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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwer entflammbare Plakate



Infomatrixx
25.03.2007, 21:47
Hallo zusammen,
habe demnächst ne größere Veranstaltung und als wir das Brandschutzkonzept für den Abend durchgegangen sind, sind wir am Punkt Plakate hängen geblieben.
Es handelt sich um mehrere DIN A1 Plakate, die aufgehängt werden sollen.

Gibt es Möglichkeiten diese brandschutzkonform anzubringen?

MfG

Fabian

sound_driver_32
25.03.2007, 22:50
wo sollen sie denn aufgehängt werden? In der nähe von Scheinwerfern? wenn ja welchen Scheinwerfern?

Infomatrixx
25.03.2007, 23:33
Unter anderem... Soweit in Planung handelt es sich im Bühnenbereich um 750 Watt Geräte.
Der Großteil der Plakate soll jedoch im Raum verteilt jedoch nicht in der Nähe von Scheinwerfern.

sound_driver_32
25.03.2007, 23:39
Unter anderem... Soweit in Planung handelt es sich im Bühnenbereich um 750 Watt Geräte.
Der Großteil der Plakate soll jedoch im Raum verteilt jedoch nicht in der Nähe von Scheinwerfern.

Also im Raum würde ich die Plakate in Bilderrahmen einfassen, aber irgendwie ist mir nichts bekannt dass man Plakate die nicht in der nähe von Scheinwerfern oder anderen Heissgeräten sind besonders schützen muss, sieht man ja immer und überall in jeder Gaststätte vereinzelt.

Florian Feuerbaer
26.03.2007, 09:03
sieht man ja immer und überall in jeder Gaststätte vereinzelt.

*lach* ;)

tower911
26.03.2007, 09:11
Wenn keine Zündquelle in der Nähe ist, einfach so aufhängen. Die werden damit ja nicht die Wände tapizieren.
Wo Zündquellen sind (Scheinwerfer) darauf achten das genug Abstand eingehalten wird.

Darf man fragen was bei dir eine "größere Veranstaltung" ist ?

Infomatrixx
26.03.2007, 10:22
Es handelt sich um einen Abiball mit ca. 1000 Personen in der GWD-Handball-Arena.

Ich werd da nochmal Rücksprache halten, wie die BSW, bzw. der zuständige Fachbereichsleiter das sieht.

Aber schon mal danke für die Hinweise :)

tower911
26.03.2007, 11:57
Ah in Minden, ich denke wir reden über die Kampa Halle ? Ist doch recht überschaubar und 1000 Leute ist ja auch noch nicht ganz so viel.
Im Gerry Weber Event Center (bis 3500 Personen) sind wir mit einem Trupp vor Ort zur Brandsicherheitswache sofern kein spektakuläres Feuerwerk geplant ist. Im GW Stadion nebenan ist dann meist eine Gruppe vor Ort.
Wenn ihr bei dem Abi Ball keine spektakulären Geschichten habt, ist das Gefahrenpotenzial ja auch nicht so groß. Beim Abi Ball sollte der Veranstalter lieber auf genügend Sicherheitskräfte achten.
Aber was ich nicht ganz verstehe, sitzt das Ordnungsamt bei euch nicht mit im Boot ? Weil es eigentlich doch deren Aufgabe ist das ganze abzusegnen.
Ihr dürft als Brandsicherheitswache nachher eh nur Empfehlungen geben. Wenn die ihre Plakate direkt am Scheinwerfer aufhängen, dürft ihr auhc nur empfehlen das Plakat abzuhängen. Weisungsbefugt seid ihr da nicht. Aber da das die meisten nicht wissen, tun alle im Regelfall das was die Feuerwehr ihnen sagt :-)

Infomatrixx
26.03.2007, 12:25
Ja super, das wollte ich hören.
In der Kampahalle sind wir normalerweise bei großen Events auch nur mit 1/3.
Schauen wir mal, was die weisungsbefugten Personen dazu sagen werden :D


Gruß
Fabian

Reissdorf
27.03.2007, 00:10
OT:


Ihr dürft als Brandsicherheitswache nachher eh nur Empfehlungen geben. Wenn die ihre Plakate direkt am Scheinwerfer aufhängen, dürft ihr auhc nur empfehlen das Plakat abzuhängen. Weisungsbefugt seid ihr da nicht. Aber da das die meisten nicht wissen, tun alle im Regelfall das was die Feuerwehr ihnen sagt :-)

Gibt es dazu ne Quelle?

