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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruchnahme Sonderrechte ohne Leitstellenanweisung



Mr. Blaulicht
10.05.2007, 10:35
Moin moin,

folgende Situation: Ihr werdet auf dem RTW zu einem Patienten auf der Strasse alarmiert. Die Anfahrt erfolgt auf Anweisung der Leitstelle ohne Sonderrechte.
Die Strasse ist eine längere Strasse, die sich durch ein komplettes Wohngebiet zieht. Sie ist immer mal wieder durch eine Einbahnstrassenregelung unterbrochen.
Ihr fahrt also der Strasse entlang und seht den Patienten auch schon in einiger Entfernung auf der Strasse liegen. Um allerdings auf dem schnellsten Weg zu ihm zu gelangen, müsstet Ihr die letzten 20, 25 Meter gegen die vorgegebene Fahrtrichtung fahren.
Wie verhaltet Ihr Euch, und wie rechtfertigt Ihr Euer Verhalten?

Gruß, Mr. Blaulicht

tower911
10.05.2007, 10:44
Tja wenn die Leitstelle sagt das es nicht dringend ist, fahre ich ohne Sosi und fahre korrekt in die Zielstraße rein. Seh ich jetzt aus 20m Entfernung ne Blutlache neben der Person liegen, fahr ich mit SoSi auf dem kürzesten Weg in die Straße rein. Ist immer davon abhänig was man sieht und was gemeldet wurde. Wenn die Leistelle jetzt nen verstauchten Knöchel gemeldet hat, ist es logisch das die Person auf der Straße liegt und ich kann in Ruhe vernünftig in die Strasse fahren.

akkonsaarland
10.05.2007, 11:32
ich passe es der gegebenheit an
ist es ein wohngebiet oder mitten in der nacht fahre ich ohne sosi an
ist es eine belebte strasse mache ich sonderrechte an

rechtfertigung? es ist halt so

loxi
10.05.2007, 13:19
Sofern die Straße wirklich ruhig ist und breit genug, dass es relativ ungefährlich ist, fahr ich die 20 Meter gegen die Einbahnstraße. Macht dann echt irgendwie ein blödes Bild, wenn der Patient einen schon sieht und man erst nochmal um den Block fährt.

Wenn jemand muckt, für mich hat die Situation von weitem einfach so ausgesehen, als sei der Patient akut gesundheitsgefährdet, dass gegenteil wird mir wohl keiner beweisen können.

Mauri
10.05.2007, 18:46
Ich würde gegen die Fahrtrichtung einfahren, natürlich mit SoSi.
Rechtfertigen würde ich das ganze damit, dass der Fahrer über den Einsatz von SoSi entscheidet und nicht wie irrtümlicherweise oft behauptet wird die Leitstelle.

So hab's ich zumindest gelernt!

überhose
10.05.2007, 20:40
Beachtet werden muss, dass es in den utnerschiedlichen Ländern, z.T. in den verschiedenen Labndkreisen, unterschiedlich sein kann, ob die Leitstelle weisungsberechtigt ist (Stichwort Trägerschaft usw.).

Revolutio
10.05.2007, 22:00
Bei uns ist die LST weisungsbefugt.

Rechtlich gesehen ist aber der Fahrer über den Einsatz von SoSi verantwortlich. Wenn er sich nicht an die Weisung der RLST hält, macht er sich höchstens disziplinarisch "strafbar".

Philipp

Quietschphone
10.05.2007, 22:11
Servus!

Wenn es die Situation erfordert: Da Blitz schon läuft würde ich Donner dazuschalten, die LSt über die Anwendung desselbigen informieren und gut.

Gruß
Alex

Alabama
10.05.2007, 23:46
Hallo,
zuletzt hat immer noch der Fahrer die Verantwortung über sein Fahrzeug und damit über die Nutzung des Sonderrechts, da auch dieser für evtl. auftretende Unfälle gerade stehen muss.

Die Weisungsbefugnis der Leitstelle hat im Bezug auf die Alarmfahrt im Grunde nichts zu tun.
Sie kann einen Vorschlag geben, am Ende entscheidet trotzdem die Besatzung.

hannibal
11.05.2007, 05:14
kommt drauf an, wenn es ein Wohngebiet ist und die Einbahnstraße in erster Linie als Verkehrsberuhigung würde ich, nur um Zeit zu sparen, vorsichtig
gegen die Fahrtrichtung fahren. Vor allem wenn ich das Anwesen schon sehe und der andere Weg deutlich weiter ist .

