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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungsassistent => Vertrag als Rettungssanitäter



Mr. Blaulicht
04.05.2007, 00:14
Moin moin,

mal wieder ´ne Frage an Euch:
Es ist ja häufig zu hören (und auch hier im Forum zu lesen), dass Rettungsassistenten lediglich als Rettungssanitäter eingestellt werden.
Zu welchen Aufgaben ist derjenige dann verpflichtet? Darf er als RettAss auf einem RTW eingeteilt werden?
Wie sieht es mit der Verantwortung aus?
Kurz und gut: Hat er die Rechte und Pflichten eines RettAss (was ja seiner Qualifikation entspricht) oder die eines RettSan (was seinem Arbeitsvertrag entspricht)?

Gruß, Mr. Blaulicht

hänschenklein
04.05.2007, 00:20
ich als FACHLAIE ;) sag dazu folgendes:

qualifikation vor vertrag

also rechte und pflichten des asses ( darin wird dann aber der "richtige" ass erstmal bevorzugt, der ass mit rs-vertrag steht dann sozusagen in "reserve" )

so hab ich das gehört...

Etienne
04.05.2007, 08:08
Hallo Leute!

Die RS-Verträge für RA´s werden meistens vergeben, da man nicht genug "RA-Stellen" hat und nicht jeden RA als RA bezahlen will/kann, weil sie als "Beifahrer" eingestellt sind. Dies ist meistens dort der Fall, wo nicht zwangsläufig 2 RA´s auf dem RTW fahren müssen.

Der Vertrag hat keinen Einfluss auf die Arbeit und Qualifikation eines RA´s auf RS-Stelle. Als Dienstherr muss man nur darauf achten, dass die Arbeit eines RA´s auf RS-Stelle nicht über 50% kommt. Da der betreffende RA ja nicht als "Verantwortlicher" sondern als "Beifahrer" eingestellt ist. Die kurzfristige Einteilung eines RA´s auf RS-Stelle zum Beispiel bei Krankheit bietet dem Betrieb zusäzlichen Spielraum.

Ich hoffe es wird klar was ich meine. Jemand Fragen?! ;-)

Mr. Blaulicht
04.05.2007, 10:03
Jemand Fragen?! ;-)
Ja! Kann man als Betroffener die Einteilung als Verantwortlicher auf dem RTW verweigern mit der Begründung, man sei ja "nur" als RettSan eingestellt?

Gruß, Mr. Blaulicht

akkonsaarland
04.05.2007, 10:54
natürlich!

aber da solche verträge meist zeitverträge sind kannst du dir den rest ausrechnen.

Etienne
04.05.2007, 11:53
natürlich!

aber da solche verträge meist zeitverträge sind kannst du dir den rest ausrechnen.
So sieht es aus und man will ja die nächste freiwerdende RA-Stelle haben. Zwickmühle.

Brandbatsch
04.05.2007, 12:18
So sieht es aus und man will ja die nächste freiwerdende RA-Stelle haben. Zwickmühle.

damit lässt sich dann der Vertrag auf mehrere Jahre knebel den wenn die nächste, die nächtste, die näc... frei wird dann vielleicht ??????

Gruß Michael

Alex22
04.05.2007, 15:30
damit lässt sich dann der Vertrag auf mehrere Jahre knebel den wenn die nächste, die nächtste, die näc... frei wird dann vielleicht ??????

Gruß Michael


Dann mußt Konsequenzen ziehen, kündigen und anschließend was neues suchen.

NWD
04.05.2007, 15:47
Ja! Kann man als Betroffener die Einteilung als Verantwortlicher auf dem RTW verweigern mit der Begründung, man sei ja "nur" als RettSan eingestellt?

Gruß, Mr. Blaulicht

Das versteh ich ned wirklich da ein RettSan ja Fahrer RTW ist?!

Solange du also als 2ter Mann aufm RTW bist, wos das Problem ?

AkkonHaLand
05.05.2007, 08:56
Es gibt Momente, da bedauer ich meine Fortbildung zum RA....

--> Fakt ist: Wenn ich RA bin, dann bin ich auch verpflichtet mein Wissen und können in vollem Umfang einzusetzen! Also keine Berufung auf: "Ich bin ja nur als RS eingestellt" Diese Aussage kann vor Gericht böse ins Auge gehen!

