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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Sicherheitsdienst" mit SoSi



fwmorpheus
02.02.2007, 18:15
Hallo,

es ist mir jetzt öfters aufgefallen, dass in unserer Gegend ein ganz bestimmter Sicherheitsdienst seine Fahrzeuge mit blauen Kennleuchten ausgestattet hat, obwohl er definitiv KEINE polizeilichen Aufgaben erfüllen darf (Darf ja nur die Polizei selbst).

Weiß jemand, wie man das begründen kann und ob man, falls man von solch einem Fahrzeug genötigt wird, gesetzlich irgendeine Chance hat was zu ändern?

Gruß

hannibal
02.02.2007, 18:17
Die Disskusion hatten wir neulich hier (frag net wo) und da wurde ein Bild von einem SD veröffentlicht wo sich rausstellte das es keine Blaulichter waren sondern nur blaue Kappen ohne Innenleben

fwmorpheus
02.02.2007, 18:18
Es sind definitiv blaue Dinger mit innenleben, da ich diese schon mehrfach in Aktion gesehen habe.

Florian Feuerbaer
02.02.2007, 18:20
Wenn es richtige private sind hab ich die frage ob die nur auf privatem Gelände fahren?

fwmorpheus
02.02.2007, 18:22
Nee, die fahren im öffentlichen Verkehrsraum damit rum und machen einen auf äusserst wichtig.

hannibal
02.02.2007, 18:25
Die Frage ist was die machen
wenn die Entstördienst für ein Energieversorger / Verkehrsunternehmen machen wäre es was anderes

bei uns gab es ein Taxiunternehmen mit SOSI, für Bluttransporte

fwmorpheus
02.02.2007, 18:33
Die machen nix besonderes, ausser ihrem Gebäude-/Personenschutz, "Hausnotruf" (im Sinne von "Da steht ein fremder Mann vor der Tür") und detektivischen Aufgaben.

Allerdings ist auf der Homepage "Verkerskontrollen" angegeben, was aber nicht sein darf, da VK's nur der Polizei vorenthalten sind und diese solche Aufgaben max. an eine lokale Polizeibehörde (Ordnungsamt, Vollzugsdienst) abgeben kann (wegen Datenschutz uswusf.)

Ebi
02.02.2007, 18:34
Diese Firmen fahren ja nicht inkognito :-)
Dann gib mal den Namen der Firma hier bekannt.
e.

fwmorpheus
02.02.2007, 18:37
Es handelt sich dabei um "Dr. Higazi" aus Speyer

Alex22
02.02.2007, 19:06
Allerdings ist auf der Homepage "Verkerskontrollen" angegeben,


Also ich lese Verkehrsüberwachung unter anderem Geschwindigkeitsmessungen und wenn die Komune das abgegeben hat dürfen die das auch.

Florian Feuerbaer
02.02.2007, 19:17
Mich würd ja mal interessieren wie und was mit "Bewerberüberprüfungen" gemeint ist, was da überprüft wird und wie.....aber das is ja nen anderes Thema,

Auf der Hp ist der blaue teil des Balken doch abgedeckt!?

überhose
02.02.2007, 19:20
Die ganze Homepage macht auf mich nicht unbedingt den seriösesten Eindruck. Vor allem sind bei dem auf der Homepage gezeigten Fahrzeug keine Blaulichter erkennbar (weiße Kappen), und die angebotenen "Serviceleistungen" geben auch keinerlei Anhaltspunkt, warum die mit Blaulicht ausgestattet sein sollten.

Florian Feuerbaer
02.02.2007, 19:22
Die ganze Homepage macht auf mich nicht unbedingt den seriösesten Eindruck. Vor allem sind bei dem auf der Homepage gezeigten Fahrzeug keine Blaulichter erkennbar (weiße Kappen), und die angebotenen "Serviceleistungen" geben auch keinerlei Anhaltspunkt, warum die mit Blaulicht ausgestattet sein sollten.

