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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was muss in einem Fahrzeug für einen OrgL alles drinnen sein????



grab3107
10.05.2007, 08:29
Hallo zusammen!

Gestern Nachmittag hatte ich ein Gespräch mit einem Kollegen, der demnächst auf die Ausbildung zum OrgL geschickt wird. Ebenfalls sind noch einige andere (aus anderen RD Bereichen) Kollegen anwesend gewesen. Im Grunde intwickelte sich eine rege Diskussion darüber, was ein OrgL eigentlich alles dabeihaben "muss". Das mit der gelben Weste ist klar. Aber zum beispiel ob das Fahrzeug eine SoSi einrichtung haben muss, ob ein festeingebautes Funkgerät drinnen sein muss oder ein FuG13 ausreichend ist und, und, und.....

Leider wusste eigentlich keiner so richtig ob es da irgendwelche Vorgaben gibt. Suchfunktion und Google ergaben leider keine richtigen Ergebnisse. Das ganze betrifft Bayern.

Vielleicht könntet ihr mir hier weiterhelfen (links usw.) zu Bestimmungen wie so eine "Normalausstattung" (irgendwie nicht das richtige Wort, aber mir fällt keine bessere Bezeichnung dafür ein) aussehen muss. Das Landratsamt konnte ihm hierzu leider auch nichts genaues sagen (war der erste Gedanke, Kommentar von dort "erkundigen sie sich mal bei ihren zukünftigen Kollegen...." sehr kompetent).

Danke!

sound_driver_32
10.05.2007, 09:06
also ich kenn das ganze so, dass die Orgl einen ELW des Brk haben und diesen während der Zeit in der sie Dienst haben nutzen, es fährt ja nicht nur einer Orgl.

Eine Sondersignalfahrt ist es im normalfall wenn ein Orgl fährt, aber aufgrund der anzahl der Personen die Orgl fahren, wird es seltenst wahrscheinlich der Fall sein dass jeder der den Orgl dienst macht, eine Sondersignaleinrichtung in seinem Privat PKW hat.

Ein Kollege der beim RD ehrenamtlich ist, konnte mir auch grade keien Aussage geben ob es da vorgaben gibt oder nicht.
Evtl wird es auch von Kreisverband zu Kreisverband extra geregelt.

EISI
10.05.2007, 10:03
Hallo !!

Also als ernannter Orgl. in Bayern, hat man das Recht bzw. kann sich die Genehmigung einholen (Landratsamt) in seinem Privat PKW SOSi ein zu bauen. Meist verdeckt, da es ja im nicht Einsatz Fall verdeckt werden muss.

Mein guter Kumpel ist in Bayern Orgl. der hat sich eine Behördenversion gekauft (sind schweine billig) und ne Mini-Sig drauf gemacht.

Als Funk benutzt er ein 13b mit Convertacom und Magnetfußantenne. Klappt super und reicht vollkommen.

Als sonstiges Material wird es schwieriger. Klar ist natürlich die Persönliche Schutzausrüstung. (Schuhe, Helm, Jacke, Hose,....)

Dann Schreibkram und Kartenmaterial. Gefahrgutunterlagen und dann muss man sehen wir der LNA im jeweiligen Kreis ausgestattet ist.

Hat der ein eines Fahrzeug ? Muss der erst ein Fahrzeug abholen ? Wird der vom Orgl. abgeholt ?

Und was hat der im eigenen oder anderem Fahrzeug ?
Z.B. Verletztenanhängekarten ? Hat die der LNA dabei ? Wenn nciht, sollte der Orgl. welche dabei haben usw.

Gruß
Eisi

PS:
Ich denke aber, dass er da auf dem jeweiligen Lehrgang gute Tipps bekommt und dann sich noch mit den schon ernannten Orgl.'s unterhalten sollte, diese zwei AUssagen miteinander abgleichen und Umsetzten, dann denke ich, hat er ne gute Ausrüstung.

PPS:
Ne Notfalltasche oder Notfallkoffer ist vielelicht auch nicht schlecht. Viele Leute werden Ihn kennen wenn er Orgl. ist und privat SoSi haben wird, da kann es schon mal seind as man geholt wird oder wo dazu kommt. Sieht dann doof aus wenn man nix machen kann.

