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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handscanner als FME nutzen?



tatutata
03.05.2007, 16:07
Hallo ich habe folgendes Problem:
Ich werde demnächst 18 Jahre, allerdings bekomme ich meinen FME erst zur Übernahme in die Aktive nach der Jahreshauptversammlung, weil erst dann der beantragt werden kann.
Allerdings hat mir der Wehrführer erlaubt, mit zu allen Einsatzen bereits mit 18 Jahren mitzukommen.
Wie gesagt, der FME kommt erst im Januar und nun wollte ich fragen, ob ich meinen Handscanner Alinco DJ-X3 irgendwie mit PC als FME nutzen kann, denn einen FME privat zuzulegen ist ja nicht gerade günstig ;-)

Sorry ich habe mich noch nicht so lange mit dem Thema beschäftigt, deshalb finde ich nichts brauchbares über die Sufu.

Danke euch schon mal !

sebbel2
03.05.2007, 16:15
Hallo,

natürlich geht das.

Dein Scanner braucht nur nen Kopfhörerausgang, welcher er ja sicher hat.

Dann brauchst du noch eine geeignete Software, die die Auswertung der Tonfolgen vornimmt.

Dann kannst du über die Sofware auch eine entsprechende Aktion ausführen lassen, z.B. Alarmton abspielen, Programm starten,..., die bei Einlauf einer bestimmten Codierung stattfindet.

Falls fragen, einfach Mail

tatutata
03.05.2007, 16:16
Hört sich super an danke!
kannst du mir noch ein Programm empfehlen?
Hatte schon nach so etwas gesucht, allerdings nicht wirklich das richtige gefunden.

Gruß Tatutata

abc-truppe
03.05.2007, 16:20
FMS32 oder FMS32-Pro (kaufen), funzt super

tatutata
03.05.2007, 16:54
danke gibt es auch eine freeware software?

Und was für einen Handscanner braucht man denn mindestens?
Muss das irgendwelche spezeillen Frequenzbereiche empfangen können?

Mr. Blaulicht
03.05.2007, 17:14
Sorry ich habe mich noch nicht so lange mit dem Thema beschäftigt, deshalb finde ich nichts brauchbares über die Sufu.
Dann will ich auch nicht mit dem erhobenen Zeigefinger dastehen, aber es sei kurz erwähnt, dass der Scanner-Einsatz im BOS-Funk eigentlich nicht erlaubt ist.

Gruß, Mr. Blaulicht

alex_k63
03.05.2007, 17:30
Du brauchst die 4m Frequenz also den Funkkanal inkl. 5Ton Folgen - mehr im Grunde nicht

Um das wirklich ernsthaft zu Versuchen solltest du einen Diskriminatorausgang haben und FMS32pro kaufen

felix000
03.05.2007, 17:50
Um das wirklich ernsthaft zu Versuchen solltest du einen Diskriminatorausgang haben und FMS32pro kaufen

Schmarrn...für 5-Ton-Folgen braucht man keinen Diskriminatorausgang am Scanner!!!!

alex_k63
03.05.2007, 17:55
Ich hab schon mal was von Digitaler Alarmierung im 2 Meter Bereich gehört....

Bisschen vorausschauend planen

Mr. Blaulicht
03.05.2007, 18:24
Da er aber im Januar seinen Piepser bekommt, ist der "Vorausplanzietraum" relativ übersichtlich...

tatutata
03.05.2007, 20:20
Da er aber im Januar seinen Piepser bekommt, ist der "Vorausplanzietraum" relativ übersichtlich...

richtig ;-)

hawkeye280277
03.05.2007, 20:29
Hallo erstmal,

wenn du Fünftonfolgen dekodieren willst und freeware dazu suchst dann solltest du mal BOSL (BOS-Lauscher) versuchen. Dazu gibt's nen thread der auch den Downloadlink enthält. Bei mir funktioniert das prog einwandfrei.

tatutata
03.05.2007, 20:38
Hallo erstmal,

wenn du Fünftonfolgen dekodieren willst und freeware dazu suchst dann solltest du mal BOSL (BOS-Lauscher) versuchen. Dazu gibt's nen thread der auch den Downloadlink enthält. Bei mir funktioniert das prog einwandfrei.

danke dir!


