PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewalt im Rettungsdienst



Steiger
16.02.2007, 15:39
Wie handelt Ihr bei gewalttätigen Patienten ?

Tagtäglich erlebt man ja so einiges mit verschiedenen Klassen
der Patienten,
Deutschlandweit gibt es jedoch große Unterschiede bei den Einsätzen.
Das Polizeirevier /-posten ist nachts nicht geöffnet,es muss gewartet
werden bis Kräfte von Auswärts eintreffen...
Dabei passiert es öfters das Patienten"völlig ausarten".
Jeder der im RD arbeitet kennt solche Situationen.

Wie geht Ihr dabei vor ?
Wo liegt die Grenze zwischen "Gut & Böse"?
Was muss ich mir als Rettungsdienst/Feuerwehr gefallen lassen?

Immer wieder liest man in Zeitungen von Verletzten Kollegen durch
Ausschreitungen (kürzlich erst Fußballrandale Leipzig)

Gruß ans Forum und schönes WE ;-)

akkonsaarland
16.02.2007, 15:41
eigenschutz beachten
polizei rufen
laufen lassen wenn er net will
und eher er bevor ich!

interessante story zum thema geflüchteter Patient

Polizistin: wir brauchen eine genaue Beschreibung
ich: es ist der mit der blutenden Kopfplatzwunde

fwmorpheus
16.02.2007, 16:06
Bei uns läuft das so ab, dass jemand Gewalttätiges i.d.R. erstmal von mehreren Kameraden zum Eingeschutz und zum Schutz anderer bis zum eintreffen der Polizei festgehalten wird.
Sollte es jemand sein, der (evtl. auch betrunken) nur an der Einsatzstelle rumpöbelt, muss er damit rechnen, dass einem Kameraden das Strahlrohr mit Vollstrahl ganz "unabsichtlich" aus der Hand rutscht und zufällig diesen jemanden in geeigneter Entfernung (mindestens 7-8m) bis auf die Unterhose durchnässt (macht vor allem im Witer richtig Spaß bei Minusgraden).
Sollte es jemand von der Presse sein, wird ihm der Zugang zum Gefahrenbereich grundsätzlich verwehrt (Bei uns beginnt der Gefahrenbereich an der Absperrung, da immer mit zu rechnen ist, dass aus der weißen Zone eine Schwarze wird), da kann er dann auch nicht mit Pressefreiheit kommen.
Aber in der Regel spricht die Polizei entsprechenden Personen schon von vorne herein einen Platzverweis aus bzw. nimmt direkt in Gewahrsam (auch die Leutz von der Presse, wenn sie aufdringlich werden sollten).
Da wir noch niemanden hatten, der uns mit Waffen bedroht hat, kann ich hier leider keine Erfahrungen weitergeben.

Gruß

hannibal
16.02.2007, 16:13
Wenn Ich, mein Buddy oder mein Patient angegriffen werde reagiere ich angemessen

akkonsaarland
16.02.2007, 16:14
Bei uns läuft das so ab, dass jemand Gewalttätiges i.d.R. erstmal von mehreren Kameraden zum Eingeschutz und zum Schutz anderer bis zum eintreffen der Polizei festgehalten wird.
Sollte es jemand sein, der (evtl. auch betrunken) nur an der Einsatzstelle rumpöbelt, muss er damit rechnen, dass einem Kameraden das Strahlrohr mit Vollstrahl ganz "unabsichtlich" aus der Hand rutscht und zufällig diesen jemanden in geeigneter Entfernung (mindestens 7-8m) bis auf die Unterhose durchnässt (macht vor allem im Witer richtig Spaß bei Minusgraden).
Sollte es jemand von der Presse sein, wird ihm der Zugang zum Gefahrenbereich grundsätzlich verwehrt (Bei uns beginnt der Gefahrenbereich an der Absperrung, da immer mit zu rechnen ist, dass aus der weißen Zone eine Schwarze wird), da kann er dann auch nicht mit Pressefreiheit kommen.
Aber in der Regel spricht die Polizei entsprechenden Personen schon von vorne herein einen Platzverweis aus bzw. nimmt direkt in Gewahrsam (auch die Leutz von der Presse, wenn sie aufdringlich werden sollten).
Da wir noch niemanden hatten, der uns mit Waffen bedroht hat, kann ich hier leider keine Erfahrungen weitergeben.

Gruß


und wann geht ihr ins gefängniss?

Bastel
16.02.2007, 16:25
Tach !!!

Nicht ganz zum Thema, aber ....

