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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zivilist vs. FME



zynk
12.02.2007, 20:56
Hallo, hab da mal 2 kurze Fragen:
1. Darf ein nicht BOS-Angehöriger einen FME besitzen?
2. Darf er alarmiert werden?
Hört sich komisch an...
Also, darf er wissentlich das Ding am Gürtel tragen und damit rechnen, dass er gleich auslöst?

Wäre super, wenn ihr mir dazu was sagen könnt.
Ich wüsste nämlich nicht, gegen welches Gesetz da verstoßen würde, wenn der Melder nicht auf Mithören ist...

Gruß!

Freakmaster
12.02.2007, 20:58
Besitzen darfst du den Melder aber nach meinem Wissen nach darfst du diesen nicht betreiben sprich anschalten wenn er programmiert ist!

alex_k63
12.02.2007, 20:59
Dadurch würde man Nachrichten empfangen die für Nicht-BOS-Angehörige nicht bestimmt sind....

Das ist nicht zulässig denke ich

Aber ich kenne Journalisten die einen FME haben.... ;)

²reaD
12.02.2007, 21:47
Dadurch würde man Nachrichten empfangen die für Nicht-BOS-Angehörige nicht bestimmt sind....
Aber doch nur, wenn auf Mithören geschaltet ist, oder?
Wenn der einfach piept, kann ich ja nichts mitbekommen...
Nur, dass etwas passiert ist...

Ebi
12.02.2007, 21:49
1. Darf ein nicht BOS-Angehöriger einen FME besitzen?

2. Darf er alarmiert werden?
Hört sich komisch an...
Gruß!
Die Frage ist doch wohl:
Warum sollte man ihn überhaupt alarmieren ??
e.

Allmächtiger
12.02.2007, 21:52
Aber doch nur, wenn auf Mithören geschaltet ist, oder?
Wenn der einfach piept, kann ich ja nichts mitbekommen...
Nur, dass etwas passiert ist...

Auch wenn der Melder einfach nur piept, dann erhält derjenige die Meldung, das etwas passiert ist, von der er normalerweise nichts wüsste.
-> Ist nicht erlaubt, egal ob mit oder ohne Durchsage.


Und komm jetzt net mit "Aber bei ner Sirene hörts auch jeder..." :-)


EDIT: @Ebi: Damit er sich vor der Feuerwehrausfahrt einfinden und den Feuerwehrautos beim Ausrücken zusehen kann ^^

²reaD
12.02.2007, 21:52
Nja, er wird doch wohl zwangsläufig alarmiert werden.
Wenn der Dispo xx528 für die FF Stift auslöst und er einen solchen geproggten Melder trägt...
@Allmächtiger:
Ne, mach ich auch nicht. :P
Ich will das ja auch nicht gutheißen, wenn jeder mit nem FME rumrennt. ;)

alex_k63
12.02.2007, 21:53
Aber doch nur, wenn auf Mithören geschaltet ist, oder?
Wenn der einfach piept, kann ich ja nichts mitbekommen...
Nur, dass etwas passiert ist...


das reicht doch schon oder? In den meisten Fällen schaltet ein FME
ja sowieso frei.... somit wäre die Meldung wieder mitzuhören

Allmächtiger
12.02.2007, 21:55
Nja, er wird doch wohl zwangsläufig alarmiert werden.
Wenn der Dispo XXXXX für die FF Stift auslöst und er einen solchen geproggten Melder trägt...
@Allmächtiger:
Ne, mach ich auch nicht. :P
Ich will das ja auch nicht gutheißen, wenn jeder mit nem FME rumrennt. ;)

Ja, aber die Frage war, warum der Zivilist denn überhaupt einen Melder haben sollte (und deswegen auch von der Alarmierung mitbekommt). Also aus was für einem Grund.


Und: Mach die Tonfolge aus deinem Beitrag raus oder unkenntlich, das kann böse Ärger geben wenn es der Falsche (bzw. Richtige) liest...

abc-truppe
12.02.2007, 22:06
Beispielsweise haben unsere Kat-Beauftragten, die bei der Stadt arbeiten udn bei keiner BOS sind einen FME mit den Schleifen ***70 - ***76, um im Kat-Fall alarmiert zu werden.
Ebenso haben diese einen wöchentlichen Probealarm.

alex_k63
12.02.2007, 22:08
ich denke dass das ne berechtigte Ausnahme ist....