Achso, muss der Handscanner irgendetwas besonders haben bzw was sind diemind Anforderungen,weil mein Kamerad, dasselbe Problem hat...

hawkeye280277
03.05.2007, 20:49
Du brauchst für BOSL nur einen Scanner mit Kopfhörerausgang und ein Verbindungskabel mit beidseitig 3,5mm Klinkenstecker. Das Kabel sollte ruhig so 5m lang sein weil der Rechner oft Störungen im Scanner verursacht und je weiter weg desto besser.
Das eine Ende vom Kabel in den Kopfhörerausgang des Scanners, das andere in den Line-In des PC. Unter Windows die Aufnahmequelle einstellen und die Lautstärke passend regeln.
Zur Not funktioniert das ganze auch mit einem Mikro vor dem Lautsprecher.

tatutata
03.05.2007, 20:58
Welche Frequenz muss vom Handscanner empfangen werden können und was für eine Antenne ist empfehlenswert?
Aktiv oder Passivantenne?

Danke an alle ihr seid super!

Walmsburger
03.05.2007, 22:12
Bei aller Liebe - verstehe ich das richtig, daß Du noch gar keinen Scanner besitzt?

Dann wäre es evt doch sinnvoll, sich nun erstmal selbst einen einfachen Melder zu besorgen und den dann im Januar wieder in die Bucht zu werfen...

Ein einfacher Melder findet sich bereits ab 100 Euro (wenn der Kanal passt) hier im Forum oder für (z.Zt. 149 Euro bei Heckmann; FME84) - fertig programiert auf Deine Schleife, mit Ladegerät und Garantie...

Noch "klüger" wäre es sicher nach einem günstigen Memo oder Joker Ausschau zu halten. Die sind zwar zunächst etwas teurer (ab 150 im Forum), allerdings haben diese den großen Vorteil, daß sie auf Schleife und Kanal programiert werden - somit kannst Du den Melder im Januar fast ohne Wertverlust wieder via Ebay (oder das Forum) verkaufen...

Gerade bei den heutigen Stromkosten wäre alles eine sinnvollere Alternative... Zudem sich ein FME auch viel besser tragen lässt als ein PC... ;-)

Gruß
Walmsburger

Anton
03.05.2007, 22:24
Ihr seid die Knaller schlecht hin ...

Diese Person ist nach eigenen Angaben erst 17 Jahre alt und wird im Januar 08 erst in den aktiven Dienst übernommen ... aber ihr gebt ihm schon brav die anleitung dazu, einen Scanner (dessen Betrieb auf BOS Frquenzen nicht erlaubt ist) als FME umzubauen, bzw. weil ein PC schwer mit sich rumzutragen ist, sich einen FME anzuschaffen - herzlichen Glückwunsch!

Nach Codedateien darf auf einmal niemand mehr fragen, weil das böse ist, aber einen Jugendfeuerwehrmann wird mal eben erklärt wie er am besten die Alarmierung des eigenen Zuges, den er erst in Monaten angehört, mitbekommt ...

echt lächerlich.

Walmsburger
03.05.2007, 22:35
Also bei uns ist das nichts aussergewöhnliches, daß Jugendliche (ab 16) der Jugendfeuerwehr im Rahmen einer sogenannten "Doppelmitgliedschaft" an den Einsätzen und Übungen der Aktiven Abteilung teilnehmen.

In die "Aktive" übernommen werden sie flexibel zw. 16 und 18 Jahren - wie derjenige es gerne möchte - allerdings kann derjenige NACH seiner Übernahme auch nicht mehr Mitglied bei der JF sein.

