfeuerwehrverbände und/oder den Bundesfeuerwehrverband und/oder die AGBF. Oder auch nicht ...


MfG

Frank

F64098
01.06.2007, 20:28
ich hab auf jedenfall mal das bag angeschrieben was da drin ist

Ein Infrarot-Transceiver, um die ObU auf korrekte Entrichtung der Gebühren abfzufragen. Geht also nur mit einer transparenten Haube. Da das Ganze keine lichttechnische Einrichtung im Sinne der StVZO ist, muß da auch nichts leuchten.

Und selbst wenn das alles anders wäre, die Bundesbehörde bekommt ganz sicher ihre Ausnahmegenehmigung, da dürfen wir alle ganz unbesorgt sein ;-)

MfG

Frank

Pille112
01.06.2007, 20:32
Das wäre ja mal eine dankbare Aufgabe für die Landesfeuerwehrverbände und/oder den Bundesfeuerwehrverband und/oder die AGBF. Oder auch nicht ...
...und genau das wollte ich mit den "provokant" gestellten Fragen anregen damit der Druck auf die Behörden/Ämter von den Betroffenen (Löschknecht auf der Strasse) über deren entsprechenden Gremien (Lamettaelche in den Verbänden) erhöht wird. Denn nur wenn gehäuft Meldungen/Beschwerden an diese Gremien geleitet werden fühlen sich diese auch "genötigt" aktiv zu werden (aus eigener Erfahrung).

Ich verkneife mir hier auch so manchen Kommentar den ich mir denke...

Gruß Carsten

akkonsaarland
01.06.2007, 20:37
Ein Infrarot-Transceiver, um die ObU auf korrekte Entrichtung der Gebühren abfzufragen. Geht also nur mit einer transparenten Haube. Da das Ganze keine lichttechnische Einrichtung im Sinne der StVZO ist, muß da auch nichts leuchten.

Und selbst wenn das alles anders wäre, die Bundesbehörde bekommt ganz sicher ihre Ausnahmegenehmigung, da dürfen wir alle ganz unbesorgt sein ;-)

MfG

Frank

sag ich doch

Pille112
01.06.2007, 23:10
Bei diesem Bild fallen wiederum die rot-weißen Kanten-Beklebungen auf. So weit ich weiß, sind die doch auch nicht zulässig.

...doch, wenn das Fahrzeug als Warn-/Absicherungsfahrzeug, mit entsprechender Beladung, offiziell deklariert ist - geschickter advokatischer Winkelzug - daher auch die problemlose Zulassung der "Dachwarnanlage" (Festanbau)

Hab mich da grad beim THW schlau gemacht die dieses auch so genehmigt bekommen haben.

Gruß Carsten

Pille112
01.06.2007, 23:21
Ich stehe auf der KFZ-Zulassungsstelle, bekomme meinen RTW nicht zugelassen, weil die leuchtrote Bauchbinde breiter als 150mm ist, während gleichzeitig jeder Bembel sein Auto mit leuchtrotem Dekor schmücken kann.
Ich brauche eine Ausnahmegenehmigung vom RP, obwohl mir in §52.10 StVZO die Anbringung als einzigstem Bedarfsträger (FZG des Rettungsdienstes) gestattet ist. Firmenfahrzeuge werden einfach durchgewunken.

Viel mehr als Sarkasmus und Zynismus bleibt da nicht.

Das kommt ganz darauf an ob es eine "Landeslackiervorschrift" gibt?
Wenn ja - wie ist sie ausgestaltet/formuliert?
Oder ist sie ein rudimentäres Relikt das vielleicht schon außer Kraft gesetzt worden ist - das würde die Zulassung an Fahrzeugen der Wirtschaft erklären - und der zuständige Zulassungsangestellte von der Wirtschaft darauf hingewiesen wurde und von Dir nicht.

Gruß Carsten

F64098
02.06.2007, 00:56
Das kommt ganz darauf an ob es eine "Landeslackiervorschrift" gibt?