NWD
11.05.2007, 14:55
Nunja wer das genau entscheited steht afaik nirgends.

Es geht halt darum das Menschenleben in Gefahr sein muss..
Da die LSt. i.d.R. die Notrufe annimmt, vertraue ich dieser und verhalte mich demensprechend erst nach Alarmschreiben.

Wenn ich nun aber so dicht an der Einsatzstelle bin das ich mehr weiss als die LSt. und mir selber ein ( ggf. vollkommen anderes ) Bild mache isset mein Bier.

Aber Fakt ist das ich den RTW fahre, ich drück auf den Knopf für die SoSi und ich bau im Schlimmsten Fall den Unfall und keiner ausser LSt.

Und solange nichts passiert und ich nicht gerade fahre wie ein Superidiot wirds keinen großartig interessieren.

Etienne
11.05.2007, 16:10
Hey Leute!

Wenn es lediglich 25m entgegen der Richtung in einer Einbahnstraße sind, dann würde ich da einfach so durchfahren, wenn ich den Patienten eh schon sehen kann. Ich habe auch Sonderrechte ohne blaues Blinklicht und Sondersignal.

Ansonsten gilt die Leitstelle bei uns IMMER für Weisungsbefugt auf der ANFAHRT zum Einsatzort.

feuerwehrmann84
11.05.2007, 16:32
Hey Mr. Blaulicht!
Die Situation mit den Problem kenne ich nur zu gut!!!
In meinen Anerkennungspraktikum zum RA bin ich in einen Landkreis Rettung gefahren wo zu bestimmten Notfällen die Anfahrt ohne Sonder- und Wegerecht angeordnet wurde. So zum Beispiel: "Kreislaufdysregulation - Anfahrt Ohne!" <<-- Standart!!! Ich frage mich wie die Disponenten soetwas verantworten können und dann kommt man an und darf sich anhören "Och das hat ja lange gedauert..." (bei manchmal mehr als 15min Fahrtzeit!!!!). Das mit deinen Beispiel würde ich als Rechtfertigender Notstand deklarieren, denn das Opfer bzw. die Helfer die dabei sind werden sich ja auch denken "Was'n das für Hoschi???", also Leuchten (und Hupe) an und durch! Wir sind hier ja schließlich im Rettungsdienst und wollen Menschen helfen, da könnten die genauso gut nen KTW hinschicken!!! Die Situation gab es auch mal! VKU: RTW fährt auf Anweisung ohne und KTW mit Signal!!! :D :D :D es gibt halt manchmal Nasen!!!!
Naja, aber letztendlich sind sie uns ja weisungsbefugt! :( :( :(

telemanne
12.05.2007, 11:48
...Das mit deinen Beispiel würde ich als Rechtfertigender Notstand deklarieren, ...

Warum rechtfertigender Notstand? Du weißt schon was das ist und wie es angewendet wird? (Rechtfertigender Notstand ist NICHT, wenn man in der Not steht und sich dabei rechtfertigt *g* :-) )

Du brauchst keinen rechtf. Notstand. Zu was auch? Du kannst es doch über 35 (5a) StVO begründen. Wie in dem Fall erachte ich die höchste Eile (für Def und Fallbezug hab ich jetzt keinen Bock) als gegeben. Und die Gefahr schwerer Gesundheitlicher Schäden sollten von qualifizierten Rettungsdienstmitarbeiten auch begründet werden können.
Auch wenn die Leitstelle über die grundsätzliche Anwendung von Sondersignal entscheidet, bleibt es dennoch dem Fahrer überlassen, wie z.B. hier im vorliegenden Fall in Einzelfällen SoRe nach 35 StVO in Anspruch zu nehmen, sprich entgegen der Einbahnstraße zu fahren wenn ich den Patienten schon liegen seh.

Gruß...

Andreas 53/01
12.05.2007, 13:40
Hallo !

Wobei sich mir die Frage stellt, ist das Einschalten von Blaulicht und Einsatzhorn wegen den 20m Fahrweg grundsätzlich erforderlich, wo bleibt der Zeitgewinn? Wenn die Einsatzstelle ohnehin zu sehen ist, ist das Verwenden von Einsatzsignalen grundsätzlich in Frage zustellen!!
Sollte ich nicht weiterfahren können ( warum eigentlich kann man in dem beschriebenen Fall dies nicht ), warum gehe ich dann die 20m nicht zu Fuß !?

Ansonsten kann der Rettungsdienst bei der Abwendung von schweren gesundheitlichen Schäden Sonderrechte ( nicht Blaulicht und Einsatzhorn ) nach §35 StVO wahrnehmen und auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren.