Mein Stand für NRW ist der hier:
FSHG
II. ABSCHNITT: Vorbeugender Brandschutz
§ 7 Brandsicherheitswachen
(3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

Quelle: www.feuerwehrmann.de/informationen/FSHG.htm
Gruß
Reissdorf

Allmächtiger
27.03.2007, 00:25
Also ich kenn das auch nur so:

Wenn die nicht machen, was wir sagen, dann ist die Veranstaltung vorbei, bevor sie angefangen hat...

sound_driver_32
27.03.2007, 09:04
je Grösser die Veranstaltung desto schwieriger wirds das durchzusetzen, vor allem bei Grossen Arena und Stadien Produktionen mit Amerikanern an der Spitze, da bei solchen Tourneen der örtliche Veranstalter auch nur als Unterhändler für nen Grösseren Tourveranstalter dient.

Freakmaster
27.03.2007, 10:33
Ich hab mal unseren KBM gefragt und der hat mir das ganze so gesagt:

Wenn der Veranstalter auf Weisungen der Sicherheitswache nicht reagiert spricht man ihn nochmals darauf an und wenn dann nichts passiert wird die Veranstaltung entweder gleich abgeblasen bevor sie angefangen hat oder wenn das währent der Veranstaltung passiert wird die Veranstaltung abgebrochen.

tower911
27.03.2007, 12:51
Ich hab mal unseren KBM gefragt und der hat mir das ganze so gesagt:

Wenn der Veranstalter auf Weisungen der Sicherheitswache nicht reagiert spricht man ihn nochmals darauf an und wenn dann nichts passiert wird die Veranstaltung entweder gleich abgeblasen bevor sie angefangen hat oder wenn das währent der Veranstaltung passiert wird die Veranstaltung abgebrochen.

*g bei ner Veranstaltung mit 15.000 Leuten will ich sehen wie du die platzen lässt :-)

between
hab nochmal Rücksprache gehalten.
Wir haben hier manchmal Ausnahmen in einem Veranstaltungsort bei dem nicht zwingend eine BSW vorgeschrieben ist, aber eine gestellt wird. Bei der ist es dann so das die BSW keine Weisungsbefugnisse inne hält.

Also wo eine normale BSW gehalten wird und die Voraussetzungen der Veranstaltung eine BSW fordern, ist die Brandsicherheitswache Weisungsbefugt wie im FSHG erwähnt.

Zu den Sachen mit den Plakaten usw. kannst du auch einfach mal in die Versammlungsstättenverordnung gucken.



hier ein Ausschnitt.
Musst du mal gucken was alles auf euch zutreffend ist aus der V.St.V


Abschnitt 2
Brandverhütung
§ 33
Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen
(1) Vorhänge von Bühnen und Szenenflächen müssen aus mindestens schwerentflammbarem
Material bestehen.
(2) 1Sitze von Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen müssen aus mindestens
schwerentflammbarem Material bestehen. 2Die Unterkonstruktion muss aus nichtbrennbarem
Material bestehen.
(3) 1Ausstattungen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. 2Bei
Bühnen oder Szenenflächen mit automatischen Feuerlöschanlagen genügen Ausstattungen
aus normalentflammbarem Material.
(4) Requisiten müssen aus mindestens normalentflammbarem Material bestehen.
(5) 1Ausschmückungen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen.
2Ausschmückungen in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen müssen aus
nichtbrennbarem Material bestehen.
(6) 1Ausschmückungen müssen unmittelbar an Wänden, Decken oder Ausstattungen angebracht
werden. 2Frei im Raum hängende Ausschmückungen sind zulässig, wenn sie einen
Abstand von mindestens 2,50 m zum Fußboden haben. 3Ausschmückungen aus natürlichem
Pflanzenschmuck dürfen sich nur, solange sie frisch sind, in den Räumen befinden.
(7) Der Raum unter dem Schutzvorhang ist von Ausstattungen, Requisiten oder Ausschmückungen
so freizuhalten, dass die Funktion des Schutzvorhangs nicht beeinträchtigt wird.
(8) Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahlern, so
weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann.