Quietschphone
12.02.2007, 22:21
Beispielsweise haben unsere Kat-Beauftragten, die bei der Stadt arbeiten udn bei keiner BOS sind einen FME mit den Schleifen ***70 - ***76, um im Kat-Fall alarmiert zu werden.
Ebenso haben diese einen wöchentlichen Probealarm.
Servus!

Na dann haben sie doch einen konkreten Auftrag: Sie sind KatS-Beauftragte der Stadt, also der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörde, also doch BOS.

Gruß
Alex

Allmächtiger
12.02.2007, 22:29
moin moin,
ich bin schon wie blöde am suchen nach aktuellen Rics in HH!
Kann mir mal jemand die bitte schicken??

bedanke mich schonmal in vorraus.

mfg
Florian Hamburg

1. Hier werden keine Rics und 5-Ton-Folgen (mehr) ausgetauscht
2. Was hat das in diesem Beitrag hier zu suchen???

abc-truppe
12.02.2007, 22:54
Servus!

Na dann haben sie doch einen konkreten Auftrag: Sie sind KatS-Beauftragte der Stadt, also der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörde, also doch BOS.

Gruß
Alex

1:0 für Dich :p

Anton
12.02.2007, 22:58
Mal ne Frage: Wo liegt der Unterschied, ob ich jetzt einen FME auf einen Kanal im Monitorbetrieb laufen lasse, oder ich habe einen Scanner am Gürtel hängen.

Ich möchte nicht wissen, wieviele hier unter uns sind/waren, die sich einfach nur etwas wissen angeeignet haben um dann entsprechende Kanäle abzuhören, zu ihren nutzen ...

Also das Thema "offener FME" sollte nicht zu Laut diskutiert werden ... meine Meinung, ein FME ist zwar teurer, aber mit einem Scanner kann ich genau das gleiche erzielen.

Gruss, Anton.

Fabpicard
12.02.2007, 23:14
Mal ne Frage: Wo liegt der Unterschied, ob ich jetzt einen FME auf einen Kanal im Monitorbetrieb laufen lasse, oder ich habe einen Scanner am Gürtel hängen.

Kurz gesagt:

80 % der Polizisten wissen NICHT wie das mit der "Monitorfunktion" geregelt ist...

Jedoch wissen gut 70% von denen was ein Scanner ist ;)

MfG Fabsi

Allmächtiger
12.02.2007, 23:18
Mit nem FME wirste im Endeffekt glimpflicher davonkommen bzw. du selber gar nicht bestraft werden (wenn du nicht am Melder rumprogrammiert hast) sondern dein Funkwart, denn er hat den Melder so eingerichtet. Außerdem ist der FME ein BOS-zugelassenes Empfangsgerät.
Außerdem geht die Gefahr, von einem "Dorfpolizisten" deswegen erwischt zu werden, meiner Meinung nach wohl gegen Null...


Bei nem Scanner am Gürtel ist ja wohl so ziemlich alles illegal, sobald ein BOS-Kanal drauf und der Scanner an ist.


Außerdem: FME ist wohl handlicher und bequemer am Gürtel zu tragen, und hat außerdem in den meisten Fällen wahrscheinlich einen wesentlich besseren Empfang.

Dominic
12.02.2007, 23:33
Hallo,


Ich wüsste nämlich nicht, gegen welches Gesetz da verstoßen würde, wenn der Melder nicht auf Mithören ist...

Nach meiner Ansicht ist auch eine 5-Tonfolge eine Nachricht, die durchs Telekommunikationsgesetz geschützt ist. Der Grundgedanke des TKG ist, dass nur Nachrichten von Personen empfangen werden dürfen, die auch für diese Personen bestimmt sind.

§ 89 Abhörverbot
1.Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.
2.Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden.
3.§ 88 Abs. 4 gilt entsprechend.
4.Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

Bis dann

sound_driver_32
12.02.2007, 23:38
Außerdem ist der FME ein BOS-zugelassenes Empfangsgerät.
Außerdem geht die Gefahr, von einem "Dorfpolizisten" deswegen erwischt zu werden, meiner Meinung nach wohl gegen Null...