Mr. Blaulicht
10.05.2007, 10:28
Moin moin,

in unserem Kreisverband gibt es diverse zivil aussehende PKWs, die auf das DRK zugelassen sind. Die Fahrzeuge sind mit festeingebautem Funk und einer verdeckten SoSi-Anlage ausgestattet.
Dieses Fahrzeug bekommt derjenige nach Hause, der OrgL-Dienst hat.
Ansonsten gibt es ein mobiles 4m-Funkgerät, persönliche Schutzausrüstung (die aber sehr individuell ist), dievrse Unterlagen und Kartenmaterial. Alles passt in einen Koffer und eine geräumige Tasche.

Gruß, Mr. Blaulicht

tower911
10.05.2007, 10:38
Bei uns ist es ein roter Pkw mit verdeckt eingebauter SoSi. Das Fahrzeug bekommt der Diensthabende OrgL. Ist bei uns im 24h Dienst geregelt und wird von jeweils dienstfreien Rettungsdienstkräften im Wechsel besetzt. Im Fahrzeug befindet sich ein festeingebautes 4Meter mit FMS, ErsteHilfe Grundausstattung, und Sachen die ein OrgL eben so braucht. Organisationsmaterial wie Patientennachweiskarten und sowas.

grab3107
10.05.2007, 10:41
Ein Fahrzeug hat er noch nicht. Das mit der Behördenversion hat er schon abgeklärt (gibt echt einen Haufen Prozente, hat mir gestern mal einige Angebote gezeigt, na holla die Waldfee!).

Gut, das mit dem NF-Rucksack ist bei uns eigentlich fast schon obligat. Das is nicht das problem.

Wenn natürlich ein FuG13 mit Caverta oder Aktivhalterung ausreichend ist währe das natürlich eine feine Sache! Mir ging es halt hauptsächlich darum das man sich mal vorher informieren kann. Auf Lehrgang geht er auch erst in glaub ich zwei Monaten. Das is rein eine Vorinfo. Was uns ein wenig iritiert hat war eigentlich der Umstand, dass es von den Erzählungen der Kollegen imemr unterschiedliche Ausstattungen gibt. Bei manchen KV´s werden den OrgL ein Dienstfahrzeug (ELW) zur Verfügung gestellt. In dem KV in dem wir uns befinden müssen sich die OrgL´s eigene KFZ kaufen. Er macht sich halt Sorgen das er das Fahrzeug unter anderem nur sehr schlecht loswerden kann, wenn es den mal zum Verkauf steht. Drum ist die Lösung mit dem Fug13 schonmal ein sehr guter Anfang (meiner Ansicht nach). Von der SoSi her, ein HVO in der Gegend hat die Genehmigung (so wurde mir berichtet weil ich mal danach gefragt habe als ich es im Einsatz gesehen habe), ein Privatfahrzeug mit einer "Magnet-SoSi"-Anlage auszustatten. Das ist dann ein Dachaufsatz mit Horn und Kennleuchte. Er meinte halt wenn so eine Anlage auch genehmigt werden würde könnte er die Umbauten so gering wie möglich halten. Und so seine Aussage noch bisschen Prozente beim Fahrzeugkauf rausholen......

EISI
10.05.2007, 11:33
Also bei BMW gibt es Leasing Angebote für Behörden da musste Dir über den Wiederverkauf keine Sorgen machen.
Z.B. BMW X3, 12 Monate lang, ca. 280 Euro, dann MUSS das Auto zurück gegeben werden. Also ein neues Auto für ungefähr 4.500 Euro im Jahr und dann wieder ein neues, fänd ich nicht schlecht.

Und was er für ne SOSI Anlage drauf oder rein amcht is ganz alleine seine Sache. Ne Minisig (Ton und Licht in einem) hat ne Zulassung und tuts vollkommen.

Und Funk is auch seine Sache, er muss halt einen haben.

Also ich denke wenn man ein Auto so wenig wie möglich beschädigen will, dann kriegt mand as auch gebacken, da man ja eigentlich alles machen kann wie man selbst will.