Damit man beim beobachten/spionieren nicht so auffällt? ;-)

überhose
02.02.2007, 19:27
Damit man beim beobachten/spionieren nicht so auffällt? ;-)
Das würde die Abdeckung der Blaulichter natürlich erklären...

Die Firma scheint wohl doch den Ruf einer seriösen Detektei zu haben, hier ein Artikel über den Boss: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,1807281,00.html

fwmorpheus
02.02.2007, 19:35
Es gibt 2 Sorten von Fahrzeugen:

a) Die mit den weißen Kappen und nix drunter
b) Die mit den blauen Kappen und Blitz drunter

Die meisten Fahrzeuge sehen so aus, wie im Bild auf der HP

firefighteropp
02.02.2007, 19:45
(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.

StVZO §70 Ausnahmen

Meiner Meinung nach kannste die auslachen wenn die mit SoSi kommen.Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die sowas genehmigt bekommen.Und falls sie doch mit SoSi fahren wärs bestimmt ne Nötigung.

Gruß firefighteropp

fwmorpheus
02.02.2007, 20:02
SoSi heißt in diesem Fall nur Kennleuchte, da mir Fahrzeuge, welche nur mit Blaulicht als einziges Sondersignal fahren sowieso am Allerwertesten vorbeigehen.
Wenn aber der Fahrer meint, er dürfte deswegen schneller fahren und Abstände nicht einhalten zu müssen, ist das definitiv Nötigung (wurde auch schon festgestellt).
Es geht hier aber nicht um Nötigung, sondern um generelles Vorhandensein der Anlage.
Außerdem ist mir der Paragraphendschungel sehr wohl bekannt und muss nicht ein jedem 3. Beitrag wiederholt werden.

telemanne
03.02.2007, 16:35
Nach der StVZO würde schon die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für eine SoSi-Anlage bestehen. Nach § 70 (1) Nr. 1 StVZO kann die zuständige höhere Verwaltungsbehörde eine Ausnahme von § 52 StVZO (Blaulicht) erteilen.

ANGENOMMEN der komische Sicherheitsdienst hätte so eine Ausnahmegenehmigung könnte er unter Verwendung von Blaulicht und Martinshorn WEGERECHT in Anspruch nehmen. Aber kein Sonderrecht aus § 35 StVO. Die Folge von seinem Wegerecht ist, dass jeder VT freie Bahn zu schaffen hat. Punkt. Ob dir das als VT passt oder nicht oder du anzweifelst, dass der rechtmäßig mit SoSi fährt, ist egal. Du musst Platz machen, auch wenn derjenige das SoSi rechtswidrig verwendet. Anderfalls begehst du eine Owi, weil du nicht Platz gemacht hast. Also immer schön auf die Seite gehen wenn die bekloppten mit Blau kommen ;-)

maynardkeenan
03.02.2007, 17:00
was mir zu dem thema einfällt:

Auf einer Tanke aufm Weg in den Snowboard-urlaub hab ich im Laden ein Blaulicht mit anschluss zum Zigarettenanzünder gesehen ... für 10 Euro zu haben. War wahrscheinlich so ein Gag atrikel. Aber trotzdem war es ein funktionstüchtiges Gerät, haben extra gefragt.
Hab mich schon schwer gewundert warum die sowas verkaufen . Ist das für die nicht rechtswidrig? Da kann sich das ja jeder idiot mal so eben ein Blaulicht holen in dem Glauben das er dann gegen alle StVO Regeln über die Autobahn heizen kann.

mfg
gfm

Florian Feuerbaer
03.02.2007, 18:21
Nein es ist nicht rechtswidrig! Jeder kann die ja auch so kaufen, egal ob an der Tankstelle an de BAB oder im Shop im www oder bei Ebay....

fwmorpheus
03.02.2007, 23:16
Habe ich nicht schon oben erwähnt, dass es in dieser Diskussion nicht ums MARTINSHORN geht sondern ums BLAULICHT?

