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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???



feuerwehrmann84
14.05.2007, 08:56
Hallo Leute,

bei unserer Organisation gab es jetzt mal beim Kauf eines RTW ein Problem! Dieser RTW besaß nach hinten raus die blauen LED-Blitzer anstatt eines herkömmlichen Blaulichts. Diese Blitzer mussten jedoch abmontiert bzw. ein extra Schalter angebracht werden, um sie während der Fahrt auszustellen, da soetwas garnicht zugelassen sei.
Stimmt sowas oder ist das Blödsinn?

MfG Martin

Mr. Blaulicht
14.05.2007, 09:07
Drehen wir die Frage mal rum: Wozu sollten Heckblitzer im Fahrbetrieb denn sinnvoll sein? Ausserdem sind diese Heckblitzer absolut nervtötend, wenn man hinterherfahren muss.

Gruß, Mr. Blaulicht

feuerwehrmann84
14.05.2007, 09:58
also wozu das gut sein soll weiß ich auch nicht so ganz genau, nur dass viele die Variante wählen und sich das normale, vorgeschriebene, Heckblaulicht zu sparen.
ich persönlich finde die erfindung als übertrieben! auch wenn sich die LED's durchsetzen, muss man sie doch nicht gleich am ganzen Fahrzeug verbauen und ob das nun wirklich zugelassen ist, ist gleich die nächste frage.

mfg martin

knutpotsdam
14.05.2007, 10:43
Hallo,

jedes hintere Blaulicht sollte abschlatbar sein, um ggf. nachfolgende Fahrzeuge nicht zu blenden.
Vor allem aber müssen die nach StVZO geforderten Abstrahlwinkel nach hinten und zur Seite erfüllt werden, dies erfüllen häufig derartige Kontruktionen nicht. Im LK hier mussten z.B. bei einem Fahrzeug die LED´s ab und dafür eine RKL ran, um den geforderten Werte zu genügen.
Anders sieht es aus bei Warneinrichtungen zur Heckabsicherung bei stehendem Fahrzeug, aber eben diese darf halt nicht im Fahren betrieben werden. Bei den Polizeifahrzeugen ist dies unkritisch, da die LED´s in der Kofferaumklappe verbaut sind und beim Öffnen automatisch schalten, bei "frei liegenden" im Aufbau eingelassener "frei liegender" Lichttechnik muss dann natürlich ein separater Schalter ran, um sie nur im Stand einzuschalten.

Steiger
14.05.2007, 22:14
die Blitzleuchten an der Fahrzeugrückseite müssen schaltbar sein! sollen ja die Einsatz-,Unfallstelle für den nachfolgenden Verkehr sichern und nicht bei der Anfahrt dahinterfahrende "berieseln".

nervt einfach nur wenn nachts Voraus"Fahrzeug" die Heckblitzer angestellt hat!
(deshalb spricht man auch von "Straßenräumern") nach vorn freie Bahn !
Der Rest hat am Einsatzort Sinn (Heckblitzbalken,LED-Flasher)

hänschenklein
14.05.2007, 22:58
im werbevideo der feuerwehr vechta ist ein elw mit heck-led-blitzleuchten zusehen. sonst hab ich sowas noch nie gesehen.

Superyoshi
14.05.2007, 22:59
Hallo ,
ein Großteil der RTW´s in Saarbrücken haben Blitzer am Heck , jedoch kann ich leider nicht sagen ob diese extra schaltbar sind .

Ich versuche mal etwas mehr zu erfahren !

Gruß

Alex22
15.05.2007, 05:35
Hallo

Bei uns wurden die LED-Blitzer auch verbaut. Grund war, das die geforderten Abstrahlwinkel nach hinten durch den vorhandenen Signalbalken nicht abgedekt wurden.


Was ihr mit eurem Signalbalken abdeckt ist völlig egal, die Heckblaulichter müssen in mehrere Richtungen strahlen und dürfen nicht nur nach hinten leuchten.
An unserem HLF sind auch LED Heckblaulichter, diese haben aber LEDs angebraucht die in verschiedenen Richtungen strahlen.

akkonsaarland
15.05.2007, 08:44
Hallo ,
ein Großteil der RTW´s in Saarbrücken haben Blitzer am Heck , jedoch kann ich leider nicht sagen ob diese extra schaltbar sind .

Ich versuche mal etwas mehr zu erfahren !