Bei der Überschrift "Gewalt im Rettungsdienst" mußte ich sofort an dieses Video denken:

http://www.youtube.com/watch?v=taXv-5E3zds


:)


Gruß
Bastel

fwmorpheus
16.02.2007, 18:59
akkonsaarland: Warum sollten wir?

Solange das Ganze verhältnismäßig bleibt........

akkonsaarland
16.02.2007, 19:11
körperverletzung, freiheitsberaubung nötigung,

und bestimmt noch was

Bergwacht9902
16.02.2007, 19:15
Mir als "nichtfeuerwehrmann" stellt sich grad die Frage was mit demjenigen an Verletzungen passiert, den ich aus 7m Entfernung mit Vollstrahl wegblase? Abgesehen davon gibt es an einer Einsatzstelle sicherlich vordinglichere Aufgaben als auf Menschen zu zielen; nämlich andere zu Retten!!!

akkonsaarland
16.02.2007, 19:19
7 meter

ich denke mit einem normalen schlauch net viel, aber bei minusgraden soll es witzig sein!

ich hasse solches volk!

fwmorpheus
16.02.2007, 19:36
@Bergwacht9902: Verletzungen gibt's bei entsprechender Anwendung keine (im Winter vielleicht ne kleine Unterkühlung aber sonst).
Wenn dich aber einer durch sein gepöble von deiner Arbeit abhält, musst du ihn halt bis zum Eintreffen der Herren in Grün irgendwie in Schach halten.
Zum Thema Menschenrettung: Es gibt immer welche, die vom Einsatzleiter als Angriffstrupp und Rettungstruppp eingesetzt werden, und welche, die evtl. Gebäude in der Nachbarschaft abschirmen sollen. Da i.d.R. wegen 2 Sekunden kein Feuer auf ein Nachbargebäude übergreift, ausser es wäre ein alter Heustuhl, kann man da mal kurz rüberziehen (2 Sekunden reichen, das dürften nach Adam Riese 26 Liter Wasser sein).
Is ja auch ÜBERHAUPT KEINE ABSICHT gewesen.

Gruß

akkonsaarland
16.02.2007, 19:51
trotzdem körperverletzung

Max K.
16.02.2007, 19:57
und wann geht ihr ins gefängniss?

Hoffentlich bald.
Würde in meiner Feuerwehr auch nur ansatzweise sowas praktiziert werden, würd ich auf der Stelle austreten.

Brandbatsch
17.02.2007, 01:44
Wenn Ich, mein Buddy oder mein Patient angegriffen werde reagiere ich angemessen

so sollte es auch sein

Gruß Michael

Borsti
17.02.2007, 01:50
@Bergwacht9902: Verletzungen gibt's bei entsprechender Anwendung keine (im Winter vielleicht ne kleine Unterkühlung aber sonst).


Eine Unterkühlung ist eine Gesundheitsschädigung und das absichtliche Nassmachen bei Minusgraden erzeugt eine üble unangemessene Behandlung - nachzulesen in § 223 StGB (Körperverletzung)



Is ja auch ÜBERHAUPT KEINE ABSICHT gewesen.


Doch, sogar mit direktem Vorsatz. Du kündigst es ja hier sogar in einem öffentlichen Internetforum an (!)...

Über euren Umgang mit der Presse solltet ihr vielleicht auch nochmal nachdenken... Ende der 40er-Jahre wurde so ein Gesetz geschaffen welches sich GRUNDGESETZ nannte, darin ist die PRESSEFREIHEIT als Verfassungsrecht niedergelegt!

Und da kommt ihr Experten und maßt euch an, in dieses Grundrecht einzugreifen?? Das tun wir als Polizei schon äußerst selten (Polizeifestigkeit des Landespressegesetzes) und nur um gegenwärtige Lebensgefahren abzuwehren!

Also, erst denken, dann handeln!

AkkonHaLand
17.02.2007, 20:41
Gewalt im Rettungsdienst bzw Ehrenamt?

http://www.johanniter.de/org/juh/org/land/nds/org/schule/wir/aktuell/meldungen/aktuell/de362694.htm

knutpotsdam
17.02.2007, 20:47
Doch, sogar mit direktem Vorsatz. Du kündigst es ja hier sogar in einem öffentlichen Internetforum an (!)...

Über euren Umgang mit der Presse solltet ihr vielleicht auch nochmal nachdenken... Ende der 40er-Jahre wurde so ein Gesetz geschaffen welches sich GRUNDGESETZ nannte, darin ist die PRESSEFREIHEIT als Verfassungsrecht niedergelegt!