(§323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung <i> Die Maßnahmen eines RA sind den RA zumutbar, der RA beherrscht die Maßnahmen eines RA und die Maßnahmen <u>sind erforderlich!</u></i> Joecks-Studienkommentar StGB, 4. Auflage, Kommentar zum 323c StGB, Rn 19)Hier geht es ursächlich um die Pflicht zur Anwendung aller Maßnahmen durch einen Arzt, dieses ist aber auf einen RA ebenso anwendbar)

--> Wenn ich die Maßnahmen des RA sowieso machen muss, dann muss mich der Arbeitgeber auch als RA bezahlen!

--> Wenn ich als RA einen Vertrag als RS habe, kann ich bis zu 3 Jahre rückwirkend die Gehaltsdifferenz zwischen RS und RA nachfordern.

--> Fazit: In unserem Bereich (Region Hannover) stellt so gut wie keiner mehr RA als RS ein, weil am Ende einer solchen Beschäftigung fast immer der Arbeits-Gerichtsprozess mit "Nachzahlungsurteil" steht.

Wie gesagt: Manchmal ist es von Nachteil sich höher zu qualifizieren....


PS: Hat jemand im Bereich Region Hannover oder Umkreis einen Job für einen RA zu vergeben? Würde auch einen Vertrag als RS abschließen!

Mr. Blaulicht
05.05.2007, 10:32
Das versteh ich ned wirklich da ein RettSan ja Fahrer RTW ist?!

Solange du also als 2ter Mann aufm RTW bist, wos das Problem ?
Hier in BaWü ist das nicht zwangsweise so: Es heißt lediglich, dass ein RA auf dem RTW sein muss. Ob der fährt oder Beifahrer ist, ist primär mal egal.
Und meine Frage war, ob ich einen RA, der als RS eingestellt ist, als ersten auf einem RTW einteilen kann/darf, und ob dieser das dann verweigern kann/darf/soll.

Fakt ist: Wenn ich RA bin, dann bin ich auch verpflichtet mein Wissen und können in vollem Umfang einzusetzen! Also keine Berufung auf: "Ich bin ja nur als RS eingestellt" Diese Aussage kann vor Gericht böse ins Auge gehen!

(§323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung Die Maßnahmen eines RA sind den RA zumutbar, der RA beherrscht die Maßnahmen eines RA und die Maßnahmen sind erforderlich! Joecks-Studienkommentar StGB, 4. Auflage, Kommentar zum 323c StGB, Rn 19)Hier geht es ursächlich um die Pflicht zur Anwendung aller Maßnahmen durch einen Arzt, dieses ist aber auf einen RA ebenso anwendbar)
Im Notfall ist das völlig klar, da muss man nach seinen Möglichkeiten helfen.
Wenn ich schnell eine RTW-Besatzung brauche, ist das ja auch kein Problem, aber wie sieht es bei der Dienstplangestalltung aus?

Gruß, Mr. Blaulicht

NWD
05.05.2007, 19:44
Also die Gesetze zum besetzen für die Fahrzeuge gehen von den tatsächlichen Qualifikationen aus und nicht von Arbeitsverträgen.

Da ein RA aber als RA handeln muss, unabhängig vom Vertrag, würde ich mir das nicht unbedingt bieten lassen, als RA mit RS-Vertrag den 1. Mann auf dem RTW zu "spielen"

hannibal
06.05.2007, 11:20
Diese Disskusion ist aber mal Sinnvoll

1) Wenn ich RA bin muss und darf ich machen was ein RA kann. Egal was auf den Vertrag steht

2) Eure Führung würde sich gut dran tun nur noch Verträge als Mitarbeiter im Rettungsdienst auszustellen. Die haben früher mit der VIII angefangen.

feuerwehrmann84
10.05.2007, 22:07
Hallo!

Ich komme aus Leipzig und fahre für eine Organisation im Uniklinikum und öffentlichen RD. Wir sind 34 Mann und davon mehr als die hälfte "Assis". Es sind viele als Sani eingestellt, da sich der Arbeitgeber damit ja ein "paar" Cent's spart. Das ganze ändert nichts an der Qualifikation und außerdem ist sowas heute gang und gebe egal bei welcher Organisation. So ist es halt! Man muss in den sauren Apfel beißen, aber hauptsache Arbeitsplatz!

Good Night @ all!