Und Fahrzeuge, welche nur mit blauer Kennleuchte fahren ignoriere ich generell, da sie kein Wegerecht besitzen..........................

Mr. Blaulicht
04.02.2007, 00:40
Und Fahrzeuge, welche nur mit blauer Kennleuchte fahren ignoriere ich generell, da sie kein Wegerecht besitzen..........................
Und das ist genau die Antwort, warum hier im Forum immer wieder über Sonder- und Wegerechte diskutiert werden muss. Weil niemand seinen Verstand einschaltet und nur stur nach Paragraphen lebt.
Was machst Du denn zum Beispiel auf einer Intensivverlegung, wenn die Pressluft nach zwei Stunden einfach den Geist aufgibt? Da muss es halt auch mal nur mit Blaulicht gehen.
Oder nachts am Altenheim vorbei? Klar MUSS man mit Ton fahren, aber man kann ja auch etwas Rücksicht nehmen...

Naja, reitet Ihr weiter auf Euren Gesetzestexten rum.

Was natürlich nicht heißern soll, dass ich es gut finde, dass Hinz und Kunz mit Signal durch die Gegend fahren dürfen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
04.02.2007, 00:48
Was machst Du denn zum Beispiel auf einer Intensivverlegung, wenn die Pressluft nach zwei Stunden einfach den Geist aufgibt? Da muss es halt auch mal nur mit Blaulicht gehen.

Na dann bestellt ich mir per Funk ein NEF oder lass die Pol mich begleiten ;)

Denn sicher ist eben sicher... und gibt ja noch genug, die wie schon erwähnt dann nicht platz machen...

Aber ich versteh schon was du meinst :)

MfG Fabsi

firefighteropp
04.02.2007, 09:51
Habe ich nicht schon oben erwähnt, dass es in dieser Diskussion nicht ums MARTINSHORN geht sondern ums BLAULICHT?

Und Fahrzeuge, welche nur mit blauer Kennleuchte fahren ignoriere ich generell, da sie kein Wegerecht besitzen..........................

§ 38 StVo
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Man beachte das "bei Einsatzfahrten".

Gruß firefighteropp

Alex22
04.02.2007, 09:55
§ 38 StVo
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Man beachte das "bei Einsatzfahrten".

Gruß firefighteropp


Ja, früher "MUSSTE" auf Einsatzfahrten das Horn rein rechtlich gesehen ständig laufen, davon sind sie abgekommen, nichts desto trotz brauchst du kein Platz zu machen wenn "nur" das Blaulicht an ist.

firefighteropp
04.02.2007, 10:00
Ich verstehe das so das wenn nur das Blaulicht an ist auch Platz zu machen ist.Ich persönlich hab es immer so gemacht und werde es weiterhin so machen.Das Problem ist nur das es mal passieren kann das 3 Minuten die Pol hinter einem her fährt ohne das man etwas merkt.

Gruß firefighteropp

Alex22
04.02.2007, 10:12
Das Problem ist nur das es mal passieren kann das 3 Minuten die Pol hinter einem her fährt ohne das man etwas merkt.


Naja deswegen sollte man in kurzen regelmäßigen Abständen in den Rückspiegel schauen. Nichts destotrotz braucht man eben genau deswegen, weil man es nicht mitbekommen kann nicht freie Bahn schaffen.
Deswegen steht auch klipp und klar geschrieben.

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, ....
Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Blaues Blinklicht alleine ordnet gar nix an, es soll nur hinweisend wirken.

telemanne
04.02.2007, 10:30
Blaulicht allein, das ist klar, gibt dir nur Warnrecht und kein Wegerecht.

Sollte der Sicherheitsdienst eine Blaulichtgenehmigung haben, dürfte er auch Martinshorn haben dürfen, weil alle Fahrzeuge, die mit Blaulicht ausgerüstet sind auch akustisches Sondersignal haben dürfen.

