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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ-Gebühren trotz folgender Lage???



funkwart
14.03.2007, 14:12
Moin Forum,

auch wenn es ein wenig off-topic ist, habe ich hier trotzdem mal folgenden Gedankengang zum Anregen einer Diskussion bzw. eines Gedankenaustauschs:
Lage: Zum Vorführen von Schulungsvideos ist ein DVD-Player oder ein Videorekorder an einen herkömmlichen Fernseher angeschlossen. Der TV bzw. der VCR haben ja bisher nur einen analogen Tuner. Da wir aber seit Einführung von DVB-T nur noch digitales TV empfangen können, sind die verbauten Tuner ja nicht mehr zum Empfang von Fernsehprogramm tauglich. Kabelanschluss haben wir im Feuerwehrhaus nachweislich auch nicht und eine Sat-Anlage ist ebenfalls nicht installiert.
Eigentlich dürfte doch nun keine GEZ-Gebühr mehr anfallen, oder?
Ich weiß, dass bei uns in der Schule früher bei allen TV und VCR die Empfangsteile unbrauchbar gemacht wurden und somit ebenfalls die Pflicht zur Entrichtung von GEZ-Gebühr entfiel.
Ich wage ja gar nicht, bei der GEZ mal nach der Regelung zu fragen, da die bestimmt wieder irgend eine Hintertür gefunden haben, trotzdem zu kassieren.

Was meint Ihr dazu?

Gruß,
Funkwart

Pille112
14.03.2007, 14:19
Die Lage stellt sich für mich so dar: Nicht anmelde- und gebührenpflichtig!!!

Aber sicherlich werden "die" versuchen zu kassieren - ich würde es da gerne mal auf eine Rechtsstreit ankommen lassen.

...vielleicht gibt es dazu ja schon "Grundsatzurteile" und/oder "Präzidenzfälle" - mal im www suchen...

ahk
14.03.2007, 15:40
auch wenn es ein wenig off-topic ist,

Meiner Meinung nach mehr als nur ein wenig off-topic!
Hättest Du Google http://www.google.com/search?q=GEZ%20DVB-T bemüht, hättest Du die Antwort gehabt.


Anregen einer Diskussion bzw. eines Gedankenaustauschs:

Bitte nicht. Oder nur per PN. Hat mit diesem Forum hier wirklich nichts zu tun.

Danke,
ahk

funkwart
14.03.2007, 16:05
...ist ja gut, nun mach hier doch bitte nicht die Hunde wild. Feuerwehrbezogen ist das Thema ja wohl, oder hast Du privat Equipment für Schulungen zu Hause??? Außerdem hat es mit (Rund-)funk zu tun.
Wo liegt jetzt Dein Problem? Du brauchst ja nicht zu antworten. Da Du es trotzdem tust, tust Du genau das, was Du eigentlich nicht willst: Den Thread schön oben halten.
Ein wenig mehr Toleranz im Umgang miteinander wäre hier schon schön.

Danke und einen schönen Tag noch...
Funkwart

Pille112
14.03.2007, 16:42
Da hast dDu vollkommen recht funkwart - wenn ich mal so sehen wie hier manche Thread's aus dem Ruder laufen, dann besteht hier bestimmt kein Grund sich aufzuregen.

...und wenn mich ein Thread nicht interessiert/anspricht dann klicke/scrolle ich einfach weiter...

Shinzon
14.03.2007, 17:14
Zum Thema:

Prinzipiell stellt sich die Frage, ob mein Sat-Receiver nun
ein GEZ-pflichtiges Gerät ist oder einfach nur ein hauptsächlich
im Amateurfunk verwendeter Empfänger, für den ich keine GEZ
zahlen muss ..

Dein TV-Tuner kann leider noch Radio empfangen, auch wenn
eigentlich nicht darauf ausgelegt (sind ja diese Standard-I2C-
Tuner) ..

Das sicherste wäre also, die auszubauen und den VCR-Player (weil
aufnehmen tut ihr damit ja nicht ^^) per SCART anzubinden.. sollte
der TV keinen Scart haben, ist er wohl so richtig alt ^^

Gruss,
Tim

duese
14.03.2007, 18:22
Das Gerät ist sogar ganz sicher Gebührenpflichtig, da man für das Bereithalten eines zum Empfang geegneten Gerätes bezahlt. Die tatsächliche Möglichkeit des Empfangs ist irrelevant. Da es in Deutschland noch analog empfangbare Sender gibt (Die öffentlich rechtlichen, die iirc auch noch eine ganze Weile analog weitersenden müssen) wird es schwer zu argumentieren, dass das Gerät nichts empfangen kann.

