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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : So schnell ist man arbeitslos



Bergwacht9902
27.03.2007, 18:47
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/935/103832/

Firemen
27.03.2007, 19:16
Da sieht man´s mal wieder...
Wir müssen Entscheidungen in Sekunden treffen, andere haben dazu Tagelang Zeit.

Dienstvorschrift, Dienstvorschrift... und wo bleibt der Mensch dabei ??
Auch ich treffe manchmal Entscheidungen außerhalb der Dienstvorschriften !!

Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen...

Grüsse


Firemen

Mr. Blaulicht
27.03.2007, 20:13
Schön und gut, aber es wurden tatsächlich - zumindest laut diesem Bericht - wichtige Maßnahmen unterlassen.
Eine BZ-Bestimmung ist Goldstandart und einfach durchzuführen. Ein EKG ist ebenfalls Standart. Und das Transportziel legt nicht ein Angehöriger fest. Der kann zwar Wünsche äussern, die man ja auch berücksichtigen kann, wenn mehrere Krankenhäuser in Betracht kommen. Ansonsten ist prinzipiell das nächste geeignete Haus anzufahren.
Was mir an der Geschichte nicht ganz kar ist, ist die Tatsache, warum ein Rettungssanitäter verantworlich einen Notfallpatienten versorgt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Bergwacht9902
27.03.2007, 21:13
Und was ist mit dem anderen Kollegen? Er wird ja kaum allein gefahren sein.

Paramedic
27.03.2007, 21:18
Und das Transportziel legt nicht ein Angehöriger fest. Der kann zwar Wünsche äussern, die man ja auch berücksichtigen kann, wenn mehrere Krankenhäuser in Betracht kommen. Ansonsten ist prinzipiell das nächste geeignete Haus anzufahren.

Da wäre ich vorsichtig mit. In Deutschland gibt es eine freie Arzt- und somit Krankenhauswahl. Wenn man es ganz genau nimmt, entscheidet der Patient in welches Krankenhaus er möchte. Man kann ihm zwar die Beweggründe für ein anderes Krankenhaus darlegen und ihn überreden (zu 99,9 % funktioniert das in der Praxis auch), aber letztendlich trifft der Patient die Entscheidung. Dies geschieht ungeachtet etwaiger zusätzlich versursachter Kosten, welche der Patient zu tragen hat. (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 76) Eine Möglichkeit dies zu umgehen wäre eine Einweisung unter vorübergehender "Entmündigung" (in NRW --> nach § 18 PsychKG Absatz 4 und 5) oder die Ingewahrsamname zum Selbstschutz (Polizeigesetz)

Gruß
Michael

Mr. Blaulicht
27.03.2007, 22:32
Moin moin,

gegen eine freie Arztwahl ist nichts einzuwenden, wenn der Patient selbst dort hinfährt.
Aber auf jedem Einweisungsschein steht "nächstes geeignetes Krankenhaus". Und genau da bringe ich die Patienten hin, besonders, wenn es sich um eine so absolute Notfallsituation wie eine Bewusstlosigkeit handelt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
28.03.2007, 07:25
habe das leider auch schon gemacht (Asche auf mein Haupt) motiviert durch einen HA RettAss , aber BZ , Atmung , RR , EKG , Puls ,Pupillenkontrolle gemacht war alles Normal nur der Patient war nicht erweckbar ergo: NEF

Gruß Michael

SEG-Betreuung
28.03.2007, 12:32
was soll die jammerei?

bewusstlose person ist in By eine ganz klare NA indikation.
und das weiss jeder, der in By RTD fährt.
also wird der NA nachgefordert und aus.
nicht nachher gejammert.

telemanne
28.03.2007, 12:41
Der betroffene Sanitäter kann froh sein, dass die Frau das "überlebt" hat. Wäre sie verstorben, wäre die Angklage wohl nicht so glimpflich ausgefallen, sondern eher in Richtung Totschlag gegangen.

cockpit
28.03.2007, 18:56
So, ich geh jetzt Heim und verklag meine Frau.
Hat mich wieder nicht geweckt.