MfG

Fabpicard
12.05.2007, 13:50
, warum gehe ich dann die 20m nicht zu Fuß !?

/Jokemode an/

Hallo??? Sind wir nicht alle ein bisschen Zivis? Da gehn wir doch nicht zu fuß :D

/JM aus/

MfG Fabsi

hannibal
12.05.2007, 15:51
Ich sehe das ganze nicht so verkrampft

wenn ich im Wohngebient, wo massigPlatz ist auch zu einem Krankentransport kurz gegen die EBS Fahre ohne jemanden zu behindern oder zu gefährden und zwar nur weils schneller und bequemer geht ... who cares ?

Diggi
12.05.2007, 16:48
Da gibt es meistens so ca. 70-jährige Senioren, die den ganzen Tag nichts Besseres zu tun haben als den netten Querulanten von nebenan zu spielen.
Beispiel: Müller hat Probleme mit seinem Bein, ruft nen RTW, das Ganze wird eine RTW_Einweisung. Man fährt mit Sosi hin und Nachbar Meier sieht wie Müller in den RTW humpelt und dabei gar kein schmerzverzerrtes Gesicht macht. Meier hängt sich ans Telefon, beschwert sich, und Müller sowie du sind die Gears....!
Daher wird das bei uns aus Prinzip nicht gemacht, andernfalls heißt es beim Einsatzende "Sofort über Draht zur Leitstelle!!" ;-)

Oliver1974
12.05.2007, 22:14
Also bei uns im Landkreis ist die Leitstelle als einzigstes Weissungsbefugt. Wenn der Disponent Sosi anordnet wird es angeschalten, wenn nicht wird je nach Meldungsbild oder Lage nachgefragt, wird dann Sosi verneint,dann wird weiter ohne gefahren. Der Fahrer sei es auf KTW, RTW oder NEF sind zwar verantwortlich bei Sosi, dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne. Und wenn die E-Stelle wirklich nur 20 Meter von der Kreuzung entfernt ist, dann wird das Auto (bei anordnung Ohne) an der Kreuzung abgestellt und es wird hingelaufen.
Gruss
Oliver

Fabpicard
12.05.2007, 22:51
dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne

Könnt ihr bitte mal die Wiederrechtlichen "Dienstanweisungen" weglassen???

Letztendlich ist der Fahrer derjenige, der sich vor Gericht rechtfertigen muss, warum und warum nicht...

Bei uns gibts auch so ne "Dienstanweisung"... und? Wenn ich an der E-Stelle vorbeifahren müsste um 200 m weiter hinten zu drehen, seh aber das es doch was schlimmer ist als der Dispo meint, dann muss ICH als Fahrer mich rechtfertigen WARUM ich SoRe in Anspruch genommen hab ^^

MfG Fabsi

P.S.: Und immer dran denken: "Dienstanweisungen" die gegen geltende Gesetze verstoßen sind null und nichtig...

hannibal
13.05.2007, 08:09
Beispiel: Müller hat Probleme mit seinem Bein, ruft nen RTW, das Ganze wird eine RTW_Einweisung. Man fährt mit Sosi hin und Nachbar Meier sieht wie Müller in den RTW humpelt und dabei gar kein schmerzverzerrtes Gesicht macht.

1) wenn Müller der LST glaubhaft macht das es sich um einen Notfall handelt, die LST einen Notfall anlget und ich Notfallmäßig dort hin fahre (auch gegen die Einbahnstraße), vor ORt Müller aber nur einen eingewachsenen Zehennagel hat und ans AUto läuft ist das zwar ärgerlich, aber absolut legitim. Was X Y Z sagt -> mir Wurst

B.T.W. ich fuhr schon zu gemeldeten reanimationen die dann ans Auto gelaufen sind ...

2) Müller ruft an und hat Schmerzen im Bein. Die Leitstelle schickt mich zu einem Krankentransport.

Müller wohnt jetzt in einem Altenheim, bei dem ich immer vergesse das die Kurze Anfahrt 15m gegen gut ausgebaute, einsehbare EBS ist. Alternative geht einmal quer durchs Dorf. Also fahre ich das kurze Stück gegen die Einbahnstraße -> who Cares

es gibt bei uns eine Stück (15m), das eigentlich
a) Einbahnstraße
b) nur für Busse ist

das wird von uns jedesmal benutzt weil es einfach patientenschonender ist.