Ausserdem muss man das Gerät ja schon genau identifizieren, nicht gleich aufverdacht jeden der was am Gürtel hängen hat was nach FME aussieht kontollieren ;) kann ja auch jemand von ner Wartungsfirma sein die über ein Netz alarmieren z.b Ebos.

Oder es gibt auch übereifrige Kameraden und Führungskräfte die voreilig schlüsse ziehen, is mir selber passiert ich war im Nachbarlandkreis beim MC Donalds stehe an der Kasse den FME am Gürtel kommt einer rein und schaut sich von weiten den FME an liest die 8 draufstehenden Schleifen ab und fragt mich was ich denn mit der KBR Schleife auf den FME mache, ich mich gewundert was er eigentlich von mir will, er hat dann gleich nen zenober gemacht bis ich ihm verklickert habe dass es unsere Zugschleife ist und ich aus nem anderen LKRS komme ;)

Anton
12.02.2007, 23:45
Genau das ist meine Frage: Sind FME mit Monitorbetrieb BOS zulässig oder nicht, also nach TR-BOS und nach TKG, die Paragraphen 88 - 89 Widersprechen dem ja ein wenig ... und wenn ich mir die Möglichkeiten eines Swissphone MKSi anschaue ... also, wie schaut das aus?

sound_driver_32
12.02.2007, 23:52
Genau das ist meine Frage: Sind FME mit Monitorbetrieb BOS zulässig oder nicht, also nach TR-BOS und nach TKG, die Paragraphen 88 - 89 Widersprechen dem ja ein wenig ... und wenn ich mir die Möglichkeiten eines Swissphone MKSi anschaue ... also, wie schaut das aus?

deswegen hat der MKSI ja keine zulassung nach TR BOS.

Allmächtiger
13.02.2007, 00:00
deswegen hat der MKSI ja keine zulassung nach TR BOS.

Die BOS-Zulassung hat der MKSI aber nicht wegen der Mithörmöglichkeit abgenommen bekommen (sonst würde im Prinzip kein einziger Melder BOS-Konform sein), sondern weil er mehrere Kanäle scannen kann und damit nicht die ganze Zeit starr auf einem Kanal ist und man dadurch eine Alarmierung auf dem Heimatkanal nicht mitbekommen könnte.


FME im Mithörbetrieb sind meines Wissens nach generell zulässig, allerdings musst du dazu auch befugt sein, dass du es legal nutzen darfst, und das darf man erst ab KFI/KBI/SFI (was auch immer) aufwärts (und das werden die wenigsten von uns sein).


Der Mannschaft ist diese Funktion eigentlich verboten, selbst der Wehrführung einer einzelnen Wehr.
Wie gesagt, dann halt erst die Führung auf Kreisebene (die halt auch offiziell ein Funkgerät im Auto haben dürfen)

sound_driver_32
13.02.2007, 00:12
Die BOS-Zulassung hat der MKSI aber nicht wegen der Mithörmöglichkeit abgenommen bekommen (sonst würde im Prinzip kein einziger Melder BOS-Konform sein), sondern weil er mehrere Kanäle scannen kann und damit nicht die ganze Zeit starr auf einem Kanal ist und man dadurch eine Alarmierung auf dem Heimatkanal nicht mitbekommen könnte.


FME im Mithörbetrieb sind meines Wissens nach generell zulässig, allerdings musst du dazu auch befugt sein, dass du es legal nutzen darfst, und das darf man erst ab KFI/KBI/SFI (was auch immer) aufwärts (und das werden die wenigsten von uns sein).


Der Mannschaft ist diese Funktion eigentlich verboten, selbst der Wehrführung einer einzelnen Wehr.
Wie gesagt, dann halt erst die Führung auf Kreisebene (die halt auch offiziell ein Funkgerät im Auto haben dürfen)

Ja das meinte ich auch, habe mich nur ein wenig unklar ausgedrückt.
Bei uns haben die Dienstgrade die Mithörfunktion drauf, und der rest hat den FME geschlossen programmiert, auch private dürfen nicht freigschalten sein.