Gruß



falsch

nur die mehrzweckfahrzeuge haben led flasher am heck.
die neuen ktw`s auf sprinterbasis haben die auch.
die ktw`s der T4 reihe hatten normale blitzer für die heckabsicherung

und schaltbar sind sie alle

Superyoshi
15.05.2007, 09:53
falsch

nur die mehrzweckfahrzeuge haben led flasher am heck.
die neuen ktw`s auf sprinterbasis haben die auch.
die ktw`s der T4 reihe hatten normale blitzer für die heckabsicherung

und schaltbar sind sie alle

ok , da ich mich im RD nicht auskenne , und in Saarbrücken des öfteren Blitzer am Heck von RTW´s auf Sprinterbasis gesehen hab , nehme ich natürlich jede Verbesserung an . :D

Schönen Tag noch , Gruß

hannibal
15.05.2007, 18:29
falsch

nur die mehrzweckfahrzeuge haben led flasher am heck.
die neuen ktw`s auf sprinterbasis haben die auch.
die ktw`s der T4 reihe hatten normale blitzer für die heckabsicherung

und schaltbar sind sie alle

Die erstenb Chargen der RTW (1335) hatten noch Blitzer am Heck

Max K.
15.05.2007, 19:12
Hallo,

unsere Metz L32 war neulichst zur Inspektion im Werk, und hat da 2 Heckblitzer bekommen.

Sind ca. doppelt so groß wie normale Frontblitzer, und jeweils ungefähr über den Stempel-Bedienfeldern angebracht.

Nervt beim hinterherfahren schon gewaltig, sind aber abschaltbar.

Bei Interesse mache ich ein Bild.

Alex22
15.05.2007, 19:18
Hallo,

unsere Metz L32 war neulichst zur Inspektion im Werk, und hat da 2 Heckblitzer bekommen.

Sind ca. doppelt so groß wie normale Frontblitzer, und jeweils ungefähr über den Stempel-Bedienfeldern angebracht.

Nervt beim hinterherfahren schon gewaltig, sind aber abschaltbar.

Bei Interesse mache ich ein Bild.


Diese strahlen aber sicher nicht nur nach hinten sondern auch zur Seite, oder?

feuerwehrmann84
15.05.2007, 20:20
Also wenn man die während der abschalten soll, dann muss man ja extra noch eine RKL anbringen da es soweit ich weiß so vorgeschrieben, dann wären aber die LED's ja total für'n Ar... .
In unserer Stadt ist übrigens ein RTW auf Koffer der an der Rückseite und an den Seiten solche LED-Blitzer hat, so dass man sie von überall sehen kann (Ami-Style) und ich habe wieder in den Nachrichten etliche RTW's mit Heckblitzern gesehen (welche während der Fahrt in Betrieb waren), also muss dürfte es doch da keine Probleme geben.
Mir geht's eigentlich auch nicht darum, dass der nachfolgende Verkehr geblendet wird, sondern ob das ganze überhaupt zugelassen ist (auch ohne es abstellen zu können).

Ciao

Fabpicard
15.05.2007, 20:55
Um das ganze mal etwas aufzulösen:

Blitzer egal welche Bauart am Heck oder auch an der Seite sind generell Genehmigungspflichtig durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde...

Diese möchte dann erstmal eine kurze Bestätigung durch einen Staatlich anerkannten Sachverständigen (meist örtlicher TÜV), in wie weit und unter welchen Vorraussetzungen diese von nöten sind.

Da es in dieser Hinsicht "noch" keine eindeutige Regelung gibt, tendieren die meisten TÜV-Mitarbeiter dazu, dass:

1. diese von nöten sind, wenn die vorhandene/n RKL/s nicht ausreichen in alle Richtungen sichtbar sind.
(Hierbei ist zu beachten, dass diese nicht zur Seite abstrahlen müssen, wenn die vorderen RKLs zur Seite hin ausreichen sichtbar sind. Genau deshalb werden immer heufiger "Heckblitzer" eingebaut anstatt weiterer RKLs)

-a Optional wie bei Polizei, wenn durch die Heckklappe die vorhandenen RKLs verdeckt werden.

2. diese wegen des geringen Abstrahlwinkels seperat abschaltbar sein müssen, um Folgefahrzeuge nicht zu blenden.


Unter diesen Gesichtspunkten ist es dann ohne weitere Probleme möglich, für besagtes Fahrzeug eine "Sondergenehmigung" zu erhalten.

Dann steht auch einer Eintragung (nach TÜV-Abnahme) nichts mehr im Weg.


Somit sind Maßgeblich: Was besagter TÜD-Mensch meint, es wäre Sinnvoll und vorallem Nötig ^^

MfG Fabsi

P.S.: Quellenangaben:
- Örtliche Straßenverkehrsbehörde hier
- TÜV Rheinland (Köln und hier vor Ort)
- Lichttechnisches Institut des TÜV in Berlin

Weitere Fragen auch gerne direkt an micht. (Hab die letzten Wochen stunden lang mit besagten Stellen diskutiert, wie wann warum usw.)

Max K.
15.05.2007, 21:21
Diese strahlen aber sicher nicht nur nach hinten sondern auch zur Seite, oder?

Also das sind vom Prinzip her Frontblitzer, nur halt größer. Strahlen Frontblitzer zur Seite?

