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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KTW Besatzung unterqualifiziert



firejojo
05.05.2007, 19:22
Hallo,

hab ein Problem und zwar bin ich RDH (Zivildiensleistender) und mein Fahrer ist Sanitäter (Sanitätslehrgang). Hiermit ist ein KTW ja nicht ausreichend besetzt, weil das RD-Gesetz Bayern ja mindestens einen RS vorschreibt und dazu einen geeigneten Fahrer.
Die ganze Geschichte is mir jedenfalls etwas zu heiß, weil ich der Meinung bin, dass uns eben schlichtweg die Qualifikation zum besetzen des Fahrzeugs fehlt. Ich hab bereits mit meinen Chef gesprochen, doch der hat gesagt des geht leider nicht anders.

Was würdet ihr tun? Von der rechtlichen Seite: "Was und vor allem wen trifft es, wenn wirklich was passiert."

freundliche Grüße, jojo

Ettenhofer
05.05.2007, 19:31
Hallo,

wie du ja schon schreibst sieht der Gesetzgeber einen RS als Transportführer vor. Dies ist auch bindend für alle die am Qualifizierten Krankentransport teilnehmen.

Rein rechtlich müsstest dies dein Vorgesetzter auch umsetzen und Qualifizierten ersatz für diese Schicht suchen.

Ich persönlich würde definitiv den Dienst antreten jedoch jeden Auftrag der Leitstelle verweigern da ihr nicht richtig besetzt seit.

Dies ist sicher sehr unangenehm für deinen Dienstherren jedoch rechtlich 100 % Wasserdicht.

Jedoch würde ich an deiner stelle noch einmal im vorfeld das Gespräch suchen...


mit besten Grüßen aus Niederbayern

Mr. Blaulicht
05.05.2007, 19:46
Moin moin,

wenn Dein Chef - ich gehe mal davon aus, dass es sich um den Wachenleiter handelt - nix daran ändern kann, würde ich mich an den Rettungsdienstleiter wenden.

Gruß, Mr. Blaulicht

NWD
05.05.2007, 19:50
ich würde den dienst nicht antreten?!

erstens bin ich richtig am arsch wenn irgendwas passiert oder das irgendwer mitkriegt.

zweitens wird die feuerwehr / leitstelle das nicht mit sich machen lassen

drittens verstößt das gegen div. gesetze

Das wär mir so egal was da der Wachleiter macht.

Mr. Blaulicht
05.05.2007, 19:53
Den Dienst nicht antreten bedeuten Leistungs- bzw. Arbeitsverweigerung und hätte unter Umständen die sofortige Kündigung zur Folge.
Ausserdem gibt es ja auch noch einen unqualifizierten Krankentransport, der sehr wohl mit der oben genannten Besatzung durchgeführt werden darf.
Die Leitstelle muss allerdings auf jeden Fall wissen, wie das Fahrzeug besetzt ist, um es richtig disponieren zu können.

Gruß, Mr. Blaulicht

Ettenhofer
05.05.2007, 22:34
Das war ja meine rede! Auf keinen Fall nicht zum Dienst antreten! Das ist eine Arbeitsverweigerung.

MFG
Christian

Fabpicard
06.05.2007, 10:55
Ebend... Den Dienst antreten und das Fahrzeug bleibt S6 (Nicht Einsatzbereit) bis entsprechendes Personal vor Ort ist ^^

MfG Fabsi

krimpernikus
06.05.2007, 11:10
Also ich würd das so machen. Ich würd pünktlich zum Dienst erscheinen auf die Einteilung schauen. Wenn ich als RH als Fahrzeugführer eingeteilt bin und kein RettSan als Fahrer würd ich dem Wachleiter bescheid geben das wir für die Quallifizierten Krankentransport nicht einsatzbereit sind. Das gleiche würd ich der Leitstelle mitteilen. Die kann euch immer noch als "Liegendtaxi" verwenden oder für Kurierfahrten. Der Wachleiter kann ja immer noch entschieden was er mit euch anfangen kann. Ich würd euch z.B. die Fahrzeuge Reinigen lassen oder Protokolle in die EDV eingeben. Bei uns ist das mit den KTW Besatzungen (alles FSJ) nicht so das Problem. Da sind Fahrer und Transportführer beide RS.