Anton
13.02.2007, 00:47
Nur, wie verhalte ich mich, als Einheitsführer, wenn Kameraden sich selbst FME zulegen und diese offen sind???

hänschenklein
13.02.2007, 01:33
scanner am gürtel oh man ! ich hab noch viel mehr am gürtel!

links am gürtel ne 4m antenne, rechts am gürtel ne 2m antenne, vorne an meiner gürtelschnalle nen frontblitzer, aufm rücken nen blaulichtbalken drauf geschnallt und ich trag immer nen laptop zum decodieren mit mir rum.

... bitte welcher idiot rennt schon mit nem scanner am gürtel durch die gegend! wenn ich sowas sehen würd müsst ich lachen. das ist ja mal lächerlich hoch drei.

aber so geschichten hört man auch von frisch gebackenen amateurfunkern, die auch ständig ihr fug am gürtel tragen nur damit das jeder sehen kann -.-

sound_driver_32
13.02.2007, 08:40
Nur, wie verhalte ich mich, als Einheitsführer, wenn Kameraden sich selbst FME zulegen und diese offen sind???

ganz einfach per Dienstanweisung untersagen, mit der Begründung dass der Dienstlich erforderliche FME gestellt wurde und daher kein Bedarf für einen privaten FME besteht.

Wenn die Wehr keine FME hat und nur über Sirene alarmiert wird, und dieses auch ausreicht um die erforderliche Manschaftsstärke zu erreichen, kann so eine Regelung sicher für den einen oder anderen Demotivierend sein.
Andererseits könnte man auch gleichzeitig den Kameraden unterschreiben lassen, dass der FME privat ist und nichts mit der einheit zu tun hat, somit ist der Einheitsführer nicht greifbar wenn es mal zu ner beschwerde kommt. Hinterher wird noch behauptet er habe sich den FME privat beschafft aber im Auftrag der Einheit.

Ebi
13.02.2007, 08:57
Wobei die eigentliche Frage doch noch nicht geklärt ist:

Wozu und aus welchem Grund sollte eine Privat Person überhaupt alarmiert werden ?
e.

sound_driver_32
13.02.2007, 09:02
Wobei die eigentliche Frage doch noch nicht geklärt ist:

Wozu und aus welchem Grund sollte eine Privat Person überhaupt alarmiert werden ?
e.

eigentlich aus gar keinem Grund. Das einzigste wo man als Privatperson zwangsläufig alarmiert wird ist mit der Sirene ;) Aber in kleinen Dörfer bräuchte man eh keine Sirene wenn man nen gutfunktionierenden wie man in Bayern sagt ALTWEIBERFUNK hat ;)

tower911
13.02.2007, 09:28
Wobei die eigentliche Frage doch noch nicht geklärt ist:

Wozu und aus welchem Grund sollte eine Privat Person überhaupt alarmiert werden ?
e.


Ich glaube der Threadersteller meinte nicht, das die Privatperson eine eigene Schleife kriegen soll, sondern sich selber einen FME gekauft hat und dort die Schleifen der dortigen Feuerwehr drauf programmiert hat (die Person ist aber in keiner HiOrg oder hat auch nichts im entferntesten damit zu tun) . Und jetzt jetzt möchte er wissen gegen welchen Paragraphen das Verstößt. Wobei er ausdrücklich sagt das man mit dem Melder nicht Funk mithören kann, sondern der FME nur piept bei ein einer Alarmierung.
Also kurz um, welcher Paragraph verbietet das reine dekodieren (nicht mithören von Funk) von Schleifen der BOS ?
So hab ich die Frage verstanden.

²reaD
13.02.2007, 09:29
scanner am gürtel oh man ! ich hab noch viel mehr am gürtel!

links am gürtel ne 4m antenne, rechts am gürtel ne 2m antenne, vorne an meiner gürtelschnalle nen frontblitzer, aufm rücken nen blaulichtbalken drauf geschnallt und ich trag immer nen laptop zum decodieren mit mir rum.

[...]
muha, das fand ich jetzt zu nice xD

tower911
13.02.2007, 09:36
ich will hänschenklein auch mal treffen. Lachen soll gesund sein :-)

Hänschenklein kann ich dich vielleicht auch mal für einen Kameradschaftsabend buchen ?