Wenn der Disponent Sosi anordnet wird es angeschalten, wenn nicht wird je nach Meldungsbild oder Lage nachgefragt, wird dann Sosi verneint,dann wird weiter ohne gefahren.


Bei uns viel einfacher

1) Der FME klingelt -> i.d.R. Notfall sofern nix dazugesagt wird
2) Telefon -> dort wird dann gesagt ob Notfall oder Transport


Also bei uns im Landkreis ist die Leitstelle als einzigstes Weissungsbefugt
Der Fahrer sei es auf KTW, RTW oder NEF sind zwar verantwortlich bei Sosi, dürfen aber per Dienstverfügung nicht entscheiden ob mit oder ohne.


Also darf der NA nicht anweisen das mit Signal gefahren wird. Oder du wenn du siehst das es dem pat schlechter geht ?

Was wenn die LST anweist während der Anfahrt einen roten Hut mit grünen Federn zu tragen?

Was ist wenn es eine Dienstanweisung gibt, das die HDM nur noch mit den Füßen gemacht werden darf ?



man muss seine Rechte kennen

Fabpicard
13.05.2007, 10:48
Was ist wenn es eine Dienstanweisung gibt, das die HDM nur noch mit den Füßen gemacht werden darf ?

Hehe, dass gabs auf nem RettSan-Lehrgang in Mainz mal *g*

Der "Schüler" war eiskallt der meinung, dass es so richtig ist und es nicht anders gemacht werden soll ^^

Der durfte dann am ersten Tag schon wieder fahren :D

Aber des Krasseste war, dass in seinem Auto alles vom RTW drin war, ok die Patiententrage hat gefehlt ;)

MfG Fabsi

P.S.: Das hat jetz gejuckt in den Finger :D

telemanne
13.05.2007, 15:49
So ich setzt jetzt noch eins drauf, nicht das die Sache hier zu einfach werden würde :-)

Folgender Sachverhalt angenommen.

Ihr werdet alarmiert als RTW zur hilflosen Person zur Zeit des Berufsverkehrs am Morgen. Der Disponent entscheidet auf Grund des Meldebildes, welches der Anrufer schildert, dass ihr erstmal allein hinfahrt, ohne Notarzt und ohne Signal. Soweit so gut. Dann kommt ihr in die Nähe des Einsatzorts und seht die hilflose Person Höhe der gemeldeten Hausnummer regungslos auf dem Gehweg liegen, sonst ist niemand mehr da. Die Person liegt noch gut 50 Meter von euch entfernt, aber der kürzeste Weg ist eine Einbahnstraße. Der reguläre Weg würde ein Umweg von ca. 1 km machen.
In diesem Moment, müsst ihr vom schlimmsten Fall ausgehen, sprich Kreislaufstillstand beim Patient. Da ihr Garantenstellung habt, müsst ihr alles dafür tun, dass der Tod des Patienten nicht eintritt. Und dazu gehört in diesem Moment, dass ihr eucht über die "Weisung" der Leitstelle hinwegsetzt, und euch so schnell wie möglich zum Patienten begebt, um diesem Hilfe zu leisten. Denn ihr tragt aus eurer Garantenstellung heraus Verantwortung, welche die Leiststelle in diesem Moment nicht hat. Also ggfs Signal an, entgegen der Einbahnstraße rein und zum Patient. Ist der schon tot, habt ihr alles in eurer Macht stehende getan, um dem P zu helfen, tatsächlich konntet ihr nichts mehr tun.
Und nun der Knackpunkt: Wäret ihr mit dem Wissenstand (mögliche Reanimation), den Umweg gefahren, weil LtS sagt ohne SoRe, würde die zumindest theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Patient genau in diesem Zeitraum verstorben ist, in dem ihr Pflichtwidrig den Umweg gefahren seid. Das würde zumindest theoretisch den Verdacht der Fahrlässigen Tötung durch Unterlassen begründen und somit ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Was ist nun besser? Strafverfahren oder sich mal über die Weisung der LtS hinwegsetzen? SChließlich können sich Disponeten auch irren oder auf Grund des Anrufes nur mangelhafte Informationen gewinnen (Deutschkurse sollten zur Pflicht werden!!!)