Vllt. sollte man dazu sagen, dass am hinteren Leiterteil sich auch noch eine Blitzkennleuchte befindet, die von allen Seiten zu sehen ist.

Sind aber auch "normale" Strobsokop-Blitzer, also nix mit LED oder so. Aber vom Prinzip her nimmt sich das ja nicht viel.

Alex22
15.05.2007, 21:39
Sind aber auch "normale" Strobsokop-Blitzer, also nix mit LED oder so. Aber vom Prinzip her nimmt sich das ja nicht viel.

Ist aber trotzdem nicht erlaubt, Frontblitzer haben die Hauptstrahlrichtung nach vorne und das ist hinten nicht zulässig.

Max K.
15.05.2007, 21:53
Ich schrieb auch "vom Prinzip her sinds Frontblitzer". Evtl. sinds Heckblitzer? Und solche vorschnellen Äußerungen finde ich sehr unkompetent. Hast Du solche Dinger schonma gesehen? hast Du die an unserer DLK schonma gesehen? Würde Metz sowas einbauen, wenns "nicht erlaubt" wär?

Danke

überhose
16.05.2007, 08:45
Würde Metz sowas einbauen, wenns "nicht erlaubt" wär?
Sicher würden die das tun. Denen kann's nämlich, je nach Vertragstext, ziemlich wurscht sein, ob der Auftraggeber die Dinger später genehmigt bzw. das Fahrzeug zugelassen bekommt.
Wieviele Fahrzeuge wurden schon mit Frontblitzern verkauft, als es für diese noch sehr geteilte Meinungen über die Rechtslage gab (und wieviele mit Springlichtern, obwohl es da ziemlich klare Aussagen gab)?

Die Heckblitzer eurer Drehleiter sind zwar vom Aufbau her mit Frontblitzern vergleichbar, rechtlich aber nicht. Bei Frontblitzern muss die Hauptstrahlrichtung nach vorne gegeben sein. Geht natürlich bei Heckblitzern nicht wirklich. Diese müssen bei eurer DLK nicht zur Seite sichtbar sein, weil die RKL den Bereich ausreichend abdecken. Von daher stellen sie auch keine wirkliche Alternative für vorgeschriebene hintere RKL dar, sondern dienen lediglich einer besseren Absicherung an der Einsatzstelle. Dies kann, grade wenn die DLK allein in Aktion tritt, sehr sinnvoll sein. Auf Einsatzfahrten sind die Dinger dagegen ziemlich sinnfrei.

Hier ein paar Bilder eines Schlingmann-TLF24/50 mit Heckblitzern (Baujahr 2003): http://www.feuerwehr-stadt-sinzig.com/quickstart/uploads/pics/TLF__5_.jpg
RKL sind seitlich ausreichend sichtbar: http://www.feuerwehr-stadt-sinzig.com/quickstart/uploads/pics/Containerbrand4.jpg

Mr. Blaulicht
16.05.2007, 13:47
Moin moin,

wie sieht es eigentlich aus, wenn man zwei Blitzer im 90°-Winkel am Heck montiert, also einer nach hinten und einer zur Seite. Und das Ganze af der anderen Fahrzeugseite noch mal. Damit hätte man ja eine Abdeckung von über 180° - vorausgesetzt, man betrachtet die "Eck-Leuchten-Konstruktion" als EINE Lauchte!

Gruß, Mr. Blaulicht

überhose
16.05.2007, 13:55
vorausgesetzt, man betrachtet die "Eck-Leuchten-Konstruktion" als EINE Lauchte!Das braucht man gar nicht, gefordert wird nur die seitliche Abdeckung (genaue Gradangabe müsste ich jetzt raussuchen). Ob man das mit einer/zwei/drei/hundert RKL/Blitzern bewerkstelligt, ist egal.

Mr. Blaulicht
16.05.2007, 14:18
ich meinte das auch eher in Bezug auf den nach hinten gerichteten Strahler.

Fabpicard
16.05.2007, 15:40
Die Betrachung als "Eine" Leuchte wird nicht gehen.

Denn dadurch wäre wieder eine Abnahme durch eines der beiden Lichttechnichen Institute in Deutschland nötig...

MfG Fabsi

Andreas 53/01
18.05.2007, 07:34
Moin moin,

wie sieht es eigentlich aus, wenn man zwei Blitzer im 90°-Winkel am Heck montiert, also einer nach hinten und einer zur Seite. Und das Ganze af der anderen Fahrzeugseite noch mal. Damit hätte man ja eine Abdeckung von über 180° - vorausgesetzt, man betrachtet die "Eck-Leuchten-Konstruktion" als EINE Lauchte!

Gruß, Mr. Blaulicht

Würde aber keinen Sinn machen, weil es einfach zuteuer ist! Dieses System schlägt mit guten 950€ zubuche, für zwei Anlagen a`2 Blitzer.