Marco112
13.02.2007, 09:41
Ich habs grad erst gelesen und ich hab immer noch net kapiert was ein Zivilist jetzt eigentlich mit den melder will? Und wer den warum alarmieren soll?

tower911
13.02.2007, 10:11
Les nochmal meinen vorletzten thread um 9.28 Uhr.

Marco112
13.02.2007, 13:05
Soweit is klar - aber trotzdem, warum soll eine Privatperson sowas wollen? Das bringt dem doch dann nix? Oder will der dann hingehen und gaffen? Und wenn der nicht mithört weiß er doch ertmal nur dass was los ist, aber nicht was und wo? Wozu soll das denn dann gut sein? Abgesehen mal davon daß ich zwar nihct weis wo das steht, aber verboten ist das sicher genaus wie Abhören vom Gesprochenen...

hannibal
13.02.2007, 15:07
Wie schaut es denn aus wenn die Stadt z.B den Störungsdienst, Rufbereitschaft, Winterdienst oder sonst was über BOS alarmieren lässt

Dabei sind die Melder nicht freigeschaltet

tower911
13.02.2007, 15:09
Was da eine Privatperson mit will ? Das gleiche was ne Privatperson mit nem Scanner will.

Und warum er nur alarmiertwerden will und incht mithören was weiss ich. Die Frage, wenn ich das richtig verstanden hab, war doch nur gegen welchen Paragraphen er damit verstößt.

tower911
13.02.2007, 15:12
Wie schaut es denn aus wenn die Stadt z.B den Störungsdienst, Rufbereitschaft, Winterdienst oder sonst was über BOS alarmieren lässt

Dabei sind die Melder nicht freigeschaltet



Welche Stadt alarmiert ihren Winterdienst oder ähnliches über BOS ?
Ich glaube nicht das Winterdienst der BOS angehört. Oder ich hab irgendwas verpasst. Es sei denn die Feuerwehr ist für den Winterdiet zuständig...

Ebi
13.02.2007, 15:19
In den BOS Funkrichtlinien steht klipp und klar drin wer zu den Berechtigten des BOS-Funks gehört.
e.

hänschenklein
13.02.2007, 15:40
ich will hänschenklein auch mal treffen. Lachen soll gesund sein :-)

Hänschenklein kann ich dich vielleicht auch mal für einen Kameradschaftsabend buchen ?

für vorträge aufm kameradschaftsabend hab ich mich bei uns bisher auch immer zurück gehalten :D

alarma
13.02.2007, 17:33
Ideen warum ein Privatmann / Zivilist sich einen Melder beschafft, könnten ganz unterschiedlich sein.
Beispiele:
- Familienmitglied ist in einer BOS -> will wissen ob Einsatz ist um mit dem Mittagessen zu warten
- Angestellte sind in einer BOS -> will wissen warum der Bau nicht fertig wird
- Schlechte Erfahrung -> will wissen wann die "Bekloppten" wieder mit 100 durch die Spielstraße fliegen
- Sammler will nur sein neuestes Spielzeug mit sich herum tragen
- Verrückter Funk"amateur" will auf einem BOS Kanal eine Kleine Personenrufanlage aufbauen ("is' ja nicht genutzt der Kanal")
- Funkfachhändler probiert einen "Zeitweise-Fehler" im Realbetrieb
- Fotograf will informiert sein
- Will auch in den Genuss von BOS-Rabatten kommen daher ein "Fake-Melder"
- Ehemaliger BOS'ler ist neugierig
- Ehemaliger BOS'ler ist neugierig und hat seinen privat beschafften Melder behalten
- Brandstifter will wissen ob der Anruf bei der Leitstelle eingegangen ist

auf wen sich jetzt die Frage bezieht ist ja bislang nicht erzählt worden.
Daher KANN es sein das der Melder legal ist !
<small>z.b. - Funkfachhändler probiert einen "Zeitweise-Fehler" im Realbetrieb</small>
also entweder mehr Input lieber "zynk" oder mit vagen und teils absurden Ideen vorlieb nehmen !!

Andreas 53/01
13.02.2007, 18:01
I
- Will auch in den Genuss von BOS-Rabatten kommen daher ein "Fake-Melder"


Hallo !

Was für "BOS-Rabatte"?!

firefighteropp
13.02.2007, 18:05
Hallo !