Gruß

hannibal
13.05.2007, 15:59
Du denkst viel zu kompliziert



Ihr werdet alarmiert als RTW zur hilflosen Person zur Zeit des Berufsverkehrs am Morgen. Der Disponent entscheidet auf Grund des Meldebildes, welches der Anrufer schildert, dass ihr erstmal allein hinfahrt, ohne Notarzt und ohne Signal.


klarer Fehler der Leitstelle, pirmär


ann kommt ihr in die Nähe des Einsatzorts und seht die hilflose Person Höhe der gemeldeten Hausnummer regungslos auf dem Gehweg liegen, sonst ist niemand mehr da. Die Person liegt noch gut 50 Meter von euch entfernt, aber der kürzeste Weg ist eine Einbahnstraße. Der reguläre Weg würde ein Umweg von ca. 1 km machen.
In diesem Moment, müsst ihr vom schlimmsten Fall ausgehen, sprich Kreislaufstillstand beim Patient. Da ihr Garantenstellung habt, müsst ihr alles dafür tun, dass der Tod des Patienten nicht eintritt. Und dazu gehört in diesem Moment, dass ihr eucht über die "Weisung" der Leitstelle hinwegsetzt, und euch so schnell wie möglich zum Patienten begebt, um diesem Hilfe zu leisten. Denn ihr tragt aus eurer Garantenstellung heraus Verantwortung, welche die Leiststelle in diesem Moment nicht hat. Also ggfs Signal an, entgegen der Einbahnstraße rein und zum Patient. Ist der schon tot, habt ihr alles in eurer Macht stehende getan, um dem P zu helfen, tatsächlich konntet ihr nichts mehr tun
Und nun der Knackpunkt: Wäret ihr mit dem Wissenstand (mögliche Reanimation), den Umweg gefahren, weil LtS sagt ohne SoRe, würde die zumindest theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Patient genau in diesem Zeitraum verstorben ist, in dem ihr Pflichtwidrig den Umweg gefahren seid. Das würde zumindest theoretisch den Verdacht der Fahrlässigen Tötung durch Unterlassen begründen und somit ein Strafverfahren nach sich ziehen.


Du fragst das jetzt nicht im Ernst? Jeder der auch nur 1 Minute nachdenkt aussenrum zu fahren hat im RD nix zu suchen. Und wenn ich ihn dort winkend auf den Boden liege fahre ich dort gegen die EBS. Scheißegal was die LS sagt. Die sitzen im warmen und ich bin vor Ort...



Was ist nun besser? Strafverfahren oder sich mal über die Weisung der LtS hinwegsetzen?


Wieder falsche Frage:

Was ist besser:
blind Befehle befolgen und einen Menschen sterben lassen
oder für 5 Pfennige mitdenken

Mir ist das WEißungsrecht der LST u.U. scheißegal.
Ich mache das was ich für richtig halte. Dafür muss ich aber auch dann den Kopf hinhalten

NWD
13.05.2007, 17:14
ich wiederhol mich mal:

In der StVO steht nirgends wer das zu entscheiden hat. Sobald Menschenleben in Gefahr ist, darf ich Sonder / Wegerechte wahrnehmen. Fertig?!

Und die Entscheidung würde ich immer dem überlassen der
a) am besten informiert ist
b) und ggf. besser ausgebildet

(( Das ist imho ne Begründung die auch vor Gericht gute Chancen hat ))

Bin ich vor Ort hab ich ggf. mehr Infos als die Leitstelle

(( Wie bescheiden ungenau die Alamierungen des öfteren mal sind brauch ich glaube ich keinem aktiven zu sagen ))

Es gibt aber wohl die Möglichkeit das die Leitstelle informiert werden soll / muss aufgrund einiger anderer Dienstanweisungen

z.B. werden bei uns Notfallpat. grundsätzlich nicht per KTW mit Alarm gefahren sondern der KTW hat dann nen RTW nachzufordern. Das is bei unseren KTWs auch besser *g*

Ebenso müssen RTWs ohne NA dabei ihre SoSi-Fahrt "anmelden" da i.d.R. ein Arzt geschickt wird.
( Ausnahmen gibts natürlich immer mal wieder )

Klar könnte ich mich da drüber hinwegsetzen ( StVO würde das zulassen ) nur hab ich dann eben intern was am Hals.

Und unsere LSt würde NIE eine SoSi-Entscheidung eines Arztes in Frage stellen.

Fabpicard
13.05.2007, 17:57
Kleiner Tip zum Meldebild "Hilope"

Wenn ich als KTW den Einsatzauftrag bekomme:

"Fahrt mal da und dahin, da liegt einer auffer Straße"...

Dann fragt man erstmal an, ob bekannt ist was anliegt...

Und wenn nichts bekannt ist, oder das Meldebild ensprechend ist, kommt immer die Anfrage "Mit SoRe oder Ohne?" ...