Das Argument mit dem Radio würde ich hingegen nicht zählen lassen (falls es in D keine analogen Fernsehsender mehr gäbe), da sich der Tuner mit der Elektronik des Fernsehers nicht als Radion ansteuern läßt. Damit ist das Gerät (Fernseher) nicht zum Empfang von Radio geeignet.

duese

Etienne
14.03.2007, 20:34
Hey Leute!

Bei uns ist es so, dass das Empfangsteil ausgebaut worden ist und somit keinerlei analoger Empfang möglich ist. Andersrum kann man natürlich argumentieren, dass das Endgerät ein Scart-Anschluss hat und man dort einen Receiver anschließen kann. Den abzuklemmen macht ja keinen Sinn. Also denke ich mal zahlen im Zweifelsfall.


...wenn ich mal so sehen wie hier manche Thread's aus dem Ruder laufen, dann besteht hier bestimmt kein Grund sich aufzuregen.

...und wenn mich ein Thread nicht interessiert/anspricht dann klicke/scrolle ich einfach weiter...
Trotzdem mal nebenbei bemerkt. Deine beiden Statements sind keine Gründe noch zusätzlich zu den ganzen anderen Threads, die nicht hier ins Forum passen, eine Diskussion zu starten.

Ich würde einfach mal bei der GEZ anrufen und das klären wenn du eine klare Aussage haben willst.

Pille112
14.03.2007, 20:56
...Statements sind keine Gründe noch zusätzlich zu den ganzen anderen Threads, die nicht hier ins Forum passen, eine Diskussion zu starten.

Also entweder hast Du mich da völlig falsch verstanden/gelesen oder ich habe es mal wieder so "schräge" geschrieben, dass man es nur falsch verstehen kann ;-)

Ich meinte damit, dass es für mich absolut okay ist wenn mal jemand etwas "off Topic" schreibt - aber es regen sich hier Leute auf die in anderen Threads sowas von völlig vom Thema abkommen aber dann und dort ist es okay?!

ahk
14.03.2007, 21:18
Ich würde einfach mal bei der GEZ anrufen und das klären wenn du eine klare Aussage haben willst.
Ich wiederhole mich gerne nochmal:
http://www.google.com/search?q=GEZ%20DVB-T

Gleich unter dem 4. Link findet man diese Aussage von der GEZ:


Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.

Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.

Die vorigen drei Google Links sagen übrigens genau das gleiche aus.

Wenn 'funkwart' das nicht paßt, kann er das gerne vor Gericht mit der GEZ bzw. seiner zuständigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt klären.
Eine Diskussion hier im Forum ändert an den rechtlichen Fakten erst mal nichts und ist daher müßig. Selbst wenn alle hier im Forum der Meinung sind, daß für funkwart keine GEZ Pflicht besteht, ist das der GEZ ziemlich egal.

Schließen?

A.Nero
14.03.2007, 22:33
Ich melde mich mal bei dieser hitzigerenn Debatte ein. Zum Thema GEZ faellt mir immer nur dieses Zitat aus einem Leserbrief ein, dass ich angehaengt habe!

Joe aus Hö
22.03.2007, 18:37
Nach meiner Auffassung ist diese GEZ - Abzocke rechtswidrig - wenn man überlegt was für ein großer Verwaltungsapparat da dran hängt und wieviel Umsatz durch GEZ gemacht wird kann man vergessen , dass sich da so schnell was ändert .

Joe

fwmorpheus
22.03.2007, 19:07
Zum Thema GEZ:

Bezahlst du während des Vorbeifahrens am Supermarkt 30 €, nur dafür, dass du die Möglichkeit gehabt hättest, einkaufen gehen zu können?

Aber es ist jedermann Entscheidung, ob er "rechtmäßig" guckt, oder ob er eine unbegründete "Ordnungswidrigkeit" begeht.

Aus persönlicher Erfahrung, einfach das Gerät niemals anmelden, dann hört die GEZ irgendwann von selbst auf, Post zu schicken.
Abmelden gestaltet sich schwieriger.

Gruß

Joe aus Hö
22.03.2007, 19:31
Das Abmelden sollte doch einfach sein : Einschreiben schicken , Kündigungsfrist einhalten , Begründung dazu ( z. Bsp. Fernseher verkauft wegen dem scheiß Programmangebot ) , und gut ist , Zahlungen einstellen bzw. Einzugsermächtigung wiederrufen. Was wollen die denn dagegen machen ? Ich werde das demnächst tun , denn anstatt vor der Glotze zu sitzen stehe ich in jeder freien Minute ( und das sind sehr wenige ) an den Turntabels . Mein Fernseher steht nur noch zur Zierde im Wohnzimmer - und der Receiver ist schnell durch einen Verstärker ohne Radio-Empfangsteil ersetzt . Wenn die es dann für nötig halten mich zu besuchen sollen die ruhig kommen - ich bin ( ausser Sonntags... ) sowieso erst ab ca. 22:00 Uhr zu Hause und frühs um 6:00 Uhr wieder weg. Wenn die unbedingt in die Wohnung glotzen wollen müssen die eben sehr früh am Morgen oder spät am Abend bei mir antanzen - dann können die gerne die ganze Bude auf den Kopf stellen .