Was für "BOS-Rabatte"?!
Mc Doof 7%
Burger King 15%

hannibal
13.02.2007, 18:06
Bei BK gibt 30 %

Beim Dönermann eine Cola für nix

Bei Macces wird mal eine extra Kasse aufgemacht oder mal einen Burger

Witzige Anekdote

Ein Bekannter von der RW bestellte mit seiner Sippe sehr reichlich. Als es ums bezahlen ging erwähnte er das er beim Kreuz arbeite und nun den Rabatt einfordere. Er war anschliessend um die Erfahrung reicher das es den Rabatt nur im Dienst gibt

Fabpicard
13.02.2007, 20:19
Und warum er nur alarmiertwerden will und incht mithören was weiss ich. Die Frage, wenn ich das richtig verstanden hab, war doch nur gegen welchen Paragraphen er damit verstößt.

Und diese Frage wurde ja wohl schon gestern um 23:33 von "Dominic" beantwortet...

Also TKG § 89 Abhörverbot

MfG Fabsi

hänschenklein
13.02.2007, 20:43
15% / 30% bei BK? lol??

ich bekomm da nur 10???

sound_driver_32
13.02.2007, 20:45
15% / 30% bei BK? lol??

ich bekomm da nur 10???

Nach nem Brand einer Schreinerei der die ganze Nacht gedauert hat schnell am vormittag unter den Nachlöscharbeiten jemanden zum MC Donalds beim Autohof geschickt, da gabs dann 100% rabatt böhse zungen behaupten immer noch weil ihre Einsatzkleidung und danach das ganze Lokal nach Rauch gestunken hat wollten sie sie schnell wieder los werden

hänschenklein
13.02.2007, 20:47
Nach nem Brand einer Schreinerein mitten in der Nacht schnell am vormittag unter den Nachlöscharbeiten jemandne zum MC Donalds beim Autohof geschickt das war umsonst ;)

jo gabs hier nach nem großbrand auchmal. bei bk alles gratis. naja aber regulär mehr als 10% nie bekommen!

alarma
13.02.2007, 23:58
Bei uns in Lübeck sind mir bekannt:
0,0% McD
10% BK (in Uniform/Dienstkleidung/Am Drive im Dienstfahrzeug)

und GROSSER LACHER:
zwischen 10 und 50 % bei der Discothek ABACO nach vorlage der JULEICA (Jugendwart etc.)
Das allerdings in 'zivil' und je nach Abendmotto Unterschiedlich.

:-P

Florian Feuerbaer
14.02.2007, 11:17
Kauf dir ein leeres Gehäuse re 228 oder 229 und dann ist es gut. Du hast deinen komischen "Prozente-Abzock-Melder" und verstößt gegen kein Gesetz (außer Betrug? ;)

hannibal
14.02.2007, 11:26
Ist kein Betrug
wenn du an die Theke gehst und sagst das du was auch immer willst und dann sagt die Saftschubse macht X-10% dann ist das net dein Problem

Schwaneweder
14.02.2007, 11:37
Darauf steht sogar eine saftige Geldstrafe nur so am Rande!

DG3YCS
14.02.2007, 11:46
Darauf steht sogar eine saftige Geldstrafe nur so am Rande!
Aufgrund welcher Verordnung/Gesetz bitte???
Alle Preise/Rabatte sind frei verhandelbar!
Nur Preisdumping und wucher ist verboten!
Alles dazwischen ist OK.

Man könnte höchsten etwas wg. Ungleichbehandlung versuchen zu Konstruieren...
Aber das halte ich auch für unmöglich, dann dürfte es keinen B-Tarif bei Versicherungen, keine Freihfarten im ÖPNV für Pol. in Uniform (auch ausserhalb der Dienstzeit, zb. nach Dienstende auf dem Heimweg!) usw. mehr geben.

Gruß
Carsten

SEG-Betreuung
14.02.2007, 11:54
wie wäre es mit:

"Erschleichung von Vorteilen"

Fabpicard
14.02.2007, 12:08
Oder Vorteilnahme...

Oder Täuschung....

^^

Aber ich denke, DASS zu klären ist sache der Staatsanwälte die sich damit dann beschäftigen werden... Unsere Aufgabe wurde erfüllt..