Allmächtiger
27.03.2007, 14:17
*g bei ner Veranstaltung mit 15.000 Leuten will ich sehen wie du die platzen lässt :-)

Rücksprache mit dem Wehrführer halten wie das weitere Vorgehen ist, der oder sein Stellvertreter wird kommen.

Wenn alles nix hilft, Kollegen in grün verständigen. Spätestens da wird dann der Veranstalter einlenken, und falls nicht, dann macht die Pol den Laden dicht.

Fertig.

tower911
27.03.2007, 14:27
ja klar. Die Frage war auch eher darauf bezogen wie DU den Laden dicht machst :-)
Aber vor Polizei würd ich noch Ordnungsamt anrufen lassen. Is besser als Polizei. Die hat bei sowas auch manchmal die Hosen voll. Aber zum Glück sind mir solche Fälle nicht bekannt wo Veranstaltungen in der Größenordnung unmittelbar vor oder während des Laufens geplatzt sind.
Was auch lustig ist, wenn sich der dort zuständige Sicherheitsdienst sich der Brandsicherheitswache in den Weg stellt und kein Durchlass gewährt. Ist auch schon vorgekommen. Aber nur einmal *g

Allmächtiger
27.03.2007, 14:37
Was auch lustig ist, wenn sich der dort zuständige Sicherheitsdienst sich der Brandsicherheitswache in den Weg stellt und kein Durchlass gewährt.

Öööööööööhhh, du kummst hier net rein ^^

hannibal
27.03.2007, 14:40
Zitat Rammstein Security

Hier ist der Backstagebereich, da geht es nur mit Backstagepass rein

Zitat Hannibal (auf Ärmelzeichen zeig)

Ich glaub ich bin für alle Bereiche zugelassen

Freakmaster
27.03.2007, 16:15
Rücksprache mit dem Wehrführer halten wie das weitere Vorgehen ist, der oder sein Stellvertreter wird kommen.

Wenn alles nix hilft, Kollegen in grün verständigen. Spätestens da wird dann der Veranstalter einlenken, und falls nicht, dann macht die Pol den Laden dicht.

Fertig.

Bingo!

Und da ist es egal, wie groß die Veranstaltung ist! Wenn mir der Veranstalter blöd kommt und gegen den Brandschutz verstößt is die Veranstaltung abgesagt und gut is!

tower911
27.03.2007, 21:33
Öööööööööhhh, du kummst hier net rein ^^


HEHE genau so war´s :-)
Du scheinst auch Erfahrungen mit solchen Leuten gemacht zu haben :-)

sound_driver_32
27.03.2007, 22:06
HEHE genau so war´s :-)
Du scheinst auch Erfahrungen mit solchen Leuten gemacht zu haben :-)

Ich habe aber auch leider negative Erfahrungen in meiner Tourzeit mit Einsatzkräften gemacht und die leider mehr als oft. Vor allem in Deutschland
Es kommt auch immer mehr in Mode auf grossen Touren spezielles Brandschutzpersonal für Tourneen zumieten die die komplette Tour mitreisen um von Ordnungsamtsseite aus schon mal strengere Zugangskontollen zu machen zu bereichen wie Dressing rooms,Backstage, Tour Catering usw zu haben.