Naja, jedenfalls bin ich der Meinung, dass ein Sicherheitsdienst kein Blaulicht braucht. Für was auch? Zeitlich dringende Einsätze ist Sache der Polizei, zumal die Sicherheitsfuzis ausser den Jedermannrechten keinerlei Eingriffsbefugnis hat. Auf Grund dessen gehe ich mal davon aus, dass dieser Betrieb seine Blaulichter illegal hat. Hoffentlich haben den Betrieb bald am Wickel.

In dem Sinne... Schönen Sonntag!

Allmächtiger
04.02.2007, 11:27
Blaues Blinklicht alleine ordnet gar nix an, es soll nur hinweisend wirken.

Jo, so steht das im Gesetzestext.

Aber als ich vor einem Jahr meinen LKW-Führerschein gemacht hab, stand in den Fragebögen ne Frage drin:

"Hinter Ihnen taucht ein Fahrzeug mit Blaulicht, aber OHNE Signalhorn auf. Was müssen Sie tun?"

Und die richtige Antwort war, das man halt Platz machen soll und so, also wie §38 halt...

maynardkeenan
04.02.2007, 15:04
also ich für meinen Teil mache IMMER Platz wenn auch NUR blaues Blinklicht hinter mir auftaucht.

Im Fahrschullernbuch steht : Blaues Blinklicht warnt vor : Unfallstellen, Einsatzstellen, Einsatzfahrten, der Annäherung eines geschlossenen Verbandes.

Ich finde es auch überflüssig diese sicherheitsfahrzeuge mit SoSi auszurüsten.
Fände es eher sinnvoll wenn die Sich über Funk mit Polizei oder BOS verständigen könnten.

mfg
Richard

überhose
04.02.2007, 17:00
Fände es eher sinnvoll wenn die Sich über Funk mit Polizei oder BOS verständigen könnten.
Warum denn das? Sind nicht schon genug Dummschwätzer auf unseren Kanälen?

Christian
04.02.2007, 18:26
Hallo,

wenn die auf einem Werkgelände mit Tor und Pförtner Sicherheitsaufgaben wahrnehmen (Werkschutz) dürfen die dort soviel mit Blaulicht und Horn fahren wie die wollen, da es "umfriedetes" Privatgelände ist. Bei Nutzung des Fahrzeuges ausserhalb des Geländes sind die Leuchten dann abzudecken bzw. zählen als Ladung.

greyman
04.02.2007, 18:47
Jo, so steht das im Gesetzestext.

Aber als ich vor einem Jahr meinen LKW-Führerschein gemacht hab, stand in den Fragebögen ne Frage drin:

"Hinter Ihnen taucht ein Fahrzeug mit Blaulicht, aber OHNE Signalhorn auf. Was müssen Sie tun?"

Und die richtige Antwort war, das man halt Platz machen soll und so, also wie §38 halt...

Ist genau so *inteligent* wie die Frage nach der man auf Anweisung eines Polizisten einen Verletzten ins Krankenhaus fahren soll.

Alex

Bergwacht9902
19.10.2007, 21:18
Wenn mir jemand ein Bid einlinken kann; ich hab ein ideales vom SD mit Sosi.

überhose
19.10.2007, 22:03
Wenn mir jemand ein Bid einlinken kann; ich hab ein ideales vom SD mit Sosi.http://funkmeldesystem.de/foren/misc.php?do=bbcode#imgcode

Goffl
20.10.2007, 16:28
Um nochmal auf die Sache "Es kommt ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht ohne Horn" zu kommen.
Rein rechtlich ist mir schon klar, dass man nicht Platz machen muss. Aber gerade beim RTW mit Patienten hinten drin verstehe ich, dass man an übersichtlichen Stellen auch mal ohne Horn fahren kann. Und ich reg mich immer sehr auf, wenn dann keiner Rücksicht nimmt, obwohl man mit Blaulicht kommt. Man fährt ja nicht zum Spaß wie ein blinkender Christbaum duch die Gegend.
Aber wenn immer mehr Leute glauben sie sollten nur Platz machen wenn sie auch wirklich müssen, muss man halt wieder zu jeder Tages- und Nachtzeit mir Horn fahren.