Ich selbst habe es Mitte der 90er genauso gemacht, hatte ab 16 die Doppelmitgliedschaft und bin (fast) alle Einsätze mitgefahren. Ich habe mit 16 meinen Grundlehrgang gemacht, bin allerdings erst definitiv an meinem 18. Geburtstag in die Einsatzabteilung gewechselt, da ich erst eine Woche vor meinem 18. Geburtstag die Leistungsspange gemacht habe.
Vorher passte es immer nicht, da wir nur alle paar Jahre eine komplette Gruppe dafür zusammenbekommen haben...

Also, von der Warte her habe ich da kein Problem gesehen bzw. sehe es noch immer nicht (ausser natürlich, daß die temporäre Anschaffung eines privaten FME in jedem Fall mit dem Ortsbrandmeister abgesprochen werden MUSS).

Anton
03.05.2007, 22:41
Und genau darum geht es mir, private FME nur mit Absprache des Wehrführers wie man bei uns sagt.

Bei uns werden Jugendfeuerwehrleute erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres in den aktiven Dienst übernommen, das ist seit einigen Jahren so, das dies in den Bundesländern verschiedenen ist, weiß ich auch, aber wir sollten hier, ohne wirklich zu wissen was Sache ist, JFler nicht auf dumme gedanken bringen ... dazu gehört für mich die Anschaffung eines FME sowie eines Funkscanners ...

Und ausserdem sind 18 Jährige noch keine ausgebildete Funksprecher ...

Sorry, aber ich sehe das sehr eng. Wie andere mit den Codedateien ...

Walmsburger
03.05.2007, 22:50
Und ausserdem sind 18 Jährige noch keine ausgebildete Funksprecher ...



Sorry, aber ich quatsche nicht mit meinem Melder... ;-)

Da dieses fast alle meiner Kameraden auch nicht tun (bei einem bin ich mir nicht ganz sicher, vielleicht hat er seinem neuen XLSi auch schon nen Namen gegeben...) halte ich einen Sprechfunklehrgang für ein Gerät mit em ich nicht AKTIV am Sprechfunk teilnehmen für unnötig bzw. habe ich noch nirgends gehört/gelesen, daß dieses so sein sollte...

hawkeye280277
03.05.2007, 23:31
Wer genau liest ist klar im Vorteil:

1. Der Scanner ist vorhanden (1.Beitrag)

2. tatutata wird demnächst 18 und will halt die Zeit überbrücken bis er einen FME erhält

3. Das ein Scanner nicht BOS konform und eigentlich nicht erlaubt ist wurde auch gesagt

Außerdem: Seit wann muß man ein Sprechfunker Ausbildung haben um einen FME zu besitzen?

@tatutata: wenn du mit deine Scanner und der Orginalantenne den normalen Funkverkehr empfangen kannst sollte es auch mit den 5Ton-Folgen klappen. Wenn nich: Forumssuche ->Antenne. Außerdem rate ich dir dringend dich mit dem Thema BOS-Funk auseinanderzusetzen wenn du solche Sachen vorhast denn auch der Sprechfunker-Lehrgang kommt bestimmt ;-).

Allmächtiger
03.05.2007, 23:44
Außerdem: Seit wann muß man ein Sprechfunker Ausbildung haben um einen FME zu besitzen?

Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.

Mr. Blaulicht
03.05.2007, 23:53
Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.
Also, ich kann nur für mich sprechen, aber: Ich hab noch nie einen Sprechfunklehrgang gemacht.
Meine Funkeinweisung war: "Ähnlich wie beim Telefon, nur dass man auf den Knopf drücken muss, wenn man reden will. Und kein Blödsinn erzählen!" Das war alles.

Gruß, Mr. Blaulicht

Allmächtiger
03.05.2007, 23:57
Also, ich kann nur für mich sprechen, aber: Ich hab noch nie einen Sprechfunklehrgang gemacht.
Meine Funkeinweisung war: "Ähnlich wie beim Telefon, nur dass man auf den Knopf drücken muss, wenn man reden will. Und kein Blödsinn erzählen!" Das war alles.