MfG Fabsi

telemanne
13.05.2007, 17:58
Was ist besser:
blind Befehle befolgen und einen Menschen sterben lassen
oder für 5 Pfennige mitdenken

Mir ist das WEißungsrecht der LST u.U. scheißegal.
Ich mache das was ich für richtig halte. Dafür muss ich aber auch dann den Kopf hinhalten


Genau das wollt ich hören. Darum hab ich ja das auch so geschrieben. Ich hab hier den Eindruck bekommen, dass ein paar Befehle blind befolgen, bzw vor dienstrechtlichen Konsequenzen Angst haben. Ihr vor Ort tragt die Verantwortung für euer Tun und Lassen. Kompliziert gedacht ist das nicht, lediglich kurz und knapp von möglichen Rechtsfolgen her beleuchtet.

Gruß...

hannibal
14.05.2007, 06:23
ich wiederhol mich mal:

In der StVO steht nirgends wer das zu entscheiden hat. Sobald Menschenleben in Gefahr ist, darf ich Sonder / Wegerechte wahrnehmen. Fertig?!

Und die Entscheidung würde ich immer dem überlassen der
a) am besten informiert ist
b) und ggf. besser ausgebildet

trifft das bei einem Disponent immer zu ?



Es gibt aber wohl die Möglichkeit das die Leitstelle informiert werden soll / muss aufgrund einiger anderer Dienstanweisungen

z.B. werden bei uns Notfallpat. grundsätzlich nicht per KTW mit Alarm gefahren sondern der KTW hat dann nen RTW nachzufordern. Das is bei unseren KTWs auch besser *g*

EN 1789. GMV beachten etc. Irgendwann hast du dir die RTW´s für die leichten Notfälle verbraten und fährst zu den dicken Sachen mit dem KTW.
Ausserdem wird es immer Situationen geben die so heikel sind das sie mit einem KTW notfallmäßig gefahren werden können / müssen aber ein RTW Overdressed wäre



Ebenso müssen RTWs ohne NA dabei ihre SoSi-Fahrt "anmelden" da i.d.R. ein Arzt geschickt wird.
( Ausnahmen gibts natürlich immer mal wieder )

anmelden. Aha. Und dann genehmigt die LST das?
Ich informiere, ggf per Telefon und dann entscheide ich ob ich einen Dr. brauche. Und btw was machen RS die SOSI auf dem KTW selbstständig nutzen wollen

i
Klar könnte ich mich da drüber hinwegsetzen ( StVO würde das zulassen ) nur hab ich dann eben intern was am Hals.

Hast du nicht mit dem §35 u §38StVo und ggf §34 StGb bist du immer auf der richtigen Seite.

i
Und unsere LSt würde NIE eine SoSi-Entscheidung eines Arztes in Frage stellen.

Wenigstens was



Kleiner Tip zum Meldebild "Hilope"

HILOPE ist immer ein Notfall. Also erst gar nicht fragen

Fabpicard
14.05.2007, 06:43
HILOPE ist immer ein Notfall. Also erst gar nicht fragen

Dazu hast du sicherlich nen Textverweis oder sowas für mich *lieb-guck* ;)

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
14.05.2007, 09:50
Denn ihr tragt aus eurer Garantenstellung heraus Verantwortung, welche die Leiststelle in diesem Moment nicht hat.
Moin moin,

jeder, der berufsmässig im Rettungsdienst arbeitet und und in diesem Rahmen mit einem Notfall "beschäftigt" ist, unterliegt der Garantenpflicht. Das gilt selbstverständlich auch für Leitstellenpersonal. Soviel dazu.

Zum Thema: "HiloPe": Die Einsätze mit einem solchen Einsatzstichwort sind derartig vielfältig, dass ich diese Entscheidung wirklich ruhigen Gewissens dem Disponenten überlassen würde. Der hat nämlich mit Angehörigen, Polizei etc. telefoniert. Eine hilflose Person kann auch ein Patient sein, der lediglich aus dem Bett gefallen ist und im Moment zwar in einer misslichen Lage aber schmerzfrei ist.

Zum Thema "Disponentenentscheidung SoRe": Neulich wurden wir (RTW-Besatzung) alarmiert mit dem Stichwort "Apoplex, Anfahrt ohne Signal". Ich habe mich zwar gewundert und auch über die Entscheidung des Disponenten geärgert, dann stellte sich aber bei der Ankunft beim Patienten heraus, dass der Apoplex bereits mehr als 12 Stunden zurück lag. Wie gesagt, in der Regel hat die Leitstelle mehr Infos als die RTW-Besatzung.