schönen Sonntag

Michael

loxi
06.05.2007, 11:14
BayRDG Art. 12
(...)
(2) 1Krankenkraftwagen sind im Einsatz mit mindestens zwei geeigneten Personen
zu besetzen. ²Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter mit
einer nach Art. 28 Abs. 1 Nr. 4 zu bestimmenden Qualifikation, bei der
Notfallrettung hat mindestens ein Rettungsassistent den Patienten zu betreuen.
³Von Satz 2 kann ausnahmsweise im Einzelfall abgewichen werden, wenn
ansonsten der Krankenkraftwagen nicht zum Einsatz kommen könnte.

Also, rechtlich gesehen im Prinzip möglich, aber es heißt hier "ausnahmsweise", d.h. es muss wirklich an diesem Tagen die personelle Situation nichts anderes hergeben und sich kurzfristig so ergeben haben. Wenn jemand 4 Wochem im Voraus ne "Unterbesetzung" plant, ist das durch das Gesetz meines erachtens nicht gedeckt, und das klingt hier für mich so.

hannibal
06.05.2007, 11:16
Du kommst grundsätzlich zum Dienst, stellst fest das die rechtlichen Bedingungen nicht vorhanden sind und meldest das Fahrzeug, falls sich nicht tauschen lässt, ab.

Das meldest du schriftlich an Leitstelle und die nächst höhere Ebene

Problem bekommt dein Chef weil

a) er so eingeteilt hat
b) er auf deinen Einwand nix gemacht hat.

akkonsaarland
06.05.2007, 12:34
melden macht frei und belastet vorgesetzte

mach dir eine kopie des dienstplanes.
beginne deinen dienst und informiere die rettungsleitstelle
mach genau das was die leitstelle sagt.

und der rest ist nicht mehr in deiner verantwortung

brause
06.05.2007, 17:28
Ansonsten sollte es doch noch das Bundesamt für Zivildienst, bzw. den Zivildienstbeauftragten geben...
Ansonsten sind Zivis grundsätzlich unkündbar...

firejojo
06.05.2007, 17:28
@loxi:
Also gibt es Rechtlich gesehn keine Probleme oder?

Mir wäre es im Prinzip egal ob ich unterqualifiziert fahre, sofern ich dann auch nur für diesen Zweck eingesetzt werde. Auf den RTW umsteigen bzw. nen Notfall würd ich mit der Qualifikation sowieso nicht fahren, außer eben als First Responder, dies würde ich der Leitstelle auch so mitteilen.

Mir geht es nur dadrum wer der Verantwortliche für das Fahrzeug und den Patieten ist, weil normalerweise is das ja der höchstausgebildetste in dem falls wär ich das ja dann. Sollte nun wirklich was schief gehen wer wird dann rechtlich dafür belangt?
Mir kommt es nämlich so vor als wäre ich da dann der blöde falls was passiern sollte.

Den Dienst möchte ich nicht verweigern, weil ich es mir nicht mit meinem Wachleiter versauen will. Bei Dienstbeginn die Leitstelle über die Besetzung zu informieren wäre sicher ne gute Idee...

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.
Danke schonmal

loxi
06.05.2007, 18:12
Ja und nein, also grundsätzlich dürfen KTWs unterqualifiziert fahren, wenn es sich wirklich nicht anders lösen lässt.

Leider ist "ausnahmsweise" sehr schwammig und eigentlich eher so zu verstehen, dass man wenn ein Kollege plötzlich erkrankt eben unterqulifizert fährt um die Vorhaltung zu erfüllen oder im Falle eines MANV einfach die fahrzeuge irgendwie besetzt werden, damit genug Rettungsmittel da sind. Eine Situation wie bei dir, denn es scheint ja offenbar schon länger bekannt zu sein, würde ich jetzt eher nicht darunter einordnen.