tower911
28.03.2007, 10:23
du meinst um strengere Zugangskontrollen gegenüber Ordnungsamtpersonal zu machen ?
Irgendwie hab ich das nicht ganz verstanden.
Eigenes Brandschutzpersonal ist möglich, haben wir hier aber noch nie gehabt. Vielleicht auch deswegen weil bisher eigentlich keine schlechten Erfahrungen gemacht wurden mit uns oder wir mit den verschiedenen Veranstaltern. Sicherlich gibt es schon etliche Sachen wo man was sagt, aber die sind alle Begründet und werden auch eingesehen vom Veranstalter. Was Zugangskontrollen angeht ist es sicherlich so eine Sache. Aber bisher hat das eigentlich auch immer geklappt. Backstage darf/muss sich die BSW auch überall bewegen können. Das Feuerwehrleute keinen Zutritt in den Raum von irgendeinem Vip haben müssen ist selbstverständlich. Und sollte gerade in dem Raum der Rauchmelder der BMA auslösen, ist das halt Pech für den Vip der dann gestört wird *g
Eigentlich gibt es zwischen dem eigenen mitgebrachten Brandschutzpersonal und der dort jeweils am Veranstaltungsort ansässgigen Feuerwehr 2 gravierende Unterschiede.
Sollte es Sicherheitsbedenken gegenüber der Feuerwehr geben, hat eigenes Brandschutzpersonal den Vorteil das man es kennt. Wenn die dortige Feuerwehr da ist, muss man sich darauf verlassen das keiner von denen Mist macht. Aber ich kann mir nicht vorstellen das jemand in die Feuerwehr geht, um anschliessend nen Attentat oder sonstwas auf nen Vip zu verüben. Da gibt es einfacherer Mittel. Der andere gravierende Unterschied ist, das das Mitreisende Brandschutzpersonal Überhaupt nicht über die Örtlichen Gegebenheiten informiert ist.
Hat halt alles Vor- und Nachteile

sound_driver_32
28.03.2007, 10:52
du meinst um strengere Zugangskontrollen gegenüber Ordnungsamtpersonal zu machen ?
Irgendwie hab ich das nicht ganz verstanden.
Eigenes Brandschutzpersonal ist möglich, haben wir hier aber noch nie gehabt. Vielleicht auch deswegen weil bisher eigentlich keine schlechten Erfahrungen gemacht wurden mit uns oder wir mit den verschiedenen Veranstaltern. Sicherlich gibt es schon etliche Sachen wo man was sagt, aber die sind alle Begründet und werden auch eingesehen vom Veranstalter. Was Zugangskontrollen angeht ist es sicherlich so eine Sache. Aber bisher hat das eigentlich auch immer geklappt. Backstage darf/muss sich die BSW auch überall bewegen können. Das Feuerwehrleute keinen Zutritt in den Raum von irgendeinem Vip haben müssen ist selbstverständlich. Und sollte gerade in dem Raum der Rauchmelder der BMA auslösen, ist das halt Pech für den Vip der dann gestört wird *g
Eigentlich gibt es zwischen dem eigenen mitgebrachten Brandschutzpersonal und der dort jeweils am Veranstaltungsort ansässgigen Feuerwehr 2 gravierende Unterschiede.
Sollte es Sicherheitsbedenken gegenüber der Feuerwehr geben, hat eigenes Brandschutzpersonal den Vorteil das man es kennt. Wenn die dortige Feuerwehr da ist, muss man sich darauf verlassen das keiner von denen Mist macht. Aber ich kann mir nicht vorstellen das jemand in die Feuerwehr geht, um anschliessend nen Attentat oder sonstwas auf nen Vip zu verüben. Da gibt es einfacherer Mittel. Der andere gravierende Unterschied ist, das das Mitreisende Brandschutzpersonal Überhaupt nicht über die Örtlichen Gegebenheiten informiert ist.
Hat halt alles Vor- und Nachteile

Das mit den Örtlichen gegenheiten ist schon richtig, aber um ehrlich zu sein wie gut kennst sich eine Brandsicherheitswache in der Veranstaltungsstätte aus? Nehmen wir mal ne Grossstadt wie München wo jedes Jahr x Veranstaltungen in der Olympiahalle z.b sind dort ist auch nicht immer die selbige brandschutzwache Tätig und auch wirklich net grade so aufgestellt, ich selber habe in meiner Aktiven zeit in der Olympiahalle z.b nie ein Fahrzeug gesehen nur immer 2-4 Mann der BF vor ort.

Backstage ist ein grosser Begriff umgangssprachlich, genauer genommen im Touring Buisness ist der Backstage Bereich nur der Bereich ab der Zufahrt vom Zaun bis zur Bühnenabsperrung und bis zu den jewiligen Gebäudeumrissen.