Nein, existiert(e) keine. Theoretisch war schon die Grundfarbe Weiß ein Frevel gegen die DIN ;-)


Wenn ja - wie ist sie ausgestaltet/formuliert?
Oder ist sie ein rudimentäres Relikt das vielleicht schon außer Kraft gesetzt worden ist

Exakt, das war nämlich noch zu Zeiten der DIN 75080, dort waren 2 umlaufende Streifen mit einer Breite von 150 mm definiert. Das sieht an einem Vario natürlich etwas ärmlich aus und die Ausnutzung von Karosseriesicken als Begrenzungslinien erzeugt halt wesentlich breitere Streifen. Der (niedersächsische) TÜV-Prüfer hat beim Erstellen des Briefs einen etwas kryptischen Hinweis eingetragen, der von mir so interpretiert wurde, daß die Genehmigung bereits vorliegt. Irrtum.
Das Besorgen der Ausnahmegenehmigung war kein großer Akt, aber es ärgert einen halt mächtig, wenn derart mit zweierlei Maß gemessen wird.

Es hat ja z.B. auch "ewig" gedauert, bis die ganzen blauen LEDs an Fahrzeugen wieder verschwunden waren. Anfangs konnte man ja den Eindruck haben, daß dieser Unfug weder die Polizei noch die Zulassungsbehörden interessiert.


- das würde die Zulassung an Fahrzeugen der Wirtschaft erklären - und der zuständige Zulassungsangestellte von der Wirtschaft darauf hingewiesen wurde und von Dir nicht.

Tagesleuchtrot (und alle anderen fluoreszierenden/phosphoreszierenden/reflektierenden Lackierungen bzw. Folien) sind lichttechnische Einrichtungen und somit genehmigungs- bzw. eintragungspflichtig. §52 Abs. 10 StVZO gestattet die Verwendung tagesleuchtroter Streifen nur an Fahrzeugen des Rettungsdienstes.
Bei einem Abschleppunternehmen kann man ja darüber nachdenken, ob solche eine Gestaltung wirkliche Vorteile bringt, aber bei einem Abflußservice mit reinweißen Fahrzeugen und komplettem Dekor in Leuchtrot ist die Schmerzgrenze weit überschritten.
Der Effekt der Warneinrichtungen von Einsatzfahrzeugen wird ja unter anderem durch das Alleinstellungsmerkmal erreicht. Dessen Schutz sollte eigentlich im Interesse der Straßenverkehrsbehörden liegen. Trotzdem gibt es schon seit längerer Zeit sowas wie eine Blaulichtinflation. Jeder Hans und Franz bekommt die Genehmigung, wenn er nur im weiteren Sinne einen Notdienst anbietet.
Ein Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum, irgendwo im Forum wurde mal ein über Wachschutzunternehmen mit Pseudoblaulichtern berichtet und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
Das kann's ja irgendwie nicht sein.


MfG

Frank

Pille112
02.06.2007, 13:46
Nein, existiert(e) keine. Theoretisch war schon die Grundfarbe Weiß ein Frevel gegen die DIN ;-)

...und wenn keine existiert, dann kann ja logischer Weise auch keine zur Anwendung kommen.
Ja, wurde aber aber auch echt Zeit dass sich da mal was ändert.


Exakt, das war nämlich noch zu Zeiten der DIN 75080, dort waren 2 umlaufende Streifen mit einer Breite von 150 mm definiert. Das sieht an einem Vario natürlich etwas ärmlich aus und die Ausnutzung von Karosseriesicken als Begrenzungslinien erzeugt halt wesentlich breitere Streifen.

...und wer hat sich daran seit Jahrzehnten schon nicht gehalten ---Die Feuerwehr--- mit ihrer Ganzlackierung in Tagesleuchtrot !!!


Das Besorgen der Ausnahmegenehmigung war kein großer Akt, aber es ärgert einen halt mächtig, wenn derart mit zweierlei Maß gemessen wird.

Da scheinen andere wohl auch gemerkt, und die Ausnahmegenehmigung erhalten zu haben. Nur das mit den zweierlei Maß messen verstehe ich im Moment nicht so ganz. Außerdem weißt Du doch: hier in Deutschland sind alle gleich...
...nur manche wohl etwas gleicher...


Tagesleuchtrot (und alle anderen fluoreszierenden/phosphoreszierenden/reflektierenden Lackierungen bzw. Folien) sind lichttechnische Einrichtungen und somit genehmigungs- bzw. eintragungspflichtig. §52 Abs. 10 StVZO gestattet die Verwendung tagesleuchtroter Streifen nur an Fahrzeugen des Rettungsdienstes.
Bei einem Abschleppunternehmen kann man ja darüber nachdenken, ob solche eine Gestaltung wirkliche Vorteile bringt, aber bei einem Abflußservice mit reinweißen Fahrzeugen und komplettem Dekor in Leuchtrot ist die Schmerzgrenze weit überschritten.