Gegenüber stehen nur 300€ für zwei normale Rundumleuchten...vom Techn. Aufwand mal abgesehen.

Pille112
18.05.2007, 22:54
...so mal als völlig "Unwissender" gefragt: Ist es nicht relativ Suppe ob ich als nachfolgendes Fahrzeug von einer RKL (Standarddoppelblitz) geblendet werde oder von LED-Heckblitzern??? Macht für mich nicht wirklich einen Unterschied!

Mr. Blaulicht
19.05.2007, 01:55
Komm doch einfach mal nach Heidelberg und fahre einem Police-Car der befreundeten Streitkräfte hinterher...

Pille112
19.05.2007, 02:22
Komm doch einfach mal nach Heidelberg und fahre einem Police-Car der befreundeten Streitkräfte hinterher...
...brauch ich nicht, wir haben hier in Hamburg auch 'nen NAW mit LED-Heckblitzern, ist genau dasselbe als wenn ich in die "Fackeln" eines vor mir fahrenden Fahrzeugs vom SV blau/weiß Hamburg schaue - kein Unterschied in der Blendwirkung.

...außerdem heißt "Blaulicht" doch - Abstand halten, ich verhalte mich anders als andere Verkehrsteilnehmer und es wird doch in der Wirtschaft schon lange in gelb (z.B. Sicherungsfahrzeug für Schwertransporte, Baustellenabsicherungsanhänger) eingesetzt und da regt sich niemand drüber auf - sehr komisch!!!

Für mich bedeutet mehr und helleres Licht - besser gesehen zu werden - besonders bei Sonne, aber auch bei Dunkelheit besonders wenn die Einsatzstelle direkt hinter einer Kurve liegt und viele Verkehrsteilnehmer sind ja nur noch mit Licht aufmerksam zu machen, was nicht nur an den verwendeten Soundanlagen, sondern auch an den immer besser schallisolierten Karossen, liegt.

Blaulicht ist eine Lebensversicherung - es schützt mich und andere!!!

Gruß Carsten

Alex22
19.05.2007, 08:46
Für mich bedeutet mehr und helleres Licht - besser gesehen zu werden - besonders bei Sonne, aber auch bei Dunkelheit besonders wenn die Einsatzstelle direkt hinter einer Kurve liegt und viele Verkehrsteilnehmer sind ja nur noch mit Licht aufmerksam zu machen, was nicht nur an den verwendeten Soundanlagen, sondern auch an den immer besser schallisolierten Karossen, liegt.

Blaulicht ist eine Lebensversicherung - es schützt mich und andere!!!

Gruß Carsten


Du darfst gerne Heckblitzer einsetzen um stehende Fahrzeuge abzusichern, macht die Polizei ja auch. Nur sind Heckblaulichter deren Hauptstrahlrichtung nur nach hinten gehen während der Fahrt verboten.

tower911
19.05.2007, 09:11
Du darfst gerne Heckblitzer einsetzen um stehende Fahrzeuge abzusichern, macht die Polizei ja auch. Nur sind Heckblaulichter deren Hauptstrahlrichtung nur nach hinten gehen während der Fahrt verboten.


Und trotzdem werden sie immer mehr eingesetzt. Unsere DLK ist übrigens auch mal mit den überdimensionierten "Frontblitzern" wie Max K sie erwähnte nachgerüstet worden.
Ich glaube er meint diese hier.
Link: http://images.rkl-shop.de/items/400036900_LIM.jpg


Und was die LED Heckblaulichter angeht, so verbauen manche Aufbauhersteller diese einzeln an beiden hinteren Ecken des Fahrzeugs jeweils schräg angeordnet, so das sie von der Seite und von hinten sichtbar sind.

Der Trend bei deutschen Feuerwehrs geht eindeutig zu immer mehr Blau hin. Find ich auch gut so. Die amerikanischen Feuerwehrfahrzeuge sieht man wenigstens auch bei Tag.

Max K.
19.05.2007, 09:43
Naja, unsere sind etwas breiter.
Zu sehen da: http://img149.imageshack.us/my.php?image=dllg7.jpg - wenn auch nicht gut :-)

Alex22
19.05.2007, 09:52
Fakt ist ... deine Dinger sind "NICHT" zulässig.
Egal wer die verbaut und wenn du dich aufn Kopf stellst.

Es gibt mittlerweile LED Heckblitzer die nicht nur nach hinten strahlen sondern auch seitwerts um den geforderten Abstrahlwinkel von 135° zu erreichen.

Alex22
19.05.2007, 09:54
Und was die LED Heckblaulichter angeht, so verbauen manche Aufbauhersteller diese einzeln an beiden hinteren Ecken des Fahrzeugs jeweils schräg angeordnet, so das sie von der Seite und von hinten sichtbar sind.