Nachdem ihre Ausrede immer ist, ich war ja mal wieder Bewusstlos und sie selbst im Rettungsdienst war....

Spaß beiseite:
Das Urteil ist schon gerechtfertigt, wobei ich schon hart finde das er seinen Job los ist.
Währe wahrscheinlich jetzt der zuverlässigste Notarztverständiger.
Mann sollte auch als erfahrender Mitarbeiter eine zweite Chance bekommen.

Gruß
cockpit

Chr881986
28.03.2007, 19:45
Ich muss sagen das ich das ganze Übetrieben finde.

Jeder mach Fehler, dafür gibts Abmahnungen!

Der RS währe mit Sicherheit nicht verklagt worden, wenn der Sohn nicht Arzt währe. Ich denke die Initative geht ganz stark von dem Sohn aus, da er sich als Arzt übergangen fühlt und einen schuldigen sucht.

Man muss heute im RD genau aufpassen was man macht. Vor Jahren hat der Automechaniker des ADAC noch Infusionen gelegt ohne 2-jährige Ausbildung. Heute macht der RS/RA eine fundierte Ausbildung und darf weniger als ne Krankenschwester/Arzthelferin, ist das Richtig?????
Wenn man einem Patienten einen Zugang legt, muss man Angst haben vom NA oder Dr. im KH verklagt zu werden, weil sich einer gekränkt fühlt da er ja der Arzt ist und deswegen kein anderer diese Maßnahmen durchführen darf (Auch auf andere Maßnahmen übertragbar), und wenn ich einen Zugang legen muss ist es natürlich auch sofott NA-Pflichtig!

Mittlerweile darf man nur noch Maßnahmen treffen, wenn man den NA / Arzt kennt und weis da kommt nichts. Egal ob er zum wohle oder unwohle des Patienten geht.

Zum Fall: Ich hätte genauso gehandelt, wenn der Pat oder nächste Angehörige ein Wunschkrankenhaus nennt und dort hin möchte, fahre ich Ihn soweit es möglich ist auch dorthin => freie Arztwahl in der BRD. Da ja zu 99,99% klar war woher der Krampfanfall kam und sie diese öfter hatte, desweiteren wurde Sie in dem Wunschkrankenhaus behandelt und man kennt die gute Frau. In einem anderen Krankenhaus hätte das ganze Prozädere länger gedauert. So das ich behaupte egal wie weit der Fahrweg in diesem Fall war sie gleichschnell eine optimale Behandlung erhielt.

EKG, BZ, usw gehören natürlich zu den Standarts, warum diese nicht erfüllt wurden kann ich nur drüber spekulieren. Das Fand ich war ein Fehler aber kein Grund diesem Mann zu Kündigen und zu verklagen.


Über medizinische Hintergründe und Entscheidunhen im RD kann man nur spekulieren, jeder legt es sich so aus wie es Ihm gerade passt. Wobei das RD-Team vor Ort am besten die Situation schildern / einschätzen kann als ein Mediziner als Gutachter.

Hab von Fällen gelesen und gehört, bei denen RS/RA notwendige Maßnahmen getroffen haben und NA´s hinterher diese Maßnahmen als unbegründet darlegten und es zu Disziplinarverfahren und Klagen kam.

Fazit: Fehler wurden gemacht, Kündigung und Geldstrafe halte ich für übertrieben. Eine Mahnung hätte voll gereicht.

Mfg
Chris

SEG-Betreuung
28.03.2007, 21:37
ihr habt da sicher alle recht, das ändert nix daran, das hier in BY bewusstlosigkeit ganz klar eine NA indikation ist.
und darum denke ich is es gegangen in erster linie, nicht um das ziel KH.
das ist halt mal eine DV und daran haben wir uns zu halten.

Mr. Blaulicht
29.03.2007, 02:32
Heute macht der RS/RA eine fundierte Ausbildung und darf weniger als ne Krankenschwester/Arzthelferin, ist das Richtig?????
Ja! *lol*

Wenn man einem Patienten einen Zugang legt, muss man Angst haben vom NA oder Dr. im KH verklagt zu werden, weil sich einer gekränkt fühlt da er ja der Arzt ist und deswegen kein anderer diese Maßnahmen durchführen darf
Verklagen kann einen nur der Geschädigte, also derjenige, dem zum Beispiel ein Zugang gelegt wurde. Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.