Im §52 StVZO ist allerdings nur von "Tagesleuchtrot" die Rede.

Was die Schmerzgrenze betrifft kann ich nur sagen: ...es schmerzt wohl noch nicht genug...
Außerdem ist mir zur Zeit leider nicht bekannt ob die Wirtschaft sich da auf, ggf. anders lautendes, Europarecht berufen kann.


Dessen Schutz sollte eigentlich im Interesse der Straßenverkehrsbehörden liegen.

Wie Du schon so treffend gesagt hast ...SOLLTE...


Ein Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum,... ...und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
Das kann's ja irgendwie nicht sein.

Das gibt es hier auch - halte ich auch für durchaus sinnvoll für Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke und andere Ausnahmen gibt es ja auch noch zur genüge z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzen

Gruß Carsten

Mr. Blaulicht
02.06.2007, 13:51
Das gibt es hier auch - halte ich auch für durchaus sinnvoll für Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke und andere Ausnahmen gibt es ja auch noch zur genüge z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzen
Ganz einfach: Um bedeutende Sachwerte - in diesem Fall eine Kloschüssel - zu erhalten. Im Ernst: Gerade bei Abwasserunternehmen kann eine Verstopfung schon einen ganz gehörigen schaden anrichten. Und ist die "Erehaltung von Sachwerten" nicht etwas, was sich die Feuerwehren ganz groß auf ihre Fahne geschrieben hat?

Gruß, Mr. Blaulicht

Pille112
02.06.2007, 14:01
@ Mr. Blaulicht:
Ich weiß ja nicht wie es bei euch geregelt ist, aber bei uns sind Wasserwerke und Stadtentwässerung getrennt.

Wasserwerke haben EIN Fahrzeug mit Gelb und Blaulicht, die Stadtentwässerung allerdings nicht.

...und was die Feuerwehr betrifft - mal im Klartext: Wenn mir der Keller absäuft, durch Rohrbruch und ich dann dei Feuerwehr zum auspumpen anrufe, dann kommen die auch ...aber KOSTENPFLICHTIG für mich!!!

...soviel zum Thema: auf die Fahne geschrieben und Erhaltung von Sachwerten...
Darauf kann ich dann in diesem Fall auch schei....!!!

Gruß Carsten

Fabpicard
02.06.2007, 14:26
Ein Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum, irgendwo im Forum wurde mal ein über Wachschutzunternehmen mit Pseudoblaulichtern berichtet und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
Das kann's ja irgendwie nicht sein.

Dazu sag ich nur:

1. Hier lesen http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=27834

2. Da hier in D eben manche gleicher sind als andere, liegt es wie immer am Ermessensspielraum der genehmigenden Stelle ^^

MfG Fabsi

akkonsaarland
02.06.2007, 14:32
wie ist es denn mit blaulicht an festen gebäuden.
z.b. kenne ich ein tor das im "fahrbetrieb" mit blauen blitzern abgesichert wird

Pille112
02.06.2007, 14:52
wie ist es denn mit blaulicht an festen gebäuden.
z.b. kenne ich ein tor das im "fahrbetrieb" mit blauen blitzern abgesichert wird

...in diesem Fall irrelevant, da es sich um ein festes Gebäude handelt und nicht um ein Fahrzeug - Du, oder besser gesagt Die, nehmen mit ihrem Gebäude ja nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil ;-) siehe auch die Blaulichter am "Roten Hahn" von vielen Feuerwachen bzw. Fw-Gerätehäusern, den roten Ampeln an Betriebseinfahrten oder Warneinrichtungen an fernbedienbaren Toren.

Einzige Einschränkung: es darf den öffentlichen Straßenverkehr nicht behindern und/oder gefährden z.B. durch Blendwirkung.

Gruß Carsten

F64098
02.06.2007, 15:50
...und wenn keine existiert, dann kann ja logischer Weise auch keine zur Anwendung kommen.
Ja, wurde aber aber auch echt Zeit dass sich da mal was ändert.

Schau Dir bitte mal www.brandweerstriping.nl und www.ambulancestriping.nl an.
Dann verstehst Du, was ich meine, wenn ich sage daß die Liberalisierung der optischen Gestaltung, wie sie hierzulande betrieben wird, große SCHEISSE (in Worten: Scheiße) ist!! 10 Farbvarianten für die Polizei, gelbe Löschfahrzeuge ;-) und 1000e Farbvarianten beim Rettungsdienst.
Nichts desto trotz bin ich aber froh, daß dieses hornhautumbra langsam verschwindet.