Gruß, Mr. Blaulicht

Jo, bei der Generation Ü35 ist das bei uns auch so. Aber alles, was jünger ist, hat den Funker-Lehrgang

Mr. Blaulicht
04.05.2007, 00:06
Jo, bei der Generation Ü35 ist das bei uns auch so.
Danke! ;-)

Allmächtiger
04.05.2007, 00:56
Danke! ;-)

Ich hab ja damit nicht dich angesprochen. Oder bist du bei uns in der Wehr??? ^^

hawkeye280277
04.05.2007, 01:21
Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.

Also dazu hätte ich gerne eine Quelle / Vorschrift, ich hör's zum ersten Mal.
Vieleicht sieht das einfach nur so aus, weil der Funklehrgang nach der Grundausbildung der nächte ist und auch Vorraussetzung für alle nachfolgenden Ausbildungen.

Mr. Blaulicht
04.05.2007, 07:57
@ Allmächtiger:

;-)
Gruß, Mr. Blaulicht

ZickZack
04.05.2007, 11:03
Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.

Das ist völliger Quatsch!

Allmächtiger
04.05.2007, 11:34
Also dazu hätte ich gerne eine Quelle / Vorschrift, ich hör's zum ersten Mal.
Vieleicht sieht das einfach nur so aus, weil der Funklehrgang nach der Grundausbildung der nächte ist und auch Vorraussetzung für alle nachfolgenden Ausbildungen.

Also ich hab das auf meinem Funklehrgang so beigebracht bekommen.

Und wenn du noch keinen Funklehrgang hast, hast du auch noch nicht die Niederschrift getätigt, dass du das Gehörte nicht weitergeben darfst usw., von daher erscheint das für mich schon logisch.

ZickZack
04.05.2007, 12:09
Also ich hab das auf meinem Funklehrgang so beigebracht bekommen.

Und wenn du noch keinen Funklehrgang hast, hast du auch noch nicht die Niederschrift getätigt, dass du das Gehörte nicht weitergeben darfst usw., von daher erscheint das für mich schon logisch.

Unsinn! Demnach müsstest Du JEDEN Feuerwehrkameraden der keine Funkausbildung hat, auffordern sich die Ohren zuzuhalten wenn er auf der Einsatzfahrt das Funkgerät hören kann. Wenn am Einsatzort im Pumpenstand der Funklautsprecher eingeschaltet ist, dann müsste er sofort schreiend den Pumpenstand verlassen. Denk doch mal logisch nach. Das ist absoluter Humbug, den Du da erzählst.
Ein normaler FME hat nach TR-BOS eine Nachlaufzeit von einer Minute. Die in diesem Zeitraum durchgegebenen Einsatzmeldungen sind ausdrücklich für alle alamierten Feuerwehrleute legitim. Ob Funkausbildung oder nicht ist völlig irrelevant!

alarma
04.05.2007, 12:29
..., dann müsste er sofort schreiend den Pumpenstand verlassen.
...Dafür kenne ich noch eine Reihe weiterer guter Gründe, hihi,

Hab' mir gerade bildlich vorgestellt wie es wohl aussieht wenn er schreiend versucht vor seinem FME am Gürtel wegzurennen um die Durchsage nicht zu hören...

Zum Thema:
Scanner -> PC -> Programm (z.B: BOSL oder kostenpfl.andere) -> Pc macht Aktion wenn Eure 5-Tonfolge kommt. -> Du läufst los...

(Geht aber nur wenn Ihr tatsächlich über 5-ton Folge alarmiert werdet und eure FMEs nicht doch DMEs sind.)

CarstenDO
04.05.2007, 13:50
Wenn es doch DMEs sind musst Du halt nen Scanner mit Diskriminator-Ausgang haben und Kenntnisse über die entsprechende Frequenz, die Baudrate und die entsprechenden RICs haben. Dann geht das genauso.

tatutata
04.05.2007, 17:29
nein, wir sind hier noch analog^^; also ein ganz normaler FME!

danke euch allen!

hannibal
07.05.2007, 06:37
Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.


Welche Theorie? Welche Vorschift ? Quellen?