Zum Thema "Information der Leitstelle über Signalfahrten": Die sollte auf jeden Fall immer erfolgen, am besten über Funk. Schon allein aus Dokumentationsgründen. Dazu folgende (wahre) Geschichte: Patient wird vom RTW aufgenommen und und in Richtung Zileklinik transportiert. Der Leitstelle wird dies mitgeteilt mit dem Zusatz, der Transport wäre ohne SoSi. Während der Fahrt verschlechert sich der Zustand des Patienten drastisch. Aufgrund der nur noch kurzen Distanz zur Klinik (< 2 km) entscheidet der RettAss, mit Signal weiterfahren zu lassen, und nicht den Notarzt zu alarmieren. Die Kommunikation zur Leitstelle ist in diesem Moment aufgrund eines Funkproblems (schlechte Verbindung, Leitstelle im Stress) nicht möglich, bis zur Ankunft im Krankenhaus bleibt dies auch so. Eine "Nachinformation" der Leitstelle findet nicht statt. Diese weiß also nix von der Signalfahrt und dokumentiert dementsprechend auch nix.
Während des Transports wird unter anderem auch eine rote Ampel mit Blitz überfahren. Dies wird allerdings vom Fahrer nicht bemerkt (also der Blitz). Vier Wochen später bekommt der Fahrer Post vom Verkehrsamt wegen eines Rotlichtverstosses. Auf dem Foto ist eindeutig ein RTW zu sehen. Andere Fahrzeuge, die evtl. Platz machen, sieht man nicht. Dummerweise ist das Foto exakt in einem Zeitpunkt entstanden, an dem keines der Blaulichter zu sehen ist. Auf eine Nachfrage bei der Leitstelle wird festgestellt, dass zu diesem Zeitpunkt das entsprechende Fahrzeug ohne Signal (siehe oben) unterwegs war. Shit happens!!! Das Ganze ging gut aus, da sich Verkehrsamt und Rettungsdienst gut verstehen. ;-) Hätte aber auch anders laufen können...

Gruß, Mr. Blaulicht

loxi
14.05.2007, 13:31
Während des Transports wird unter anderem auch eine rote Ampel mit Blitz überfahren. Dies wird allerdings vom Fahrer nicht bemerkt (also der Blitz). Vier Wochen später bekommt der Fahrer Post vom Verkehrsamt wegen eines Rotlichtverstosses. Auf dem Foto ist eindeutig ein RTW zu sehen. Andere Fahrzeuge, die evtl. Platz machen, sieht man nicht. Dummerweise ist das Foto exakt in einem Zeitpunkt entstanden, an dem keines der Blaulichter zu sehen ist. Auf eine Nachfrage bei der Leitstelle wird festgestellt, dass zu diesem Zeitpunkt das entsprechende Fahrzeug ohne Signal (siehe oben) unterwegs war. Shit happens!!! Das Ganze ging gut aus, da sich Verkehrsamt und Rettungsdienst gut verstehen. ;-) Hätte aber auch anders laufen können...

Fahrtenschreiber? Dokumentation im Notfall-Protokoll?

Ich denke man kann ne fahrt mit Sonder auch anders noch einwandfrei dokumentieren, auch wenn die Leitstelle natürlich wenn möglich informiert werden sollte, wobei ich mir bei 20m vom Patienten entfernt gegen ne Einbahnstraße fahren schon wieder überlegen muss, obs des noch bringt.

Bis der Disponent sieht, dass ich was will, bin ich da vermutlich schon am Einsatz...

CarstenDO
15.05.2007, 11:07
Also für mich ist der Fall klar:
Wenn die ELS den Anruf angenommen hat und entschieden hat dass der Patient nicht vital bedroht ist dann wird normal gefahren! Punkt aus! Der Disponent ist der Einzige der mit dem Patienten gesprochen hat und sich nen Bild hat machen können!

Es ist unmöglich, dass dann manche auf den Fahrzeugen denken sich über die Anweisung hinwegsetzen zu können nur weil das Einsatzstichwort ja was größeres sein könnte.