...und wer hat sich daran seit Jahrzehnten schon nicht gehalten ---Die Feuerwehr--- mit ihrer Ganzlackierung in Tagesleuchtrot

Die hatten doch aber (HH & B) grötenteils ihre "landeseigene" Lackiervorschrift.


Im §52 StVZO ist allerdings nur von "Tagesleuchtrot" die Rede.

Ich meine auch Tagesleuchtrot, sorry. Die Fa. hat allerdings keine Homepage und auch die Google-Bildersuche findet nichts.


z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzen

Die Unfallhilfsfahrzeuge von Verkehrsbetrieben mit Schienenfahrzeugen und/oder O-Bussen sind in §35 StVO erwähnt und dürfen demzufolge Sonderrechte ausüben.
Energieversorger fallen da (leider?) nicht drunter.


MfG

Frank

F64098
02.06.2007, 15:51
Darauf kann ich dann in diesem Fall auch schei....!!!

Das wäre dann ja wieder ein Auftrag für die Stadtentwässerung ...

MfG

Frank

Pille112
02.06.2007, 17:03
Schau Dir bitte mal www.brandweerstriping.nl und www.ambulancestriping.nl an.
Dann verstehst Du, was ich meine, wenn ich sage daß die Liberalisierung der optischen Gestaltung, wie sie hierzulande betrieben wird, große SCHEISSE (in Worten: Scheiße) ist!! 10 Farbvarianten für die Polizei, gelbe Löschfahrzeuge ;-) und 1000e Farbvarianten beim Rettungsdienst.

Na, ich weiß ja nicht wie Du den "Farbenmix", quer durch die Republik siehst, aber:
POL => grün, grün/weiß, grün/silber, blau/silber blau/grau teilweise auch mit rot/weißen Aufklebern

Fw => rot, tagesleuchtrot, rot/weiß, rot/schwarz, rot/gelb, gelb/rot rot/silber, tagesleuchtrot/weiß, tagesleuchtrot/weiß/gelb, orange und das ganze dann noch mit silbernen Gerätefachabdeckungen/-jalousien

RD => gelb, rot, tagesleuchtrot, weiß, blau, grün, hellelfenbein und das ganze in allen möglichen Kombinationen.

...und da regst Du dich über die "Kaaskopjes" auf???


Die hatten doch aber (HH & B) grötenteils ihre "landeseigene" Lackiervorschrift.

...und haben genau damit das gültige Bundesrecht (StVZO) "ad absurdum" geführt bzw. ausgehebelt.


Die Unfallhilfsfahrzeuge von Verkehrsbetrieben mit Schienenfahrzeugen und/oder O-Bussen sind in §35 StVO erwähnt und dürfen demzufolge Sonderrechte ausüben.
...nur der Sinn bleibt mir, in der heutigen Zeit, verborgen.

Gruß Carsten

F64098
02.06.2007, 17:17
...und da regst Du dich über die "Kaaskopjes" auf???

Na aber ganz im Gegentum!
Die Holländer haben klipp und klar dafür gesorgt, daß ALLE Einsatzfahrzeuge EXAKT gleich aussehen. Das sorgt für einen riesigen Wiedererkennungswert. Politiestriping.nl gibt es zwar nicht als Website, aber eben in echt. Da sieht dann auch jedes Polizeiauto exakt aus wie das andere. Das halte ich für richtig genial.


...nur der Sinn bleibt mir, in der heutigen Zeit, verborgen.

Das rührt teilweise noch aus den ganz alten Zeiten her, als THL für Straßenbahnen und das Abschalten/Erden der Oberleitungen nicht durch die Feuerwehren durchgeführt wurde.
In Dresden hat die BF z.B. ein Monstrum von Fahrzeug, um entgleiste Straßenbahnen wieder einzugleisen, trotzdem fährt der Verkehrsbetrieb Blaulichtfahrzeuge mit der Beschriftung "Dispatcher".
Blaulichtinflation halt.

Aber Hauptsache die blendenden gelben Lichter an den FW-Fahrzeugen kommen endlich weg!