Sorry aber das ist nix gewesen

C-Elfe
07.05.2007, 10:50
Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.

Praktisch gesehen ist es eigentlich völliger Quatsch, was Du uns hier weismachen möchtest.

Jede Feuerwehr unterliegt den jeweiligen Gesetzen, Verordungen, Erlässen und Dienstanweisungen. Hierbei ist anzumerken, dass es bereits auf Länderebene deutliche Unterschiede in den Formulierungen und Sichtweisen gibt.

Ich für meinen Teil war bereits vier Jahre lang Brandmeister, als ich meinen Sprechfunkerlehrgang besucht habe. Andere Länder, andere Sitten.

Bei uns ist die Sprechfunkerausbildung inzwischen in die Moduln des Grundlehrgangs integriert und wird nur noch sporadisch als eigenständiger Lehrgang für ältere Kameraden angeboten.Wer wann einen Melder bekommt, unterliegt in der Regel dem Gusto der Wehrführung. Wenn der gerade viel zu tun hat (sich zum Beispiel gerade mit dem zehnten Hausbau beschäftigt), entscheidet es der jeweilige Führer der Löscheinheit. Und da die Löscheinheiten einem Laien am Besten als quasi eigenständige Monarchien zu veranschaulichen sind, gibt es hierzulande viele viele unterschiedliche Handhabungen.

C-Elf

Pille112
01.06.2007, 07:55
...stimmt genau C-Elfe, was hat denn ein FME/DME mi der PDv/Dv 810 zu tun???

sebhp
01.07.2007, 05:46
In Hessen ist der Besitz eines DME oder FME nur an den Grundlehrgang gebunden.
Alles andere wäre auch Quatsch, da man mit einem Melder nicht aktiv am Funkverkehr teilnehmen kann.
Melder mit Mithörfunktion werden an alle Einsatzkräfte verteilt, teilweise auch ohne Mithörfunktion. Nur Führungskräfte dürfen mithören, frage mich nur wer das kontrolliert...

Sobald man aber aktiv im 4m- oder 2m-Band funkt, ist der Funkgerätelehrgang Vorraussetzung.

Beim Einsatzstichwort Menschenrettung interessiert es im nachhinein aber keinen, ob man nun den Funklehrgang besitzt oder nicht.

Zentrale Leitstelle
01.07.2007, 09:56
Hallo,



In Hessen ist der Besitz eines DME oder FME nur an den Grundlehrgang gebunden.
Alles andere wäre auch Quatsch, da man mit einem Melder nicht aktiv am Funkverkehr teilnehmen kann.
Melder mit Mithörfunktion werden an alle Einsatzkräfte verteilt, teilweise auch ohne Mithörfunktion. Nur Führungskräfte dürfen mithören, frage mich nur wer das kontrolliert

interessante Aussage.. wo steht das geschrieben ?
Ein FME/DME darf jedermann in Besitz haben, da brauch ich keinen Grundlehrgang.
Selbiges mit der Mithörfunktion.




..Beim Einsatzstichwort Menschenrettung interessiert es im nachhinein aber keinen, ob man nun den Funklehrgang besitzt oder nicht.

Was hat das Meldestichwort mit einem Sprechfunkerlehrgang und deren Berechtigung zu tun ?

Gruß

-Z L-

Arvin
01.07.2007, 15:50
Ich finde es immer wieder erstaunlich wie leute die keine all zu große ahnung vom thema haben sich als große moralapostel aufspielen und die anderen verurteilen....

1. Wer sagt das man einen FME erst nach einem abgeschlossenen funkerlehrgang tragen darf liegt schlicht und ergreifend falsch. Denn ein FME ist ein Gerät mit dem man nicht Funken kann sondern nur die für einen bestimmte alarmmeldung hören kann (vorrausgesetzt man hat nur seine schleifen programmiert). Aus diesem Grunde darf im prinzip jeder der einsatzkraft ist einen solchen FME tragen. Klar sollte das abgesegnet sein aufgrund das man diese schleife benutzt und nach deren auslösung auch die alarmmeldung hört. Zum thema funk hören: Das hat nicht mit dem Funkerlehrgang zu tun außer das man da meist erst dort die verschwiegenheitsverpflichtung unterschreibt. Was aber laut gesetz schon bei eintritt in die Wehr geschehen sollte (auch wenn das sogut wie keine wehr macht) , denn jeder angehöriger einer wehr wird wohl zwangsläufig bei Übungen oder im Einsatzfall gewollt oder ungewollt den funk hören.