Poli
10.05.2007, 11:49
Hallo zusammen!

Gestern Nachmittag hatte ich ein Gespräch mit einem Kollegen, der demnächst auf die Ausbildung zum OrgL geschickt wird. Ebenfalls sind noch einige andere (aus anderen RD Bereichen) Kollegen anwesend gewesen. Im Grunde intwickelte sich eine rege Diskussion darüber, was ein OrgL eigentlich alles dabeihaben "muss". Das mit der gelben Weste ist klar. Aber zum beispiel ob das Fahrzeug eine SoSi einrichtung haben muss, ob ein festeingebautes Funkgerät drinnen sein muss oder ein FuG13 ausreichend ist und, und, und.....

Leider wusste eigentlich keiner so richtig ob es da irgendwelche Vorgaben gibt. Suchfunktion und Google ergaben leider keine richtigen Ergebnisse. Das ganze betrifft Bayern.

Vielleicht könntet ihr mir hier weiterhelfen (links usw.) zu Bestimmungen wie so eine "Normalausstattung" (irgendwie nicht das richtige Wort, aber mir fällt keine bessere Bezeichnung dafür ein) aussehen muss. Das Landratsamt konnte ihm hierzu leider auch nichts genaues sagen (war der erste Gedanke, Kommentar von dort "erkundigen sie sich mal bei ihren zukünftigen Kollegen...." sehr kompetent).

Danke!

Moinsen!

Ein Bekannter von mir ist Orgl! In seinem Fahrzeug sind außer Jacke, Helm, FuG und SoSi-Anlage keinerlei andere Gegenstände! Scheint wohl dann die Standard- oder Mininalausstattung zu sein!

MfG

abc-truppe
10.05.2007, 12:43
Ich kann dir schon mal sagen: wenn Sosi eingebaut wird, dann braucht ihr auch ein festeingebautes Funkgerät. Nur mal so nebenbei :)

Schokoriegel
10.05.2007, 12:48
ich habe mal für euch ein paar Fahrzeuge raus gesucht...

BMW 525 TDS Touring
http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=21189&mode=search&l=deutsch

http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=13415&mode=search&l=deutsch

http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=13364&mode=search&l=deutsch

ehemaliges NEF
http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=16304&mode=search&l=deutsch

Mercedes Benz: Die SoSi-Anlage ist verdeckt eingebaut worden. Ausstattung mit Funk und Telefon.
http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=2315&mode=search&l=deutsch

Skoda
http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=23339&mode=search&l=deutsch

EISI
10.05.2007, 12:54
Ich kann dir schon mal sagen: wenn Sosi eingebaut wird, dann braucht ihr auch ein festeingebautes Funkgerät. Nur mal so nebenbei :)


Und wer von den Zulassenden oder Genehmigenden Behörden setzt sich in das Auto und kontrollierts ?

abc-truppe
10.05.2007, 13:06
Und wer von den Zulassenden oder Genehmigenden Behörden setzt sich in das Auto und kontrollierts ?

TÜV?
Also hier bei uns wird das alles akribisch überprüft und steht auch so irgendwo in irgendeiner Verordnung...

EISI
10.05.2007, 13:09
Also ich hab ein ziviles Fahrzeug zu einem HvO Fahrzeug umgebaut (SoSi, Funk,....) und nach dem Sosi-Einbau bin ich zu unserem TÜV.
Der hat nur die neue Fahrzeughöhe gemessen. Und drin beim ändern der Papiere hat er mich gefragt was er da reinschreiben soll.

Die wissen doch gar nciht wie man Rettungsdienst oder Funkgerät schreibt.

Weil die auch was überprüfen, dass ich nicht lache.

tower911
10.05.2007, 13:10
Ich kann dir schon mal sagen: wenn Sosi eingebaut wird, dann braucht ihr auch ein festeingebautes Funkgerät. Nur mal so nebenbei :)

ich wills auf keinen fall anzweifeln, aber wo steht das drin das ein Fahrzeug mit SoSi ein festeingebautes Funkgerät haben muss? Ich kenn ganz viele die es nicht haben.