Gruß, Mr. Blaulicht

zakdipps
29.03.2007, 06:50
Ich geb da auch den anderen recht , eine Anklage und Kündigung ist übertrieben.

Aber da sieht man mal wieder das es Ärzte gibt die es nicht leiden können wenn sie übergangen werden. Der Rentner selbst hätte da nix gesagt , aber weil Sohn sagt der RA war böse , da musst du ihn verklagen.

Irgendwann wirst noch verklagt wenn du bei ner Reanimation dem Patieten dir Rippen brichst

Brandbatsch
29.03.2007, 09:40
Verschiedene Parameter abfragen zB. "ist ein Angehöriger Ihrer Familie Mediziner oder Rechtsanwalt"

Gruß Michael

Brandbatsch
29.03.2007, 09:42
Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.
"Äh" aber Anzeigen ?

Gruß Michael

Mr. Blaulicht
29.03.2007, 12:46
Auch nicht anzeigen!

hannibal
29.03.2007, 16:26
Davon abgesehen

1. Warum war vor Ort kein Rettungsassistent?
2. Warum hat die Leitstelle bei den Worten Krampf / bewusstlose Person keinen NA mitgeschickt ?

SEG-Betreuung
29.03.2007, 19:12
Auch nicht anzeigen!

Doch, anzeigen kann fast jeder jeden!

anzeigen bedeutet ja nur, eine vermeintlich rechtswidrige tat zu melden (zur anzeige bringen).
das ganze bei der pol und was der staatsanwalt dann draus macht ist seine sache, aber nachgegangen wird dem in jedem fall. alles was unser strafrecht so hergibt, kann ich zur anzeige bringen.

Buebchen
29.03.2007, 22:37
Richtig ! Anzeige erstatten kann man in Strafangelegenheiten immer. Ich glaube, was Mr. Blaulicht meint ist die Privatklage nach §374 StPO. Aber das ist ein sehr spezieller Fall.

DaRake
29.03.2007, 23:22
Hallo,

traurig, dass es in D schon so weit gekommen ist. Allerdings würde mich in diesem Fall konkret die Anklageschrift interessieren, denn ein Verstoß gegen §323c StGB ist mir hier nicht direkt erkennbar. Wenn der Zeitungsartikel richtig liegt, dass es sich um einen RettSan handelt, kann man ihm im besten Fall das Auslassen der BZ-Bestimmung vorwerfen, denn EKG-Befundung ist wohl kaum seine Aufgabe.
Desweiteren halte ich es für eine interessante Entwicklung, dass ein Gericht Anweisungen eines Arbeitgebers bei der Anklage- bzw. Urteilsfindung zu Rate zieht. Desweiteren interessiert mich, ob der Gutachter festgestellt hat, dass das Verhalten des Beklagten der Patientin geschadet hat. Hat jemand hier weitergehende Informationen?

Gruß,
Sebastian

Brandbatsch
30.03.2007, 07:35
Richtig ! Anzeige erstatten kann man in Strafangelegenheiten immer. Ich glaube, was Mr. Blaulicht meint ist die Privatklage nach §374 StPO. Aber das ist ein sehr spezieller Fall.

dann soll er das auch schreiben ;-)

Gruß Michael

Mr. Blaulicht
30.03.2007, 12:26
Ne, ich meinte das schon eher allgemein. Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
So weit ich weiß, kann mich zwar jeder anezeigen, wenn ich einem Patienten einen Zugang lege. Aber nach einer Anzeige wird doch geprüft, ob überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden. Und - wie gesagt, mein Kenntnisstand - wenn diese Anzeige nicht vom Geschädigten selbst kommt, wird überhaupt nicht erst ermittelt, sondern der Anzeige nicht weiter nachgegangen. Es sei denn, es liegt ein öffentliches Interesse dran.

Aber korrigiert mich ruhig, wenn ich mich irre.