Und da kommt ihr Experten und maßt euch an, in dieses Grundrecht einzugreifen?? Das tun wir als Polizei schon äußerst selten (Polizeifestigkeit des Landespressegesetzes) und nur um gegenwärtige Lebensgefahren abzuwehren!

Also, erst denken, dann handeln!

Danke, dass spart mir eine Menge Schreiben!
Ergänzung: Wie oben schon geschrieben wurde - ANGEMESSEN muss man reagieren. Schade, dass bei den meisten FF das Thema Rechtsvorschriften so ein Randthema ist, in dem meist nur schnell das Brandschutzgesetz und ggf. STVO durchgegangen wird.

Blinky
17.02.2007, 21:09
Naja , die Feuerwehr ist auch für die Nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zuständig. Alles was darüberhinausgeht ist Sache der Polizei.

Allerdings hat man das Recht sich angemessen zu verteidigen,wenn man angegriffen wird.
Dabei kommt es aber auf die Verhältnismäßigkeit an und man muß immer im Einzelfall entscheiden. Sicherlich ist ein Strahlrohreinsatz kein geeignetes Mittel, wenn eine Person agresiv reagiert, was ist aber wenn eine ganze Gruppe Skinneds die Einsatzkräfte angreift? Welche Mittel währen da geeignet? Ich möchte nie in dieser Situation kommen.

Blinky

hannibal
17.02.2007, 21:45
Sicherlich ist ein Strahlrohreinsatz kein geeignetes Mittel, wenn eine Person agresiv reagiert, was ist aber wenn eine ganze Gruppe Skinneds die Einsatzkräfte angreift? Welche Mittel währen da geeignet? Ich möchte nie in dieser Situation kommen.

Blinky

Es kann und darf niemals sein das die Feuerwehr jemanden der "nur" pöbelt nass spritzt.
Die Folgen (Lungenentzündung, Verdienstausfall etc) führt sich niemand vor Augen

Wenn jemand doof macht ist das sein Problem , soll er doch
Wenn jemand mich angreift gibts auf die Nuss, ganz einfach

Das schöne an den Seminaren, so finde ich, man lernt erst wie man Situationen entschärft (geht einwandfrei) oder wie man sich wehrt

Blinky
18.02.2007, 01:15
Ich hatte ja geschrieben gehabt, das die Mittel der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden müssen. Das heißt noch lange nicht das ich Strahlrohr verwenden würde. Da gibt es sicherlich andere Möglichkeiten.

Nur wie würdet ihr vorgehen wenn eine Gruppe Skinheds euch bei der Arbeit stört und euch tätlich angreift oder mit Gegenständen etc. auf euch wirft.

Blinky

Fabpicard
18.02.2007, 03:41
Nur wie würdet ihr vorgehen wenn eine Gruppe Skinheds euch bei der Arbeit stört und euch tätlich angreift oder mit Gegenständen etc. auf euch wirft.

Ganz einfach:

Wenn die möglichkeit da ist, rein ins Auto... abschliesen von innen und die "0" drücken, warten bis hilfe in Grün(oder blau *g*) kommt...

Wenn wegrennen nicht möglich ist, weil auf der "fluchtseite" eben das Feuer ist, dann dreh ich mich mit dem Stahlrohr einfach nur um... denn wenn mich 10 Leute angreifen, reagiere ich angemessen und halt sie mir damit vom leib ^^

Wenn einer rumpöbelt... ^^ nunja, vielleicht machts ihm ja sogar Spass, soll er doch...


@Borsti: Schön, dass sich mal ein Polizist traut sich hier zu "authen" ;)
Auch gut, dass man dann weis wen man fragen kann :D

MfG Fabsi

Poli
18.02.2007, 09:09
Hallo zusammen!

Wer Interesse hat sollte sich mal die §§ 32 bis 35 im Strafgesetzbuch anschauen.

§ 32 > Notwehr
§ 33 > Überschreitung der Notwehr
§ 34 > Rechtfertigender Notrstand
§ 35 > Entschuldigender Notstand

Und in diesem Zusammenhang IMMER daran denken, dass zwischen Angriff und Verteiligung die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT gewart wird. Soll heißen, dass man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen sollte, oder mit dem Strahlrohr auf pöbelnde Mitmenschen.

Bei körperlichen Angriffen kann es im Einzelfall natürlich etwas anderes aussehen!

Gut gemeinter Tipp nach 27 Jahren Polizeidienst: Lasst Euch einfach nicht provozieren!


MfG

Poli