Bergwacht9902
10.05.2007, 13:20
Bei uns im Landkreis gibt es 6 LNAs und 6 OrgL. Je drei für den nördlichen und drei für den südlichen Landkreis. Allesamt sind es die Privat-PKWs derjenigen. Die LNAs haben Sosi und keinen Funk, die Orgl zusätzlich Fug8 und FuG13. Außer der persönlichen Ausstattung und dem Klemmbrett mit Protokollen ist nichts dabei. In der Regel kommt ja auch der ELW dazu wenn beide eingesetzt werden.

grab3107
10.05.2007, 14:54
Danke für die vielen Infos.

Denke mal das die Version mir der kombinierten Aufsetz-RKL mit Horn + die Magnetantennenversion die einfachste Version. Gut, die Leasingversionen sind auch net übel. Ich druck das Ganze hier einfach mal aus und gebs ihm mit. Zum Glück brauch ich mich mit sowas nicht zu befassen ;-)

Schön währe es jetzt noch (das Sahnehäubchen) wenn jemand irgendwas von offizieller Stelle (BStmi oder so) hätte, in dem vielleicht sowas geschrieben steht zwecks Funk-Festeinbau oder nicht........

EISI
10.05.2007, 14:57
Schön währe es jetzt noch (das Sahnehäubchen) wenn jemand irgendwas von offizieller Stelle (BStmi oder so) hätte, in dem vielleicht sowas geschrieben steht zwecks Funk-Festeinbau oder nicht........

Mach keine Probleme wo keine sind.
Meiner Meinung nach is des völlig wurscht.

Quietschphone
10.05.2007, 15:23
Schön währe es jetzt noch (das Sahnehäubchen) wenn jemand irgendwas von offizieller Stelle (BStmi oder so) hätte, in dem vielleicht sowas geschrieben steht zwecks Funk-Festeinbau oder nicht........Servus!

Das müsste auf dem Schrieb stehen, in dem es um SoSi-Anlagen am Privat-PKW geht. Hier (http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/rettungswesen2/dienstliche_weisungen_rettungsdienst/sonderwarneinrichtungen_privatkfz.pdf) unter Punkt 5. Dort stehen die Mindestanforderungen. Ob ein FuG13b in Aktiv-Halterung als vollwertige BOS-Fahrzeugfunkanlage im 4-m-Wellenbereich gilt ist fraglich. Laut dem Schreiben dürfte aber die MiniSig auch nicht verwendet werden, weil dort das Tonsignal nicht fest im Fahrzeug eingebaut ist.
Auf jeden Fall ist ein Fahrtenbuch zu führen.

Für die endgültige Klärung steht Dir aber der Weg der Kontaktaufnahme mit dem StMI Bayern offen.

Gruß
Alex

abc-truppe
10.05.2007, 15:24
Mach keine Probleme wo keine sind.
Meiner Meinung nach is des völlig wurscht.

Ich kann nur sagen, was unser SBI einst sagte und dass ich irgendwo das mal gelesen habe und selbst sehr überrascht war!

edit: gefunden, letzte seite des dokuments
http://www.web7seas.de/stuff/stvzo_grundsaetze fuer kfz mit warneinrichtungen.pdf

"Private Einsatz- und Kommandofahrzeuge müssen neben der Ausstattung nach der StVZO (z.B.
Warndreieck, Verbandskasten) zusätzlich noch ausgerüstet sein mit
- 1 BOS-Fahrzeugfunkanlage im 4-m-Wellenbereich (nur Nr. 1.1 und 1.3, ausgenommen Leitende
Notärzte)"

DG3YCS
10.05.2007, 15:44
Hi,

Naja, aber was nützt es Ihm, wenn nun bei der Anfrage nach der Genehmigung diese verwehrt wird, weil er KEIN festes FuG hat...

Ich meine mich auch erinnern zu können, das es ein Schriftstück gibt (ich meine das war Bayern) wo zumindest für Privat-PKWs von FW-Führungskräften eine Mindestausstattung gefordert ist um die SOSI Freigabe zu bekommen! Und Hierzu gehört nun einmal das festeingebaute 4m FuG!
Vieleicht weiß jemand welches ich meine!