Du kannst die dinger so schräg einbauen wie du willst, es ändert nichts dran das Frontblitzer keine Abstrahlfläche von 135° erreichen und somit sind und bleiben sie außer für vorne nicht zulässig. Punkt.

Max K.
19.05.2007, 10:35
Hey,

Wie geschrieben: die 135°, wenn nich sogar 360° ;-) SInd durch die am hinteren Leiterteil angebrachte Blitzkennleuchte bereits voll abgedeckt.

Wenn die Heckblitzer nun die einzige rückwärtige Signalisierungseinrichtung wären, könnte ich das mit den 135° auch nachvollziehen.

Die Heckblitzer dienen halt nur einer seperaten Standortabsicherung nach hinten, und sind bei der Fahrt auch ausgeschaltet.

D.h. selbst ohne die Heckblitzer, wär der gesamte hintere Teil (inkl. der "von dir" geforderten 135°) ausreichend abgedeckt.

Sonst zeig doch bitte mal den Gesetzestext, in dem steht, dass Heckblitzer, die zuzüglich zu einer vorhandenen rückwärtig angebrachten Rundumkennleuchte angebracht werden, einen Abstrahlwinkel von mindestens 135° haben müssen.

Florian43/1
19.05.2007, 11:26
Servus!

Ohne diesen Thread jetzt zu 100% (ich möchte meinen es sind 80%) gelesen zu haben, möchte ich mich auch kurz zum Thema äußern.

Mir erscheint es, als würde hier manch einer den klassischen "Straßenräumer" (Stroboskop mit Doppelblitz) mit den seit geraumer Zeit angebotenen, im Aufbau integrierten Heck-LED-Kennleuchten verwechseln. Im Zuge einer Fahrzeugneubeschaffung hatten wir in den letzten Monaten mehrfach die Gelegenheit uns diverse Fahrzeugaufbauten anzuschauen, unter anderem auch mit im Aufbau integrierten Heck-LED's, welche anstelle der herkömmlichen 3. RKL verbaut wurden. Ich möchte meinen das die Leuchtwirkung der LED's wesentlich angenehmer und nicht so "agressiv" wie die der an der Fahrzeugfront (unter Umständen auch am Fahrzeugheck) angebrachten Stroboskopblitzer ist. Außerdem ist die Blendwirkung für direkt nachfolgendene Fahrzeuge, insbesondere für PKW, nicht sehr stark, da die LED's links und rechts in die Oberkante des Aufbaus integriert und nicht wie bei den frontseitig montierten "Straßenräumern" in Augenhöhe angebracht sind. Trotzdem hatte ich den Eindruck das die LED's, sowohl bei Tag als auch bei Nacht, besser wargenommen werden können als eine herkömmliche RKL, welche mittig am Fahrzeugheck angebracht ist.

Seitens der Aufbauhersteller wurde in keiner Weise erwähnt das diese Form der Heckkennleuchte verboten wäre. Ich kann natürlich nur für den Bereich Feuerwehr (LF), im Bundesland Sachsen und aus persönlich gemachten Erfahrungen sprechen.

Zur Veranschaulichung habe ich zwei Bílder angehangen.

Alex22
19.05.2007, 11:41
Diese LED Heckblitzer sind ja auch erlaubt, wenn du sie mal genau anschaust wirst du feststellen das eine Doppelreihe LEDs nach hinten strahlen und eine weitere Doppelreihe schräg nach hinten. :-)

Pille112
19.05.2007, 12:45
Du darfst gerne Heckblitzer einsetzen um stehende Fahrzeuge abzusichern, macht die Polizei ja auch. Nur sind Heckblaulichter deren Hauptstrahlrichtung nur nach hinten gehen während der Fahrt verboten.
...ich weiß, nur verstehe ich den Sinn dieser Vorschrift nicht und warum dann doch Fahrzeuge mit LED-Heckblitzern zugelassen werden ist mir schleierhaft und das sind, wie schon gesagt, nicht nur Fahrzeuge mit blauen Lampen!!!

Pille112
19.05.2007, 12:49
Mir erscheint es, als würde hier manch einer den klassischen "Straßenräumer" (Stroboskop mit Doppelblitz) mit den seit geraumer Zeit angebotenen, im Aufbau integrierten Heck-LED-Kennleuchten verwechseln.

...genau den Verdacht habe ich auch!!!

friendofafriend
19.05.2007, 18:02
Wenn ich das richtig verstanden habe müssten dann bei dieser Leiter die Heckblitzer bei der Fahrt abgeschaltet sein ?!

Dann habe ich ja nach hinten gar nichts mehr, was blinkt?!
Ist das überhaupt zulässig?