MfG

Frank

Fabpicard
02.06.2007, 18:24
Das rührt teilweise noch aus den ganz alten Zeiten her, als THL für Straßenbahnen und das Abschalten/Erden der Oberleitungen nicht durch die Feuerwehren durchgeführt wurde.
In Dresden hat die BF z.B. ein Monstrum von Fahrzeug, um entgleiste Straßenbahnen wieder einzugleisen, trotzdem fährt der Verkehrsbetrieb Blaulichtfahrzeuge mit der Beschriftung "Dispatcher".
Blaulichtinflation halt.

Was die in irgend einer Großstadt machen, ist ja auch nicht die Regel...

Da solch ein Fahrzeug zu 99% der Unfälle wohl eher nicht zu Verfügung steht und auch die wenigsten FF's jemanden haben, der die Oberleitungen Erden DARF!!... ist es schon gut, wenn jemand von der Bahn kommt und sagt:
"So, jetzt könnt ihr ohne Gefahr arbeiten"...

Es gab hier in der Gegend mal eine FF, die die Oberleitungen der Bahn auf ihre ganz eigene Art und Weise "Geerdet und Kurzgeschlossen" hat...

Die hatte nämlich 5 lange dicke Ketten auf einem Fahrzeug, die sie im 5 Minuten takt auf die Oberleitungen warf...

(Da das Bahnnetz bis zu 4 mal wieder neu zuschaltet, waren meistens alle 5 Ketten danach nur noch schrott)...

Und genau deshalb gibts diesen DB-Kriesenmanager ^^


Ist doch das gleiche, wenn ihr einen EVU holt um das Stromnetz abschalten zu lassen, weis denn jeder von euch um welche Bahnstrecke/Teilabschnitt/Km es sich gerade genau handelt ???

MfG Fabsi

Pille112
02.06.2007, 19:13
Na aber ganz im Gegentum!
Die Holländer haben klipp und klar dafür gesorgt, daß ALLE Einsatzfahrzeuge EXAKT gleich aussehen. Das sorgt für einen riesigen Wiedererkennungswert. Politiestriping.nl gibt es zwar nicht als Website, aber eben in echt. Da sieht dann auch jedes Polizeiauto exakt aus wie das andere. Das halte ich für richtig genial.

Ja, aber...
wenn wir hier von ALLE sprechen dann sollten es auch ALLE machen.

Das wirst Du in unserer föderalistischen Republik allerdings erst an dem Tage verwirklicht sehen wenn der Schnee brennt. ;-)


Das rührt teilweise noch aus den ganz alten Zeiten her, als THL für Straßenbahnen und das Abschalten/Erden der Oberleitungen nicht durch die Feuerwehren durchgeführt wurde.

...deswegen sprach ich ja auch von unserer "heutigen Zeit" und Fahrstromabschaltungen erfolgen ach bei uns nicht durch die Fw-Kräfte sondern durch die zentrale Streckenwarte, da geht noch nicht einmal die BF ran.


In Dresden hat die BF z.B. ein Monstrum von Fahrzeug, um entgleiste Straßenbahnen wieder einzugleisen, trotzdem fährt der Verkehrsbetrieb Blaulichtfahrzeuge mit der Beschriftung "Dispatcher" Blaulichtinflation halt.

...genau das meine ich mit dem Sinn der mir verborgen geblieben ist!


Aber Hauptsache die blendenden gelben Lichter an den FW-Fahrzeugen kommen endlich weg!

Das liegt aber auch daran das viele Kollegen/Kameraden den Nutzen dieser Warneinrichtungen nicht sehen => siehe auch die Äußerungen hier im Thread

Sowas ist natürlich "Wasser auf die Mühlen" derer die diese Einrichtungen ablehnen bzw. sie beschaffen und zulassen müssen.

Gruß Carsten

Pille112
02.06.2007, 19:39
Was die in irgend einer Großstadt machen, ist ja auch nicht die Regel...

...auch in Großstädten wird nur mit Wasser gekocht!


Da solch ein Fahrzeug zu 99% der Unfälle wohl eher nicht zu Verfügung steht und auch die wenigsten FF's jemanden haben, der die Oberleitungen Erden DARF!!... ist es schon gut, wenn jemand von der Bahn kommt und sagt:
"So, jetzt könnt ihr ohne Gefahr arbeiten"...