In wie weit es davon nun abweichende Regelungen für den RD gibt, das ist mir nicht bekannt. Aber ich bin der Meinung wenn man nun den Weg über Ausnahmegenehmigung usw. geht, dann Bitteschön richtig.
Wenn nun jemand nicht gewillt ist dieses zu tun, dann frage ich mich, ob er diese Ausnahmegenhmigung wirklich braucht oder nur Protzen will!

Fakt ist doch, das ein einfaches HFG niemals einen Festeinbau in Funktions- und Verbindungssicherheit schlagen kann.
(Wobei ich jetzt die Kombination HFG-aktive Ladehalterung+Aussenantenne als quasi Festeinbau gelten lassen würde. Aber da es hier wohl um den Aufwand geht und diese Kombination genausoviel Aufwand bereitet wie ein Festeinbau, denke ich das ist hier nicht gemeint!)

Ein Handfunkgerät in 4m ist immer nur ein Notnagel. In der entsprechenden Veordnung des Landes Bayern ist das schon recht treffend dargestellt und daher nur für den Ausnahmefall vorgesehen. (Aber nicht zwingend verboten)
Das Problem hierbei ist auch gar nicht die Sendeleistung, sondern vielmehr der Umstand mit der Antenne. Eine HFG Antenne hat eh schon beschissene Werte, befindet diese sich nochin einem KFZ, so kann man es wirklich Knicken!
Im Nahbereich des Relais mag es noch gehen,aber auf dem Land...NEIN!
Also MUSS eine Antenne auf das Dach. Meinetwegen ein Magnetfuss, aber Aussenantenne ist (laut Menschenverstand) Pflicht!

Dazu kommt noch das Problem mit den Akkus, die natürlich immer genau dann Leer sind, wenn man sie dringend braucht! Hat man dann keine Alternative,so ist das Mist. Also sollte zumindest eine Ladehalterung her in der man das Gerät notfalls betreiben kann! Idealerweise währe hier dann gleich eine Aktive Ladehalterung...

Und hier währen wir wieder am Ausgangspunkt!
Ob Ich nun eine aktive Ladehalterung mit 6 Watt oder ein festeingebautes Fug mit 9-10 Watt habe, das ist von der technischen Sicht und vom Aufwand her ziemlich egal. Eine LH hätte den Vorteil, das ich das Gerät auch als HFG verwenden könnte. Nur ein FuG13a, das würde ich nicht nehmen (max. 1Watt) Aber maßgeblich ist, was gefordert wird!

Achja, zum wer Kontrolliert es:
In der Praxis wird wohl höchst selten jemand zum Kontrollieren kommen, ABER es müssen bei der Beantragung halt gewisse Angabne gemacht werden.
Und wenn man dabei bewusste Falschangaben macht und das kommt raus möchte ich das nicht ausbaden müssen!

Oder es passiert etwas, was in der Form nicht passiert währe wenn der ORGL eine dank Festeinbau sichere Verbindung gehabt hätte, dann kann schon mal die Justiz ins Spiel kommen...

Mit so einer Sondergenehmigung hebt man sich schon ziemlich hervor. Und wenn dann damit Schmu getrieben wird, fällt es schon mal recht schnell auf.
Darüberhinaus erweist man all denen einen Bärendienst die ebendfalls berechtigtes Interesse an einer Sondergenehmigung haben und damit vernünftig umgehen. Weil, wenn es zuviele Pobleme gibt, dann werden die Schrauben immer angezogen!

Daher sollte dein Bekannter noch einmal tief in sich gehen, mit seinen Vorgesetzten besprechen ob er diese Sondergenehmigung wirklich braucht!
Braucht er Sie, so sollte eigendlich sowieso der Dienstherr die erforderlichen Mehrkosten tragen. (Fahrzeugausstattung + Ein/Ausbau der Ausstattung)
Dann kann es auch vernünftig geschehen. Es gibt heute genug wege ein KFZ mit einer Hochwertigen, vollvertarnten Ausstattung zu versehen, die sich später Spurlos wieder entfernen lässt (NULL Wertminderung!)