MfG Fabsi

Freakmaster
14.02.2007, 14:54
Hab schon öfter gelesen, dass bei manchen Feuerwehren Fährunternehmer mitalarmiert werden, z.T. über extra Schleife, damit sie ihre Fähren der Feuerwehr zur Verfügugn stellen können.

Den wird aber dann nicht der Fährfahrer selbst sich den Melder zulegen sondern die Komune zahlt ;)

Allmächtiger
14.02.2007, 16:44
Schon, aber wird er dadurch rechtlich einwandfrei zum BOS-Angehörigen?

Ich denke das läuft dann über Ausnahmegenehmigung und er muss ebenfalls den Vordruck unterschreiben, nix weiterzusagen usw, den wir allen unterschrieben haben ^^

akkonsaarland
14.02.2007, 17:04
oder er wird offiziell feuerwehrmann aber von allem freigestellt

Dominic
15.02.2007, 00:34
Hallo,
hab ja schon in einem anderen Beitrag geschrieben, wie ich die Rechtslage sehe.
Es ist vollkommen egal, ob der Eigentümer/Nutzer eines DME/FME Angehöriger der BOS ist, oder nicht. Faktisch ist die Beschaffung und der Besitz eines Empfangsgerätes ja auch nicht verboten.
Entscheidend ist nur, um der Nutzer diese Geräte nutzen darf bzw. die Nachrichten die er beim Betrieb des Gerätes empfängt für ihn bestimmt sind, vollkommen ungeachtet ob es sich bei der Nachricht um eine Text- oder Sprachnachricht handelt, oder wie in diesem Falle nur eine Tonfolge ausgewertet wird.

Melder für nicht BOS-Angehörige wie Stadtwerke, Energieversorger etc. die von den Feuer- und Rettungsleitstellen ausgelöst werden können, sind doch schon ewig und drei Tage nichts besonderes und vollkommen legitim, da deren Nutzer nach TKG berechtigt sind, die für sie bestimmten Nachrichten zu empfangen.

Bis dann

Dominic

pageboylover
22.02.2007, 14:42
Very nice.

Eigentlich war es mal so das jeder FME damals bei der REGTP einegtragen werden musste.

Wenn man es genau genommen hätte, sollte damals auch ein jeder die Zulassungsurkunde mit sich führen. Was natürlcih keiner gemacht hatt.

Nun ist das im FME bereich ja weggefallen somit kann auch wieder hinz und kunz ohne Probleme so ein Gerät kaufen.

Meiner Ansicht wäre es besser gewessen das nur ein bestimmter Personenkreis solche Geräte kaufen kann (Funkwart SBI KBI Landrat)

In jedem Fall ist der Mithörbetrieb untersagt. Auch für Zug und Gruppenführer ganz klar, außer KBI und seine stellvertreter hat da keiner mitzuhören.

In Hessen ist zusätlich ein 4m Handfunkgerät verboten und darf nur mit Sondergenehmigung genutzt werden (KBI).

Mal ein Fall rausgepikt:
In einem Rundschreiben an alle Feuerwehr-Kräfte, Kommandanten und Notfallseelsorger berichtete
Kreisbrandrat Spiller vor kurzem, dass es in jüngster Zeit wieder vermehrt „Probleme mit offenen
Funkweckern“ bei aktiven Feuerwehr-Kollegen gegeben habe - und zwar mit solchen Meldeempfängern, die
auf „Mithörschaltung“ gestellt werden können. „Der Funkverkehr der BOS (Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben; d. Red.) ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und hier liegt das Problem“, so
Spiller. Deshalb müssten ab sofort bei allen Feuerwehr im Landkreis alle Meldeempfänger so umgerüstet
werden oder sein, dass keine Mithörstellung geschaltet werden kann. Ausnahme seien Führungskräfte wie
Kreisbrandmeister, -inspektoren sowie Kommandanten und Stellvertreter der Stützpunkt-Feuerwehren.