Genau das ist ja leider nicht der Fall. Ja, meistens treffen die Leute vom ÖPNV dann ein wenn die Einsatzstelle bereits "abgearbeitet" ist und nur noch der Einsatzleiter mit seinem Melder sich die Beine in den Bauch steht um auf den Verantwortlichen zu Übergabe der Einsatzstelle zu warten.

Ergo es ist niemand da der sagen könnte: "So, jetzt könnt ihr ohne Gefahr arbeiten"... und die Erdung der Fahrspannungsleitung erfolgt sowiso erst nach der Rückmeldung der Leitstelle wenn das Gleis stromlos ist => Sicherheitserdung und keine Kurzschlußerdung!


Es gab hier in der Gegend mal eine FF, die die Oberleitungen der Bahn auf ihre ganz eigene Art und Weise "Geerdet und Kurzgeschlossen" hat...

Ich hoffe das die verantwortliche Führungskraft unmittelbar nach dem Einsatz aus ihrem Amt, besser noch aus der Feuerwehr, entfernt worden ist.

Denn so ein Verhalten bzw. solche Anweisungen sind ja kaum noch als grob Fahrlässig zu bezeichnen, da geht es ja schon in Richtung vorsätzliche Gefährdung von Einsatzkräften und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.


Und genau deshalb gibts diesen DB-Kriesenmanager ^^

Dann frage ich mich nur warum dieser DB-Kriesenmanager ein solches handeln zugelassen hat???


Ist doch das gleiche, wenn ihr einen EVU holt um das Stromnetz abschalten zu lassen,...

Bei uns kommt der Elektriker-Notdienst auch nicht um den Strom abzuschalten, sondern um die E-Leitung, nach Einsatzende zu übernehmen, zu begutachten und ggf., wieder einzuschalten.


weis denn jeder von euch um welche Bahnstrecke/Teilabschnitt/Km es sich gerade genau handelt ???

Nein, das weiß mit Sicherheit keiner von uns - ist dann auch Sache der Bahn/des Betreibers und wie schon gesagt: die Meldung das eine Strecke stromlos ist kommt ja sowieso von der Leitstelle.

Nun bleibt, nach wie vor, die Frage: Wozu haben diese Fahrzeuge SoSi-Anlagen???

Info:
In der Regel benötigt der DB-Notfallmanager, bei uns, 30 - 45 Min. bis er an der Einsatzstelle eintrifft.

Gruß Carsten

Fabpicard
02.06.2007, 20:28
@Pille: Wenn du die Beiträge nicht immer so zerpflücken würdest, dann würdest du auch den Sinn verstehen ^^

Ein paar Anmerkungen zu deiner Pflück-Orgie:

1. Eine "Kurzschlusserdung" wird wohl bei über 10kV niemand durchführen ^^
Und eine "Sicherheitserdung" ist immer im Rahmen der 5 Sicherheitsregeln (unter anderem: Erden UND Kurzschliessen) durchzuführen...

2. "Genau deshalb gibt es den DB-Kriesenmanager", damit Solche Vorfälle nichtmehr vorkommen müssen, weil ein Zuständiger mit Sicherheit kommt... (wenn auch mal später)

3. Bei EVU-Leitungen reden wir nicht über Popel 400 Volt Leitungen, sondern über eine 110kV z.B... Da möcht ich dich mal sehen, wie ihr sicherstellt, dass diese Frei ist und der EVU lediglich "nur noch" zuschalten muss ^^

4. "die Meldung das eine Strecke stromlos ist kommt ja sowieso von der Leitstelle."
Solange keine Gefahr für Leib und Leben der Unfallofper besteht (z.b. Auto auf den Bahngleisen), dann bleibt JEDE und das ausnahmslos JEDE Einsatzkraft ausserhalb des Gefahrenbereichs, bis die Bahnstrecke durch einen Verantwortlichen frei gegeben wurde...
Und die Leitstelle gibt lediglich diese Freigabe, wenn von der Bahn ein entsprechendes Fax eingegangen ist... (Welches es nur gibt, wenn das Gleis aus einwandfrei identifiziert werden kann)...
Was macht man jetzt also auf einem Bahnhof, oder wo mehrere Gleise zusammen laufen???

Im Falle, dass keine Gefahr für Leib und Leben gegeben ist, eben NICHTS...

Denn ein EVU wird definitiv NICHT einen kompletten Landstrich abschalten, nur weil irgend eine Feuerwehr-Hauptmann meint, dass der vom PKW erwischte Mast unbedingt freigeschaltet werden muss, obwohl die Einsatzstelle zu sicherheit alle geräumt werden kann...