Da fällt mir noch was anderes ein. Neulich stand ich auf der A3 im Stau. Dann kam auf einmal von hinten ein Abschleppwagen mit oranger Kennleuchte und orangen Frontblitzern und hat sich mit der Hupe durch den Stau gekämpft. Da hat komischerweise jeder Platz gemacht da allen klar war "So lange der nicht an der Unfallstelle ist kommen wir nicht weiter"...

überhose
20.10.2007, 17:25
Rein rechtlich ist mir schon klar dass man nicht platz machen muss.
...
Und ich reg mich immer sehr auf wenn dann keiner Rücksicht nimmt obwohl man mit Blaulicht kommt.
Rechtslage ist eindeutig, jede Aufregung somit sinnlos.

Brandbatsch
20.10.2007, 20:03
Rechtslage ist eindeutig, jede Aufregung somit sinnlos.

BINGO

noch fragen ?

Gruß Michael

AkkonHaLand
21.10.2007, 12:26
Für die, die es interessiert: Zum Nachlesen mal ein Urteil zum Thema "Fahren mit Blaulicht aber ohne Horn"

http://www.kammergericht.de/entscheidungen/12_U_50-04.pdf

Ist zwar ein Berufungsverfahren vor dem Kammergericht berlin aber in der Begründung doch sehr aufschlussreich...

F64098
21.10.2007, 13:10
Ist zwar ein Berufungsverfahren vor dem Kammergericht berlin aber in der Begründung doch sehr aufschlussreich...

Zitat:
"Da der Fahrer des Polizeifahrzeuges das Martinshorn nicht eingeschaltet hatte, stand ihm
auch kein Sonderrecht zu."

Ja, sehr aufschlußreich...


MfG

Frank

Mr. Blaulicht
21.10.2007, 13:14
Toll, wenn sogar die Profis die Begriffe nicht auseinanderhalten können...

Gruß, Mr. Blaulicht

überhose
21.10.2007, 15:43
Wenn man den ganzen Text durchliest, merkt man, dass die von euch angesprochene Stelle auf einen vorhergehenden Satz aufbaut, der da lautet:
"das Sonderrecht mit dem Gebot, nach §38 Abs. 1 Satz 2 StVO freie Bahn zu schaffen,"

Also sind die Sonderrechte nach 35 StVO damit nicht gemeint. Aber unglücklich ist diese Begriffswahl schon, das hätte man klüger auseinanderhaltend benennen können.

Cram
21.10.2007, 15:49
Ruf doch einfach mal an oder Schreib eine mail an die und Frag die mal warum die das haben.
Ne Seriöse Firma nennt dir bestimmt auch ne Seriöse Antwort...

AkkonHaLand
22.10.2007, 13:47
Ruf doch einfach mal an oder Schreib eine mail an die und Frag die mal warum die das haben.
Ne Seriöse Firma nennt dir bestimmt auch ne Seriöse Antwort...

Seriöse Firma? Du meinst aber schon das Kammergericht Berlin, oder?

überhose
22.10.2007, 18:00
Seriöse Firma? Du meinst aber schon das Kammergericht Berlin, oder?

Ich glaub, er meint den Sicherheitsdienst aus der Ursprungsfrage...

(Soll ich hier nochmal den Wunsch nach einer Thread-abspalt-Funktion erwähnen?)

hannibal
22.10.2007, 18:02
(Soll ich hier nochmal den Wunsch nach einer Thread-abspalt-Funktion erwähnen?)


Ich würde dich auch absolut unterstützen

AkkonHaLand
22.10.2007, 23:50
@Überhose & Hannibal
Ich sehe bisher nicht den Ansatzpunkt/Grund für eine Treattrennung. Helft mir mal auf die Sprünge.