Alexander Stempfle, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen, glaubt, dass es sich nicht
vermeiden lasse, dass Dritte Teile des Funkverkehrs mithören. „Wenn ich in der Arbeit sitze und einen
Einsatz bekomme, dann muss ich meinem Chef sagen, wenn ich plötzlich weg muss“, so der 33-Jährige. Und
wenn die Polizei, die in der Regel die Feuerwehren im Landkreis alarmiert, auf ihre Durchsage, die nach
dem Signalton des Meldeempfängers ertönt, verzichtet? „Das wäre eine Möglichkeit. Aber dann weiß ich
nicht, was auf mich zukommt: Der Einsatz kann lediglich eine kleine Ölspur sein, dann pressiert es
nicht. In solchen Fällen reicht auch eine kleine Mannschaft. Bei einem Brand sieht es anders aus. Oder
es ist ein schwerer Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person - auch dann zählt jede Sekunde.“

Der Feuerwehrmann könne sich auf der Anfahrt zum Gerätehaus bereits gedanklich auf seine Aufgaben
vorbereiten, wenn er die Einsatzart kennt. Außerdem würde bei den Funkweckern täglich um 18.30 Uhr ein
Probealarm ausgelöst, am Samstag sogar zweimal. Stempfle: „Es kam schon oft vor, dass zu dieser Zeit
ein echter Alarm auflief. Deshalb ist die Durchsage wichtig.“

Der Kommandant hat sich bereits an Bürgermeister Hans Klement gewandt und wird diese Woche auch noch
einen Brief an ihn verfassen. Auch das Landratsamt als Funkverkehrsbetreiber werde eingeschaltet.
„Dieses Problem muss geklärt werden. Es betrifft alle Feuerwehren.“ Sollten tatsächlich die 50
Meldeempfänger der Ichenhauser Wehr eingesammelt werden, müssten die Helfer per Sirene - oder per
Telefon, wie im Fall des angegliederten ABC-Zuges - alarmiert werden. Im vergangenen Jahr rückte die
Ichenhauser Wehr zu 100 Einsätzen aus.

Für Peter Maier, Chef der Polizeiinspektion (PI) Günzburg, gibt es klare Regeln und Grenzen. „Man muss
auch von den Ehrenamtlichen erwarten können, dass sie mit den Informationen, die sie über Funk
bekommen, sorgsam umgehen, die Verschwiegenheitspflicht, den Daten- und Persönlichkeitsschutz
einhalten. Dann gibt es keine Probleme.“ Im Bereich der PI Günzburg habe es in den vergangenen beiden
Jahren etwa ein halbes Dutzend Fälle gegeben, die nicht in Ordnung gewesen seien, obwohl die Mitglieder
der Wehren regelmäßig belehrt würden. Laut Maier ist die Tatsache, dass Dritte zufällig am Funk
mithören, wenn die Polizei an die Feuerwehr Auftrag und Ort eines Einsatzes durchgibt, „kein Verstoß“.
Und Führungskräfte, die einen „offenen Funkwecker“ besitzen, also den gesamten Funkverkehr mithören
können, müssten nach der Alarmierung eben auf leise oder stumm schalten.

§ 89 TKG (Auszug)
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für
den Betreiber der Funkanlage............bestimmt sind, abgehört werden.

§ 148 TKG (Auszug)
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört
oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt

Der Betreiber ist hier aber die Stadt und nicht die Person die den FME im Besitz hat.

akkonsaarland
22.02.2007, 15:13
ich find der bericht zeigt die kleinkariertheit der feuerwehrverbände

nicht das ich hier für das mithören plädiere, aber allein der begriff funkwecker

WernerG
22.02.2007, 18:33
ich find der bericht zeigt die kleinkariertheit der feuerwehrverbände



Was bitteschön haben denn die "Feuerwehrverbände" mit diesem Thread zu tun???????

Kannst du überhaupt zwischen den "Verbänden" (als Interessenvertreter....quasi: "Gewerkschaften" der Mitglieder) und den "Feuerwehren" (als BOS) unterscheiden????????????

akkonsaarland
22.02.2007, 18:43
ok

hab mich falsch ausgedrückt

es zeigt die kleinkariertheit der feuerwehren

WernerG
22.02.2007, 18:47
Vielleicht auch nur die (angebliche) "Kleinkariertheit" mancher Führungskräfte ?!?!?!? ;-)
Aber es kann auch sein, dass eben regional diese FME noch "so" "heißen" ?!?!