Brandbatsch
15.05.2007, 11:34
...Es ist unmöglich, dass dann manche auf den Fahrzeugen denken sich über die Anweisung hinwegsetzen zu können nur weil das Einsatzstichwort ja was größeres sein könnte.
//Späßle mach an//
Wir fahren doch so gerne mit Blauerundumleuchte und Musik daher ist uns jedes mittel recht um´s an zu machen
//Späßle mach aus//

Daher gibt es diese Anweisungen !!! :-(

Gruß Michael

NWD
15.05.2007, 12:35
@ hannibal:

Also ich geh erstmal davon aus das der Disponent durch die Annahme des Notrufes mehr Ahnung hat als ich und bei uns haben die alle eine rettungsdienstliche Ausbildung und sind im aktiven RD.

Ansonsten kennst du unsere Feuerwehr nicht. Wir haben in der Woche für Aachen 10 RTWs besetzt ( 250.00 einwohner ) mit 2 NEFs + 2 Reserve-NAs

So viel läuft eigentlich parallel nicht ein.
Sicher fährst du mitm KTW auch mal nicht nur die Oma Brömmelkamp vom KH zurück ins Altenheim sondern hast auch Einweisungen ect. aber wirklich nur extrem selten einen richtigen Notfall oder einen Grund, die Lampen anzumachen.
Und die Liste was m.M. nach auf den KTWs fehlt ist fast länger als die, was drauf ist. Aber wie gesagt, da sie seltenst für Notfälle gebraucht werden machts nix.

Beispiel: Apoplex, wichtigstes Ziel ist schnell ins KH mit Stroke zu kommen, der Pat. braucht i.d.R. nur Sauerstoff und nen schnellen Transport.
Das könnte man demzufolge in vielen Fällen auch mitm KTW fahren, hier kommt immer RTW mit NA.
Von daher würde sich ein KTW schön Ärger einhandeln, auch wenn er es eigentlich dürfte.

Teletector
15.05.2007, 12:56
Also für mich ist der Fall klar:
Wenn die ELS den Anruf angenommen hat und entschieden hat dass der Patient nicht vital bedroht ist dann wird normal gefahren! Punkt aus! Der Disponent ist der Einzige der mit dem Patienten gesprochen hat und sich nen Bild hat machen können!


Genau so ist es. Nennen wir es mal anders: Notrufabfrage, Alarmierung und die Entscheidung ob mit oder ohne SoSig fallen in einer ersten " Erkundung " , sehe ich nun kurz vor Eintreffen das die Lage anders ist als dies der Leitstelle bekannt war, Rückmeldung - Taktik ändern - Fertig..!
Wir draußen sind die Augen der Leitstelle - nicht der Anrufer.

Gruß Dirk

CarstenDO
15.05.2007, 13:05
Wir reden ja jetzt von der Fahrt allgemein. Normal hab ich ja erst kurz vor Eintreffen die Chance die Lage neu zu bewerten. Wenn es sich dann als notwendig herrausstellt SoSi zu nutzen dann bitte...

akkonsaarland
15.05.2007, 13:05
moment
hier ging es net um "der disponent sagt ohne, und wir fahren von anfang an mit" sondern "der disponent kann net hellsehen, und auf den letzten 50 meter fahren wir mit, denn wir haben die augen und net er "

grundsätzlich hat der disponent recht, bis ich die lage erkundet habe

CarstenDO
15.05.2007, 13:27
dann verstehe ich die diskussion nicht.... Ich denke das Verhalten in dem Fall is klar! Wenn ich mich dem Ziel näher und feststelle der ist vital gefährdet dann geb ich Gas.

Sollte der aber z.B. da stehen, winken und sich z.B. nen Taschentuch an die blutende Nase halten (nur ein Beispiel!!!) dann hat der RTW gefälligst den Umweg zu fahren. Der wird da immer noch stehen wenn der RTW 20 Sekunden später kommt....

Teletector
15.05.2007, 13:33
dann verstehe ich die diskussion nicht Ich denke das Verhalten in dem Fall is klar! Wenn ich mich dem Ziel näher und feststelle der ist vital gefährdet dann geb ich Gas.

Sollte der aber z.B. da stehen, winken und sich z.B. nen Taschentuch an die blutende Nase halten (nur ein Beispiel!!!) dann hat der RTW gefälligst den Umweg zu fahren. Der wird da immer noch stehen wenn der RTW 20 Sekunden später kommt....

Da gebe ich Dir recht. Ich glaube das im täglichem Geschäft beides vorkommt. Meldung der Leitstelle Anfahrt mit SoRe - beim Eintreffen harmlos also unnötig mit gejaule zu fahren, wie auch Anfahrt ohne SoRe, bei eintreffen Rea....letzteres schon erlebt. Der gesunde Menschenverstand sollte in diesem Milieu nicht zu kurz kommen...