Somit ist es absolut wurscht, obs die DB ist oder ein EVU... solange es "nur" um Sachwerte geht, stehen diese einem weit aus größeren Schaden durch die Ausfälle hinterher...

Und jetzt erzähl mir nicht, dass würde ein EVU machen ^^


MfG Fabsi

Pille112
02.06.2007, 20:54
@ Fabicard: ...ich werd's versuchen!

zu 1.
Ich habe niemals was anderes behauptet und das es andere doch machen/versuchen kommt nicht von mir!

zu 2.
Das ist ja auch gut und richtig so - nur wozu dann die SoSI???

zu 3.
Oh doch, ich rede hier von allen E-Leitungen auch die "400V-Popelleitung" wobei hier die Sicherung von uns selbst gezogen wird.
Desweiteren bezog sich mein Text auf Fahrstromleitungen der Bahn/ÖPNV
Ob diese Leitung frei ist oder nicht klärt die Leitstelle mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen und gibt uns dann Bescheid wenn die Anlage stromlos ist - vorher passiert unsererseits genau "gar nichts" ob mit Personenschaden oder ohne!

zu 4.
Nichts anderes habe ich geschrieben und was die Bahnhöfe angeht so haben alle Gleise Nummern und diese werden dann auch noch unter Angabe der Fahrtrichtung via Fw-Leitstelle an die ÖPNV-Zentrale übermittelt.
Somit ist eine einwandfreie Identifikation des Gleises möglich.

Solange es nur um geringerwertige Sachwerte geht wird auch bei uns niemand versuchen anzuordnen das ein EVU einen kompletten Landstrich abschaltet - ich denke da hast Du mich falsch verstanden bzw. da haben wir aneinander vorbei geredet.

Gruß Carsten

grab3107
21.06.2007, 07:05
Moin!
Gestern auf dem Weg nach hause habe ich im Radio gehört das es zu den Triblitz usw. Sachverhalten nun zu Bewegungen gekommen ist. Soweit dort berichtet soll es hier mal wieder einen bayrischen Sonderweg geben, in dem das geregelt werden soll. Dieses ist wie gesagt nur die Aussage von Bayern 1, habe noch keinen schriftlichen Beweis dafür gefunden das es wirklich so ist.

überhose
21.06.2007, 08:13
Soweit dort berichtet soll es hier mal wieder einen bayrischen Sonderweg geben, in dem das geregelt werden soll.
Der bayrische Sonderweg ist doch der Grund für diesen Thread, siehe ersten Beitrag?! Oder haben die Bayern ihre Meinung nun wieder um 180° gedreht?

duesi
21.06.2007, 09:12
Hallo,

folgender Antrag wurde am 12.06.07 in den bayrischen landtag eingebracht
mal schauen wie lang das jetzt dauert.

http://www.bayern.landtag.de/dokumente.suche.jsp?STATE=SHOW_VERLAUF&VERLAUF_DOK_ID=15193&VERLAUF_VORL_ID=28820&WP=15&ID1=2044&ID2=7390


Auf der Homepage des LFV Bayern gibt regelmäßig neue Infos über das Thema.

http://www.lfv-bayern.de/cms/news/2007/06/20/heckabsicherung.html

Interessant ist vielleicht die Sendung "quer" im bayrichen fernsehen. Zitat von der Seite ww.lfv-bayern.de:

Die Sendung "quer" des Bayerischen Rundfunk befasst sich am Donnerstag, 21. Juni 2007 um 20:15 Uhr unter anderem mit dem Thema Heckabsicherung bei Feuerwehrfahrzeugen.

Der Bayerische Rundfunk kündigt den Sendebeitrag wie folgt an:

"Genervte Feuerwehr - Ein kurioser Streit um gelbe Blinklichter: Feuerwehrmann zu sein ist mittlerweile ein hartes Los. Und zwar nicht, weil die Arbeit immer schwieriger wird, sondern weil die Bürokratie immer komplizierter ist. Die neueste Vorschrift: Die Feuerwehrwagen dürfen nicht mehr mit Heckblinkern zum Einsatzort fahren. Die gelben Blinker müssen also abmontiert und am Einsatzort wieder aufmontiert werden. Wer das nicht tut, der bekommt ein saftiges Bußgeld! Aber echte Feuerwehrmänner setzen sich trickreich zur Wehr. "quer" hat sich die Kniffe der Feuerwehr angesehen."

grab3107
21.06.2007, 09:27
Das is schon klar, aber ich finde das halt schon herrlich wie sich das jetzt öffentlich für manche Politiker ausschlachten lässt. So war das gemeint.