Mit nem Backstagepass alleine darf man z.b nicht ins
Catering der Band und der Touring Crew, in den Bereich der production offices, auf die Bühne. Auch den Zutritt während, 30min vor der Show, nach der Show zum Backstage bereich zu verwerren ist gang und gäbe bei grösseren Acts.
Dafür gibt es ja die unterschiedlichen Pässe mit den unterschiedlichen Zugangskategorien.
Z.b dürfen Hausmeister einer Halle bei ner Veranstaltung auch nicht mehr überall hin genauso wie Mitarbeiter der Halle kriegen auch Zugangsbeschränkungen.
Deshalb wird ja auch vorher ein "security walk" mit dem Ordnungsamt, der Polizei, dem Örtlichen Security Leiter, dem Production Managment, dem vor ort befindlichen leitern RD/FF, Tour security gemacht um evtl Punkte abzusprechen ausserdem werden schon ca 4 Wochen vor der veranstaltung die ungefähren (nicht detailgetreu) Bühnenzeichnungen inkl. Material angaben und Ausmasse an den Örtlichen VB leiter und ans Ordnungsamt geleitet um schon vorher deren einwände zu höhren, diese sind zwar immer die gleichen nur stummen diese dann auch ab wenn innerhalb der Behörde alles seinen gang nimmt.
Da die Städte ja auch immer einiges an Veranstaltungen verdienen werden sie sich hüten grosse Acts solange zu ärgern bis sie nicht mehr kommen.

Die Stadt Koblenz z.b wird sicher nicht mehr in den Genuss kommen eine band wie Bon Jovi aufn Schlossplatz zu erleben denn was das Ordnungsamt da veranstalten lies war wirklich der witz pur.

Und auch die Verordnungen in Deutschland sind genaugenommen in mancher Hinsicht nicht vollständig.
So sind zum Beispiel in Innenräumen immer noch keine Wellenbrecher zwingend vorgeschrieben was ja nach dem unfall beim 1000. Konzert der Toten Hosen in düsseldorf überall gefordert wurde, dafür gibt es lediglich eine Empfehlung einen einzurichten, die Veranstalter machens aber von selber aus, sonst währe schon weit aus mehr passiert.

Und vor allem aus Sicht der Örtlichen Veranstalter, diese haben in einer Touringmaschinerie wie z.b Rolling Stones eigentlich nur die Funktion, die Örtlichen genehmigungen z.b Strassensperren, Sonder start und Landegenehmigungen, oder Örtliches Hilfskräfte, das venue usw zu besorgen.
Die Abwicklung des ganzen läuft über den Tourveranstalter

tower911
28.03.2007, 11:39
Ich frag mich grad nach dem Sinn einer Brandsicherheitswache zu verbieten irgendwohin zu gehen. Was soll die anstellen ?

im Übrigen sind Wellenbrechern zwingend vorgeschrieben wenn ich das richtig im Kopf hab.

Auszug aus Versammlungsstättenverordnung


Wellenbrecher
1Werden mehr als 5 Stufen von Stehplatzreihen hintereinander angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durchgehende Schranke von 1,10 m Höhe anzuordnen.
2Nach jeweils fünf weiteren Stufen sind Schranken gleicher Höhe (Wellenbrecher) anzubringen, die einzeln mindestens 3 m und höchstens 5,50 m lang sind.
3Die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern dürfen nicht mehr als 5 m betragen.
4Die Abstände sind nach höchstens 5 Stehplatzreihen durch versetzt angeordnete Wellenbrecher zu überdecken, die auf beiden Seiten
mindestens 0,25 m länger sein müssen als die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern.
5Die Wellenbrecher sind im Bereich der Stufenvorderkante anzuordnen.

sound_driver_32
28.03.2007, 12:59
Ich frag mich grad nach dem Sinn einer Brandsicherheitswache zu verbieten irgendwohin zu gehen. Was soll die anstellen ?

im Übrigen sind Wellenbrechern zwingend vorgeschrieben wenn ich das richtig im Kopf hab.