überhose
19.05.2007, 18:54
Dann habe ich ja nach hinten gar nichts mehr, was blinkt?!Wieso brauchst du hinten während der Fahrt etwas, was blinkt?

friendofafriend
19.05.2007, 19:12
Wieso brauchst du hinten während der Fahrt etwas, was blinkt?

stimmt auch wieder.. ich kenn mich da in den gesetztestexten nicht so aus...

Fabpicard
19.05.2007, 20:43
Wieso brauchst du hinten während der Fahrt etwas, was blinkt?

1. Weil das blaue blinklich wärend der Fahrt 360° um das Fahrzeug herum erkennbar sein muss.

2. Siehe meinen Beitrag weiter oben, der sollte eigentlich so ziehmlich alles erklären ^^

Aber bei allem und immer wieder erwähnt: Es kommt letztendlich auf den TÜV-Prüfer an und wie man es dem "verkauft" ^^

MfG Fabsi

Pille112
19.05.2007, 22:22
1. Weil das blaue blinklich wärend der Fahrt 360° um das Fahrzeug herum erkennbar sein muss.
...ggf. auch in der StVZO nachzulesen...

Fabpicard
19.05.2007, 22:51
...ggf. auch in der StVZO nachzulesen...

Nö, aber Aussage des zuständigen Sachbearbeiters in Köln der Hauptzentrale des TÜV Rheinland ^^

MfG Fabsi

alarma
20.05.2007, 00:19
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
...
...
Abs.(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
...
2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
...

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).Bis hierher noch nichts von MUSS 360° sichtbar sein
Abs.(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet seinHier ist die geometrische sichtbarkeit aufgeführt, aber es handelt sich um GELBLICHT!

Für Blau habe ich in bezug auf 360° nichts gefunden. (oder hab' ich etwas überlesen)
------
Ansonsten ist die Bauart und die Zulassung der Leuchten zu unterscheiden.
Es gibt Leuchten mit Hauptabstrahlrichtung nach vorn = Frontblitzer
und Leuchten als HWL (Heckwarnleuchten) oder sogar als Seitenkennleuchte vorgesehen sind.

Somit sind Blitzleuchten in alle Richtungen denkbar.
Ausserdem ist fast immer der Hinweis zu finden:
Für die Verwendung in Deutschland ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Pille112
20.05.2007, 00:25
Somit sind Blitzleuchten in alle Richtungen denkbar.
Ausserdem ist fast immer der Hinweis zu finden:
Für die Verwendung in Deutschland ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
...ich wollt's ja nicht so deutlich sagen, aber so ist's...

Alex22
20.05.2007, 08:50
Für Blau habe ich in bezug auf 360° nichts gefunden. (oder hab' ich etwas überlesen)
------
Ansonsten ist die Bauart und die Zulassung der Leuchten zu unterscheiden.
Es gibt Leuchten mit Hauptabstrahlrichtung nach vorn = Frontblitzer
und Leuchten als HWL (Heckwarnleuchten) oder sogar als Seitenkennleuchte vorgesehen sind.



Siehst du ... jetzt hast du es selbst geschrieben ...
Nur weil nichts im 52§ StVZO steht heißt es nicht das es sowas gar nicht gibt.
Hast ja selbst geschrieben das noch nach Zulassung zu unterscheiden ist, dies steht leider in DIN Vorschriften etc drin, die leider nicht öffentlich zugänglich sind.
Dort ist genau geregelt, daß Frontblitzer (Hauptstrahlrichtung nur nur in eine Richtung) nicht für hinten zugelassen sind, sondern Leuchten verbaut werden müssen, die mindestens 135 ° abdecken.

alarma
20.05.2007, 12:35
Das ist ja auch nicht meine Frage gewesen!
Sonst hätte ich ja kein Statement darüber abgeben können.
Die 135° sind absolut unstrittig. Genauso wie die erlaubten Einbauhöhen etc.

Sondern die Frage ist, wo ist festgehalten, das Blaue Rundumleuchten (Blinklicht) 360° um das Fahrzeug herum sichtbar sein muss? (z.B.während der Fahrt/im Stand, denn das ist ja ein Teil der Äußerungen weiter oben im Thread)

Bei Gelblicht wird auf die Geometrische Sichtbarkeit eingegangen beim Blaulicht nicht.

Und bevor noch jemand anderes auf die Idee kommt:
Blaues(Gelbes) Blinklicht/Rundumlicht/Blitzlicht für den Straßenverkehr benötigt generell eine Einzelgenehmigung oder die Zulassung nach ECE-R 65.

überhose
20.05.2007, 17:59
1. Weil das blaue blinklich wärend der Fahrt 360° um das Fahrzeug herum erkennbar sein muss.
Ich denke, dass ist bei der gezeigten DLK gegeben. Die dort angebrachten Blitzer bringen während der Fahrt keinen Mehrwert.

tower911
23.05.2007, 09:50
Du kannst die dinger so schräg einbauen wie du willst, es ändert nichts dran das Frontblitzer keine Abstrahlfläche von 135° erreichen und somit sind und bleiben sie außer für vorne nicht zulässig. Punkt.

