PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BOS Schleifen - Frage - veröffentlichen



Funker500
12.02.2007, 15:55
HI,

da ja die Schleifen der BOS leider von der Seite entfernt wurden habe ich nur mal schnell eine Frage:
Ist es eigentlich erlaubt, die Schleifen der BOS im Internet zu veröffentliche?

mfg

Skyfire 4S
12.02.2007, 16:01
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke, das es nicht erlaubt ist,
da die Schleifen usw. sonst nicht offline gegangen wären.

firefighteropp
12.02.2007, 16:06
Sie sind offline weil Daniel sich Ärger ersparen will.Wenn der Webmaster gerne Ärger hat na dann viel Spaß.

Gruß firefighteropp

Florian Düren
12.02.2007, 16:07
Man könnte sagen das es Rechtlich gesehen in der Tat Verboten ist, daher gibt es hier und auf meiner Seite keinerlei Codes mehr zum Download.

Aber das Leben besteht ja nicht nur aus 5 Tone Folgen :-)

Ebi
12.02.2007, 16:41
Ich möchte nochmal auf den Beitrag von Carsten verweisen:
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showpost.php?p=120518&postcount=15

e.

Funker500
12.02.2007, 19:09
Daraus schließe ich, dass es erlaubt ist!

Ebi
12.02.2007, 19:12
Gehörst du einer BOS an ?
e.

AkkonHaLand
12.02.2007, 19:26
Klare Antwort:
JA, es ist erlaubt die 5-Tone-Codes zu "veröffentlichen". "Veröffentlichen" in Anführungszeichen, da die Codes allesamt bereits von offizieller Stelle (Lst, Kreis, ...) veröffentlicht sind!

Der einzige Grund, warum die Codes (u.A hier) nicht mehr auf verschiedenen Seiten zu finden sind:

Einige übereifrige und leider auch unwissende (nur weil einer Ortsbrandmeister oder Leitstellen-Disponent ist, ist er nicht auch gleich fachkundig!) Personen starten ständig Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen "illegalen Veröffentlichen von "Staatsgeheimnissen" " gegen die Betreiber der Pages. Auch die Staatsanwaltschaft beginnt die Ermittlungen wegen eines Anfangsverdacht und sachlicher Unkenntnis erstmal, verwirft die Ermittlungen aber regelmäßig und eröffnet kein Verfahren, da weder eine Straftat und noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Das bringt viel ärgerlichen Stress und leider auch finanzielle Aufwendungen mit sich, da die Rechtschutzversicherungen immer nur bei Freisprüchen und nicht bei "es wurde garkein Verfahren eröffnet" zahlen (siehe auch den Spendenaufruf), so dass die Betreiber der Pages langsam so genervt sind, dass sie die Codes runternehmen.

Funker500
12.02.2007, 19:39
Gehörst du einer BOS an ?
e.

Natürlich! Das hat jedoch nichts mit meiner Frage zu tun!

Ebi
12.02.2007, 20:18
Natürlich! Das hat jedoch nichts mit meiner Frage zu tun!
Doch, sogar erheblich. Du hast offensichtlich Carstens Beitrag nicht richtig gelesen.
---
Wen nun ein Angehöriger der BOS, egal ob HA oder EA nun ungenehmigt Informationen veröffentlicht die ihm Dienstlich zur verfügung gestellt worden sind, begibt er sich absolut aufs Glatteis.
--
Wer also dienstlich Zugang zu solchen Informationen hat, sollte sich stets sehr bedekt halten und diese zb. keinesfalls öffentlich im Forum zum Tausch anbieten, am besten noch mit dem Zusatz "Ist ja erlaubt", dies könnte evtl noch eine Aufforderung zu einer Straftat sein! Zumindest ist es eine ziemliche dummheit und reißt unbedarfte Kollegen evtl. noch mit rein.
---
Aber da wir hier alle keine Richter sind... und die entscheiden letztendlich -- musst du selbst wissen, was du tust..

e.

Pcman
13.02.2007, 09:19
Ich frage mich manchmal, warum soviel Interesse an die Veröffentlichung von Schleifen und RICs besteht? Wozu sollte man diese für Jedermann zugänglich machen? Recht hin oder her - selbst wenn es erlaubt wäre macht es doch keinen Sinn. Wer das braucht, kann es sich bei den dafür Zuständigen besorgen. Ich halte es sowieso für gefährlich, denn wie oft wurden Einsatzkräfte durch übereifrige Bastler mutwillig oder unabsichtlich alarmiert.

Nochmal was zu Funkkennungen. Bei uns im Kreis findet man bei allen Einsatzfahrzeugen den Funkkenner an der Windschutzscheibe. Ein eifriger Schüler ist von Wache zu Wache gefahren und hat sich nach und nach alle aufgeschrieben und eine schöne Liste im Internet veröffentlicht. Der Kreis hatte keine Chance, das zu unterbinden, denn mit dem Anbringen des Kenners an die Fahrzeugscheiben sind diese öffentlich zugänglich!
Also auch mit dem Anbringen des Kenners an Scheiben sollte man das Für und Wider abwägen :-)

DG3YCS
13.02.2007, 14:41
Nochmal was zu Funkkennungen. Bei uns im Kreis findet man bei allen Einsatzfahrzeugen den Funkkenner an der Windschutzscheibe. Ein eifriger Schüler ist von Wache zu Wache gefahren und hat sich nach und nach alle aufgeschrieben und eine schöne Liste im Internet veröffentlicht. Der Kreis hatte keine Chance, das zu unterbinden, denn mit dem Anbringen des Kenners an die Fahrzeugscheiben sind diese öffentlich zugänglich!
Also auch mit dem Anbringen des Kenners an Scheiben sollte man das Für und Wider abwägen :-)

Hallo,

Wieso??? Ich kann mir, im gegensatz zu den 5Tonfolgen usw, bei den nichtpolizeilichen BOS nun wirklich keinerlei Szenario vorstellen, wo es auch nur Ansatzweise schädlich währe, wenn die taktischen Funkrufnamen öffentlich bekannt sind!