Gruß, Mr. Blaulicht

brause
30.03.2007, 13:33
Würde ein behandeldender Arzt eine Anzeige gegen einen RDler stellen, so würde er sich automatisch wegen Missachtung der Schweigepflicht strafbar machen. Ausnahme: Pat. befreit ihn von der Schweigepflicht.

hannibal
30.03.2007, 13:35
Moment der Sohn ist Arzt, aber nicht der behandlende Arzt..

Mr. Blaulicht
30.03.2007, 13:37
Neenee, im Moment geht es um missgünstige Notärzte, die sich beim Punktieren übergangen fühlen...

hannibal
30.03.2007, 13:39
Die sind mir scheißegal.. wobei wir keinen Arzt weder in Aufnahme noch im NA Dienst haben den das interessiert.

Wichtig wäre der erste Prozess um endlich Rechtssicherheit zu bekommen ...

BOS 2000
30.03.2007, 14:37
Servus zusammen,

ich möchte hier einige Sachen klären, denn der Artikel ist nicht ganz korrekt.

Der betroffene Kollege ist Rettungsassistent und nicht RS, er war an diesem Tag mit einem RettSan auf einem RTW, sprich alleine verantwortlich für den Patienten.

Er kann froh sein, dass er nicht mehr bekommen hat, denn sein verhalten war höchst fehlerhaft. Er hat mehr falsch gemacht als in der Zeitung beschrieben wird. Genaueres möchte ich hier nicht sagen. Der Arzt in der Familie ist übrigens ein erfahrener Notfall- und Intensivmediziner mit starken Ambitionen zum Rettungsdienst.
Er ist jemand der sich sehr für RettAss / RettSan einsetzt und die Kompetenzen und Arbeitsweisen sehr gut kennt.

Der Rettungsdienst muss qualifizierte Arbeit leisten und sich richtig verhalten, das hat der Kollege leider nicht getan.

Abschließend möchte ich noch sagen dass in München Maßnahmen wie z.B. Zugang ohne Notarzt standart sind. Wenn du in München einen Pat. mit z.B. Z.n. Krampfanfall oder Cardia-Beschwerden ins KH fährst ohne Zugang bekommst du in der Notaufnahme anschiss warum da noch keine Viggo liegt. Aber einen Bewusstlosen ohne NA durch die ganze Stadt zu Transportieren geht selbst in München nicht :o)

In diesem sinne, schönen Tag……

Brandbatsch
30.03.2007, 15:04
Autsch :-(

Gruß Michael

knutpotsdam
30.03.2007, 17:04
Hallo,

ist nicht Bewusstlosigkeit immer eine NA-Indikation?
Wenn das aus dem Artikel alle sstimmt, dann sehe ich hier ebenfalls einen ganz klaren Pflichtverstoß, der Entlassung und strafrechtliche Maßnahmen rechtfertigt.
Nur was mich wundert - wo war der 2. Mann und was für einen Ausbildungsstand hatte dieser? Evtl. wurde ja auch mal wieder die Bezeichnung RA und RS verwechselt.

Bugs B
30.03.2007, 17:12
wo war der 2. Mann und was für einen Ausbildungsstand hatte dieser? Evtl. wurde ja auch mal wieder die Bezeichnung RA und RS verwechselt.
Les dir mal den Post von BOS2000 nochmal durch.
Ich glaub es hat bereits jmd angesprochen, aber warum hat die LST keinen NA alarmiert? Wenn es bekannt war, dass es sich um eine bewusstlose Prs handelt = NA Indikation (wie ja schon mehrfach angesprochen). Kann das auch net so ganz nachvollziehen, warum kein NA angefordert wurde (aber was weiß ich schon ;-)...).

BOS 2000
31.03.2007, 00:19
Ich kann leider nicht zu 100% sagen was es für ein Meldebild gewesen ist.
Ich glaube „Kollaps“ oder „Krampfanfall nur RTW“, in München gibt es das Meldebild Krampfanfall einmal mit NA (Status Ep) und ohne (Ep).

Ich kann aber sicher sagen, das es kein NA Meldebild wie Bewusstlos oder ACS gewesen ist.