Fabpicard
22.03.2007, 21:05
Wenn die unbedingt in die Wohnung glotzen wollen müssen die eben sehr früh am Morgen oder spät am Abend bei mir antanzen - dann können die gerne die ganze Bude auf den Kopf stellen .

Wenn so ein "Freak" klingelt, einfach die Tür vor der Nase zumachen...

Erst wenn er mit Polizei UND einem Durchsuchungsbefehl ankommt, hat er das Recht in die Wohnung zu gucken...

Also einfach 0 Geräte von allem Anmelden und jeden weiteren Brief ungelesen wegwerfen ^^

MfG Fabsi

P.S.: Joe, hast du gerade eine dieser freien Minuten? *g* soviel Beiträge wie du gerade geschrieben hast :D

fwmorpheus
22.03.2007, 23:21
Aber kein Staatsanwalt der Welt wird wegen einer Ordnungswidrigkeit einen Durchsuchungsbefehl erlassen.
Oder sollte da doch Gefahr im Verzug sein?

Gruß

P.S.: Die netten Herren von der GEZ haben bei mir schon Hausverbot wegen Nötigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch, und das tat dem Staatsanwalt seine Kasse aufbessern.................

Fabpicard
23.03.2007, 00:39
So is das richtig :)

MfG Fabsi

überhose
23.03.2007, 08:08
Abmelden gestaltet sich schwieriger.
Oh ja. Meine Schwester wollte das Fernsehgerät der verstorbenen Großtante abmelden. Antwort: Da der Verwandschaftsgrad nicht eng genug sei bzw. nicht nachvollziehbar für die GEZ, solle die Großtante das doch bitte selbst unterschreiben. Nachdem wir dann dort mehrmals angerufen hatten (und die amtliche Sterbeurkunde zugesandt), hab ich letztendlich einfach mal nachgefragt, wieviel von der Asche der Frau ich denen zusenden muss, damit das als Abmeldung akzeptiert wird...

Bugs B
23.03.2007, 18:00
Dazu mal eine kleine Frage zwischendurch:

Was ist wenn man keine Geräte anmeldet, aber man von außen Geräte (Fernseher,Radio, PC) erkennen kann?

Is des plausibel zu sagen, die sind alle kaputt und es nicht möglich gebühren-pflichtige Programme zu empfangen...? Ich weiß, man braucht denen nicht die TÜr aufmachen, aber was ist, wenn die des von außen durchs Fenster sehen?

überhose
23.03.2007, 18:27
Was ist wenn man keine Geräte anmeldet, aber man von außen Geräte (Fernseher,Radio, PC) erkennen kann?

Dann werden die wohl erst recht nicht locker lassen.

fwmorpheus
23.03.2007, 20:03
Dann machen Sie sich strafbar, da dir niemand ohne deine Genehmigung durch dein Fenster gucken darf, selbst wenn's offensichtlich ist....

Gruß

Fabpicard
23.03.2007, 23:41
Dann werden die wohl erst recht nicht locker lassen.

Genau, die gehen dir dann so lange auf den Sack bis dein Papierkorb überquillt...

Aber was sollst, wenn man die "Werbung" von denen lange genug ungelesen wegschmeisst... hören die irgendwann auf ^^

MfG Fabsi

überhose
24.03.2007, 10:41
Dann machen Sie sich strafbar, da dir niemand ohne deine Genehmigung durch dein Fenster gucken darf, selbst wenn's offensichtlich ist....

Niemand darf ohne deine Genehmigung durch dein Fenster gucken? Ziemlich gewagte Rechtsauslegung. Sollte man dass mal durchziehen, wirds ziemlich leer auf den Straßen...

Ebi
24.03.2007, 11:32
Dann machen Sie sich strafbar, da dir niemand ohne deine Genehmigung durch dein Fenster gucken darf, selbst wenn's offensichtlich ist....

Gruß
Das ist einer der besten Jokes, die ich je gehört habe *ggg
e.

fwmorpheus
24.03.2007, 11:50
Lacht net, das ist ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre, und die ist bekanntlichermaßen geschützt.

Gruß

Ebi
24.03.2007, 12:08
/Ironie an/
Herr XXXX und Frau YYYYYY,
beide freiberufliche Mitarbeiter der GEZ, während ihrer
Berufsausübung.
Beide tragen die berufsübliche Augenbinde, damit sie nicht in fremde Fenster
schauen können, sie könnten sich ja sonst strafbar machen :-)
/Ironie aus/
e.

überhose
24.03.2007, 12:17
Lacht net, das ist ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre, und die ist bekanntlichermaßen geschützt.