Und selbst die mir einfallenden Beispiele bei den Polizeilichen BOS sind doch eher konstruiert...

Nichtsdestotrotz währe es zb. ohne Genehmigung der zuständigen Stelle natürlich auch nicht Legal die Funkrufnamen einfach von einer offiziellen Liste abzutippen und in I-Net zu stellen!

Im übrigen braucht heute auch keiner mehr von Wache zu Wache zu Fahren.
Wenn ich soetwas machen wollte, würde ich mich einfach auf den Hompages der FW´en umsehen, zu 99% findet man da die FRN angegeben und darf diese dann auch weitergeben...
Aber Nochmal: Wo soll bei den FRN der Schaden liegen???

Zu den Tonfolgen usw:
Ersteinmal ist die Veröffentlichung dieser Angaben an sich noch keine Straftat.
Allerdings wird geprüft werden woher du diese Informationen hast!
Hast du diese dienstlich erhalten, so hast du Dienstgeheimnisse verraten und das ist Strafbar!

Hast du diese durch Auswerten mit Scanner selbst ermittelt - Strafbar!

Hat dir ein Freund, der diese Infos dienstlich hat, dir die zugesteckt, so ist das für dich kein Problem, aber für deinen Freund, wenn du evtl als Zeuge/Beschuldigter vernommen wirst.

Hast du diese Infos aus einer anderen (öffentlichen) Quelle einfach 1-1 abgetippt, so hast du evtl. eine Urheberrechtsverletzung begangen... Strafbar!

Und hier liegt das Problem...
Es ist einfach nicht pauschal zu sagen ob es Strafbar ist oder nicht. Mir fallen aber wesentlich mehr Umstände ein, in denen es Strafbar ist, als Umstände unter denen es Problemlos ist. Darüberhinaus bietet das Veröffentlichen von 5Tonfolgen usw. ein viel! höheres Schadpotential als die reinen FRN!
Ausserdem muss ja ganz klar gesagt werden, das 5Tonfolgen schon eine viel internere Sache sind als irgendwelche FRN, denn normalerweise ist der Kreis derjenigen der sie alle kennt GANZ KLEIN!

Und nicht zuletzt: Auch wenn das Veröffentlichen nun für dich, warum auch immer, LEGAL ist, heisst das nicht das du keine Probleme bekommen kannst!
Wie hier auch geschehen kann jemand dem das ganze nicht in dem Kram passt trotzdem eine Anzeige schreiben. Und dann sind es nur die wenigsten die dann entweder die Muße und ausreichende Rechtssicherheit haben haben es ersteinmal ohne Anwalt durchzustehen bis zur Einstellung. Oder wenn sie einen Anwalt haben gegen die Einstellung vorzugehen um einen Prozess (gegen sich selbst!) zu erzwingen (Möglich!) um nach dem Freispruch seine Auslagen ersetzt zu bekommen! Der Großteil wird die Einstellung zur Kenntnis nehmen und in den Sauren Apfel der Zahlung des Anwalts aus eigener Tasche beißen!


Achja: Auch der Fall hier im Forum hätte noch weiter gehen können!
Wenn Daniel in diesen Fällen nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge vernommen worden währe, hätte er auf richterliche Anordnung die Verbindungsdaten herausgeben MÜSSEN. Und er hätte dieses -Auf richterliche Anordnung- auch getan, wie er schon des öfteren geschrieben hat. Denn wie er sagt ist es ja Sache des USERS wenn dieser sich um Kopf und Kragen schreibt und dafür will er nicht den Kopf hinhalten!
Nur die FREIWILLIGE Zusammenarbeit lehnt er ab.
Allerdings ist dieses auch das einzig vernünftige und ich würde genauso handeln, wenn man die negativen Folgen es nichtbefolgens einer solchen Anordnung bedenkt!

Wenn die Verbindungsdaten nun bei einer solchen Zeugenvernehmung in die Hände der Staatsanwaltschaft gekommen währen, dann hätte man ganz leicht die einzelnen User ermitteln können, die RICS und Tonfolgen hochgeladen haben. Nun währen diese vernommen worden um den Ursprung der Information zu klären. Irgendwann währe man am ende der Kette angekommen und wie heißt es so schön: Den letzten beißen die Hunde!!!

Dieses nur mal so zum NAchdenken, an alle die immer noch Ihre RICS und Tonfolgen veröffentlichen wollen !

Gruß
Carsten

F64098
13.02.2007, 15:59
Hallo,

Wieso??? Ich kann mir, im gegensatz zu den 5Tonfolgen usw, bei den nichtpolizeilichen BOS nun wirklich keinerlei Szenario vorstellen, wo es auch nur Ansatzweise schädlich währe, wenn die taktischen Funkrufnamen öffentlich bekannt sind!


http://groups.google.de/group/de.alt.radio-scanner/browse_thread/thread/6112b38b717859f6/de5d312ca39fc332?

Manchmal hat man als Normalbürger eben doch ein ,mehr oder minder großes, Defizit an Vorstellungskraft...


;-)

Frank