Ich würde also die Leitstelle informieren, dann können die das ja entscheiden, ob die Vorhaltung gefährdet ist und ob Art. 12 Abs. 2 Staz 3 entprechend gelten muss. Wichtig ist außerdem, dass Du, sofern Dir etwas komisch oder gefährlich vorkommt, lieber nen RTW nachfordest, dann sollte Dir eigentlich weing passieren können.

Außerdem würde ich nochmal mit dem Vorgesetzten reden und darauf hinweisen, dass dies dir zukünftig nicht möglich erscheint. Sollte es weiterhin Probleme geben, gibt es denke ich vom Bundesamt für den Zivildienst so Vertrauensmänner, die Dir hier evtl. weiterhelfen können und mit denen Du weitere Schritte besprechen kannst.

Mr. Blaulicht
06.05.2007, 19:30
Ansonsten sind Zivis grundsätzlich unkündbar...
So ist das nicht. Die Organisation, in der man seinen Dienst erledigt, ist nicht dafür zuständig, dass Du auf Deine Tage kommst. Wenn Du dort Sachen machst, die bei einem "normalen" Berufstätigen zur Kündigung führen können, kann man auch den ZDL kündigen.
Ob der dann zum Bund muss, oder sich eine Ersatzstelle suchen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Es soll ja auch wirklich Zivis geben, die untragbar sind...

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
07.05.2007, 10:19
.....Mir geht es nur dadrum wer der Verantwortliche für das Fahrzeug und den Patieten ist, weil normalerweise is das ja der höchstausgebildetste in dem falls wär ich das ja dann. Sollte nun wirklich was schief gehen wer wird dann rechtlich dafür belangt?
Mir kommt es nämlich so vor als wäre ich da dann der blöde falls was passiern sollte.....

Handle im Notfall, bei der Besatzung, nach bestem wissen und gewissen einen RTW/NAW/NEF nach bestellen, wenn man nicht Herr der Lage ist, ist keine Schande.
Nur den Dienst nicht antreten ist Arbeitsverweigerung, aber wie geschrieben Melden macht frei, Leitstelle Informieren.

Gruß Michael

firejojo
08.05.2007, 14:01
Danke für eure Hilfe, aber der Leiter RD hat es gesehn und dann gesagt so darf das nicht sein und geändert.

Gruß jojo

Brandbatsch
08.05.2007, 14:41
Danke für eure Hilfe, aber der Leiter RD hat es gesehn und dann gesagt so darf das nicht sein und geändert.

Gruß jojo

geht doch :-)

Gruß Michael

AkkonHaLand
08.05.2007, 23:50
Danke für eure Hilfe, aber der Leiter RD hat es gesehn und dann gesagt so darf das nicht sein und geändert.

Gruß jojo
Unter welchem Namen ist der denn hier unterwegs??
(Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen - manche Leute werden sehr schnell im Abstellen von Missständen, wenn es öffentlich wird...)

firejojo
14.05.2007, 17:44
Ne, im hier im Forum hat ers net gelesen.

Ein RA (dem ich das auch geschildert hab) hat den Leiter RD gefragt, seit wann man auf nem KTW keinen RS mehr als Mindestqualifikation braucht, darauf hat dann der Leiter RD gesagt er hat den Dienstplan net gesehn und hat das aber dann umgehend geändert.

so war das ganze...

Bergwacht9902
14.05.2007, 21:20
Welchne Konsequenzen folgten nun für Euch daraus?

Brandbatsch
15.05.2007, 11:36
Welchne Konsequenzen folgten nun für Euch daraus?

Gute Frage ?

Gruß Michael

PS: war wohl nur ein versehen

firejojo
15.05.2007, 18:51
Gar keine, ich hatte den Dienstplan ja nicht erstellt.

Sowas darf im regulären Betrieb nicht vorkommen hat er gesagt.
Bevor jedoch kein Auto rausfährt, könne man immer noch der Leitstelle einen First Responder anbieten, so wie wir das auch handhaben, aber eben nicht im planbaren Betrieb.


Hat sich aber nun alles geklärt.