OK, da hast du wohl recht. Ab jetzt werd ich jeden, der es wagt, ohne zu fragen in mein Fenster zu schauen (zählen eigentlich die Fenster meines Autos auch?), sofort anklagen...

fwmorpheus
24.03.2007, 13:00
Nein, da Auto nicht Wohnung ist. Deshalb darf der Schnittlauch auch dein Auto ohne Beschluss durchsuchen.

Gruß

Ebi
24.03.2007, 14:22
Lacht net, das ist ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre, und die ist bekanntlichermaßen geschützt.

Gruß
@fwmorpheus,
da bin ich aber mal auf die rechtliche Grundlage gespannt.
Bitte mal eine nähere Erklärung, dass man (wer auch immer) nicht in eine fremde Wohnung sehen darf :-)


Nein, da Auto nicht Wohnung ist. Deshalb darf der Schnittlauch auch dein Auto ohne Beschluss durchsuchen.

Gruß
Mal zur rechtlichen Sache des zweiten Beitrags:
----Auszug aus ADAC Motorwelt 5/2000
Beamtenbeleidigung
Kein Pardon von Vater Staat
.....Anders jedoch bei verächtlichen Kränkungen wie "Ihr seid wie Schnittlauch - außen grün, innen hohl".
Da gibt es kein Pardon von der Polizei.
----
soviel dazu.
e.

Fabpicard
24.03.2007, 18:02
"Ihr seid wie Schnittlauch - außen grün, innen hohl"

Gibts mitlerweile eigentlich blauen Schnittlauch?

Oder alternativ ein blaues Gemüse, welches innen hohl ist?

*ggg*

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
24.03.2007, 18:23
Um jetzt mal ganz vom Thema abzuweichen: Bei dem Satz: "Ihr seid wie Schnittlauch - aussen grün und innen hohl" ist ja wohl das Wort "hohl" die Beleidigung. Alles andere wäre lediglich ein Vergleich - und Verghleichge sind nicht strafbar.
Zweitens muss jemand direkt beleidigt werden. Eine allgemeine Äußerung kann einen Einzelnen nicht beleidigen.

Zum Thema GEZ: Ich habe ein halbes Jahr gebraucht, um meinen Sohn (damals 5 Jahre alt) von der GEZ zu befreien.

Gruß, Mr. Blaulicht

labbi
25.03.2007, 09:17
BTT:
zwei kleine Geschichten am Rande:
1. Es klingelt an der Haustür. Ein Typ der GEZ steht vor der Tür und fragt ob sich bei uns irgendwas geändert hat. Nein, dann fängt er mit unserem Auto an, den meine Frau ist Tagesmutter und ich hatte einen Werbeaufkleber für die Internetseite hintendran. Also sagt der Typ doch allen ernstes, das deswegen GEZ-Gebühren fällig werden. Ich sage darauf, das das mein Auto sei, und meine Frau aus versicherungstechnischen Gründen eh keine Tageskinder im Auto mitnimmt. Er redet aber weiter und besteht darauf. Dann sage ich zu Ihm er solle mir doch mal das entsprechende Formular zeigen. Daraufhin wühlt er in seiner Tasche und drückt mir einen Zettel in die Hand. Antrag für Firmenwagen, den geb ich ihm zurück, mit den Worten, das Auto ist kein Firmenwagen. Er wühlt hektisch in seiner Tasche und findet leider das richtige Formular nicht. Daraufhin verabschiedet es sich und sagt, er käme in den nächsten Tagen mit dem richtigen Antrag wieder. Ich warte jetzt seit über 3 Jahren auf den Typen.....

2. Ich war letzten in einem Gemeindehaus einer Kirche (nicht ev oder kath.). Dort hing an der Pinwand ein Zettel, das es absolut verboten ist, private Radio/CD- oder Fernsehgeräte mitzubringen und zubenutzten, sondern nur die im Gemeindehaus vorhandenen. Als ich meinen Bekannten fragte, wieso die Info, grinste er nur, und sagte, das die Kirche letztes Jahr eine Nachzahlung im sechsstelligen Bereich hatte.

Also ich würde offiziell die Finger davon lassen, private Radio- Fernsehrgeräte mitzubringen. Inzwischen sind ja sogar Computer GEZ Pflichtig, da diese technisch in der Lage sind, Radio oder Fernsehsendungen zu empfangen. Da ist es egal, ob man eine TV-Karte drin hat oder nicht, den der Internetzugang reicht aus.

GEZ Mitarbeiter haben übrigens nicht das Recht, die Wohnung zu betreten. Man kann diese sogar des Grundstückes verweisen. Ich habe nach der oben erzählten Geschichte meine Nachbarin befragt, die ist Anwältin und teilte mir das so mit. Gilt übrigens auch für andere aufdringliche Leute (Kabel Deutschland)