2. Wer sagt das man mit 18 noch keinen funkerlehrgang haben kann???
Also ich bin 18 und habe unter anderm auch einen funkerlehrgang, daher bin ich mit diesen regelungen auch etwas vertraut. Ich habe aber so das gefühl das einige die sich hier so aufregen das er noch gar keinen sprechfunkerlehrgang gemacht hat, selber auch noch keinen haben sonst würden sie hier nicht so einen schwachsinn von sich geben.

Gruß

Arvin

Max K.
01.07.2007, 19:31
Das mit den Moralaposteln finde ich auch.

Wer von denen, die hier rummeckern von wegen verboten, hat denn keinen Scanner zu hause? Dass hier im Forum nicht immer alles 100% legal ist, sollte wohl jedem klar sein. Wer ein Problem damit hat, sollte das Thema meiner Meinung nach einfach nicht anklicken.

Entsprechende (freeware-)Software existiert, entsprechende Scanner existieren. Mit dem Wissen wie etwas geht, begeht man noch keine "Straftat". Und mit knapp 18 Jahren kann man denke ich auch schon selbst entscheiden, was man tut, und was nicht.

Und bei uns aufm Truppführer-Lehrgang wurde von den Ausbildern die Meinung vertreten, dass für z.b. Einsatzstellen-Kommunikation (2m) ein Funklehrgang einfach nicht nötig ist, sondern eine feuerwehrinterne Ausbildung da dicke ausreicht. (Vieles ist ja sowieso Feuerwehrspezifisch, z.B. Kanaltrennung, Funkrufnamen etc.) - Auch wenn das Thema nun so gut wie gar nichts mit Scannern & FME zu tun hat..

sebhp
04.07.2007, 23:25
interessante Aussage.. wo steht das geschrieben ?
Ein FME/DME darf jedermann in Besitz haben, da brauch ich keinen Grundlehrgang.
Selbiges mit der Mithörfunktion.

Du darfst besitzen was du willst, nur nutzen nicht. Privat schonmal überhaupt nicht. Auf dem Grundlehrgang hat der KBI mal einen Kameraden dermassen runter geputzt, weil sein Melder los dröhnte, dass ihm Hören und Sehen verging.

Wo das geschrieben steht?

Schalte auf WU 492 wenn du mal in Südhessen bist und frag die Zentrale Leitstelle Bergstrasse, ob sie für dich den/die Florian Bergstrasse 09 raus klingeln...die kannste fragen.



Wer von denen, die hier rummeckern von wegen verboten, hat denn keinen Scanner zu hause?

Ich hab keinen...für was brauch ich denn so ein Gerät?
Um illegal mitzuhören tss...
Kann ich alles ohne einen Scanner und wen interessiert schon ein anderer Funkverkehrskreis? Mich nicht.

Wie ich schon schrieb, muss sich jedes Fahrzeug/alternativ 00 bei der Leitstelle anmelden, sobald man das Gerät einschaltet. Alles andere ist unerlaubtes Mithören.

Moralaposteln will ich hier mitnichten, nur auf die Illegalität darf man doch mal darauf hinweisen.
Aber was kann ich dafür, wenn mein Melder eine Mithörfunktion hat???
Im Zweifelsfall: Durch Unkenntniss Melder falsch bedient.

ZickZack
05.07.2007, 03:36
Ohje, was machen wir bloss hier im Forum wenn der Digitalfunk kommt...
Dann können wir uns gar nicht mehr um dieses schöne Thema streiten... :-((((