Mag absolut richtig sein. Aber wen interessiert das ? Hier fahren etliche solcher Fahrzeuge rum und keine Sau interessiert´s.

Ausserdem würden 45 Grad die sie erreichen für die Sichtbarkeit reichen. Denn die beiden LED Blitzer sind im 45 Grad Winkel an den Ecken angebracht, so das ein Abstrahlwinkel von 45 Grad zu beiden Seiten Reicht um beim jeweiligen Blitzer die Abstrahlrichtung zur Seite und nach hinten zu ermöglichen.

Und abgesehen davon ist die ganze Diskussion hier ziemlich überflüssig. Die einfache Antwort auf die Themenfrage wurde schon beantwortet. Das sich alle Feuerwehren nicht an an irgendwelche Regeln/Gesetze halten ist doch jedem bewusst. Ich finde ein Frontblitzer der ins Heck gebaut wurde lange nicht so schlimm wie eine Überladung eines Löschfahrzeuges oder stümperhafte Befestigung von Ausrüstungsgegenständen.

Max K.
24.05.2007, 20:40
steht leider in DIN Vorschriften etc drin,

Seit wann erlässt das DIN "Vorschriften"?

Fabpicard
24.05.2007, 21:10
Seit wann erlässt das DIN "Vorschriften"?

Du musst den Satz anders lesen:

Wenn der Tüd will, dass es nach einer bestimmten DIN gemacht ist, dann ist die DIN quasi wie eine Vorschrift ^^

MfG Fabsi

woodstock
24.05.2007, 22:08
Das hab ich heute bekommen!

http://www.lfv-bayern.de/cms/news/2007/05/16/heckabsicherung.html

Mfg woodstock

Pille112
24.05.2007, 22:45
...oder so sieht es auch in Hamburg aus => http://de.wrs.yahoo.com/_ylt=A0geumBm9FVGKpEAsh81CQx./SIG=1ju38011q/EXP=1180124646/**http%3A//de.search.yahoo.com/search/images/view%3Fback=http%253A%252F%252Fde.search.yahoo.com %252Fsearch%252Fimages%253Fp%253DFeuerwehr-Hamburg%2526ei%253DUTF-8%2526fr%253Dytff1-%2526x%253Dwrt%26w=400%26h=300%26imgurl=www.folien schrift-cpn.de%252Fmediac%252F400_0%252Fmedia%252FDIR_2636 4%252FWechsellader%257EFahrzeuge%257EFeuerwehr%257 EHamburg%257E%257E014.jpg%26rurl=http%253A%252F%25 2Fwww.modelltruck.net%252Fprintthread.php%253Ft%25 3D4657%26size=36.8kB%26name=Wechsellader%257EFahrz euge%257EFeuerwehr%257EHamburg%257E%257E014.jpg%26 p=Feuerwehr-Hamburg%26type=jpeg%26no=10%26tt=9.162%26oid=51d18 42e5bb1856c%26ei=UTF-8
http://de.search.yahoo.com/search/images/view?back=http%3A%2F%2Fde.search.yahoo.com%2Fsearc h%2Fimages%3Fp%3DFeuerwehr-Hamburg%26ei%3DUTF-8%26ybs%3D0%26xargs%3D0%26pstart%3D1%26fr%3Dytff1-%26b%3D21&w=800&h=600&imgurl=www.hansebube.de%2Feinsatzfahrzeuge%2Fsonde rfahrzeuge%2Ftmf%2F05tmf248.jpg&rurl=http%3A%2F%2Fwww.hansebube.de%2Feinsatzfahrze uge%2Fsonderfahrzeuge%2Ftmf%2Fbild24.html&size=74.0kB&name=05tmf248.jpg&p=Feuerwehr-Hamburg&type=jpeg&no=37&tt=9.162&oid=d1846f1f3d3d86de&ei=UTF-8
http://de.search.yahoo.com/search/images/view?back=http%3A%2F%2Fde.search.yahoo.com%2Fsearc h%2Fimages%3Fp%3DFeuerwehr-Hamburg%26ei%3DUTF-8%26ybs%3D0%26xargs%3D0%26fr%3Dytff1-%26b%3D181&w=197&h=315&imgurl=fhh.hamburg.de%2Fstadt%2FAktuell%2Fbehoerde n%2Finneres%2Ffeuerwehr%2Ftechnik-und-logistik%2Ffahrzeuge%2Floeschfahrzeuge%2Floeschfah rzeug-lf-16-katastrophenschutz-8-230x368%2Cproperty%3Dbanner.jpg&rurl=http%3A%2F%2Ffhh.hamburg.de%2Fstadt%2FAktuell %2Fbehoerden%2Finneres%2Ffeuerwehr%2Ftechnik-und-logistik%2Ffahrzeuge%2Floeschfahrzeuge%2Floeschfah rzeug-lf-16-katastrophenschutz.html&size=22.8kB&name=loeschfahrzeug-lf-16-katastrophenschutz-8-230x368%2Cproperty%3Dbanner.jpg&p=Feuerwehr-Hamburg&type=jpeg&no=187&tt=9.162&oid=f92c578652e14084&ei=UTF-8
http://de.search.yahoo.com/search/images/view?back=http%3A%2F%2Fde.search.yahoo.com%2Fsearc h%2Fimages%3Fp%3DFeuerwehr-Hamburg%26ei%3DUTF-8%26ybs%3D0%26xargs%3D0%26fr%3Dytff1-%26b%3D181&w=400&h=400&imgurl=www.ff-altona.de%2Fimages%2Fpics%2Ffahrzeuge%2FSM%2FGW_SM _2.jpg&rurl=http%3A%2F%2Fwww.ff-altona.de%2Fbilder.php%3Fbild%3Dfahrzeuge%2FSM%2FG W_SM_2&size=72.9kB&name=GW_SM_2.jpg&p=Feuerwehr-Hamburg&type=jpeg&no=200&tt=9.162&oid=4986f870befdefbe&ei=UTF-8