Auszug aus Versammlungsstättenverordnung


Wellenbrecher
1Werden mehr als 5 Stufen von Stehplatzreihen hintereinander angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durchgehende Schranke von 1,10 m Höhe anzuordnen.
2Nach jeweils fünf weiteren Stufen sind Schranken gleicher Höhe (Wellenbrecher) anzubringen, die einzeln mindestens 3 m und höchstens 5,50 m lang sind.
3Die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern dürfen nicht mehr als 5 m betragen.
4Die Abstände sind nach höchstens 5 Stehplatzreihen durch versetzt angeordnete Wellenbrecher zu überdecken, die auf beiden Seiten
mindestens 0,25 m länger sein müssen als die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern.
5Die Wellenbrecher sind im Bereich der Stufenvorderkante anzuordnen.

Die Verordnung umzusetzen so wie sie da steht währe ein Finanzielles Fiasko da da durch jeden Wellenbrecher in nem Stadioninnenraum ca 500 Stehplätze verloren gehen, und die Wellenbrecher dann ja schon nach 5 Stehplatzreihen was 5m nach der vorderen Bühnenabsperrung betrifft beginnen müsste, dann der Zwischenraum mitgerechnet zwischen den Absperrungen ergibt nochmals 2 Reihen, normalerweise sind zwischen der vordern Absperrung und den ersten Wellenbrecher ca 15m und beim 2ten 25m so dass der 2te Wellenbrecher meistens kurz vorm FOH (Mischpultturm abschliesst).

Und wenn man diese Verordnung genau nehmen würde, müssten diese Wellenbrecher in jeder kleinen Veranstaltungshalle aufgebaut werden.

Bezüglich der beweglichkeitseinschränkung, ich hab selber schon genug Kräfte erlebt denen der Fotoaparat abgenommen wurde, einmal wurde sogar die komplette Wachbereitschaft ausgewechselt auf Druck des Production Managers, da sich immer wieder die kräfte zugang zur Bühne verschafft haben, dort den Ablauf gestört haben usw.
Mittlerweile gibt es auch Tourmanagments die sich schriftlich Bestätigen lassen dass nicht fotografiert werden darf im Bereich hinter der Bühne mit gleichzeitig aufgeführter Strafe sollte es zu einer nicht beachtung kommen.

tower911
28.03.2007, 14:01
Ob die Wellenbrecher wie sie da drin stehen nun sinnvoll sind oder nicht sei mal dahin gestellt. Aber du kannst nicht sagen, sie seien keine Vorschrift *g
Und in jede kleinere Veranstaltungshalle naja ich glaub die Regel gilt ab 5000 Besucher.
Wobei das ganze denke ich von Fall zu Fall entschieden werden muss.
Was deine Erfahrungen mit Brandsicherheitswachen angeht musst du echt Pech gehabt haben. Naja gibt halt leider überall schwarze Schafe.

sound_driver_32
28.03.2007, 14:16
Ob die Wellenbrecher wie sie da drin stehen nun sinnvoll sind oder nicht sei mal dahin gestellt. Aber du kannst nicht sagen, sie seien keine Vorschrift *g
Und in jede kleinere Veranstaltungshalle naja ich glaub die Regel gilt ab 5000 Besucher.
Wobei das ganze denke ich von Fall zu Fall entschieden werden muss.
Was deine Erfahrungen mit Brandsicherheitswachen angeht musst du echt Pech gehabt haben. Naja gibt halt leider überall schwarze Schafe.

Ja und leider nur pech in Deutschland, in allen anderen Ländern gabs die Probleme nie.
Aber es gibt auch Länder wo gar nichts gemacht wird z.b Spanien da sind nicht mal gut ausgestattete Kräfte vom RD Anwesend.

Und wenn die regel ab 5000 besucher währe, müsste es Wellenbrecher in jeder Arena Show geben ( Köln Arena usw).
Dass es mittlerweile gesetzlich verankert ist, ist mir jetzt auch neu ich hatte noch den alten Stand dass es eine kann aber keine muss bestimmung war.

tower911
28.03.2007, 17:04
Ich glaube da das hier mittlerweile ne Unterhaltung zwischen uns beiden ist, schreib ich dir mal ne PN :-)