Ist der Dienstherr der Meinung, es sei vieleicht Sinvoll, aber nicht zwingend Notwendig (Will nicht zahlen!) So soll er sich selbst überlegen ob esihm persöhnlich soviel Wert ist das richtig zu machen (und alle Nachteile zu tragen). Ist es ihm das Wert soll er den Antrag stellen.

Ist er nicht gewillt es RICHTIG zu machen, sag Ihm bitte, er soll es bleiben lassen!

Aber wieso fragt Ihr denn eigendlich nicht bei der Zuständigen Stelle direkt an? Bei solchen Vorhaben würde ich doch vorher schon einmal die Fühler ausstrecken und mit denjenigen ein Gespräch führen der es in letzter Instanz entscheiden muss. DER kann doch dann die wirklich verbindlichen Antworten geben.
Ich jedenfalls bin so immer gut gefahren. Alles was NICHT Alltagsgeschäft ist, wird ersteinmal telefonisch geklärt bevor ich auch nur einen Buchstaben dazu tippe!

Gruß
Carsten

grab3107
11.05.2007, 07:45
Danke für deine Meinung Carsten!

Das hier ist ja auch nur mal vorab. Das er weiß, was auf ihn zukommen kann.Gestern Abend hatten wir noch einmal ein Gespräch mit einem OrgL aus einem bisher nicht bekannten Kreise (Treffen am KHS). Dort wird für die Fahrzeuge ein TX9 vorgesehen. Wahrscheinlich wird es hier auch darauf hinauslaufen.

Wie schon gesagt, das hier ist nur mal ne Frage gewesen, weil das zuständige Landratsamt nicht gerade mit Infos protzen konnte. Denke mal sobald er auf den Lehrgang geht dürfte diese Sache ja auch noch einige Male zur Sprache kommen. Allerdings wenn man nach dem Schreiben geht, das weiter oben verlinkt ist, wird er um den Festeinbau des Hornes nicht herumkommen. Also is das doch schon mal ne Aussage, nach der er sich richten kann.

Es ging hier unter anderem auch darum, dass er sich eigentlich nächstes Monat ein neues Auto kaufen wollte. So verschiebt er es eben nach hinten und wird, so wie er sich gestern geäußert hat, wohl doch eines mit Behördenausstattung eines großen bayrischen Autobauers nehmen.

tower911
11.05.2007, 08:02
Ich kenne ganz normale Feuerwehrfahrzeuge die gar KEIN FuG haben. Dürften diese dann eigentlich keine SoSi besitzen ? Oder ist das nur auf Private Einsatz- und Kommandofahrzeuge beschränkt ?

Quietschphone
11.05.2007, 12:26
Servus!

Das oben zitierte Schreiben ist vom Bayerischen StMI, ob es in anderen Bundesländern ähnliche Erlasse gibt entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
Alex

happyrescue
11.05.2007, 12:46
Es wird eine fachspezifische Mindestausstattung vom BayStMI vorgeschrieben

Guxdu hier:

http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/rettungswesen2/dienstliche_weisungen_rettungsdienst/sonderwarneinrichtungen_privatkfz.pdf

unter 2.6 und in der Anlage.

abc-truppe
11.05.2007, 13:34
Es wird eine fachspezifische Mindestausstattung vom BayStMI vorgeschrieben

Guxdu hier:

http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/rettungswesen2/dienstliche_weisungen_rettungsdienst/sonderwarneinrichtungen_privatkfz.pdf

unter 2.6 und in der Anlage.

Hamma schon zweimal da ;)

happyrescue
11.05.2007, 13:58
Da sollt ich wirklich mal meine Brille putzen..........

abc-truppe
11.05.2007, 14:33
*brillenputztuch reicht* ;)

Aber ich denke, dass mittlerweile der dritte erkannt hat, dass ihr jungs dringend ein festes FuG im Fahrzeug braucht, wenn es ein ziviles Fahrzeug werden soll!

Ich hoffe, ihr findet das richtige für eure Einheit :)

grab3107
11.05.2007, 15:00
Denke mal da kommen die hohen Herrschaften nicht um die Anschaffung eines Duxes drumherum. *gg*