Gruß Carsten

knicker112
17.06.2007, 21:51
Blitzer am Heck kommen bei uns ja nicht so gut an. Natürlich nervt das wenn das NEF bei Alarm fahrten hinterher fährt , aber es nützt viel. Bestes Beispiel sind die Fahrzeuge in den USA. Die haben überall Blitzer und Lampen auch an den Seiten ! und die Unfall Statistig zeigt es nützt ! USA hat viel weniger Unfälle !




MFG

chris

Mr. Blaulicht
17.06.2007, 21:59
und die Unfall Statistig zeigt es nützt ! USA hat viel weniger Unfälle !
Hast Du da vielleicht eine Quellenangabe?

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
17.06.2007, 22:40
USA hat viel weniger Unfälle !

Dann guck dir auch ruhig mal an, wie lahm die manchmal über leere Landstraßen fahren ^^

Da is es nämlich nicht so 100%ig mit dem "von den Vorschriften entbunden"...

MfG Fabsi

Rapper112
17.06.2007, 22:47
Auch ne Frage:

unser Notarzt fährt Privat PKW und hat ebenfalls hinten unter den normalen Lichtern ebenfalls stroboskop blitzer die ebenfalls mit der SoSi Anlage immer mit angehen (können nicht eigen geschaltet werden.)

Das ist auch super wenn man da anchts mitm RTW hinterherfährt....

Mfg Rapper^112

Pille112
18.06.2007, 07:14
...Bestes Beispiel sind die Fahrzeuge in den USA. Die haben überall Blitzer und Lampen auch an den Seiten ! und die Unfall Statistik zeigt es nützt ! USA hat viel weniger Unfälle!
Ich weiß zwar nicht genau ob es in allen Bundesstaaten der USA gleich geregelt (Bundesgesetz) ist, aber in Vancouver/Canada hat IMMER das Zivilfahrzeug Schuld wenn es zu einem Unfall bei einer Sonderrechtsfahrt kommt.
Dort haben Pol, Fw und RD-Fahrzeuge ,bei Sonderrechtsfahrten, eine erheblich höhere Rechtssicherheit und nicht so einen "schwammigen" Paragraphen wie bei uns. Es ist etwa vergleichbar mit unserem Vorrang, so wie es Schienenfahrzeuge, (keine Straßenbahnen) an unbeschrankten Bahnübergängen, haben.

Quelle: Aussage der Fw-Verwaltung (Verwandtschaft) Vancouver/Canada

Gruß Carsten

Fabpicard
18.06.2007, 16:28
Es ist etwa vergleichbar mit unserem Vorrang, so wie es Schienenfahrzeuge, (keine Straßenbahnen) an unbeschrankten Bahnübergängen, haben.

Aber auch nur, wegen dem Andreaskreuz ;)

MfG Fabsi

Pille112
18.06.2007, 16:33
Aber auch nur, wegen dem Andreaskreuz ;)
...und da drüben ist es wegen der Lightshow ;-)

Gruß Carsten

alarma
18.06.2007, 17:30
wäre wohl auch ziemlich albern wenn die bei einer Alarmfahrt mit nem Andreaskreuz winken würden, oder??

Pille112
18.06.2007, 17:31
wäre wohl auch ziemlich albern wenn die bei einer Alarmfahrt mit nem Andreaskreuz winken würden, oder??
...stimmt!!! *lach

Gruß Carsten

Fabpicard
18.06.2007, 17:37
Aber mal ganz ehrlich: Passen würds zu den Ammies ^^

MfG Fabsi