Blinky
21.06.2007, 21:15
Habs mir angeguckt im BR. War der letzte Beitrag.

Blinky

Mr. Blaulicht
21.06.2007, 23:14
Und? Was sind die Tricks?

Blinky
22.06.2007, 00:39
Eine Feuerwehr hat eine Klappe vor den Lampen angebracht. Während der Fahrt ist die Klappe hochgeklappt, so das die Lampen nicht zu sehen sind und an der Einsatzstelle wird die Klappe runtergeklappt so das die Lampen gesehen werden können. Dies hat der Tüv auch so abgenommen.

Ein anderes Fahrzeug wurde gezeigt, da wahren die Lampen abnehmbar und im Geräteraum verstaut und wurde an der Einsatzstelle hinten eingesteckt.

Bei ein Fahrzeug was demnächst ausgeliefert werden soll, muß laut Tuv die Lampen abgebaut werden.

Aber wenn sie Glück haben brauchen Sie nicht mehr abbauen. In der Sendung wurde bekannt gegeben das ab nächte Woche wieder die Lampen verwendet werden dürfen.

Blinky

überhose
22.06.2007, 08:40
Eine Feuerwehr hat eine Klappe [...]
an der Einsatzstelle hinten eingesteckt.
Wirkliche "Tricks" sind das aber auch nicht, sondern gängige Praxis.


In der Sendung wurde bekannt gegeben das ab nächte Woche wieder die Lampen verwendet werden dürfen.Wissen die in Bayern beim Fernsehen schon, wie der Landtag zukünftig entscheiden wird? Dieses Land ist doch seltsam...

Blinky
22.06.2007, 13:16
Wie gesagt ich kann nur das wiedergeben was im Beitrag vorkam.

Ich kann es gerne auch onlinestellen. Hab ich aufgenommen. Müßte es nur von mpeg2 in ein anderes Format wandeln. Währe DivX recht?

Blinky

hannibal
22.06.2007, 14:28
Wissen die in Bayern beim Fernsehen schon, wie der Landtag zukünftig entscheiden wird? Dieses Land ist doch seltsam...

Da laufen die Uhren noch anders....

Quizfrage ist was mit den anderen 15+1 Gesetzen passiert

Fabpicard
22.06.2007, 19:01
Wissen die in Bayern beim Fernsehen schon, wie der Landtag zukünftig entscheiden wird? Dieses Land ist doch seltsam...

Die haben doch nen Jepadie Landtag ^^

Da müssen die Abgeordneten nur den Richtigen Antrag zum Abstimmungsergebnis finden...

MfG Fabsi

Blinky
22.06.2007, 21:10
So bin gerade am Hochladen. Dauert aber noch ne Stunde.

Wollte zwar DivX6 nehmen, aber hab doch Div3 genommen.
Man ist das Unterschied zwischen Divx3 und Divx6

Sind 56 MB.

Blinky

loxi
22.06.2007, 21:43
Wissen die in Bayern beim Fernsehen schon, wie der Landtag zukünftig entscheiden wird? Dieses Land ist doch seltsam...
Sowas wird vermutlich nicht per Gesetz durch den Landtag beschlossen, sondern per Erlass durch das Zuständige Ministerium.

Blinky
22.06.2007, 22:16
Hier das Video.

Hab die Einleitung auch drauf, wo sich die Moderatoren lustig machen über die Bürokratie

http://rapidshare.com/files/38763406/fw.avi.html

Blinky

überhose
04.07.2007, 13:52
Neues aus Bayern: http://feuerwehr-forum.de/s.php?n=412800

Pille112
04.07.2007, 20:52
...obwohl i a Preiss bin...

Bravo - da können sich andere Bundesländer/LFV's mal 'ne fette Scheibe von abschneiden...

Gruß Carsten

Alex22
02.08.2007, 17:46
So is zwar scho etwas spät, aber es gibt ne neue Regelung.
http://www.stmwivt.bayern.de/pdf/verkehr/Ausnahmegenehmigung_Heck_Feuerwehr.pdf
Jetzt dürfen die Heckwarnleuchten in Bayern sogar während der Fahrt blinken. *Fg*